Gestalt des Beiertheimer Feldes bewahren
| Vorlage: | 2022/0145 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 04.02.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gartenbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Südweststadt, Weststadt |
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Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 04.02.2022 Vorlage Nr.: 2022/0145 Gestalt des Beiertheimer Feldes bewahren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 20.1 X Planungsausschuss 07.04.2022 14 X Gemeinderat 26.04.2022 21.1 X Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen: 1. Der Bebauungsplanentwurf „Beiertheimer Feld, II. Abschnitt, Änderung südlich des Weinbrennerplatzes“ wird dahingehend abgeändert, dass von der geplanten Wegeverbindung zwischen Bunsenstraße und Siegfried-Kühn-Straße abgesehen wird. 2. Der besagte Bebauungsplanentwurf wird dahingehend abgeändert, dass die heute vorhandene Anzahl an Pkw-Abstellflächen zugunsten der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner beibehalten wird. Sachverhalt/Begründung: Beim Beiertheimer Feld handelt es sich um einen Bereich in der Südweststadt und Weststadt, der seit Jahrzehnten insbesondere von Grün- und Kleingartenanlagen geprägt ist. Am 22. Juni 2021 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Beiertheimer Feld, II. Abschnitt“ sowie die Fortführung des Verfahrens mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Darin geht es um den Erhalt der Gartenlandschaft sowie ökologisch wertvoller Brachflächen und die Verbesserung des Wegenetzes. Nach unserer Einschätzung geschieht die Neugestaltung des Beiertheimer-Feldes insbesondere auch ohne Notwendigkeit zu Lasten der Gärtnerinnen und Gärtner sowie der Natur. Auf Wegenetzen kann das Beiertheimer Feld über den Eingang an der Bunsenstraße sowie über den Junker- u.-Ruh-Weg und den Pflegeweg zur Kita bereits in alle Himmelsrichtungen durchquert werden. Laut Bebauungsplanentwurf soll zusätzlich zum bestehenden Pflegeweg zur Kita in Richtung Gartenstraße ein weiterer Ausgang im Osten hergestellt werden, der keine 150 Meter weiter südlich verlaufen und in die Siegfried-Kühn-Straße münden soll. Zu diesem Zweck müssen jedoch laut Anlage 1 zum Umweltbericht der Stadt Karlsruhe „gehölzbestimmte Gärten mit Lichtungen“ sowie „wertvolle ökologische Brachflächen“ durchschnitten werden. Zudem muss die Stadt Karlsruhe noch zwei Grundstücke erwerben, die sich bislang in Privateigentum befinden. Begründet wird die Zerschneidung durch die bessere Verbindung zwischen der Weststadt und der Südweststadt für den Fahrrad- und Fußverkehr, obwohl beide Stadtteile bereits über die bestehenden Querungsmöglichkeiten und über die Günther-Klotz-Anlage im Süden miteinander verbunden sind. Die Verbesserung der Aufenthaltsqualität ist auch uns ein Anliegen. Der geplante Eingriff in die ökologisch wertvollen Brachflächen mit „Biotopwert“ (Begründung und Hinweise zum Bebauungsplan, S. 5) erreicht unserer Ansicht nach jedoch das Gegenteil und geschieht ohne Notwendigkeit. Da es bestehende Alternativen im Wegenetz gibt, um von der Weststadt in die Südweststadt zu gelangen, fordern wir, dass – 2 – die Stadtverwaltung den Bebauungsplanentwurf abändert und von der geplanten Wegeverbindung zwischen Bunsenstraße und Siegfried-Kühn-Straße absieht. Der Bebauungsplanentwurf sieht in seiner aktuellen Form auch die unverhältnismäßige Reduzierung von Pkw-Abstellflächen für die Kleingärtnerinnen und -gärtner vor. Begründet wird der Wegfall durch die Anbindung an den ÖPNV. Zwar sind gemäß § 37 (1) BauO BW „notwendige Kfz-Stellplätze in solcher Zahl herzustellen, dass sie für die ordnungsgemäße Nutzung der Anlagen unter Berücksichtigung des öffentlichen Personennahverkehrs ausreichen.“ Eine zwingende Reduzierung leitet sich aus dem Einbezug der ÖPNV-Anbindung jedoch nicht ab. Leidtragende des Bebauungsplanentwurfs sind unserer Ansicht nach erstens die Kleingärtnerinnen und -gärtner, die ihre Pkw zukünftig im Wohnquartier abstellen und ihre teils schweren sowie unhandlichen Gartenutensilien über weite Strecken zu Fuß transportieren müssen. Zweitens wirkt sich die Parkplatzreduzierung infolgedessen auch auf die Anwohnerinnen und Anwohner des Wohnquartiers aus, denen fortan ein verstärkter Parksuchverkehr aufgebürdet wird. Auch wenn der Eingriff aus planungsrechtlicher Sicht einwandfrei zu vertreten ist, sind wir der Meinung, dass die Reduzierung der Pkw-Abstellflächen ohne Not geschieht. Daher fordern wir, dass die Anzahl der bisherigen Pkw-Abstellflächen auch bei der Neugestaltung des Beiertheimer Feldes beibehalten wird. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann Dr. Thomas Müller Dirk Müller Tilman Pfannkuch Karin Wiedemann Lüppo Cramer
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU und KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0145 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: GBA /StPlA Gestalt des Beiertheimer Feldes bewahren Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 07.04.2022 14 X Gemeinderat 26.04.2022 21.1 X Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Der Erhalt des Beiertheimer Feldes mit seiner gärtnerischen Struktur ist der wesentliche Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Das Beiertheimer Feld soll dabei als Gesamtareal zukunftsfähig sein. Sowohl die Ausweisung der geplanten Geh- und Radwegverbindung zwischen Bunsenstraße und Siegfried- Kühn-Straße als auch der Verzicht auf das privilegierte Parken mit privatem PKW dienen diesen Zielen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Erhalt des Beiertheimer Feldes mit seiner gärtnerischen Struktur ist das Hauptziel für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Zwei weitere Ziele sind die Verbesserung der inneren Erschließung sowie die Herausnahme des ruhenden Individualverkehrs. Erschließungskonzept Die geplante Geh- und Radwegverbindung zwischen Bunsenstraße und Siegfried-Kühn-Straße stellt einen wesentlichen Bestandteil der Planung zur Sicherung und Weiterentwicklung des Beiertheimer Feldes als Grün- und Erholungsfläche dar. Sowohl die innere Erschließung wird verbessert, als auch die Anknüpfungspunkte an übergeordnete stadträumliche Zusammenhänge optimiert. Zwischen Bunsenstraße und Junker-und-Ruh-Weg ist die Geh- und Radwegverbindung bereits hergestellt. Die geplante Fortsetzung verbindet die Weststadt als Quelle von Fuß- und Radverkehr mit dem Ausbildungs- und Arbeitsplatzschwerpunkt im Umfeld der Steinhäuserstraße und stärkt vor allem den nahräumigen Fußverkehr. Die Haltestelle „Landesbausparkasse“ der Linie 1 wird direkter erreichbar und ein geordneter Gleisübergang im Bereich der Haltestelle geschaffen. Da die Gärten zum Teil nicht betreten werden können, fand im Februar 2020 eine Drohnenbefliegung durch das Liegenschaftsamt statt. Die Ergebnisse waren eine Grundlage für die Eingriffsermittlung im Umweltbericht. Ökologisch wertvolle Brachen liegen größtenteils südlich der geplanten Trasse. Gehölzbestimmte Gärten mit Lichtungen werden zwar beansprucht, aber es sind lediglich 225 m² Gebüsche mit Beimischungen nicht standorttypischer Gehölzarten wie Koniferen betroffen. Weiterhin stehen vereinzelt mittelalte Bäume wie Spitz-Ahorn, Roß-Kastanie, Robinie und Winter-Linde im Bereich der Trasse. Die befürchteten Eingriffe in die Gartenlandschaft und die ökologisch wertvollen Flächen halten sich demnach in Bezug auf die Gesamtflächengröße der betroffenen Flächen in Grenzen. Bevor der Wegeausbau beginnt, ist eine Beurteilung des darin befindlichen Bewuchses erforderlich, um die Ausgleichsmaßnahmen gemäß Umweltbericht zu verifizieren. Eingriffe und Bodenversiegelung werden auf ein erforderliches Minimum reduziert und ausgeglichen. So müssen für den Wegeneubau lediglich 565 m² Boden versiegelt werden. Begleitend zum Weg entstehen baumbestandene Wiesenstreifen. Eine relevante Barrierewirkung für den ökologischen Austausch stellt der 3m breite Geh- und Radweg damit nicht dar. Durch seine beidseitigen jeweils 3,00m breiten Grünstreifen wird das Biotopangebot vielfältiger, wodurch die Biodiversität sogar gefördert wird. So eignen sich offene Wiesenstreifen für die im Beiertheimer Feld lebenden streng geschützten Zauneidechsen. Die gehölzgeprägten, ökologisch wertvollen Brachen bieten bevorzugt Lebensräume für die Avifauna. Das Gartenbauamt hat eine Untersuchung hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Wegetrasse auf die Grundstückssituation durchgeführt. Der geplante Weg hat eine Länge von ca. 183 Meter. Es sind 17 private und 18 städtische Gärten (Lose) betroffen. Die Gärten, die durchschnitten werden, weisen Breiten von überwiegend weniger als 10 Metern auf, im Durchschnitt sind sie ca. 5 Meter breit. Die geplante Wegtrasse trennt also überwiegend Gartengrundstücke, die aktuell zum Teil sehr lang, schmal und damit schlecht nutzbar sind. Derzeit ist es gängige Praxis, dass mehrere Gartenparzellen hintereinander auf den langen Grundstücken angeordnet sind, so dass Gartennutzer*innen zur Erreichung der eigenen Parzelle häufig mehrere Nachbargärten queren müssten. Mit neuen Grundstückszuschnitten und optimierten Loseinteilungen können Zuschnitte und Erschließung und damit die Nutzbarkeit verbessert werden. Ebenso besteht die Chance, baulichen Fehlentwicklungen entgegen zu wirken. Der Bebauungsplan sieht durch die Beschränkung baulicher Anlagen eine Eindämmung der dortigen Flächenversiegelung vor, was sich langfristig positiv auf Natur und Landschaft auswirken wird. – 3 – Lediglich 2 Gärten sind von dem Verlust baulicher Anlagen im Umfang von 28 m² und 43 m² betroffen. Mit den privaten Eigentümern wird im Zuge der Realisierung selbstverständlich ein Rückbau- und Entschädigungskonzept entwickelt. Würde auf den neuen Querweg verzichtet, müsste der vorhandene Weg (zukünftig Pflegeweg KITA) für Radfahrer und Radfahrerinnen sowie Fußgänger und Fußgängerinnen ausgebaut werden. Dies hätte die Beeinträchtigung oder sogar den Verlust von 16 erhaltenswerten Bäumen, darunter alte Eichen zur Folge. Im Ergebnis würde das wichtige städtebauliche Ziel der direkten Anbindung an die Südweststadt doch verfehlt. Bei der aktuellen Asphaltierung handelt es sich nur um ein Provisorium, das zur Abwicklung des Neubaus der KITA erforderlich wurde. Die Vorteile des neuen Querwegs für Öffentlichkeit und Gärtner*innen überwiegen den Eingriff in Natur und Landschaft. Zum Realisierungszeitraum kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Zunächst sind die entsprechenden Parzellen zu erwerben, damit die Trasse insgesamt in städtisches Eigentum kommt. Die bauliche Umsetzung kann erst im Nachgang erfolgen. Auch wenn dies sicher noch einige Zeit in Anspruch nimmt, ist die bauplanungsrechtliche Festsetzung der Wegetrasse eine planerische Option für die Zukunft zu Weiterentwicklung des Gebietes. Daher sollte der Bebauungsplanentwurf so weiterverfolgt werden. Parkierungskonzept Die Beibehaltung der heute vorhandenen Anzahl an Pkw-Abstellflächen zugunsten der Gärtner und Gärtnerinnen würde bedeuten, dass das Beiertheimer Feld weiterhin unbeschränkt befahren und beparkt werden kann. Die Gründe, weshalb die Nutzung von Privat-PKW den städtebaulichen Zielen widerspricht, wurde bereits mehrfach dargelegt, unter anderem in der Stellungnahme zur Vorlage Nr. 2021/0715/1. Die Anzahl der im Bebauungsplan angebotenen Stellplätze für die Gärtner und Gärtnerinnen entspricht der Landesbauordnung (LBO) und ist auch das Ergebnis aus der Abwägung der Vielzahl an Nutzungsansprüchen im Rahmen des Bebauungsplanverfahren. Eine Vergrößerung des Angebotes hätte zur Folge, dass zusätzliche Flächen im Bereich Gustav-Heller-Platz (Vergrößerung der optionalen Parkplatzerweiterung) und Weinbrennerplatz (Vergrößerung des öffentlichen Parkplatzes an der Schule) versiegelt werden müssen und steht damit im Konflikt zu den Stellungnahmen der Gärtner*innen und des Elternbeirats. Es ist auch zu berücksichtigen, dass derzeit nur ein Teil der Gärten angefahren werden kann, was letztlich eine Privilegierung Einzelner bedeutet. Die Gartennutzer*innen ohne direkten Zugang zum Wegenetz können auch heute schon nicht ihre Gartenparzelle mit dem PKW anfahren. Die gute ÖPNV-Anbindung eröffnet die Möglichkeit, den Bedarf mit den vorhandenen randlichen Parkplätzen zu decken und das Gartengebiet frei vom PKW-Verkehr zu halten, was seit jeher Bestandteil der Grünordnungskonzeption ist. So wurden die Geh- und Radwege so konzipiert, dass ein Parken an den Wegrändern nicht mehr möglich ist. Direkt angrenzend an die Wege werden vielmehr durchgehende Wiesenstreifen mit Ausgleichsfunktion entwickelt. Auch auf den Randflächen des Querweges entlang des Nordrandes der Günther-Klotz-Anlage soll das privilegierte Abstellen von PKW ausgeschlossen sein. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Gärten keiner klassischen Nutzung als Kleingärten dienen. Der Bebauungsplan ermöglicht das Errichten von Gartenhütten, in denen schwere und unhandliche Gartenutensilien gelagert werden können, so dass ein regelmäßiger Antransport nicht erforderlich ist. Der Fokus liegt auf der Erholungsqualität für die Gärtner*innen und die Öffentlichkeit im Einklang mit Ökologie und Umwelt. Der Verzicht, mit dem PKW direkt auf das Gartengrundstück zu gelangen, mag zwar mit Einschränkungen für den Einzelnen verbunden sein, aber die Vorteile eines autofreien Erholungsgebietes für alle überwiegen. Daher soll der Bebauungsplanentwurf auch in diesem Belang so weiterverfolgt werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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Niederschrift 37. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. März 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup . Punkt 20 der Tagesordnung: Beiertheimer Feld 20.1 Gestalt des Beiertheimer Feldes bewahren Interfraktioneller Antrag: CDU, KAL/Die PARTEI Vorlage. 2022/0145 20.2 Abänderung Bebauungsplan im Beiertheimer Feld II Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2022/0172 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 7. April 2022, nichtöffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 auf und teilt mit, die Anträge werden ohne Aus- sprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 31. März 2022
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Niederschrift 38. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. April 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 21 der Tagesordnung: Beiertheimer Feld: Punkt 21.1 der Tagesordnung: Gestalt des Beiertheimer Feldes bewahren Interfraktioneller Antrag: CDU, KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0145 Punkt 21.2 der Tagesordnung: Abänderung Bebauungsplan im Beiertheimer Feld II Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2022/0172 Beschluss: Abstimmungsergebnis: 21.1: Ziffer 1: Mehrheitlich zugestimmt (38 JA-Stimmen, 1 Nein-Stimme) Ziffer 2: Mehrheitliche Ablehnung (20 JA-Stimmen, 20 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21.1 und 21.2 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorberatung im Planungsausschuss am 7. April 2022. Das sind zwei getrennte Anträge, weshalb ich jetzt erst mal jeweils den Antragstellern die Mög- lichkeit gebe, ihren Antrag hier einzubringen. Stadtrat Müller (CDU): Wer das Beiertheimer Feld kennt und wer das dortige Kleingartengelän- de kennt, der muss eigentlich sehr schnell zu der Erkenntnis gelangen, dass eine Durchschnei- dung dieses Geländes, so wie wir finden, sehr wertvolles Gartengelände, als weder notwendig noch verhältnismäßig erscheint. Dies gilt umso mehr, da eine fahrradläufige Durchquerung des Beiertheimer Feldes von der Bunsenstraße zur Siegfried-Kühn-Straße heute wie bereits schon im Übrigen seit vielen Jahrzehnten problemlos möglich ist. Dennoch ist der Bebauungsplanent- wurf hierzu weder sinnvoll noch notwendig. Deswegen hat die CDU und die Fraktion aus KAL und Die PARTEI genau diesen Antrag auf den Weg gebracht. Dann hat sich aber die Verwaltung – 2 – in ihrer Stellungnahme, so wie ich finde, recht viel Mühe gegeben, uns darzulegen, am Bebau- ungsplanentwurf festzuhalten. Die dargelegten Gründe haben uns gerade in Hinblick mit den damit verbundenen Maßnahmen nicht überzeugt, sodass wir in unserem Antrag, so wie wir ihn eingebracht haben, so wie wir ihn heute vorliegen haben, festhalten. Was uns letztendlich überhaupt nicht überzeugt hat seitens der Verwaltung, ist die Empfehlung, eine bauliche Reali- sierung, so steht es auf der letzten Seite, zunächst nicht forcieren zu wollen. Ich finde, ein Be- bauungsplan hat auch eine Rechtssicherheit zu bieten, nämlich eine Rechtssicherheit auf das, was in dem Bebauungsplangebiet als solches umgesetzt werden darf, aber auch das, was dort erhalten werden darf oder anders herum, worauf sich die Bürgerinnen und Bürger, die Gärtne- rinnen und Kleingärtner letztendlich dann auch verlassen dürfen und können und ich glaube, hier ist die Stadt, hier ist die Verwaltung, letztendlich dann auch in der Pflicht, einen Bebau- ungsplanentwurf als solches mit einer Rechtssicherheit auf den Weg zu bringen und nicht einen Bebauungsplanentwurf mehr oder weniger halbrechtssicher im Raum stehen zu lassen, mit der Maßgabe oder mit der Empfehlung, die Baumaßnahme zunächst nicht zu forcieren. Das verste- he ich nicht unter einer Rechtssicherheit in einem Bebauungsplan. Zusammengefasst halten wir unseren Antrag, wie gesagt, vollumfänglich aufrecht, haben aber auch in Hinblick auf Punkt 2 gegen eine getrennte Abstimmung auch keine Vorbehalte. Aller- dings möchte ich auch erwähnen, dass wir es durchaus für wichtig erachten, die Parkplatzredu- zierung in diesem Maße nicht durchzuführen, weil es eben dort auch zu Parkplatzproblemen kommen kann und wird, und ich glaube, zumindest mal eine Zufahrtsmöglichkeit in die Klein- gartenanlagen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sollte möglich sein, danke schön. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich glaube, ich kann es relativ kurz halten. Gerade eben war man noch ganz unterschiedlicher Meinung. Bei Punkt 1 sind wir jetzt ähnlicher Meinung, bei diesem Teilstück, und das ist der letztendlich große Unterschied zum Antrag der CDU und der KAL auf unserer Seite, wir wollen nicht die Reduzierung der Anzahl der PKW-Abstellflächen ab- schaffen als Maßnahme darin, und das ist der wesentliche Unterschied, denn ansonsten hat Herr Stadtrat Müller vieles Richtiges ausgeführt. Stadtrat Honné (GRÜNE): Wir hatten bereits in der Fraktion beschlossen, genauso einen Antrag auch zu stellen wie die LINKEN ihn jetzt gestellt haben und CDU- und KAL-Antrag in Punkt 1, weil auch wir erkannt haben, dass wir uns einfach geirrt haben, als wir den B-Plan im Entwurf so durchgewinkt haben, und wenn man dann eben erkennt, dass man einen Fehler gemacht hat, muss man auch bereit sein, den zu ändern. Deshalb können wir auch nicht damit leben, jetzt dem B-Plan so zuzustimmen und dann nachher die Umsetzung erst sehr viel später kom- men zu lassen, sondern wir wollen auch wirklich, dass der B-Plan geändert wird und keinen sol- chen zusätzlichen Rad- und Fußweg beinhaltet. Wenn die GRÜNE Fraktion so was sagt, dann ist das wirklich ein Erdbeben, aber wir gewichten den Naturerhalt, der da jetzt da ist, diese Gärten, die sind sehr besonders, sind keine normalen Kleingärten, sondern sind sehr naturbelassen, und der jetzige Weg, der da bereits gebaut wurde, mit seiner riesigen Schneise, die dafür in dieses Gebiet gerissen wurde, das wollen wir eben nicht noch mal haben. Deshalb stimmen auch wir gegen diesen neuen Geh- und Radweg, auch wenn er für Fuß- und Radverkehr etwas kürzere Wege vorsieht, wir verzichten da drauf und wir möchten auch nicht, dass der bestehende Geh- und Radweg 60 Zentimeter tief ausgekoffert und verbreitet wird, weil dann eben die Bäume, die da dranstehen, auch tatsächlich irgendwann absterben würden, sondern da nehmen wir den Status quo in Anspruch, den die Verwaltung bei der Reinhold- – 3 – Frank-Straße für den Autoverkehr vorgesehen hatte. Wir möchten, dass es so bleibt, wie es ist, und dann ist es auch gut so. Stadtrat Zeh (SPD): Ja, als wir damals den Bebauungsplan erstmalig diskutiert haben, stand für uns natürlich einmal die Schul- und Kitasituation - wie wird die Wegeführung gemacht, wie viel Parkplätze braucht man in der Situation - zum einen im Mittelpunkt. Zum anderen stand natür- lich im Mittelpunkt, wir wollen hier autofreie, grüne Gärten haben und die Parkplätze an den Rand legen. Kreisverkehr haben wir ja auch kritisch gesehen, so wie es im Moment ist. Wie heißt der Platz? Hermann-Veit-Platz heißt er, glaube ich. So ist es auf jeden Fall im Moment in Ordnung, aber dieser Weg, was jetzt hier beim Antragspunkt 1 oder beim LINKEN-Antrag steht, stand überhaupt nicht zur Diskussion. Der ist uns erst später aufgefallen. Mich hat ein Vertreter der KAL angerufen, was ich denn davon halte. Da habe ich gesagt, ja, wenn da so ein Bestandsweg ist, dann ist das ja viel sinnvoller, als hier einen neuen Weg zu ma- chen. Deshalb sind wir auch, wie Herr Honné eben ausgeführt hat, für die Änderung, sprich also für den Punkt 1 des CDU- oder für den LINKEN-Antrag und wollen auch nicht, dass der Weg dann so verbreitert wird, wie diese notwendige Nordsüdachse vom Weinbrenner Platz zur Gün- ter-Klotz-Anlage, das ist natürlich ein guter Weg, aber dieser Weg soll wieder Bestandsweg sein und bleiben. Der kleine Umweg für Radfahrer und Fußgänger ist akzeptabel. Den Punkt 2 des CDU-Antrags in Bezug auf die Parkplätze lehnen auch wir ab. In diesem Sinne werden wir ab- stimmen. Stadtrat Hock (FDP): Ja, ich durfte damals im Planungsausschuss meinen Kollegen Tom Høyem vertreten, und ich habe auch, wie die Kollegen von der CDU und von KAL, Lüppo Cramer, da- mals auch schon gesagt, also, für uns war das noch nicht so richtig durchdacht, und wenn man sich dort schon mal aufgehalten hat im Beiertheimer Feld und weiß, wie da die Kleingärtenan- lagen sind etc. dann war für uns eigentlich die Änderung, die man hier vorhat, eigentlich nicht ersichtlich, wieso man das tun sollte. Deshalb, ich hatte damals auch schon dagegen gestimmt, hätten bei dem interfraktionellen Antrag auch mitgemacht. Wir sehen das genauso wie die bei- den Antragsteller und würden so auch abstimmen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Meinem Vorredner kann ich mich anschließen. Auch wir haben es kritisch gesehen. Der Punkt 1 des CDU-Antrags ist, so wie ich jetzt verstanden habe, unwider- sprochen. Das heißt, wenn abgestimmt wird, wird der eine Mehrheit kriegen. Wir stimmen dem ebenfalls zu. Ich würde jetzt in meiner Argumentation mich auf den Punkt 2 konzentrieren, wo es darum geht, dass die heute vorhandene Anzahl der PKW-Abstellflächen zugunsten der Kleingärtnerin- nen und Kleingärtner beibehalten wird. Das ist auch aus unserer Sicht elementar wichtig, denn die Gärten, die dort vorhanden sind, werden zum nicht geringen Teil von mehreren Familien gemeinsam genutzt. Das heißt, es ist nicht mal so, dass man sagen kann, pro Garten ein PKW, sondern wie gesagt, es sind mehrere Familien, und wer mal einen Garten hatte, der weiß, dass man auch mit dem Auto in die Nähe fahren muss, um Materialien hin zu bringen oder Sachen abzuholen und so weiter. Deswegen ist für uns der Punkt 2 des CDU-Antrags auch sehr wichtig, und auch dieser Punkt sollte unbedingt abgestimmt werden und sollte eine Mehrheit finden. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Ich war im Planungsausschuss eigentlich ziemlich offen für die Um- gestaltung, musste dann aber im Nachgang mir eine Lehrstunde über den Erhalt des Beierthei- – 4 – mer Feldes von Ureinwohnern sozusagen geben lassen, die mich nicht nur einer Vor-Ort- Führung, sondern auch einer Verköstigung in internationalen Gerichten in ihren Gärten haben heimwohnen lassen, und ich muss sagen, das ist ja fast schon Bestechung, aber diese Beste- chung hat in diesem Fall gewirkt. Also, der Fahrradweg geht nicht, und ich habe hier ein gutes Argument. Wenn unser GRÜNER Kollege Honné schon einen Fahrradweg aus gutem Grund ab- lehnt, dann kann ich mich dem anschließen. Das Zweite ist tatsächlich so, wie der Kollege Dr. Schmidt sagt. Es ist so, es sind international viele Familiengärten, die auch so erhalten sein sollen, und tatsächlich, ja, da muss man sich wirklich überlegen bei Punkt 2, was macht man da. Ein bisschen reduzieren muss man, aber ja, wir schließen uns dem Antrag in Sachen Fahrradweg und die Überlegung, wie geht man mit den Parkflächen um, an. Der Vorsitzende: Gut, dann waren das alle Wortmeldungen. Wir haben uns alle Mühe gegeben, Sie davon zu überzeugen, dass das richtig ist, was wir tun. Das hat offensichtlich nicht gefruch- tet, zumindest nicht überall und nicht an jeder Stelle. Deswegen stimmen wir jetzt einfach ab. Ich rufe einmal auf den Antrag der LINKEN und die Ziffer 1 des Antrags der CDU. Stadtrat Müller (CDU): Darf ich vielleicht diesbezüglich zu dem Abstimmungsprozedere einen Vorschlag unterbreiten? Sehr gut, danke schön. Ich glaube, der Antrag der LINKEN weicht ja grundsätzlich weder thematisch noch in der Sache, zumindest vom Punkt 1 unseres Antrags, ab. Also, von dem her haben wir hier einen breiten Konsens in dieser Sache, aber ich glaube, in diese Richtung geht letztendlich dann auch Ihr Vorschlag, wenn ich das richtig verstanden habe. Der Vorsitzende: Ja, ich habe ja gesagt, ich will beides gemeinsam abstimmen lassen. Stadtrat Müller (CDU): Dann bitte ich um Entschuldigung, dann habe ich das in Ihrer Einleitung missverstanden. Der Vorsitzende: Okay, also, ich kann es auch umgekehrt machen, dann fällt es Ihnen vielleicht leichter. Ich stelle die Ziffer 1 des CDU-Antrags und KAL-Antrags zusammen mit dem Antrag der LINKEN zur Abstimmung, und bitte um Ihr Votum. – (Zustimmung) Gut, dann rufe ich auf die Ziffer 2 des Antrags der CDU und der KAL/Die PARTEI, da geht es um diese Parkflächen, und bitte hier um Ihr Votum ab jetzt. – Damit ist der Antrag abgelehnt. Der Herr Jooß hat nicht teilgenommen. Ja, er ist da, aber er hat nicht teilgenommen, das zeigt ja die Darstellung. Sie bestehen auf Wiederholung der Abstimmung. Dann noch mal: Ziffer 2 des CDU-, KAL/Die PARTEI-Antrags, und ich bitte noch mal um Ihr Vo- tum. – Also, wieder abgelehnt, alles klar. Wir werden immer mehr, wenn wir so weitermachen. Ab 25/25 geht es nicht mehr mit rechten Dingen zu. Okay, also, der Antrag ist abgelehnt. Zur Beurkundung: – 5 – Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Mai 2022