Bekanntgaben
| Vorlage: | 2022/0131 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 16.02.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Neureut, Rüppurr |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.02.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Bürger gegen Giganten Initiative „Strom-Mast-Frei“ kämpft gegen Kabel in Eggenstein- Leopoldshafen Von unserem Redaktionsmitglied Holger Keller Eggenstein-Leopoldshafen. Wenn es kalt und feucht ist, summt es in der Luft, unter den gut 60 Meter hohen Masten im Bürgerpark Eggenstein-Leopoldshafen. Markus Eiden und Damian Wolnicki von der Bürgerinitiative „Strom-Mast-Frei“ kennen das Geräusch. ❮❯ Stromtrasse (4)https://webreader.bnn.de/ws/bnn/bnn_bnn_hardt/issues/134017/OPS/G... 1 von 509.02.2022, 14:09 „Transnet verwarf unseren Vorschlag.” Daniel Wolnicki, Bürgerinitiative „Strom-Mast-Frei“ „Nach einem Regen hört man es besonders gut“, sagt Eiden. Es sind die kleinen Wassertropfen, die an den freiliegenden Kabeln im elektrischen Feld mitschwingen. Diese Emissionen könnten künftig noch zunehmen, denn die Trasse muss ausgebaut werden. Für die Bürgerinitiative die Gelegenheit, für den Abbau aller Stromkabel im Bürgerpark zu kämpfen und sie um Eggenstein- Leopoldshafen herumzuführen. Drei Leitungen sind es insgesamt, die zwischen den Siedlungen Viermorgen und N7, von Ost nach West auf zwei Mastenreihen verlaufen: 380 kV, 220 kV und 110 kV. Im Vorhaben des Trassenbetreibers TransnetBW ist geplant, die 220-kV-Leitung durch eine 380-kV-Leitung zu ersetzen. Die Leitungskapazitäten in den Süden Deutschlands müssen erhöht werden. Es ist Teil der Energiewende, die Leitungskapazitäten im Land zu steigern. Das gilt auch für die Trasse, die von ihrem Weg aus Mannheim die Gemeinde Eggenstein- Leopoldshafen passiert. „Im November 2016 informierte TransnetBW über das Projekt auf einer Bürgerveranstaltung“, erinnert sich Eiden. Die bisherigen zwei Mastenreihen sollten ersetzt werden durch einen höheren Mast, so das Unternehmen. Knapp unter 90 Meter hoch soll der Mast werden, an dem dann zwei 380-kV-Leitungen hängen. Ein Drittel höher als Stromtrasse (4)https://webreader.bnn.de/ws/bnn/bnn_bnn_hardt/issues/134017/OPS/G... 2 von 509.02.2022, 14:09 die jetzige Konstruktion. Die 110-kV-Leitung soll dafür im Bürgerpark unterirdisch geführt werden. Die Vorstellung von einem 90 Meter hohen Stahlungetüm und zwei leistungsstarken 380-kV-Leitungen mit ebensolchen Emissionen gefiel keinem der Anwesenden. Die Bürgerinitiative gründete sich nur kurze Zeit nach der Bürgerversammlung. Das ehrgeizige Ziel: Dem Trassenbetreiber eine neue Route für die Leitungen vorzuschlagen und die brummenden Kabel aus dem Ort zu bringen. „Zwei mögliche Trassenkorridore haben wir vorgeschlagen“, so Eiden. Beide verlaufen als Alternativen Nord und Süd entlang der B36, um dann nördlich oder südlich des Kleinen Bodensees wieder die Route der Bestandstrasse aufzunehmen (siehe auch Grafik). „Die Strecke nördlich des Sees ist kürzer als die von TransnetBW vorgeschlagene Route. Und auch Umweltschutzaspekte werden mehr berücksichtigt“, so Eiden. Das Tiefgestade zwischen dem Rhein und der Gemeinde ist Revier vieler Vogelarten. Die Stellungnahme der Bürgerinitiative liegt seit kurzem auch der Bundesnetzagentur vor. Dort wird letztlich über den Verlauf der Trasse entschieden. Ähnlich wie beim Verfahren für einen Bebauungsplan werden Beteiligte an einem Prozess, also auch Gemeinde und Anwohner, gehört. Neun doppelseitig bedruckte Seiten allein misst die Stellungnahme der BI – Argumente gegen die Stromtrasse (4)https://webreader.bnn.de/ws/bnn/bnn_bnn_hardt/issues/134017/OPS/G... 3 von 509.02.2022, 14:09 vorgeschlagene Trassenführung aus gut 7.500 Seiten Planungsunterlagen der TransnetBW. Den beiden Mitgliedern der Bürgerinitiative ist es wichtig zu betonen, dass man grundsätzlich nicht gegen die neue Stromtrasse oder gar die Energiewende sei. „Als wir hier gebaut haben, war uns bewusst, dass hier eine Stromtrasse entlang läuft. Es waren ja sogar noch Querträger auf den Masten frei, so dass wir auch vermutet haben, es könnte noch eine Leitung dazukommen“, sagt Eiden. Nun aber wolle man die Gelegenheit nutzen, um bei der Planung eine komplette Verlegung der Trasse aus dem Wohngebiet zu erreichen. Für die alternativen Varianten der Bürgerinitiative konnte man sich auch im Rathaus begeistern – dort wollte man ebenfalls am liebsten alle Masten in den Wohngebieten abgebaut wissen. Eine Prüfung von TransnetBW sollte das Verfahren ein Schritt weiterbringen. Doch das Unternehmen sah von einer Machbarkeitsuntersuchung aller vorgeschlagenen Varianten ab. „Transnet verwarf unseren Vorschlag. Es sei nicht möglich, alle Bestandsleitungen außerhalb der Wohngebiete verlaufen zu lassen“, so Wolnicki. Netztechnisch sei eine Führung von zwei 380-kV- Leitungen und der 110-kV-Lleitung so nicht möglich, erklärt das Unternehmen der Gemeinde und der Bürgerinitiative gleichermaßen. Geprüft wurde somit von TransnetBW der Vorschlag, die 110-kV-Leitung im Bürgerpark zu lassen und die beiden 380-kV-Leitungen entlang der B36 zu führen. Für die Gemeinde ist das die Stromtrasse (4)https://webreader.bnn.de/ws/bnn/bnn_bnn_hardt/issues/134017/OPS/G... 4 von 509.02.2022, 14:09 ungünstigste aller Möglichkeiten. „Diese Lösung würde bedeuten, dass unsere Gemarkung dann mit zwei Leitungstrassen belastet wäre. Dies hat der Gemeinderat schon im Vorverfahren abgelehnt“, so das Rathaus in einer Stellungnahme. Was die Verwaltung nun der Bundesnetzagentur schreiben wird, hängt von der Entscheidung des Gemeinderats ab. In der ersten Sitzung im Jahr 2022 Anfang Februar wird es soweit sein. Dann entscheidet die Bundesnetzagentur, welche Richtung im Planfeststellungsverfahren eingeschlagen wird. 2 Korridore hat die Initiative vorgeschlagen. Stromtrasse (4)https://webreader.bnn.de/ws/bnn/bnn_bnn_hardt/issues/134017/OPS/G... 5 von 509.02.2022, 14:09
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Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Dezernat 3 Ortsverwaltung Neureut Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Neureut 0 9, Feb. 2022 Änderung der Sprachenfolge am Gymnasium Neureut ~ice Karlsruhe Dezernat 3 Jugend und Eltern I Soziales Bäder I Schulen I Sport Migrations/ragen Rathaus am Marktplatz Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721133-1032, Fax: 0721133-1039 E-Mail: dez3@karlsruhe.de Sachbearbeitung: Erika Schäfer Telefon: 0721 133-4153 26. Januar 2022 1. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 7 -Schule und Bildung, 76247 Karlsruhe Sehr geehrte Damen und Herren, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2022 die Änderung der Sprachenfol- ge am Gymnasium Neureut zum beschl ossen. Ich gebe hiervon Kenntnis und beantrage die vom Gemeinderat beschlossene Änderung der Sprachenfolge. Eine Kopie der Beschlussvorlage des Gemeinderats sowie der Antrag der Schule mit den Ergebni ssen der Beschlussfassungen der schulischen Gremien liegen diesem Schreiben bei. Der Gesamtelternbeirat der Karlsruher Schulen wurde angehört und hat keine Einwände erhoben. Mit freundlichen Grüßen Anlagen 2. Nachricht hiervon zur Mit kenntnis. M it freundlichen Grüßen .~~ Bürgermeister
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Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst Karlsruhe Stadt Karlsruhe I Zentraler Juristischer Dienst Rathaus am Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe 1. Bundesnetzagentur Postfach 8001 53105 Bonn Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Neureut Sachbearbeitung: Hans-Jörg Knecht, Zimmer: C 318 Telefon: 0721 133-3021 Fax: 0721 133-3009 E-Mail: zjd@karlsruhe.de 21. Jan. 2022 Unser Zeichen: Kn Haltestelle: Marktplatz 19. Januar 2022 Bundesfachplanung: Behörden-und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 NABEG Höchstspannungsleitung Urberach -Pfungstadt -Weinheim -G380 -Altlußheim -Daxlanden (Vorhaben Nr. 19 BBPIG), Abschnitt Süd (Weinheim -Daxlanden) Ihr Zeichen: 6.07 .00.02/19-2-2#12T117 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 15. November 2021 hatten Sie uns.Gelegenheit gegeben, im oben genannten Verfahren zu den vom Vorhabenträger in der Bundesfachplanung vorgelegten Unterlagen Stellung zu nehmen. Die Stadt Karlsruhe ist lediglich im südlichen Bereich des Leitungsabschnitts ab d~r Gemar- kungsgrenze zu Eggenstein-Leopoldshafen bis zum Umspannwerk Daxlanden betroffen. Die vom Vorhabenträger vorge_legten Unterlagen zeigen auf, dass auch aus dortiger Sicht unter Betrachtung der betroffenen Belange ein Korridor im Bereich der Bestandstrasse als vorzugswürdig angesehen wird. Die im Bereich von Eggenstein-Leopoldshafen untersuch- ten Planungsalternativen Nord und Süd, die auch_ Auswirkungen auf die Gemarkung der Stadt Karlsruhe hätten, stellen keine vorzugswürdigen Alternativen dar. Auch aus Sicht der Stadt Karlsruhe bestätigen die vorgelegten Unterlagen· diese Ansicht. Mit einem Neubau in den Alternativkorridoren würde trotz der Vorbelastung durch die Bundesstraße ein wichtiger siedlungsnaher Landschaftsraum zusätzlich beansprucht und visuell überprägt werden. B islang beschränkt sich die Vorbelastung durch die Bundesstraße vor allem auf ihre Barrierewirkung sowie die Lärm-und Schadstoffemissionen. Eine zusätzliche Freileitungstrasse wäre mit neuen, andersartigen Belastungen des Land- schaftsbildes verbunden. Somit treten die mit dem „Bündelungsgebot" grundsätzlich er- wünschten Vermeidungseffekte nicht ein, zusätzliche Umweltbelastungen werden nicht entscheidend minimiert. Gleichzeitig wäre auch kein ausreichender Entlastungseffekt für -2- die Landschaftsräume der Bestandstrasse erkennbar, da vorhandene Parallel-Freileitungen weiter erhalten bleiben. Die Trassenalternative Eggenstein-Leopoldshafen Süd (ES) könnte darüber hinaus eine be- deutende lnfrastruktureinrichtung der Stadt Karlsruhe nicht unerheblich beeinträchtigen. Diese Alternative verliefe nämlich direkt zwischen der Kläranlage und der MiRO Raffinerie und hätte Einfluss auf die Ex-Schutz-Bereiche des Klärwerks. Dies wie auch weitere Erkenntnisse aus den vorgelegten Unterlagen des Vorhabenträgers stützen das Ergebnis der Untersuchungen. Die vorgelegten Unterlagen erscheinen aus unserer Sicht auch geeignet, um einen vorzugs- würdigen Trassenkorridor festlegen zu können. Hinsichtlich der Beurteilung der Vollstän- digkeit der Unterlagen sind wir uns dabei bewusst, dass eine Konkretisierung und nähere Betrachtung der Maßnahme nicht mit der Festlegung eines Leitungskorridors, sondern erst mit der Erarbeitung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erfolgt und sehen es mithin im Ermessen der Bundesnetzagentur den richtigen Verfahrensabschnitt der Betrach- tung zu wählen, möchten aber dennoch bereits jetzt zu einzelnen betroffenen Belangen auf Folgendes hinweisen: Naturschut z Natu ra-2 000-Prüf u ng Gemäß § 15 Abs. 1 NABEG ist die Entscheidung auf Ebene der Bundesfachplanung für das nachfolgende Planf eststellungsverfahren verbindlich. Damit ist auch auf dieser Ebene bereits die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der betroffenen Natura-2000-Gebiete gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG hinreichend vertieft zu prüfen. Unmittelbar betroffen auf Gemarkung Karlsruhe sind die folgenden Gebiete: -FFH-Gebiet 6816-341 „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg" -FFH-Gebiet 7015-341 „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe" -Vogelschutzgebiet 7015-441 „Rheinniederung Elchesheim-Karlsruhe" -Vogelschutzgebiet 6816-401 „Rheinniederung zwischen Karlsruhe und Rheinsheim" Ausweislich der beigefügten Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung können erhebliche Be- einträchtigungen der Erhaltungsziele im bevorzugten Trassenkorridor auch durch Schadensbegrenzungsmaßnahmen voraussichtlich vermieden werden. Da die spezifische Leitungsführung innerhalb des Korridors aber nicht eindeutig festgelegt ist und bei überschlägiger Betrachtung auch andere Trassenführungen im Korridor abweichend von der „potentiellen Trassenführung" denkbar sind, lassen sich keine abschließenden Aussagen treffen. , , -3- Ein besonderes Augenmerk w ird auf die Gefährdung von Vogelarten in den Vogelschutz- gebieten gelegt. lndividuenverluste durch Stromschläge werden bei den Höchstspannungs- leitungen durch den Abstand der Isolatoren zwar ausgeschlossen, möglich sind jedoch Kollisionsrisiken. Zur Vermeidung/Minimierung sollen an kritischen Stellen Vogelschutz- marker zum Einsatz kommen. In den Unterlagen wird umfangreich begründet, warum die Bewertungsmethode nach IBUe (2017) angewandt wird, bei einer Betrachtung nach der Bewertungsmethode nach Liesenjohann (2019) ist für einige Arten (Rohrdommel, Zwerg- dommel, Weißstorch, Purpurreiher) ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko nicht vollständig auszuschließen. Dies betrifft u. a. den Weißstorch in der Burgau in den Korridorsegmen- ten 73-75). Wir können diese fachliche Diskrepanz mit eigenem Sachverstand nicht bewerten. Unter dem Gesichtspunkt des Vorsorgegrundsatzes wäre eine Prüfun·g anzuregen, ob eine vor- sorgliche Ausnahme für diese Arten ggf. erforderlich und inwieweit auch die Alternative einer Erdverkabelung in besonders kritischen Bereichen zumutbar wäre. Artenschutzprüfung Die artenschutzrechtliche Ersteinschätzung kommt zum Ergebnis, dass in jeder der Trassen- varianten/ Korridore betrachtungsrelevante Arten vorkommen und Maßnahmen zur Ver- meidung artenschutzrecht licher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ergriffen werden müssen. Eine abschließende Bewertung und eine Differenzierung einer arten- schutzverträg licheren Korridorvariante ist auf dieser Planungsebene nicht möglich. Eingriffsprüfung Durch die Planung werden erhebliche bau-und anlagenbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst, welche gemäß der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG abzu- arbeiten sind. Die Eingriffsminimierung durch das angestrebte Vorgehen nach dem NOVA- Prinzip (Netzoptimierung vo r Netzverstärkung vor Netzausbau) und eine weitestmögliche Begrenzung auf Bestandstrassen ist zu begrüßen. Gleichwohl sind unter anderem für das Landschaftsbild Mehrbelastungen zu erwarten. Für den Trassenabschnitt im Bereich des NSG „Altrhein/Kleiner Bodensee" wird eine Erhöhung der Masten von ca. 40 m auf immer- hin ca. 65 m in den Unterlagen dargestellt. Unklar ist warum für den Bereich der Burgau/ Knielinge( See abweichend von den anderen Trassenabschnitten in den Unterlagen ab Seite 3-46 keine Darstell'ung der angestrebten Mastbauweise und kein grafischer Verglei ch des Ist-und Planungszustands vorgenommen wurde. Die Darstellung endet mit Abbildung 3-39 Segment 69 Querschnitt Kleiner Boden- see, für die Korridorsegmente 70-76 gibt es dann nur eine verbale Beschreibung. Der Vorzugskorridor v~rläuft (wie auch die beiden Varianten) durch das kombinierte Natur- und Landschaftsschutzgebiet „ Burgau" sowie das FFH-Gebiet „ Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe" und das Vogelschutzgebiet „ Rheinniederung Elchesheim-Karls- -4- ruhe". Dort teilen sich ausweislich der Unterlagen die bestehenden beiden 110-kV-Strom- kreise auf die Anlage 7520 am Ostrand der Burgau und die Anlage 5100 entlang des Knie- linger Sees auf. Vorgesehen ist hier ein Ersatzneubau (LK 4) auf der Trasse 5100 als · 380-kV-Leitung (neue Anlage 7100). Die östliche Leitungsanlage 5100 soll zukünftig beide 110-kV-Stromkreise aufnehmen. In diesem Bereich wurde der untersuchte Trassenkorridor nach Osten aufgeweitet, um eine mögliche Bündelung der Leitungstrassen und Verlage- rung innerhalb des Naturschutzgebiets weg vom Knielinger See mitzuprüfen (vgl. Lageplan Anhang A Abschnitte 74, 75).· Dies erschiene dann sinnvoll, wenn eine komplette Bünde- lung aller Leitungen im Gebiet auf eine Bestandstrasse mit Rückbau der anderen Trasse möglich wäre. Wir verstehen die Unterlagen so, dass dies nicht möglich ist und eine neue Paralleltrasse im Osten gebaut werden müsste. Ein Neubau einer Leitungsanlage im Bereich des NSG/LSG Burgau würde auf weiter Fläche zu erheblichen Eingriffen in Natur und Land- schaft führen und wird seitens der Naturschutzbehörde grundsätzlich abgelehnt. Bei den beiden Leitungstrassen in der Burgau sind die aktuell laufenden Überlegungen über eine potentielle Dammrückverlegung (2 Varianten) im Zuge der Sanierung des Hoch- wasserdammes XXV durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zu beachten. Der Bau eines neuen Damms sowie Hochwasserereignisse könnten zu Konflikten mit dem Ausbau der Masten führen. Schutzgebiete Der Vollständigkeit halber möchten wir noch darauf hinweisen, dass unter Schutzgut Land- . schaft (B 2 .5.1.1) folgende Schutzgebiete in den Darstellungen fehlen: NSG Alter Flugplatz, NSG Altrhein/Kleiner Bodensee; LSG Neureuter Feldflur. Immissionsschutz Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen durch Geräuschimmissionen und elektromagneti- sche Felder sind die aktuellen Gutachten. teilweise noch nicht detailliert genug, um diese umfassend beurteilen zu können. Für den beantragten Trassenkorridor und die geprüften Alternativen k~nn aqer anhand der Prognosen zumindest abgeschätzt werden, dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen bzw. dass im nachfolgenden Planfeststellungs- verfahren voraussichtlich aufgezeigt werden kann, dass die zu erwartenden Immissionen . keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BlmSchG darstellen und somit keine unüberwindbaren Planungshindernisse bestehen. Das vorliegende EMF-Gutachten betrachtet vorrangig sogenannte Überspannungsstellen im Trassenverlauf mit dem Ergebnis, dass für alle diese Stellen keine unüberwindbaren Planungshindernisse vorliegen. Im Stadtgebiet Karlsruhe sind die Überspannungsstellen Nr. 35 und 37 bis 40 relevant, die potenziell zu elektromagnetischen Feldern im Bereich der Immissionsorte 378, 379, 369, 337 und 412 führen können (Trassenkorridorvorschlag -5- Abschnitt 68 bis 76 und Al t ernatiworschläge Eggenstein-Leopoldshafen Nord (EN) und Süd (ES)). Bei allen Überspannungsstellen handelt es sich um Betriebs-oder Wohngebäude im Gewerbegebiet oder um weniger schutzwürdige Nutzungen. Allerdings werden im aktuellen EMF-Gutachten nur Gebäude berücksichtigt, welche für einen dauerhaften Aufenthalt von Menschen besti mmt sind, während die weitere Kategorie von „Orten zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt" als maßgebliche Immissionsorte (MIO) außen vor bleiben. Unseres Erachtens ist im Planfeststellungsverfahren die Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. BlmSchV für alle Orte, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, nachzuweisen, da diese als MIO anzusehen sind. Hierzu zähle_n nach den LAI-Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder vom 17./18. September 2014 außer Wohngebäuden u. a. auch Kleingärten oder Arbeits- stätten, soweit es sich bei letzteren um Büro-, Geschäfts-, Verkaufsräume oder Werk- stätten usw. handelt. Die aktuell gewählte Nachweishöhe von 1 m über EOK halten w ir hierbei nicht für ausreichend. Vielmehr sollte in Gebäuden die Grenzwerteinhaltung im höchsten begehbaren Stockwerk nachgewiesen werden, weil die Stärke der elektromagne- tischen Felder zunimmt, umso näher der MIO der Trassenleitung kommt. Außerhalb von Gebäuden wäre unseres Erachtens eine Berechnungshöhe von mindestens 2 m über Grund zu wählen. Andere Höhen wären schlüssig zu begründen . . Welche ty110 insgesamt zu betrachten sind, ergibt sich laut der vorliegenden Unterlagen erst in der weiteren Detailplanung. Vor allem im Trassenkorridorabschni tt 76 sollte in der fortschreitenden Planung darauf geachtet werden, dass ausschließlich der Bestandskorridor genutzt wird bzw. es allenfalls zu geringfügigen Abweichungen ohne Immissionskonflikte kommt. Soweit dies gelingt, wären auch die Vorsorgeanforderungen nach § 4 Abs. 3 der 26. BlmSchV mit dem Überspannungsverbot von Gebäuden zum dauerhaften Aufenthalt eingehalten. · Für Geräuschimmissionen bestehen vor dem Hintergrund keine grundsätzlichen Bedenken, dass in der abschätzenden Voruntersuchung für den einzigen relevanten Immissionsort 10 21, Koellestr. 35, im Gewerbegebiet Zusatzbelastungen erwartet werden, die zwischen 3 u_ nd 7 dB(A) unterhalb der Immissionsrichtwerte (IRW) der TA Lärm liegen. Da die Zusatz- belastung damit aber die sogenannte lrrelevanzschwelle überschreitet, wäre Im Planfest- stellungsverfahren noch gutachterlich nachzuweisen, dass die Gesamt_belastung unter Berücksichtigung vorhandener Vorbelastungen die IRW einhält. Bei der Bewertung der Schall-und Sichtbeeinflussung des Schutzguts Mensch (B 2 .1.1.2) wurden bei der zeichnerischen Darstellung die Kleingartenanlagen in der Stuf e II mittel" eingestuft. Dies erscheint uns aufgrund der besonderen Empfindlichkeit dieser Nutzungen sowohl gegenüber der Einstufung von sonstigen Sport-und Freizeiteinrichtungen als auch insbesondere der Einstufung von Gewerbe-und Industrieflächen mit II sehr hoch II nicht angemessen. -6- Wasserrecht Oberflächenwasser Der Vorhabenträger bezieht sich im Umweltbericht hinsichtlich der Gewässerrandstreifen ausschließlich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht kommt dem Schutz des Gewässerrandstreifens eine hohe Priorität zu. Hier verweisen wir auf die gesetzlichen Grundlagen im Wassergesetz Baden-Württemberg § 29 sowie im Wasserhaus:.. haltsgesetz § 38. In den Abschnitten V70 bis V73 verläuft die Variante LK4 parallel zur Alb. Die Alb ist ein Vorranggewässer zur Wiederansiedlung des Rheinlachses und befindet sich auf dem Stadtgebiet Karlsruhe in dem vo.m Landtag beschlossenen Maßnahmenplan zur EU-Wasserrahmenrichtlinie (Teilbearbeitungsgebiet_ Murg / Alb - Rhein). Für dieses Ge- wässer besteht eine besondere ökologische Wertigkeit. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, dass.sämtliche Fließgewässer einen guten ökologischen Zustand bzw. bei erheblich ver- änderten Gewässern gute ökologische Potentiale erreichen sollen. § § 27 WHG (Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot) ist deshalb bei jedem Ein- griff in die Alb mit den Gewässerrandstreifen zu beachten. Für die Variante LK4 wäre ein wasserrechtlicher Fachbeitrag (Fachbeitrag WRRL) für alle vorgesehenen Planungen Alb (Oberflächengewässer mit Gewässerrandstreifen), der die Prüfung des Verschlechterungs- verbotes bzw. Zielerreichungsgebots einschließt zu erarbeiten und den Planungsunterlagen beizulegen. Im Sinne der EU-WRRL und des Gewässerentwicklungsplans sollten perspektivisch aus wasserwirtschaftlicher Sicht die hier vorhandenen Leitungstrassen zurückgebaut werden. Grundwasser Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden im Wesentlichen von der Benutzung des Grundwassers durch Gründungsarbeiten und Grundwasserhaltungen bestimmt (Aus- wirkungen auf die Grundwasserneubildung und -qualität sind durch die lediglich geringe Flächeninanspruchnahme der Mastfundamente vernachlässigbar). Das Ausmaß der Benutzung hängt von den bei der Herstellung und dem Rückbau der Mastfundamente angetroffenen Baugrundverhältnissen und Grundwasserständen ab. Diese bestimmen den Umfang der Grundwasserhaltung und Gründungsart (beispielsweise Plattenfundamente mit geringem, Pfahlgründungen mit stärkerem Eingriff ins Grund- wasser). . ' .. '• -7- Deshalb ist zum jetzigen Planungsstand nicht beurteilbar, inwieweit sich die Eingriffe ins Grundwasser bei den einzelnen Trassenvarianten unterscheiden würden. Aus Sicht des Grundwasserschutzes ergibt sich aber keine Trassenpräferenz. Wir danken für die Beteiligung der Stadt Karlsruhe im Verfahren. Mit freundlichen Grüßen 2 . Kopie an: - Forstamt - Gartenbauamt - Liegenschaftsamt · - Ortsverwaltung Neureut - Tiefbauamt - Umwelt-und Arbeitsschutz - ZJD - Naturschutzbehörde - ZJD - Wasserbehörde - ZJD - Bodenschutzbehörde - ZJD - Abfallrechts-und Altlastenbehörde -8- -ZJD - Immissions-und Arbeitsschutzbehörde ru71~ Hans-Jörg Knecht
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Beschlussvorschlag TOP 11 Schließung der stationären Pflege im Seniorenzentrum Neureut zum 28.02.2022 BEWOHNER Derzeit 16 Betten belegt, bis Stichtag ist mit max. 14 Bewohnern zu rechnen Information an Bewohner und Angehörige erfolgt in der KW 2/2022 SZK KFLS-Stiftung Derzeit 5 freie Plät ze. die nur für KZP vergeben werden Stationäre Pflege Aufnahmestopp ab Januar. am Stichtag sind ca. 10 freie Betten zu erwarten Residenz Rüppurr Stationäre Pflege Extern 5 neue Betten stehen nach Erweiterung zur Verfügung Ggf. freiwilliger Umzug Beschlussvorschlag TOP 11 Schließung der stationären Pflege im Seniorenzentrum Neureut zum 28.02.2022 Mitarbeiter Derzeit 18 MA in der stationären Pflege tätig 3 Renteneintritte in 2022 Information an MA und Personalrat erfolgt in der KW 2/2022 Versetzung SZK und AHD I< FL S-S t i ft u n g SZK Stat ionäre Pflege AHD Ambulante Pflege Ext ern MA die durch Kündigung oder Renteneintritt ausscheiden. werden nicht nachbesetz t. bis der Überhang abgebaut ist Ggf. Kündigung
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AUS DEN UNTERNEHMEN 42 WIMA I IHK 1-2-2022 Signa Hospitality Karlsruhe GmbH Spatenstich für das Moxy Hotel Karlsruhe Karlsruhe darf sich auf sein erstes Moxy Hotel freuen. Der Spatenstich ist bereits erfolgt, die Eröffnung ist für das erste Quartal 2023 geplant. D ie moderne Marke Moxy gehört zum Portfolio von Marriott Interna- tiona l, die sich mit einem verspielten Hotelerlebnis an Junge und Jungge- bliebene richtet, die Wert auf Life- style und zugleich Budget legen. Pächter und Betreiber des Moxy Karls- ruhe ist die Signa Hospitality Karls- ruhe GmbH -eine 100-prozentige Tochter der Signa Hospitality GmbH mit Sitz in Essen, deren Geschäfts- führer Sascha Konter sich über das neue Projekt und die Zusammenar- beit mit den Partnern freut. In den nächsten Monaten wächst der Neubau (18 Millionen Euro) mit drei Etagen auf einem seit Jahren brachliegenden und 3.500 Quadrat- meter großen Grundstück (Linken- heimer Landstraße 123) in Karlsru- he. Der Hotelkomplex mit seinen 150 Zimmern, Bar, Lounge und Fitness- Bereich wird zudem über eine 120 Quadratmeter große Konferenzflä- che verfügen. Investoren- und Bauherrengruppe ist die Leuchtturm Projektentwicklung GmbH, für die bauliche Komplett- abwicklung zeichnet die Karlsruher Weisenburger Bau GmbH verant- wortlich. Mit der Entwurfsverfassung wurde das Architekturbüro essari+le- quime GmbH betraut, das auch für das Projektcontrolling zuständig ist.
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rhein petroleum Rhein Petroleum GmbH T. +49 62 21-7 78 62 30 Mittermaierstr. 31 • D-69115 Heidelberg F. +49 62 21-7 78 62 39 info@rheinpetroleum.de Seite 1 / 2 Stadt Karlsruhe Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Rathaus am Markplatz 76124 Karlsruhe Ihr Zeichen/Schreiben: Unser Zeichen/E-Mail Bearbeiterin: CR/ info@rheinpetroleum.de 02.02.2022 Inhaberwechsel - Bergrechtliche Erlaubnis „Karlsruhe-Leopoldshafen" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup, mit diesem Schreiben möchte ich Sie gerne über eine Formalie informieren: Die Heidelberger Firma Rhein Petroleum GmbH hat die bestehende bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnis „Karlsruhe- Leopoldshafen" von ihrem bisherigen Konsortialpartner Neptune Energy Deutschland GmbH (Lingen) komplett übernommen. Rhein Petroleum hatte bereits Anteile — und hält nun 60 Prozent der Aufsuchungserlaubnis. Damit verbunden ist auch die Betriebsführerschaft bei eventuellen Projekten. Mit diesem Übergang der Anteile auf Rhein Petroleum ändert sich für Sie nichts — zumal wir bereits bei allen bisherigen Aktivitäten gemeinsam mit Neptune tätig waren. So haben wir in den Jahren 2011/2012 federführend die 3D -Seismik im Landkreis Karlsruhe durchgeführt. Gemeinsam mit unserem Partner Palatina GeoCon GmbH & Co. KG aus Speyer setzen wir die Detailauswertung der damals gewonnenen 3D-seismischen Daten auf mögliche Erdöl-Lagerstätten in den geologischen Strukturen des Untergrunds weiter fort. Um es deutlich zu sagen: Ein konkretes Projekt in ihrer Gemarkung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Aussicht. Sollte sich ein Projekt abzeichnen, werden wir Sie als Bürgermeister zuallererst informieren und mit Ihnen und Ihrer Verwaltung das weitere Vorgehen abstimmen. Die Rhein Petroleum GmbH mit Sitz in Heidelberg wurde im Jahr 2007 gegründet und ist spezialisiert auf die umweltgerechte und ressourcenschonende VViedererschließung heimischer Erdölvorkommen im Oberrheintal sowie dem Alpenvorland. Wir arbeiten nach der Grundüberzeugung: Erdöl ist ein wertvoller High-Tech-Rohstoff, der als solcher auch verantwortungsbewusst genutzt werden sollte. Wir sind uns sicher: Zum Verbrennen und Verheizen ist Erdöl viel zu schade. Erdöl ist viel mehr. Er ist ein Rohstoff, der unverzichtbar ist für zahlreiche Produkte unseres täglichen Lebens. Kleidung, Möbel, elektronische Geräte und IT-Hardware, hochwertige Verbund- und Spezialkunststoffe, Schmierstoffe oder Medizinprodukte und Arzneimittel — überall steckt ein Anteil Erdöl. Auch für die Energiewende und die Elektromobilität spielt Erdöl eine wichtige Rolle, etwa bei der Herstellung von Windkrafträdern, bei der Wärmedämmung von Gebäuden oder dem Bau von notwendigen Stromtrassen. Am augenscheinlichsten wird die Verwendung von Erdöl bei dem Thema Trinkwassertransportleitungen. Der überwiegende Teil besteht aufgrund seiner positiven Eigenschaften aus Polyethylen (PE), dessen Grundstoff Erdöl ist. www.rheinpetroleum.de Rabobank Niederlande Geschäftsführer Amtsgericht Mannheim Kto. Nr. 160335167 Dr. Carsten Reinhold HRB 703075 BIC/SVV1FT RABONL2U Leo Koot USt.-ld. Nr. DE258759817 IBAN NL90RAB00160335167 rhein petroleum 01 09 20 Solange es für diese Produkte keine Ersatzstoffe gibt und Erdöl weiterhin zur Aufrechterhaltung unseres Lebensstandards und der Infrastruktur gebraucht wird, sehen wir es als unsere Verantwortung an, den hochwertigen heimischen Rohstoff Erdöl vor Ort zu fördern. Anstatt das Thema in das Ausland zu verlagern, stehen wir hinter der heimischen Förderung mit höchsten Standards und unter strenger behördlicher Überwachung. Neben Karlsruhe und weiteren Regionen Baden-Württembergs hat Rhein Petroleum in den Jahren 2011 und 2012 auch in Südhessen und Bayern 3D -seismische Messungen ausgeführt. Diese führten zwischenzeitlich zu drei erdölfündigen Bohrungen in Lauben (Bayern), Riedstadt-Goddelau in Südhessen und zuletzt in der Gemarkung Weingarten (Baden). Die Bohrungen in Hessen und Bayern produzieren bereits Erdöl, für die Entwicklung der Lagerstätte bei Weingarten läuft aktuell das bergrechtliche Genehmigungsverfahren. Bei all unseren Aktivitäten ist es uns ein großes Anliegen, regionale Wertschöpfung zu generieren: Dies tun wir u.a., indem wir lokale Unternehmen beauftragen oder Forschungseinrichtungen wie dem KIT die Gelegenheit bieten, ihre Studenten im Rahmen von Exkursionen oder Studienarbeiten aus- und weiterzubilden. Im Rahmen der Energiewende prüfen wir die Eignung unserer nichtfündigen oder ausgeförderten Bohrungen zur geothermischen Nutzung, da die Untergrundtemperaturen in Bohrtiefen >1.000 Meter i.d.R. über 90 °C liegen. Diese Wärme kann z.B. über das geschlossene System einer tiefen Erdwärmesonde für die Nahwärmerzeugung oder den Gemüsebau nutzbar gemacht werden. In Südhessen arbeiten wir derzeit mit einem Energieversorger an einem solchen Konzept. Im Rahmen der Wärmewende unterstützen wir Kommunen in unseren bergrechtlichen Lizenzgebieten gerne bei der Erschließung der tiefen geothermischer Ressourcen mit unseren Daten und unserem Know-how. Rhein Petroleum steht für eine offene und transparente Informationspolitik, wie wir dies bereits während der seismischen Messkampagne und unseren bisherigen Bohrprojekten unter Beweis gestellt haben. Daher zögern Sie bitte nicht, bei Fragen und Anregungen sich bei uns zu melden — gerne auch direkt bei mir persönlich. Mit freundlichen Grüßen Dr. Carsten Reinhold Geschäftsführer Anlagen Übersichtskarte des Erlaubnisfeldes und des 3D-Seimikmessgebiets Seite 2 / 2 Sources: Esri, HERE, Garmin, Intermap, increment P Corp., GEBCO, USGS, FAO, NPS, NRCAN, GeoBase, IGN, Kadaster NL, Ordnance Survey, Esri Japan, METI, Esri China (Hong Kong), (c) OpenStreetMap contributors, and the GIS User Community 05102,5 km ± © GeoBasis-DE / BKG [2013] Karlsruhe- Leopoldshafen Aufsuchungserlaubnis "Karlsruhe-Leopoldshafen" 3D-Seismik Messgebiet 2011/2012