Regulierung des Verkehrs in der Kaiserstraße

Vorlage: 2022/0105
Art: Antrag
Datum: 28.01.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.03.2022

    TOP: 19

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.01.2022 Vorlage Nr.: 2022/0105 Regulierung des Verkehrs in der Kaiserstraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 19 X Planungsausschuss 07.04.2022 12 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadt Karlsruhe prüft im Rahmen der Sanierung der Kaiserstraße die Möglichkeiten eines Zufahrtsverhinderungssystems, das darüber hinaus die Voraussetzungen schafft, berechtigte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer passieren zu lassen. 2. Solange ein physisches Zufahrtsverhinderungssystem noch nicht installiert ist, verstärkt die Stadtverwaltung die Kontrollen zur Sanktionierung des ruhenden Verkehrs in der Kaiserstraße. Sachverhalt/Begründung Wir als CDU-Fraktion begrüßen es außerordentlich, dass die Fußgängerzone seit der Eröffnung der Kombilösung schrittweise von Fußgängerinnen und Fußgängern zurückerobert wird. Während Straßenbahnen aus dem öffentlichen Bild der Kaiserstraße verschwinden, kommt es jedoch immer häufiger vor, dass der freigewordene Raum von Fahrradfahrerinnen und -fahrern sowie von Fahrzeugen aller Art zweckentfremdet und besetzt wird. Derzeit ist es möglich, die Kaiserstraße mit dem Pkw und anderen Fortbewegungsmitteln in voller Länge zu durchfahren. Ohne physisches Zufahrtsverhinderungssystem gibt es kein Instrument, um zwischen berechtigtem und unberechtigtem Verkehr zu unterscheiden. Dabei werden berechtigte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer in der auf interfraktionellen Antrag von CDU, SPD, FDP, FW|FÜR sowie KAL/Die PARTEI (Vorlage 2020/0344) novellierten „Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“ unter § 4 (Ausnahmen) aufgeführt. Nur ihnen sollte es gestattet sein, die Kaiserstraße zu befahren. Seit August 2021 liegt der Endbericht „Kaiserstraße-West“ auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB vor. Da im Endbericht nichts davon zu lesen ist, den Verkehr zukünftig in irgendeiner Form zu regulieren, befürchten wir, dass bislang kein physisches Zufahrtshinderungssystem eingeplant ist. Da die Planungen zur Sanierung der Kaiserstraße voranschreiten, erachten wir diesen Zeitpunkt als günstig an. Insofern fordern wir, dass die Stadtverwaltung die Möglichkeiten eines physischen Zufahrtsverhinderungssystems prüft. Ein solches muss unserer Ansicht nach die Voraussetzung erfüllen, dass berechtigte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Kaiserstraße passieren können. – 2 – Zudem fordern wir, dass die Stadtverwaltung die Kontrollen des ruhenden Verkehrs verstärkt, solange es noch kein physisches Zufahrtshinderungssystem gibt. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch

  • Protokoll GR 29.03.2022 TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 37. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. März 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup . Punkt 19 der Tagesordnung: Regulierung des Verkehrs in der Kaiserstraße Antrag: CDU Vorlage: 2022/0105 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 7. April 2022, nichtöffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aus- sprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 31. März 2022