Folgen des KfW-Förderstopps für kommunales Bauen
| Vorlage: | 2022/0102 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 28.01.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft |
| Erwähnte Stadtteile: | Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.02.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.01.2022 Vorlage Nr.: 2022/0102 Folgen des KfW-Förderstopps für kommunales Bauen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.02.2022 25.2 x 1. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Folgen des KfW-Förderstopps durch den Bund im Rahmen des kommunalen Bauens? 2. Mit welcher Summe beziffert die Stadtverwaltung den finanziellen Ausfall für öffentliche und private Bauträger im Stadtgebiet? 3. Inwiefern wirkt sich der KfW-Förderstopp auf die Fortführung von Bauvorhaben in kommunaler Trägerschaft oder in Trägerschaft der VOLKSWOHNUNG aus? 4. Bei welchen Bau- und Sanierungsvorhaben der Stadt Karlsruhe und ihren Beteiligungsgesellschaften erwartet die Stadtverwaltung Mehrkosten und Bauzeitverzögerungen? Sachverhalt/Begründung Mit sofortiger Wirkung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 24. Januar 2022 die Förderung für energieeffiziente Gebäude der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Programmstopp belegt. Die Neubauförderung von Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden 55 (EH55) wurde endgültig eingestellt. Zwar wäre diese Förderung mit dem 31. Januar 2022 ohnehin ausgelaufen. Allerdings wurden bereits eingegangene Anträge auf Förderung, über die noch nicht beschieden wurde, ebenfalls vorläufig zurückgestellt. Diese Entscheidung stellt nicht nur Bauherrinnen und -herren von Ein- und Mehrfamilienhäusern vor vollendete Tatsachen. Auch Großbauprojekte sind davon betroffen. So sollen beispielsweise im Rahmen des Projekts „Kolberger Str. 3–5“ in der Waldstadt 80 Wohneinheiten und 35 Wohnheimplätze nach KfW- Effizienzklasse 55 entstehen. Bei einer Förderung von 18.000 Euro pro Wohneinheit entstehen mit dem Förderstopp von jetzt auf gleich Mehrkosten in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro. Wer für diese ursprünglich nicht einkalkulierten Mehrkosten aufkommt und ob sich diese Kosten später in erhöhten Mieten oder Kaufpreisen ausdrücken, ist kaum absehbar. Bei anderen Bauvorhaben gestaltet sich die Situation ähnlich. Insofern ist es essentiell zu erfahren, wie sich der KfW-Förderstopp durch das BMWK finanziell und zeitlich auf dieses und andere Bau- und Sanierungsvorhaben in der Stadt Karlsruhe auswirkt. Unterzeichnet von: Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadträtin Karin Wiedemann Stadtrat Dirk Müller Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0102 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Folgen des KfW-Förderstopps für kommunales Bauen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.02.2022 25.2 x 1. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Folgen des KfW-Förderstopps durch den Bund im Rahmen des kommunalen Bauens? Aktuell wurden zum Jahresende massiv Anträge über ein verwandtes Förderprogramm durch die Verwaltung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Das Programm soll hier die Umstellung von großen Heizanlagen auf Basis von fossilem Gas auf Biomasse (Holzpellets) fördern. Auch dieses Programm wurde ähnlich der KfW-Linie aktuell eingefroren. Konkrete Nachfragen haben jedoch für die BAFA-Anträge ergeben, dass die Anträge bei wieder vorhandenen Bundesmitteln durchaus noch positiv beschieden werden können. Aktuell können noch weitere Anträge über das Online-Portal eingereicht werden. 2. Mit welcher Summe beziffert die Stadtverwaltung den finanziellen Ausfall für öffentliche und private Bauträger im Stadtgebiet? Für durch HGW geplante Modernisierungsmaßnahmen wird aktuell kein finanzieller Ausfall erwartet. Da eine Fortsetzung der BAFA-Förderprogramme zu erwarten ist, sollen bisher eingereichte und neu eingestellte Förderanträge weiter berücksichtigt werden. 3. Inwiefern wirkt sich der KfW-Förderstopp auf die Fortführung von Bauvorhaben in kommunaler Trägerschaft oder in Trägerschaft der VOLKSWOHNUNG aus? Von dem vorläufigen Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW sind vier unserer sich aktuell in der Beantragung befindlichen Projekte mit insgesamt 160 Wohnungen betroffen. Hierbei handelt es sich um zwei Neubau- und zwei Modernisierungsmaßnahmen. Die Projekte sind mit einem Darlehensvolumen in Höhe von über 22 Millionen Euro und einem Zuschussanteil von fast 4 Millionen Euro aus dem KfW-Programm kalkuliert. Nach den neuesten Informationen werden die bis einschließlich 23.01.2022 beantragten Projekte nun doch nach den bisherigen Programmbedingungen gefördert. Insoweit könnten drei der Projekte wie vorgesehen finanziert und realisiert werden. Bei einer tatsächlichen Beendigung der Förderung hätten die Projekte teilweise umgeplant werden müssen, um wirtschaftlich darstellbar zu sein. Hinsichtlich des vierten Projektes – einer Modernisierung – ist die Antragsstellung bei der KfW nicht bis zum 23.01.2022 erfolgt. Hier wird jedoch nach unserem Kenntnisstand mit Hochdruck daran gearbeitet, die Programme der energetischen Sanierung wiederaufzunehmen, da diese erhalten bleiben sollen. – 2 – Ob und wie eine künftige Förderung für unsere umfangreichen geplanten Projekte aussehen kann, bleibt abzuwarten. Ein Wegfall oder eine Reduzierung von Förderungen würde die zeitgerechte und wirtschaftliche Erreichung der Klimaziele deutlich erschweren. 4. Bei welchen Bau- und Sanierungsvorhaben der Stadt Karlsruhe und ihren Beteiligungsgesellschaften erwartet die Stadtverwaltung Mehrkosten und Bauzeitverzögerungen? Im Zusammenhang mit dem KfW-Förderstopp erwartet die Verwaltung keine Bauzeitverzögerungen oder Mehrkosten. Bisher wurden die angesprochenen KfW-Förderungen nicht in Anspruch genommen, da über geeignetere andere Förderprogramme bessere Zuschussmöglichkeiten bestanden. Diese alternativen Förderprogramme erlauben keine kumulierte Förderung.
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Extrahierter Text
Niederschrift 35. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Februar 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 25.2 der Tagesordnung: Folgen des KfW-Förderstopps für kommunales Bauen Anfrage: CDU Vorlage: 2022/0102 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25.2 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldungen) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 24. Februar 2022