Neufassung der Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats

Vorlage: 2022/0101/2
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 27.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.09.2022

    TOP: 17.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2022

    TOP: 18.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.09.2022 Vorlage Nr.: 2022/0101/2 Neufassung der Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 18.2 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Paragraf 14 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert: „An den nicht-öffentlichen Teilen der Sitzungen des Gestaltungsbeirats können auch teilnehmen: ..., Stadträtinnen/Stadträte oder eine von der Fraktion selbstbestimmt benannte Person als deren Vertretung,...“ Sachverhalt/Begründung Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium die Arbeit von Verwaltung und politischen Entscheidungsträgern. Dabei werden ihm „Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität“ zur Prüfung vorgelegt und „ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild“ beurteilt. In dieser Funktion leistet der Gestaltungsbeirat wertvolle Arbeit. Aus Sicht der CDU-Fraktion bedarf die neue Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats eine Präzisierung. Paragraf 14 der neuen Geschäftsordnung besagt: „An den nicht-öffentlichen Teilen der Sitzungen des Gestaltungsbeirats können auch teilnehmen: ..., Stadträtinnen/Stadträte und deren Vertreter*innen,....“ Diese Formulierung erscheint missverständlich, da zum Beispiel in Ausschüssen auch zwischen ordentlichen (gemeinderätlichen) Mitgliedern und (gemeinderätlichen) Stellvertretern unterschieden wird. Insofern beantragt die CDU-Fraktion die oben genannte Änderung in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadtrat Dirk Müller

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU - Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0101/2 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Neufassung der Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 18.2 x Kurzfassung Die vorgeschlagene Änderung wird in die Geschäftsordnung aufgenommen. Nach Beschluss der zur Sitzung des Gemeinderats vorliegenden Neufassung der Geschäftsordnung wird in Paragraf 14 die Formulierung: „Stadträtinnen/Stadträte und deren Vertreter*innen,...“ durch den vorgeschlagenen Passus „..., Stadträtinnen/Stadträte oder eine von der Fraktion selbstbestimmt benannte Person als deren Vertretung,...“ ersetzt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit