Neufassung der Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats

Vorlage: 2022/0101/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 26.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.09.2022

    TOP: 17.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2022

    TOP: 18.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 26.09.2022 Vorlage Nr.: 2022/0101/1 Neufassung der Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 18.1 x 1. Die Aspekte Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Energiebilanz werden gleichwertig zu den Aspekten Gestaltung und Stadtbild in der Präambel der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats festgeschrieben. 2. Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats formuliert eindeutig, dass der Beirat frühzeitig eingebunden werden muss 3. Die Architektenkammer wird weiterhin als beratendes Mitglied des Gestaltungsbeirats in der Geschäftsordnung festgeschrieben. 4. Den Fraktionen wird ermöglicht, auch nicht-gemeinderätliche Vertreter:innen in den Gestaltungsbeirat zu entsenden. Sachverhalt / Begründung: Der Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe ist ein zentrales Gremium zur Be-wertung von Bauvorhaben, vor allem hinsichtlich der Entwicklung des Stadt-bildes. Die Karlsruher Liste / Die PARTEI Fraktion wünscht sich deshalb, dass eine neue Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats auf Höhe der Zeit formuliert wird. Zentrale Aspekte moderner Stadtplanung und Bauvorhaben wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Energiebilanz müssen deshalb Teil des Grundverständnisses der Bewertung des Gremiums sein. Um die Arbeit des Beirats zu stärken, sollte in der Geschäftsordnung ebenfalls festgehalten werden, dass Bauprojekte frühzeitig und nicht (wie aktuell vorgekommenen) nach Vorlage des Bauantrages durch den Vorhabenträger vorgestellt und beraten werden. Dem Wunsch mehr Öffentlichkeit hinsichtlich der Arbeit des Gremiums zu er-möglichen, widerspricht aus unserer Sicht, dass der Architektenkammer kein institutionalisiertes Beratungsrecht eingeräumt wird. Diese Fachexpertise sollte weiter fester Bestandteil des Gremiums sein. Gleiches gilt für die Vertretung der Fraktionen. Gerade in kleineren Fraktionen ist es wichtig, die Gremienarbeit, wenn möglich, auf mehrere Schultern zu verteilen und auf entsprechende Fachexpertise rückgreifen zu können. Die Entsendung nicht-gemeinderätlicher Mitglieder in den Gestaltungsbeirat ermöglicht eine solche Entlastung und führt durch engen Austausch zu einer gleichwertigen Diskussions- und Bewertungsfähigkeit. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/ Die PARTEI - Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0101/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Neufassung der Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 18.1 x Kurzfassung Die Verwaltung nimmt zum Änderungsantrag Stellung und verweist auf die ergänzenden Erläuterungen. Die Verwaltung bittet den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Stellungnahme 1. Die Aspekte Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Energiebilanz werden gleichwertig zu den Aspekten Gestaltung und Stadtbild in der Präambel der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats festgeschrieben. Die Aspekte Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind in der Präambel genannt: „Die in der Regel öffentlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirats sind Basis eines gemeinsamen Dialogs um die Bedeutung und die Qualität von guter Architektur und zukunftsweisendem Städtebau auch in Hinblick auf die Fragestellungen Ressourcenverbrauch, Klimaschutz und Klimaanpassung, Energie und Mobilität.“ „Die Neufassung der Geschäftsordnung fördert die Präsenz und die Information der Öffentlichkeit als Basis für die gemeinsame Weiterentwicklung von Baukultur und nachhaltiger Stadtentwicklung.“ 2. Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats formuliert eindeutig, dass der Beirat frühzeitig eingebunden werden muss. Die frühzeitige Einbindung des Gestaltungsbeirats ist bereits in § 10 ‚Zu behandelnde Vorhaben‘ formuliert: „Bei allen Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, ist die Beurteilung durch den Gestaltungsbeirat obligatorisch. Bauordnungsamt und Stadtplanungsamt schlagen dem Baudezernat diese, sowie sonstige Vorhaben von Bedeutung für das Stadtbild, zur Beratung im Gestaltungsbeirat frühzeitig vor. Außerdem befasst sich der Gestaltungsbeirat auf Antrag von Bauherrinnen und Bauherren mit deren Vorhaben.“ 3. Die Architektenkammer wird weiterhin als beratendes Mitglied des Gestaltungsbeirats in der Geschäftsordnung festgeschrieben. Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats sind Mitglieder einer Architektenkammer. Dadurch werden die Interessen der Architektenkammer im Gestaltungsbeirat vertreten. 4. Den Fraktionen wird ermöglicht, auch nicht-gemeinderätliche Vertreter:innen in den Gestaltungsbeirat zu entsenden. Diese Änderung ist bereits entsprechend des Ergebnisses der Vorberatung im Planungsausschuss am 15.09. 2022 in § 14 ‚Beiratssitzungen‘ der Geschäftsordnung aufgenommen: „...An den nicht-öffentlichen Teilen der Sitzungen des Gestaltungsbeirats können auch teilnehmen: Oberbürgermeister*in, Bürgermeister*in, Stadträtinnen/Stadträte und deren Vertreter*innen, Ortschaftsrätinnen/Ortschaftsräte und Mitarbeitende der Verwaltung, soweit diese für die entsprechenden Projekte zuständig sind, und Sonderfachleute (zum Beispiel Denkmalschutz). Die Teilnehmenden haben kein Stimmrecht, aber ein Rederecht.“