Neufassung der Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats
| Vorlage: | 2022/0101 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.01.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Städtebau Stand: vom 27. September 2022 Präambel Der Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu prüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen. Er unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium den Oberbürgermeister, den Baudezernenten, den Gemeinderat und die Verwaltung in Fragen der Architektur und des Stadtbildes, der Freiraumgestaltung und der Stadtplanung. In öffentlichen Diskussionen begleitet der Gestaltungsbeirat in einer kritischen, fachorientierten Auseinandersetzung die Planungsprozesse in der Stadt Karlsruhe. Seine Empfehlungen sind wesentliches Instrument zur Weiterentwicklung der Baukultur in unserer Stadt. Die in der Regel öffentlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirats sind Basis eines gemeinsamen Dialogs um die Bedeutung und die Qualität von guter Architektur und zukunftsweisendem Städtebau auch in Hinblick auf die Fragestellungen Ressourcenverbrauch, Klimaschutz und Klimaanpassung, Energie und Mobilität. Der Gestaltungsbeirat unterstützt die kulturelle, soziale und ästhetische Verantwortung der privaten und öffentlichen Entscheidungsträger und vermittelt in seinen Stellungnahmen die baukulturellen Ansprüche der Stadt Karlsruhe einer interessierten Öffentlichkeit. „Architektur ist eine öffentliche Angelegenheit. Die Qualität der Architektur der Stadt kann nur dann gesteigert werden, wenn dies als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird.“ (Prof. Zvonko Turkali) Alle am Planungs- und Bauprozess der Stadt Beteiligten, wie beispielsweise Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, Bürgerinnen und Bürger, Stadträtinnen und Stadträte sowie Mitarbeitende der Verwaltung, sind eingeladen, an den öffentlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirats teilzunehmen. Die Neufassung der Geschäftsordnung fördert die Präsenz und die Information der Öffentlichkeit als Basis für die gemeinsame Weiterentwicklung von Baukultur und nachhaltiger Stadtentwicklung. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats folgende Geschäftsordnung beschlossen: Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe 2 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Städtebau | Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe § 1 Aufgabe des Gestaltungsbeirates Der Gestaltungsbeirat unterstützt als ein unabhängiges Sachverständigengremium den Oberbürgermeister, den Baudezernenten, den Gemeinderat und die Verwaltung. Der Gestaltungsbeirat hat insbesondere die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu prüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen. Er gibt der Bauherrin und dem Bauherrn und deren Architektin und Architekten Hinweise und Kriterien zur Erreichung dieses Ziels. § 2 Mitglieder des Gestaltungsbeirats Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. § 3 Wohn- und Geschäftssitz der Mitglieder Die Mitglieder dürfen ihren Wohn- und Arbeitssitz nicht im Regierungsbezirk Karlsruhe haben. Sie dürfen zwei Jahre vor und ein Jahr nach ihrer Beiratstätigkeit nicht in der Stadt Karlsruhe planen und bauen. § 4 Vorsitz Sie wählen aus ihrer Mitte (Mitglieder des Gestaltungsbeirats (entsprechend § 2)) eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. § 5 Beiratsperiode Eine Beiratsperiode beginnt mit der ersten Sitzung nach Berufung und dauert jeweils zwei Jahre. Die Mitgliedschaft darf drei aufeinanderfolgende Perioden nicht übersteigen. Nach einer Unterbrechung von mindestens zwei Jahren ist eine erneute Mitgliedschaft möglich. § 6 Auswahl/Berufung der Mitglieder Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Vorschlagsliste zur Berufung der Mitglieder des Gestaltungsbeirats. Die Beiratsmitglieder werden durch den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe berufen. Nach Möglichkeit sollte ein Mitglied aus dem europäischen Ausland sein. 3 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Städtebau | Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe § 7 Tätigkeit der Mitglieder Die Mitglieder sind besonders qualifizierte Experten aus den Gebieten Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. Sie besitzen die Qualifikation Preisrichterin/Preisrichter. § 8 Vergütung Die Tätigkeit als stimmberechtigtes Mitglied wird in Anlehnung an die jeweils gültige Fassung der Empfehlungen der Architektenkammer Baden-Württemberg zur Aufwandsentschädigung für Preisrichter*innen, Sachverständige und Vorprüfer*innen in Wettbewerbsverfahren mit einem pauschalen Honorar pro Sitzung inklusive Vor- und Nachbereitung sowie Reisezeit vergütet. Notwendige Reisekosten und gegebenenfalls Übernachtungskosten werden nach Reisekostenrecht und eigenverantwortlicher Rechnungsstellung in nachgewiesener Höhe erstattet. § 9 Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Geschäftsstelle liegt beim Stadtplanungsamt, Bereich Städtebau. Sie unterstützt administrativ zum Beispiel die Arbeit des Beirats, bereitet die Sitzungen vor, betreut sie und dokumentiert die Ergebnisse. § 10 Zu behandelnde Vorhaben Bei allen Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, ist die Beurteilung durch den Gestaltungsbeirat obligatorisch. Bauordnungsamt und Stadtplanungsamt schlagen dem Baudezernat diese, sowie sonstige Vorhaben von Bedeutung für das Stadtbild, zur Beratung im Gestaltungsbeirat frühzeitig vor. Außerdem befasst sich der Gestaltungsbeirat auf Antrag von Bauherrinnen und Bauherren mit deren Vorhaben. Ebenso haben gemeinderätliche Ausschüsse die Möglichkeit, Vorhaben in den Gestaltungsbeirat zur Beratung zu verweisen. Vorhaben aus einem konkurrierenden Entwurfsverfahren mit mehr als drei Teilnehmenden und einer Jury, die überwiegend aus Fachleuten besteht, fallen nur dann in die Zuständigkeit des Gestaltungsbeirats, wenn das zur Baugenehmigung eingereichte Vorhaben von dem erstrangig prämierten Entwurf wesentlich abweicht. 4 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Städtebau | Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe § 11 Sitzungsturnus Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates finden circa fünfmal im Jahr statt. Die Sitzungstermine werden mindestens für ein Kalenderjahr im Voraus festgelegt und im Internet veröffentlicht. Außerhalb dieses Turnus können für dringende Vorhaben zusätzliche Tagungen einberufen werden. § 12 Einberufung der Sitzungen Die Einberufung des Gestaltungsbeirates erfolgt digital durch die Geschäftsstelle, mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstag mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung. Eine Änderung der Tagesordnung ist mit Zustimmung des Gestaltungsbeirates möglich. § 13 Beschlussfähigkeit Der Gestaltungsbeirat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind, sowie die Mehrheit der Mitglieder, darunter die/der Vorsitzende oder deren/dessen Stellvertretende, anwesend ist. § 14 Beiratssitzungen Die Sitzungen des Gestaltungsbeirats sind in der Regel öffentlich, sofern die beteiligten Bauherrinnen und Bauherren beziehungsweise Investierenden nicht widersprechen. Die Öffentlichkeit hat kein Rede- und kein Stimmrecht. An den nicht-öffentlichen Teilen der Sitzungen des Gestaltungsbeirats können auch teilnehmen: Oberbürgermeister*in, Bürgermeister*in, Stadträtinnen/Stadträte und deren Vertreter*innen, Ortschaftsrätinnen/Ortschaftsräte und Mitarbeitende der Verwaltung, soweit diese für die entsprechenden Projekte zuständig sind, und Sonderfachleute (zum Beispiel Denkmalschutz). Die Teilnehmenden haben kein Stimmrecht, aber ein Rederecht. Die Gesprächsführung liegt bei der/dem Vorsitzenden. Die Projektbehandlung orientiert sich an folgendem Ablauf: ▪ Nicht-öffentliche Ortstermine und interne Vorberatung: Vor den Sitzungen besichtigen die Mitglieder des Gestaltungsbeirats gemeinsam mit den städtischen Projektbetreuenden und der Geschäftsstelle in nicht-öffentlichen Ortsterminen die Projektstandorte. Diese Vorberatungen vor Ort und in direktem Anschluss im Sitzungssaal basieren auf den zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden Projektpräsentationen. ▪ Öffentliche Projektdarstellung und Projektdiskussion: Als Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger sind Bauherrinnen und Bauherren, Investierende, Architektinnen und 5 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Städtebau | Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe Architekten sowie Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten eingeladen, ihre Projekte dem Gestaltungsbeirat und der Öffentlichkeit vorzustellen. Die das Projekt betreffende Diskussion des Gestaltungsbeirats mit den Projektbeteiligten ist öffentlich. ▪ Öffentliche Empfehlung: Eine von den Gestaltungsbeiräten gemeinsam getragene Empfehlung (§ 15) wird am Ende der Beratung den Bauherrinnen und Bauherren, den Architektinnen und Architekten, den Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie der anwesenden Öffentlichkeit in der Regel von einem Mitglied des Gestaltungsbeirats mündlich vorgestellt. Am Ende jeder Sitzung soll ein umsetzbares und weiterführendes Ergebnis für die Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger vorliegen. Die Ergebnisse der Diskussionen fließen außerdem als Empfehlungen in die weiterführende Projektarbeit der Verwaltung (Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt und Gartenbauamt) und in deren Nachgesprächen mit den Projektbeteiligten auf den Ebenen der städtebauliche Rahmenplanung, der Bebauungsplanung, der Bauvorbescheidung und der Baugenehmigung ein. § 15 Abstimmung Entscheidungen in Bezug auf die inhaltlichen Empfehlungen werden in einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag. § 16 Befangenheit Beiratsmitglieder prüfen von sich aus ihre Befangenheit in Anlehnung an § 18 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und zeigen diese vor Behandlung des Tagesordnungspunktes dem Vorsitzenden an. Bei Befangenheit ist der Sitzungssaal zu verlassen. § 17 Stellungnahme des Gestaltungsbeirats Der Gestaltungsbeirat verfasst als Ergebnis der Beratungen zu jedem Projekt jeweils eine Empfehlung in Form einer schriftlichen Stellungnahme. Die jeweilige Stellungnahme ist den Bauherrinnen und Bauherren oder deren Beauftragten in dem das Projekt betreffenden Protokollauszug bekannt zu geben und zu erläutern. § 18 Protokoll der Sitzungen Die vom Gestaltungsbeirat verfassten Stellungnahmen werden in einem Protokoll der jeweiligen Sitzung von der Geschäftsstelle zusammengefasst. Dieses wird dem Gestaltungsbeirat, den Teilnehmenden, den Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern und den betroffenen Projektvertretenden (für deren Tagesordnungspunkt) digital übermittelt. 6 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Städtebau | Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe § 19 Öffentlichkeitsarbeit Der öffentliche Teil der vorläufigen Tagesordnung wird in der Regel eine Woche vor der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe veröffentlicht. Die Protokolle mit den Stellungnahmen des Gestaltungsbeirats zu den beratenen Projekten werden auf der städtischen Internetseite des Gestaltungsbeirates veröffentlicht, sofern die Vorhaben oder Projekte öffentlich behandelt wurden und die Bauherrinnen und Bauherren der Veröffentlichung zustimmen. Die Stadt Karlsruhe berichtet auf der städtischen Internetseite des Gestaltungsbeirates in regelmäßigen Abständen der Öffentlichkeit über die Arbeit des Gestaltungsbeirats und die Entwicklung der Vorhaben und Bauprojekte. § 20 Wiedervorlage Erhält ein Vorhaben nicht die Zustimmung des Gestaltungsbeirats, so ist der Bauherrin oder dem Bauherrn die Möglichkeit zur weiteren Bearbeitung einzuräumen. Der Gestaltungsbeirat gibt die Kriterien hierfür bekannt. Das Vorhaben ist dem Gestaltungsbeirat wieder vorzulegen, soweit der Projektfortschritt eine erneute Befassung erlaubt. § 21 Geheimhaltung/Datenschutz Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats und die sonstigen Sitzungsteilnehmenden sind zur Geheimhaltung über die internen, nicht-öffentlichen Teile der Beratungen und Wahrnehmungen verpflichtet. Eine Verletzung der Geheimhaltung führt zum Ausschluss aus dem Gestaltungsbeirat. § 22 Schlussbestimmungen Diese Geschäftsordnung tritt am 27. September 2022 in Kraft. Sie ersetzt die Geschäftsordnung vom 21. November 2006, geändert durch Beschlüsse des Gemeinderats vom 28. Juni 2011 und vom 16. Oktober 2012.
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0101 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Neufassung der Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 15.09.2022 6 x vorberaten Gemeinderat 27.09.2022 17 x Verwiesen Gemeinderat 25.10.2022 18 x beschlossen Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Planungsausschuss der Neufassung der Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats zu und beschließt die Geschäftsordnung vom 27. September 2022. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 30.000,- € p.a. Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt, Soziale Stadt, Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Anlass und Ziel Der im Gestaltungsbeirat geführte Dialog mit den am Planungs- und Bauprozess Beteiligten ist ein wesentliches Instrument der Förderung der Baukultur in unserer Stadt. Obwohl die derzeit gültige Geschäftsordnung (vom 21. November 2006, geändert mit Beschluss des Gemeinderates vom 28. Juni 2011 und vom 16. Oktober 2012) es bereits ermöglicht, Sitzungen öffentlich durchzuführen, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Sitzungen des Gestaltungsbeirats derzeit nicht praktiziert. Die nichtöffentliche Durchführung der Sitzungen wurde in einer Stellungnahme zum Antrag der Grüne-Gemeinderatsfraktion vom 18. Juli 2012 von der Verwaltung empfohlen – zum Schutz der unternehmerischen Interessen der Bauherrin und des Bauherrn. In Bezug auf die in den vergangenen Jahren erhöhten Beteiligungswünsche der Öffentlichkeit und aufgrund positiver Erfahrungsberichte aus anderen Städten wie Freiburg und Konstanz sollen mit der Neufassung der Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats die Präsenz und die Information der Öffentlichkeit als Basis für die gemeinsame Weiterentwicklung von Baukultur und nachhaltiger Stadtentwicklung in Karlsruhe gefördert werden. Die in der Regel öffentlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirats sollen Basis eines gemeinsamen Dialogs um die Bedeutung und die Qualität von guter Architektur und zukunftsweisendem Städtebau auch in Hinblick auf die Fragestellungen Ressourcenverbrauch, Klimaschutz und Klimaanpassung, Energie und Mobilität werden. Neben redaktionellen Änderungen der derzeit gültigen Fassung der Geschäftsordnung wurden daher § 14 Beiratssitzungen und § 19 Öffentlichkeitsarbeit inhaltlich neu gefasst bzw. ergänzt. Der Schutz der Interessen der Bauherrin und des Bauherrn ist weiterhin dadurch gegeben, dass sie der öffentlichen Durchführung der Sitzung (§ 14) und der Veröffentlichung des Protokolls widersprechen können (§ 19). Außerdem wurde in § 5 die Dauer der möglichen Mitgliedschaft der Gestaltungsbeirätinnen und der Gestaltungsbeiräte von bisher zwei auf jetzt drei aufeinanderfolgende zweijährige Perioden erweitert, um eine höhere Kontinuität in der Besetzung des Gestaltungsbeirats zu ermöglichen. Ergänzende Informationen der Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat Die aktive Öffentlichkeitsarbeit soll außerdem mit einer neuen Dokumentation der Tätigkeit des Gestaltungsbeirats für den Zeitraum 2012-2022 sowie mit einer Broschüre als Kurzinformation ergänzt und flankiert werden, deren Veröffentlichungen als PDF-Dateien auf der städtischen Homepage Ende 2022 geplant sind. Auf Wunsch des Fördermittelgebers ist ergänzend eine kleine Druckauflage vorgesehen. Ab Frühjahr 2023 sollen Architekturspaziergänge und Architekturgespräche an wechselnden Orten in der Stadt, in Kooperation des Gestaltungsbeirats mit verschiedenen Akteuren aus der Stadtgesellschaft den lokalen Dialog für die Baukultur in Karlsruhe unterstützen und die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats auf einer neu konzipierten Internetseite transparent dargestellt werden. Die genannten Aktivitäten werden in den Jahren 2021-2023 mit 25.000 € mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg zur Förderung von Maßnahmen zur öffentlichkeitswirksamen Begleitung des seit 2007 bestehenden Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe gefördert. Finanzielle Auswirkungen Die laufenden Gesamtkosten des Gestaltungsbeirats (30.000,- € p. a.) sind bereits vollständig budgetiert. – 3 – Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Planungsausschuss der Neufassung der Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats zu und beschließt die Geschäftsordnung vom 27. September 2022.
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Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Neufassung der Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Ge- staltungsbeirats Vorlage: 2022/0101 Punkt 18.1 der Tagesordnung: Änderungsantrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0101/1 Punkt 18.2 der Tagesordnung: Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2022/0101/2 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Planungsausschuss der Neufassung der Ge- schäftsordnung für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats zu und beschließt die Geschäfts- ordnung vom 27. September 2022. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorberatung im Planungsausschuss am 15. September 2022 vorberaten. Abgesetzt oder als erledigt erklärt, nicht abgesetzt, sondern als erledigt erklärt, wurde 18.1, ein entsprechender Änderungsantrag der KAL/Die PARTEI. Weiter aufrechterhalten ist der Änderungsantrag der CDU, wobei der sich aus meiner Sicht auch eigentlich erledigt hat, aber das können Sie ja vielleicht noch ganz kurz zurufen. Ich würde den Herrn Fluhrer bitten, noch mal kurz auf die Aspekte einzugehen. Bürgermeister Fluhrer: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin Ihnen sehr dank- bar, dass Sie unseren Gestaltungsbeirat, der ja ein wesentliches Instrument der Förderung der Baukultur in dieser Stadt ist, auch mit diesem Beschluss, der heute ansteht, stärker in die Wahrnehmung unserer Bürgerschaft mit hineinnehmen. Es ist ja schön, wenn wir fach- lich Diskurse führen, aber es ist wichtig, dass unsere Stadtgesellschaft partizipieren kann, – 2 – und um diese Frage ging es im Wesentlichen bei der Modifizierung. Das heißt, zum einen werden diese Beratungen, soweit nicht jemand nicht zustimmt, öffentlich sein. Die Bauher- ren können da auch diesen Diskurs sozusagen nicht-öffentlich weiter wünschen, aber wir schlagen vor, ihn grundsätzlich öffentlich zu führen, dass unsere Bürgerschaft und die inte- ressierte Öffentlichkeit auch teilnehmen kann. Wir haben einige Details, Mitgliedschaftsver- längerungen von einzelnen Beiräten. Wir haben den Passus der CDU-Fraktion, die unseren Vorschlag, dass zunächst mal Stadträte und Vertreter teilnehmen können, erweitert, dass die Vertreter nicht nur aus diesem Gremium sein können, sondern von der Fraktion tat- sächlich selbstbestimmt benannte Personen, wie die CDU es auch vorschlägt. Das würden wir im Prinzip in die dann auszufertigende Satzung mit hineinnehmen als Ergänzung. Das steht im Moment noch nicht drin. Wir haben noch sozusagen die alte Vorlage, wo dieser Passus noch nicht geändert wurde, aber Beschlussgrundlage wäre selbstverständlich die Übernahme, was wir zugesagt haben, diese Bitte. Die Wünsche der KAL-Fraktion, auch insbesondere das Thema Nachhaltigkeit, Umwelt- schutz und Energiebilanz einzubauen und es nicht nur sinngemäß als Gremium für Archi- tekturdebatte zu sehen, sondern ein ganzheitlicher Auftritt für Städtebau, haben wir auch sehr gerne aufgenommen und würden auch in der Präambel noch mal aus dem Beirat selbst das Thema soziale Stadt und sogar Inklusion, also Beteiligung unserer benachteilig- ten Bevölkerung, mit aufnehmen, sodass sozusagen diesem Gedanken sogar aus dem Gre- mium selbst Rechnung getragen wird, dass ein ganzheitlicher Blick auf unsere baukulturel- len Fragen geworfen werden kann. Deshalb würden wir, um die Formalien hier auch dann nicht kompliziert zu machen, in der Vorlage den Passus gerne streichen. Den letzten Halb- satz beschließt die Geschäftsordnung vom 27. September, das Datum ist sozusagen nur ein redaktionelles Thema, damit wir uns nicht auf irgendwas rekurrieren, was nachher drei Mal geändert wurde in der Diskussion. Das heißt, damit hätten wir all Ihre Intentionen auch tat- sächlich umgesetzt und aufgenommen. Nicht in der Vorlage enthalten, aber das haben wir Ihnen ja auch zugesagt, in der Diskussion, ist, dass wir die öffentliche Sitzung dann auf die Nachmittage legen, sodass interessierte Bürger auch besser teilnehmen können. Das ist nicht Teil der Vorlage, aber auch das sagen wir Ihnen hiermit gerne zu. Insofern denken wir, sind alle Anträge auch in der Diskussion aufgenommen worden, und ich bedanke mich herzlich für diese konstruktive Begleitung auch bei diesem Vorhaben. Stadtrat Honné (GRÜNE): Wir bedanken uns auch dafür, dass die Verwaltung eben diese Wünsche aufgenommen hat, die auch von uns kamen, nicht nur von den Antragstellen- den. Wir hatten eben noch auf die Vorlage gewartet. Der Gestaltungsbeirat hat eine ganz wichtige Bedeutung, hat viele Projekte deutlich ver- bessert und das, obwohl am Anfang die Projektbeteiligten eher gedrängt werden mussten, da reinzugehen in den Gestaltungsbeirat, und anschließend sind viele dann doch sehr froh wieder rausgekommen, weil sie es auch eingesehen haben, dass es verbessert wurde. Die- ses Problem liegt für uns daran, dass die Öffentlichkeit bisher eben ausgeschlossen war und der Gestaltungsbeirat weitgehend unbekannt ist in Karlsruhe, außer in Expertenkrei- sen. Vor zehn Jahren hatten wir deshalb schon den Antrag gestellt, dass mehr Öffentlich- keit stattfinden sollte. Das ist dann nicht so wirklich umgesetzt worden, obwohl in der Ver- waltung durchaus auch zustimmende Stimmen zu hören waren. Deshalb freuen wir uns jetzt sehr, Herr Fluhrer, dass Sie das puschen wollen, dass mehr Sitzungen wirklich öffent- lich stattfinden. In der Satzung ist es weiterhin möglich, auch nicht-öffentlich zu tagen, wenn die Projektverantwortlichen das wollen. Da kommt es eben darauf an, wie sehr die – 3 – Verwaltung dann auch darauf hinwirkt, auch durch Beratung einfach, dass es doch öffent- lich sein sollte, denn das hebt die Bedeutung des Gestaltungsbeirats noch mal und macht den es Interessierten möglich, überhaupt daran teilzunehmen, auch wenn wir nicht erwar- ten, dass die Massen jetzt da hinkommen werden. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Die CDU-Fraktion kann zunächst mit der zugesagten Änderung leben, die noch vollzogen werden sollte - was auch ein bisschen ungewöhnlich ist, das hätte man eigentlich in der IT-Hauptstadt noch hinkriegen können, das wirklich reinzukrie- gen. Wir können aber damit leben und denken, dass es uneingeschränkt wichtig ist, dass hier nicht nur Fraktionsmitglieder in diesem sehr, sehr aufwendigen Gremium vertreten sein müssen. Trotzdem ist Veranlassung in drei oder genauer vier Punkten generell oder grundsätzlich zu diesem Gestaltungsbeirat etwas zu sagen. Ich meine, er hat sich zu einem Generalzuständigkeitsgremium entwickelt. Bisher ist das noch nicht missbraucht worden, aber wir werden da sehr genau achten, dass das nicht ausartet. Es ist auch nicht möglich, dass man den Gestaltungsbeirat sozusagen als Zwickel dafür nimmt, wenn man mit einem Bauherren nicht so richtig zurechtkommt. Ich gebe aber zu, es hat schon häufig sehr posi- tive Ergebnisse gegeben und das haben auch die, ja, ich sage jetzt mal, malträtierten Bau- herrinnen und Bauherren dann später so auch eingeräumt. Eines darf man aber nicht über- sehen, und das wird gerne an die Seite gerückt. Dieser Gestaltungsbeirat führt zum Teil zu erheblichen Verfahrensverzögerungen. Wenn ich mir die schon normalen Planungsabläufe betrachte, und da sind wir wirklich hier in der Stadt leider Gottes kein rühmliches Licht, wenn ich mir die schon ansehe, und wenn ich dann als Betroffener in so ein Gremium muss, dann muss man verstehen, dass man zunächst mit Ressentiments in dieses Gremium reingeht. Dann ist man vielleicht auch nicht so begeistert, wenn man, wie der Herr Honné das empfiehlt, noch mit Verwaltungsdruck zur Öffentlichkeit genötigt wird. Das ist ein Ver- ständnis von Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern, das mir jedenfalls, der CDU, fremd ist. Stadtrat Zeh (SPD): Jeder Investor könnte einen Wettbewerb machen, und dann muss er nicht in den Gestaltungsbeirat. Also, das ist ja eigentlich die Ecke, wo wir noch viel mehr Ergebnisse haben, unterschiedliche Diskussionsformen, wo dann die Wettbewerbsergeb- nisse auch so von der Verwaltung anschließend begleitet werden bei der Umsetzung. Der Gestaltungsbeirat ist ja für die Projekte vorgesehen, wo der Investor von sich aus einen be- stimmten Architekten oder eine Architektengruppe ins Boot nimmt und hier bei städtebau- lich relevante Grundstücke in den Diskurs gegangen werden soll. Ich bin mal gespannt, wie wir das tatsächlich annehmen, auch die Öffentlichkeit zuzulassen. Ich gehe schon davon aus, dass davon einige sind, und das ist sicherlich gut, dass man jetzt sagt, in dieser Zeit, wo der Gestaltungsbeirat wirkt, tatsächlich mal die Geschäftsordnung auch ändert. Die Forderung, die aufgekommen ist, nicht nur Stadträte in das Gremium zu entsenden als Be- rater, ist vollkommen klar. Wir haben auch oft ein enges Zeitkorsett und teilweise sind ja die Gestaltungsbeiratssitzungen bis jetzt ganztägig gewesen, zuerst mit Rundfahrt und dann mit Diskussion. So viel Zeit kann sich nicht jeder ehrenamtliche Stadtrat einfach neh- men, wenn er nebenbei noch berufstätig ist. Die anderen Änderungsideen von der KAL, wie eben die Präambel Nachhaltigkeit aufzunehmen, ist ja auch durchgeführt worden. Die Architektenkammer ist über die fünf Gestaltungsbeiratsmitglieder vertreten. Ich hoffe, dass es dann auch ausreichend ist und so können wir der geänderten Geschäftsordnung auch gerne zustimmen. – 4 – Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion ist zufrieden, wie doch unsere Anregun- gen, die wir ja in einem Antrag formuliert hatten, aufgenommen wurden, auch noch, wenn ich jetzt heute von Herrn Bürgermeister Fluhrer höre, dass zusätzliche Dinge, die aber in die richtige Richtung gehen, mitaufgenommen wurden. Das finden wir natürlich sehr begrüßenswert. Für uns als kleine Fraktion war es ganz, ganz wichtig, dass eben auch Nichtfraktionsmitglieder weiterhin im Gestaltungsbeirat vertreten sein dürfen, eben als Ab- gesandte, nenne ich es mal, der Fraktion, weil, und da hat natürlich der Herr Kollege Zeh absolut Recht, das kann im Grunde genommen keine Fraktion, egal wie groß sie ist, schaf- fen und die kleinen erst recht nicht. Ich möchte noch mal für mich auf das goldene Kalb der Öffentlichkeit eingehen. Also, ich sehe das genauso wie mein Kollege Pfannkuch, der sagt oder der bemerkt hat, dass es ja für viele Bauherren schon eine gewisse Überwindung ist, sage ich mal, dass sie das „auf sich nehmen“ in Anführungszeichen, in den Gestaltungsbeirat reinzugehen, sich dem stel- len, den ganzen Fachleuten und dann auch noch der Politik. Das finden wir sehr gut, dass alle, die das machen, eben das so hinkriegen, aber ich denke auch, dass es noch mal eine Schwierigkeit ist, dann mit einer Öffentlichkeit. Wer weiß, was für eine Öffentlichkeit das ist, die meiner Ansicht nach dann doch sehr diffus sein kann, und man weiß überhaupt nicht als Bauherr, was einen da noch erwartet. Von daher finde ich es auch gut, dass Bau- herren das ablehnen können in der Öffentlichkeit. Ich würde mich jedem auch dann sofort an dessen Seite stellen und sagen, wenn ihr das wollt, keine Öffentlichkeit, dann beantragt ihr das auch und dann bekommt ihr es auch. Denn ich glaube, mit der Öffentlichkeit, so wie sich das der Herr Kollege Honné vorstellt, glaube ich, ist das nicht hilfreich im Sinne der zukünftigen Immobilie. Stadtrat Høyem (FDP): Meine Kollegen haben das meiste jetzt gesagt. Ich war ganz oft im Gestaltungsbeirat, es ist eigentlich eine neue Perspektive, eine Inspirationsquelle, und falls Herr Cramer das nicht schlecht aufnimmt, dann muss ich sagen, man sieht auch in den Mitarbeitern das Lächeln, wenn die mit anderen Architekten zusammen sind. Es ist eine In- spiration für uns. Da sind nicht nur Verwaltungskollegen rundum, hier kommen auch an- dere Leute mit anderen Perspektiven. Ich habe mich immer gefreut, wenn ich dort war. Al- les mit Öffentlichkeit und nicht Mandatsträger, das ist alles okay, aber als Inspirationsquelle ist es wirklich spannend und das sieht man auch an unseren Mitarbeitern. Entschuldigung, Frau Dr. Karmann-Woessner. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Grundsätzlich stimmt die AfD-Fraktion zu, aber ich muss jetzt noch mal zu den einzelnen Änderungsanträgen nachfragen. Also, TOP 1 von dem Ände- rungsantrag von KAL/Die PARTEI war, die Aspekte Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Ener- gie werden gleichwertig zu den Aspekten Gestaltung und Stadtbild in der Präambel der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats festgeschrieben. Dem können wir nicht mitge- hen. Wir sind einverstanden, wenn es festgeschrieben wird, aber der Gestaltungsbeirat hat sich primär um die Gestaltung und um das Stadtbild zu kümmern. Ich glaube, da sind wir uns auch einig, aber Sie haben ja auch dann in Ihrer Antwort dargestellt, welche Änderun- gen Sie vornehmen wollen und so, wie ich das sehe, ist es schon klar, dass Ressourcenver- brauch, Klimaschutz und Klimaanpassung, Energie und Mobilität da mit eine Rolle spielen, aber es muss nach wie vor klar sein, dass die Aufgabe des Gestaltungsbeirats eben die Ge- staltung und das Stadtbild ist, dass wir auch weiterhin ein schönes stimmiges Stadtbild ha- ben. Das, denke ich, muss oder denken wir als Fraktion, muss klar erkennbar sein. – 5 – Dann, Herr Fluhrer, vorhin, da war ich mir nicht so ganz sicher, was Sie jetzt eigentlich der CDU gesagt haben. Für uns ist wichtig, dass der Änderungsantrag der CDU wirklich eins zu eins übernommen wird, weil wir nämlich mit der Formulierung Stadträtinnen, Stadträte und deren Vertreter*innen ein Problem haben, weil das würde ja bedeuten, dass jeder Stadtrat seinen eigenen Vertreter schicken kann, aber wenn Sie zusagen, dass dieses Stück Text gestrichen wird zugunsten von der Formulierung, wie sie die CDU möchte, Stadträtin- nen, Stadträte oder eine von der Fraktion selbstbestimmt ernannte Person, das heißt also als Stellvertreter nur eine Person pro Fraktion, wenn wir das so verstehen können, dann sind wir einverstanden. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Wir können der Veränderung nur glücklich zustimmen, weil Stadtgestaltung betrifft ja uns alle, wenn wir uns jeden Tag in der Stadt bewegen und na- türlich auch von Entscheidungen, die da getroffen werden und hier auch jahrelang unser Stadtbild beeinflussen, natürlich eine Rolle spielen. Deswegen ist es, glaube ich, ganz wich- tig, dass die Öffentlichkeit eben auch eine Möglichkeit erhält, an diesen Diskussionen teil- zuhaben. Ich meine, wir sehen ja in ganz vielen Bereichen, wo man jetzt auch eher denkt, okay, Verwaltungsratsgerichtsprozesse, wer nimmt sich da die Zeit, dem beizuwohnen wie es ja auch ganz viele Prozessbegleiterinnen und -begleiter gibt. In allen möglichen Berei- chen gibt es einfach Menschen, die sich dafür interessieren und dann eben auch daran teil- haben wollen, und das ist, glaube ich, was ganz Wertvolles, hier auch diese Möglichkeit vor allem im Bereich Stadtplanung zu schaffen. Ich kann auf jeden Fall auch der KAL danken für ihren Antrag, insbesondere auch die The- men um Nachhaltigkeit aufzunehmen, weil ich glaube, das sind ganz, ganz wichtige Dis- kussionen, die wir führen, weil da Begriffe auch vielleicht noch unscharf sind bzw. ganz viel Innovation passiert und das eben mit Expertinnen und Experten in so einem Gremium zu bringen, ist ganz spannend und vor allem eben auch diese Verbindung mit Ästhetik. Ist denn eine Fassade, auf die irgendwelche Styroporplatten geklebt sind, ist das Ästhetik, ist es das Ende der Nachhaltigkeit? Genau diese Diskussionen zu führen, auch über Photovol- taik-Anlagen und so weiter, wie können wir das nachhaltig und ästhetisch machen, sind, glaube ich, ganz, ganz wichtige und zukunftsweisende Diskussionen. Deswegen ist es, glaube ich, auch ganz zentral, dass da eben auch zu verankern, zumal wir ja auch wissen, was für einen Fußabdruck unser Bauen heute noch hat. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Ich würde das noch mal so zusammenfassen, Herr Stadt- rat Dr. Schmidt, vor allem, weil Sie danach gefragt haben. Dem Nicken von Herrn Bürger- meister Fluhrer, das interpretiere ich so, dass die Formulierung der CDU oder eine äquiva- lente Formulierung so aufgenommen wird. Wir können aber auch sagen, wir nehmen di- rekt die Formulierung so auf, das soll uns jetzt nicht bekümmern. Ich würde den Punkt auch anknüpfend an Ihre Ausführungen, Frau Stadträtin Göttel, gerne noch mal erklären, dass wir in die Präambel diese Aspekte aufnehmen, aber als zusätzliche Aspekte, die be- rücksichtigt werden können. Ich würde nach wie vor das Primäre auf Gestaltung und Städ- tebau legen. Denn man sollte den Gestaltungsbeirat nicht mit Themen überfrachten, die an einer anderen Stelle gelöst werden müssen. Was nachhaltiges Bauen betrifft uns so, da müssen wir uns ja schon vom Baurecht, wir müssen uns vom Planungsrecht und so weiter mit diesen Themen auseinandersetzen. Beim Thema Gestaltungsbeirat bin sehr, sehr dank- bar für die Diskussion, weil ich finde es sehr ungewöhnlich, dass Sie dem alle so zustim- men. Ich meine, wir haben zum einen gute Erfahrungen im Gestaltungsbeirat. Das ist wahrscheinlich der Grund dafür, aber man könnte ja auch sagen, das ist eigentlich ein – 6 – unzulässiger Eingriff in die Gestaltungsoption des Bauherren, aber Sie tragen hier im Grunde ein gemeinschaftliches Interesse nach einer guten Ästhetik und einer Wertigkeit des Stadtbildes mit und das, finde ich, ist in der Zeit der Individualisierung nicht unbedingt selbstverständlich. Deswegen schon mal herzlichen Dank für diese große Übereinstim- mung, dass wir nicht nur einen Gestaltungsbeirat schon erfolgreich haben, sondern dass wir ihn mit einer neuen Geschäftsordnung jetzt auch mal ein Stückchen weiterentwickeln. Genau, also, der Vorschlag für die Präambel wäre, und das kann ich Ihnen jetzt sogar vor- lesen, sind Basis eines gemeinsamen Dialogs um die Bedeutung und die Qualität von guter Architektur und zukunftsweisendem Städtebau im Hinblick auf die Fragestellung soziale Stadt, Ressourcen, Verbrauch, Klimaschutz und Klimaanpassung, Energie und Inklusion, aber das Primat ist weiter Architektur und zukunftsweisender Städtebau. Genau und hier von der Formulierung des Vorschlags für den Passus, wo es um die anderen von der Frak- tion selbstbestimmt benannten Personen geht, wird explizit so aufgenommen, wie es die CDU-Fraktion auch formuliert hat. Dann ist damit noch mal klar, über was Sie jetzt abstim- men. Gut, dann kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. November 2022