Hundeauslauffläche in die Günther-Klotz-Anlage verlagern
| Vorlage: | 2022/0097 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 26.01.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich)
Datum: 11.03.2022
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: Keine Angabe
- Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.06.2022
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: Keine Angabe
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.06.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 26.01.2022 Vorlage Nr.: 2022/0097 Hundeauslauffläche in die Günther-Klotz-Anlage verlagern Gremium Termin TOP ö nö Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 11.03.2022 22 x Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 23.06.2022 5 X Gemeinderat 28.06.2022 4.2 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Die Stadt Karlsruhe verlagert die bestehende Hundeauslauffläche zwischen der Seldeneckstraße und der Ludwig-Marum-Straße in die Günther-Klotz-Anlage auf die westliche Alb-Seite zwischen der Bundesstraße 10/Kriegsstraße und der Kleingartenanlage „Im Albgrün“. Sachverhalt/Begründung Hunde benötigen genügend Auslauf und Bewegung. Dies setzt in einer Großstadt wie Karlsruhe eine angemessene Fläche voraus, auf der sich Hunde frei bewegen können. In diesem Zusammenhang wird eingezäunten Hundeauslaufflächen eine immer größere Bedeutung beigemessen. Da es hier jedoch verstärkt zu Lärmentwicklung oder Verunreinigungen kommen kann, sollten sich Hundeauslaufflächen nicht in der direkten Nähe von Wohnbebauung befinden. Dieses Kriterium erfüllt die bestehende Hundeauslauffläche zwischen der Seldeneckstraße und der Ludwig-Marum-Straße nicht. Einen geeigneten und alternativen Ort, um eine gemeinverträgliche und umzäunte Hundeauslauffläche zu realisieren, sehen wir in der Günther-Klotz-Anlage, am westlichen Alb-Ufer zwischen der Bundesstraße 10/Kriegsstraße und der Kleingartenanlage „Im Albgrün“ (siehe Abb. unten). An dieser Stelle befindet sich zum einen keine Wohnbebauung. Zum anderen bietet das westliche Alb-Ufer genug Platz, damit sich andere Menschen nicht gestört fühlen oder in der Ausübung ihrer Sport- und Freizeitaktivitäten eingeschränkt werden. Außerdem ist die Stelle so zentral in der Stadt gelegen, dass die Hundeauslauffläche sowohl fußläufig als auch mit dem ÖPNV erreicht werden kann. Insofern beantragen wir, dass die Stadtverwaltung die bestehende Hundeauslauffläche zwischen der Seldeneckstraße und Ludwig-Marum- Straße zeitnah in die Günther-Klotz-Anlage verlagert und an oben beschriebener Stelle realisiert. – 2 – Abbildung: Beantragter Ort zur Verlagerung der Hundeauslauffläche, Quelle: Google Maps. Unterzeichnet von: Stadtrat Dr. Thomas Müller Stadträtin Bettina Meier-Augenstein Stadträtin Dr. Rahsan Dogan Stadtrat Dirk Müller
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 102 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Hundeauslauffläche in die Günther-Klotz-Anlage verlagern Gremium Termin TOP ö nö Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 11.03.2022 2.2 X Gemeinderat 29.03.2022 X Kurzfassung Das Gartenbauamt sagt die Prüfung der Fläche in der Günther-Klotz-Anlage auf der westlichen Alb- Seite zwischen der Bundesstraße 10/Kriegsstraße und der Kleingartenanlage „Im Albgrün“ bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nachdem die eingezäunte Hundeauslauffläche in der Hildapromenade aus lärmschutzrechtlichen Gründen wieder abgebaut werden musste, überprüft das Gartenbauamt alle verbliebenen Hundeauslaufflächen sowie in der Zwischenzeit weitere eingegangene Flächenvorschläge hinsichtlich ihrer Geeignetheit als eingefriedete Hundeauslauffläche. Die genauere Prüfung wird ergeben, ob die Fläche in der Günther-Klotz-Anlage am westlichen Alb-Ufer zwischen der Bundesstraße 10/Kriegsstraße und der Kleingartenanlage „Im Albgrün“ gemeinwohlverträglich ist und die Anforderungen der Hundehalterinnen und Hundehalter erfüllt.
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0097 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Hundeauslauffläche in die Günther-Klotz-Anlage verlagern Gremium Termin TOP ö nö Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 11.03.2022 2.2 X Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 23.06.2022 5 X Gemeinderat 28.06.2022 4.2 X Kurzfassung Die Verwaltung hat die Fläche in der Günther-Klotz-Anlage auf der westlichen Alb-Seite zwischen der Bundesstraße 10/Kriegsstraße und der Kleingartenanlage „Im Albgrün“ geprüft. Gegen die Einzäunung der Hundeauslauffläche bestehen nach der Durchführung der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung keine rechtlichen Bedenken. Die Verwaltung verweist auf die Beschlussvorlage „Einzäunung Hundeauslauffläche – Prüfergebnis und weiteres Vorgehen“ und empfiehlt, den Antrag der CDU damit als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit