Stopp bei KFW Förderkrediten für energieeffiziente Gebäude
| Vorlage: | 2022/0084 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 26.01.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.02.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 25.01.2022 Vorlage Nr.: 2022/0084 Stopp bei KFW Förderkrediten für energieeffiziente Gebäude Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.02.2022 25.1 x Welche Auswirkungen des KFW-Förderkredit-Stopps sind 1. für energetische Sanierungen des Amts für Hochbau- und Gebäudewirtschaft, 2. die Energiequartiere der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur GmbH (KEK), 3. die Volkswohnung GmbH nach Einschätzungen der Stadtverwaltung absehbar? Sachverhalt: Am 25. Januar 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt gegeben, die KFW- Förderung für klimaeffizientes Bauen vorerst auszusetzen. Begründet wurde das Vorgehen mit der hohen Nachfrage, welche die im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel übertrifft. Nach unserer Einschätzung hat der Stopp fatale Folgen für den Klimaschutz bei Gebäuden, im privaten wie im öffentlichen Sektor. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Dr. Anton Huber Michael Zeh
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0084 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Stopp bei KfW-Förderkrediten für energieeffiziente Gebäude Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.02.2022 25.1 x Welche Auswirkungen des KfW-Förderkredit-Stopps sind nach Einschätzungen der Stadtverwaltung absehbar? 1. für energetische Sanierungen des Amts für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Aktuell wurden zum Jahresende massiv Anträge über ein verwandtes Förderprogramm durch HGW beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Das Programm soll hier die Umstellung von großen Heizanlagen auf Basis von fossilem Gas auf Biomasse (Holzpellets) fördern. Auch dieses Programm wurde ähnlich der KfW-Linie aktuell eingefroren. Konkrete Nachfragen haben jedoch für die BAFA-Anträge ergeben, dass die Anträge bei wieder vorhandenen Bundesmitteln durchaus noch positiv beschieden werden können. Aktuell können noch weitere Anträge über das Online-Portal eingereicht werden. 2. die Energiequartiere der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur GmbH (KEK), Der kurzfristig verhängte vorläufige Programmstopp der KfW-Förderung für effiziente Gebäude (BEG) betraf auch Effizienzmaßnahmen im Bestand. Somit war auch die Energieberatung der KEK in den Energiequartieren betroffen. Entgegen unserer Erwartung blieben Nachfragen zu dieser Thematik bei den Energieberater*innen der KEK jedoch aus. Einige Vorhaben werden nach unserer Einschätzung dennoch zurückgestellt werden, wodurch der dringend nötige Sanierungsfortschritt verlangsamt wird. Die schnelle Klärung, dass alle bis zum Stichtag des Programmstopps eingereichten förderfähigen Anträge bearbeitet werden, ist zu begrüßen. Inzwischen hat der Haushaltsausschuss im Bundestag die Fortführung der Sanierungsförderung beschlossen. Dass im Neubaubereich künftig nur die strengere Effizienzhausstufe 40 gefördert wird, und nicht mehr der bereits erreichte Neubaustandard der Stufe 55, begrüßen wir. Die KEK bietet am 22.02.2022 ein Webinar zum Thema an: „Aktuelle Förderlandschaft für Maßnahmen der Gebäudesanierung“. Dabei wird die interessierte Öffentlichkeit über alle bestehenden Fördermöglichkeiten, unter anderem den Klimabonus der Stadt Karlsruhe, sowie über die tagesaktuellen Entwicklungen auf Bundesebene informiert werden: https://www.kek-karlsruhe.de/veranstaltungen/online-vortrag-foerderlandschaft-gebaeudesanierung/ 3. die Volkswohnung GmbH Von dem vorläufigen Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW sind vier unserer sich aktuell in der Beantragung befindlichen Projekte mit insgesamt 160 Wohnungen betroffen. Hierbei handelt es sich um zwei Neubau- und zwei Modernisierungsmaßnahmen. Die Projekte sind mit einem Darlehensvolumen in Höhe von über 22 Millionen Euro und einem Zuschussanteil von fast 4 Millionen Euro aus dem KfW-Programm kalkuliert. – 2 – Nach den neuesten Informationen werden die bis einschließlich 23.01.2022 beantragten Projekte nun doch nach den bisherigen Programmbedingungen gefördert. Insoweit könnten drei der Projekte wie vorgesehen finanziert und realisiert werden. Bei einer tatsächlichen Beendigung der Förderung hätten die Projekte teilweise umgeplant werden müssen, um wirtschaftlich darstellbar zu sein. Hinsichtlich des vierten Projektes – einer Modernisierung – ist die Antragsstellung bei der KfW nicht bis zum 23.01.2022 erfolgt. Hier wird jedoch nach unserem Kenntnisstand mit Hochdruck daran gearbeitet, die Programme der energetischen Sanierung wiederaufzunehmen, da diese erhalten bleiben sollen. Ob und wie eine künftige Förderung für unsere umfangreichen geplanten Projekte aussehen kann, bleibt abzuwarten. Ein Wegfall oder eine Reduzierung von Förderungen würde die zeitgerechte und wirtschaftliche Erreichung der Klimaziele deutlich erschweren.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 35. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Februar 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 25.1 der Tagesordnung: Stopp bei KFW Förderkrediten für energieeffiziente Gebäude Anfrage: SPD Vorlage: 2022/0084 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25.1 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldungen) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 24. Februar 2022