Konzeption für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Höhenstadttteilen
| Vorlage: | 2022/0066 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 20.01.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Nordstadt, Palmbach, Stupferich, Südweststadt, Waldstadt, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 02.02.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: stja Konzeption für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Höhenstadtteilen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 02.02.2022 1 x Information Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Konzeption für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Hö- henstadtteilen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt in 2020 in Stupferich, Hohenwettersbach, Wettersbach, Wolfartsweier Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Der Gemeinderat hat zum Doppelhaushalt 2022/2023 die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Konzeption für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Höhenstadtteilen zur Verfügung gestellt. Der stja hat auf Anregung der Ortsverwaltungen eine Konzeption erarbeitet, die flexibel auf die sich ständig ändernden Gegebenheiten in den einzelnen „Bergdörfern“ reagiert, aktuelle Entwicklungen aufgreifen kann und die Angebote für die Kinder und Jugendlichen entsprechend anpasst. Die Grund- idee ist, dass die einzustellende Mitarbeitende des stja eine verlässliche Basis schafft, auf die Jugendli- che und Jugendorganisationen der Vereine aufsetzen können. Die Konzeption ist als Anlage beige- fügt. Nach Genehmigung des Doppelhaushalts durch das Regierungspräsidium wird der stja die Stelle aus- schreiben und besetzen. Eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen, insbesondere mit dem Ange- bot in der Bergwaldsiedlung und der Fachstelle für Beteiligung im stja sowie eine enge Abstimmung mit den Ortsverwaltungen wird erfolgen, so dass mit einer Umsetzung im Laufe des Jahres 2022 zu rechnen ist.
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1 Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe Rudi Kloss – Fachbereichsleiter „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ Konzeption für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Höhenstadtteilen: Beteiligung, Ermöglichung, Unterstützung 1. Vorbemerkungen Auf Initiative der Ortsverwaltung Stupferich fand am 3. Februar 2020 ein Meeting der Ortsverwaltungen Hohenwettersbach, Wettersbach, Wolfartsweier, Stupferich und Dur- lach mit dem Dezernat 3 und dem stja statt. Anlass ist die Frage, ob in den Höhenstadt- teilen, wie in vielen anderen Stadtteilen Karlsruhes auch, Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet werden können. Damit würde dem in diversen Beteili- gungsverfahren geäußerten Wunsch Jugendlicher entsprochen werden. Der stja als Trä- ger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Karlsruhe hat hierzu Ideen entwickelt, die den Teilnehmenden skizziert wurden. Es wurde vereinbart, dass der stja hierzu ein schriftliches Konzept ausarbeitet, um es in den Ortschaftsräten vorzustellen. 2. Ausgangslage Seit Jahren wird in den Ortsverwaltungen und Ortschaftsräten der „Bergdörfer“ über of- fene, nicht verbands- und vereinsgebundenen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nachgedacht. Um die Sichtweisen und Bedarfe der Jugendlichen besser einschätzen zu können, wurden seit 2013 in Wettersbach (2013), Hohenwettersbach (2015) und Stupfe- rich (2019) Beteiligungsprozesse durchgeführt. Von Jugendlichen wurden viele wertvolle Hinweise an Politik und Verwaltung zu Veränderungs- und Entwicklungspotentialen beim ÖPNV, der Infrastruktur allgemein sowie besser ausgestatteten Freizeit- und Sportanla- gen vorgebracht. In allen Beteili gungsprozessen wurde der Wunsch nach eigenverfügba- ren Räumen, Angeboten und Veranstaltungen geäußert, obgleich die Jugendarbeit der ortsansässigen Vereine sehr gut angenommen und hoch bewertet wird. Dadurch wird deutlich, dass Jugendliche ein Bedürfnis haben sich unabhängig und selbstständig mit Gleichalt rigen zu treffen. Die Umsetzung verläuft in den Ortsteilen unterschiedlich. In Hohenwettersbach fehlt es aktuell an einem Raum, weshalb sich Jugendliche hier nach wie vor auf informellen Plät- zen treffen. Die Ortsverwaltung Wettersbach stellte bereits 2015 einen Raum für Jugend- liche im ehemaligen Schulgebäude in Palmbach zur Verfügung. Allerdings gestaltete sich die Suche nach Personen/Vereinen, denen die Öffnung verantwortlich übertragen wer- den könnte, als schwierig. So konnte der Jugendraum nur einmal im Monat geöffnet wer- den. Dieses Angebot wurde nur spärlich angenommen und wieder eingestellt. In Stupfe- rich verläuft die Umsetzung derzeit erfolgreich. 2019 wurde im Gemeindezentrum ein Jugendraum bereitgestellt. Aktive Mitglieder der Katholischen Jugend übernahmen die Initiative und Verantwortung Anlage JHA 02.02.2022, TOP 1 2 für die regelmäßige Öffnung. So erfreulich dieses Engagement ist, stellt sich die Ortsver- waltung die Frage, wie das Angebot dauerhaft gesichert werden kann. Aus dem Ort- schaftsrat Wolfartsweier wurde 2018 eine Anfrage zur Machbarkeit Offener Kinder- und Jugendarbeit an das Dezernat 3 gestellt. Aktuell gibt es dort kein Angebot. Das für die Bergwaldsiedlung zuständige Stadtamt Durlach bat den stja im Sommer 2019 zu prüfen, ob in diesem Ortsteil Kindern und Jugendlichen ein Angebot gemacht werden könne, weil dort nichts stattfindet. 3. Gründe für die Einführung und Weiterentwicklung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Höhenstadtteilen 3.1 Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit In „§ 11 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Jugendarbeit“ führt der Gesetzgeber Jugendarbeit als Leistung der Jugendhilfe aus. Für die Durchführung ist der örtliche Träger der Jugend- hilfe zuständig, der diese Aufgabe an einen freien Träger übertragen kann. Über Art und Umfang der Leistungen entscheidet der Gemeinderat. Der § 11 SGB VIII im Wortlaut: „(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Ange- bote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozia- lem Engagement anregen und hinführen. (2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Ju- gendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesensorientierte Angebote. (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesund heitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4. internationale Jugendarbeit, 5. Kinder- und Jugenderholung, 6. Jugendberatung. (4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vol endet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.“ Die Zielformulierungen des § 11 SGB VIII unterstreichen, dass Offene Kinder- und Ju- gendarbeit als Leistung der Jugendhilfe sich prinzipiell an „alle“ Jugendliche richtet und nicht auf bestimmte Zielgruppen, beispielsweise auf sozial schwache Milieus oder Ju- gendliche in sogenannten sozialen Brennpunkten beschränkt. Kinder- und Jugendarbeit in allen ihrer Facetten ist unumstritten ein bedeutendes und wirksames Instrument der demokratischen Bildung, der Erziehung zu sozialer Verantwortung und ein Scharnier für 3 nachhaltiges Engagement in der Zivilgesellschaft. Darüber hinaus leistet die Offene Kin- der- und Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zur Förderung der persönlichen Entwick- lung der Kinder und Jugendlichen, die ihre Angebote in Anspruch nehmen. 3.2 Anzahl der Kinder und Jugendlichen und Altersstruktur in den Ortsteilen Quelle: Webseite Stadt Karlsruhe; Stadtentwicklung/Statistik/Atlas Die nachfolgenden Zahlen sind den Veröffentlichungen des Amtes für Stadtentwick- lung für das Jahr 2018 entnommen. Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit sind die Zahlen der Altersklassen von 6-25 Jahre relevant. Ortsteil 6-15 15-18 18-25 gesamt Stupferich 224 67 180 471 Hohenwettersbach 361 139 206 706 Grünwettersbach 344 119 261 724 Palmbach 220 40 139 399 Wolfartsweier 220 80 225 525 gesamt 1369 445 1011 2825 In der Altersspanne der 6-18-Jährigen leben in den Bergdörfern in der Summe ver- gleichbar genauso viele, teilweise sogar mehr Kinder und Jugendliche als in den Stadt- teilen Südweststadt, Weststadt, Waldstadt und Nordstadt. Insofern sind - rein quanti- tativ betrachtet - Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Bergdörfern durchaus gerechtfertigt. Anhand der Zahlen der unter sechsjährigen im Jahr 2018 lässt sich ein Zuwachs der Kin- der und Jugendlichen über sechs Jahre in den kommenden Jahren prognostizieren. Ei- nen Hinweis darauf geben auch die steigenden Zahlen in diesem Altersspektrum seit 2013. Den mit Abstand größten Zuwachs bei Kindern unter sechs Jahren weist Stupfe- rich auf, hier stieg die Zahl von 119 Kindern im Jahr 2013 auf 187 Kin der im Jahr 2018 an. 2018 lebten in Hohenwettersbach 165 Kinder unter sechs, in Grünwettersbach 206, in Palmbach 138 und in Wolfartsweier 146. 3.3 Jugendliche wünschen sich Jugendräume und mehr Angebote für ihre Alters- gruppe Auf Anfrage der Ortsverwaltung Wettersbach führte der stja 2013 eine Befragung Ju- gendlicher und ein Jugendforum im Ortsteil durch. An der Befragung nahmen 125 Ju- gendliche teil. 59 % wünschten sich Räume für Jugendliche, die sie unabhängig von den Angeboten der Vereine nutzen können. Dass gleichzeitig 88 % der Befragten angaben, Mitglied in einem Verein zu sein, macht deutlich, dass es über das bedeutende und gut bewertete Vereinsengagement hinaus ein großes Bedürfnis nach selbstbestimmten Treffpunkten gibt. In Stupferich beteiligten sich 2018 mit 28 Teilnehmenden zwar we- sentlich weniger Jugendliche an der Befragung, davon wünschten sich aber 95 % einen 4 Jugendraum im Ortsteil. Dieser Raum sollte verlässlich geöffnet sein und über eine Cafe- teria mit günstigem Angebot verfügen. In Hohenwettersbach wurden Jugendliche im April 2015 in den Ortschaftsrat eingeladen und nach ihren Vorstellungen befragt. Neben der Verbes serung der Sportanlagen, insbesondere dem Bau einer Skateranlage, verlieh ein Großteil der vielen Teilnehmer und Teilnehmerinnen dem Wunsch nach einem Treff- punkt Ausdruck. 4. Konzeption für ein „Team Offene Kinder- und Jugendarbeit“ in den Höhenstadtteilen 4.1 Dezentrale Angebote als strukturelles Merkmal Das Konzept sieht vor, dass Angebote für Kinder und Jugendliche in möglichst allen Hö- henstadtteilen von dezentralen Teams aus hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern des stja und Ehrenamtlichen organisiert und durchgeführt werden. Die konkrete Ausgestaltung hängt davon ab, welche Grundvoraussetzungen vor Ort gegeben und wel- che Bedarfe seitens der Kinder und Jugendlichen geäußert werden und erkennbar sind. Das setzt voraus, dass ein permanenter Dialog mit den Kindern und Jugendlichen vor Ort sowie den verantwortlichen Akteuren des sozialen und kulturellen Lebens der Verwal- tung und der Politik stattfindet. Für die praktische Umsetzung interessanter und hinrei- chend zugänglicher Angebote für Kinder und Jugendliche werden ehrenamtlicher Kräfte, denen bestimmte Aufgaben übertragen werden können, gewonnen und einbezogen. 4.2 Verwaltung und Organisation Die Trägerschaft wird dem stja übertragen, der die Dienst- und Fachaufsicht übernimmt und die Arbeitsaufträge erteilt. Mit den Ortsverwaltungen findet ein regelmäßiger Aus- tausch und Abstimmungsprozess über die Ziele und die konkreten Aktivitäten in den je- weiligen Stadtteilen statt. Voraussetzung ist ein Team, das aus zwei Personen (davon mindestens eine sozialpäda- gogische Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung) besteht, ein Büro inklusive Büro- ausstattung, ein Besprechungsraum, ein Lagerraum, der Zugriff auf ein Fahrzeug (z.B. Car-Sharing) sowie Hardware zur Online-Arbeit. Das Team Offene Kinder- und Jugendarbeit erhält über den Haushalt des stja ein Budget, um Angebote für Kinder und Jugendliche durchzuführen sowie Aktivitäten vor Ort zu unterstützen. Es verwaltet alle Einnahmen und Ausgaben. Der zu erwartende jährliche finanzielle Aufwand wird in Abschnitt 5 beziffert. Für Räume, die dem stja für die Kinder- und Jugendarbeit überlassen werden, über- nimmt der stja die Verkehrssicherungspflicht. Für die Bauunterhaltung sind die Orts- verwaltungen und HGW zuständig. 5 4.3 Schnittstelle zu Ortsverwaltungen und Ortschaftsräten Das Team Kinder- und Jugendarbeit fungiert als Schnittstelle zwischen den Ortsverwal- tungen, Politik und den Kindern und Jugendlichen. Es organisiert und begleitet die Be- teiligung und Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen und berät die Ortsverwaltungen zu Fragen der Kinder- und Jugendarbeit. 4.4 Pädagogisches Konzept und Aufgaben 4.4.1 Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in allen Ortsteilen Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gehört zu den Grundprinzipien der Kin- der- und Jugendarbeit. Für das dezentrale, auf verschiedene Ortsteile zugeschnittene Konzept ist Partizipation nicht nur Grundprinzip, sondern strukturell und organisato- risch unverzichtbar. Zu den vorrangigsten Aufgaben des Teams „Kinder- und Jugend- arbeit“ gehört es, in allen Ortsteilen verlässliche Kommunikationsplattformen und Anlaufstellen zu schaffen, an denen Kinder und Jugendliche gehört werden und sich aktiv einbringen können. Hierbei ist an jährliche Jugendforen und Kindersprechstun- den oder vergleichbare Formate zu denken. Kinder und Jugendliche können in Ab- sprache mit den Ortsverwaltungen und Ortschaftsräten an allen für sie relevanten Planungen und Entscheidungen in den Ortsteilen beteiligt werden. Verwaltung und Politik haben somit die Chance, wertvolle Erkenntnisse zu gewinnen und binden ihre Jugend noch stärker in die Entwicklung ihres Gemeinwesens ein. Um einen kontinuierlichen Dialog herzustellen und zu sichern, ist es sinnvoll, dass das Team regelmäßige Präsenzzeiten in den Ortsteilen einrichtet. Kindern und Jugendli- chen soll ein niederschwelliger Zugang ermöglicht werden und sie sollen sich in einer offenen Atmosphäre einbringen können. Darüber hinaus wird die Einbeziehung und Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durch die Vernetzung mit den Jugendabtei- lungen der Vereine, den kirchlichen Jugendorganisationen und den Jugendverbänden auf eine breite Basis gestellt. Hilfreich ist ein guter Kontakt zu den Schulen, wobei berücksichtigt werden muss, dass es in den Ortsteilen keine weiterfüh renden Schulen gibt. 4.4.2 Mitwirkung und Verantwortungsübertragung /Ehrenamtliches Engagement Eines der wesentlichen Lernfelder, die Kinder- und Jugendarbeit bietet, sind Freiräume, in denen eigenverantwortliches Handeln gefordert ist. Hierzu gehören beispielsweise die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Freizeitaktionen, aber auch die Überlassung von Räumen für Cliquen und Gruppen. Für die Umsetzung des dezentralen Konzeptes in den Bergdörfern ist anzustreben, dass Jugendliche und junge Erwachsene die Öffnung der Jugendräume teilweise selbstständig übernehmen. Die Verantwortung dafür liegt beim stja. Die Aufgabe des Teams Kinder- und Jugendarbeit ist es, Jugendli- che dafür zu gewinnen, sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben zu befähigen und in allen 6 Phasen des Prozesses zu begleiten. Machbar ist das durch die Schaffung von Anreizen und überschaubaren Strukturen sowie durch Schulungen und verlässliche Präsenz im “Back-Up“. 4.4.3 Freizeit- und Bildungsangebote Kinder- und Jugendarbeit lebt neben der Beteiligung und den gewährten Freiräumen von Impulsen, die von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden gegeben werden. Diese Impulse können von Kindern und Jugendlichen auf freiwilliger Basis aufgenom- men werden. Sie orientieren sich an deren Interessen und werden so gestaltet, dass neue Erfahrungen gemacht, Wissen erworben und die persönliche Entwicklung geför- dert wird. Das Spektrum reicht dabei von offenen Angeboten, über Gruppenangebote bis hin zu Kursen, Projekten, Freizeit- und Bildungsfahrten. Je nach Bedarfslage beziehen sich die Inhalte auf Sport und Bewegung, auf kreative Angebote, musisch-kulturelle Akti- vitäten, soziale und politische Bildung. 4.4.4 Begleitung, Beratung und Unterstützung Zu den klassischen Aufgaben der pädagogischen Mitarbeitenden der Offenen Arbeit gehört es, mit den Kindern und Jugendlichen tragfähige Beziehungen aufzubauen, um sie im Sinne einer niederschwelligen Ansprechbarkeit in ihrer Entwicklung begleiten zu können. Diese Begleitung bezieht sich grundsätzlich auf alle Fragen und Themen, die seitens der Jugendlichen an sie herangetragen werden. Für ein dezentrales Konzept der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bedeutet das eine hinreichende Präsenz an den jeweiligen Orten zu gewährleisten. Nur so lassen sich ver- lässliche Beziehungen aufbauen. Unterstützt wird die Vorort-Präsenz durch den Einsatz sozialer Mediennetzwerke. 4.4.5 Jugendkultur und Veranstaltungen Das Team Kinder- und Jugendarbeit fördert und organisiert bei Bedarf mit Beteiligung der Jugendlichen jugendkulturelle Veranstaltungen in den Höhenstadtteilen. 4.4.6 Ferienangebote Die Nachfrage nach Ferienangeboten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. We- sentlicher Grund hierfür ist, dass viele Eltern beide berufstätig und somit auf Betreuung ihrer Kinder in den Schulferien angewiesen sind. Ungeachtet dessen sind Ferienange- bote ein attraktives Erlebnis für Kinder, das sie von sich aus gerne besuchen. Das Team Kinder- und Jugendarbeit organisiert und führt in Kooperation mit dem Jugendbildungs- und Freizeitwerk, mit KLEVER und Akteuren vor Ort jeweils einwöchige Ferienangebote in den Osterferien, Sommerferien und den Herbstferien durch. 7 4.4.7 Präsenz vor Ort und Kontaktaufnahme Das Team Kinder und Jugendarbeit nutzt die zur Verfügung stehenden Räume, um für Kinder und Jugendliche dezentral bedarfsgerechte Angebote zu organisieren. Es unter- stützt die ehrenamtlich Engagierten, überträgt ihnen Verantwortung und ist in regelmä- ßigem Turnus selbst vor Ort. Darüber hinaus werden die heute von Jugendlichen übli- chen Online-Plattformen genutzt, um trotz dezentraler Organisationsform gut erreich- bar zu sein. Die Kontaktaufnahme wird durch aufsuchende Arbeit ergänzt. Hierdurch werden auch diejenigen Jugendlichen in den Blick genommen, die an den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit nicht oder kaum teilnehmen. 5. Finanzieller Aufwand 5.1 Jährliche Personalkosten Es entstehen Kosten für die Beschäftigung eines Sozialpädagogen (m/w/d) mit 75 % Be- schäftigungsumfang in der Entgeldgruppe S 15 sowie für einen Auszubildenden (m/w/d) zum Jugend- und Heimerzieher, gegebenenfalls eines Freiwilligendienstleistenden (BFD oder FSJ). Die Höhe der jährlichen Personalkosten beläuft sich nach heutigem Stand auf circa 75.000 Euro. 5.2 Jährliche Sachmittel Es fallen Kosten an für Materialien zur pädagogischen Arbeit, Büromittel, Telefon- und Internet, Honorare für Helferinnen und Helfer, Öffentlichkeitsarbeit, Fahrtkosten, gege- benenfalls Mietkosten, Gebühren, Fachliteratur, et cetera. Die Höhe der Kosten hierfür kann im Vergleich mit anderen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit 9.100 Euro/Jahr beziffert werden. Aus dem Sachmitteletat werden in der Regel auch kleinere Investitionen finanziert. 5.3 Jährliche Unterhaltskosten Jährlichen Unterhaltskosten fallen für die Bewirtschaftung von Räumen an. Hierzu gehö- ren eventuelle Mietkosten, Reparaturen und Reinigungskosten. Die jährliche Höhe ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Räumen und ist deshalb im Moment nicht konkret zu beziffern. 5.4 Einmalige Investitionen Einmalige Kosten entstehen für die Anschaffung einer Grundausstattung an Materialien für die pädagogische Arbeit sowie für Büromöbel und die Möblierung der Jugendräume. 8 Die Höhe ist im Moment noch nicht zu beziffern. Karlsruhe, 14. Mai 2020