Sprachbildung in Karlsruher Kindertageseinrichtungen

Vorlage: 2022/0064
Art: Informationsvorlage
Datum: 20.01.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 02.02.2022

    TOP: 7

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7 Sprachbildung in Karlsruher Kindertageseinrichtungen
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Sprachbildung in Karlsruher Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 02.02.2022 7 x Information Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen zur Sprachbildung in Karlsruher Kindertagesein- richtungen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Sprachentwicklung eines Kindes stellt viele Weichen für den weiteren Lebensweg. Durch Sprache erschließen sich Kinder die Welt, kommen mit anderen Menschen in Kontakt, können Neues entde- cken und sich Wissen aneignen. Sprachliche Fähigkeiten haben einen großen Einfluss darauf, wie gut sich Kinder in der Kindertageseinrichtung und später der Schule zurechtfinden. Sprachliche Fähigkei- ten sind eng verknüpft mit einer gelingenden Bildungsbiografie. Dem Erlernen der Sprache kommt eine zentrale Schlüsselrolle zu. Die Stadt Karlsruhe hat daher bereits im Jahr 2012 mit dem städtischen Sprachförderprogramm einen Weg eingeschlagen, um in Ergänzung zu projekt- und programmbezogenen Sprachfördermaßnah- men, alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung für alle Kinder als festen Bestandteil in Karlsruher Kindertageseinrichtungen einzurichten. Damit wurden nicht nur strukturelle Voraussetzun- gen geschaffen, um wichtige Qualitätsentwicklungsprozesse im frühkindlichen Bereich zu ermöglichen – auch inhaltlich wurden die Anforderungen an eine erfolgreiche Sprachbildung und Sprachförderung in der „Förderrichtlinie für Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe“ ausgearbeitet. Zentrales Element des städtischen Sprachförderprogramms ist die Finanzierung einer zusätzlichen qua- lifizierten Sprachfachkraft in der Einrichtung (0,5 VZÄ), deren Aufgaben die sprachpädagogische Ar- beit mit den Kindern, die Qualifizierung und fachliche Begleitung des Kita-Personals sowie die Stär- kung der Zusammenarbeit mit den Eltern sind. Die „Förderrichtlinie für Sprachförderung in Kinderta- geseinrichtungen in Karlsruhe“ (zuletzt beschlossen am 17. November 2020) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft. Seit dem Jahr 2016 fördert das Bundesministerium für Familien, Senioren, Jugend und Frauen mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ die sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung. Kinder aus Familien, die bei der Bildung benachteiligt sind, und Kinder, de- ren Familiensprache nicht Deutsch ist, profitieren besonders von einer frühen und gezielten alltagsinte- grierten sprachlichen Bildung. Deshalb hat sich das Bundesprogramm zunächst vorwiegend an Kitas gerichtet, die von einem hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Es verbindet die drei inhaltlichen Schwerpunkte „alltagsintegrierte sprachliche Bildung“, „inklusive Päda- gogik“ und die „Zusammenarbeit mit Familien“. Seit 2021 liegt ein zusätzlicher Fokus auf digitalen Medien und der Integration medienpädagogischer Fragestellungen in die sprachliche Bildung. Das Bundesprogramm ist als lernendes Qualifizierungsprogramm angelegt. Die Kitas werden durch zusätz- liche Fachkräfte (0,5 VZÄ) mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung verstärkt. Sie bilden zusammen mit der Kita-Leitung ein Tandem und beraten, begleiten und unterstützen die Kita-Teams bei der Wei- terentwicklung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung und zur inklusiven Teilhabe. Außerdem werden über das Bundesprogramm zusätzliche Fachberatungen (0,5 VZÄ) finanziert, welche kontinu- ierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützen. Sie qualifizie- ren die Fachkräfte innerhalb von Verbünden aus grundsätzlich 10-15 Sprach-Kitas. Die Projektlaufzeit des Bundesprogramms ist bis 31. Dezember 2022 begrenzt. Mit Stand Dezember 2021 werden 43 Kindertageseinrichtungen von 9 Trägern in Karlsruhe mit zu- sätzlichen Fachkraftstellen (0,5 VZÄ) über das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gefördert und von 4 Fachberatungen (je 0,5 VZÄ) in Verbünden begleitet. Ein Einrichtungsverbund, bestehend aus zwei Kinderkrippen, wird über das städtische Sprachbildungspro- gramm gefördert, da die beiden Kinderkrippen die Voraussetzungen zur Aufnahme ins Bundespro- gramm nicht erfüllten. Ob das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ nach Ablauf der Pro- jektlaufzeit zum 31. Dezember 2022 fortgesetzt wird, ist derzeit offen. Jedoch setzt die neue Bundes- regierung Signale für eine Fortsetzung. Im Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP werden für den Bereich der frühkindlichen Bildung unter anderem die Ziele formuliert, das Gute-Kita-Gesetz gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen, Sprachförderung zu fokussieren sowie das Bundeprogramm – 3 – „Sprach-Kitas“ weiter zu entwickeln und zu verstetigen. Mit einer Fortsetzung des Bundesprogramms ist gewährleistet, dass die darüber geförderten 43 Kindertageseinrichtungen (Stand Dezember 2021) in Karlsruhe ab 01. Januar 2023 übergangslos ihre sprachpädagogische Arbeit weiterführen können und die erarbeiteten Qualitätsstandards beständig umgesetzt werden. Die sprachfördernden Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe im Rahmen des städ- tischen Sprachbildungsprogramms und des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüs- sel zur Welt ist“ leisten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des IQ-Leitprojektes „Durchgängige Sprachbildung“. Der nachhaltigen Sicherung der Strukturen in Karlsruhe kommt eine hohe Bedeutung zu. Sollte das Bundesprogramm entgegen der Ankündigungen im Koalitionsvertrag nicht fortgesetzt werden, wird die Verwaltung im Herbst 2022 ein bedarfsgerechtes, anschlussfähiges Konzept für Sprachbildung als Übergangslösung für das Haushaltsjahr 2023 vorschlagen, das die Finanzierung von Kindertagesein- richtungen mit Sprachbildungsschwerpunkt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie aus Drittmitteln vorsieht.