Auswirkungen von Corona auf Kinder und Jugendliche aus der Jugendhilfe - künftiges Monitoring

Vorlage: 2022/0061
Art: Informationsvorlage
Datum: 20.01.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 02.02.2022

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 Anlage Analyse Corona Jugendhilfe
    Extrahierter Text

    1. Einleitung Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen auf Kinder und Jugendli- che geraten zunehmend in den Fokus öffentlicher Debatten. So weist ein gemeinsamer Bericht des Bundesminis- teriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die Kabinettssitzung am 30. Juni 2021 darauf hin, dass Kinder und Jugendliche durch die Corona-Pandemie in einem hohen Maße psychisch belastet sind 1 . Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württem- berg (KVJS) hat sich im Juli 2021 mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche be- fasst 2 . Die folgende Kurzanalyse geht daher der Frage nach, inwieweit sich die Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche an der Entwicklung der Fallzahlen in der Jugendhilfe ablesen lassen. Einschätzungen verschiede- ner Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe ergänzen das Bild und machen zudem deutlich, welche Unterstützung die Jugendhilfe Kindern und Jugendlichen trotz Einschränkungen bieten konnte. Die genutzten Indikatoren sol- len künftig fortlaufend beobachtet werden, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls rea- gieren zu können. Denn unstrittig ist, dass die Folgen der Pandemie nicht zuletzt auch in der Kinder- und Ju- gendhilfe zu bearbeiten sind. 1 Vgl. Übersicht zu gesundheitlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche, gemeinsamer Bericht BMG und BFSJ, Quelle: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/183046/9880e626ab0dfcf849ec16001538f398/kabinett-auswirkun-gen-corona-kinder-jugendliche-data.pdf, Abruf am 06.12.2021 2 Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche, https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/Arbeitshilfen_Formulare_Rundschreiben_ Newsletter_Tagungsunterlagen/Rundschreiben/Rundschreiben_2021/RS_86_2021_Anlage.pdf, Abruf am 06.12.2021 Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Auswirkungen von Corona auf Kinder und Jugendliche aus Sicht der Jugendhilfe Anlage JHA 02.02.2022, TOP 3 2 | Jugendhilfe: Auswirkungen der Corona-Pandemie 2. Kindeswohlgefährdung „Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben beziehungsweise haben können. Bei einer Gefähr- dung muss die Beeinträchtigung, die das Kind erleidet, gravierend sein und es muss die biographisch zeitliche Dimension beachtet werden. Kindeswohl bezieht sich auf gegenwärtige, vergangene und auf zukünftige Le- benserfahrung und Lebensgestaltung eines Kindes." 3 Eine Kindeswohlgefährdung kann insbesondere bei Anzeichen für Vernachlässigung, für körperliche oder psychi- sche Misshandlung, häusliche Gewalt oder für sexuelle Gewalt festgestellt werden. Beim Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe eingehende Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung werden unmittelbar von zwei Fachleuten bewertet und bei akuter Kindeswohlgefährdung sofort vor Ort über- prüft. Andernfalls findet eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der Familie statt. Nach Überprüfung der Situation und gegebenenfalls Einleitung entsprechender Schritte oder bedarfsgerechter Hilfen nimmt der Allgemeine Sozi- ale Dienst eine Gefährdungseinschätzung vor, welche die eingegangenen Hinweise in vier Kategorien differen- ziert: ▪ Kindeswohlgefährdung (erfordert sofortige Maßnahmen wie Inobhutnahme oder Herausnahme) ▪ Latente Kindeswohlgefährdung (erfordert ebenfalls Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung) ▪ Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf (entsprechende Hilfen und Beratung wer- den eingeleitet) ▪ Keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfe-/Unterstützungsbedarf (keine weiteren Maßnahmen). Im Jahr 2020 haben die Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen einen Höchststand erreicht; für 2021 (Zahlen bis September 2021) scheint sich demgegenüber ein Rückgang abzuzeichnen (vgl. Abbildung 1). Be- trachtet man die Bewertungen der Gefährdungsmeldungen im Jahr 2020, so ist festzustellen, dass 2020 zwar mehr Meldungen eingingen, aber kein signifikanter Anstieg der bestätigten Kindeswohlgefährdungen gegen- über den Vorjahren festzustellen war (vgl. Abbildung 2). Vielmehr stehen einem leichten Anstieg der festgestell- ten Kindeswohlgefährdungen einerseits ein geringer Rückgang latenter Kindeswohlgefährdungen sowie anderer- seits Anstiege sowohl in der Kategorie „keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- und Unterstützungsbedarf“ als auch in der Kategorie „keine Kindeswohlgefährdung, kein Hilfe- und Unterstützungsbedarf“ gegenüber. Bei Zu- sammenfassung der beiden Rubriken der Kindeswohlgefährdung ergibt sich im Jahr 2020 mit 406 Fällen ein An- stieg gegenüber 2019 (397 Fälle), andererseits ein Rückgang gegenüber dem Jahr 2018 (422 Fälle). Die erhöhte Zahl an Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung bildet sich somit nicht in einem signifikanten Anstieg der bestätigten Kindeswohlgefährdungen ab. Dass trotz zeitweiser Schließung von Kitas, Schulen und Angebo- ten der Offenen Jugendarbeit mehr Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen eingegangen sind als in den Jahren vor der Corona-Pandemie, ist möglicherweise auf die erhöhte Sensibilisierung infolge medialer Berichterstattung sowie auf umfangreichere Verweilzeiten im eigenen Haushalt sowohl auf Seiten der Familien als auch bei mög- licherweise aufmerksamen Nachbarn zurückzuführen. Insoweit sind Meldesysteme durch den Lockdown nicht komplett weggebrochen, sondern die Meldewege haben sich teilweise dahingehend verschoben, dass im Ver- gleich zu den Vorjahren mehr Meldungen von Bekannten und Nachbarn sowie von Polizei, Gericht und Staatsan- waltschaft eingegangen sind. 3 Quelle: Deutsches Jugendinstitut (DJI) - Handbuch, September 2004 3 | Jugendhilfe: Auswirkungen der Corona-Pandemie Abbildung 1: Meldungen über Kindeswohlgefährdung 2018 bis September 2021 Abbildung 2: Kindeswohlgefährdung 2018, 2019 und 2020 1) Gesamtbewertung der Gefährdungssituation 1) Die Auswertung für 2021 liegt noch nicht vor 801 781 850 452 200 400 600 800 1.000 201820192020bis 30.09.2021 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 109 313 170 209 97 300 189 195 114 292 216 228 0 100 200 300 400 500 KindeswohlgefährdungLatente Kindeswohlgefährdungkeine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- und Unterstützungsbedarf keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfe- und Unterstützungsbedarf 201820192020 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 4 | Jugendhilfe: Auswirkungen der Corona-Pandemie 3. Häusliche Gewalt Der Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen definiert häusliche Gewalt als „physische, sexuelle und psychische Gewalt in aktuellen oder ehemaligen Ehen und Lebenspartnerschaften bzw. nicht-eheli- chen Lebensgemeinschaften, unabhängig vom Tatort. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen „häuslicher Gewalt“ 4 . Die dargestellten Zahlen zeigen die bei der Polizei bekannt gewordenen Fälle – Expertinnen und Experten gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer im Bereich häusliche Gewalt aus. Im Jahr 2020 sind die Fälle häuslicher Gewalt in Karlsruhe leicht zurückgegangen (vgl. Abbildung 3). Wenn sich die diesjährige Entwicklung von Januar bis September 2021 bis Jahresende fortsetzt, muss für 2021 allerdings wieder von einem Anstieg ausgegangen werden. Der Rückgang im Jahr 2020 liegt innerhalb des Schwankungs- bereichs der letzten Jahre. Die häufig genannte Interpretation, der Rückgang liege darin begründet, dass es Be- troffenen während der Corona-Pandemie schwerer gefallen ist, sich von gewalttätigen Partnerinnen oder Part- nern zu trennen, da diese häufiger in der gemeinsamen Wohnung präsent waren (Homeoffice, Arbeitslosigkeit, fehlende Freizeitmöglichkeiten), lässt sich weder bestätigen noch verneinen. Die Entwicklung der Fallzahlen häuslicher Gewalt mit minderjährigen Kindern im Haushalt zeigt einen ähnlichen Verlauf (vgl. Abbildung 4). Bei aller Vorsicht der Interpretation aufgrund möglicher Dunkelziffern lässt sich somit in Karlsruhe bislang kein coronabedingter Anstieg der Fallzahlen konstatieren wie er aus anderen Regionen berichtet wird. Abbildung 3: Häusliche Gewalt 2018 bis September 2021: Fälle gesamt Abbildung 4: Häusliche Gewalt 2018 bis September 2021: Fälle mit minderjährigen Kindern im Haushalt 4 Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen 2014, Seite 7. https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/lap_bw_gegen_gewalt_an_frauen_1510225006.pdf 585 608 531 443 0 200 400 600 800 201820192020bis 30.09.2021 Quelle: Stadt Karlsruhe | Ordnungsamt 299 334 259 205 0 200 400 600 800 201820192020bis 30.09.2021 Quelle: Stadt Karlsruhe | Ordnungsamt 5 | Jugendhilfe: Auswirkungen der Corona-Pandemie 4. Hilfen zur Erziehung Hilfen zur Erziehung sind kommunale Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern und umfassen unterschiedliche Hilfeformen, insbesondere Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, flexible ambulante Erziehungshilfe (Vertrauensperson), Tagesgruppen, Heimerziehung beziehungsweise be- treute Wohnformen (vollstationär) oder die Vollzeitpflege beispielsweise in einer Pflegefamilie oder bei Ver- wandten. Seit Sommer 2020 lässt sich eine leichte Steigerung des Bedarfs an Hilfen zur Erziehung feststellen, die sich im Jahr 2021 fortsetzt (vgl. Abbildung 5). Der Bedarf an Beratung und Unterstützung zu erzieherischen The- men hat in diesem Zeitraum aus allen Bevölkerungskreisen merklich zugenommen. Dabei waren auch Hil- febedarfe festzustellen, die sich aus Überforderungssituationen während der Pandemie entwickelt haben. Allerdings setzt der Anstieg der Hilfen zur Erziehung einen bereits vor Corona in Karlsruhe und landesweit zu beobachtenden steigenden Trend der Hilfen zur Erziehung fort. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es daher verfrüht, diesen Anstieg auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Im Frühjahr 2020 lagen die Zahlen dage- gen unter denen des Frühjahrs 2019, allerdings höher als 2018. Ob dieser geringfügige Rückgang gegen- über dem Vorjahr in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Schließung von Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 steht, kann jedoch nicht abschließend beurteilt wer- den. Abbildung 5: Gesamtfallzahlen Hilfen zur Erziehung 2018 bis September 2021 1 1) Hilfen nach §§ 13 Abs. 3, 19 bis 21 sowie 27 bis 35a SGB VIII, Minderjährige und Volljährige gemäß Statistik Allgemeiner Sozialer Dienst (ohne reine Kostenerstattungsfälle und ohne HzE-Fälle der Jugendhilfe in Strafverfahren (JuHiS) 4.1. Inobhutnahme und vorläufige Inobhutnahme Inobhutnahmen nach § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in einer Inobhutnahmestelle (zum Beispiel Wohngruppe oder Bereitschaftspflegefamilie) können insbesondere bei Fällen von Kindeswohlgefährdung erfor- derlich sein, kommen aber auch bei Selbstmeldungen auf Wunsch der Jugendlichen in Frage. Wird eine unbegleitete minderjährige Ausländerin oder ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) nach Eintritt ins Bundesgebiet erstmals in Obhut genommen, handelt es sich um eine vorläufige Inobhutnahme nach § 2.265 2.249 2.268 2.289 2.297 2.301 2.227 2.181 2.280 2.282 2.291 2.332 2.348 2.351 2.356 2.373 2.3742.374 2.254 2.243 2.328 2.327 2.342 2.353 2.352 2.336 2.339 2.349 2.345 2.340 2.274 2.256 2.369 2.378 2.403 2.327 2.344 2.339 2.357 2.371 2.392 2.411 2.293 2.270 2.377 2.100 2.200 2.300 2.400 2.500 2018201920202021 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 6 | Jugendhilfe: Auswirkungen der Corona-Pandemie 42a SGB VIII. Werden für einen UMA zu einem späteren Zeitpunkt erneute Inobhutnahmen erforderlich (bei- spielsweise ein Aufgreifen nach Abgängigkeit aus einer Jugendhilfeeinrichtung), handelt es sich um „reguläre“ Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII. Die Fallzahlen im Bereich der Inobhutnahmen (ohne UMA) sind in den Jahren 2020 und 2021 zurückgegangen (vgl. Abbildung 6). Mögliche Gründe liegen in der geringeren Zahl von Selbstmeldenden und der pandemiebe- dingten teilweisen Schließung wichtiger Meldesysteme wie Schule und Kita. Bei den (vorläufigen) Inobhutnah- men minderjähriger unbegleiteter Ausländer zeigte sich im Jahr 2020 ein erneuter Rückgang der Fallzahlen (vgl. Abbildung 7). Aufgrund der zeitweisen Grenzschließungen innerhalb der EU hatten junge Flüchtlinge in einigen Monaten 2020 kaum Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen. Ende 2020 nahm die Einreise wieder deut- lich zu, so dass für 2021 von einem Wiederanstieg ausgegangen werden muss. Abbildung 6: Inobhutnahmen (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer – UMA) 2018 bis September 2021 Abbildung 7: (Vorläufige) Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) 2018 bis September 2021 4.2. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung kann Eingliede- rungshilfe nach § 35a SGB VIII gewährt werden. Das Angebotsspektrum in diesem Bereich reicht von ambulan- ten Angeboten bis hin zu stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen. Im ambulanten Bereich handelt es sich unter anderem um Autismustherapie, Schulbegleitung oder die Therapie von Lernschwächen (Leserecht- schreibschwäche oder Dyskalkulie). 255 321 213 156 0 100 200 300 400 500 201820192020bis 30.09.2021 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 458 222 171 136 0 100 200 300 400 500 201820192020bis 30.09.2021 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 7 | Jugendhilfe: Auswirkungen der Corona-Pandemie Im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gibt es keine oder nur mini- male Einflüsse durch die Pandemie. Dieser Bereich verzeichnet seit Jahren vor allem bei ambulanten Hilfen konti- nuierliche Steigerungen (vgl. Abbildung 8). Abbildung 8: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung – Gesamtfallzahl zum Stichtag 31.07. 5. Bildung Im Bildungsbereich ist von deutlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auszugehen. Auch wenn es sich bei den Schulabgängen ohne Hauptschulabschluss nicht um einen Indikator der Jugendhilfe handelt, wurde er den- noch einbezogen, um mögliche Auswirkungen im Bildungssystem zu überprüfen. Ein fehlender Schulabschluss erschwert erheblich die Integration in Ausbildung und Berufstätigkeit. Abbildung 9 zeigt für die Schuljahre 2017/18 bis 2020/21 einerseits die Zahl der Schulabgänge ohne Hauptschulabschluss von öffentlichen Werkreal- /Hauptschulen in Karlsruhe nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht sowie andererseits deren Anteil an allen Schulabgängen dieses Schultyps. Da die Abgänge ohne Schulabschluss von Realschulen und Gymnasien sehr niedrig liegen und keine signifikanten Veränderungen aufweisen, wurden sie hier nicht berücksichtigt. Die Schulschließung im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 hat sich nicht unmittelbar negativ auf die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss im Schuljahr 2019/20 ausgewirkt, vielmehr ist deren Zahl gegenüber dem Vorjahr sogar deutlich von 40 auf 25 zurückgegangen. Im Schuljahr 2020/21 zeigt sich al- lerdings ein deutlicher Anstieg der Abgänge ohne Abschluss auf 48. Der prozentuale Anteil der Schulabgänge- rinnen und Schulabgänger ohne Abschluss steigt auf 13,3 % aller Schulabgänge von Werkreal-/Hauptschule so- gar noch markanter an, weil die Gesamtzahl der Abgänge von Werkreal-/Hauptschulen deutlich unter dem Ni- veau der Vorjahre liegt. Die Zunahme von Schulabgängen ohne Abschluss könnte durchaus im digitalen Homeschooling begründet sein, welches vor allem bildungsbenachteiligte Jugendliche vor zusätzliche Herausforderungen gestellt hat. Neben technischen Einschränkungen und häuslichen Umfeldfaktoren sind die eingeschränkte Ansprache durch Lehr- kräfte, die Reduzierung individueller Förderung sowie eine Zunahme des Schulabsentismus erschwerende As- pekte des digitalen Unterrichts, welche zu einer Verstärkung von Bildungsbenachteiligung geführt haben kön- nen. 294 362 394 423 0 100 200 300 400 500 2018201920202021 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 8 | Jugendhilfe: Auswirkungen der Corona-Pandemie Abbildung 9: Schulabgänge von öffentlichen Werkreal-/Haupt- und Gemeinschaftsschulen in Karls- ruhe nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht ohne Hauptschulabschluss 6. Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit berichtet von starker Verunsicherung bei Kindern und Jugendlichen, weil die gewohnten Abläufe und Rituale, die Kindern und Jugendlichen ihren Schulalltag vor der Pandemie einschätzbar und sicher gemacht haben, weggefallen sind. Die jetzt notwendigen Absprachen, Standards und Maßnahmen werden im- mer wieder verändert. Der Bedarf an Beratung durch die Schulsozialarbeit betrifft nicht mehr nur einzelne Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, sondern ganze Klassen und Gruppen rücken verstärkt in den Kreis der zu Beratenden. Seit September 2021 steigen die Zahlen der Einzelfallberatung bei der Schulsozialarbeit. Themen dabei sind: Psychische Belastung; Ängste um die eigene Gesundheit und die der Angehörigen; Zukunftsängste; Wut und Ärger über verpasste Möglichkeiten und Erlebnisse (Ausflüge, Landschulheimaufenthalte, Schulfeier, Schwimm- unterricht und so weiter); Schulabsentismus; Konflikte untereinander; Social Media und digitaler Konsum. Gleichzeitig ist der Bedarf an sozialem Lernen im Verbund der Klasse stark gestiegen. Die Klassen sind im Unterricht generell viel unruhiger, Konzentrationsphasen sind sehr kurz. Die Selbstregulation der Kinder und Ju- gendlichen hat nachgelassen. Die Auseinandersetzung mit der Peergroup 5 ist reduziert, und somit fehlen Erfah- rungen und Lernprozesse in diesem wichtigen Bereich. Die Bedürfnisse von anderen werden weniger wahrge- nommen. Die eigene Mitteilungsbedürftigkeit ist groß. In der Beratung landen mehr Streitigkeiten, die die Kinder vor zwei Jahren noch selbst geklärt haben. „Jede Klasse braucht jetzt Impulse und Begleitung beim Umgang miteinander.“ Zitat einer Klassenlehrerin im Gespräch mit einer Schulsozialarbeiterin. Zahlreiche Lehrkräfte wenden sich an die Schulsozialarbeit und fordern Projekte und Trainings zu sozialen Kom- petenzen. Es kommt teilweise sogar zu „Gerangel“ zwischen den Klassenlehrkräften, wer wie viele Projekte und in welcher Reihenfolge bekommt. Der Bedarf ist hoch, kann aber nicht nur durch Projekte aufgefangen werden. Projekte können Impulse bieten, es bedarf aber einer viel stärkeren Implementierung der Inhalte im Unterricht, bevor die Vermittlung von Schulstoff gelingen kann. 5 Gruppe von etwa gleichaltrigen Kindern oder Jugendlichen, die als primäre soziale Bezugsgruppe neben das Elternhaus tritt. 48 40 25 48 9,8% 8,2% 6,3% 13,3% 0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Schuljahr 2017/18Schuljahr 2018/19Schuljahr 2019/20Schuljahr 2020/21 Schulabgänge ohne Hauptschulabschluss Anteil an allen Abgängen dieser Schultypen Quelle:Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung 9 | Jugendhilfe: Auswirkungen der Corona-Pandemie Einige Kinder und Jugendliche vermissen Freundschaften, fühlen sich einsam und haben keine verlässlichen Kontakte mehr, weil die Unsicherheit im Umgang mit den Kontaktbeschränkungen in vielen Familien noch nicht überwunden ist. Hinzu kommen die sich ständig verändernden Vorgaben und daraus die Anpassung von Ange- boten und Öffnungszeiten. Kontakte müssen sehr viel mehr geplant werden, spontane Kontakte und Aktionen sind deutlich weniger geworden. Das ist eine Überforderung für viele Kinder und Jugendliche. Es herrscht eine Verunsicherung der Schulen im Umgang mit Schulabsentismus. Was sind Corona Auswir- kungen was hat andere Gründe? Es ist ein hoher Aufwand für die Schulen und Schulsozialarbeit, mit den be- troffenen Familien in Kontakt zu kommen und die Gründe zu erörtern, bevor die passende Beratung oder Maß- nahmen angeboten werden können. Die Wartezeit bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern sowie Therapeutinnen und Therapeuten beispielsweise bei Leserechtschreibschwäche und Dyskalkulie sind gestiegen und liegen derzeit bei mehr als sechs Monaten. Dadurch wächst das Gefühl der Hilflosigkeit in manchen Einzelfällen und bringt mehr Druck in Situationen. Teststrategie und Hygienekonzepte sind an den Schulen gut ausgearbeitet und funktionieren. Die Schulen stellen sich gut auf die Maßnahmen ein, und auch im Umgang mit positiv getesteten Fällen haben sie gute Ab- läufe etabliert. Deshalb lehnen viele (Kinder und Jugendliche, Sorgeberechtigte, Lehrende und Schulleitungen) eine Schließung der Schulen ab. Gleichzeitig nimmt die Organisation des Ablaufs und die Anpassung an die ak- tuelle Situation viel Zeit in Anspruch. Die Lehrenden fühlen sich am „Anschlag“, was sich auf den gesamten Schulalltag auswirkt. 7. Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Nach Einschätzung der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Städtischen Klinikum Karlsruhe haben psychische Er- krankungen bei Kindern und Jugendlichen nicht unbedingt zugenommen. Allerdings haben die psychischen Be- lastungen von Kindern deutlich zugenommen, die bereits vorher Probleme wie beispielsweise ADHS oder Angst- störungen hatten. Ursächlich dafür ist unter anderem der Wegfall von ausgleichenden Faktoren wie Aktivitäten im Sportverein und Kontakten in der Peergroup. Infolgedessen hat sich die Inanspruchnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie durch bereits bekannte Patienten erhöht. Zusätzlich ist die Auslastung durch sehr starke Erkrankungen mit entsprechend längeren Klinikaufenthalten ge- stiegen, zumal die Bettenkapazitäten aufgrund von Corona reduziert werden mussten. In der Folge mussten teil- weise Patienten von stationären Therapieplätzen in ambulante Therapien verlegt werden, wenn akute Notfälle eine sofortige Aufnahme erforderten. Diese Umorientierung hat ebenso wie die Coronamaßnahmen zusätzlich Personalkapazitäten gebunden. Durch die dargestellten Entwicklungen hat sich die bereits vor Corona nicht ausreichende Behandlungssituation mit Wartelisten für eine klinische Behandlung durch die Pandemie weiter verschärft. In der psychologischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche sind die Fälle zum Teil komplexer und zeitintensiver geworden. Außerdem verbleiben die Fälle länger in der Beratung, da die Anschlusssysteme ausge- lastet und daher nicht aufnahmefähig sind. Jugendliche kommen über die Schulsozialarbeit, die Familien und auch allein. Ein Teil der Jugendlichen ist hoch belastet, befindet sich oft in akuten krisenhaften Zuständen und ist phasenweise suizidgefährdet. Häufige Themen der Beratung sind: ▪ Orientierungslosigkeit, ▪ Isolation, ▪ Fehlen der Peergroup, ▪ Schwierigkeiten, dem Homeschooling zu folgen, ▪ Schulabsentismus bei wieder aufgenommenem Schulbetrieb, ▪ Ängste bei Eltern, Kindern und Jugendlichen, ▪ Überforderung durch Homeoffice und Homeschooling bei Familien, ▪ Konflikte in der Familie. 10 | Jugendhilfe: Auswirkungen der Corona-Pandemie Die Wiederaufnahme des Schulbesuchs gestaltet sich für manche Kinder und Jugendliche schwierig. Bei einigen Kindern (Ende des Grundschulalters) waren Schwierigkeiten mit dem Wiedereinstieg in die Schule nach den Sommerferien 2021 zu beobachten. Hintergrund waren diffuse Ängste der Kinder, dass den Eltern etwas zusto- ßen könnte. Der innere Druck war dann vereinzelt so groß, dass die Kinder von den Eltern vorzeitig aus der Schule abgeholt wurden. Bei getrennten Eltern wurden durch Corona Umgangsregelungen nicht immer von beiden Elternteilen umgesetzt und müssen wieder aufgenommen werden. Hintergrund waren beispielsweise unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf Corona. Für die betroffenen Kinder bedeutet das eine starke Verunsicherung. Es muss häufiger Kontakt zur Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgenommen werden. Auch die Kinder- und Ju- gendpsychiatrie schickt häufiger als vor Corona Jugendliche zur weiteren Begleitung in die psychologische Bera- tungsstelle. Diese Jugendlichen haben fast alle Therapiebedarf. Die sehr langen Wartezeiten bei den niedergelas- senen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollen so überbrückt werden. Generell sind die Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater sowie die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sehr überlastet, sodass Überweisungen nicht mehr adäquat stattfinden können und die psychologische Beratungsstelle hier oft überbrückend einspringen muss. Die Beratungs- und Informationsstelle bei Essstörungen (BESS) berichtet über eine signifikante Zunahme der Fall- zahlen und führt dies auf die Pandemie, den Wegfall von Ressourcen und protektiven Faktoren wie sozialen Kon- takten und tagesstrukturierenden Angeboten zurück. 8. Frühe Prävention Die Angebote der Frühen Prävention sind alle im Rahmen der pandemischen Möglichkeiten aufrechterhalten worden. Es wurden flexible, neue Umsetzungswege beschritten, vor allem online, 1:1 Beratungen außerhalb ge- schlossener Räume, beim Spaziergang oder Elterncaféangebote auf Spielplätzen. Zunächst gab es einen Rück- gang der Zahlen unter anderem aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen. Darüber hinaus haben Unsi- cherheit und Vorsicht bei vielen Eltern eine Teilnahme an den Angeboten verhindert. Die Zugangswege zu den Eltern rund um die Geburt waren eingeschränkt, so dass in dieser Zeit weniger Eltern von den Angeboten der Frühen Prävention erfahren haben. Die flexiblen neuen Umsetzungswege der Angebote haben aber auch neue Zugangswege im aufsuchenden, mobilen Bereich eröffnet. Seit Frühjahr 2021 ist ein gro- ßer Bedarf an Treffmöglichkeiten in Präsenz rückgemeldet worden. Die Angebote wurden über den Sommer bis zum Herbst wieder in vollem Umfang und zum Teil mit größerem Zulauf umgesetzt. Die Bedarfe an Aufarbei- tung der Pandemieerfahrungen für die jungen Familien ist sehr groß. Im Rahmen des Corona-Aufholprogramms wurden auch die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen erhöht. Das zusätzliche Geld wird derzeit in die Konzeptionierung von zusätzlichen mobilen und aufsuchenden Elternange- boten investiert. Hierdurch soll der Zugang für durch die Pandemie nicht oder wenig erreichte Gruppen (wieder) hergestellt werden. Gleichzeitig wurde ein Netzwerkentwicklungsprozess initiiert, um die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren und der Pandemie dafür zu nutzen, das Netzwerk bedarfs- und zukunftsgerecht aufzustel- len. Hierdurch sollen weitere Verbesserungen in der Niedrigschwelligkeit und Erreichbarkeit erzielt werden. 9. Offene Kinder- und Jugendarbeit des Stadtjugendaus- schusses Während der Schließung der Einrichtungen wurde mit kreativen und flexiblen Lösungen proaktiv der Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen gehalten, beispielsweise durch 1:1 Treffen, Spaziergänge, Hausbesuche, Beschäf- tigungsideen wie Basteltüten, Rallye im Stadtteil und Spiele zum Ausleihen. Ein Teil der Angebote wie Treffen, themenbezogene Aktivitäten, Austausch und Bearbeitung von Anliegen der jungen Menschen selbst wurde in den digitalen Raum verlegt. Zum Teil wurden mit Beteiligung der Jugendlichen 11 | Jugendhilfe: Auswirkungen der Corona-Pandemie digitale Formate wie Podcasts, Tutorials, Filme, Anleitungen, Beschäftigungsideen (weiter)entwickelt und umge- setzt. Im ersten Lockdown waren weder der Offene Betrieb noch Gruppenangebote in Präsenz möglich. Im zweiten Lockdown konnten einzelne Kinder und Jugendliche und kleine Gruppen unterstützt werden. Ein Kommen und Gehen – wie in der Offenen Arbeit üblich - war nicht gestattet. Ein Schwerpunkt der Arbeit bestand darin, für die aktuellen Fragen, Sorgen und Anliegen der jungen Menschen in dieser gesellschaftlichen Krise da zu sein. Von Sommer 2021 bis Dezember 2021 erlaubten die Rahmenbedingungen fast wieder einen Normalbetrieb, der von den Kindern und Jugendlichen stark genutzt wurde. Für die Jugendlichen ist die Nutzung sehr stark an die Niedrigschwelligkeit gekoppelt, insbesondere daran, sich nicht anmelden und ausweisen zu müssen. 10. Fazit Bislang spiegeln sich unmittelbare Auswirkungen der Corona-Pandemie nur in vergleichsweise geringem Umfang in der Entwicklung der ausgewählten Indikatoren wieder. Vielmehr zeigt sich, dass das Jugendhilfesystem auch in der Krise durch die ständige Anpassung der Arbeit an veränderte Rahmenbedingungen und durch hohen Ein- satz der Mitarbeitenden funktionsfähig war. Es ist allerdings auch davon auszugehen, dass sich nicht alle Auswir- kungen auf Kinder und Jugendliche in den gewählten Indikatoren widerspiegeln. Der Anstieg der Schulabgänge ohne Hauptschulabschluss sowie die Einschätzungen zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zeigen zudem durchaus einen erhöhten Unterstützungsbedarf an. Außerdem ist zu erwarten, dass weitere Aus- wirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche erst zeitverzögert in den Hilfesystemen sichtbar werden. Daher werden die Entwicklungen weiterhin beobachtet und anhand der - bei Bedarf zu ergänzenden – Indikato- ren analysiert.

  • TOP 3 Corona Jugendhilfe
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    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Auswirkungen von Corona auf Kinder und Jugendliche aus Sicht der Jugendhilfe – künftiges Monitoring Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 02.02.2022 3 x Information Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Kurzanalyse zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen auf Kinder und Jugendliche geraten zunehmend in den Fokus öffentlicher Debatten. Andererseits liegt der Fokus dabei häufig vor allem auf dem Bildungssystem. Die vorgelegte Kurzanalyse betrachtet dagegen die Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche aus der Perspektive der Jugendhilfe und geht anhand unterschiedlicher Indikatoren und Einschätzungen der Frage nach, welche Auswirkungen sich im Jugendhilfesystem bereits ablesen lassen. Deutlich wird dabei, dass das Jugendhilfesystem auch in der Corona-Pandemie funktionsfähig ist und trotz Einschränkungen Kinder, Jugendliche und Familien unterstützen kann. Dabei zeigt die Analyse der Zahlen zu Kindeswohlgefährdung, Häuslicher Gewalt, Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen lediglich geringe Verschiebungen, die zudem kaum eindeutig als Corona-Folgen interpretiert werden können, sondern teilweise bestehende Trends wie die Zunahme der Hilfen zur Erziehung fortsetzen. Der Rückgang bei den Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer kann vermutlich unter anderem auf coronabedingte Grenzschließungen innerhalb Europas zurückgeführt werden. Ein deutlicher Anstieg ist jedoch bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss von Werkreal-/Hauptschulen festzustellen. Die Einschätzungen der Schulsozialarbeit und der Kinder- und Jugendpsychiatrie belegen erhebliche Auswirkungen der Pandemie sowie der Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auf das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dieses Bild wird durch den umfangreicheren Beratungsbedarf bei der psychologischen Beratungsstelle bestätigt. Die Frühe Prävention sowie die Offene Kinder- und Jugendarbeit haben in der Pandemie ebenso wie andere Angebote der Jugendhilfe kreative Wege der Kontaktaufnahme und -pflege zu ihren Zielgruppen entwickelt. Seit Sommer 2021 konnten in beiden Bereichen wieder vermehrt Angebote geöffnet werden, die in starkem Umfang in Anspruch genommen werden. Insgesamt zeigt sich das Jugendhilfesystem als leistungsfähig auch in der Krise. Es ist allerdings davon auszugehen, dass weitere Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche erst zeitverzögert in den Hilfesystemen sichtbar werden. Daher sollen die vorgestellten Indikatoren künftig fortlaufend in Form eines Monitorings beobachtet werden, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls reagieren zu können.