Bebauungsplan "Ortskern Alt-Knielingen", Karlsruhe - Knielingen

Vorlage: 2022/0059
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.01.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Knielingen

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.04.2022

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

    ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Zone 1 Zone 2 Fischreiherstraße Besoldgasse Kirchbühlstraße Dreikönigstraße Neufeldstraße Untere Straße Litzelaustraße Eggensteiner Straße Neufeldstraße Östliche Rheinbrückenstraße Schulstraße Heckerstraße Schulstraße Trifelsstraße Frauenhäusleweg Saarlandstraße Saarlandstraße Am Sandberg Saarlandstraße Rheinbrückenstraße Lönsstraße Albhäusleweg Zur Allmend Zur Allmend Rheinbergstraße Westliche Rheinbrückenstraße Westliche Rheinbrückenstraße Östliche Rheinbrückenstraße Lauterburger Straße Schultheißenstraße Albhäusleweg Dreikönigstraße Litzelaustraße Neufeldstraße Albhäusleweg Rheinbergstraße Östliche Rheinbrückenstraße Rheinbrückenstraße Heckerstraße Am Brurain Struvestraße Goldwäschergasse Rheinbrückenstraße Herweghstraße Eggensteiner Straße Reinmuthstraße Landeckstraße Untere Straße Saarlandstraße Elsässer Straße Litzelaustraße Am Sandberg Am Sandberg Lothringer Straße Reinmuthstraße Eggensteiner Straße Rheinbrückenstraße Östliche Rheinbrückenstraße Besoldgasse Rheinbrückenstraße Saarlandstraße Heckerstraße Beingärten Bipples Litzelau Burgau Burgau Elsässer Platz Alb Alb Burgau Alb Alb Alb Alb Burgau -Knielingen- Bipples Acker Bipples Generalplanung und Stadtsanierung 0255075100m 1 : 3.500 Pz/ SPtz Heike Dederer 24.01.2022 Janna Müller Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Maßstab: Gezeichnet: Bereichsleitung: Datum: Projektleitung: Amtsleitung: Art der baulichen Nutzung und Zonierung E PP X:\_Projekte\Bebauungspläne\Knielingen\mxd\BPL_Ortskern _Alt-Knielingen.aprx © Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt Gültige Bebauungspläne (WA) Mischgebiet (Mi) Dörfliches Wohngebiet (MDW) Bebauungsplan "Ortskern Alt-Knielingen" Art der baulichen Nutzung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (ca.26,16 ha) Bebauungsplan "Ortskern Alt-Knielingen" Zonierung Zone 1:Struktur des dörflichen historischen Ortsgrundrisses Zone 2:Struktur Elsässer Platz Abgrenzung des Maßes der baulichen Nutzung

  • Anlage 2
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan "Ortskern Alt-Knielingen" Saarlandstraße Burgau Untere Straße Eggensteiner Straße Neufeldstraße Westliche Rheinbrückenstraße Rheinbrückenstraße Heckerstraße Landeckstraße Burgau Bipples Besoldgasse Besoldgasse Am Sandberg Rheinbrückenstraße Schulstraße Heckerstraße Lönsstraße Alb Frauenhäusleweg Saarlandstraße Rheinbergstraße Rheinbrückenstraße Litzelaustraße Lothringer Straße Rheinbrückenstraße Östliche Rheinbrückenstraße Reinmuthstraße Burgau Zur Allmend Alb Untere Straße Dreikönigstraße Bipples Litzelaustraße Saarlandstraße Neufeldstraße Am Sandberg Elsässer Platz Am Brurain Rheinbrückenstraße Reinmuthstraße Beingärten Zur Allmend Rheinbergstraße Litzelau Westliche Rheinbrückenstraße Saarlandstraße Eggensteiner Straße Eggensteiner Straße Alb Burgau -Knielingen- Albhäusleweg Bipples Kirchbühlstraße Dreikönigstraße Am Sandberg Schultheißenstraße Schulstraße Albhäusleweg Fischreiherstraße Acker Neufeldstraße Alb Litzelaustraße Östliche Rheinbrückenstraße Östliche Rheinbrückenstraße Saarlandstraße Östliche Rheinbrückenstraße Heckerstraße Struvestraße Albhäusleweg Alb Alb Goldwäschergasse Elsässer Straße Lauterburger Straße Herweghstraße Trifelsstraße Generalplanung und Stadtsanierung 0255075100m Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (ca.26,16 ha) 1 : 3.500 Pz Heike Dederer 08.02.2022 Janna Müller Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Maßstab: Gezeichnet: Bereichsleitung: Datum: Projektleitung: Amtsleitung: Bebauungsplan "Ortskern Alt-Knielingen" Von Bebauung freizuhaltende Flächen E PP X:\_Projekte\Bebauungspläne\Knielingen\mxd\BPL_Ortskern _Alt-Knielingen.aprx © Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt Von Bebauung freizuhaltende Flächen grüne Blockinnenbereiche Gärten an der Alb prägende Vorgärten abgeleitet aus der historischen Ortsstruktur

  • Plan Aufstellungsbeschluss Übersicht A4
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan M. 1:10000 Stadtplanungsamt 28.01.2022 Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt „Ortskern Alt-Knielingen“

  • Plan Aufstellungsbeschluss
    Extrahierter Text

    Der Oberbürgermeister:Karlsruhe, 28.01.2022 BEBAUUNGSPLAN Aufstellungsbeschluss Stadtplanungsamt: M. 1:1.500 "Ortskern Alt-Knielingen"

  • Aufstellungsbeschluss Ortskern Alt-Knielingen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0059 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Bebauungsplan "Ortskern Alt-Knielingen", Karlsruhe - Knielingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 07.04.2022 1 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Ortskern Alt-Knielingen“ aufzustellen. Dem weiteren Plan- und Sanierungsverfahren sind die in den Erläuterungen aufgeführten Planungsziele zu Grunde zu legen. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebiets ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamts / Liegenschaftsamts im Maßstab 1:1.500 vom 28.01.2022. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Entwicklung der Planung Die angestrebte städtebauliche Entwicklung in Knielingen wurde 2016 auf Basis des Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020 und dem Stadtteilentwicklungskonzept Knielingen 2030 verschriftlicht. Dabei wurden Leitlinien sowie konkrete Handlungsfelder und Konzeptbausteine formuliert. Dennoch wurden in den letzten Jahren im gesamten Gebiet Alt-Knielingen zahlreiche Gebäude entgegen ihrer ursprünglichen Form verändert oder umgebaut, zu einem Teil sogar durch komplette Neubauten ohne Bezug zum historischen Ortsbild ersetzt. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 19. November 2019 wurde die Verwaltung beauftragt eine Gestaltungssatzung für den historischen Ortskernbereich Knielingen zu erarbeiten. Da im Laufe des Verfahrens deutlich wurde, dass zur Sicherung der Planungsziele zusätzlich planungsrechtliche Festsetzungen notwendig sind, wird für diesen Bereich nun ein Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt. Dabei stehen die Regelungen des Bebauungsplans nicht den Zielformulierungen des Stadtteilentwicklungskonzepts oder des Denkmalschutzes entgegen. Etwaige Neu- oder Umbauten die das Erscheinungsbild des Ortskerns Alt Knielingen erheblich mitbestimmen, sollen sich gestalterisch einfügen, um so eine Stärkung und geordnete Weiterentwicklung des Ortsbildes zu ermöglichen. Zielsetzung Der Aufstellungsbeschluss ist zur Sicherung der Zielsetzungen dieses Bebauungsplans notwendig, da diese in Teilen unkontrollierten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen zum einen das klassische Erscheinungsbild des „alten“ Ortskerns stark verändern und zum anderen Probleme in der technischen und grünen Infrastruktur verursachen. Es ist beabsichtigt, dass der Bebauungsplan planungsrechtliche Festsetzungen zur maximal zulässigen Zahl der Wohneinheiten beinhaltet. In Zone 1 des Bebauungsplangebietes (Zonierung siehe Anlage 1) soll die Anzahl der Wohneinheiten in den vorderen, der Straße zugewandten Bereichen auf maximal vier Wohneinheiten je Gebäude begrenzt werden. In den rückwärtigen Bereichen sollen bis zu zwei Wohneinheiten je Gebäude zulässig sein. In Zone 2 rund um den Elsässer Platz ist eine Begrenzung, der Anzahl der Wohneinheiten nicht beabsichtigt. Ziel der geplanten Festsetzung der zulässigen Zahl der Wohneinheiten ist die Wahrung der besonders schützenswerten Ortscharakteristik, der bestehenden Gebäudestruktur und die Aufrechterhaltung der Funktionalität der Infrastruktur. Zudem sollen im Bebauungsplan Flächen definiert werden, die von der Bebauung freizuhalten sind (siehe Anlage 2). Dies sind zum einen die Freiflächen in den Blockinnenbereichen, die historischen Gärten an der Alb und die, an einzelnen städtebaulich signifikanten Stellen vorzufindenden, Vorgärten. Die sich aus der historischen Stadtstruktur ergebenden noch bestehenden Grünflächen sollen in Hinblick auf die Themen Klimaanpassung und Stadtgrün möglichst gesichert werden. Die Grünflächen stellen für die ansonsten stark verdichtete Umgebungsbebauung wichtige klimatische Entlastungsräume mit innerstädtisch wertvoller Grünstruktur dar. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung soll, der in weiten Teilen bisher durch den B-Plan 614 festgesetzte Gebietstyp Dorfgebiet, zur Steuerung der Vergnügungsstätten und um den Strukturwandel von ehemaliger landwirtschaftlicher Nutzung hin zu überwiegender Wohnnutzung angemessen nachvollziehen zu können, in Dörfliches Wohngebiet geändert werden (siehe Anlage 1). Im Mischgebiet ist beabsichtigt Feinsteuerungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten zu treffen. Die Reglung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten wird als erforderlich angesehen, da sich deren Ansiedlung mit dem Ziel eine Beeinträchtigung der Wohnnutzung zu verhindern und die städtebauliche Funktion des Gebietes zu stärken, über die bisher geltenden planungsrechtlichen Festsetzungen nicht in erforderlichem Maße steuern lässt. – 3 – Als Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung ist beabsichtigt, die Zahl der Vollgeschosse in Zone 1 des Plangebietes auf zwei Vollgeschosse zu beschränken, da übermäßige, unverhältnismäßige Gebäudehöhen, die nicht der Charakteristik des historischen Ortsbildes entsprechen, vermieden werden sollen. In Zone 2 rund um den Elsässer Platz, welcher den Eingang zum Gebietstyp des historischen Ortskerns und das Nahversorgungszentrum Alt-Knielingens darstellt, soll die Zahl der Vollgeschosse nicht beschränkt werden. Ergänzend zu den geplanten planungsrechtlichen Festsetzungen sollen im Bebauungsplan die Inhalte der ursprünglich angedachten reinen Gestaltungssatzung in den örtlichen Bauvorschriften aufgenommen werden. Diese sollen, in Anlehnung an die architektonischen und städtebaulichen Besonderheiten des Ortskerns Alt-Knielingens, die Zulässigkeit der Anordnung und Kubatur der Baukörper, die Ausführung wesentlicher Bauteile (Dach, Fassade, Öffnungen), die Anordnung technischer Bauteile (Satellitenempfangsantennen, Klimageräte, Solar- und Photovoltaikanlagen) sowie die Ausführung baulicher Details (Fenster, Werbeanlagen, Einfriedungen etc.) regeln. Sachstand Im März 2021 fand zunächst die erste Vorabstimmung mit den technischen Ämtern der Stadt Karlsruhe statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 18. Februar bis 20. März 2022 pandemiebedingt als erweiterte Darlegung im Internet und in der StadtZeitung. Im nächsten Schritt erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Im weiteren Verfahren ist dann der Auslegungsbeschluss im Gemeinderat zu fassen. Danach sollen im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planunterlagen und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen ausgelegt und nochmals Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Außerdem erfolgt die erneute Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf. Kosten Für das Bebauungsplanverfahren entstehen keine Kosten. Klimaschutz Beim Bebauungsplanverfahren „Ortskern Alt-Knielingen“ ist mit geringfügig positiven Auswirkungen auf den Klimaschutz zu rechnen. Der Erhalt von Grünflächen in den bereits stark verdichteten Bereichen ist als wichtiger Baustein zur Klimaanpassung zu werten und entspricht damit sowohl der städtischen Zielsetzung zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz als auch den Planungszielen, die aus § 1 BauGB hervorgehen und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, in Einklang mit Belangen wie beispielsweise Klimaschutz und Klimaanpassung, fordern. Verfahren Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechselwirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird in einem Umweltbericht dargestellt. Grundlage für weitere planungsrechtliche Instrumente Dieser Beschluss dient zur Sicherung und Konkretisierung der Planungsziele. Sofern (künftige) Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen, wird die Einhaltung der Planungsziele über die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 BauGB gewährleistest. Die Vorschriften über eine Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 und eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB sind hier nicht anwendbar. – 4 – Über das Sanierungsgebiet hinaus bildet der Beschluss jedoch die notwendige Voraussetzung für folgende nach dem Baugesetzbuch mögliche Maßnahmen: - Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB) - Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von zwölf Monaten (§15 Abs. 1 BauGB). Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Ortskern Alt- Knielingen“ aufzustellen. Dem weiteren Plan- und Sanierungsverfahren sind die in den Erläuterungen aufgeführten Planungsziele zu Grunde zu legen. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebiets ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamts / Liegenschaftsamts im Maßstab 1:1.500 vom 28.01.2022.