Bebauungsplan "KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2", Karlsruhe-Rintheim: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Vorlage: 2022/0056
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.01.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Oststadt, Rintheim, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.03.2022

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 2 KIT Begründung
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe – Rintheim beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - KIT – Campus Ost - Begründung - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ......................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit .................................................................... 4 2. Bauleitplanung ........................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ....................................................................... 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung .......................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme .................................................................................... 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich .......................................................................... 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz .............. 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ....................................... 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ................................................................................... 6 3.5 Belastungen .................................................................................................. 7 4. Planungskonzept ........................................................................................ 8 4.1 Art der baulichen Nutzung .......................................................................... 10 4.2 Maß der baulichen Nutzung ........................................................................ 11 4.3 Erschließung ............................................................................................... 13 4.3.1 ÖPNV .......................................................................................................... 13 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................... 14 4.3.3 Ruhender Verkehr ....................................................................................... 14 4.3.4 Geh- und Radwege ..................................................................................... 14 4.3.5 Ver- und Entsorgung ................................................................................... 15 4.4 Gestaltung .................................................................................................. 17 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz / Natura 2000 ........................................................................................................... 18 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen .......................................................................... 18 4.5.2 Wald ........................................................................................................... 19 4.5.3 Eingriff in Natur und Landschaft .................................................................. 20 4.5.4 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung .................................................................. 20 4.5.5 Artenschutz, Natura 2000 Verträglichkeit, Maßnahmen ............................... 20 4.5.5.1 Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) .................. 20 4.5.5.2 Europäische Schutzgebiete (Natura 2000) .................................................... 21 4.5.5.3 Maßnahmen ............................................................................................... 21 4.5.5.4 Artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ......... 22 4.5.5.5 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) ................................................. 22 4.5.5.6 Maßnahmen zur Natura 2000-Verträglichkeit .............................................. 22 4.5.5.7 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich .................. 22 4.5.5.8 Maßnahmen zum Schutz des Bodens .......................................................... 23 4.6 Belastungen ................................................................................................ 24 4.6.1 Lärm: .......................................................................................................... 24 4.6.2 Klima .......................................................................................................... 25 4.6.3 Altlasten ..................................................................................................... 25 5. Umweltbericht .......................................................................................... 26 6. Statistik ..................................................................................................... 26 6.1 Flächenbilanz .............................................................................................. 26 6.2 Geplante Bebauung .................................................................................... 26 6.3 Bodenversiegelung ...................................................................................... 26 KIT – Campus Ost - Begründung - 3 - 7. Kosten (überschlägig) .............................................................................. 26 8. Übersicht der erstellten Gutachten ......................................................... 27 B. Hinweise ................................................................................................... 28 1. Versorgung und Entsorgung ........................................................................ 28 2. Archäologische Funde, Kleindenkmale ......................................................... 29 3. Baumschutz, Baumpflanzungen .................................................................. 30 4. Altlasten ..................................................................................................... 30 5. Erdaushub / Auffüllungen............................................................................ 30 6. Private Leitungen ........................................................................................ 30 7. Barrierefreies Bauen .................................................................................... 30 8. Erneuerbare Energien .................................................................................. 30 9. Dachbegrünung und Solaranlagen .............................................................. 31 10. Empfehlende Pflanzlisten............................................................................. 31 11. Ökologie ..................................................................................................... 32 12. Bodenschutz ............................................................................................... 32 13. Qualitätssicherung ...................................................................................... 32 KIT – Campus Ost - Begründung - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Der KIT Campus Ost befindet sich auf dem Areal der ehemaligen Mackensen- Kaserne im Stadtteil Rintheim am Schnittpunkt der Büchiger Allee (einer der Schlossstrahlen) mit der Rintheimer Querallee. In unmittelbarer Nachbarschaft des KIT Campus Ost liegen unter anderem der Technologiepark Karlsruhe, die Bundeswehrfachschule, die Karlsruher Niederlassung der Deutschen Flugsiche- rung sowie verschiedene Kleingartenanlagen. Im Rahmen der Planungswerkstatt des Räumlichen Leitbildes wurde der Bereich um den Hauptfriedhof und entlang der ehemaligen Freihaltetrasse Nord als ei- ner der Orte Karlsruhes mit hohem Entwicklungspotenzial identifiziert und der KIT Campus Ost hiermit in den Fokus städtebaulicher Entwicklung gerückt. Die erste universitäre Nutzung der vormaligen, teilweise denkmalgeschützten Kasernenanlage erfolgte ab der Jahrtausendwende in Form einzelner For- schungs-einrichtungen sowie studentischem Wohnen. Auf Grundlage verschie- dener planerischer Vorüberlegungen (unter anderem der 'Rahmenplanung Ma- ckensen-Kaserne', Vermögen und Bau Karlsruhe aus dem Jahr 2001 und dem 'Gestaltplan KIT Campus Ost' aus dem Jahr 2013) wurde der Campus seitdem im östlichen Bereich schrittweise durch entsprechende Neubauten ergänzt so- wie verschiedene Bestandsgebäude umgebaut beziehungsweise saniert. Heute ist der KIT Campus Ost vor allem Sitz des KIT-Zentrums Mobilitätssysteme. In diesem Rahmen beabsichtigt das KIT den Standort künftig weiter als For- schungscampus mit den inhaltlichen Schwerpunktbereichen Mobilität, Material- forschung und Industrie 4.0 zu entwickeln, aufzuwerten und zu stärken. Neben der weiteren Instandsetzung und Umnutzung der Bestandsbauten (wie den „Mannschaftsgebäuden“ oder dem ehemaligen „Casino“) zu Büro- und Ver- waltungszwecken sind hierzu perspektivisch vor allem die bedarfsweise Errich- tung von Versuchsständen, Prüffeldern, Labor- und Technikgebäuden vorgese- hen. Erste geplante Bausteine stellen dabei der Neubau der sogenannten For- schungsfabrik und der Ersatzneubau für das Motorenprüffeld dar. Darüber hin- aus ist im südlichen Bereich des Campus die Unterbringung von rund 256 Stu- dierendenwohnheimplätzen durch das Studierendenwerk Karlsruhe geplant. Dazu wird das denkmalgeschützte, ehemalige „Stabsgebäude“ umgenutzt so- wie auf der östlich angrenzenden Fläche ein Neubau errichtet werden. Hierzu wurde 2019 ein Wettbewerbsverfahren durch das Studierendenwerk durchge- führt. Als Basis für eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung des KIT Campus Ost wurde 2017/18 ein städtebaulicher Rahmenplan durch das Stadtplanungsbüro MESS erstellt, der die planerische Grundlage für diesen Bebauungsplan dar- stellt. KIT – Campus Ost - Begründung - 5 - 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein legt den Campus-Bereich als bestehende Siedlungsfläche fest. Belange der Raumordnung stehen der Planung nicht ent- gegen. Der gültige Flächennutzungsplan 2030 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans geplante Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wissenschaft dar. Der Bebauungsplanentwurf ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die geplante Nutzung für studentisches Wohnen auf dem Campus wird auf- grund der untergeordneten Nutzung ebenfalls als aus dem Flächennutzungs- plan entwickelt angesehen. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für das Plangebiet besteht bisher kein Bebauungsplan. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 12,5 ha große Plangebiet liegt in Karlsre – Rintheim, nordöstlich des Stadtzentrums auf dem Areal der ehemaligen Mackensen-Kaserne. Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich Flächen im Eigentum des Landes und wird von der Rintheimer Querallee im Westen, der Büchiger Allee im Nor- den, der Hagsfelder Allee im Süden sowie von dem Weg entlang der Kleingär- ten im Osten begrenzt. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet KIT Campus Ost befindet sich nordöstlich des Stadtzentrums von Karlsruhe und liegt im Naturraum Nördliches Oberrhein-Tiefland in der na- turräumlichen Untereinheit „Nördliche Oberrhein-Niederung“ in den Hardtebe- nen. Die potentielle natürliche Vegetation bilden Buchen-Eichenwälder. Davon sind vor allem im Südwesten noch Restbestände, charakterisiert durch mächtige Alteichen, vorhanden. Der Waldriegel südwestlich des Plangebiets ist FFH-Ge- biet und Lebensraum des streng geschützten Heldbocks. Der Heldbock besie- delt auch einige der Alteichen auf dem Campus-Gelände. Detaillierte Informationen können dem Umweltbericht entnommen werden. Am südöstlichen Rand des Plangebiets befindet sich eine ca. 0,27 ha große Waldfläche. Der Bestand ist 20 bis 50-jährig, geschlossenes Baumholz aus Rot- eiche, Stieleiche, Buche, Spitzahorn, Robinie, Kiefer in einzel- bis truppweiser Mischung. Die Strauchschicht ist mit spätblühender Traubenkirsche, Hartriegel und Haselnuss bestockt. Die Waldfläche liegt im Wuchsgebiet Oberrheinisches Tiefland und ist laut Landesentwicklungsplan der Raumkategorie „Verdich- tungsraum Karlsruhe/Pforzheim“ zugeordnet. KIT – Campus Ost - Begründung - 6 - Der Grundwasserstand liegt bei 108,5 bis 109 mNN. Das Grundwasser fließt nach Nordwesten. Der Grundwasserflurabstand liegt bei 5 Metern bis 5,5 Me- tern. Bei den maximal 5 Meter tiefen Bohrungen wurde kein Grundwasser an- getroffen. Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei 110.67 m + NHN. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlä- gen über einen längeren Zeitraum der bisher ermittelte max. Grundwasserstand überschritten werden kann. Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet Zone IIIb des Wasserwerkes „Hardtwald“ (Wasserschutzgebiet Nr. 212.010). Hierbei ist das DVGW Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 „Richtlinie für Trinkwasser- schutzgebiete; I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser“ zu beachten. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Plangebiet umfasst das Areal der ehemaligen Mackensen-Kaserne Ost und wurde als Kasernengebiet genutzt. Die Gebäude der ehemaligen Mackensen- Kaserne wie die „Mannschaftsgebäude“, das „Stabsgebäude“ und das „Casino“ ist samt deren Freiflächen wie der „Appellplatz“ gemäß § 2 DSchG als Sachgesamtheit geschützt. Das Areal wird im Südwesten von einer denk- malgeschützten Mauer gefasst. Das Plangebiet ist im Süden und Osten von Kleingärten umgeben. Südwestlich liegt ein schmaler Waldriegel, an den sich wiederum Kleingärten anschließen. Nordwestlich liegen an der Büchiger Allee die von Wald umgebenen Gebäude der Deutschen Flugsicherung und der Bundeswehr wie die Bundeswehrfach- schule. Darüber hinaus befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des KIT Campus Ost der Technologiepark Karlsruhe. Die erste universitäre Nutzung der ehemaligen Kasernenanlage erfolgte ab der Jahrtausendwende in Form einzelner Forschungseinrichtungen sowie studenti- schem Wohnen. Der Campus wurde seitdem im östlichen Bereich schrittweise durch entsprechende Neubauten ergänzt sowie verschiedene Bestandsgebäude umgebaut beziehungsweise saniert. Heute ist der KIT Campus Ost vor allem Sitz des KIT-Zentrums Mobilitätssysteme mit einem zentralen Testfeld. Die äußere Erschließung erfolgt über eine Hauptzufahrt von der Rintheimer Querallee im Südwesten des Areals und über eine untergeordnete Zufahrt im nordwestlichen Bereich. Die innere Erschließung des Areals erfolgt überwiegend über die bestehenden Straßenflächen in Form einer „Erschließungsschlaufe“. Der KIT Campus Ost ist durch verschiedene Fuß- und Radwegeverbindungen, wie über die Hagsfelder Allee und die Büchiger Allee mit der Innenstadt und mit dem Technologiepark vernetzt. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Flurstücke im Plangebiet stehen im Eigentum des Landes Baden-Württem- berg. Flurstück 6544/1 steht im Eigentum des Landes Baden-Württemberg und im Miteigentum des Fraunhofer ICT. KIT – Campus Ost - Begründung - 7 - 3.5 Belastungen Lärm Laut der Lärmkartierung 2015 liegen die Beurteilungspegel im Tageszeitraum zwischen 55 dB (A) und 50 dB (A) und im Nachtzeitraum zwischen 50 dB(A) und 45 dB(A). Bei einer Ansiedlung mit direkter Angrenzung zur Rintheimer Querallee sind mit Beurteilungspegeln am Tag von ca. 60 dB(A) und in der Nacht von ca. 55 dB(A) zu rechnen. Die zulässigen Orientierungswerde der DIN 18005 für ein WA liegen am Tag jedoch bei 55 dB(A) und in der Nacht bei 45 dB(A) und sind somit teilweise überschritten. Klima und Luft Durch die Lage inmitten unterschiedlichster Grünräume (Hardtwald, Haupt- friedhof, Kleingartenanlagen) ist von keiner thermischen Belastungssituation auszugehen. Das Planareal ist im Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung (SRKA) als Potentialfläche für eine klimaoptimierte Bebauung ausgewiesen Altlasten Das Gelände ist unter der Objekt-Nummer 04102 im Bodenschutz- und Altlas- tenkataster erfasst. Das Gelände wurde ab 1938 als Kaserne von der Reichswehrmacht genutzt. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Kaserne von den amerikanischen Streitkräf- ten übernommen und 1965 wieder an die Bundeswehr übergeben. Seit 1985 sind keine technischen Einheiten mehr in der Kaserne stationiert und sie diente als Schul- und Unterrichtsbereich. Derzeit wird das Gelände vom KIT genutzt. Im Rahmen technischer Untersuchungen wurden auf dem Plangelände lokal nutzungsbedingte Verunreinigungen nachgewiesen. Diese wurden teilweise bei Rück- und Neubauten auf dem Gelände ausgehoben. Neben den noch bekann- ten Verunreinigungen können auch weitere auf dem Gelände nicht ausge- schlossen werden. Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser besteht auf dem Gelände derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Sofern sich jedoch die Expositionsbedingungen ändern (z. B. durch die Entsiegelung oder auch die Verwendung von wasser- durchlässigen Belägen), ist eine Neubewertung der Gefährdung erforderlich. Eventuell sind hierfür weitere technische Untersuchungen erforderlich. Auch hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch besteht derzeit kein wei- terer Handlungsbedarf. Bei einer Änderung der Nutzung und/oder der Exposi- tion (z. B. bei einer Entsieglung) sind in Abhängigkeit der Detailplanung jedoch möglicherweise weitere Untersuchungen und/oder ein Bodenaustausch erfor- derlich. Bei einer definierten Versickerung (z. B. Versickerungsmulde) sind im Vorfeld Untergrund-untersuchungen erforderlich. Eine Versickerung über schadstoffbe- lastetes Material ist nicht möglich. Eventuell ist ein Bodenaustausch erforder- lich. Die Schadstofffreiheit ist durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuwei- sen. Bei Baumaßnahmen anfallendes Aushubmaterial ist abfallrechtlich zu untersu- chen und fachgerecht zu entsorgen. KIT – Campus Ost - Begründung - 8 - 4. Planungskonzept Ausgehend von den Bestandsstrukturen ist ein „Bebauungsraster“ in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung vorgesehen, das eine geordnete und gleichzeitig fle- xible Bebauung aus „ruhigen“, „gleichförmigen“ Baukörpern mit klaren Kan- ten nach innen und außen gestattet. Die mögliche Höhenentwicklung der Neu- bebauung orientiert sich an dem Gebäudebestand auf dem Campusgelände und fügt sich in diesen Kontext ein. Ein Spielraum für die Gebäudehöhen von bis zu maximal 18 Meter Höhe ist vorgesehen. Eine niedrigere Bebauung bis maximal 16 m Höhe im Bereich des ehemaligen „Stabsgebäudes“, welches für den Neubau des Studierendenwohnens vorgesehen ist, gewährleistet einen an- gemessenen Übergang zu den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden, wie. Hochpunkte am Entrée des Campus und im Übergang zum TPK bis maximal 20,5 m setzten städtebauliche Akzente. Die in dem Bebauungsplan festgesetzte städtebauliche Struktur des KIT Cam- pus Ost ist durch ein differenziertes System unterschiedlich gestalteter Bereiche und Raumcharaktere wie Entrée, Vorplatz im Bereich des Studierendenwoh- nens, „Appellplatz, Grüne Fugen, Erschließungshöfe, baumbestandene Stra- ßenräume (Nord- Südachsen) und Campusränder gekennzeichnet und an den Anforderungen des städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung orientiert – mit dem Ziel klimatischen Ausgleich im Gebiet zu erreichen. In den großen nördlichen Baufeldern sind zur jeweiligen Gebäudeandienung zwischen den einzelnen Bebauungen „Erschließungshöfe“ vorgesehen, die sich mit „Grünfugen“ abwechseln. Im südlichen Bereich bleibt der bestehende Cha- rakter weitgehend erhalten; die denkmalgeschützten Gebäude werden behut- sam durch Neubauten ergänzt. Der Bebauungsplan sieht eine klare Gliederung der Nutzungen und der damit zusammenhängenden Bebauungsstruktur in zwei maßgeblichen Bereichen vor: In dem denkmalgeschützten südlichen Bereich, rund um den ehemaligen „Ap- pellplatz“ und die umgenutzten „Mannschaftsgebäude“ (Gebäude Nr. 70.04, 70.03, 70.16, 70.18), sind „ruhigere“ Nutzungen wie Büro-, Verwaltungs- und ergänzende zentrale Nutzungen (wie beispielsweise Versorgungseinrichtungen, Veranstaltungs- oder Seminarräume) sowie Studierendenwohnen im Ensemble mit dem ehemaligen „Stabsgebäude“ (Gebäude 70.02) geplant. KIT – Campus Ost - Begründung - 9 - Im nördlichen Bereich sind dagegen variabel entwickelbare Baufelder für hoch- installierte Gebäude für Forschungseinrichtungen wie Versuchsstände, Prüffel- der, Labor- und Technikgebäude, sowie Infrastrukturanlagen vorgesehen. Nutzungspläne des KIT für Sondergebiet 1: Das Institut für Kolbenmotoren (IFKM) und die Fahrzeugsystemtechnik (FAST), Institut für Produktentwicklung (IPEK), sind gemeinsam mit Kooperationen aus der Wissenschaft (FhG –Institut für Werkstoffe und Materialien, Tribologie) und Industriepartnern vor Ort tätig. Der Wissenschafts- und Forschungscampus wird mit den inhaltlichen Schwer- punkten Mobilität, Materialforschung und Industrie 4.0 hochwertig weiterent- wickelt. Der Ausbau von Kooperationen mit Partnern aus Forschung (FhG), Ent- wicklung und Industrie („Company on Campus“) unterstützt Ausgründungen und die Entwicklung innovativer Technologien. Die Institute des KIT sind unter anderem beteiligt am Testfeld Autonomes Fah- ren Baden-Württemberg und den Mobilitätssystemen Karlsruhe. Forschungsschwerpunkte sind unter anderem Mobilitätsbedarfe, Mensch-Mobi- litätssysteme-Interaktion, Energiebereitstellung und –wandlung, Batterieent- wicklung, Künstliche Intelligenz (KI) und Kommunikation, Leichtbau, Antriebs- und Fahrwerksysteme. Mit dem Ausbau des Standorts werden Räume für den Lehrbetrieb geschaffen und Studentengruppen zur Unterstützung der ausbildungsnahen Praxis, wie z. B. KARaceIng e. V. – Formula Student Team, gefördert. Erste Bausteine der neuen Infrastrukturentwicklung stellen der Neubau der For- schungsfabrik (FCO) als Kooperation mit der FhG und die geplante Erneuerung der Motorenprüffelder dar. Darüber hinaus werden im südlichen Bereich des KIT – Campus Ost - Begründung - 10 - Campus Ost ca. 256 Wohnheimplätze für Studierende durch das Studierenden- werk Karlsruhe realisiert. 4.1 Art der baulichen Nutzung Entsprechend der Darstellung des gültigen Flächennutzungsplans 2030 (größ- tenteils als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wissenschaft) wird das geplante Baugebiet im Hinblick auf seine enge universitäre Nutzungsausrich- tung als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbe- stimmung „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ festgesetzt. Demgemäß stehen bei der allgemeinen Zulässigkeit im SO 1a Hochschuleinrich- tungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Versuchsstände und Prüffelder, wissenschaftliche Werkstätten, Institute der Universität wie beispielsweise der Fachrichtung Ma- schinenbau und Elektrotechnik sowie Tagungseinrichtungen und Labor- und Technikgebäude im Vordergrund. Ein Laborgebäude ist ein hochtechnisiertes Gebäude mit mehrheitlicher Labornutzung in der Flächenbelegung, qualifiziert mit hohen bautechnischen Anforderungen wie Reinräume, Mikroskopierung, Zellforschung, etc. Ein Technikum oder Technikgebäude in der Forschung und Entwicklung beinhaltet nicht unbedingt allgemeine Technik-Infrastrukturein- richtungen der Ver- und Entsorgungswirtschaft, sondern auch Raum für Versu- che, Großgeräte, Technik für Geräte und Prüfstände. Dies ermöglicht eine zeitgemäße und zukunftsfähige Entwicklung des Hoch- schulcampus, bei der sowohl universitäre Flächen als auch Entwicklungen durch Drittmittel und Kooperationen mit privaten Forschungsinstituten in direkter räumlicher Nachbarschaft hohe synergetische Effekte generieren und die ge- wünschte internationale Wettbewerbsfähigkeit des KIT ermöglichen. Eine Öffnung für und Kooperation mit Dritten ist ausdrücklich eine gewählte Strategie des KIT für die zukünftige Entwicklung der Standorte. Daher sind an- dere Wissenschaftseinrichtungen, die mit der Universität kooperieren, wie die Institute der Fraunhofer Gesellschaft und Einrichtungen aus der Industrie, die mit der Universität kooperieren (Forschungs- und Entwicklungspartnerschaften), sofern sie in gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsaufgaben anteilig inte- griert sind, zulässig. Die Einrichtungen für Lehre und Forschung, Entwicklung und Innovation müssen dabei überwiegen. Produktion und gewerbliche Tätig- keiten sind untersagt. Nutzungen wie Mensa, Café und sonstige gastronomische Einrichtungen sind ergänzend zulässig. Diese Nutzungen entsprechen dem Bedarf des Hoch- schulcampus. Wohnnutzungen sind nur in den spezifisch hochschulaffinen For- men des Studierendenwohnheims im südlichen Bereich im Zusammenhang mit dem ehemaligen Stabsgebäude zulässig. Für diese Wohnformen besteht im di- rekten Umfeld des KIT hoher Bedarf und die unmittelbare räumliche Nähe im Campus bietet hierfür sehr gute Voraussetzungen. Darüber hinaus ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit für Büro- und sonstige Ver- waltungsgebäude festgesetzt. Die Zulässigkeit ist gegeben, sofern die ange- strebten Büronutzungen einen Bezug zur universitären Lehr- und Forschungs- nutzung herstellen oder im Sinne von Ausgründungen aus Forschungsinstituten und -vorhaben zu bewerten sind und sich dem Gebietszweck grundsätzlich KIT – Campus Ost - Begründung - 11 - unterordnen. In Grenzfällen, in denen eine „Universitätsaffinität“ der Nutzung nicht eindeutig festgestellt werden kann, müssen sie sich in Art und Maß der Nutzung dem Gesamtgebiet eindeutig unterordnen. So muss für den konkreten Einzelfall eine Entscheidung getroffen werden, inwieweit die Nutzung nach Umfang und Charakter der Zweckbestimmung des Gebiets entspricht und da- mit ausnahmsweise zulässig ist. Ebenso ausnahmsweise zulässig sind Läden mit nahversorgungsrelevantem Sor- timent. Diese Option soll eine Ergänzung zu den im Sondergebiet ebenfalls zu- lässigen gastronomischen Nutzungen darstellen und dazu beitragen, das Ver- sorgungsangebot auf dem KIT Campus Ost insgesamt zu verbessern. Die zuläs- sige Verkaufsfläche pro Laden wird dafür auf 300 m² beschränkt. Die aus- nahmsweise Zulässigkeit beruht auch hier darauf, dass der Gebietscharakter "Universität" gewahrt bleibt und zum anderen für diese Nutzung eine relativ große Zahl an Stellplätzen nachgewiesen werden muss, was durch die strikte Anordnung der Stellplätze im Baubereich ggf. zu Schwierigkeiten führen kann. Für eine klare Trennung der Nutzungen im Gebiet und zum Schutz des studen- tischen Wohnens vor Beeinträchtigungen durch die anderen Nutzungen im Ge- biet, wird das Gebiet Sondergebiet SO 1 in sich gegliedert. Das SO 1 wird in So 1a und SO 1b feingegliedert, damit eine „Pufferzone“ zwi- schen der Wohnnutzung im SO 2 und emissionsintensiveren Nutzungen im SO 1a geschaffen werden kann, was dem Trennungsgebot des § 50 BImSchG ent- spricht. Zulässig im SO 1b sind solche Nutzungen, die weniger emissionsintensiv sind und von denen damit keine negativen Auswirkungen auf die Wohnnutzung im SO 2 zu erwarten sind. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die emissi- onsintensiveren Nutzungen, wie beispielsweise Motorenprüfstände sowie Nut- zungen mit lärmemitierenden technischen Anlagen, einen möglichst großen Abstand zur Wohnnutzung aufweisen und demnach nur im nördlichen Bereich des Campus zulässig sind. Daher sind im SO 1b (nur) Hochschuleinrichtungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, Tagungseinrichtungen, Schank- und Speisewirtschaften (Mensa, Café) in Ergänzung zur universitären Nutzung zulässig. Das studentische Wohnen wird auf den südlichen Teil des Gebiets als Sonder- gebiet 2 beschränkt. Alle anderen Nutzungen sind auf das Sondergebiet 1 ver- wiesen. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an den Entwick- lungsbedürfnissen des KIT. Die Grundflächenzahlen korrespondieren mit den Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zur Wandhöhe, so dass eine präzise städtebauliche Regelung für eine konzeptnahe Umsetzung des aus dem städtebaulichen Rahmenplan entwickelten Bebauungsplans be- steht. Die festgesetzten Grundflächenzahlen (Sondergebiet 1 – 0,8 und Sondergebiet 2 - 0,5) orientieren sich an den vorgesehenen Nutzungen. KIT – Campus Ost - Begründung - 12 - Die maximal zulässige Wandhöhe von 18 m im Bereich des SO1 ermöglicht eine vielseitige Nutzbarkeit der Gebäude - auch bei möglicher Umnutzung. Die Kombination von unterschiedlichen Geschosshöhen wie Regelgeschossen, mit repräsentativer Erdgeschosszone und hohen, hallenartigen Räume sind mög- lich. Wegen der an dieser Stelle gebotenen Flexibilität werden keine Geschoss- flächenzahlen, sondern eine Baumassenzahl von 10,0 festgesetzt, die sich an den Orientierungswerten des § 17 BauNVO für Sondergebiete orientiert Für den Neubau des Studierendenwohnens ist die zulässige Wandhöhe auf 16 m festgesetzt, um mit den Höhen des ehemaligen Stabsgebäudes zu korres- pondieren. Am Übergang zum Technologiepark wird eine Wandhöhe von 20,5 m ermöglicht, um mit diesem Hochpunkt einen städtebaulichen Akzent zu setzen. Dies gilt entsprechend für das Entréegebäude am Haupteingang des Campus mit einer zulässigen Wandhöhe von 20,5 m. Die Festsetzungen im Sondergebiet 2 ermöglichen das Erreichen einer GFZ von ca. 1,5. Diese bleibt unter den Möglichkeiten der GFZ für ein Sondergebiet nach den Orientierungswerten des § 17 BauNVO (2,4), entspricht aber dessen Dichtevorgaben für Wohnen (1,2 – 1,6). Der Bebauungsplan regelt zusätzlich Überschreitungsmöglichkeiten der Wand- höhen für notwendige technische Dachaufbauten sowie für den Fall, dass Re- tentionsdächer zur Anwendung kommen Die vorgesehene bauliche Entwicklung ist eng in den Baufenstern geregelt und in den grünen Campus eingeschrieben. Der großflächige grüne Freiraum prägt maßgeblich als grüner Saum und Platz und grüne Fugen und Allee den Kontext der Gebäude, die sich in diesen städtebaulich einfügen. Das ausgewogene Ver- hältnis von bebautem Raum und grünem Freiraum prägt den Charakter und die Aufenthaltsqualität des Campus mit einer hohen Bedeutung für den klimati- schen Ausgleich und die Möglichkeit der Retention. Mit der zulässigen Dichte und Höhe der neuen Universitätsgebäude wird die Planung aber auch dem Wert des Grundstücks in dieser innerstädtischen Lage und der Bedeutung des Standorts für das KIT gerecht. Das festgesetzte Nut- zungsmaß stellt damit einen tragfähigen Ausgleich zwischen den Bedarfen des Campus und dessen naturräumlichen Kontext her. Soweit die denkmalgeschützten Bestandsgebäude überplant werden, können in diesem Bereich nur Gebäude realisiert werden, wenn zuvor eine denkmal- schutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch der Gebäude erteilt wird und da- mit die heutige Regelungsgrundlage als Kulturdenkmal entfällt (aus heute nicht vorhersehbaren Gründen, zum Beispiel nach einem Brand). Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch baukörperorientierte Baugren- zen festgesetzt. Die Festsetzung von Baulinien ist aufgrund der eng geschnitte- nen Baufenster städtebaulich nicht erforderlich. Die Baufenster orientieren sich an der Struktur des Bestandes der ehemaligen Kaserne (Gebäude, Platzraum und Baumbestand) und lassen Raum für die angestrebte Durchgrünung des Campus. KIT – Campus Ost - Begründung - 13 - Die zwei größeren Baufenster B und C werden – um eine höhere Flexibilität zu ermöglichen, durchgehend festgesetzt, sollen jedoch – für eine bessere Durch- lüftung, Begrünung und Belichtung des Gebiets – ebenfalls jeweils eine Zäsur in Form einer Grünfuge von je 14 m Breite erhalten, die jedoch nicht exakt veror- tet werden soll. Insofern werden diese rein textlich festgesetzt. Das Baufeld des Pförtnerhauses (im äußersten Südwesten des Plangebiets) bie- tet eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Ausrichtung und Orientierung des Gebäudes im Falle eines Neubaus. Die maximal überbaubare Grundfläche ori- entiert sich nach den Erfordernissen des Denkmalschutzes am Bestandsgebäude (170 m²). Eine Höhenentwicklung ist hier bis 20,5 m denkbar. Im Zuge der Neuplanung des Pförtnerhauses ist die Planung der oberen Denkmalschutzbe- hörde vorzulegen. Hierbei wird auch über die Ausrichtung des Gebäudes ent- schieden. 4.3 Erschließung Die äußere Erschließung erfolgt über die Hauptzufahrt von der Rintheimer Querallee im Südwesten des Areals. Zusätzlich wird die vorhandene Zufahrt im nordwestlichen Bereich für Lieferverkehre ausgebaut. Die innere Erschließung des Campus erfolgt überwiegend über die bestehen- den Straßenflächen in Form einer „Erschließungsschlaufe“. Der KIT Campus Ost ist durch verschiedene Fuß- und Radwegeverbindungen, wie über die Hagsfelder Allee und die Büchiger Allee mit der Innenstadt und über die sogenannte „Synergie-Plaza“ mit dem Technologiepark vernetzt. Das KIT belegt bereits Flächen in Gebäuden des Technologieparks. Seitens des KIT werden darüber hinaus alternative und innovative Mobilitätsan- gebote anvisiert. Der Forschungsschwerpunkt bietet die Voraussetzungen zur Optimierung der Mobilitätssysteme vor Ort. Angestrebt wird eine gemeinsame Weiterentwicklung umweltfreundlicher Verkehrs- und Erschließungssysteme mit dem Technologiepark Karlsruhe (TPK) und den weiteren Anliegern. 4.3.1 ÖPNV Aktuell verbindet der KIT Shuttle-Verkehr mit wasserstoffbetriebenen Bussen die Standorte des KIT. Die KIT-Buslinie 39 ist jedoch nicht öffentlich zugänglich und fungiert als Shuttle-Verbindung zwischen Campus Süd und Campus Nord. Zwei weitere Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sind in ca. 700 m Ent- fernung vorhanden. Die Haltestelle „Hirtenweg“ wird von drei Straßenbahnli- nien bedient (zwei Tramlinien 4 und 6, sowie die Stadtbahnlinie S2). Die Bus- haltestelle „Rintheimer Querallee“ an der Theodor-Heuss-Allee wird von der Li- nie 30 angefahren. Im Bereich der Hauptzufahrt zum Campus Ost gibt es Pla- nungen eine Bushaltestelle in beiden Fahrtrichtungen in der Rintheimer Queral- lee einzurichten. Derzeit wird die Verlängerung der Tramstrecke von der Haid- und-Neu-Straße (zwischen Haltestellen Hirtenweg und Sinsheimer Straße) über den Technolo- giepark (Emmy-Noether-Straße) mit einer Wendeschleife im Bereich der soge- nannten „Synergie-Plaza“ geprüft. Eine Weiterführung dieser Anbindung des KIT Campus Ost ist perspektivisch östlich und nördlich des Campusareals in Richtung Bundeswehrfachschule und General-Kammhuber-Kaserne denkbar. KIT – Campus Ost - Begründung - 14 - Sollte die Verlängerung des Straßenbahnnetzes möglich sein, ist die Trassenfüh- rung über ein eigenes Planfeststellungsverfahren festzulegen. In Bezug auf das Testfeld für Autonomes Fahren wäre als weitere Perspektive die Erschließung durch selbstfahrende Shuttlebusse möglich. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Externe Erschließung: Der KIT Campus Ost wird zukünftig an zwei Stellen an das bestehende Straßennetz (Rintheimer Querallee) angeschlossen. Die Haupt- zufahrt erfolgt im Süden. Die zweite bestehende Zufahrt von der Rintheimer Querallee aus kann beispielsweise für den Anlieferverkehr genutzt werden, da sie unmittelbar an den internen Ringschluss anbindet. Der Bebauungsplan sieht großzügige Flächen für eine interne Erschließung vor, die mit einem Geh- und Fahrradfahrrecht für die Allgemeinheit zu belegen ist, um auch der Öffentlichkeit eine Durchquerung des Gebiets zu ermöglichen Die gemeinsame Platzfläche („Synergie-Plaza“) zwischen dem Plangebiet und dem Technologiepark im Südwesten des Gebiets ist nicht für den Kfz-Verkehr vorgesehen. 4.3.3 Ruhender Verkehr Um eine Belastung der Freiflächen des Gebietes durch den ruhenden Verkehr zu ordnen und möglichst gering zu halten, sind Flächen für straßenbegleiten- den Stellplätze vor allem in den Hauptachsen der internen Erschließung und im Bereich des Studentenwohnens ausgewiesen. Alternativ können im Sinne der Freiflächengestaltung die Stellplätze innerhalb der Baubereiche, auch in Tiefga- ragen oder einer Parkpalette bzw. ebenerdig innerhalb der Baubereiche ange- legt werden. Fahrradabstellanlagen sind nur innerhalb der Baubereiche zulässig, um eine weitere Belastung der Freiflächen zu vermeiden. Im Sondergebiet 2 werden darüber hinaus Flächen für Fahrradabstellanlagen konkret ausgewiesen. 4.3.4 Geh- und Radwege Verschiedene Geh- und Radverbindungen verknüpfen das Areal mit der Innen- stadt und der Umgebung wie zum Beispiel mit dem Technologiepark. Der Ausbau des Radwegenetzes und der verbesserten Anbindung an den Cam- pus schafft eine erhebliche Entlastung der Verkehrssituation durch schnelle Er- reichbarkeit des zentralen Universitätsstandorts und der Innenstadt. Angrenzend an die geplante Bebauung verläuft in der Hagsfelder Allee eine der etwa 20 Hauptradrouten des Karlsruher Radverkehrsnetzes. Die Route verbin- det die Waldstadt mit der Karlsruher Innenstadt. Der Campus Süd ist von der Hagsfelder Allee über Adenauerring oder den Neuen Zirkel direkt zu erreichen. Im Klosterweg verläuft eine weitere Hauptroute, die sogenannte Ringroute. Diese verbindet Stadtteile und Hauptrouten miteinander. Der Campus Nord ist beginnend über die Ringroute oder die Rintheimer Querallee mit dem Rad er- reichbar. Der Radverkehr entlang der Rintheimer Querallee wird auf einem separaten Weg südlich der Kfz-Fahrbahn geführt. Auf Höhe der Eingänge werden KIT – Campus Ost - Begründung - 15 - Verbindungswege zwischen dem Radweg und den Einfahrten geschaffen. Für Fußgänger und Radfahrer gibt es außer den Kfz-Zufahrtsmöglichkeiten zusätzli- che Zugänge auch über die Hagsfelder Allee und die Büchiger Allee auf das Campus- Gelände. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Stromversorgung Im östlichen und südlichen Bereich des Plangebietes verlaufen 20-kV-Trassen, an welche die beiden 20-kV-Übergabestationen H748 und H257 angeschlossen sind. Die Kabeltrassen sind bei Überplanungen zu berücksichtigen und dürfen, inklusive eines Schutz- und Arbeitsstreifens, nicht überbaut werden. Wasserversorgung Der Campus Ost wird über Wasseranschlussleitungen DN 200 (Übergabe- schacht Büchiger Allee) und DN 250 (Übergabe im ehemaligen Stationsge- bäude von Hagsfelder Allee) aus, an das Versorgungsnetz angebunden. Es wird davon ausgegangen, dass die Anschlussleitungen ausreichend leistungsfähig für die künftigen Wasserbedarfe sind; bei Bedarf wird dies erneut überprüft. Es liegen keine Kenntnisse über das anschließende Privatnetz auf dem Campus vor. Entwässerung Die entwässerungstechnische Erschließung des KIT Campus Ost erfolgt an den öffentlichen Kanal in der Büchiger Allee (Hagsfelder Sammler DN1200). Die be- stehenden Gebäude im südlichen Bereich sind an den öffentlichen Kanal im Hirtenweg angeschlossen. Die Niederschlagswasserentsorgung des Gebietes ist grundhaft neu zu ordnen. Das anfallende Niederschlagswasser ist entsprechend den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes dezentral vor Ort auf dem eigenen Flurstück zu be- wirtschaften und zur Versickerung zu bringen, sofern nicht zwingende Randbe- dingungen (Altlasten, Grundwasserstände) dies verbieten. Dies schließt ein, die notwendige Befestigungen wasserdurchlässig auszuführen. Eine entsprechende Festsetzung wurde in die örtlichen Bauvorschriften aufgenommen. Gasversorgung Der Campus Ost wird aus der Büchiger Allee mittels Hochdruckanschluss ver- sorgt. Sofern – zum Beispiel durch den Umbau der Motorenprüfstände – er- höhte Gasbedarfe bestehen, ist eine Deckung nach vorheriger Absprache grundsätzlich möglich. Fernwärme Die vorhandene Infrastruktur der Fernwärme wird durch ein Geh-Fahr- und Lei- tungsrecht gesichert, soweit diese außerhalb von öffentlichen Straßen liegt. Hierbei ist die Grabenbreite plus zwei Meter Schutzstreifen zu beiden Seiten zu berücksichtigen. Energiekonzept: Dem Energiekonzept liegen die Energiestudie von 11/2014 und der Nachhaltig- keitscheck von 05/2019 zu Grunde. Die mit der Energiestudie erarbeiteten Ge- bäudesteckbriefe bilden die Grundlage für die zielgerichtete Optimierung der KIT – Campus Ost - Begründung - 16 - energetischen Maßnahmen. Entsprechend der Analyse liegen die Verbräuche für Wärme und Strom bereits heute erheblich unter den Mittelwerten für Ge- bäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung. Die Konzepte befinden sich laufend in Anpassung an die aktuellen energetischen und Klimaschutzziele. Im Focus stehen die Gebäude mit hohen Energieverbräuchen bei Wärme/Kälte und Strom: Labors, Prüffelder und Technika. Kernziele sind die CO2 Minimierung und ein optimiertes Verhältnis von kom- pakten Baukörpern zu den klimatisch wirksamen Vernetzungen der Freiflächen des Grünen Campus mit Umwelt und Nachbarschaft. Die Neubauten werden nach den jeweiligen Nutzungskonzepten so ausgelegt, dass die Verschattung minimiert wird und die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ermög- licht werden. Das Nachhaltige Bauen stellt für das Land Baden-Württemberg eine wesentli- che Handlungsstrategie mit wachsender Bedeutung dar. Dieser Strategie liegt der „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ zugrunde. Zukünftig wird dabei der som- merliche Hitzeschutz, also der thermische Komfort zur Nutzbarkeit der Ge- bäude während der Hitzeperioden im Sommer eine wesentliche Rolle spielen. Die Beschränkung der Glas-/Fensterflächenanteile der Gebäudehülle und die Bauteilaktivierung sind in der Planung zu berücksichtigen. Am Campus Ost werden die Bundesnachhaltigkeitsbewertung (BNB) angewen- det. Die Qualifizierung der zukünftigen Baumaßnahmen in der Kategorie „BNB- Silber“ wird angestrebt. Die weitgehende Integration und der Aufbau von PV Anlagen in Kombination mit extensiver Begrünung der Dachflächen ist Ziel in den zukünftigen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen. In der Perspektive werden u.a. integrierte Kon- zepte der Gebäudehülle geprüft. Gemeinsam mit der Ver- und Entsorgungsabteilung des KIT und Instituten des KIT wird an neuen technischen Standards gearbeitet, welche den Energieein- satz und die Verwertung zukünftig optimal nutzen werden. Damit verbunden sind Maßnahmen zur Speicherung bzw. Zwischenspeicherung von Kälte und Wärme, sowie von Strom. Angestrebt wird der Aufbau eines Mustergebäudes am KIT, welches mit entsprechenden Standards ausgestattet wird. Am Campus Nord wird der Aufbau des EnergyLabs mit Testhäusern und Anlagenverbund bis Ende 2019 abgeschlossen. Die Gebäude im denkmalgeschützten Bestand (u. a. die Mannschaftsgebäude) zeichnen sich durch eine sehr kompakte Bauweise aus. Laufende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf Basis einer vorbildlichen ersten prototypi- schen Maßnahme am Gebäude 04 minimieren die Wärmeverluste nach den ak- tuellen energetischen Standards. Die Maßnahmen sind im Detail mit den Aufla- gen des Denkmalschutzes gemeinsam mit den zuständigen Behörden abzustim- men. Sowohl die bestehenden Gebäude als auch die Neubauten werden über das Karlsruher Fernwärmenetz versorgt. Neue Versorgungstrassen wurden bereits mit der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH abgestimmt verlegt und ver- sorgen zukünftig auch die geplanten Appartements des Studierendenwerks Karlsruhe. Ein Teil der Kraft- und Wärmeleistung wird über ein KIT – Campus Ost - Begründung - 17 - wissenschaftliches Versuchs-BHKW gedeckt, welches vor Ort durch das Institut für Kolbenmotoren gewartet und betrieben wird. Die in den Neubauten für Versuchsstände, Technika und Labors erforderliche Kälteleistung wird in einer energetisch optimierten Kältezentrale erzeugt, die weitere Ausbaukapazitäten vorhält. Weiterführende Überlegungen schließen die Einbindung der Fernwärme und solare Kälte mit ein. Weitere Optimierungspotenziale durch Nutzung der Motorenabwärme, Reku- peration der Energie und Pufferspeicher werden mit der Modernisierung und dem Ausbau der Versuchsstände angestrebt. Der Einsatz synthetischer Kraft- stoffe und deren Herstellung aus Abfallstoffen ist ebenso Thema in Forschung und Entwicklung am KIT. 4.4 Gestaltung Um die Struktur des Campus, entsprechend seiner Nutzungen, mit einem nörd- lichen und einem südlichen Bereich und der bandartigen Gliederung durch Frei- flächen und Grünfugen klar entwickeln zu können, werden Regelungen zu Ne- benanlagen innerhalb der überbaubaren Bereiche getroffen. Insbesondere wird ein größerer Bereich für Nebenanlagen im nördlichen Bereich des Plangebietes für Infrastrukturanlagen ausgewiesen. Ziel der städtebaulichen, freiräumlichen und gestalterischen Festsetzungen der Planung ist es, einen angemessenen Rahmen für die Weiterentwicklung des KIT Campus Ost zu einem attraktiven Forschungscampus und hochwertigen Stadt- baustein an dieser wichtigen stadträumlichen Stelle zu schaffen. Da der Campus in den vergangenen Jahren bereits durch Neubauten mit Flach- dach - wie der sogenannten Forschungsfabrik - ergänzt wurde und um hier eine entsprechende Ensemblewirkung der Neubauten mit den bereits realisier- ten Campus-Neubauten mit Flachdach zu erreichen, werden aus gestalterischen Gründen Flachdächer festgesetzt. Die Neubauten mit Flachdächern stehen dabei gestalterisch in Kontrast zu den Bestandsgebäuden (ehemalige Mannschaftsgebäude, ehemaliges Stabsge- bäude und ehemaliges Casino) mit Walmdächern. Diese interessante Wechsel- wirkung von Alt und Neu unterstützt die besondere städtebaulichen Identität des neuen Campus auf dem Gebiet der ehemaligen Kaserne. Darüber hinaus sind die Flachdächer auch in Hinblick auf die Ziele des städte- baulichen Rahmenplans zur Klimaanpassung (zur Entwicklung von Dachbegrü- nung) sowie der städtischen Klimaschutzziele (in möglicher Kombination mit Photovoltaik oder anderen technischen Elementen zur Energiegewinnung) äu- ßerst gut geeignet. Die Gestaltung der Gebäude und der Hüllflächen muss Rücksicht nehmen auf das als Denkmal geschützte Ensemble und ebenso auf die bereits erstellten Neubauten des Landes, des KIT und der Fraunhofer Gesellschaft. Außerdem ist Rücksicht zu nehmen auf den Entwurf für das Studierendenwoh- nen des Studierendenwerks. Traditionelle und natürliche Materialien wie Naturstein, Beton, Holz und Putz sind bereits durch aktuelle Fassaden aus Beton, Glas und Metall ergänzt und können im Gesamtbild projektbezogen interessante Kontraste und KIT – Campus Ost - Begründung - 18 - Bereicherungen bieten, die Freiräume für die Gesamtgestaltung darstellen. Ent- sprechend des Wunsches nach gestalterischer Flexibilität seitens des KIT – auch zur Integration neuer Entwicklungen und energetischer Lösungen auf der Basis der BNB Bewertung - werden die Materialien Putz, Sichtbeton, Stein, Holz oder beschichtete Metallverkleidungen in heller bis mittlerer Tönung und Buntheit zugelassen. Im Sinne der beabsichtigten harmonischen Integration der Gebäude in den Ge- samtzusammenhang des Campus, soll die Gestaltung der Projekte in Abstim- mung von Land, KIT und Stadtplanungsamt sowie mit dem Gestaltungsbeirat beraten werden. Dies wird im städtebaulichen Vertrag abgesichert. Einfriedungen Die bestehende denkmalgeschützte Mauer bleibt erhalten. Sie wurde bereits saniert. Darüber hinaus werden Einfriedigungen – der grünen Umgebung ent- sprechend – nur als Hecken zugelassen. 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz / Na- tura 2000 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Das Planungsgebiet ist eine bauliche Insel innerhalb des historischen Jagdwal- des. Wie im Freiraumentwicklungsplan für Karlsruhe dargestellt, wird Wert da- raufgelegt, die Leitidee der Stadtgründung erfahrbar zu erhalten und in die Neuzeit als kulturelles Erbe und Alleinstellungsmerkmal Karlsruhes zu übertra- gen. Der Campus ist daher in einen waldartigen, naturnahen „Grünsaum“ von mindestens 15 Metern Breite eingebettet, der einen angemessenen freiräumli- chen Übergang zur Umgebung sicherstellt und somit der besonderen Lage des Areals am Schnittpunkt unterschiedlicher Freiräume gerecht wird. Die städtebauliche Struktur des Campus ist durch ein ausdifferenziertes Frei- raumsystem aus intensiv und extensiv gestalteten Bereichen gekennzeichnet. Die freiräumlichen Strukturen bieten sowohl Raum für erforderliche Retentions- flächen, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen als auch zur Ausbildung einer ho- hen und vielseitigen Aufenthaltsqualität. Freiflächen werden im Hinblick auf ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere naturnah gestaltet. Die bestehende Grünfläche zwischen den ehemaligen Mannschaftsgebäuden bleibt erhalten und bildet künftig den zentralen grünen Platz vor dem neuen zentralen Campusgebäude. Das Areal bietet Platz für kleinteilige Aufenthalts- qualitäten. Als Gegenstück hierzu entsteht rund um den „Appellplatz“ ein attraktiv gestal- teter, baulich geprägter Freiraum als Mittelpunkt des Campus. Bei der Adress- bildung am Eingangsbereich wird der wertvolle, markante Baumbestand be- rücksichtigt. Hauptentrée, Vorplatz des Ensembles für das Studierendenwohnen aus Alt- und Neubau, „Appellplatz“ und „Synergie Plaza“ am Übergang zum Technolo- giepark bilden so eine differenzierte Abfolge repräsentativer Platz- und Frei- räume. Zusammen mit einer möglichst qualitätsvollen Bebauung trägt dies zu KIT – Campus Ost - Begründung - 19 - einer eigenen Identität und Adressbildung und zu einem lebendigen Campus bei. Korrespondierend zur vorhandenen Gebäudestruktur wird zwischen dem Be- reich für Forschungseinrichtungen und den ehemaligen Mannschaftsgebäuden bzw. dem neuen Verwaltungsgebäude eine breite Grünfuge als Zäsur zwischen den beiden Nutzungsbereichen etabliert. Darüber hinaus werden Grünfugen zwischen den Campusgebäuden zur Gliede- rung und zur Vernetzung eingefügt. Die Breite der Grünfugen wird festge- schrieben, deren Lage soll jedoch flexibel bleiben, um eine bedarfsorientierte Bestückung der Forschungsbereiche nicht zu behindern. Die Gestaltung der Grünfugen wird extensiv gehalten, um sowohl den Belangen des Artenschutzes wie auch dem Aspekt der Biodiversität Rechnung zu tragen. Die Forschungs- und Institutsgebäude im nördlichen Teil des Campus sind über eine interne Ringstraße erschlossen. Um der Großmaßstäblichkeit der Gebäude freiraumplanerisch wirkungsvoll zu begegnen und auch um innerhalb des For- schungsbereichs identitätsstiftende und –wahrende Qualität zu erzeugen, wer- den die Straßenzüge intensiv mit Bäumen ausgestattet. Das Bepflanzungskonzept orientiert sich an den Rändern und in den extensiv gestalteten Bereichen an der potentiellen natürlichen Vegetation. Für die Stra- ßenbaumpflanzungen wird das Baumartensortiment um hitze- und trocken- heitstolerante Baumarten erweitert. Die Sicherung erfolgt über zeichnerisch festgesetzte Pflanzgebote. Mit Blick auf die Ziele des städtebaulichen Rahmenplans zur Klimaanpassung erhalten die Neubauten Dachbegrünungen. Die Kombination mit Photovoltaik- anlagen und Anlagen zur solarthermischen Energiegewinnung ist möglich. Ins- besondere für den Bereich der Forschungsgebäude wird die Begrünung fenster- loser oder ungegliederter Fassaden festgesetzt. 4.5.2 Wald Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind ca. 0,35 ha als Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG) eingestuft. Hiervon werden ca. 0,1 ha als Waldfläche erhalten und im Bebauungsplan als Wald festgesetzt. Um die Dichte in diesem Bereich zu erhalten, wird ein Bestockungsschlüssel festgesetzt (ein Baum pro 80 m²). Für die übrigen Waldflächen (ca. 0,27 ha) wird eine Waldumwandlungsgeneh- migung notwendig. Die Beanspruchung dieser Waldfläche ist auf den notwendigen Neubau des Studierendenwohnheims zurückzuführen. Aufgrund der stetig steigenden Stu- dierendenzahlen am KIT und an anderen Karlsruher Hochschulen besteht ein erhöhter Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum für Studierende in der Stadt Karlsruhe. Das Projekt Studierendenwohnen mit etwa 260 Wohnheimplätzen stellt in dieser Hinsicht einen ganz wesentlichen Baustein der Stadtentwicklung im Bezug auf die Nachfrage nach kostengünstigem Wohnraum für die Studie- renden der Stadt dar. Dem Studierendenwerk Karlsruhe konnten in den vergan- genen Jahren weder vom Land Baden-Württemberg noch von Seiten der Stadt Karlsruhe geeignete, alternative Grundstücke bzw. Standorte in Karlsruhe für KIT – Campus Ost - Begründung - 20 - Wohnheimneubauten angeboten werden. Die Schaffung von Wohnraum liegt im öffentlichen Interesse. Das im Bebauungsplan definierte Baufeld wurde be- reits in der Rahmenplanung minimiert, um den Eingriff möglichst gering zu hal- ten. Hierfür ist eine Waldumwandlung nach Landeswaldgesetz notwendig. Die Waldumwandlungserklärung wurde mit Schreiben vom 25.01.2021 erteilt. Die Waldumwandlungsgenehmigung im Anschluss an den Satzungsbeschluss ist verbindlich in Aussicht gestellt. Die Ersatzaufforstung erfolgt auf gleichem Flurstück, etwas nördlich gelegen auf dem ehemaligen Appellplatz. Die zur Ver- fügung stehende Ersatzaufforstungsfläche beträgt ca. 0,4 ha. Für die Auffors- tungsfläche wird die Pflanzung eines lichten Traubeneichenwaldes festgesetzt. Die genaue Ausgestaltung des lichten Waldes wird in der Waldumwandlungs- genehmigung festgelegt. Die zu pflanzenden Baum- und Straucharten sind in der Waldumwandlungserklärung bereits beschrieben und werden in die Fest- setzungen übernommen. Aus Sicht der Forstverwaltung sind die Ausgleichs- maßnahmen geeignet, das angestrebte Ziel eines forstrechtlichen Ausgleichs zu erreichen. 4.5.3 Eingriff in Natur und Landschaft Durch die Umsetzung des B-Plans kann es zur Entfernung oder Beeinträchti- gung der vorhandenen Strukturen und somit zu einem Lebensraum- und Nah- rungsraumverlust für die hier vorkommenden Artengruppen Reptilien, Fleder- mäuse und Vögel kommen. Durch Nutzungsänderung, Zerschneidung und Fragmentierung kann ein Funktionsverlust/ Schädigung von Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten auftreten. Näheres enthält der anliegende Umweltbe- richt. 4.5.4 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung Die Eingriffe durch die Umsetzung des Bebauungsplans können durch die Pla- nung vollständig innerhalb des Geltungsbereichs kompensiert werden. Daher sind keine weiteren Maßnahmen zur Kompensation außerhalb des Geltungsbe- reichs notwendig. Vielmehr ergibt sich abschließend im Rahmen der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung ein Plus von ca. 124.000 Punkten, ausgehend von der Ökokontoverordnung des Landes. 4.5.5 Artenschutz, Natura 2000 Verträglichkeit, Maßnahmen 4.5.5.1 Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Zur Prüfung, ob durch die Realisierung des Bebauungsplans Verbotstatbestände des § 44 Absatz 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Absatz 5 BNatSchG aus- gelöst werden, wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag beauftragt. Der von der Gruppe f. Ökologische Gutachten (GÖG) Detzel & Matthäus erstellte artenschutzrechtliche Fachbeitrag (s. Kap. 9 der Begründung), kommt zu dem Schluss, dass durch das geplante Vorhaben keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgelöst werden. Entsprechend den vorgefundenen Lebensräumen war das Vorkommen folgen- der Artgruppen zu prüfen: Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Nachtkerzenschwär- mer, totholzbewohnende Käfer. KIT – Campus Ost - Begründung - 21 - Es wurden insgesamt 38 Vogelarten nachgewiesen. Für 21 Arten lagen dabei ausreichende Hinweise auf ein Brutvorkommen vor. Die weiteren 17 nutzen das Untersuchungsgebiet zur Nahrungssuche oder als Durchzügler. An Fledermäusen wurden während der nächtlichen Begehungen die Breitflügel- fledermaus, der Große Abendsegler, der Kleine Abendsegler, die Mückenfleder- maus und die Zwergfledermaus festgestellt. Alle fünf Arten sind streng ge- schützt und werden in der Roten Liste Baden-Württembergs geführt. Sie nutz- ten im B-Plangebiet insbesondere die gehölzbestandenen Bereiche zur Jagd. Als einzige Reptilienart wurde die streng geschützte Zauneidechse im Bebau- ungsplangebiet nachgewiesen. Nachtkerzenschwärmer wurden nicht nachgewiesen. Heldbock und Hirschkäfer wurden nachgewiesen. Sie nutzen geeignete Bäume als Brut-, Verdachts- oder Potenzialbaum. Dazu zählen 13 Gehölze im B-Plange- biet. Unter Berücksichtigung der im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen wird sichergestellt, dass vorhabenbedingte Individuenverluste vermieden werden, die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ru- hestätten im räumlichen Zusammenhang kontinuierlich gewahrt bleibt und eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population einer Art durch vorhabensbedingte Störungen auszuschließen ist. 4.5.5.2 Europäische Schutzgebiete (Natura 2000) Direkt im Anschluss an das Plangebiet liegt gegenüber an der Rintheimer Quer- allee mit einer Waldparzelle das FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe“. Zur Prüfung von potenziellen Beeinträchtigungen wurde eine Na- tura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt (GÖG 2017a). Nordwestlich im Bereich des Hardtwald liegt das Vogelschutzgebiet „Hardtwald nördlich von Karlsruhe“. Aufgrund der Entfernung zum Plangebiet wurden die potenziellen Auswirkungen im Rahmen einer Natura 2000-Vorprüfung abge- schätzt (GÖG 2017b). Von Beeinträchtigungen ist bei Umsetzungen der Maßnahmen zur Schadensbe- grenzung (Erhalt von Bäumen für Heldbock und Hirschkäfer) nicht auszugehen. 4.5.5.3 Maßnahmen Um das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- hindern, sind Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und zum vorgezogenen Ausgleich erforderlich. Ebenso werden Maßnahme zur Schadensbegrenzung zur Einhaltung der Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen des Na- tura 2000 Gebietes Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe (6916-342) not- wendig: Viele Maßnahmen wirken sich positiv auf mehrere Umweltbelange aus, so dass durch Maßnahmen für die erheblich betroffenen Umweltbelange auch Beein- trächtigungen der anderen betroffenen Umweltbelange ausgeglichen werden können. KIT – Campus Ost - Begründung - 22 - 4.5.5.4 Artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Zur Vermeidung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG werden Vermeidungsmaßnahmen notwendig. Durch gesetzliche Regelungen ausrei- chend bestimmt: • zeitliche Beschränkung der Baufeldräumung auf Anfang November bis Ende Februar. (Maßnahme V 1) • Durchführung einer Gebäudekontrolle an Bestandsgebäuden vor Abriss-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen bzw. Erhöhung von Gebäuden (Maß- nahme V 2) • aktive Umsiedlung der vom Vorhaben betroffenen Individuen im Vorfeld zum Eingriff in Habitatflächen der Zauneidechse. (Maßnahme V 3) • Abgrenzung des Eingriffsbereichs während des Bauzeitraumes mittels Repti- lienschutzzaun, um eine Einwanderung von Zauneidechsen und somit Indi- viduenverluste zu vermeiden. (Maßnahme V 4) • Erhaltung von Brut-, Verdachts- und Potenzialbäume des Heldbocks. (Maß- nahme V 5) 4.5.5.5 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) Entsprechend der Ausführungen im Umweltbericht werden vorgezogene Aus- gleichsmaßnahmen notwendig: • Zur Sicherung der ökologischen Funktion im räumlich-funktionalen Zusam- menhang für die beanspruchten Lebensstätten des Mauerseglers werden insgesamt acht Nistkästen zu installieren sein, außerdem Nistkästen als Er- satz für die entfallenden Nistmöglichkeiten von Haussperling sowie Hausrot- schwanz. (Maßnahme C 1) • Zur Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten und der Popula- tion der Zauneidechse im räumlichen Zusammenhang ist die Anlage eines Ersatzhabitates auf noch nicht besiedelten Flächen für die Zauneidechse (einschließlich ökologischer Baubegleitung) notwendig. (Maßnahme C 2) 4.5.5.6 Maßnahmen zur Natura 2000-Verträglichkeit Als Maßnahme zur Schadensbegrenzung zur Einhaltung der Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen des Natura 2000 Gebietes Hardtwald zwi- schen Graben und Karlsruhe ist folgendes umzusetzen und wird in der Plan- zeichnung als zu erhaltende Bäume aus artenschutzrechtlichen Gründen festge- setzt: • Die potenziellen Entwicklungsstätten des Hirschkäfers und des Heldbocks im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 sind zu erhalten. (Maßnahmen V 5 und V 6) 4.5.5.7 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich Zur Minimierung der Eingriffe in den Naturhaushalt durch die geplante Bebau- ung werden entsprechend der Ausführungen im Umweltbericht auf den priva- ten Grünflächen im Geltungsbereich festgesetzt bzw. über den städtebaulichen Vertrag gesichert: KIT – Campus Ost - Begründung - 23 - • auf privater Grünfläche M 1 – Entnahme nicht standortheimischen Jung- wuchses (M 7) • auf privater Grünfläche M 2 im westlicher Teilbereich – Ersatzhabitat für die Zauneichechse (M 8) • auf privater Grünfläche M 2 im nordöstlichen Bereich – Sicherung potenziel- ler Ersatzhabitatflächen für die Zauneidechse (M 9) • auf privater Grünfläche im Bereich von SO 1 – Herrichten begrünter Versi- ckerungsmulde (M10) • Es sind private Grünflächen als Wiesenflächen auszubilden die u.a. auch zur Versickerung dienen. Durch ihre Lage innerhalb des Sondergebietes wir- ken sie sich auch klimatisch aus. Und dienen der Durchgrünung des Ge- biets. • Pflanzgebot für Einzelbäume (M11) • Straßenbäume entlang der Erschließungsschlaufe im Plangebiet • Baumpflanzungen im Bereich des SO 1, bestehende Lücken werden ge- schlossen, Erhaltungsgebot für vorhandene Bäume • Um die negativen Wirkungen der Lichtimmissionen weitestgehend zu ver- meiden, werden, Festsetzungen für eine Insektenfreundliche Beleuchtung (M 12) getroffen. • Da großflächige Verglasungen für Vögel ein erhöhtes Tötungsrisiko darstellt und alle europäischen Vogelarten dem Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unterliegen, sind Maßnahmen zu ergreifen, welche die Tötungen vermindern. Hierfür eignet sich die Verwendung von Vogelschutzglas. • Dachbegrünung von Flachdächern (M 13) Dachbegrünung erfüllt je nach Mächtigkeit und Eigenschaften in geringem Umfang Bodenfunktionen. Auf- grund dessen sind positive Auswirkungen auf den Umweltbelang Boden zu verzeichnen. Da auch Wasser gespeichert sowie verdunstet werden kann, trägt die Maßnahme zur Retention bei und wirkt lokal ausgleichend auf das Mikr oklima. • Fassadenbegrünung (M 14), da diese sich positiv auf die Umweltbelange Pflanzen/Biotope, Klima/Luft und Landschaft/Stadtbild auswirkt. 4.5.5.8 Maßnahmen zum Schutz des Bodens • Beachtung der Vorgaben einschlägiger Gesetze und Normen zum Boden- schutz (M15), Verwertung von Bodenmaterial und Beschränkung der Ver- siegelung auf das unvermeidbare Maß Wiederverwertung von kulturfähi- gem Oberboden • Beschränkung der Baustelleneinrichtungen auf möglichst kleinen Raum (M 16), um unnötige Eingriffe, die zu Beeinträchtigung des Bodens führen kön- nen, zu vermeiden. KIT – Campus Ost - Begründung - 24 - 4.6 Belastungen 4.6.1 Lärm: Die schalltechnischen Einwirkungen auf das Gebiet, innerhalb des Gebiets und die Auswirkungen der Planung auf die Umgebung wurden in schalltechnischen Gutachten untersucht. Auf Grundlage der Lärmkartierung 2015 sind für die Nutzungen Sondergebiet SO 1 keine schalltechnischen Einwirkungen zu erwarten, welche die zulässigen Orientierungswerte der DIN 18005 für ein Gewerbegebiet überschreiten. Im Schallgutachten wurden Straßen- und Schienenlärmimmissionen sowie sons- tige Anlagengeräusche (Gewerbe- und Sportlärm) innerhalb des Sondergebiets 2 für das bestehende und das neu geplante Gebäude des Studierendenwohn- heims ermittelt und anhand der DIN 18005 beurteilt. Die Schallimmissionsprognose (KURZ UND FISCHER 2019) stellt für den Bereich des Sondergebiets 2 fest, dass im Nachtzeitraum die Richtpegel für Mischge- biete von 50 dB(A) überschritten werden. Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 durch den Verkehrslärm werden Schall- schutzmaßnahmen notwendig. Um eine abschirmende Wirkung zu entfalten müsste ein aktiver Lärmschutz na- hezu die Höhe der zu schützenden Stockwerke (bis zu 7) erreichen. Eine städte- baulich vertretbare Höhe würde nur die unteren Stockwerke schützen. Eine Lärmschutzwand würde das Fällen einer Vielzahl von Bäumen erfordern und auch den denkmalschutzrechtlichen Belangen zuwiderlaufen. Auf aktiven Schallschutz ist deshalb zu verzichten. Für den geplanten Neubau und die geplante Umnutzung des alten Kasernenge- bäudes für Studierendenwohnungen sind passive Schallschutzmaßnahmen bei der Verwirklichung von schutzbedürftigen Wohn- und Schlafräumen umzuset- zen. Der Nachweis der erforderlichen Schalldämmmaße soll im Baugenehmigungs- verfahren nach dem in der DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau Teil 1: Min- destanforderungen " Ausgabe Juli 2016, i. V. m. E DIN 4109- I/AI vom Januar 2017 vorgeschriebenen Verfahren in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße erfolgen. Für Schlafräume sollte durch ein entsprechendes Lüf- tungskonzept ein ausreichender Mindestluftwechsel sichergestellt sein. Das KIT beabsichtigt im Sondergebiet 1 u. A. auch die Errichtung und den Be- trieb von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Motorenprüf- ständen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen und die Nachbar- schaft erheblich belästigen könnten. Zur Frage der Vereinbarkeit dieser pla- nungsrechtlich grundsätzlich zulässigen Nutzungen wurde im Rahmen der Un- tersuchungen die TA Lärm als Beurteilungsgrundlage zugrunde gelegt. Durch Ausschluss von Nutzungen im Sondergebiet SO 1b (mittlerer Bereich des Plan- gebiets), welcher typischerweise mit emissionsintensiven Anlagen verbunden sein können, kann ein hinreichender Abstand zu den schutzbedürftigen Wohn- und Schlafräumen im Sondergebiet SO 2 gewährleistet werden. Vom Plangebiet selbst sind für die Umgebung keine relevanten schalltechni- schen Auswirkungen zu erwarten. Die zulässigen Nutzungen im Sondergebiet KIT – Campus Ost - Begründung - 25 - SO 1 entsprechen den (gewerblichen) Nutzungen in der Umgebung. Die zusätz- liche verkehrliche Mehrbelastung für die Umgebung durch die Erschließung über den Hirtenweg wird als gering eingeschätzt. 4.6.2 Klima Dem Klimaschutz und der Darstellung im Klimaanpassungsplan als Potenzialflä- che für eine klimaoptimierte Bebauung wird der Bebauungsplan durch fol- gende Maßnahmen gerecht: • Erarbeiten eines Energiekonzeptes für das Plangebiet, • Festsetzung von Dachbegrünung mit der Möglichkeit der Kombination mit Photovoltaik, • Weitgehender Erhalt des Baumbestandes, • Zusätzliche Baumpflanzgebote innerhalb des Gebietes, besonders auch ent- lang der internen Erschließung, • Durchgrünung und Durchlüftung des Gebiets durch Grünzäsuren, • Festsetzung der Versickerung von Niederschlagswasser auf eigenem Grund, • Festsetzung von heller bis mittlerer Tonigkeit der Fassaden als Albedoma- nagement, • Festsetzung von Fassadenbegrünung, • Verpflichtung zu Bau und Nutzung von Photovoltaikanlagen über einen be- gleitenden Städtebaulichen Vertrag, • Verwendung von natürlichen und recyclebaren Baustoffen analog des „Leit- faden Nachhaltiges Bauen“ des Landes Baden-Württemberg, • Verpflichtung zur Gestaltung der Erschließungswege (Geh- und Radwege, Anlieferung) mittels heller Beläge (z.B. hellgraue Materialien) über einen be- gleitenden Städtebaulichen Vertrag. 4.6.3 Altlasten Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser besteht auf dem Gelände derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Sofern sich jedoch die Expositionsbedingungen ändern (z. B. durch die Entsiegelung oder auch die Verwendung von wasser- durchlässigen Belägen), ist eine Neubewertung der Gefährdung erforderlich. Eventuell sind hierfür weitere technische Untersuchungen notwendig. Auch hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch besteht derzeit kein wei- terer Handlungsbedarf. Bei einer Änderung der Nutzung und/oder der Exposi- tion (z. B. bei einer Entsieglung) sind in Abhängigkeit der Detailplanung jedoch möglicherweise weitere Untersuchungen und/oder ein Bodenaustausch erfor- derlich. Bei einer definierten Versickerung (z. B. Versickerungsmulde) sind im Vorfeld Untergrunduntersuchungen erforderlich. Eine Versickerung über schadstoffbe- lastetes Material ist nicht möglich. Eventuell ist ein Bodenaustausch erforder- lich. Die Schadstofffreiheit ist durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuwei- sen. Bei Baumaßnahmen anfallendes Aushubmaterial ist abfallrechtlich zu un- tersuchen und fachgerecht zu entsorgen. KIT – Campus Ost - Begründung - 26 - 5. Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechsel- wirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umwelt- prüfung ist in einem Umweltbericht dargestellt. Dieser ist gesonderter Bestand- teil dieser Begründung (Anlage). 6. Statistik 6.1 Flächenbilanz Sondergebiet 1ca. 8,57ha67,06% Sondergebiet 2ca. 0,68ha5,32% Private Grünflächen - Maßnahmenflächenca. 1,98ha15,49% Private Grünflächen ohne Zweckgbestimmungca. 0,95ha7,43% Verkehrsflächenca. 0,60ha4,69% Gesamtca. 12,78ha100,00% 6.2 Geplante Bebauung 6.3 Bodenversiegelung1 Gesamtfläche ca.13ha100% Derzeitige Versiegelungca.6,9 ha 53% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca.7,3ha56% Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durch- fahrten vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementspre- chend. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 7. Kosten (überschlägig) Durch Erschließung und Baumaßnahmen entstehen der Stadt Karlsruhe keine Kosten. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags hat sich das Land Baden-Württem- berg zur Übernahme der Kosten zur Herstellung der Anschlüsse an den öffentli- chen Verkehrsraum verpflichtet. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Wohne inhe ite nBGF Nutzunge n S O 1149.110 m² S ude nte nwohnunge n S O 2256 10.071 m² 159.181 m² KIT – Campus Ost - Begründung - 27 - 8. Übersicht der erstellten Gutachten Für das Bebauungsplanverfahren wurden nachfolgende Gutachten erstellt: - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus, Dr. Gunther Matthäus, Dreifelderstraße 31, 70599 Stuttgart, www.goeg.de, Stand: 13.12.2017, ergänzt Oktober 2020, - Haufswerkbeprobung, GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttech- nik mbH & Co. KG, Am Hugengut 4, 76149 Karlsruhe, Stand: 03.04.2013, - Untersuchung des Untergrunds auf Schadstoffe, Smoltczyk & Partner, Un- tere Waldplätze 14, 70659 Stuttgart (Auftraggeber: Vermögen und Bau Ba- den-Württemberg, Amt Karlsruhe), Abgrenzung siehe Untersuchungsergeb- nis, Stand: 29.02.2012, - Restauratorische Untersuchung der historischen Putz- und Farbfassungen mit Neufassungskonzept, Abgrenzung: Mannschaftsgebäude 70.03, Ar- beitsgemeinschaft Inge Kumlehn, Dr. Wilfried Maag, Waldstraße 29, 69207 Sandhausen, Teilgutachten Stand: 02.07.2014, - Natura 2000-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet 6916-441 – Hardtwald nördlich von Karlsruhe, Auftraggeber: KIT, Auftragnehmer: Gruppe für öko- logische Gutachten Detzel & Matthäus, Dreifelderstraße 31, 70599 Stutt- gart, www.goeg.de, Stand: 13.12.2017, - Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet 6916-342 Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe, Auftraggeber: KIT, Auftragnehmer: Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus, Dreifeldstraße 31, 70599 Stuttgart, www.goeg.de, Stand: 13.12.2017, - Schallimmissionsprognose zur Ermittlung und Beurteilung der zu erwarten- den Geräuschimmissionen an den geplanten Studierendenwohnungen (Um- bau Bestandsgebäude und Neubau) auf dem KIT-Campus-Ost in Karlsruhe), Auftraggeber: Studierendenwerk Karlsruhe AöR, Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9, 71364 Winnenden, Stand: 31. Oktober 2019, - Schallimmissionsprognose zur Ermittlung und Beurteilung der zu erwarten- den Geräuschimmissionen im Sondergebiet SO 1, Auftraggeber: Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, Auftragnehmer: Kurz und Fi- scher GmbH, Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9, 71364 Winnenden, Stand: 19. Januar 2022. Karlsruhe, den 20. Januar 2022 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner KIT – Campus Ost - Begründung - 28 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Abfallentsorgung Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Hausanschluss Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. Gemäß § 17 der Trinkwasserverordnung in der jeweils gültigen Fassung (TrinkwV) ist allgemein zu beachten, dass Anlagen für die Gewinnung, Aufbe- reitung oder Verteilung von Trinkwasser mindestens nach den allgemein aner- kannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu planen, zu bauen und zu betreiben sind. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber von Anlagen für die Gewin- nung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser haben sicherzustellen, dass bei der Neuerrichtung oder Instandhaltung nur Werkstoffe und Materia- lien verwendet werden, welche im Kontakt mit dem Trinkwasser keine negati- ven Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, den Geruch oder den Geschmack nicht nachteilig beeinträchtigen oder Stoffe in Mengen ins Trinkwasser abgeben, die größer sind als dies bei der Einhaltung der a.a.R.d.T unvermeidbar sind. Weiterhin muss nach § 4 Absatz 1 das Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Ge- sundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein und den Anforderungen der § 5 bis 7 entspre- chen. Die Qualität des Trinkwassers gem. § 5 bis 7 Trinkwasserverordnung sind durch Untersuchungen von einem hierfür akkreditierten Labor zu bestätigen. Für die Einhaltung dieser Anforderungen ist der Betreiber und sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage verantwortlich. Es wird empfohlen vor Inbetriebnahme mikrobiologische Trinkwasserproben (Kaltwasser) einschl. der Parameter E. coli, Coliforme Bakterien, Koloniezahl bei 22/ und Pseudonionas aeruginosa von einem akkreditierten Labor entnehmen und untersuchen zu lassen. Niederschlagswasser S. Hierzu Örtliche Bauvorschriften Ziff. 7 Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die KIT – Campus Ost - Begründung - 29 - Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versicke- rungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesam- melt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungs- systems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwi- schen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssys- tem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Be- festigungen nicht überbauter Flächen können z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster) ausgeführt werden. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferlie- gende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwäs- sert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. Für gemeinschaftlich genutzte nicht öffentliche Leitungen sind privatrechtliche Vereinbarungen über Gestattung und Unterhaltung abzuschließen. 2. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Be- funde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffäl- lige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmal- schutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahn- dung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Siche- rung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit KIT – Campus Ost - Begründung - 30 - kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen soll- ten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 3. Baumschutz, Baumpflanzungen Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. Ein fachgerechter Schutz von Bäumen während der Bauarbeiten im Sinne der Festsetzungen erfolgt gemäß DIN 18 920 und RAS-LP 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen (.....) bei Baumaßnahmen“ Ein fachgerechtes Verfüllen der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube mit verdichtbarem Baumsubstrat im Sinne der Festsetzungen erfolgt nach den Angaben der Forschungsgesell- schaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL Richtlinie). 4. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Be- einträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafen- straße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 5. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutz- gesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 6. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 7. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 8. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nut- zung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird ver- wiesen. Die Neubauten werden nach den jeweiligen Nutzungskonzepten so ausgelegt, dass die Verschattung minimiert wird und die Erzeugung und Nutzung erneuer- barer Energien ermöglicht werden. KIT – Campus Ost - Begründung - 31 - 9. Dachbegrünung und Solaranlagen Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung können sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Tempera- turspitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen erge- ben. Beide Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufeinander abgestimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrü- nungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichen- dem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauer- hafte Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszufüh- ren, sodass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimati- sche Funktion nicht unzulässig eingeschränkt wird. 10. Empfehlende Pflanzlisten Für die festgesetzten Anpflanzungen werden folgende Arten aus Natur- und Artenschutzsicht als besonders geeignet betrachtet und empfohlen: Bäume: Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name Acer campestre Feld-Ahorn Bet ula pen dula Hänge-Birke Carpinus bet ulus Hainbuche Fagus sylvat ica Rotbuche Pinus sylvestris Wald-Kiefer Pr unus avium Vogel-Kirsche Quercus pet raea Tr auben-Eiche Quercus robur St iel-Ei che So rbus domestica Sp eierling Sträucher: Wissenschaf tlicher Name: Deutscher Name: Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn Cornus sanguinea Roter Har triegel Corylus av ellan a Gewöhnlicher Hasel Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenhütchen Ligustrum vulgar e Gewöhnlicher Liguster Lonicer a xylosteum Rote Heckenkirsche Pr unus spinosa Sc hlehe Rosa canina Ec hte Hundsrose Sambucus nigra Sc hwarzer Holunder Wildobst KIT – Campus Ost - Begründung - 32 - Für die Begrünung von Fassaden eignen sich rankende Gehölze der folgen- den Liste (* Rankgitter notwendig). Bei Fassaden, die am Rand des Plangebietes liegen, sind heimische Arten (unterstrichen) zu verwenden. Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Clematis vitalba* Gemeine Waldrebe (max. 15 m) Clematis orientalis*, C. viticella* u.a. Waldrebe-Hybriden (2 bis max. 9 m) Hedera helix Efeu (max. 10 m) Lonicera periclymenum* Wald-Geißblatt (3 bis max. 5 m) Lonicera caprifolium* Jelängerjelieber (3 bis max. 5 m) Lonicera tellmanniana* Goldgeißblatt (max. 5 m) Menispermum canadense* Mondsame (max. 5 m) Parthenocissus quinquefolia Wilder Wein (max. 8 m) Rosa div. spec.* Kletterrosen (2 bis max. 5 m) Wisteria sinensis* Blauregen (10 bis max. 20 m) 11. Ökologie Sind großflächige Verglasungen, Durchsichten und Übereckverglasungen vor- gesehen, sind zur Einhaltung des Tötungsverbotes Maßnahmen zum Vogel- schutz erforderlich. Hierfür ist die Verwendung von reflexionsarme Gläser mit einem (Außenreflexionsgrad von max. 15 %) sinnvoll. Es sollen Linien- oder Punktmuster, die nach der österreichischen Testnorm ONR 191040 als hoch- wirksam getestet wurden, verwendet werden. Alternativ können auch Schrift- züge, Logos oder kreative Grafiken/Muster genauso wirksam eingesetzt wer- den. 12. Bodenschutz Dachflächen von Tiefgaragen sind zu begrünen. Die Stärke des Begrünungssub- strats oberhalb einer Drain- und Filterschicht hat mindestens 70 cm im gesetz- ten Zustand zu betragen. Zur Herstellung dieser durchwurzelbaren Boden- schicht als Vegetationstragschicht, ist, soweit geeignet, ortseigenes oder -ähnli- ches, kulturfähiges Bodenmaterial zu verwenden. Die oberste Bodenschicht ist dabei aus humushaltigem Oberboden (Mutterboden) mit einer Mächtigkeit von mindestens 10 cm herzustellen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Anforderun- gen für eine Bauwerksbegrünung mit den grundsätzlich zu erfüllenden, um- fangreichen Vorgaben erfüllt sind. Berücksichtigt werden müssen die Korngrö- ßenverteilung, der Gehalt organischer Substanz, die Witterungsbeständigkeit, die Struktur- und Lagerungsstabilität, die Wasserdurchlässigkeit, die Wasser- speicherfähigkeit, die Luftkapazität, der pH-Wert, der Salz- und Nährstoffgehalt sowie der Gehalt an keimfähigen Samen/regenerationsfähigen Pflanzenteilen und der Anteil an Fremdstoffen. 13. Qualitätssicherung Bodenschutz- und abfallrechtliche Maßnahmen (z. B. Rückbau- und Aushub- maßnahmen) sind von einem Sachverständigen gutachterlich zu begleiten. Vor Beginn der Maßnahmen ist dem Umwelt- und Arbeitsschutz ein Rückbau-, Aushub- und Entsorgungskonzept vorzulegen, welches von dem Sachverständi- gen erstellt wird. KIT – Campus Ost - Begründung - 33 - In Abhängigkeit der Detailplanung (z. B. Änderung der Expositionsbedingungen (Entsiegelung)) sind gegebenenfalls Untersuchungen hinsichtlich der Wirkungs- pfade Boden-Grundwasser und Boden-Mensch erforderlich. Sämtliche Maßnahmen sind nach Abschluss der Arbeiten in einem Bericht zu dokumentieren.

  • Anlage 3 KIT Festsetzungen_gesamt
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe – Rintheim Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 2 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen .......................................................... 3 1. Art der baulichen Nutzung .......................................................................... 3 1.1 Sondergebiet 1 (SO 1) ................................................................................. 3 1.1.1 Sondergebiet 1a (SO 1a) ............................................................................. 3 1.1.2 Sondergebiet 1b (SO 1b) ............................................................................. 4 1.2 Sondergebiet 2 (SO 2) ................................................................................. 4 2. Maß der baulichen Nutzung ........................................................................ 4 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche .................................................. 5 3.1 Abweichende Bauweise .............................................................................. 5 3.2 Überbaubare Grundstücksfläche.................................................................. 5 4. Stellplätze und Garagen .............................................................................. 5 5. Nebenanlagen............................................................................................. 5 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ......................................... 5 6.1. Erhalt und Anpflanzen von Grünflächen, Bäumen und Gehölzbeständen ..... 5 6.2 Festlegungen zu Anpflanzungen ................................................................. 6 6.3. Dachbegrünung (Maßnahme M 13 des Umweltberichts) ............................. 8 6.4 Fassadenbegrünung (Maßnahme M 14 des Umweltberichts) ....................... 9 6.5 Begrünung der Tiefgaragen und Stellplätze ................................................. 9 7. Artenschutzmaßnahmen / Maßnahmen zur Natura-2000 Verträglichkeit ... 10 7.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen .............................................. 10 7.2 Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich ................................. 10 8. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich ................ 11 9. Qualitätssicherung .................................................................................... 11 9.1 Ökologische Baubegleitung ....................................................................... 11 9.2 Monitoring ............................................................................................... 11 10. Schallschutz .............................................................................................. 12 11. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ................................................................. 12 II. Örtliche Bauvorschriften ........................................................................ 13 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ................................................ 13 1.1 Dachaufbauten ......................................................................................... 13 1.2 Fassadengestaltung ................................................................................... 13 2. Werbeanlagen und Automaten ................................................................. 13 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen ......................................................... 13 4. Abfallbehälterstandplätze .......................................................................... 13 5. Außenantennen ........................................................................................ 14 6. Niederspannungsfreileitungen ................................................................... 14 7. Niederschlagswasser ................................................................................. 14 Anlage 1 zu den planungsrechtlichen Festsetzungen Ziffer 7 und 8 – Auszug aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung – SAP ................................15 Anlage 2 zu den planungsrechtlichen Festsetzungen Ziffer 10– Anhang 4 zum Schallgutachten..................................................................... ...... 27 KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 3 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungs- planes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Universität, Wissenschaft, For- schung und Technik“ gem. §11 Abs. 2 BauNVO Das Sondergebiet „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ dient vor- wiegend der Unterbringung von Einrichtungen der Grundlagenforschung, der Er- forschung und Entwicklung neuer Technologien, Methoden und Prozesse sowie der Unterbringung sonstiger Einrichtungen der Universität und universitätsaffiner Nutzungen sowie studentischem Wohnen. Das Sondergebiet ist abhängig von den jeweiligen Funktionen und Bebauungen, die dort angeordnet und zulässig sein werden, in einzelne Bereiche (Sondergebiete 1 und 2) untergliedert: 1.1 Sondergebiet 1 (SO 1) Das Sondergebiet 1 (SO 1) dient vor allem der Unterbringung von Einrichtungen der Grundlagenforschung, der Erforschung und Entwicklung neuer Technologien, Methoden und Prozesse sowie der Unterbringung sonstiger Einrichtungen der Universität und universitätsaffiner Nutzungen. Es wird in Bezug auf emissionsin- tensive Nutzungen noch einmal gegliedert in SO 1a und SO1b. 1.1.1 Sondergebiet 1a (SO 1a) Allgemein zulässig sind: - Hochschuleinrichtungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, - Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, - Versuchsstände und Prüffelder - Labor- und Technikgebäude und wissenschaftliche Werkstätten - Infrastrukturanlagen - Institute der Universität, zum Beispiel der Fachrichtungen Maschinenbau und Elektrotechnik - Andere Wissenschaftseinrichtungen, die mit der Universität kooperieren (zum Beispiel Institute der Fraunhofer Gesellschaft) - Einrichtungen aus der Industrie, die mit der Universität kooperieren (For- schungs- und Entwicklungspartnerschaften), sofern sie in gemeinsame For- schungs- und Entwicklungsaufgaben anteilig integriert sind. Die Einrichtun- gen für Lehre Forschung Entwicklung und Innovation müssen dabei überwie- gen (Produktion, gewerbliche Tätigkeiten sind untersagt) KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 4 - - Tagungseinrichtungen - Schank- und Speisewirtschaften (Mensa, Café) in Ergänzung zur universitären Nutzung. Ausnahmsweise können zugelassen werden: - Büro- und sonstige Verwaltungsgebäude, sofern diese inhaltlich eine Verbin- dung zur Universität haben, dem Gebietszweck nicht entgegenstehen und sich diesem in Art und Maß der übrigen Nutzung unterordnen - Läden mit nahversorgungsrelevantem Sortiment bis zu einer Verkaufsfläche von max. 300 m², sofern der Gebietszweck „Universität“ eindeutig gewahrt wird. 1.1.2 Sondergebiet 1b (SO 1b) Allgemein zulässig sind: - Hochschuleinrichtungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, - Tagungseinrichtungen, - Schank- und Speisewirtschaften (Mensa, Café) in Ergänzung zur universitären Nutzung Ausnahmsweise können zugelassen werden - Büro- und sonstige Verwaltungsgebäude, sofern diese inhaltlich eine Verbin- dung zur Universität haben, dem Gebietszweck nicht entgegenstehen und sich diesem in Art und Maß der übrigen Nutzung unterordnen - Läden mit nahversorgungsrelevantem Sortiment bis zu einer Verkaufsfläche von max. 300 m², sofern der Gebietszweck „Universität“ eindeutig gewahrt wird. 1.2 Sondergebiet 2 (SO 2) Das Sondergebiet 2 (SO 2) dient der Unterbringung von studentischem Wohnen für Studierende in Karlsruhe. Allgemein zulässig ist - Studentisches Wohnen 2. Maß der baulichen Nutzung Als Wandhöhe gilt das Maß des in der Planzeichnung festgelegten Höhenbezugs- punktes bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut (bis zum oberen Abschluss der Wand). Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäu- demitte gemessen. Die festgesetzten Wandhöhen dürfen durch notwendige technische Dachaufbau- ten um maximal 2,5 m überschritten werden. Bei der Ausbildung von Retentionsdächern dürfen die festgesetzten Wandhöhen um das Maß ihrer Retentionsschicht überschritten werden. Bei gestaffelten Bau- körpern ist die Überschreitungsmöglichkeit einheitlich auf alle Gebäudeteile anzu- wenden, wenn Retentionsdächer auf mindestens 30 % der gesamten Dachfläche ausgebildet werden. KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 5 - 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 3.1 Abweichende Bauweise Es können innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grund- stücksfläche die Gebäude ohne Begrenzung ihrer Länge errichtet werden. 3.2 Überbaubare Grundstücksfläche Die beiden großen Baubereiche in der Mitte und im Westen des SO 1 (Bauberei- che B und C) sind jeweils durch mindestens eine mindestens 14 m breite unbe- baute Grünfuge von Nord-Ost nach Süd-West zu unterbrechen. Für das Baufeld des Pförtnerhauses südlich der Einfahrt im Westen, westlich des geplanten Studierendenwohnheims, wird eine maximale überbaubare Grundflä- che von 170 m² festgesetzt. Die Grundfläche ist auf die festgesetzte Grundflä- chenzahl (GRZ) im Gebiet (0,8) anzurechnen. 4. Stellplätze und Garagen Ober- und unterirdische Stellplätze, Carports und Garagen sind nur innerhalb des Baubereichs und auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig. 5. Nebenanlagen Nebenanlagen sind nur innerhalb der Baubereiche und auf den dafür festgesetz- ten Flächen zulässig. Außerhalb der Baufenster sind nur folgende bauliche Anlagen zulässig: - Fahrradabstellplätze ohne Überdachungen, räumlich gebündelt und in Zuord- nung zu den Gebäuden 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 6.1. Erhalt und Anpflanzen von Grünflächen, Bäumen und Gehölzbeständen Bäume und Gehölzbestände, die in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsge- bot dargestellt sind, sind dauerhaft zu erhalten, und während der Bauarbeiten fachgerecht zu schützen (s. auch B. Hinweise Ziff. 5). Sie sind bei Abgang in der darauffolgenden Pflanzperiode (November bis März) durch entsprechende Neupflanzungen gemäß den Festlegungen zu Anpflanzung (Ziffer 6.2) zu erset- zen. Auf den privaten Grünflächen, die in der Planzeichnung mit PG (Pflanzgebot) dar- gestellt sind, ist je 100 m² Grünfläche ein großkroniger, heimischer Baum gemäß Ziffer 6.2 zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Auf der als Wald 1 ausgewiesenen Fläche ist je 80 m² ein großkroniger, heimischer Baum gemäß Zif- fer 6.2 zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die vorhandenen Bäume sowie die nach Planzeichnung zu pflanzenden Bäume werden hierauf je- weils angerechnet. Für einen großkronigen Laubbaum können bis zu 30 % der Bäumen je Teilfläche mittelkronige Laubbäume im Verhältnis 2 : 1 gepflanzt KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 6 - werden. Auf der als Wald 2 ausgewiesenen Fläche ist ein lichter Traubeneichen Mischwald zu entwickeln. Bei der Pflanzung ist autochthones Pflanzgut des Vor- kommensgebiets 4.2 Oberrheingraben zu verwenden. Es sind folgende Baum- und Straucharten zu pflanzen: Traubeneiche, Hainbuche, Buche, Feldahorn, Kie- fer und Stieleiche. In der Strauchschicht sind Heckenkirsche, Liguster und Schlehe zu pflanzen (die endgültige Verfügung der Ausgleichsmaßnahme erfolgt im Rah- men der Waldumwandlungsgenehmigung). Auf der als Wald 2 ausgewiesenen Fläche werden Ersatzaufforstungsmaßnahmen im Rahmen der notwendigen Waldumwandlung in Form eines lichten Traubenei- chen Mischwaldes umgesetzt. Erst dann werden Vollzugsfristen festgesetzt. In- nerhalb dieser sind die Ausgleichsmaßnahmen in enger Abstimmung mit der ört- lich zuständigen unteren Forstbehörde durchzuführen. An den weiteren in der Planzeichnung ausgewiesenen Baumstandorten sind groß- bzw. mittelkronige, Bäume der unter Ziffer 6.2. genannten Arten zu pflan- zen (Maßnahme M 11 des Umweltberichtes). Alle bestehenden und neu zu pflan- zenden Bäume sind zu erhalten, und bei Abgang in der darauffolgenden Pflanz- periode (November bis März) gleichartig zu ersetzen. Abweichungen von zeich- nerisch festgesetzten Baumstandorten innerhalb der Baugebiete können in be- gründeten Fällen als Ausnahme zugelassen werden, um den notwendigen Ab- stand zu Leitungen, Kanälen einzuhalten oder zur Herstellung von Zufahrten und Wendehämmern. Innerhalb der als Grünfläche ausgewiesenen Bereiche sind Abweichungen grund- sätzlich zulässig, sofern die artgemäße Entwicklung der Baumneupflanzungen z.B. durch zu engen Stand nicht beeinträchtigt wird. Sofern nichts anderes festgelegt ist, sind private Grünflächen und alle anderen zu begründenden Flächen im Baugebiet als extensiv zu pflegende Wiesen anzulegen (Maßnahme M 10 des Umweltberichtes). Alle Grün- und Maßnahmenflächen sind fachgerecht herzustellen und dauerhaft entsprechend der jeweiligen Beschreibung im Umweltbericht zu erhalten.“ 6.2 Festlegungen zu Anpflanzungen Artenempfehlungen zu den nachfolgend geregelten Anpflanzungen sind – so- weit nicht hier zwingend festgesetzt - den Hinweisen zur Begründung - Ziff. 10 „Empfehlende Pflanzlisten“ - zu entnehmen. Bäume: Die Bäume in privaten Grünflächen, in den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie in den CEF-Flä- chen sind mindestens in der Qualität 2-fach verpflanzt, Stammumfang 18-20 cm, zu pflanzen. Bäume an Straßen und Stellplätzen sind mindestens in der Qualität 3-fach ver- pflanzt, Stammumfang 20-25 cm zu pflanzen. Für Straßenbäume und Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baumscheiben von mindestens 24 m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende durch- wurzelbare Raum hat mindestens 36 m³ je Baum zu betragen. Eine teilweise KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 7 - Überbauung der Baumscheibe ist möglich, wenn aus funktionalen Gründen er- forderlich. Als offene Bodenfläche müssen mind. 6 m² verbleiben. Der zu über- bauende Teil der Baumpflanzgrube ist mit verdichtbarem Baumsubstrat fachge- recht (s. auch B. Hinweise Ziff. 5) zu verfüllen. Die Überbauung hat wasserdurch- lässig zu erfolgen. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich geeignete tech- nische Maßnahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewässerungssystem) vorzusehen, um den langfristigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. Herkunft und Qualität des zu verwendenden Pflanzgutes: Für Gehölzanpflanzungen und Wiesenansaaten auf Flächen zum Schutz, zur Pfle- ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie für Dachbegrü- nungen auf privaten und öffentlichen Flächen ist zertifiziertes Pflanzgut aus dem Ursprungsgebiet 9 „Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland“ bei Saatgut aus dem Vorkommensgebiet 4.2 „Oberrheingraben“ bei Gehölzen unter Berücksich- tigung des Naturraums und des speziellen Standorts zu verwenden. Bei Lieferengpässen für die Ursprungs- und Vorkommensgebiete sind die Pflanz- listen den Lieferangeboten anzupassen oder es ist auf vergleichbare Forstware auszuweichen. Es sind natürliche Wuchsformen zu verwenden. Zuchtformen wie z.B. Kugel- o- der Pyramidenformen sind nicht zulässig. Freiflächen sind im Hinblick auf ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere naturnah zu gestalten. Nicht zu verwendende Pflanzenarten: Auf das Anpflanzen der nachfolgend aufgeführten Arten auf privaten wie öffent- lichen Flächen zu verzichten. Im Rahmen der Grünpflege sind sie zu entfernen, wenn sie sich im Gebiet zufällig ansiedeln. Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Acer negundo Eschen-Ahorn Ailanthus altissima Götterbaum Ambrosia artemisiifolia Beifußblättriges Traubenkraut Ambrosia coronoifolia Stauden-Ambrosie Amorpha fructicosa Bastardindigo Buddleja davidii Schmetterlingsstrauch Bunias orientalis Orientalisches Zuckerschötchen Crassula helmsii Nadelkraut Echinops spaerocephalus Drüsige Kugeldistel Elodea canadensis Kanadische Wasserpest Elodea nuttallii Schmalblättrige Wasserpest Fraxinus pennsylvanica Rot-Esche Helianthus tuberosus Topinambur Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel Impatiens glandulifera Indisches Springkraut Impatiens parviflora Kleines Springkraut Lupinus polyphyllus Vielblättrige Lupine KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 8 - Lycium barbarum Gewöhnlicher Bockshorn Lysichiton americanus Gelbe Scheinkalla Pinus nigra Schwarz-Kiefer Pinus strobus Weymouth-Kiefer Populus canadensis Kanadische Pappel Prunus serotina Später Traubenkirsche Pseudotsuga menziesii Gewöhnliche Douglasie Quercus rubra Rot-Eiche Reynoutria japonica Japanischer Staudenknöterich Reynoutria sachalinensis Sachalin-Staudenknöterich Reynoutria x bohemica Bastard-Staudenknöterich Rhus hirta Essigbaum Robinia pseudoacacia Robinie Rosa rugosa Kartoffel-Rose Rubus armeniacus Armenische Brombeere Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut Solidago canadensis Kanadische Goldrute Solidago gigantea Späte Goldrute Symphoricarpos albus Gewöhnliche Schneebeere Vaccinium angustifolium x corymbosum Amerikanische Kultur-Heidelbeere Sowie alle in der aktuellen Unionsliste (gemäß VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten) geführten Pflanzenarten. 6.3. Dachbegrünung (Maßnahme M 13 des Umweltberichts) Flachdächer sind zu begrünen. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 12 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Die Dachflächen im Be- reich technischer Dachaufbauten und Oberlichter sind hiervon ausgenommen, soweit der Anteil der Dachbegrünung an der Gesamtdachfläche der Neubauten 50 % nicht unterschreitet. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de- ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. (s. örtliche Bauvorschriften) Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzie- rung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. (S. Hierzu auch B. Hinweise Ziff.11) Alle Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen sind fachgerecht zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig zu er- setzen. Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung aus Kräutern aus den nachstehenden Lis- ten. KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 9 - Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularium Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Potentilla tabernaemontani Frühlings-Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 6.4 Fassadenbegrünung (Maßnahme M 14 des Umweltberichts) Ungegliederte Fassaden mit mehr als 50 m² geschlossener Wandfläche sind flä- chig mit Kletterpflanzen zu begrünen. Die Fassadenbegrünung kann auch durch ein vor die Fassade gestelltes Rankgitter erfolgen. Insgesamt sind mindestens 20 % der Fassaden zu begrünen. Alternativ ist vor dem jeweiligen Gebäude alle 10 m ein standorttypischer mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Fassaden von Dachaufbauten sind nur bei einer geschlossenen Wandfläche zu begrünen. 6.5 Begrünung der Tiefgaragen und Stellplätze Tiefgaragen: Dachflächen von Tiefgaragen sind zu begrünen. Die Stärke des Begrünungssub- strats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 70 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Zur Herstellung dieser durchwurzelbaren Bodenschicht als Vegetationstragschicht ist, soweit geeignet, ortseigenes oder ortsähnliches, kul- turfähiges Bodenmaterial zu verwenden. Die oberste Bodenschicht ist dabei aus humushaltigem Oberboden mit einer Mächtigkeit von mindestens 10 cm herzu- stellen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Anforderungen für eine Bauwerksbe- grünung mit den grundsätzlich zu erfüllenden, umfangreichen Vorgaben erfüllt sind. Berücksichtigt werden müssen die Korngrößenverteilung, der Gehalt organi- scher Substanz, die Witterungsbeständigkeit, die Struktur- und Lagerungsstabili- tät, die Wasserdurchlässigkeit, die Wasserspeicherfähigkeit, die Luftkapazität, der pH-Wert, der Salz- und Nährstoffgehalt sowie der Gehalt an keimfähigen Sa- men/regenerationsfähigen Pflanzenteilen und der Anteil an Fremdstoffen. Das Ni- veau der Oberkante der Tiefgarage (einschließlich Substratstärke) muss auf dem Niveau des restlichen Grundstückes abschließen. Im Bereich von Baumstandorten KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 10 - ist die Substratstärke auf mindestens 1 m im Kronentraufbereich der ausgewach- senen Bäume, mindestens jedoch im Radius von 3,50 m um den Stamm bei groß- kronigen Bäumen und 2,50 m bei mittelkronigen Bäumen zu erhöhen. Parkpaletten: Bei Parkpaletten ist die oberste Parkierungsebene überdacht oder mit einer voll- flächig begrünten Pergola herzustellen. Stellplätze: Offene Stellplätze sind gleichmäßig mit Bäumen zu überstellen. Dabei ist im Ab- stand von maximal vier Stellplätzen mindestens ein großkroniger, standortgerech- ter Baum zu pflanzen. Die Pflanzliste (Ziffer 6.2 der planungsrechtlichen Festset- zungen) ist zu beachten. Die Stellplätze sind durchlässig für Niederschlagswasser (z.B. als Rasenfugenpflaster oder als Schotterrasen) auszuführen. 7. Artenschutzmaßnahmen / Maßnahmen zur Natura-2000 Verträglichkeit Die Maßnahmen sind im Detail – soweit darauf nachfolgend verwiesen wird - entsprechend der Maßnahmenblätter (Anlage 1 – Auszug aus der speziellen ar- tenschutzrechtlichen Prüfung - SAP) im Anhang auszuführen. 7.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Auf die direkt wirksamen Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (z.B. zeitliche Einschränkung für Rodungs- oder Abbrucharbeiten) wird nachricht- lich verwiesen. • Die Entnahme von Strukturen, die als Nistplatz von Brutvögeln oder als Tages- quartier von Fledermäusen geeignet sind, muss im Zeitraum zwischen Anfang November und Ende Februar erfolgen. • Vor Abriss-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden ist die aktuelle Besiedlung durch Vögel oder Fledermäuse kontrollieren. (S. An- lage 1 Maßnahmen V1 und V2) • Vor Beginn der baulichen Eingriffe in von Zauneidechsen besiedelte Lebens- räume ist eine Umsiedlung während geeigneter Zeiträume durch qualifizierte Fachkräfte durchzuführen. (Anhang 1 Maßnahme V 3) • Der Eingriffsbereich ist während der Bauzeit durch einen Reptilienschutzzaun zu sichern. (Anhang 1 Maßnahme V 4) Der Zaun muss regelmäßig von Vege- tation freigestellt werden, etwaige Beschädigungen sind unverzüglich zu re- parieren. 7.2 Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich • Installation von Nisthilfen bzw. Einbau von Nestmulden für den Mauersegler an geeigneten Standorten im Plangebiet. Sind an Gebäuden mit Sperlings- o- der Hausrotschwanzvorkommen Abriss-, Sanierungs- bzw. Umbaumaßnah- men vorgesehen, sind ebenso Ersatznistkästen für Sperlinge bzw. Hausrot- schwänze vorgezogen zu installieren. (Anhang 1 Maßnahme C 1) • Anlage von Ersatzhabitatflächen für die Zauneidechsen auf den Flächen M 2 im Plangebiet so rechtzeitig, dass Habitatreife für die Flächen bis zur - KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 11 - Umsiedlung erreicht wird. Diese Flächen sind entsprechend der Vorgaben der SAP zu unterhalten und zu pflegen. (Anhang 1 Maßnahme C 2) 8. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich • Maßnahme M 7 (nach Maßgabe des Umweltberichtes) auf der „privaten Grünfläche M 1“ – Entnahme nicht standortheimischen Jungwuchses. Schöss- linge standortfremder Bäume (vor allem Robinien) sind zu entfernen. • Maßnahme M 8 nach Maßgabe des Umweltberichtes) auf der „privaten Grünfläche M 2“ (im westlichen Teilbereich) – Ersatzhabitat für die Zaunei- chechse. Die bereits angelegte Fläche ist weiterhin nach den Vorgaben der SAP (Anhang 1 Maßnahme C 2) zu erhalten und zu pflegen. • Maßnahme M 9 (nach Maßgabe des Umweltberichtes) auf der „privaten Grünfläche M 2“ (im nordöstlichen Bereich) – Sicherung potenzieller Ersatzha- bitatflächen für die Zauneidechse – Diese Fläche ist für die Entwicklung von Maßnahmen für die Zauneidechse (Gesamtfläche: etwa 10.750 m²) zu si- chern. • Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung (Maßnahme M 12 des Umweltberichts): Für die Außenbeleuchtung sind ausschließlich insektenver- trägliche, staubdichte Beleuchtungseinrichtungen mit einer Lichttemperatur von bis zu 3000 Kelvin (Natriumdampf-Niederdruck- bzw. –Hochdrucklampen oder LEDs) einzusetzen Die Leuchten sind so auszurichten, dass sie gezielt nur die Straßen und Wege, nicht jedoch angrenzende Gehölze oder Grünflächen ausleuchten. Für Masten sind ausschließlich matte, nicht reflektierendem Ma- terialien zu verwenden. Gebäudebeleuchtungen sind auf das für die Sicher- heit erforderliche Maß zu reduzieren. Ihre Höhe ist an die standörtlichen Ge- gebenheiten und Notwendigkeiten unter Berücksichtigung der Verkehrssi- cherheit anzupassen. 9. Qualitätssicherung 9.1 Ökologische Baubegleitung Um die sachgerechte Durchführung der festgesetzten Maßnahmen sicherzustel- len und baubedingte, negative Auswirkungen auf die relevanten Tierartengrup- pen zu vermeiden, bzw. zu minimieren, ist eine Ökologische Baubegleitung hin- zuzuziehen, die nach den Vorgaben des Umweltberichts einzusetzen ist. 9.2 Monitoring Um die Funktionalität der jeweiligen Maßnahmen- und Maßnahmenflächen si- cherzustellen, ist ein Monitoring nach den Vorgaben des Umweltberichts (4.3 S. 72) durchzuführen. KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 12 - 10. Schallschutz Für die Gebäude im SO 2 (studentisches Wohnen) sind die erforderlichen Schall- dämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von den in der Anlage 2 zu den Festsetzungen geschossweise er- mittelten maßgeblichen Außenlärmpegel an den Fassaden der Gebäude nach DIN 4109-2 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“ Ausgabe Juli 2016, Abschnitt 4.5.5 zu ermitteln und bei den Planungen zu berücksichtigen. Für Schlafräume ist durch ein entsprechendes Lüftungskonzept ein ausreichender Mindestluftwechsel sicherzustellen. 11. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Auf der mit in der Planzeichnung mit einem Geh- und Fahrradfahrrecht zu Guns- ten der Allgemeinheit belegten Flächen dürfen keine baulichen Anlagen errichtet und Pflanzungen vorgenommen werden. Im Rahmen der mit Geh- und Radfahr- recht belegten Fläche müssen mindestens Flächen von 3 m Breite zugunsten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 13 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dachaufbauten Außer Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind aus- schließlich technisch notwendige Dachaufbauten zulässig. Die Dachaufbauten sind um das Maß ihrer Höhe über Attika von der Gebäudekante abzurücken. Sie sind räumlich zusammenzufassen und vollständig mit einer einheitlich gestalteten Umhausung zu umgeben. 1.2 Fassadengestaltung Als Fassadenmaterialien werden Putz, Sichtbeton, Naturstein-, Klinker-, Holz-, Fa- serzement- oder beschichtete Metallverkleidungen in heller bis mittlerer Tönung (Helligkeit (L) = 90 und Buntheit (C) = 05 gemäß RAL-Design-System) festgesetzt. Reflektierende Materialien sind unzulässig. Großflächige Fenster, Anlagen zur Gewinnung von Energie sowie Bauteile zur Energieeinsparung sind hiervon ausgenommen. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Gebäude, im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, nicht in der Vorzone und unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,50 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und derglei- chen) bis zu einer Fläche von je 1,00 m², Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybea- mer oder Ähnliches. Automaten sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen Nicht überbaute Flächen sind mit Ausnahme von Zufahrten, Eingängen und nicht überdachten Fahrradabstellflächen sowie möglicher Nebenanlagen nach Ziffer als Vegetationsfläche anzulegen und zu unterhalten. Die Benutzung als Arbeits-, Ab- stell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. Einfriedigungen sind nur als Hecken zulässig. 4. Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind bei Neubauten in die Gebäude zu integrieren. KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 14 - Abfallbehälterstandplätze, die von den öffentlichen bzw. von den über ein Geh- und Fahrradfahrrecht gesicherten Bereichen aus einsehbar sind, sind entweder mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen oder durch andere bauliche Maß- nahmen verdeckt auszubilden. 5. Außenantennen Pro Gebäude ist im SO 2 und bei den denkmalgeschützten Gebäuden nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 6. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 7. Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – so- weit i. S. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – über Versicke- rungsmulden zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Garten- bewässerung). Die Mulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberboden- schicht mit Rasendecke aufweisen. Die notwendige Befestigung von nicht über- bauten Flächen der Baugrundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen. Karlsruhe, den 3. März 2020 Fassung vom 20. Januar 2022 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner 6. Massnahmen 33 KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart 6 Massnahmen 6.1 Massnahmen zur Vermeidung und Minderung V 1 44 (1) 1 BNATSCHG: Frei- n MASSNAHME: MASSNAHMENTYP: Baufeldbereinigung Vermeidungs- CEF- - tungszustands (auch als CEF realisierbar) en ZEITRAUM: Anfang November Ende Februar BESCHREIBUNG: Frei- gesquartier geeigneten Strukturen muss im Zeitraum zwischen Anfang November und Ende Februar erfolgen. V 2 44 (1) 1 BNATSCHG: MASSNAHME: MASSNAHMENTYP: Vermeidungs- CEF- - tungszustands (auch als CEF realisierbar) ZEITRAUM: BESCHREIBUNG: Vor Abriss-, Ausbau- und Sanierungs Abriss- - vor. 34 6. Massnahmen KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart V 3 44 (1) 1 BNATSCHG: - und Ruhe- MASSNAHME: MASSNAHMENTYP: Umsiedlung der vom Vorhaben betroffenen Zauneidechsen Vermeidungs- CEF- - tungszustands (auch als CEF realisierbar) Vermeidung von en ZEITRAUM: Anfang August bis Ende September BESCHREIBUNG: Umsiedlung: Aktive Umsetzung der Zauneidechsen von und ggf. Anfang August bis Ende September vor Beginn der baulichen Eingriffe durch qualifizierte, von dem Vorhaben- griffsbereich und das Verbringen dieser in das Ersatzhabitat Der zeitliche Ablauf der Fang- und durch die jeweilig herrschende Witterung. nan- gel bei sonnigem bis l gen (vgl. G LANDT 1988). In Bereichen mit dichter Vegetation sowie bei juvenilen Zauneidechsen Abfan des Fangs gezielt kontrolliert werden. n verwahrt und direkt im Anschluss an die Fang- dass V 4 44 (1) 1 BNATSCHG Individuenverluste der Zaun MASSNAHME: MASSNAHMENTYP: Installation eines Reptilienschutz- zaunes gleitung Vermeidungs- CEF- - tungszustands (als CEF- 6. Massnahmen 35 KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart ZEITRAUM: Vor Beginn der Umsiedlung der Zauneidechsen (de April bzw. Anfang August bis Ende September BESCHREIBUNG: Um eine Einwanderung von Zauneidechsen in den Eingriffsbereich rau- mes zu verhindern, ist diese durch einen Reptilienschutzzaun abzugrenzen. Die Aufstellung Baubegleitung. tieren ausgeschlossen werden kann. Die Lage des Reptilienschutzzauns ist Abbildung 4 zu und abgedichtet werden. Der Reptilienschutzzaun besteht aus glatter Rhizomsperre, die mindestens 15 cm tief in den steht. Nach dem Eingraben des Zauns wird der Boden zu beiden Seite des Zauns so verdichtet, dass ein Untergraben des Zauns durch die Eidechsen verhindert wird. Die Halterungen des Zauns werden auf der den Eidechsen abgewandten Seite befestigt. Sich Zauneidechsen zuge- wandten Seite des Zaunes ist ein 1 dauer Vegetation zu verhindern. Abbildung 4: V 4 36 6. Massnahmen KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart Abbildung 5: Systemskizze Reptilienschutzzaun V 5 44 (1) 44 (1) 2 UND 44 (1) 3 BNATSCHG - des Heldbocks MASSNAHME: Erhaltung von Brut-, Verdachts- und Potenzialbme des Held- bock Vermeidungs- CEF- - tungszustands (auch als CEF realisierbar) - ZEITRAUM: habenrealisierung BESCHREIBUNG: Die Potenzial-, Verdachts- und Brutdes Heldbock im Geltungsbereich des Bebauungs- Festsetzungen im Bebauungsplan sicherzustellen. Ggf. ist bei konkre di zu vermeiden. dass ein Bereich um die Potenzial-, Verdachts- r mindestens den Kronenbereich beinhaltet, nicht in Anspruch genommen werden darf. 6. Massnahmen 37 KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart Abbildung 6: Geltungsbereich des Bebauungsplans 6.2 Massnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich C 1 44 (1) 3 BNATSCHG: - den Mauersegler MASSNAHME: MASSNAHMENTYP: und weitere Vermeidungs- CEF- tungszustands (auch als CEF realisierbar) - des Mauerseglers BESCHREIBUNG: Installation von Nisthilfen , da im Rahmen der und Haussperling ver- loren gehen. Weiterhin gehen innerhalb des B- rotschwanz verloren. Die Auswahl geeigneter Standorte und das Ausbringen der Nisthilfen erfolgt im Rahmen der 38 6. Massnahmen KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart Regen eindringen kann. UMFANG: Der Bedarf orientiert sich qualitativ an den betroffenen Arten und quantitativ an der Anzahl der Typ Arten Anzahl Nistkasten Mauersegler 30x45 mm > 3 m Mauersegler 8 Nistkasten Haussperling 32-34 mm 2 - 3 m Haussperling 10 Nistkasten 32x48 mm 2 - 3 m Hausrotschwanz 4 ZEITPUNKT DER DURCHF eine Installation im Winter (Dezember/Januar) zu empfehlen ist. Unterhaltungspflege: bei Bedarf ersetzt. C 2 44 (1) 3 BNATSCHG: Fortpflanzungs- MASSNAHME: MASSNAHMENTYP: die Zauneidechse Vermeidungs- CEF- - tungszustands (auch als CEF realisierbar) neidechse im r ERFORDERLICHER S re 6. Massnahmen 39 KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart C 2 Abbildung 7: Die Abgrenzung erfolgt anhand von Habitatausstattung und -struktur. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans besiedelt die Zauneidechse neben der CEF-nah- chen Ha- nachhaltig in Anspruch genommen. che der Zauneidechse wurde anhand i viduen sowie der dort vorhanden Habitatausstattung abgegrenzt. Versiegelte Bereiche sind Abbildung 7). Die Neuanlage denicht und nur in geringer Dichte von Zauneidechsen besiedelt sind. , die n funktionale Entwertung aufgrund der entstehenden Bebauung bspw. durch Verschattung zu erwarten ist. der Zauneidechse handelt und die Ersatzhabitate zu Beginn der Umsiedlung eine ausrei- chende Habitatreife aufweisen werden insgesamt mind. 1.500 BESCHREIBUNG: Das Ersatzhabitat, in welches die Tiere umgesiedelt werden, muss eine hinreichende Habi- L AUFER (2014) das Vorhandensein geeigneter Strukturen, eine ausrei- und ein vielseitig strukturierter Lebensraum. Die Bedeutung eines guten Zustandes der Ersatz- iner Umsiedlung wird auch von weiteren Autoren betont (z.B. G LANDT & B ISCHOFF 1988, T HUNHORST 1999 -Offenlandcharakter aufweisen. Damit das Habitat lan 40 6. Massnahmen KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart C 2 (B LANKE 2010). Hierzu sind insbesondere trockene A LBERT K OECHLIN S TIFTUNG (2018) stellen die besondere Eignung besonnter Randbereiche von Kleinstrukturen (Wurzelstock-Sandhaufen, Totholzstrukturen, Steinhaufen- ckenmauern) hervor. An diesen Strukturen seien die Erhaltung bzw. das Vorhandensein von Altgras- strukturbildenden Elemente auch vglw. kurzfristig vor der Umsiedlung eingebracht werden. Die geplante CEF-den en 22808/3, 6544 und 6544/1 im Geltungsbereich des Bebauungsplans umgesetzt werden. z von Eidechsen im Bebauun 9, insgesamt: 10.750 ). Die - Erfassungen zum aktuellen Bestand (Zauneidechse) erforderlich. Hie Bedarf an Ersatzhabitaten bestehen als bisher anzunehmen ist. Die im B-Plan als CEF- lb des Geltungsbe- reichs des B-Plans herangezogen werden. im Bereich der CEF- CEF-ebietes. Die neu an- g eine geringe Eignung als Habi neidechsen auf und ist in geringer Dichte besiedelt, weshalb ein hohes Aufwertungspotenzial besteht. Habitatoptimierung: Die nachfolgenden Angaben Die Herrichtung und dauerhafte Sicherung der CEF- nahmenZusammenhang als Lebensraum der Zauneidechse durch Biotopentwick- lungs- und -gestaltungsvorhabenbedingt betroffenen Bereich lebenden Teilpopulation in die CEF- . im Bereich der e 22808/3, 6544 und 6544/1 herzu- stellenden Strukturen: Etablierung von Altgrasstreifen Anlage von Anlage von Holzbeigen mit vorgelagerten kombinierten Nahrungshabitaten und Eiablage- Anlage von Wurzelstubben iger geschlossene Vegetation, in tilien als Versteck- in der Regel erst alle 3- rauf zu achten, dass die Altgrasbereiche nur rotierend gepflegt werden (z.B. pro Jahr max. 1/3 des Bestandes), d. ten befindlichen Steinpackungen werden zudem Winterquartier 6. Massnahmen 41 KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart C 2 -30 zu erhalten, darf kein Steinmaterial kleiner 10 cm verbaut werden. Der Boden der Grube muss geneigt sein (10-20 Grad), so dass cm hohen Sand bzw. Sand-Kies- m realisiert werden Lagen sind zur weiteren Strukturierung aus Reisig, Streu oder Laub zu erstellen. Die abschlie- - und Standfestigkeit der einer Riste betragen L: 300 cm, B: 150 cm, H: 150 cm. -100 cm. aufgeschichteten Rund- 42 6. Massnahmen KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart C 2 3 nenpl Feuchtigkeit aufweisendes Substrat eingebaut (Sand-Erde-Gemisch, 70 % Flusssandanteil). Dieses wird den Beigen vorgelagert angelegt (Mindesteinbautiefe von 50 cm). cm, B: 200 cm, H: 150 cm. Abbildung 8: Skizzenhafte Darstellung einer Holzbeige mit Altgrastreifen und vorgelagertem Sand-Erde-Stiftung (2018). gnete Vernetzungsstrukturen Pflege nicht angepflanzt. Damit die Ge- der Habitatherstellung den bestehenden Aufwuchs der Ruderalflur zu schonen sin ZEITPUNKT DER DURC 6. Massnahmen 43 KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart C 2 Die Anlage des Ersatzhabitates muss vor der Umsetzung der Zauneidechsen erfolgen. kommen und die somit aufgewertet werden, Ende August bis Ende September herzurichten sind. Das Ersatzhabitat muss zum Beginn der Umsiedlung eine ausreichende Habitatreife aufweisen. Unterhaltungspflege: Je nach Vegetationsaufwuchs ist ein ein- Freihaltung (das Schnittgut ist abzutransportieren). In den ers- ten iger Schnitt zur Aushageru ren. Die sollte bei mind. 10 cm liegen. Die Mahdtermine sollten witterungsab- Die Im Falle von er- 39 (5) 1 BNatSchG Oktober bis Februar. Kontrolle und Vermeidung von -rei- chenden zeitlichen Vorlauf, umgesetzt worden sein. 6.3 Sicherung der Massnahmen ungsplan zu erfolgen. 6.4 Risikomanagement tung, ein Monitoring sowie ggf. Korrektur- und Durch eine gische Baubegleitung wird sichergestellt, dass die notwendigen Schutz Weise soll eine hohe den. Baubegleitung miteinzubeziehen: V 2 V 3 V 5 Umsiedlung der vom Vorhaben betroffenen Zauneidechsen C 1 C 2 44 6. Massnahmen KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart , wird im Rahmen des Arten- schutzes ein mehrges Monitoring zogen zu bewerten. Als Referenzwert werden die im Rahmen der hier vorliegenden Untersuchung ermittelten stellt. Nach drei Jahren wird auf Grundlage der bis dahin zusammengetragenen Ergebnisse forderlich ist. sind ggf. begleitende Korrektur- und vorzusehen, die bei Darunter werden weitere Habitatauf- wertun gimes (Mahdturnus, Mahdzeitpunkt), eine Einbringung weiterer Habitatelemente in die CEF-

  • Anlage 4 Umweltbericht KIT Campus_Ost
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Stadt Karlsruhe Umweltbericht mit integrierter Eingriffs- und Aus- gleichsbilanz Entwurf Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-und Ausgleichsbilanz Stuttgart, Dezember 2019, ergänzt Oktober 2020 Auftraggeber: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Facility Management (FM) Herrmann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Auftragnehmer: Gruppe für ökologische Gutachten GmbH Dreifelderstraße 28 70599 Stuttgart www.goeg.de Projektleitung: Dr. Gunther Matthäus (Diplom Biologe) Lukas von der Au (M.Sc. Umweltplanung und Recht) Bearbeitung: Lukas von der Au (M.Sc. Umweltplanung und Recht) Andreas Seiffert (M.Sc. Umweltplanung / Landschaftsarchitekt) Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 1 1 Einleitung 3 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 3 1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplans 3 1.2.1 Standort und grundsätzliche Ziele des Bauleitplans 6 1.2.2 Art und Umfang der Planung 8 1.2.3 Bedarf an Grund und Boden 12 1.2.4 Wirkfaktoren des Vorhabens und voraussichtlicher Wirkungsbereich 12 1.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 14 1.3 Ziele des Umweltschutzes 14 1.3.1 Fachgesetze und untergesetzliche Normsetzungen 14 1.3.2 Übergeordnete Planungen 15 1.3.3 Sonstige Planungen 18 1.3.4 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft 19 2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 22 2.1 Umweltbelang Fläche 22 2.1.1 Bestandserfassung (Basisszenario) 23 2.1.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 23 2.1.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 23 2.1.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 23 2.1.5 Beurteilung der Erheblichkeit 23 2.2 Umweltbelang Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung 24 2.2.1 Bestandserfassung und-bewertung (Basisszenario) 24 2.2.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 25 2.2.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 25 2.2.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 25 2.2.5 Beurteilung der Erheblichkeit 26 2.3 Umweltbelang Boden 27 2.3.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 27 2.3.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 28 2.3.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 29 2.3.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 29 2.3.5 Beurteilung der Erheblichkeit 30 2.4 Umweltbelang Wasser 30 2.4.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 31 2.4.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 32 2.4.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 32 2.4.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 33 2.4.5 Beurteilung der Erheblichkeit 33 2.5 Umweltbelang Pflanzen/Biotope, Tiere und Biologische Vielfalt 33 2.5.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 34 2.5.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 40 2.5.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 40 2.5.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 42 2.5.5 Beurteilung der Erheblichkeit 43 2.6 Umweltbelang Klima/Luft und Klimawandel 43 2.6.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 45 2.6.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 45 2.6.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 46 2.6.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 46 2.6.5 Beurteilung der Erheblichkeit 47 2.7 Umweltbelang Landschaft 47 2.7.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 47 2.7.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 48 2.7.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 48 2.7.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 49 2.7.5 Beurteilung der Erheblichkeit 49 2.8 Umweltbelang Kulturelles Erbe (Kulturgüter und sonstige Sachgüter) 49 2.8.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 49 2.8.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 50 2.8.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 50 2.8.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 51 2.8.5 Beurteilung der Erheblichkeit 51 2.9 Beschreibung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen 51 2.10 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiligen Auswirkungen (B-Plan interne Maßnahmen) 52 2.10.1 Maßnahmen zum Artenschutz 52 2.10.2 Maßnahmen zur Natura 2000-Verträglichkeit 54 2.10.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich 55 2.10.4 Zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen 59 3 Eingriffs-Ausgleichsbilanz 62 3.1 Unvermeidbare dauerhafte Beeinträchtigungen 62 3.2 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung 62 3.2.1 Naturgut Pflanzen / Biotope 62 Naturgut Tiere 65 3.2.2 Naturgut Boden 66 3.2.3 Naturgut Wasser 68 3.2.4 Naturgut Klima und Luft 68 3.2.5 Naturgut Landschaftsbild und Erholung 69 3.2.6 Zusammenfassung Eingriffsbilanz B-Plangebiet 69 3.3 Maßnahmen zur Kompensation / Anordnung von Ersatzpflanzung 70 3.4 Eingriffsbilanz unter Einbeziehung externer Maßnahmen 70 4 Zusätzliche Angaben: 72 4.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung 72 4.2 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 72 4.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen 72 5 Literatur und Quellen 74 5.1 Fachliteratur 74 5.2 Rechtsgrundlagen und Urteile 74 5.3 Planungsgrundlagen 76 6 Anhang 79 6.1 Relevante Fachgesetze und untergesetzliche Regelungen sowie deren Zielaussagen 79 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 (Entwurf) 7 Abbildung 2: Raumnutzungskarte des Regionalplan Mittlerer Oberrhein (RVMO 2006) 16 Abbildung 3: Flächennutzungsplan 2010 (NVK Karlsruhe 2010) 17 Abbildung 4: Landschaftsplan 2010 (NVK Karlsruhe 2010) 18 Abbildung 5: Fläche der Waldumwandlung (VERMÖGEN UND BAU BW 2020) 21 Abbildung 6: Klimafunktionskarte (NVK Karlsruhe 2011) 44 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht zur Eingriffserheblichkeit bezüglich der Umweltbelange 2 Tabelle 2: Übersicht der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen und dessen positive Wirkung auf die Umweltbelange 60 Tabelle 3: Bewertung Bestand Biotoptypen 62 Tabelle 4: Bewertung Planung Biotoptypen 64 Tabelle 5: Bewertung Bestand Boden 66 Tabelle 6: Bewertung Planung Boden 67 Tabelle 7: Zusammenfassung Eingriffsbilanz für den B-Plan 69 Tabelle 8: Bilanzierung der Anrechnung von Ersatzpflanzungen im Rahmen einer Fällgenehmigung 70 Tabelle 9: Eingriffsbilanz unter Einbeziehung externer Maßnahmen 70 Kartenverzeichnis Karte 1: Biotoptypen Bestand 96 Karte 2: Biotoptypen Planung 97 Karte 3: Boden Bestand 98 Karte 4: Boden Planung 99 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 1 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Die Stadt Karlsruhe plant die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2. Der Geltungsbereich des geplanten B-Plans liegt im Stadtteil Rintheim und umfasst ca. 13 ha. Im Flächennutzungsplan ist das B-Plangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestim- mung Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik ausgewiesen, insofern ist die Möglichkeit der Entwicklung eines Sondergebietes auf höherer Planungsebene bereits festgelegt worden. Das B-Plangebiet liegt auf dem Areal der ehemaligen Mackensen-Kaserne, wodurch es sich grundsätzlich um seine Flächenumnutzung handelt. Die Entwicklung des B-Plange- bietes als Campusgelände des KIT hat bereits vor fast 20 Jahren begonnen. Im B-Plangebiet sollen ein Sondergebiet für die Unterbringung von Einrichtungen der Grundlagenforschung, der Erforschung und Entwicklung neuer Technologien, Methoden und Prozesse sowie der Unterbringung sonstiger Einrichtungen der Universität und uni- versitätsaffiner Nutzungen (SO 1) und ein Sondergebiet für die Unterbringung von stu- dentischem Wohnen für Studierende in Karlsruhe festgesetzt werden. Als Grundlage für die Bewertung der Auswirkungen der Umsetzung des B-Planes dient der Ist-Zustand, da für das B-Plangebiet bisher kein rechtswirksamer Bebauungsplan existiert. Der B-Plan wird im zweistufigen Verfahren erarbeitet. Hiernach sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landespflege sowie die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange zu berücksichtigen. Der Umweltbe- richt wird entsprechend der Planungstiefe und des Erkenntnisstands erstellt. Der vorliegende Bericht informiert Planungsbeteiligte, beteiligten Behörden und die inte- ressierte Öffentlichkeit über die Umweltauswirkungen des Vorhabens. Er dient als Ab- wägungsgrundlage für den Gemeinderat hinsichtlich der Umweltbelange. Darin werden zu jedem Umweltbelang Aussagen zu Bestand, Planung und den daraus resultierenden Konflikten getroffen. Es werden Maßnahmenvorschläge zur Vermeidung bzw. zur Ver- minderung des Eingriffs gegeben. Vermeidung / Minderung (siehe auch Kapitel 2.10), insbesondere:  Artenschutzmaßnahmen (Bauzeitenbeschränkung, Gebäudekontrollen, Herstel- lung von Nistmöglichkeiten für den Mauersegler, Anlage eines Ersatzhabitates für die Zauneidechse),  Maßnahmen zur Natura 2000-Verträglichkeit (Erhalt von Bäumen für Heldbock und Hirschkäfer),  soweit möglich Erhalt und Schutz vorhandener Bäume,  Pflanzgebote / Baumpflanzungen, 2 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG  Private Grünflächen (Erhalt und Entwicklung),  Verwendung umwelt- und tierfreundlicher Beleuchtung,  Festsetzung von Dachflächenbegrünung von mind. 12 cm (Anteil von 50 % an Ge- samtdachoberfläche),  Fassadenbegrünung,  Stellplätze sind durchlässig für Niederschlagswasser auszuführen Die Beeinträchtigungsintensität wird zum derzeitigen Planungs- und Erkenntnisstand wie folgt eingestuft (vgl. nachstehende Tabelle). In dieser Bewertung berücksichtigt sind die empfohlenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aus Kapitel 2.10. Tabelle 1: Übersicht zur Eingriffserheblichkeit bezüglich der Umweltbelange Umweltbelang Einschätzung Eingriffserheblichkeit unter Einbeziehung planinterner Vermeidung/ Mi- nimierung und internem festgesetzten Ausgleich Weitere Maßnahmen erforderlich Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölke- rung keine Beeinträchtigungen, keine verbleibende nachteilige Auswirkungen nein Fläche geringe Beeinträchtigungen, keine verbleibenden nachteiligen Auswirkungen nein Boden geringe Beeinträchtigungen, keine verbleibenden nachteiligen Auswirkungen nein Wasser geringe Beeinträchtigungen, nicht erhebliche ver- bleibende nachteilige Auswirkungen nein Tiere mittlere Beeinträchtigungen, nicht erhebliche ver- bleibende nachteilige Auswirkungen interne Maßnahmen (vorgezogen funktionsfähig) zur Bewältigung des Artenschutzes erforderlich nein Pflanzen / Biotope geringe Beeinträchtigungen, nicht erhebliche ver- bleibende nachteilige Auswirkungen nein Biologische Vielfalt geringe Beeinträchtigungen, nicht erhebliche verbleibende nachteilige Auswir- kungen nein Klima/Luft und Klima- wandel geringe Beeinträchtigungen, nicht erhebliche ver- bleibende nachteilige Auswirkungen nein Landschaft keine Beeinträchtigungen, keine verbleibende nachteilige Auswirkungen nein Kulturelles Erbe (Kulturgüter und sonstige Sachgüter) geringe Beeinträchtigungen, keine verbleibenden nachteiligen Auswirkungen nein Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete Es besteht Verträglichkeit mit den Erhaltungszie- len der Natura 2000-Gebiete (6916-342 und 6916- 441) nein Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit der zul. Vorhaben für schwere Unfälle und Katastro- phen keine Auswirkungen zu erwarten nein 1. Einleitung 3 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Karlsruhe plant die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 im Stadtteil Rintheim. Am 5. Juli 2018 beschließt der Planungsausschuss die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Verfahren, in dessen Rah- men die Betrachtung der in der Abwägung relevanten Umweltbelange notwendig wird. Im vorliegenden Umweltbericht werden die Auswirkungen der Planung auf die im Fol- genden dargestellten relevanten Umweltbelange erfasst und bewertet: 1. Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung 2. Boden und Fläche, 3. Wasser, 4. Pflanzen / Biotope und Tiere, biologische Vielfalt, 5. Klima, Luft und Klimawandel, 6. Landschaft/ Stadtbild 7. Kulturelles Erbe (Kultur- und Sachgüter) Die Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Punkten 1.- 7. werden bei den Umweltbelangen mitbetrachtet. Im vorliegenden Fall wird der Umweltbericht durch eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz so- wie eine Maßnahmenkonzeption ergänzt. Sowohl die Umweltprüfung als auch die Ein- griffsregelung benutzen den Begriff der Erheblichkeit zur Beurteilung der Notwendigkeit von kompensierenden Maßnahmen. Jedoch sind deren Maßstäbe an unterschiedliche Gesetze gebunden und damit nicht identisch. Die Bewertung der Erheblichkeit der Um- weltauswirkungen im Umweltbericht richtet sich nach dem Gesetz über die Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVPG), die Bearbeitung der Eingriffsregelung nach § 1a Bauge- setzbuch (BauGB) mit Verweis auf die Eingriffsregelung nach § 14 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG). Für die überplante Fläche existiert derzeit kein rechtskräftiger B-Plan oder anderweitiges Planungsrecht. Daher ist bei der Bewertung der Umweltauswirkungen und bei den Be- trachtungen zur Eingriffsregelung vom derzeitigen Zustand auszugehen. 1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplans Nachrichtlich entnommen aus der Begründung des B-Planes (STADT KARLSRUHE 2020): 4 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Aufgabe und Notwendigkeit Der KIT Campus Ost befindet sich auf dem Areal der ehemaligen Mackensen-Kaserne im Stadtteil Rintheim am Schnittpunkt der Büchiger Allee (einer der Schlossstrahlen) mit der Rintheimer Querallee. In unmittelbarer Nachbarschaft des KIT Campus Ost liegen unter anderem der Technologiepark Karlsruhe, die Bundeswehrfachschule, die Karlsru- her Niederlassung der Deutschen Flugsicherung sowie verschiedene Kleingartenanla- gen. Im Rahmen der Planungswerkstatt des Räumlichen Leitbildes wurde der Bereich um den Hauptfriedhof und entlang der ehemaligen Freihaltetrasse Nord als einer der Orte Karls- ruhes mit hohem Entwicklungspotenzial identifiziert und der KIT Campus Ost hiermit in den Fokus städtebaulicher Entwicklung gerückt. Die erste universitäre Nutzung der vormaligen, teilweise denkmalgeschützten Kasernen- anlage erfolgte ab der Jahrtausendwende in Form einzelner Forschungs-einrichtungen sowie studentischem Wohnen. Auf Grundlage verschiedener planerischer Vorüberle- gungen (unter anderem der 'Rahmenplanung Mackensen-Kaserne', Vermögen und Bau Karlsruhe aus dem Jahr 2001 und dem 'Gestaltplan KIT Campus Ost' aus dem Jahr 2013) wurde der Campus seitdem im östlichen Bereich schrittweise durch entspre- chende Neubauten ergänzt sowie verschiedene Bestandsgebäude umgebaut bezie- hungsweise saniert. Heute ist der KIT Campus Ost vor allem Sitz des KIT-Zentrums Mo- bilitätssysteme. In diesem Rahmen beabsichtigt das KIT den Standort künftig weiter als Forschungscam- pus mit den inhaltlichen Schwerpunktbereichen Mobilität, Materialforschung und Indust- rie 4.0 zu entwickeln, aufzuwerten und zu stärken. Neben der weiteren Instandsetzung und Umnutzung der Bestandsbauten (wie den „Mannschaftsgebäuden“ oder dem ehe- maligen „Casino“) zu Büro- und Verwaltungszwecken sind hierzu perspektivisch vor al- lem die bedarfsweise Errichtung von Versuchsständen, Prüffeldern, Labor- und Technik- gebäuden vorgesehen. Erste geplante Bausteine stellen dabei der Neubau der soge- nannten Forschungsfabrik und der Ersatzneubau für das Motorenprüffeld dar. Darüber hinaus ist im südlichen Bereich des Campus die Unterbringung von rund 256 Studieren- denwohnheimplätzen durch das Studierendenwerk Karlsruhe geplant. Dazu wird das denkmalgeschützte, ehemalige „Stabsgebäude“ umgenutzt sowie auf der östlich angren- zenden Fläche ein Neubau errichtet werden. Hierzu wurde 2019 ein Wettbewerbsver- fahren durch das Studierendenwerk durchgeführt. Als Basis für eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung des KIT Campus Ost wurde 2017/18 ein städtebaulicher Rahmenplan durch das Stadtplanungsbüro MESS erstellt, der die planerische Grundlage für diesen Bebauungsplan darstellt. 1. Einleitung 5 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Planungskonzept Ausgehend von den Bestandsstrukturen ist ein „Bebauungsraster“ in Nord-Süd- und Ost- West-Richtung vorgesehen, das eine geordnete und gleichzeitig flexible Bebauung aus „ruhigen“, „gleichförmigen“ Baukörpern mit klaren Kanten nach innen und außen gestat- tet. Die mögliche Höhenentwicklung der Neubebauung orientiert sich an dem Gebäude- bestand auf dem Campusgelände und fügt sich in diesen Kontext ein. Ein Spielraum für die Gebäudehöhen von bis zu maximal 18 Meter Höhe ist vorgesehen. Eine niedrigere Bebauung bis maximal 16 m Höhe gewährleistet einen angemessenen Übergang zu den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden, wie im Bereich des ehemaligen „Stabsgebäu- des“ für den Neubau des Studierendenwohnens vorgesehen. Darüber hinaus werden im südlichen Bereich des Campus Ost ca. 256 Wohnheimplätze für Studierende durch das Studierendenwerk Karlsruhe realisiert. Hochpunkte am Entrée des Campus und im Übergang zum TPK bis maximal 20,5 m setzten städtebauliche Akzente. Der Bebauungsplan sieht eine klare Gliederung der Nutzungen und der damit zusam- menhängenden Bebauungsstruktur in zwei maßgeblichen Bereiche vor: In dem denk- malgeschützten südlichen Bereich, rund um den ehemaligen „Appellplatz“ und die um- genutzten „Mannschaftsgebäude“, sind Büro-, Verwaltungs- und ergänzende zentrale Nutzungen (wie beispielsweise Versorgungseinrichtungen, Veranstaltungs- oder Semi- narräume) sowie Studierendenwohnen im Ensemble mit dem ehemaligen „Stabsge- bäude“ geplant. Im nördlichen Bereich sind dagegen variabel entwickelbare Baufelder für hochinstallierte Gebäude für Forschungseinrichtungen wie Versuchsstände, Prüffelder, Labor- und Technikgebäude, sowie Infrastrukturanlagen geplant. Das Institut für Kolbenmotoren (IFKM) und die Fahrzeugsystemtechnik (FAST), Institut für Produktentwicklung (IPEK), sind gemeinsam mit Kooperationen aus der Wissen- schaft (FhG –Institut für Werkstoffe und Materialien, Tribologie) und Industriepartnern vor Ort tätig. Der Wissenschafts- und Forschungscampus wird mit den inhaltlichen Schwerpunkten Mobilität, Materialforschung und Industrie 4.0 hochwertig weiterentwickelt. Der Ausbau von Kooperationen mit Partnern aus Forschung (FhG), Entwicklung und Industrie („Com- pany on Campus“) unterstützt Ausgründungen und die Entwicklung innovativer Techno- logien. Die Stellplätze sind in SO 1 sind in einer Parkpalette oder in den Untergeschossen an- geordnet, um möglichst viel Fläche im Sinne einer Freiraumgestaltung nutzbar zu ma- chen. In SO 2 sind Bereiche für Stellplätze und Fahrradständer ausgewiesen. 6 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 1.2.1 Standort und grundsätzliche Ziele des Bauleitplans Das B-Plangebiet KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 liegt im Stadtteil Rintheim im Osten des Stadtkerns von Karlsruhe. Nördlich schließt in etwa 200 m Ent- fernung der Hardtwald an. Gemäß der naturräumlichen Gliederung wird das B-Plangebiet dem Naturraum Hardt- ebenen zugeordnet. Dieser ist geprägt von sandigen bis kiesigen Schotterflächen, lemi- gen Niederungen des Bruchrandes und Niederungen, die vereinzelt die Schotterflächen queren. Die Schotterflächen weisen nährstoffarmen, wasserundurchlässigen Boden auf und sind hauptsächlich mit Kiefern bestanden, teils findet sich auch intensive landwirt- schaftliche Nutzung. Aktuell wird das B-Plangebiet im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude für Verwal- tung und teils studentisches Wohnen genutzt. Im nordöstlichen Bereich sind bereits erste Ansiedlungen von Einrichtungen für Forschung, Wissenschaft und Technik vorhanden. Die Erschließung als Campusgelände hat anhand bereits genehmigter Bauvorhaben be- reits begonnen. Geplant ist die Ausweisung von Baufläche für Sondergebiete. Innerhalb des B-Plange- bietes wurden bereits einzelne Gebäude nach § 34 BauGB neu errichtet. Der B-Plan dient somit vornehmlich der strukturierten Entwicklung von Bauflächen in einem Gesamt- konzept. Dabei sind auch die Entwicklung eines Grünkonzeptes sowie die Einbindung denkmalgeschützter Flächen und Gebäude wesentliche Faktoren. 1. Einleitung 7 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Abbildung 1: B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 (Entwurf) 8 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 1.2.2 Art und Umfang der Planung Die nachfolgenden Ausführungen zum Art und Umfang der Planung basieren auf dem Vorentwurf des B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 (Plan- und Textteil mit Begründung). Art der Nutzung Sondergebiet (SO) mit Zweckbestimmung Universität, Wissen- schaft, Forschung und Technik (SO 1 / SO 2) Grünfläche Verkehrsfläche Maß der Nutzung und Bauweise SO 1: Grundflächenzahl (GRZ): 0,8 Wandhöhe (in Metern): 18 m Baumassenzahl (BMZ): 10,0 Unterbringung von Einrichtungen der Grundlagenforschung, Erfor- schung und Entwicklung neuer Technologien, Methoden und Pro- zesse sowie Unterbringung sonstiger Einrichtungen der Universität und universitätsaffiner Nutzungen Abweichende Bauweise SO 2: Grundflächenzahl (GRZ): 0,5 Wandhöhe (in Metern): 16 m Baumassenzahl (BMZ): 10,0 Unterbringung von studentischem Wohnen Abweichende Bauweise Verkehrserschließung Die Erschließung erfolgt über die Hauptzufahrt von der Rintheimer Querallee im Südwesten des Areals. Zusätzlich wird die vorhandene Zufahrt im nordwestlichen Bereich für Lieferverkehre ausgebaut. Die innere Erschließung des Campus erfolgt überwiegend über die bestehenden Straßenflächen in Form einer „Erschließungs- schlaufe“. In den nördlichen Baufeldern sollen zwischen den einzel- nen Bebauungen „Erschließungshöfe“ realisiert werden – im Wech- sel mit „Grünfugen“. Der KIT Campus Ost ist durch verschiedene Fuß- und Radwegever- bindungen, wie über die Hagsfelder Allee und die Büchiger Allee mit der Innenstadt und über die sogenannte „Synergie Plaza“ mit dem Technologiepark vernetzt. Das KIT belegt bereits Flächen in Gebäu- den des Technologieparks. Seitens des KIT werden darüber hinaus alternative und innovative Mobilitätsangebote anvisiert. Der Forschungsschwerpunkt bietet die Voraussetzungen zur Optimierung der Mobilitätssysteme vor Ort. Angestrebt wird eine gemeinsame Weiterentwicklung umwelt- freundlicher Verkehrs- und Erschließungssysteme mit dem Techno- logiepark Karlsruhe (TPK) und weiteren Anliegern. ÖPNV Aktuell verbindet der KIT Shuttle-Verkehr mit wasserstoffbetriebe- nen Bussen die Standorte des KIT. Der KIT Campus Ost wird mit dem KIT Shuttle-Bus erschlossen. Die Haltestellt befindet sich im Bereich des Haupteingangs zum Campus-Gelände. Stellplätze, Garagen Ober- und unterirdische Stellplätze, Carports und Garagen sind nur innerhalb des Baubereichs und auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Ebenerdige Radabstellanlagen sind möglichst zu überdachen und auf dem Grundstück nachzuweisen. 1. Einleitung 9 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Leitungsrechte 20 kV-Stromtrassen (im östlichen und südlichen Bereich) Gas- und Wasserleitungen der Stadtwerke Karlsruhe teilweise erdverlegte CU-FM-Kabel sowie LWL Leerrohrtrassen Infrastruktur der Fernwärme der Stadtwerke Karlsruhe Grünkonzept Der städtebauliche Rahmenplan ist durch ein ausdifferenziertes Freiraumsystem aus intensiv und extensiv gestalteten Bereichen gekennzeichnet. Die freiräumlichen Strukturen bieten sowohl Raum für erforderliche Retentionsflächen, Ausgleichs- oder Ersatzmaß- nahmen als auch zur Ausbildung einer hohen und vielseitigen Auf- enthaltsqualität. Freiflächen sind im Hinblick auf ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere naturnah zu gestalten. Eingebettet ist der Campus in einen waldartigen, naturnahen „Grün- saum“, der einen angemessenen freiräumlichen Übergang zur Um- gebung sicherstellt und somit der besonderen Lage des Areals am Schnittpunkt unterschiedlicher Freiräume gerecht wird. Innerhalb des Campus gliedert ein in Ost-West-Richtung verlaufen- der „Grünzug“ zwischen den „Mannschaftsgebäuden“ das Areal und bietet Platz für kleinere Aufenthaltsnischen. Rund um den „Appell- platz“, als künftig attraktiv gestalteter Freiraum und zentraler Mittel- punkt des Campus, wird vom Hauptentrée über den Vorplatz des Stabsgebäudes bis zur sogenannten „Synergie Plaza“ am Über- gang zum Technologiepark eine differenzierte Abfolge repräsentati- ver Platz- und Freiräume ausgebildet, die zusammen mit einer mög- lichst qualitätsvollen Bebauung zu einer eigenen Identität und Ad- ressbildung und zu einem lebendigen Campus beiträgt. Flachdächer sind zu begrünen. Die Stärke des Substrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 12 cm im gesetzten Zustand betragen. Die Dachflächen im Bereich technischer Dach- aufbauten und Oberlichter sind hiervon ausgenommen, soweit der Anteil der Dachbegrünung an der Gesamtdachfläche der Neubau- ten 50 % nicht unterschreitet. Erhalt und Anpflanzen von Grünflächen, Bäumen und Gehölzbe- ständen: Bäume und Gehölzbestände (Erhaltungsgebot gemäß Plan) sind dauerhaft vor Beeinträchtigungen zu schützen und bei Abgang zu ersetzen. Für die nach Plan zu pflanzenden Gehölze sind groß- bzw. mittel- kronige, standortgerechte Bäume zu verwenden. Die zu pflanzen- den Bäume sind zu erhalten, und bei Abgang zu ersetzen. Auf den nicht zweckgebundenen privaten Grünflächen und als zu begrünenden Flächen im Baugebiet dargestellten Bereichen sind Wiesen anzulegen und extensiv zu pflegen. Versickerungsmulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbodenschicht mit Rasendecke aufweisen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), so- weit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Un- tergrund besteht. Abrissarbeiten In den Bereichen, die nicht denkmalgeschützt sind, werden Abriss- arbeiten vorhandener Strukturen vorzunehmen sein. Bspw. ist das ehemalige Testfeld davon betroffen. Zudem sind innerhalb der ge- planten Grünflächen weitere Teilentsiegelungen vorzunehmen. Bei 10 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Abrissarbeiten wird berücksichtigt, dass es sich teilweise um Kampf- mittelverdachtsflächen handelt. Störfallbetriebe Innerhalb des B-Plangebietes sind u.a. Prüfstände für Verbren- nungsmotoren (Anlagen nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürf- tig) geplant. Es ist zu prüfen, ob es sich hierbei um einen Störfallbe- trieb handeln könnte und ob diese auch im SO 1 zulässig wären. Mögliche Störfallbetriebe, deren Wirkung in das Gebiet hinein zu prüfen wäre, sind in einem sehr weiten Abstand, so dass von keinen schwerwiegenden Auswirkungen auf das Sondergebiet zu rechnen ist. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Er- schütterungen, Licht, Wärme, Strahlung, Ver- ursachung von Belästi- gungen... ... sowie deren Vermei- dung Einwirkungen von Emissionen durch den PKW-Verkehr der Mitar- beiter, Studenten usw. sowie den LKW-Verkehr durch Anlieferung sind zu erwarten. Das KIT verfolgt ein Entwicklungs-Energiekonzept. Dessen Kern- ziele sind die CO 2 Minimierung und ein optimiertes Verhältnis von kompakten Baukörpern zu den klimatisch wirksamen Vernetzungen der Freiflächen des Grünen Campus mit Umwelt und Nachbar- schaft. Die Neubauten werden nach den jeweiligen Nutzungskon- zepten so ausgelegt, dass die Verschattung minimiert wird und die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Grundlage ist auch das nachhaltige Bauen (vgl. Leitfaden Nachhal- tiges Bauen). Zukünftig wird dabei der sommerliche Hitzeschutz, also der thermische Komfort zur Nutzbarkeit der Gebäude während der Hitzeperioden im Sommer eine wesentliche Rolle spielen. Die Beschränkung der Glas-/Fensterflächenanteile der Gebäudehülle und die Bauteilaktivierung sind in der Planung zu berücksichtigen. Am Campus Ost werden die Bundesnachhaltigkeitsbewertung (BNB) angewendet. Die Qualifizierung der zukünftigen Baumaßnah- men in der Kategorie „BNB-Silber“ wird angestrebt. Die weitgehende Integration und der Aufbau von PV Anlagen in Kombination mit ex- tensiver Begrünung der Dachflächen ist Ziel in den zukünftigen Neu- bau- und Sanierungsmaßnahmen. Gemeinsam mit der Ver- und Entsorgungsabteilung des KIT und Instituten des KIT wird an neuen technischen Standards gearbeitet, welche den Energieeinsatz und die Verwertung zukünftig optimal nutzen werden. Damit verbunden sind Maßnahmen zur Speicherung bzw. Zwischenspeicherung von Kälte und Wärme, sowie von Strom. Die Gebäude im denkmalgeschützten Bestand (u. a. die Mann- schaftsgebäude) zeichnen sich durch eine sehr kompakte Bauweise aus. Laufende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf Basis einer vorbildlichen ersten prototypischen Maßnahme am Ge- bäude 04 minimieren die Wärmeverluste nach den aktuellen ener- getischen Standards. Die Maßnahmen sind im Detail mit den Aufla- gen des Denkmalschutzes gemeinsam mit den zuständigen Behör- den abzustimmen. Abfälle und Abwässer sowie deren Beseiti- gung und Verwertung Es ist davon auszugehen, dass die entstehenden Abfälle fachge- recht entsorgt werden, ohne dass die umgebende Landschaft davon belastet wird (Müllentsorgung, Recycling wiederverwertbarer Stoffe). Abfallbehälter sind in das Gebäude zu integrieren. Diese können auch in Bereichen innerhalb der überbaubaren Fläche oder der hier- für ausgewiesenen Flächen angeordnet werden. Entwässerungskonzept Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghin- terkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss 1. Einleitung 11 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile kön- nen nur über Hebeanlagen entwässert werden. Niederschlagswasser Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsre- gen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Auf- stau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grund- stücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigen- tümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt o- der über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrecht- liche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasser- wirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydrauli- sche Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei an- stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Nieder- schlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut wer- den, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zister- nen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsys- tem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die No- tentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effizi- ente Nutzung von Ener- gie Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermi- schen Nutzung sind explizit zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beein- trächtigt werden. Die Neubauten werden nach den jeweiligen Nutzungskonzepten so ausgelegt, dass die Verschattung minimiert wird und die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung können sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspitzen und damit ein höherer Energieer- trag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Komponenten müs- sen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufe inander ab- gestimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spe- zielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrü- nungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständer- ter Form mit ausreichendem Neigungswinkel und vertikalem Ab- stand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sicher- gestellt, dass die Anforderungen an eine dauerhafte Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu ver- meiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszu- führen, sodass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funktion nicht unzulässig eingeschränkt wird. 12 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Sowohl die bestehenden Gebäude, als auch die Neubauten werden über das Karlsruher Fernwärmenetz versorgt. Neue Versorgungs- trassen wurden bereits mit der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH abgestimmt verlegt und versorgen zukünftig auch die geplan- ten Appartements des Studierendenwerks Karlsruhe. Ein Teil der Kraft- und Wärmeleistung wird über ein wissenschaftliches Ver- suchs-BHKW gedeckt, welches vor Ort durch das Institut für Kolben- motoren gewartet und betrieben wird. Die in den Neubauten für Ver- suchsstände, Technika und Labors erforderliche Kälteleistung wird in einer energetisch optimierten Kältezentrale erzeugt, die weitere Ausbaukapazitäten vorhält. Weiterführende Überlegungen schlie- ßen die Einbindung der Fernwärme und solare Kälte mit ein. Weitere Optimierungspotenziale durch Nutzung der Motorenabwärme, Re- kuperation der Energie und Pufferspeicher werden mit der Moderni- sierung und dem Ausbau der Versuchsstände angestrebt. Der Ein- satz synthetischer Kraftstoffe und deren Herstellung aus Abfallstof- fen ist ebenso Thema in Forschung und Entwicklung am KIT. 1.2.3 Bedarf an Grund und Boden Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von etwa 13 ha. Die Verteilung auf Baufläche, Private Grünflächen, Niederschlagsretention und Ver- kehrsflächen, Verkehrsgrün und Parkplätze ist in nachfolgender Flächenbilanz darge- stellt: Sondergebietsfläche SO 1 72.915 m² 55,7 % Sondergebietsfläche SO 2 5.895 m² 4,5 % Private Grünfläche inkl. Retentionsfläche 40.090 m² 30,6 % Verkehrsgrün 981 m² 0,7 % Verkehrsflächen 5.973 m² 4,6 % Parkplätze 5.136 m² 3,9 % Geltungsbereich gesamt 130.990 m² 100,0 % 1.2.4 Wirkfaktoren des Vorhabens und voraussichtlicher Wirkungsbereich Nachfolgend werden die zu erwartenden Wirkfaktoren, die bei Umsetzung des B-Plans wirken, zusammenfassend dargestellt. Baubedingte Wirkungen Baubedingte Wirkungen charakterisieren sich durch die entsprechenden Baustellentä- tigkeiten und deren Flächeninanspruchnahme im Zuge der Herstellung der baulichen Anlagen (Gebäude und Infrastrukturen). Sie wirken für eine begrenzte Zeit (zeitlicher Umfang der Baumaßnahme). Dazu zählen folgende Wirkfaktoren: 1. Einleitung 13 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG  Temporäre Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtung, Lagern von Baumaterial/-geräten, Baustraßen, Verschmutzung von Zufahrtsstraßen, Lei- tungsverlegungen  Abbau, Transport, Lagerung, und Durchmischung von Boden, Bodenverdichtung, Entsorgung von Bodenaltlasten  Lärm- / Staub- und Schadstoffemissionen (z.B. durch Abbruch bestehender Ge- bäude, Lärm und Abgase von Baustellenfahrzeugen und Bautätigkeit, Beleuch- tung bei Nachtarbeit, Staubentwicklung bei trockener Witterung auf Baustraßen)  Beseitigung von Vegetationsstrukturen  Direktverluste von Tierarten durch die Bautätigkeit  Gefahr von Havarien, Unfällen Anlagebedingte Wirkungen Anlagenbedingte Wirkungen entstehen durch die baulichen Anlagen selbst und wirken dauerhaft.  Anlagenbedingte Wirkungen entstehen durch die baulichen Anlagen selbst (z.B. durch Flächeninanspruchnahme, Beschattung) und wirken dauerhaft:  Flächeninanspruchnahme durch Versiegelung im Zuge der veränderten Nutzung des Geländes KIT Campus Ost  Verlust (naturnahen) Lebensraumes für Flora / Fauna  Verkleinerung von Landschaftsbildräumen sowie von Frisch- und Kaltluftentste- hungsflächen  Veränderung Wasserhaushalt (veränderter Oberflächenabfluss, veränderte Si- ckerwasserführung)  Veränderung des Stadtbildes Betriebsbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen gehen von der Nutzung der baulichen Anlagen aus und wirken für die Dauer des Betriebes.  Erhöhung von Unfallgefahren durch die intensivere Nutzung als Sondergebiet  Immissionen von Licht, Lärm und Schadstoffen sowie Erschütterung (LKW, An- lieferung)  Lichtimmissionen und visuelle Effekte durch wissenschaftliche Mitarbeiter und Studenten Voraussichtlicher Wirkbereich des Vorhabens Die Flächeninanspruchnahme ist auf den Geltungsbereich des B-Planes beschränkt. Auch die stofflichen und akustischen Wirkungen des Vorhabens bleiben hauptsächlich auf den Geltungsbereich des B-Planes und seine enge Umgebung begrenzt. 14 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 1.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Aufgrund des Standortes KIT - Campus Ost, der bereits zu Forschungszwecken und als Studentenwohnheim genutzt wird, ein ehemaliger Kasernenstandort ist und im Stadtbe- reich liegt, bietet sich dieser für die geplante Entwicklung an. Die Entwicklung in diese Richtung wurde bereits durch mehrere Bauvorhaben nach § 34 BauGB eingeleitet. Es handelt sich dementsprechend, um eine gezielte Nachnutzung des ehemaligen Kaser- nengeländes. Durch den Bebauungsplan soll der weiteren Entwicklung ein städtebauli- cher Rahmen gegeben werden, da sich großflächige Hallen- und Forschungsgebäude, wie sie für den Ausbau des Standorts benötigt werden, sowie die geplante Höhenent- wicklung nicht nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Freiflächen in SO 2 sind als solche Teil der Sachgesamtheit der denkmalgeschützten Anlage. Für diesen Bereich wird im Bebauungsplan neues Baurecht geschaffen. 1.3 Ziele des Umweltschutzes Bei Planungen sind die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, zu beachten. Dabei ist festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rah- men rein inhaltlicher Art darstellen, während die Zielvorgaben der übergeordneten Pla- nungen und das bestehende Planungsrecht über diesen inhaltlichen Aspekt hinaus auch konkrete räumlich zu berücksichtigende Festsetzungen vorgeben. Dargestellt werden übergeordnete Raum- und Fachplanungen sowie deren Berücksichtigung bei der Auf- stellung des vorliegenden Bauleitplanes. Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft geben Restriktionen für ihre Nutzung vor bzw. können bestimmte Nutzungen ganz ausschließen. Auch diese sind entspre- chend nachfolgend zu berücksichtigen. 1.3.1 Fachgesetze und untergesetzliche Normsetzungen Die zu beachtenden Fachgesetze sind bezogen auf die nach BauGB zu betrachtenden Umweltbelange im Anhang 1 genannt und werden bei der Betrachtung der einzelnen Umweltbelange berücksichtigt. Diese Vorgaben werden eingehalten. Bei vorliegendem Vorhaben waren speziell zu prüfen:  Schallschutz (DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)  Artenschutz gemäß BNatSchG  Schutz von Gebieten gemeinschaftlichen Interesses (Natura 2000-Gebiete) (Richtlinie 92/43/EWG) Erfordernisse hieraus ergeben sich für weitere Gutachten: 1. Einleitung 15 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG  Schallimmissionsprognose  Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung  Prüfung der Natura 2000-Verträglichkeit zu dem FFH-Gebiet Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe (6916-342)  Vorprüfung der Natura 2000-Verträglichkeit zu dem Vogelschutzgebiet Hardtwald nördlich von Karlsruhe (6916-441) 1.3.2 Übergeordnete Planungen Regionalplan Der Regionalplan der Region Mittlerer Oberrhein (RVMO 2006) weist die Stadt Karlsruhe als Verdichtungsraum aus, indem räumliche Strukturen so entwickelt werde, dass sie dessen übergeordneten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufgaben erfüllen kön- nen (Grundsatz der Raumordnung). Weiterhin gilt im Verdichtungsraum Karlsruhe der Grundsatz, dass die ökologische Sta- bilität zu erhalten ist. Die vorhandenen Freiflächen sollen in besonderem Maße gesichert und in ihrer Funktionsfähigkeit verbessert werden. Eingriffe in Freiflächen sollen nur in unvermeidbaren Fällen vorgenommen und angemessen ausgeglichen werden. Angrenzende unbebaute Flächen nordwestlich des B-Plangebietes sind als Regionaler Grünzug (VRG) ausgewiesen. Im Allgemeinen nehmen die Regionalen Grünzüge Aus- gleichsfunktion für die besiedelten Flächen wahr. Sie sind als großflächige, zusammen- hängende Teile der freien Landschaft für ökologische Funktionen oder für Freiraumnut- zungen einschließlich der Erholung zu erhalten. Das B-Plangebiet ist Siedlungsfläche sowie größtenteils als Sonderfläche Bund festge- legt. Die vorliegende Bauleitplanung ist damit zu den Festlegungen des Regionalplanes konform. 16 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Abbildung 2: Raumnutzungskarte des Regionalplan Mittlerer Oberrhein (RVMO 2006) Flächennutzungsplan Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe ist das B-Plangebiet als geplante Sonderbaufläche Wissenschaft mit dem Zweck Wis- senschaft ausgewiesen. Die vorliegende Bauleitplanung ist zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes konform. 1. Einleitung 17 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Abbildung 3: Flächennutzungsplan 2010 (NVK Karlsruhe 2010) Landschaftsplan Für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe liegt ein Landschaftsplan vor, indem das B- Plangebiet als Siedlungsfläche dargestellt ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Teil der Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet erbracht werden kann. Am nörd- lichen Rand ist eine wichtige innerstädtische Baumreihe dargestellt. 18 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Die vorliegende Bauleitplanung ist zu den Darstellungen des Landschaftsplanes kon- form. Abbildung 4: Landschaftsplan 2010 (NVK Karlsruhe 2010) 1.3.3 Sonstige Planungen Städtebauliche Konzepte Für die Oststadt gibt es eine Stadtteilstudie, in welcher der wissensbasierte Strukturwan- del als zukünftige Entwicklung genannt und hervorgehoben wird. Der vorliegende B-Plan trägt seinen Teil zu dieser Entwicklung bei. (HAMMER et al. 2014). Insgesamt wird hierbei angestrebt das bestehende Stadtquartier sozial, ökologisch, ökonomisch und kulturell in Richtung Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Zudem wird im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (STADT KARLSRUHE 2012a) fest- gelegt, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem KIT gewünscht ist. Die technologi- sche und wissensbasierte Basis von Karlsruhe wird durch die Weiterentwicklung des KIT Campus Ost gestärkt. Das räumliche Leitbild sieht die räumliche Erweiterung des Tech- nologieparks unter Einbeziehung der ehemaligen Kaserne bereits vor. Das räumliche Leitbild der Stadt Karlsruhe integriert das Freirauentwicklungskonzept 2030 (STADT KARLSRUHE 2016) und stellt auf das gesamte Stadtgebiet bezogen Leitli- nien für die Entwicklung auf. In diese Vorgaben fügt sich der vorliegende Bebauungsplan ein. 1. Einleitung 19 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Biotopverbund (landesweit, regional, kommunal) Östlich an das B-Plangebiet angrenzend liegen Kernflächen des Biotopverbunds mittle- rer Standorte. Diese werden im Zusammenhang mit der Umsetzung des B-Plans nicht beeinträchtigt. Klimaanpassung, Vulnerabilität Die Anpassung an den Klimawandel – Bestandsaufnahme und Strategie für die Stadt Karlsruhe (STADT KARLSRUHE 2013) sieht folgende Maßnahmen für den Stadtbereich mit Relevanz für das B-Plangebiet vor:  „Bäume in der Stadt als verschattendes Element“  „Gebäudetypologien entwickeln, die große grüngeprägte Abstandsflächen er- möglichen und die erforderlichen Baumassen eher über höhere Gebäudetypolo- gien erreichen.“ Mit dem städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung der Stadt Karlsruhe (STADT KARLSRUHE 2015) steht der Bebauungsplan aufgrund des vorgesehenen Grünkonzeptes im Einklang. Luftreinhaltepläne Gemäß Aktionsplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe des REGIERUNGSPRÄSIDIUMS KARLSRUHE (2006) sind keine Maßnahmen mit besonderer Relevanz bezüglich des Gel- tungsbereichs des B-Plans vorgesehen. Lärmaktionspläne Die Lärmminderungsplanung Karlsruhe gibt für das B-Plangebiet Lärmbelastungen von mehr 50 dB(A) und weniger als 55 dB(A) an (STADT KARLSRUHE 2012b). Es werden keine Maßnahmen vorgeschlagen. Kampfmitteluntersuchungen Das B-Plangebiet liegt teilweise im bombardierten Bereich. Hier können Bombenblind- gänger nicht ausgeschlossen werden. Hier sollten nach Angaben des Kampfmittelbesei- tigungsdiensts (RP Stuttgart 2011) weitere Maßnahmen erfolgen. Im Rahmen der Un- tersuchung des Untergrunds auf Schadstoffe hat eine Kampfmittelfirma die relevanten Bereiche freigemessen (SMOLTCZYK & PARTNER 2012). 1.3.4 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft Naturschutzrecht Europäische Schutzgebiete (Natura 2000) Das FFH-Gebiet 6916-342 Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe liegt mit einer Waldparzelle direkt im Anschluss gegenüber an der Rintheimer Querallee. Zur Prüfung 20 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG von potenziellen Beeinträchtigungen wurde eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt (GÖG 2017a, erg. 2020). Nordwestlich im Bereich des Hardtwald liegt das SPA-Gebiet 6916-441 Hardtwald nörd- lich von Karlsruhe. Aufgrund der Entfernung zum B-Plangebiet wurden die potenziellen Auswirkungen im Rahmen einer Natura 2000-Vorprüfung abgeschätzt (GÖG 2017b, erg. 2020). Von Beeinträchtigungen ist bei Umsetzungen der Maßnahmen zur Schadensbegren- zung (Erhalt von Bäumen für Heldbock und Hirschkäfer) nicht auszugehen. Landschaftsschutzgebiete Das Landschaftsschutzgebiet Nördliche Hardt liegt nördlich und westlich des B-Plange- bietes. Als Schutzzweck wird nach § 3 LSGVO der Erhalt des das größte zusammen- hängende Waldgebiet im Stadtkreis Karlsruhe in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit als in sich abgeschlossener Lebensraum von Tier- und Pflanzengesellschaften des Bu- chen-Eichenwalds und seiner Folgetypen auf der Niederterrasse angegeben. Mit Aus- wirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet ist aufgrund der Lage außerhalb des Gel- tungsbereichs nicht zu rechnen. Wasserrecht Wasserschutzgebiete Das B-Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebiets Nr. 212.010. Aufgrund dessen ist das DVGW Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 (Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete, I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser) zu beachten. Forstrecht Waldfunktion Die Waldparzelle westlich außerhalb des B-Plangebietes an der Rintheimer Querallee ist mit der Waldfunktion Immissions- sowie Klimaschutzwald bedacht worden. Sie liegt westlich außerhalb des B-Plangebietes, weshalb im Rahmen der Umsetzung des B-Pla- nes nicht mit Auswirkungen zu rechnen ist. Gesetzlich geschützte Waldbiotope Im Rahmen der Waldbiotopkartierung wurde die Waldinsel in Rintheim mit Biotopnum- mer 269162125712 als Strukturreicher Waldbestand erfasst. Es liegt westlich außerhalb des B-Plangebietes, weshalb im Rahmen der Umsetzung des B-Planes nicht mit Aus- wirkungen zu rechnen ist. 1. Einleitung 21 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Einstufung als Wald Die untere Forstbehörde hat einen Gehölzbestand im südöstlichen Randbereich des Geltungsbereichs des B-Planes als Wald eingestuft (siehe Abbildung 5). Aufgrund des- sen wurde vorsorglich ein Antrag auf Waldumwandlung über die untere Forstbehörde an die höhere Forstbehörde gestellt. Die Bilanzierung der Waldumwandlungsflächen ist in die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung integriert (vgl. Kapitel 3). Abbildung 5: Fläche der Waldumwandlung (VERMÖGEN UND BAU BW 2020) Denkmalschutz Kulturdenkmale Das gesamte B-Plangebiet inklusive der Freiflächen ist als Sachgesamtheit (Macken- sen-Kaserne) gemäß § 2 DSchG geschützt (vgl. Kapitel 2.8). Sonstiges Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) Im Gebiet der Stadt Karlsruhe werden etwa alle Bäume mit einem Stammumfang von mind. 80 cm unter Schutz gestellt. Die Umsetzung des B-Plans entspricht dem wesent- lichen Schutzzweck, insofern als das Bäume soweit möglich erhalten werden. Zudem werden im wesentlich höheren Umfang als Bäume entfallen Pflanzgebote festgesetzt (vgl. § 6 Abs. 1 Baumschutzsatzung Karlsruhe). 22 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswir- kungen Die Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange (Basisszenario) sowie die Auswirkung der Planung auf diese basiert auf den projektspezifischen Planungs- grundlagen und Gutachten (vgl. Kapitel 4.1) sowie den Erfordernissen aus übergeord- neten Zielvorgaben und Hinweisen zu Schutzobjekten (Kapitel 1.2.5). Nach § 14 ff. BNatSchG bzw. § 14 ff. NatSchG BW in Verbindung mit den §§ 1 und 1a des BauGB sind unvermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch entsprechende Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Der vorliegende Umweltbe- richt integriert die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach den Vorgaben des Naturschutz- rechts in Kapitel 3. Es werden Maßnahmen vorgesehen, um den Eingriff zu vermindern. Viele Maßnahmen wirken sich positiv auf mehrere Umweltbelange aus (LFU 2005). Im Folgenden werden je Umweltbelang voraussichtliche Auswirkungen bei Durchfüh- rung der Planung und bei Nichtdurchführung dargestellt. Zur Bewertung des Eingriffs werden die Flächen vor und nach dem geplanten Eingriff bewertet. Als Ausgangssitua- tion wird vom realen Ist-Zustand ausgegangen. Hierbei werden zudem die Wechselwir- kungen zwischen den Umweltbelangen berücksichtigt. Die möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens werden in Kapitel 1.2.4 benannt. Für jeden Umweltbelang werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung benannt. Da diese wie oben ausgeführt häufig für mehrere Umweltbelange wirken, werden diese bei den einzelnen Umweltbelangen nur kurz benannt. Eine ausführliche Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt im Kapitel 2.10. 2.1 Umweltbelang Fläche Für den Umweltbelang Fläche erfolgt im Umweltbericht zunächst eine rein quantitative Betrachtung. Die qualitativen Aspekte des Umweltbelangs werden in den anderen Um- weltbelangen mitberücksichtigt (z.B. Bodenqualität, Funktion im Wasserkreislauf etc.). Im Bestand wird die vorhandene Nutzungsstruktur (Art der Flächennutzung und ggf. die Nutzungseffizienz) angegeben. Hierbei finden u.a. land- und forstwirtschaftliche Aspekte (z.B. Wirtschaftsfunktionen) Berücksichtigung. Die Bewertung der Auswirkungen erfol- gen anhand folgender Kriterien jeweils in Relation der Einzelflächenbewertung mit dem Gesamtplan (hier: FNP) der Kommune:  Anteil der versiegelten Fläche im Plangebiet  Nutzungseffizienz (Nutzungsdichte) auf der Fläche im Bezug zu Dichtewerten (z.B. der Region) 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 23 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG  Funktionsräumliche Anbindung (ÖPNV, Erschließungsaufwand, Erreichbarkeit Versorgungseinrichtungen, Erreichbarkeit Erholungsflächen)  Baulandpotenzial im Innenbereich 2.1.1 Bestandserfassung (Basisszenario) Bestand (Nutzungsstruktur, -effizienz) Das B-Plangebiet ist ein ehemaliges Kasernengelände („Mackensen-Kaserne“), das über mehrere Jahrzehnte militärisch genutzt wurde. Seit Mitte der 80er Jahre sind keine Einheiten mehr dort stationiert. Derzeit plant das KIT Neubauten in Form von Einrichtun- gen für die Universität und Forschung. Im Geltungsbereich sind bereits im Bestand hohe Anteile an Versiegelungen (in Form von Gebäuden, Verkehrsbereichen, usw.) vorhan- den. Zudem sind parkähnliche Bereiche, die mit Gehölzen bestanden sind, sowie auch kleine Grünbereiche zwischen den Gebäudekomplexen vorhanden. 2.1.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Aufgrund der Darstellung des B-Plangebietes als Sondergebiet mit der Zweckbestim- mung Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik ist von einer Entwicklung als solches auszugehen. D.h. eine Nutzung mit weitgehender Versiegelung ist anzuneh- men. Zudem sind die denkmalgeschützten Gebäude sowie das flächige Denkmalschutz- gebiet in ihrer Sachgesamtheit zu erhalten. 2.1.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Aufgrund fehlender Beeinträchtigung sowie der geplanten Entwicklung, die im Sinne des Umweltbelangs Fläche zu sehen ist, sind keine Maßnahmen erforderlich. 2.1.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Durch die Aufstellung des B-Planes wird eine geregelte Innenentwicklung mit der Fest- setzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik geschaffen. Hiermit ist im Vergleich zur Situation im Bestand kein nennenswerter Anstieg der Versiegelung verbunden. Es handelt sich um eine In- nenentwicklung im städtischen Bereich und dient somit auch der Vermeidung von Neu- inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. 2.1.5 Beurteilung der Erheblichkeit Aufgrund der Umnutzung bzw. Neustrukturierung ist hinsichtlich des Umweltbelang Flä- che keine nachteilige Auswirkung zu erwarten. Vielmehr steht die Umsetzung des B- Planes im Sinne des Umweltbelangs, da auf eine Neuinanspruchnahme insbesondere von Freifläche verzichtet wird. 24 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.2 Umweltbelang Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung Für den Umweltbelang Mensch ist die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölke- rung zu betrachten. Zur Wahrung dieser Daseinsgrundfunktionen sind insbesondere als Schutzziele das Wohnen und die Regenerationsmöglichkeiten zu nennen. Im Vorder- grund der Betrachtungen stehen daher die Aspekte:  Wohn-/(Arbeits-)funktion  Gesundheit und Wohlbefinden  Arbeitsumfeld-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktionen 2.2.1 Bestandserfassung und-bewertung (Basisszenario) Bestand und Vorbelastungen Im Bestand wird das B-Plangebiet bereits als Standort für Forschung und Verwaltung sowie für studentisches Wohnen genutzt. Aufgrund dessen ist eine regelmäßige Nut- zung vorhanden sowie ein hoher Versiegelungsgrad. Dieser ist zudem auf die ehemalige Nutzung als Kaserne zurückzuführen. Innerhalb des B-Plangebietes bestehen keine Er- holungseinrichtungen, die der Öffentlichkeit dienen. Das B-Plangebiet liegt direkt angrenzend zu der Rintheimer Querallee, eine viel befah- rene Straße, wodurch Vorbelastungen in Form von Lärm und Schadstoffeintrag anzu- nehmen sind. Hinsichtlich Schienenverkehrslärm durch die Straßenbahn entlang der Haid-und-Neu-Straße ist für das B-Plangebiet nicht mit relevanten Immissionen zu rech- nen. Als weitere Lärmquellen im Umfeld ist das Technologiezentrum (Anlagenlärm) und Sportanlagen (Geräuscheinwirkungen) zu nennen. Die Schallimmissionsprognose (KURZ UND FISCHER 2019) für den Bereich des geplanten SO 2 stellt fest, dass im Nachtzeitraum die Richtpegel für Mischgebiete von 50 dB(A) überschritten wären. Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 durch den Verkehrslärm sind passive Schallschutzmaßnahmen im B-Plangebiet bei der Verwirklichung von schutzbedürftigen Wohn- und Schlafräumen umzusetzen. Hinsichtlich der Geräuscheinwirkungen durch Anlagenlärm ist nicht mit einer Überschrei- tung relevanter Richtwerte zu rechnen. Gemäß Klimafunktionskarte (NVK 2011) ist das B-Plangebiet mit einer mittleren Biokli- matischen Belastung des Siedlungsraumes beschrieben. Bewertung Bezüglich der zukünftigen Bewohner der geplanten studentischen Wohneinrichtung hat das B-Plangebiet im Bereich von SO2 in Hinblick auf Wohnfunktion, Gesundheit und Wohlbefinden eine hohe Bedeutung. Zudem weist dieser Bereich auch für die Erholungs- nutzung eine hohe Bedeutung auf. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 25 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Aufgrund der Nutzung als Standort für Forschung und Verwaltung hat der Bereich des SO1 eine hohe Bedeutung für die Arbeits- sowie Ausbildungsfunktion bezüglich der Ar- beitsplätze für wissenschaftliche Mitarbeiter, Verwaltungsangestellte und Studenten. Wechselwirkungen In Verbindung mit dem Umweltbelang Landschaft treten in Hinblick auf die Ausgestal- tung der Fläche Wechselwirkungen aus. Bezüglich der menschlichen Gesundheit beste- hen insbesondere Wechselwirkungen zu dem Umweltbelang Klima/Luft. 2.2.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für den Fall, dass der B-Plan nicht aufgestellt wird, ist dennoch eine ähnliche Entwick- lung im B-Plangebiet zu erwarten. Da die einzelnen Baumaßnahmen jeweils auch als einzelne Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB zulässig sind und zum Teil schon umgesetzt wurden. Der B-Plan dient insofern der städtebaulichen Ordnung bzw. Neustrukturierung und insofern im Vergleich zu der Nichtdurchführung als positiv für den Umweltbelang Mensch / Menschliche Gesundheit / Bevölkerung / Stadtbild zu beschreiben. 2.2.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Um die Orientierungswerte der DIN 18005 einzuhalten, sind für den Bereich des SO 2 passive Schallschutzmaßnahmen gegen Immissionen durch Verkehrslärm festgesetzt. Im B-Plan werden Pflanzbindungen entlang der Erschließungsstraßen festgesetzt. Diese Maßnahme dient einer attraktiveren Ausgestaltung des B-Plangebietes und steht somit auch in Wechselwirkungen mit dem Landschafts- bzw. Stadtbild. Die Schaffung ausreichender Stellplätze für PKW sowie Fahrräder wird auch als Vermei- dungsmaßnahme angesehen. Im Bereich des SO 2 ist oberhalb des denkmalgeschützten Gebäudes ein Platz mit Auf- enthaltsqualität für Studenten vorgesehen. Hierdurch wird die Funktion des Gebietes für Erholung gestärkt. 2.2.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Bei Annahme der o.g. Hinweise zur Eingriffsminimierung verbleiben folgende Auswirk- ungen: baubedingt Durch die erschwerte Zugänglichkeit zu Wegen bzw. die Mitnutzung durch Baufahr- zeuge während der Bauphase kann es zu Beeinträchtigungen kommen, die sich auch auf angrenzende Flächen auswirken können. Aufgrund der sukzessive zu erwartenden Erschließung der Baufelder, die frei von Bebauung sind, ist nicht von relevanten Beein- trächtigungen auszugehen. 26 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG anlagebedingt Durch die Umsetzung des B-Planes ist hinsichtlich des Umweltbelangs Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung mit einer Verbesserung der Arbeits- funktion, die durch die städtebaulich geordnete Entwicklung neuer Forschungseinrich- tungen zustande kommt, zu rechnen. Hinsichtlich der schalltechnischen Auswirkungen der Planung durch Anlagenlärm stellt die Schallimmissionsprognose (KURZ UND FISCHER 2019) fest, dass durch die Ge- räuscheinwirkungen auf die geplanten Gebäude für Studierendenwohnungen durch Ver- kehrslärm ein hohes Konfliktpotenzial insbesondere für den Nachtzeitraum besteht. Be- sondere Festsetzungen zum Lärmschutz resultieren hieraus jedoch nicht, da davon aus- gegangen werden kann, dass die notwendigen Maßnahmen im Zuge der nachgelager- ten Genehmigungsverfahren verbindlich vorgegeben werden, da die Regelungen der TA Lärm zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen in Form von anlagenbedingten Geräuschen einzuhalten sind. betriebsbedingt Betriebsbedingt ist vor allem die veränderte verkehrliche Nutzung des Standortes in Be- zug auf die Immissionsbelastungen zu berücksichtigen. Insgesamt kann es hierdurch zu Beeinträchtigungen der Wohn- und Erholungsfunktion im Bereich von SO2 kommen. Die Entwicklung von Zulieferverkehren zu der geplanten Nutzung des SO1 ist noch nicht absehbar, denn welche konkreten Einrichtungen dort entstehen, ist noch nicht geplant. Insofern können die zu erwartenden Lärmimmissionen nicht prognostiziert werden. Dadurch ist eine Beurteilung auf Ebene der Bauleitplanung derzeit nicht möglich. Die Prüfung wird jeweils im Rahmen der Bauanträge erfolgen. Aufgrund erhöhter Betriebsamkeit im Geltungsbereich sind geeignete Vorkehrungen zur Arbeitssicherheit zu treffen, um Gefahren für die menschliche Gesundheit auszuschlie- ßen. Die aktuellen Standards zur Arbeitssicherheit sind ohnehin nachzuweisen. Von er- höhten Risiken für die menschliche Gesundheit ist demnach nicht auszugehen. Die geplante wohnliche Nutzung für Studenten ist mit positiven Auswirkungen insbeson- dere für die Wohnraumfunktion für den Umweltbelang Mensch verbunden. Wechselwirkungen Durch die Veränderung des Stadtbildes im B-Plangebiet wird insbesondere im Bereich für studentisches Wohnen eine höhere Aufenthaltsqualität geschaffen. 2.2.5 Beurteilung der Erheblichkeit Für den Umweltbelang Mensch und seine Gesundheit verbleiben unter Einbeziehung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblich nachteiligen Umwelt- auswirkungen. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 27 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.3 Umweltbelang Boden Boden besitzt unterschiedlichste Funktionen für den Naturhaushalt. Zu nennen sind hier die  Lebensgrundlage und der Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bo- denorganismen. Darüber hinaus sind seine  Wasser- und Nährstoffkreisläufe (Natürliche Bodenfruchtbarkeit, Sonderstandort für naturnahe Vegetation), seine  Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, seine  Grundwasserschutzfunktion und seine  Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte zu schützen. Als Datengrundlage wurden zunächst die Bodendaten des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Maßstab 1:50.000 (BK 50) inkl. digitaler Bodenschätzungs- daten auf Basis von ALK und ALB gesichtet (LGRB 2015). Diese weisen das B-Plange- biet als Siedlungsgebiet aus und enthalten somit keine verwertbaren Informationen. Allerdings liegt für den Planbereich keine Bewertung seitens des LGRB vor, da es sich um Siedlungsbereich handelt. Auf eigene Bodenkartierungen wurde verzichtet, da der Großteil der Flächen versiegelt ist bzw. auf vorhandene Untersuchungen zurückgegriffen werden konnte und die Auffüllung des gesamten B-Plangebietes belegen (SMOLTCZYK & PARTNER 2012, GHJ 2013). 2.3.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) Bestand und Vorbelastungen Innerhalb der geologischen Einheiten Mannheim-Formation (qMA) und Hochflutsand (Shf) liegt das B-Plangebiet gemäß der Geologischen Karte 1:50.000 des LGRB. Die Lage ist auf der Niederterrasse des Oberrheingrabens. Es zieht sich durch das B- Plangebiet von Südwesten nach Nordosten eine bedeutende Verwerfung zwischen der Grabenscholle (tiefer liegend) und der Randscholle (höher liegend) (SMOLTCZYK & PARTNER 2012). Der Untergrund des B-Plangebietes wird zuoberst von künstlichen Auffüllungen bzw. gestörte Böden gebildet, die heterogen zusammengesetzt sind. Es sind nach der Unter- suchung des Untergrundes keine Bodenhorizonte mehr vorhanden (SMOLTCZYK & PARTNER 2012). Dies zeigt, dass vor Ort keine natürlichen Bodenverhältnisse mehr anzutreffen sind. Die natürlichen Bodenfunktionen sind somit auf ein Minimum beschränkt. Einschränkend ist davon auszugehen, dass in den Bereichen mit älteren größeren Baumbeständen, zu- mindest seit deren Existenz keine nennenswerten für den Boden als Beeinträchtigung 28 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG wirkende Handlungen mehr erfolgt sind und eine gewisse Bodenentwicklung stattgefun- den hat. Innerhalb des B-Plangebietes wurden im Rahmen der Baugrunduntersuchung bereichs- weise Verunreinigungen im Untergrund festgestellt. Hierbei handelt es sich um einen erhöhten Mineralölkohlen-Wert nach BBodSchV, Spuren von Leichtflüchtigen haloge- nierten Kohlenwasserstoffen, einen durch Brandschutt gekennzeichneten Bereich und einen erhöhten Gehalt von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen im Unter- grund. Der hohe Grad an Versiegelung (insgesamt 69.049 m²) im B-Plangebiet stellt eine Vor- belastung für den Umweltbelang Boden dar. Bewertung Die mit Gebäuden bestandenen oder versiegelten Flächen weisen keine Funktionserfül- lung mehr auf, ihnen wird die Wertstufe 0 zugewiesen. Dort wo die anthropogen überprägten Böden (Allosol) noch zu Tage treten, wird davon ausgegangen, dass nur eine eingeschränkte Funktionserfüllung hinsichtlich des Filterns und Pufferns von Schadstoffen zur Verfügung steht sowie die Flächen in geringem Um- fang als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf dienen, was in der Wertstufe 1 resultiert. Für die Bodenfunktion Natürliche Bodenfruchtbarkeit wird ebenfalls ein Wert von 1 an- genommen, womit die diesbezügliche geringe Wertigkeit ausgedrückt wird. Hiervon aus- genommen sind die parkähnlichen Bereiche mit älteren Baumbeständen. Innerhalb die- ser kann davon ausgegangen werden, dass zumindest in den letzten Jahrzehnten keine Eingriffe mehr erfolgt sind, die den Boden beeinträchtigen. Aufgrund dessen wird in die- sen Bereichen eine höhere Wertigkeit in Anlehnung an die umliegende Bodenbewertung gemäß LGRB (2015) angenommen. Hierbei wird der als naturnah zu bezeichnende anth- ropogen überprägte Boden mit der Wertstufe 1,5 bewertet. Diese Bewertung ist auf einen Abschlag von etwa 30 % hinsichtlich der Bewertung von im Umfeld natürlich vorkom- menden Böden zurückzuführen. Der genannte Abschlag spiegelt die anthropogene Überprägung wider. Insgesamt besteht im B-Plangebiet eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Versiege- lung bzw. Bebauung. Wechselwirkungen Es bestehen vor allem Wechselwirkungen mit den Umweltbelangen Fläche, Wasser und Klima. 2.3.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für den Fall, dass der B-Plan nicht aufgestellt wird, ist dennoch eine ähnliche Entwick- lung im B-Plangebiet zu erwarten, da die Bebauung mit einzelnen Bauvorhaben jeweils 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 29 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG auch gemäß § 34 BauGB möglich ist und zum Teil bereits umgesetzt wurde. Der B-Plan dient insofern der städtebaulichen Ordnung bzw. Neustrukturierung. Für den Umweltbe- lang Boden sind somit im Vergleich zur Nichtdurchführung der Planung vergleichbare Veränderungen zu erwarten. 2.3.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Im Zusammenhang mit § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB ist unter Bodenschutz ein möglichst sparsamer und schonender Umgang mit Boden zu verstehen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Zudem ist der Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB zu beachten. Bei der Entnahme des belasteten Bodenmaterials ist auf eine sachgerechte Entsorgung zu achten (Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV)). Baustelleneinrichtungsflächen sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu minimieren. Im B-Plan wird festgelegt, dass sämtliche bodenschutz- und abfallrechtlichen Maßnah- men von einem Sachverständigen gutachterlich überwacht werden. Der Stadt Karlsruhe (Umwelt- und Arbeitsschutz) ist im Vorfeld ein vom Gutachter erstelltes Rückbau-, Aus- hub- und Entsorgungskonzept vorzulegen. Sämtliche durchgeführte Maßnahmen sind in einem Bericht zu dokumentieren. Eine Eingriffsminimierung wird auch über die Festsetzung einer flächendeckenden Dachbegrünung mit einer Substratmächtigkeit von mind. 12 cm erreicht. Zudem sind zum Teil Teilentsiegelungen von bislang versiegelten Flächen im Bereich von zukünftigen Grünflächen durchzuführen. Es werden Baumscheiben für die geplanten Straßenbäume angelegt. 2.3.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung baubedingt Während der Bauphase besteht die Gefahr einer Mobilisierung und Verschleppung von im Boden vorhandenen Schadstoffen, was besondere Vorkehrungen bei der Bauausfüh- rung erforderlich macht. Auch der ungewollte Fall des Eintrages von Schadstoffen während und/oder nach der Bauphase stellt eine Gefährdung dar, insbesondere da Schadstoffbelastungen im Un- tergrund festgestellt wurden. anlagebedingt Ein grundsätzlicher Konflikt beim Umweltbelang Boden ist die zusätzliche Versiegelung bzw. Verdichtung und Umlagerung von Bodenmaterial durch die geplante Bebauung, da hierdurch ein dauerhafter Verlust / Teilverlust von Bodenfunktionen eintritt. 30 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG In vorliegendem Falle liegt die GRZ bei der geplanten gewerblichen Nutzung bei 0,8. Es ist zu beachten, dass im Bestand bereits weitläufige Versiegelungen vorliegen und der Boden anthropogen stark überprägt ist. Der Versiegelungsgrad in der Planung kann über dem im Bestand vorhandenen liegen. Eine Sicherung der im B-Plangebiet vorhandenen naturnahen Böden erfolgt im Bereich der privaten Grünflächen. Es können 72.695 m² (etwa 56 % des Geltungsbereichs) versiegelt werden. Jedoch sind etwa 21.482 m² Dachbegrünung gefordert. betriebsbedingt Betriebsbedingt ist lediglich im Falle einer Havarie mit Verunreinigungen des Bodens zu rechnen. Wechselwirkungen Es bestehen Wechselwirkungen mit den Umweltbelangen Arten und Biotope (Lebens- raum), Wasser (Aufnahme des Niederschlags) und Klima (ausgleichende Wirkung ve- getationsbestandener Flächen) sowie insbesondere mit dem Umweltbelang Fläche (Ver- siegelung). 2.3.5 Beurteilung der Erheblichkeit Für den Umweltbelang Boden verbleiben unter Einbeziehung der Vermeidungs- und Mi- nimierungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. 2.4 Umweltbelang Wasser Wasser besitzt unterschiedliche Funktionen für den Naturhaushalt. Zunächst sind die Teilbereiche Grundwasser und Oberflächengewässer zu unterscheiden. Als Schutzziele sind die  Sicherung der Quantität und der Qualität von Grundwasservorkommen sowie  die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer zu nennen. Wesentliche und bewertungsrelevante Funktionen zum Umweltbelang Wasser sind:  Bestandteil im Wasserkreislauf (durch Verdunstung, Versickerung und Abfluss von Niederschlagswasser),  Wasserqualität  Ausprägung von Oberflächengewässern auch im Hinblick als Lebensraum für Flora und Fauna (Naturnähe, Selbstreinigung von Gewässern, Gewässerstruk- turgüte).  Prinzipiell ist als Bewertungskriterium für den Belang Grundwasser die Durchläs- sigkeit der überdeckenden Schichten zu berücksichtigen, da hiervon im Wesent- lichen folgende Funktionen abhängen:  Grundwasserdargebot und  Grundwasserneubildung. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 31 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG  Für die Qualität des Grundwassers sind unter anderem die Eigenschaften der überdeckenden Schichten entscheidend, insbesondere ihre Wirksamkeit zur Rückhaltung von Schadstoffen. 2.4.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) Bestand und Vorbelastungen Hydrogeologisch betrachtet liegt das B-Plangebiet im Flussbettsand. Dieser charakteri- siert sich durch eine überwiegende Deckschicht mit geringer bis guter Porendurchläs- sigkeit. Aufgrund der Lage im Stadtgebiet, der ehemaligen Nutzung als Kaserne und der aktuellen Nutzung als Campusgeländen ist von anthropogenen Bildungen auszugehen. Darunter werden vom Menschen absichtlich erzeugte Ablagerungen aus künstlichem oder natürlichem Material verstanden. Dementsprechend kann es sich um eine Deck- schicht mit stark wechselnder Durchlässigkeit handeln (LGRB o. J.). Gemäß SMOLTCZYK & PARTNER (2012) handelt es sich beim obersten Grundwasserleiter um Sande und Kiese der Oberen kiesig-sandigen Abfolge (OksA). Als Sohle des Grund- wasserleiters treten altquartäre pliozäne Sande und Schluffe der Unteren sandigen Ab- folge in rund 20 bis 40 m Tiefe auf. Grundsätzlich fließt das Grundwasser im B-Plange- biet Richtung Nordwesten. Bei den durchgeführten Bohrungen bis in eine Tiefe von 5 m wurde kein Grundwasser angetroffen. Im B-Plangebiet besteht im derzeitigen Ist-Zustand bereits ein Versiegelungsgrad von mehr als 50 %. Hiervon gehen Beeinträchtigungen auf die Grundwassersituation aus. Die in der Untersuchung des Untergrunds erwähnten Flächen (vgl. Umweltbelang Bo- den) stellen eine potenzielle Vorbelastung für das Grundwasser dar, da eine Infiltration von Schadstoffen ins Grundwasser nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bewertung Die hydrogeologische Formation zeichnet sich durch eine hohe Wasserdurchlässigkeit aus. Dementsprechend erhält sie gemäß LFU (2005) eine hohe Bewertung (Stufe B) für die Grundwasserneubildung. Darüber hinaus kommen unterschiedlich mächtige, anth- ropogene Auffüllungen verschiedenen Materials vor (vgl. Umweltbelang Boden), wel- chen eine geringe Bedeutung für die Grundwasserneubildung zukommt. Insgesamt wirkt sich die anthropogene Überprägung negativ auf die Wasserdurchlässigkeit im B-Plan- gebiet aus. Das B-Plangebiet hat somit für die Grundwasserdargebots- und Grundwasserneubil- dungsfunktion nur in den unbebauten Bereich eine hohe Bedeutung. Im Bereich der ver- siegelten oder teilversiegelten Flächen, ist von einer sehr geringen Bewertung (Stufe E) auszugehen. Insgesamt ist die Empfindlichkeit der Fläche gegenüber zusätzlicher Bebauung und Ver- siegelung als gering einzustufen. 32 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Wechselwirkungen Die Auswirkungen auf den Umweltbelang Wasser stehen im engen Zusammenhang mit den Auswirkungen auf den Boden sowie Klima und Klimawandel (insbesondere hinsicht- lich zukünftiger Extremwetterereignisse). Die Versiegelung von Boden bedingt eine Ver- ringerung der Versickerungsrate und Grundwasserneubildung, eine Erhöhung des Ober- flächenabflusses und eine Reduzierung der Pufferkapazität. Fachgerecht ausgeführte (Teil-)Entsiegelung hat den gegenteiligen Effekt. 2.4.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für den Fall, dass der B-Plan nicht aufgestellt wird, ist dennoch eine ähnliche Entwick- lung im B-Plangebiet zu erwarten, da die Bebauung mit einzelnen Bauvorhaben jeweils auch gemäß § 34 BauGB möglich ist und zum Teil bereits umgesetzt wurde. Der B-Plan dient insofern der städtebaulichen Ordnung bzw. Neustrukturierung. Hinsichtlich des Umweltbelangs Wasser ist bei Umsetzung des B-Plans aufgrund der festgesetzten Ver- meidungs- und Minimierungsmaßnahmen mit positiven Wirkungen im Vergleich zur Nichtdurchführung der Planung zu rechnen. 2.4.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Die Betankung und Lagerung von Kraftstoffen darf nur außerhalb von offenen Leitungs- gräben und Baugruben erfolgen. Während des Baus anfallendes zementhaltiges Schmutzwasser muss gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Die Begleitung von Aushub, Abbruch und Umlagerungsarbeiten durch einen Sachver- ständigen stellt sicher, dass eine Mobilisation von Schadstoffen und ein Eintrag in Ge- wässer nicht stattfinden. Nicht verunreinigtes Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen ist über Mulden zu versickern oder zur Bewässerung zu verwenden. Es wird Retentionsraum vorgehalten. Durch das festgesetzte Pflanzgebot zur flächenhaften Dachbegrünung mit einer mind. 12 cm dicken Substratschicht werden die Auswirkungen auf den Wasserkreislauf mini- miert. Die Pflanzgebote und Pflanzbindungen innerhalb des Plangebiets tragen mit ihrer Durchgrünung durch unversiegelte Bodenfläche und Verdunstung zur Erhaltung des na- türlichen Wasserkreislaufes bei und dienen darüber hinaus dem klimatischen Ausgleich. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 33 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.4.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung baubedingt Im B-Plangebiet besteht in Teilbereichen aufgrund der vorhandenen Auffüllungen/Alt- standorte die Gefahr der Mobilisierung und Infiltration von Schadstoffen in Grund- und Oberflächenwasser bei Bautätigkeiten, was besondere Vorkehrungen bei der Bauaus- führung erforderlich macht. anlagebedingt Aufgrund des bereits bestehenden hohen Versiegelungsgrads von mehr als 50 % ist durch die Umsetzung des B-Planes anlagebedingt mit keinen erheblichen Auswirkungen auf den Wasserkreislauf zu rechnen. Die geplante Dachbegrünung trägt zudem als Mi- nimierungsmaßnahme zum Erhalt des Wasserkreislaufs bei. Das anfallende Regenwas- ser wird im Bereich der Grünflächen in Mulden gesammelt und zur Versickerung ge- bracht. betriebsbedingt Betriebsbedingt ist lediglich im Falle einer Havarie mit Verunreinigungen des Grundwas- sers zu rechnen. Wechselwirkungen Die Auswirkungen auf den Umweltbelang Wasser stehen im engen Zusammenhang mit den Auswirkungen auf den Boden sowie Klima und Klimawandel. Die Versiegelung von Boden bedingt eine Verringerung der Versickerungsrate und Grundwasserneubildung, eine Erhöhung des Oberflächenabflusses und eine Reduzierung der Pufferkapazität. 2.4.5 Beurteilung der Erheblichkeit Für den Umweltbelang Wasser verbleiben unter Einbeziehung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen. 2.5 Umweltbelang Pflanzen/Biotope, Tiere und Biologische Vielfalt Die Umweltbelange Tiere, Pflanzen/Biotope und die biologische Vielfalt, welche auch die Biotoptypen umfassen, bilden den biotischen Teil des Naturhaushalts ab. In der Zusam- menschau dieser Umweltbelange werden die Lebensgemeinschaften des Untersu- chungsgebietes mit ihren floristischen und faunistischen Komponenten beschrieben und bewertet. Der Begriff der Biologischen Vielfalt wird im Bundesnaturschutzgesetz § 7 Abs. 1 Nr. 1 definiert. Danach umfasst sie die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Für die Berücksichtigung der genetischen Vielfalt in der Umweltprüfung liegen bislang noch keine praktikablen speziellen Erfassungs- und Bewertungsmethoden vor. Es ist 34 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG jedoch hervorzuheben, dass alle bestandsgefährdenden Faktoren, die auf der Ebene der Ökosystemvielfalt und der Artenvielfalt wirken, sich letztendlich bis auf die Ebene der genetischen Vielfalt auswirken und umgekehrt (BFN 2012). Dies lässt erkennen, dass bei Berücksichtigung der Ökosystemvielfalt sowie der Artenvielfalt im Rahmen der Um- weltprüfung auch die genetische Vielfalt zu einem Teil mitberücksichtigt wird. Dem Gesetzestext des Baugesetzbuchs entsprechend handelt es sich um drei einzelne Umweltbelange, die getrennt zu betrachten sind. Aufgrund des engen Wirkungsgefüges zwischen den Umweltbelangen ist es jedoch fachlich sinnvoll, die drei Umweltbelang zumindest innerhalb eines Kapitels zusammenzufassen und ihre jeweilige Funktion in- nerhalb der von ihnen gebildeten Lebensgemeinschaft darzustellen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Ausführungen zu Flora und Fauna den Bewertungshinter- grund für die biologische Vielfalt darstellen. 2.5.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 2.5.1.1 Pflanzen/Biotope Bei Pflanzen / Biotopen und Tieren stehen der Schutz der Arten und ihrer Lebensge- meinschaften in ihrer natürlichen Artenvielfalt und der Schutz ihrer Lebensräume und - bedingungen im Vordergrund. Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen:  die Biotopfunktion  die Biotopverbundfunktion  die biologische Vielfalt  besonders geschützte Gebiete Eine kartografische Darstellung des Ist-Zustands bzw. der nach geltendem Planrecht möglichen Ausprägung der Biotoptypen und der geplanten Biotoptypen sind den Karten im Anhang zu entnehmen. Die Bezeichnung der Biotoptypen orientiert sich am baden-württembergischen Schlüssel zur Erfassung, Beschreibung und Bewertung von Arten und Biotopen (LUBW 2009). Die Bewertung des Umweltbelangs Pflanzen / Biotope erfolgt unter Berücksichtigung des faktischen Zustands der Umwelt im B-Plangebiet. Eine Bestandsaufnahme der ein- schlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands wird zugrunde gelegt. Dazu wurde bezüglich des Umweltbelangs Pflanzen / Biotope eine Kartierung der der- zeitigen Biotoptypen im B-Plangebiet vorgenommen. Für die Bewertung des Umweltbe- langs Tiere wurden aktuelle Kartierungen zu relevanten Artgruppen vorgenommen. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 35 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Bestand und Vorbelastungen Im aktuellen Zustand weist das B-Plangebiet einen Versiegelungsgrad von mehr als 50 % auf, wodurch eine starke Vorbelastung besteht. Darunter fallen Bestandsgebäude, Verkehrsflächen und Plätze. Auch die derzeitige Nutzung für Forschung, Verwaltung und studentisches Wohnen als Campusgelände kann als Beeinträchtigung von Biotoptypen bspw. durch Eintrag von Müll wirken. Die Kartierung der Biotoptypen wurde im Jahr 2017 durchgeführt. Innerhalb des B-Plangebietes finden sich einige Wiesenflächen, die als Fettwiese oder Zierrasen ausgebildet sind. Zudem finden sich insbesondere im nordöstlichen Bereich Saum- und Ruderalvegetation. Weiterhin sind Gehölzbestände in flächigem Bestand in Form von Feldgehölz und Parkwald vorhanden. Dazu zählen Bereiche im Westen und Süden des B-Plangebietes. Das B-Plangebiet weist des Weiteren einen Baumbestand von insgesamt 68 zum Teil alten Einzelbäumen auf, die außerhalb flächiger Gehölzbe- reiche liegen. Außerdem finden sich Flächen, die gärtnerisch genutzt werden oder Bo- dendecker enthalten. Sie werden zusammenfassend als kleine Grünflächen bezeichnet. Eine detaillierte Auflistung der 2017 kartierten Biotoptypen mit Flächengröße und Bewer- tung findet sich in Kapitel 3.2.1. Bewertung Im Ist-Zustand ist die folgende Bewertung der vorhandenen Biotoptypen vorzunehmen. Die genaue Bewertung mit Ökopunkten ist Kapitel 3.2.1 zu entnehmen. Dort finden sich auch Erklärung zu Auf- und Abwertungen. Hohe naturschutzfachliche Bedeutung Hierrunter fallen im B-Plangebiet die Biotoptypen Feldgehölz (41.10) und Parkwald (59.50). Sie nehmen insgesamt etwa 27 % des Geltungsbereichs ein. Mittlere naturschutzfachliche Bedeutung Insbesondere die verschiedenen Biotoptypen, die der Ruderalvegetation (35.60, 35.62, 35.63 und 35.64) zuzuordnen sind, haben eine mittlere naturschutzfachliche Bedeutung. Zudem fallen Fettwiesen (33.41) im östlichen Bereich und die Hecke (44.21) unter diese Bewertung. Biotoptypen mit mittlere naturschutzfachlicher Bedeutung umfassen damit ca. 16 % des Geltungsbereiches. Geringe bis sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung Hierzu zählen anthropogen stark überprägte Biotoptypen, denen aus naturschutzfachli- cher Sicht eine geringe Bedeutung zukommt. Dazu zählen versiegelte Flächen (60.10, 60.20, 60.21, 60.22 und 60.23) sowie die verfugte Mauer (23.51), Zierrasen (33.80), Brennnessel-Dominanzbestand (35.31) und kleine Grünflächen (60.50). Dementspre- chend sind 57 % des Geltungsbereichs in diese Kategorie zu fassen. 36 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Wechselwirkungen Von dem Umweltbelang Pflanzen/Biotope gehen Wechselwirkungen auf andere Umwelt- belange u.a. durch Strukturvielfalt, Erholungswirkung, Erosionsschutz, Beitrag zur Bo- denbildung, Verbesserung der Wasserspeicherfunktion des Bodens, klimatisch ausglei- chende Wirkung, Schadstofffilter und Gestaltungselement in der Siedlung aus. 2.5.1.2 Tiere Entsprechend dem vorgefundenen Lebensräumen ist das Vorkommen bestimmter Art- gruppen zu prüfen (Riecken 1990). Nach Begehung wurden aufgrund der Ausprägung der Habitatstrukturen folgende Arten bzw. Artgruppen mit möglichem Vorkommen wert- gebender Arten ausgewählt: - Fledermäuse - Vögel - Reptilien - Nachtkerzenschwärmer - totholzbewohnende Käfer Eine Primärdatenerfassung erfolgt im Rahmen der Artenschutzprüfung für das gesamte B-Plangebiet im Jahr 2017 (GÖG 2019, erg. 2020) und für den Bereich von SO 2 zudem im Jahr 2016 (LEHMANN 2016) für die oben genannten Arten bzw. Artgruppen. Weitere Artgruppen wurden aufgrund fehlender Habitateignung ausgeschlossen bzw. es liegen keine Anzeichen für ein Vorkommen geschützter Arten vor. Sollten den Trägern öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit weitergehende Erkennt- nisse, Hinweise oder Informationen vorliegen, so wird um Mitteilung dieser im Rahmen der Beteiligung im B-Planverfahren gebeten. Bestand und Vorbelastungen Vögel Im Untersuchungsgebiet (B-Plangebiet und angrenzender Wirkraum) wurden insgesamt 38 Vogelarten nachgewiesen. Für 21 Arten (Amsel, Blaumeise, Buchfink, Girlitz, Grün- fink, Hausrotschwanz, Haussperling, Kleiber, Kohlmeise, Mauersegler, Mönchsgrasmü- cke, Nachtigall, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Schwanzmeise, Singdrossel, Star, Stieglitz, Zaunkönig und Zilpzalp) lagen dabei ausreichende Hinweise auf ein Brut- vorkommen vor. Die weiteren 17 Arten (Baumfalke, Buntspecht, Dorngrasmücke, Fitis, Gartenbaumläufer, Gartenrotschwanz, Gimpel, Grünspecht, Heckenbraunelle, Rauch- schwalbe, Sommergoldhähnchen, Sumpfmeise, Tannenmeise, Turmfalke, Waldkauz, 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 37 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Waldlaubsänger, Wintergoldhähnchen) nutzen das Untersuchungsgebiet zur Nahrungs- suche oder als Durchzügler. Die vorkommenden Brutvogelarten sind im Hinblick auf die untersuchten Flächen und die dort vorhandenen Habitatstrukturen als biotopspezifisch zu betrachten. Es traten siedlungstypische Vertreter der Gilden Freibrüter, Gebäudebrüter und Höhlen- brüter auf. Dies begründet sich mit dem Angebot im Untersuchungsgebiet. Die Gebäu- debrüter nutzen die Nischen bzw. Dächer der vorhandenen Bebauung. Hervorzuheben ist die Brut des Mauerseglers und des Haussperlings an einem Bestandsgebäude. Ins- besondere die Waldparzelle südwestlich des B-Plangebietes wird relativ häufig von ubiquitären Arten zur Brut genutzt. Die Wiesen sowie Ruderalflächen bieten ein Nah- rungsangebot für die Vögel der verschiedenen Gilden. Eine Gesamtartenliste aller im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten findet sich in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (GÖG 2019, erg. 2020). Fledermäuse Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Mückenfledermaus, Zwergfledermaus. Im Untersuchungsgebiet wurden während der nächtlichen Begehungen die Breitflügel- fledermaus (Eptesicus serotinus), der Große Abendsegler (Nyctalus noctula), der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri), die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) und die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) festgestellt. Alle fünf Arten sind streng ge- schützt und werden in der Roten Liste Baden-Württembergs geführt. Die nachgewiesenen Fledermausarten nutzten im B-Plangebiet insbesondere die ge- hölzbestandenen Bereiche zur Jagd. Im Fall der Mückenfledermaus wurde im Rahmen der Erfassung nur ein Einzelkontakt nachgewiesen. Im B-Plangebiet gibt es potenzielle Tagesquartiere beispielweise an Gebäuden oder in Baumhöhlen. Winterquartiere sowie Wochenstuben sind im B-Plangebiet nicht vorhan- den. Reptilien Als streng geschützte und in der Roten Liste geführte Art wurde die Zauneidechse (La- certa agilis) im B-Plangebiet nachgewiesen. Der Schwerpunkt des Vorkommens liegt mit vier nachgewiesenen adulten Zauneidechsen im Bereich einer Lagerfläche im nordöstli- chen Bereich des B-Plangebietes. Hier befinden sich neben Erdablagerungen und Bau- schutt (Holz, Steine und Beton) auch Stauden und Ruderalvegetation. Aufgrund ihrer Ausstattung weist die Fläche eine hohe Strukturvielfalt auf und bietet Eiablage-, Sonnen- 38 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG und Versteckplätze für die Zauneidechse. Nordöstlich angrenzend steht eine Brombeer- hecke, die im Zusammenhang mit der Lagerfläche als angrenzende Habitatfläche zu nennen ist. Im westlichen Teil des B-Plangebietes liegt eine vorgezogene Ausgleichsfläche für die Zauneidechse, die im Jahr 2013 angelegt wurde. Hierhin wurden sieben adulte Tiere umgesiedelt (GÖG 2013). In dem Bereich finden sich Wiesenflächen sowie Steinriegel bzw. Totholz und Sandlinsen. Die Besiedlung der vorgezogenen Ausgleichsfläche durch die Zauneidechse konnte im Jahr 2017 bestätigt werden. Nachtkerzenschwärmer Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurde der Nachtkerzenschwärmer im Bereich po- tenziell geeigneter Standorte nicht nachgewiesen (GÖG 2019, erg. 2020). Totholzbewohnende Käfer Der Heldbock (Cerambyx cerdo) und der Hirschkäfer (Lucanus cervus) wurden im Rah- men des Managementplans zum FFH-Gebiet sowie im Rahmen eigener Erhebungen im Jahr 2017 im Untersuchungsgebiet nachgewiesen (GÖG 2017a, erg. 2020). Sie nutzen geeignete Bäume als Brut-, Verdachts- oder Potenzialbaum. Dazu zählen 13 Gehölze im B-Plangebiet. Bewertung Vögel Alle nachgewiesenen Vogelarten sind durch Art. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtli- nie 79/409/EWG) europarechtlich geschützt. Alle Vogelarten mit Brutverdacht oder - nachweis gelten zudem laut BNatSchG als besonders geschützt. Des Weiteren sind Haussperling und Mauersegler auf der Vorwarnliste der Roten List Baden-Württemberg verzeichnet. Aufgrund der Vorbelastungen durch anthropogene Nutzung sowie Lärmim- missionen und nahezu ausschließlich nachgewiesenen ubiquitären Arten kommt dem B- Plangebiet gemäß KAULE (1991) und RECK (1990) eine geringe Bedeutung für die Ar- tengruppe Vögel zu. Fledermäuse Die nachgewiesenen Fledermausarten unterliegen dem Schutz nach Anhang II der FFH- Richtlinie. Grundsätzlich ist im B-Plangebiet ein relativ geringes Quartierpotenzial vor- handen. Es bestehen lediglich potenzielle Tagesquartiere. Konkrete viel genutzte Leit- strukturen enthält das B-Plangebiet nicht. Es handelt sich um ein Nahrungshabitat von untergeordneter Bedeutung. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 39 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Reptilien Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ist die Zauneidechse europarechtliche ge- schützt. Des Weiteren wird sie auf der Vorwarnliste der Roten Liste Baden-Württemberg und Deutschlands geführt. Die Zauneidechse ist lokal vergleichsweise weit verbreitet, da sie an mehreren Standorten im B-Plangebiet nachgewiesen wurde. Totholzbewohnende Käfer Die beiden nachgewiesenen Arten sind gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie geschützt. Der Heldbock wird in der Roten Liste Baden-Württembergs sowie Deutschlands als vom Aussterben bedroht eingestuft. Für den Hirschkäfer ist auf der Roten Liste als gefährdet (Baden-Württemberg) bzw. stark gefährdet (Deutschland) klassifiziert. Für die Arten- gruppe der totholzbewohnenden Käfer ist demnach von einer hohen Wertigkeit auszu- gehen. Wechselwirkungen Generell bilden Boden und Vegetation die Lebensgrundlage für Falter bzw. totholzbe- wohnende Käfer. Für Vögel und Fledermäuse tritt das tierische Nahrungsangebot hinzu. Die Zauneidechsen benötigen halboffene warme Standorte. Für die totholzbewohnen- den Käfer sind alte Bäume mit Mulmhöhlen als Lebensgrundlage notwendig. 2.5.1.3 Biologische Vielfalt Bestand und Vorbelastungen Sowohl im regionalen wie auch im landesweiten Biotopverbund haben die Flächen des B-Plangebietes lediglich eine Funktion als Barriere. Zusätzlich zu den versiegelten Flä- chen (ehemalige militärische Nutzung) wird die Rintheimer Querallee als Barriere im Bi- otopverbund. Innerhalb der Grünflächen (Gehölzbestände, Ruderalflächen) im B-Plan- gebiet ist eine Funktion für verschiedene Tierarten gegeben. Die Artausstattung im Ge- biet ist hinsichtlich der Vogelarten für den hohen Versiegelungsgrad im Gebiet als relativ hoch anzusehen, was auch auf den relativ hohen Anteil an teilweise alten Bäumen zu- rückzuführen ist. Bei den Kartierungen im Jahr 2017 konnten auf der Fläche insgesamt 21 Brutvogelarten festgestellt werden. Weiterhin wurden Zauneidechsen, Heldbock, Hirschkäfer und fünf Fledermausarten erfasst. Quantitativ lässt sich die Bedeutung der Flächen an Hand der indikatorisch gut geeigne- ten Artengruppe der Vögel untermauern: Für Südwestdeutschland haben STRAUB et al. (2011) aktuelle Arten-Areal-Kurven erstellt, deren Anwendung zur objektiven Bewertung von Gebieten bezüglich des Kriteriums Artenzahl/Artenvielfalt für Brutvögel kleinflächiger Untersuchungsgebiete empfohlen wird. Die "theoretisch zu erwartende Artenzahl" für die 40 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG untersuchten ca. 13 ha beträgt danach ca. 20 Arten 1 . Mit 21 tatsächlich nachgewiesenen Brutvogelarten ergibt sich ein Artenindex 2 von 1 d. h. die betrachteten Flächen sind im Vergleich zum landesweiten Durchschnitt als "artenreich" einzustufen. Bewertung Der Untersuchungsraum ist hinsichtlich seiner biologischen Vielfalt differenziert zu be- trachten. Hinsichtlich der Pflanzenausstattung ist er, bis auf den zum Teil alten Baumbe- stand (Biotoptypen Feldgehölz und Parkwald) als mittel- bis geringwertig zu bewerten. Hinsichtlich der Fauna und vor allem der Brutvogelvorkommen ist das Gebiet jedoch durchaus von Bedeutung, auch wenn von den 21 Brutvogelarten lediglich eine als natur- schutzfachlich wertgebend eingestuft wird und der überwiegende Teil der Nachweise sich auf siedlungstypische und weitverbreitete Arten beschränkt. Insgesamt wird das B-Plangebiet daher hinsichtlich der biologischen Vielfalt dement- sprechend als mittel bis gering eingestuft. Wechselwirkungen Wechselwirkungen bestehen mit dem Umweltbelang Klima und hier vor allem dem Teil- aspekt Klimawandel. Je besser Biotope miteinander vernetzt sind, desto besser haben Pflanzen und Tiere die Möglichkeit in ein anderes Habitat auszuweichen. 2.5.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für den Fall, dass der B-Plan nicht aufgestellt wird, ist dennoch eine ähnliche Entwick- lung im B-Plangebiet zu erwarten, da die Bebauung mit einzelnen Bauvorhaben jeweils auch gemäß § 34 BauGB möglich ist und zum Teil bereits umgesetzt wurde Der B-Plan dient insofern der städtebaulichen Ordnung bzw. Neustrukturierung. Hinsichtlich des Umweltbelangs Pflanzen/Biotope, Tiere und biologische Vielfalt ist davon auszugehen, dass durch die Festsetzungen für private bestehende und geplante Grünfläche und Er- haltungsgebote für Altbäume eine positive Wirkung erzielt wird. 2.5.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Pflanzen/Biotope Zu den Festsetzungen zählen  die Dachbegrünung,  die Fassadenbegrünung,  private Grünflächen, 1 Arten-Areal-Kurve für Brutvögel Südwestdeutschlands nach STRAUB et al. (2011): S = 12,0 x A 0,19 (S = theoretisch erwartete Artenzahl; A = Fläche Untersuchungsgebiet [ha]) 2 Artenindex: Quotient aus 'ermittelter Artenzahl' und 'theoretisch erwarteter Artenzahl'. Ein Artenindex > 1 kennzeichnet ein Areal als "artenreich", ein Artenindex < 1 als "artenarm". 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 41 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG  Pflanzbindungen zum Erhalt bestehender Gehölze und  Pflanzgebote zur Einbringung neuer Gehölze ins B-Plangbiet. Tiere Zur Vermeidung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG werden Vermei- dungsmaßnahme notwendig (vorgezogen funktionsfähig und nicht abwägbar).  Um Tötungen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) von Vögeln und Fledermäusen zu vermeiden, wird eine zeitliche Beschränkung der Baufeldräumung auf Anfang November bis Ende Februar festgesetzt. (Maßnahme V 1)  Zur Vermeidung von Individuenverlusten von Vögel und Fledermäusen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist vor Abriss-, Ausbau- und Sanierungsmaßnah- men an Bestandsgebäuden bzw. Erhöhung von Gebäuden eine Gebäudekon- trolle durchzuführen. (Maßnahme V 2)  Im Vorfeld zum Eingriff in Habitatflächen der Zauneidechse (Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) ist eine aktive Umsiedlung der vom Vorhaben betroffenen Individuen erforderlich, um die Erfüllung des Verbotstatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden. (Maßnahme V 3)  Um eine Einwanderung von Zauneidechsen und somit Individuenverluste zu ver- meiden der Eingriffsbereichs während des Bauzeitraumes mittels Reptilien- schutzzaun abzugrenzen. (Maßnahme V 4)  Zur Vermeidung der Tötung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) des Heldbocks ist eine Erhaltung von Brut-, Verdachts- und Potenzialbäume dieser Käferart erforderlich. (Maßnahme V 5) Zum vorgezogenen Funktionsausgleich und um eine Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden wird folgende Maßnahme umgesetzt.  Zur Sicherung der ökologischen Funktion im räumlich-funktionalen Zusammen- hang (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) für die beanspruchten Lebensstätten des Mauerseglers sind insgesamt acht Nistkästen zu installieren. (Maßnahme C 1)  Zur Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten und der Population der Zauneidechse im räumlichen Zusammenhang (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ist die Anlage eines Ersatzhabitates für die Zauneidechse (einschließlich ökolo- gischer Baubegleitung) notwendig. Bei Nichtbeachtung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen werden Verbotstatbe- stände erfüllt, die diesen baulichen Eingriff verbieten. Als Maßnahme zur Schadensbegrenzung zur Einhaltung der Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen des Natura 2000 Gebietes Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe (6916-342) ist folgendes umzusetzen: 42 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG  Die potenziellen Entwicklungsstätten des Hirschkäfers und des Heldbocks im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes KIT - Campus Ost an der Rinthei- mer Querallee 2 sind zu erhalten. Zur Vermeidung weiterer nachteiliger Auswirkungen auf Insekten sind insektenfreundli- che Beleuchtungen einzusetzen. Hierdurch können die anziehende Wirkung von Licht auf Insekten verringert und das Eindringen von Insekten in die Lampe verhindert werden. Biologische Vielfalt Als Minimierungsmaßnahmen wirken sich die Festsetzung von Dachbegrünung, die An- lage bzw. Sicherung von privaten Grünflächen, der Erhalt und die Pflanzung von Einzel- bäumen und die Festsetzung von insektenfreundlicher Beleuchtung positiv auf die bio- logische Vielfalt im B-Plangebiet aus. Durch die Maßnahmen zum Artenschutz sowie die ökologische Baubegleitung können die derzeit dort vorhandenen und durch die Umsetzung des B-Plans beeinträchtigten Individuen im Sinne der Populationsgröße erhalten bzw. ersetzt werden. 2.5.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung baubedingt Es entstehen während der Bauzeit akustische und visuelle Störreize sowie Erschütte- rungen. Weiterhin ist mit Staub- und Schadstoffimmissionen durch den Baustellenbetrieb zu rechnen, was Vertreibungseffekte sowie Flucht- und Meidereaktionen auslösen kann. Durch die Bautätigkeit und der damit verbundenen Überbauung kann es des Weiteren zu einem Verlust von Individuen sowie zu einem temporären Verlust von Habitaten kom- men. Die Entwicklung des B-Plangebietes wird sukzessive erfolgen. anlagebedingt Durch die Umsetzung des B-Plans kann es zur Entfernung oder Beeinträchtigung der vorhandenen Strukturen und somit zu einem Lebensraum- und Nahrungsraumverlust für die hier vorkommenden Artengruppen Reptilien, Fledermäuse und Vögel kommen. Durch Nutzungsänderung, Zerschneidung und Fragmentierung kann ein Funktionsver- lust / Schädigung von Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten auftreten. betriebsbedingt Da bereits im Ist-Zustand das B-Plangebiet als Campusgelände genutzt wird, ist nur die ggf. eintretende Nutzungsintensivierung durch dessen sukzessive Erweiterung bewer- tungsrelevant. Dadurch ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für den Umweltbe- lang zu rechnen. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 43 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Wechselwirkungen Insbesondere sind intensive Wechselwirkungen mit dem Umweltbelang Flora zu erwar- ten, da hochwertige Biotope meist auch geschützten Arten als Habitat dienen. 2.5.5 Beurteilung der Erheblichkeit Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, der vorgezo- genen Ausgleichsmaßnahme sowie der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung verblei- ben keine erheblichen Auswirkungen. 2.6 Umweltbelang Klima/Luft und Klimawandel Bei den Umweltbelangen Klima und Luft sind als Schutzziele die Vermeidung von Luft- verunreinigungen und die Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Be- standsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktionen zu nennen. Vor diesem Hintergrund sind zu berücksichtigen:  die Durchlüftungsfunktion,  die Luftreinigungsfunktion,  die Wärmeregulationsfunktion Weiterhin sind nach Baugesetzbuches (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben e-i BauGB), im Sinne des Umweltschutzes zur Lufthygiene und zur Beibehaltung der klimatischen Ver- hältnisse die Vermeidung von Emissionen (Buchstabe e, 11.), die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie (Buchstabe f, 12.) und Aspekte des Immissionsschutzes (Buchstaben g und h, 13.) von Bedeutung. Darüber hinaus sieht § 1a BauGB in Nr. 5 vor, „den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch sol- che, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.“ Für den Umweltbelang Klima / Luft stehen die Daten des Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK 2004) sowie der ökologischen Tragfähigkeits- studie für den Raum Karlsruhe (NVK KARLSRUHE 2011) als Grundlagen zur Verfügung. Zudem wurde der städtebauliche Rahmenplan zur Klimaanpassung (STADT KARLSRUHE 2015) bei der Ausarbeitung mitberücksichtigt. 44 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Abbildung 6: Klimafunktionskarte (NVK Karlsruhe 2011) 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 45 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.6.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) Bestand und Vorbelastungen Im Ist-Zustand ist ein hoher Versiegelungsgrad innerhalb des B-Plangebiets vorhanden. Im Bestand ist dementsprechend ein Siedlungsklimatop verzeichnet (NVK Karlsruhe 2011). Insgesamt geht hiermit eine starke Veränderung aller Klimaelemente einher. Beim überwiegenden Teil der Flächen handelt es sich somit weder um ein Kaltluftsam- mel- noch um ein Kaltluftentstehungsgebiet. Die Grünbereiche sind kleinflächig als Grün- anlagenklimatop zu klassifizieren und tragen zur Kaltluftproduktion bei. Das B-Plangebiet ist bereits durch bestehende großflächige Bebauung klimatisch stark beeinträchtigt und steht für die Kaltluftentstehung und lufthygienischen Austausch nur im Bereich der Grünflächen zur Verfügung. Von der am B-Plangebiet vorbeiführenden Rintheimer Querallee geht eine hohe Luft- sowie Lärmbelastung aus. Bewertung Das B-Plangebiet ist als bebautes Gebiet mit klimatisch-lufthygienischen Nachteilen zu beschreiben. Es handelt sich um ein ehemaliges Kasernengelände, welches derzeit be- reits als Campus genutzt wird. Eine Zuordnung erfolgt zu den verdichteten Siedlungs- räumen, die unter stadtklimatischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftig sind. Die Bewertung des Umweltbelanges Klima / Luft erfolgt gemäß der Empfehlung für die Bewertung von Eingriffen in Natur- und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermitt- lung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen (LFU 2005). Insgesamt hat das B-Plangebiet für den Umweltbelang Klima und Luft eine geringe Be- deutung (Stufe D). Gegenüber Veränderungen für den Umweltbelang Klima und Luft besteht gegenüber weiterer Bebauung und Versiegelung eine geringe Empfindlichkeit, da die Bedeutung im Bestand als gering anzunehmen ist. Wechselwirkungen Hinsichtlich der Auswirkungen des Klimas auf die menschliche Gesundheit bestehen Wechselwirkungen zum Umweltbelang Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölke- rung. Das Mikroklima steht in Abhängigkeit zu Boden und Vegetation, wodurch Wech- selwirkungen mit den Umweltbelangen Boden sowie Pflanzen/Biotope möglich sind. 2.6.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für den Fall, dass der B-Plan nicht aufgestellt wird, ist dennoch eine ähnliche Entwick- lung im B-Plangebiet zu erwarten. Da die einzelnen Baumaßnahmen jeweils auch als einzelne Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB zulässig sind und zum Teil schon umgesetzt wurden. Der B-Plan dient insofern der städtebaulichen Ordnung bzw. Neustrukturierung, die sich aufgrund der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen nicht nachteilig auf den Umweltbelang Klima/Luft auswirkt, 46 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.6.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Von dem festgesetzten Pflanzgebot zur flächenhaften Dachbegrünung mit einer mind. 12 cm dicken Substratschicht sowie der festgesetzten Fassadenbegrünung geht eine leichte klimatisch ausgleichende Wirkung aus. Die Pflanzgebote und Pflanzbindungen innerhalb des Plangebiets tragen mit ihrer Durchgrünung durch unversiegelte Bodenfläche und Verdunstung zum klimatischen Ausgleich bei. Die Neubauten werden in einer nachhaltigen Bauweise geplant, deren Ziel u.a. eine hohe Energieeffizienz ist. Grundsätzlich sind Photovoltaikanlagen im B-Plangebiet in Kombination mit Dachbegrünung zulässig. 2.6.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Bei Annahme der o.g. Hinweise zur Eingriffsminimierung verbleiben folgende Auswir- kungen: baubedingt Aufgrund der notwendigen Bauarbeiten für den Abriss von bestehenden Gebäuden so- wie für den Neubau von Gebäuden ist von der Entstehung von Staubemissionen auszu- gehen. Der Baustellenverkehr führt zudem zu Schadstoffemissionen deren Wirkung aber zeitlich stark begrenzt ist. anlagebedingt Im Rahmen der Umstrukturierung des B-Plangebietes bleiben die größeren zusammen- hängenden Grünflächen erhalten. Zudem wurden zwischen geplanten Bauflächen Grün- flächen eingeplant. Eine Beeinträchtigung klimarelevanter Funktionen ist nicht zu erwar- ten. Stellenweise ist mit einer Verbesserung des Kleinklimas durch Anlage von für Neubau- ten festgesetzte Dachbegrünung zu rechnen. betriebsbedingt Der ggf. erhöhte betriebsbedingte Verkehr kann zu einer Zunahme von klimaschädlichen Emissionen führen. Im Verhältnis zu dem Verkehr auf den umgebenden öffentlichen Straßen, insbesondere der B 10, fällt dieser Verkehr jedoch nicht ins Gewicht. Wechselwirkungen Das Vorhaben bedingt temporäre Emissionen durch Baustellenbetrieb, die sich negativ auf die Luftqualität und somit auf die Funktion Arbeiten bzw. Wohnen im B-Plangebiet auswirken können. Für menschliches Wohlbefinden und Gesundheit wirkt eine Zunahme von Zulieferverkehr ggf. negativ. Bei der Installation von Dachbegrünung ist mit positiven Effekten zu rechnen. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 47 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.6.5 Beurteilung der Erheblichkeit Es verbleiben bei Umsetzung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblichen Auswirkungen auf den Umweltbelang Klima/Luft und Klimawandel. 2.7 Umweltbelang Landschaft Schutzziele des Umweltbelangs Landschaft sind das Landschaftsbild/Stadtbild, das es in seiner  Eigenart,  Vielfalt und  Schönheit zu erhalten gilt und die Erhaltung ausreichend großer, unzerschnittener Landschafts- räume. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Landschaftsteile mit besonderer Aus- prägung hinsichtlich Struktur und Größe zu betrachten. Daraus abgeleitet ist die land- schaftsästhetische Funktion zu berücksichtigen. Das Bewertungsmodell der LUBW (vormals LfU) gibt Hinweise für Bewertungskriterien (LFU 2005), welche konkretisiert werden müssen. Städtebauliche Entwicklungen finden häufig auch innerhalb von Siedlungen statt, welche sich durch unterschiedliche Ausprägung von Quartieren, durch unterschiedliche Stadtbilder charakterisieren lassen. Stadtteile / Quartiere / Gewerbeareale lassen sich nach Bautyp, Bauepoche, Qualität der Bebauung und der Ausstattung mit (grünen) Freiräumen beschreiben. Auch hier sind die Kriterien Eigenart, Vielfalt und Schönheit anwendbar. Für die Bewertung werden die ermittelten Landschaftsbildeinheiten gemäß den Haupt- kriterien Vielfalt und Eigenart bewertet. Die Nebenkriterien fließen in Form von Auf- bzw. Abschlägen in die Bewertung ein, Schönheit wird dabei als das Fehlen von störenden Einflüssen mitberücksichtigt. Für die Siedlungselemente definiert sich die Vielfalt über die Größe der Baukörper und dem Anteil an Grünflächen. 2.7.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) Bestand und Vorbelastungen Im Bestand sind zwei Bereiche verschiedener Qualität für das Stadtbild vorhanden. Der südwestliche Bereich mit dem denkmalgeschützten Ensemble inklusive Appellplatz ist als strukturiert und von einer gewissen Eigenart geprägt zu beschreiben. Hier besteht ein gewisser Wiedererkennungswert und eine klare Strukturierung mit einem relativ ho- hen Grad an Durchgrünung vorhanden. Hingegen ist im nordöstlichen Bereich bisher eher eine Unordnung vorhanden. Die speziell auf die wechselnden Flächennutzungen zwischen Neubau, Lagerfläche und Platz sowie fehlendes Grünkonzept zurückzuführen ist. 48 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Aufgrund der südwestlich am B-Plangebiet vorbeiführenden Rintheimer Querallee ist von einer lärmbedingten Vorbelastung auszugehen. Bewertung Generell ist eine Einsehbarkeit von außen auch aufgrund bestehender Einzäunung bzw. Mauern nur eingeschränkt gegeben. Entsprechender oben genannter Zweiteilung sind auch hier zunächst den Teilbereichen unterschiedliche Wertstufen zuzuordnen. Das B-Plangebiet weist im nordöstlichen Teil eine geringe Nutzungsvielfalt mit einem hohen Versiegelungsgrad auf. Typische Merk- male, die das Stadtbild charakterisieren sind kaum vorhanden. Dieser Teilbereich wird mit geringer bis sehr geringer Bedeutung für das Stadtbild (Wertstufe D bis E) bewertet. Es finden sich einzelne Grünbereiche in Form Ruderalflächen und Gehölzen in diesem Teil des B-Plangebietes. Der südwestliche Bereich enthält eine klare Struktur sowie Ei- genart und eine randliche Eingrünung ist in wirksamer Form bereits gegeben. Für diesen Teilbereich wird mit mittlerer Bedeutung klassifiziert (Wertstufe C). Das aktuelle Stadtbild inklusive Erholungseignung ist insgesamt in der Gesamtbewer- tung von geringer bis mittlerer Bedeutung (Wertstufe C-D). Wechselwirkungen In Bezug auf die Naherholungseignung bestehen Wechselwirkungen zu dem Umweltbe- lang Mensch. 2.7.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für den Fall, dass der B-Plan nicht aufgestellt wird, ist dennoch eine ähnliche Entwick- lung im B-Plangebiet zu erwarten. Da die einzelnen Baumaßnahmen jeweils auch als einzelne Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB zulässig sind und zum Teil schon umgesetzt wurden. Einschränkend ist festzustellen, dass die Freiflächen östlich des denkmalge- schützten Gebäude in SO 2 als Teil der Sachgesamtheit unter Denkmalschutz stehen und dementsprechend nach § 34 BauGB nicht überbaubar sind. Der B-Plan dient inso- fern der städtebaulichen Ordnung bzw. Neustrukturierung, die im Sinne eines geordne- ten Stadtbilds steht. Hierbei wird darauf geachtet die bestehende Eingrünung zu erhalten und insbesondere durch neue Straßenbäume und Grünflächen mit Retentionsfunktion eine Durchgrünung des Sondergebietes zu gewährleisten. Insgesamt ist das B-Plange- biet im Planungszustand aufgrund er geplanten Durchgrünung und der Neustrukturie- rung sowie Schaffung einer städtebaulichen Charakteristik im Gesamtgebiet mit dem Ziel eines geordneten Stadtbildes mit Wertstufe C zu bewerten. 2.7.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Als planinterne Ausgleichsmaßnahme dient die Festsetzung von Dachbegrünung hin- sichtlich der geplanten Bebauung. Für die Erhaltung der Grünstrukturen im B-Plangebiet 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 49 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG sind die Maßnahmen Erhalt und Entwicklung von Grünflächen sowie Erhalt und Pflan- zung von Einzelbäumen geplant. Hierzu zählen insbesondere die Gewährleistung eines grünen Rahmens mit mind. 15 m Breite am Rand des Geltungsbereichs. Generell wirkt sich hinsichtlich des Stadtbildes insbesondere die klare Strukturierung, Anordnung und Definition von architektonischen Kubaturen mit dem Ziel eines geordne- ten, harmonischen Stadtbildes positiv aus. 2.7.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Ziel der Umsetzung des B-Plans ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Im Rah- men dessen Umsetzung der Charakter des Stadtbildes im Bereich des B-Plangebietes im Vergleich zum Ausgangszustand geformt wird. Es erfolgt eine Strukturierung der po- tenziellen Entwicklungen sowie Grünflächen. Hervorzuheben ist für die Außenwirkung des B-Plangebietes die Beibehaltung eines grünen Rahmes sowie die Durchgrünung in Form von zahlreichen Straßenbäumen, die der Lage im Umfeld des Waldes gerecht wird. 2.7.5 Beurteilung der Erheblichkeit Es verbleiben bei Umsetzung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf den Umweltbelang Landschaft. 2.8 Umweltbelang Kulturelles Erbe (Kulturgüter und sonstige Sachgüter) Unter Kultur- und Sachgütern sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige - auch im Boden verborgene - Anlagen, wie Park- oder Friedhofsanlagen und andere vom Menschen gestaltete Landschaftsteile zu verstehen, die von geschichtli- chem, wissenschaftlichem, künstlerischem, archäologischem, städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägendem Wert sind. 2.8.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) Bestand und Vorbelastungen Die Liste der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale, in der die Denkmaleigenschaft begründet ist, enthält in einem Teilbereich des B-Plans die Mackensen-Kaserne (Pan- zerabwehrkaserne der Wehrmacht). Sie wurde 1936 bis 1938 erbaut. Von 1946 bis 1963 war sie als Phillips-Barracks (US-Amerikanische Kaserne) genutzt. Seit 1964 wurde sie als Bundeswehrkaserne genutzt. Gemäß § 2 DSchG sind das Stabsgebäude, vier Mann- schaftsgebäude, das Offizierskasino, das Gefallenendenkmal der Bundeswehr und die massive Einfriedung an der Rintheimer Querallee geschützt. Der Sachgesamtheit zuge- hörig sind die Freiflächen bei den Stabs- und Mannschaftsgebäuden sowie die separie- rende Fläche zum Kasinogebäude. 50 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Als weitere Sachgüter sind der vorhandene Gebäudebestand, die vorhandenen Leitun- gen und Straßen sowie sonstigen baulichen Anlagen zu nennen. Die bestehende Nutzung durch das KIT ist nicht als Vorbelastung zu werten. So wurden bereits in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt Sanierungen an Bestandsgebäuden durchgeführt, die mit dem Denkmalschutz konform waren. Bewertung Die Denkmale im B-Plangebiet weisen aufgrund ihrer historischen Bedeutung eine hohe Wertigkeit für den Umweltbelang Kultur-/Sachgüter auf. Den restlichen Sachgütern kommt aufgrund ihres wenig prägenden Wertes eine geringe Bedeutung zu, weshalb insgesamt eine mittlere Bedeutung anzunehmen ist. Wechselwirkungen In Zusammenhang mit dem Umweltbelang Landschaftsbild / Stadtbild ergeben sich Wechselwirkungen. 2.8.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für die Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ist im kon- kreten Fall die Entwicklung in Form weiterer Ansiedlung von Einrichtungen für Universi- tät, Wissenschaft, Forschung und Technik bei Ausnutzung des geltenden Planungs- rechts zu beachten. Dieses richtet sich im B-Plangebiet nach der Zulässigkeit von Vor- haben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB. Hierbei sind die Vorgaben des Denkmalschutzamtes zu beachten, die sich insbesondere auf den Schutz des Ensembles als Sachgesamtheit beziehen. Einschränkend ist hier fest- zustellen, dass die Freiflächen östlich des denkmalgeschützten Gebäude in SO 2 als Teil der Sachgesamtheit unter Denkmalschutz stehen und dementsprechend nach § 34 BauGB nicht überbaubar sind. 2.8.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Ein direkter Eingriff in unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale findet im Rahmen der Umsetzung des B-Planes nicht statt. Zudem wird bei der Neustrukturierung der Freiflä- chen der Charakter der Sachgesamtheit mitberücksichtigt. Insgesamt bleibt auch die Sachgesamtheit am Standort erhalten, Sachgüter werden so gut wie möglich geschützt bzw. saniert, wodurch es hinsichtlich des Umweltbelangs Kulturelles Erbe nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung kommt. Hierzu zählen insbesondere die Gewährleistung eines grünen Rahmens mit mind. 15 m Breite am Rand des Geltungsbereichs. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Der Charakter der Sachgesamtheit Mackensen-Kaserne bleibt auch bei Umsetzung der Pla- nung erhalten. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 51 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Insofern bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. 2.8.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Im Rahmen der Entwicklung des B-Plangebietes kommt es zu einer städtebaulichen Neustrukturierung. Hierbei wird besonders darauf Wert gelegt, dass der Charakter der Sachgesamtheit, zu der auch die Freiflächen im Bereich der denkmalgeschützten Ge- bäude zählen, erhalten bleibt. Bei einer städtebaulichen Neustrukturierung ist damit zu rechnen, dass die Belange des Umweltbelangs Kultur- und Sachgüter mitberücksichtigt werden. Diesbezüglich ist für die Beibehaltung eines grünen Rahmes sowie die Durch- grünung in Form von zahlreichen Straßenbäumen, die der Lage im Umfeld des Waldes gerecht wird, hervorzuheben. 2.8.5 Beurteilung der Erheblichkeit Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen des Umweltbelangs Kultur-/Sachgüter. 2.9 Beschreibung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen Zusätzlich sind nach § 1 Abs. 7 Nr. 7 Unterpunkt j) insbesondere „unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 3 , die Auswirkungen, die aufgrund der An- fälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, ...“ zu berücksichtigen. Soweit angemessen, sollten Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung erheblich nachteiliger Auswirkungen erfasst werden (Anlage 1 Nr. 2 e) BauGB). Einige der genannten Auswirkungen stehen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels (Zunahme Starkregenereignisse etc.), so dass Maßnahmen zur An- passung an den Klimawandel auch die Anfälligkeit bezüglich klimawandelverstärkter möglicher Katastrophen mindern können. Hierzu sei auf Kapitel 2.10.3 verwiesen. 3 Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütte- rungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) fordert in § 50, dass bei raumbedeutsa- men Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen [sind], dass schädli- che Umwelteinwirkungen und [Auswirkungen] von schweren Unfällen auf Wohngebiete, sonstige schutzbedürftige Ge- biete, öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und für den Naturschutzes besonders wert- volle/ empfindliche Gebiete ...soweit möglich zu vermeiden sind. 52 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Betriebsbedingt ist davon auszugehen, dass es unter Einhaltung der aktuellen Stan- dards zur Arbeitssicherheit nicht zu erhöhten Risiken für die menschliche Gesundheit kommen wird. 2.10 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminde- rung und zum Ausgleich nachteiligen Auswirkungen (B-Plan interne Maßnahmen) Nach § 14 ff. BNatSchG in Verbindung mit den §§ 1 und 1a des BauGB sind unvermeid- bare, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch entsprechende Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Im Folgenden werden die Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich, welche innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes festgesetzt sind, aufgeführt. Die Maßnahmen zum Artenschutz sind zwingend notwendig und unterliegen nicht der Abwägung. Viele Maßnahmen wirken sich positiv auf mehrere Umweltbelange aus, so dass durch Maßnahmen für die erheblich betroffenen Umweltbelange auch Beeinträchtigungen der anderen betroffenen Umweltbelange ausgeglichen werden können. Nach Berücksichtigung aller vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimie- rung von Eingriffsfolgen ist zu prüfen, ob erhebliche negative Auswirkungen auf die ein- zelnen Umweltbelange verbleiben (vgl. Kap.3.1). Die Gemeinden überwachen nach § 4a BauGB nicht nur die erheblichen Umweltauswir- kungen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu er- mitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen, sondern auch die Durchführung von B-Plan-intern und B-Plan-extern festgesetzten Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz. 2.10.1 Maßnahmen zum Artenschutz Diese Maßnahmen sind nicht abwägbar und zwingend durchzuführen. Eine Erläuterung zur Herleitung findet sich in der separaten Unterlage der saP (GÖG 2019, erg. 2020). Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG müssen daher folgende Maßnahmen durchgeführt werden: § 44 (1) 1 BNatSchG (Tötungsverbot) Maßn.- Be- zeichn. Artengruppe Kurzbeschreibung V 1 Fledermäuse, Vögel Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldbereinigung Die Entnahme von für Frei- und Höhlenbrüter als Nistplatz und von für Fledermäuse als Tagesquartier geeigneten Strukturen (u.a. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 53 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Gehölze und Hecken) muss im Zeitraum zwischen Anfang Novem- ber und Ende Februar erfolgen. V 2 Fledermäuse, Vögel Gebäudekontrolle Vor Abriss-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsge- bäuden (bzw. Erhöhung von Gebäuden) ist eine Gebäudekontrolle durchzuführen. Hierbei kontrolliert eine Fachkraft die betroffenen Gebäude im Vorfeld von Abriss-/Ausbaumaßnahmen hinsichtlich Fledermäusen bzw. gebäudebrütenden Vogelarten. Während der Wintermonate kann nicht ausgeschlossen werden, dass Winter- quartiere von gebäudebewohnenden Fledermausarten vorhanden sind. Während der Brutzeit von Vögeln können Nistplätze an Ge- bäuden nicht ausgeschlossen werden. Falls bei der Gebäudekon- trolle keine Nachweise erfolgen, kann mit Baumaßnahmen begon- nen werden. Ansonsten legt die ökologische Baubegleitung ggf. den Baubeginn fest und schlägt nach Rücksprache mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz notwendige Ersatzmaßnahmen vor. V 3 Zauneidech- sen Umsiedlung der vom Vorhaben betroffenen Zauneidechsen Aktive Umsetzung der Zauneidechsen von Ende März bis Anfang Mai und ggf. Anfang August bis Ende September vor Beginn der baulichen Eingriffe durch qualifizierte, von dem Vorhabenträger benannte Fachkräfte. Die Umsiedlung beinhaltet das Abfangen der Tiere aus dem Eingriffsbereich und das Verbringen dieser in das Ersatzhabitat. Der zeitliche Ablauf der Fang- und Ausset- zungsaktion orientiert sich in hohem Maße am Aktivitätsmuster der Tiere, modifiziert durch die jeweilig herrschende Witterung. V 4 Zauneidech- sen Installation eines Reptilienschutzzaunes Um eine Einwanderung von Zauneidechsen in den Eingriffsbe- reich während des Bauzeitraumes zu verhindern, ist diese durch einen Reptilienschutzzaun abzugrenzen. Die Aufstellung des Rep- tilienschutzzauns erfolgt in Abstimmung mit sowie unter Beglei- tung einer ökologischen Baubegleitung. Für die Aufstellung des Reptilienschutzzauns ist ein Zeitraum zu wählen, in dem die Tiere aktiv sind aber noch keine Eier in dem Boden abgelegt haben, da- mit eine Schädigung von Einzeltieren ausgeschlossen werden kann. Der Reptilienschutzzaun ist regelmäßig zu überprüfen und bis zum Abschluss der Bauarbeiten stets aufrecht zu erhalten. V 5 Heldbock Erhaltung von Brut-, Verdachts- und Potenzialbäumen des Heldbock Die Potenzial-, Verdachts- und Brutbäume des Heldbocks im Gel- tungsbereich des B-Plangebietes Campus Ost sind zu erhalten. Der Erhalt der Bäume ist durch geeignete Festsetzungen im B- Plan sicherzustellen. Eine nächtliche Bestrahlung von Gehölzen während der flugaktiven Zeit des Heldbocks von April bis Ende Juli ist nicht zulässig. Ggf. ist bei konkreten Baumaßnahmen eine öko- logische Baubegleitung erforderlich, um eine Beschädigung der relevanten Gehölze in substanzieller Weise bspw. durch mechani- sche Beeinträchtigung (direkte Beschädigung, Verdichtung des Wurzelraums) zu vermeiden. Hierzu zählt auch, dass ein Bereich um die Potenzial-, Verdachts- und Brutbäume des Heldbocks, der mindestens den Kronenbereich beinhaltet, nicht in Anspruch ge- nommen werden darf. § 44 (1) 3 BNatSchG (Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) 54 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Maßn.- Be- zeichn. Artengruppe Kurzbeschreibung C 1 Mauersegler und weitere Gebäudebrüter (Haussperling und Hausrot- schwanz) Herstellung von Nistmöglichkeiten für den Mauersegler Installation von Nisthilfen bzw. Einbau von Nestmulde für den Mauersegler, da im Rahmen der Sanierung von Gebäude 70.18 Nistmöglichkeiten für den Mauersegler verloren gehen. Die Aus- wahl geeigneter Standorte und das Ausbringen der Nisthilfen er- folgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Zudem sind Nistkästen als Ersatz für die entfallenden Nistmöglich- keiten von Haussperling sowie Hausrotschwanz vorgezogen zu in- stallieren. C 2 Zauneidech- sen Anlage eines Ersatzhabitates für die Zauneidechse Derzeitiger erforderlicher Flächenbedarf: 1.500 m² Die geplante CEF-Maßnahmenfläche mit einem Flächenumfang von etwa 10.750 m² kann auf Flurstück 22808/3 auf Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans (vgl. Maßnahme M 2, Kapitel 2.10.3) umgesetzt werden. Notwendig ist nach bisherigen Bestandserfassungen ein Ersatzhabitat von mind. 1.500 m². Die Grünflächen werden bislang intensiv als Grünland bewirtschaftet. Es besteht Anschluss an die bestehende CEF-Maßnahmenfläche im südwestlichen Bereich des Bebauungsplangebietes. Die neu anzulegende Ersatzhabitatfläche selbst weist bislang eine geringe Eignung als Habitat für Zauneidechsen auf, ist jedoch nicht besie- delt. 2.10.2 Maßnahmen zur Natura 2000-Verträglichkeit Zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen des Erhaltungsziels bzw. Erhalt der Population in einem günstigen Erhaltungszustand als maßgeblicher Bestandteil des Erhaltungsziels sind folgende Maßnahmen umzusetzen: Maßn.- Be- zeichn. Arten- gruppe Kurzbeschreibung V 5 Heldbock Erhalt von Brut-, Verdachts- und Habitatbäumen für den Held- bock Die Brut-, Verdachts- und Habitatbäume für den Heldbock im Gel- tungsbereich des Bebauungsplangebietes KIT Campus Ost sind zu erhalten. Der Erhalt der Bäume ist durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan sicherzustellen. Ggf. ist bei konkreten Baumaß- nahmen eine ökologische Baubegleitung erforderlich, um eine Be- schädigung der relevanten Gehölze in substanzieller Weise zu ver- meiden. Hierzu zählt auch, dass keine nächtliche Bestrahlung von Gehölzen während der flugaktiven Zeit des Heldbocks stattfindet. V 6 Hirschkäfer Erhalt potenzieller Entwicklungsstätten der Larven des Hirsch- käfers Die potenziellen Entwicklungsstätten des Hirschkäfers im Geltungs- bereich des B-Plangebietes Campus Ost sind zu erhalten. Der Erhalt der Bäume ist durch geeignete Festsetzungen im B-Plan sicherzu- stellen. Ggf. ist bei konkreten Baumaßnahmen eine ökologische Baubegleitung erforderlich, um eine Beschädigung der relevanten Gehölze in substanzieller Weise zu vermeiden. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 55 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.10.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Zur Minimierung der Eingriffe in den Naturhaushalt durch die geplante Bebauung werden Grünflächen im Geltungsbereich festgesetzt: M 7 Private Grünfläche M 1 – Entnahme nicht standortheimischen Jungwuchses Es ist vorgesehen eine Aufwertung der Parkwaldfläche durch Entnahme standortfremder Gehölze (vor allem Robinie) vorzunehmen. Hier werden Schösslinge standortfremder Bäume entfernt. Ältere Gehölze standortfremder Arten dürfen stehen bleiben, da sie be- reits wichtigere Funktionen im Naturhaushalt übernehmen und auch Nistmöglichkeiten für Brutvögel bieten. Zudem sind Nachpflanzungen standortheimischer Gehölze vorge- sehen. Hiermit verbunden ist eine Erhöhung des Strukturreichtums. Zudem kann sich langfristig eine gewisse Waldbodenflora ausbilden. Im Eingangsbereich wird die Ent- wicklung eines lichten Traubeneichen-Mischwaldes gemäß Antrag auf Waldumwand- lung vorgenommen. Hierzu sind Initialpflanzungen von Eichen vorgesehen. Zeitraum: Umsetzung im Herbst oder Frühjahr M 8 Private Grünfläche M 2 (im westlichen Teilbereich) – Ersatzhabitat für die Zaunei- chechse Am südwestlichen Rand des KIT Campus Ost wurden zwischen Gebäude 70.18 und der ehemaligen Kasernenmauer sonnenexponierte Randbereiche einer Wiese am Rand ei- nes Feldgehölzes durch Einbringen von Sandlinsen, Schotterriegel und Totholz sowie pflanzliche und abiotische Einzelstrukturen für Zauneidechsen als Ersatzhabitat aufge- wertet. Auf diese Weise wurden ausreichend offene Sonnenplätze, Versteckmöglichkei- ten und Eiablageflächen sowie Winterquartiere für die Reptilienart geschaffen. Im Jahr 2013 wurden die Individuen aus dem Eingriffsbereich (Abriss von Gebäude 70.17) in das Ersatzhabitat umgesiedelt (GÖG 2013b). Es handelt sich somit um eine bereits umgesetzte vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme). Die Fläche ist weiterhin nach den Vorgaben zu pflegen (GÖG 2013a). Eine zweimalige Mahd pro Jahr (Mitte Juni und Ende September) ist erforderlich. Zudem sind die Steinriegel und Sandlinsen durch entsprechende Pflegemaßnahmen langfristig im Zustand der partiellen Überwachsung zu halten. 56 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG M 9 Private Grünfläche M 2 (im nordöstlichen Bereich) – Sicherung potenzieller Ersatz- habitatflächen für die Zauneidechse Vorbehaltlich für die Entwicklung von Maßnahmen für die Zauneidechse (Gesamtfläche: etwa 10.750 m²) zu sichern, da sich innerhalb der potenziellen Baufläche derzeit Habi- tatflächen der Zauneidechse in einem Umfang von etwa 1.500 m² befinden. Die hierfür gesicherte Maßnahmenfläche beträgt ein Vielfaches der aktuell innerhalb der Baufelder liegenden aufzuwertenden Habitatfläche und kann bei Bedarf anteilig auch als CEF- Maßnahme für Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans in Frage kommen. Sofern im Bereich von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Baumaßnahmen ge- plant sind, ist mit einem Vorlauf von zwei Jahren eine erneute Erfassung der Zau- neidechse erforderlich. Punktuelle Nachpflanzungen von Gehölzen gemäß der im B- Plan angegebenen Gehölze sind zulässig ohne zu einer Habitatentwertung durch zu starke Verschattung zu führen. M 10 Private Grünfläche im Bereich von SO 1 – Herrichtung begrünter Versickerungs- mulde Es sind private Grünflächen als Wiesenflächen auszubilden und sollen u.a. dem Zweck der Versickerung dienen. Aufgrund ihrer Lage innerhalb des Sondergebietes haben sie auch klimatisch sowie hinsichtlich der Durchgrünung eine besondere Funktion. Insofern erforderlich ist für die Anlage gebietsheimisches Saatgut auszubringen. Die Pflege hat extensiv (zwei bis drei Mal im Jahr) zu erfolgen. Die erste Mahd sollte nicht vor Mitte des Jahres stattfinden, die letzte Mahd im September/Oktober. Auf eine Düngung ist zu ver- zichten. M 11 Pflanzgebot für Einzelbäume Entlang der Erschließungsschlaufe im Plangebiet werden neue Straßenbäume ge- pflanzt. Ebenso werden Bäume im Bereich des SO 1 neu gepflanzt. Bestehende Lücken werden durch Pflanzgebote geschlossen. Die Einzelbäume sind dauerhaft zu unterhal- ten und abgängige Bäume durch standortgerechte, vorwiegend heimische Laubbäume zu ersetzen. Die Straßenbäume sind mit einem Stammumfang von 20-25 cm und die Bäume im Bereich privater Grünflächen mit einem Stammumfang von 18-20 cm zu pflan- zen. Zeitraum: Umsetzung im Herbst oder Frühjahr Begründung M 7 bis M 11: Die Schaffung von Grün im Verkehrsbereich minimiert die Auswirkungen auf alle Umweltbelange. Darüber hinaus wird die Vielfalt an Biotopstruk- turen und damit das Lebensraumangebot für Tiere teilweise gefördert. Die Durchgrünung des Sondergebietes minimiert die Auswirkungen auf alle Umweltbe- lange. Sie trägt zur teilweisen Erhaltung des natürlichen Wasserkreislaufes (Boden – Transpiration) bei und dient dem klimatischen Ausgleich. Darüber hinaus wird die Vielfalt an Biotopstrukturen und damit das Lebensraumangebot für Tiere teilweise gefördert. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 57 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG M 12 Insektenfreundliche Beleuchtung Es sind insektenverträgliche Leuchtmittel zu verwenden. Hierbei ist zu berücksichtigen:  entsprechende Lampentypen (Natriumdampf-Niederdruck- bzw. -Hochdruck- lampen oder LEDs)  Vermeidung einer horizontalen oder nach oben gerichteten Abstrahlung  Verwendung von mattem, nicht reflektierendem Material bei den Masten  Einsatz staubdichter Leuchten  Anpassung der Höhe der Masten bzw. Leuchtquellen an standörtliche Gegeben- heiten und Notwendigkeiten (Beachtung (Verkehrs-)Sicherheit) Begründung: Hierdurch können die negativen Wirkungen der Lichtimmissionen weites- gehend vermieden werden, da anziehende Wirkungen von Licht auf Insekten verringert werden und das Eindringen von Insekten in die Lampe verhindert wird. M 13 Dachbegrünung von Flachdächern Flachdächer sind extensiv zu begrünen und pflegen. Die Ansaat erfolgt mit einer stand- ortgerechten Mischung aus Kräutern. Die Substratstärke hat mind. 12 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Die Dachflächen im Bereich technischer Dachaufbauten und Ober- lichter sind hiervon ausgenommen, soweit der Anteil der Dachbegrünung an der Ge- samtdachfläche 50 % der Neubauten nicht unterschreitet. Begründung: Eine Dachbegrünung erfüllt je nach Mächtigkeit und Eigenschaften in ge- ringem Umfang Bodenfunktionen. Aufgrund dessen sind positive Auswirkungen auf den Umweltbelang Boden zu verzeichnen. Da auch Wasser gespeichert sowie verdunstet werden kann, trägt die Maßnahme zur Retention bei und wirkt lokal ausgleichend auf das Mirkoklima. Dachbegrünungen wirken positiv auf das Landschaftsbild. Dies ist im vorliegenden Fall jedoch untergeordnet, da die Gebäude höher als die Umgebung sind und die Dächer zudem mit Photovoltaikanlagen versehen werden können. M 14 Fassadenbegrünung Es wird festgesetzt, dass ungegliederte Fassaden mit mehr als 50 m² geschlossener Wandfläche flächig mit Kletterpflanzen zu begrünen sind. Insgesamt sind mindestens 20 % der Fassaden zu begrünen. Alternativ ist vor die Fassade alle 10 m ein standortty- pischer mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Begründung: Eine Fassadenbegrünung wirkt sich insbesondere auf die Umweltbelange Pflanzen/Biotope, Klima/Luft und Landschaft/Stadtbild positiv aus. Maßnahmen zum Schutz des Bodens (§ 1a Abs. 1 und 2; § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) M 15 Beachtung der Vorgaben einschlägiger Gesetze und Normen zum Bodenschutz Beachtung der Vorgaben einschlägiger Gesetze und Normen auf der Baustelle zur Ge- währleistung eines sachgerechten Umgangs mit dem anfallenden Bodenmaterial (§ 1 u. 58 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 4 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), § 202 Baugesetzbuch (BauGB), § 12 Bun- des-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Bodenbeschaffenheit - Ver- wertung von Bodenmaterial (1998) (DIN 19731), Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten (2002) (DIN 18915)). Die Versiegelung ist auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Der überschüssige kulturfähige Oberboden ist zwischenzulagern und wiederzuverwerten. Unterschiedliche Bodenschichten sind immer getrennt ausbauen, zu lagern und einzubauen. M 16 Beschränkung der Baustelleneinrichtungen auf möglichst kleinen Raum Die Baustelleneinrichtung ist auf die mindestnotwendige Fläche zu begrenzen, um eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme zu vermeiden. Idealerweise sind die vorhandenen Parkplatzflächen innerhalb des B-Plangebiets zu nutzen. Begründung: Vermeidung von unnötigen Eingriffen, die zu Beeinträchtigung des Um- weltbelangs Boden führen können. Maßnahmen zum Schutz des Wassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 und Nr. 20 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO) M 17 Betankung und Lagerung von Kraftstoffen nur außerhalb von offenen Leitungsgrä- ben und Baugruben Zum Schutz des Oberflächen- und Grundwassers vor Verunreinigungen ist die Betan- kung der Baumaschinen und Lagerung von Kraftstoffen nur außerhalb von offenen Lei- tungsgräben und Baugruben sowie außerhalb von Oberflächengewässern erlaubt. M 18 Sammeln und fachgerechte Entsorgung von anfallendem zementhaltigem Schmutzwasser Anfallendes zementhaltiges Schmutzwasser (z.B. bei der Reinigung von Arbeitsmitteln) ist zu sammeln und fachgerecht zu entsorgen. M 19 Retention von Niederschlagswasser Das Niederschlagswasser von Dachflächen und anderen, nicht wasserdurchlässigen, oder in Grünflächen entwässerten Flächen auf den Baugrundstücken darf nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Es ist über Versickerungsmulden möglichst zur Versickerung zu bringen oder bspw. zum Zwecke der Bewässerung zu verwenden. Begründung: Rückführung des Niederschlagswassers im Bereich des Sondergebietes in den natürlichen Wasserkreislauf. Maßnahmen zum Schutz von Klima und Luft (§ 9Abs. 1 Nr. 20 BauGB) M 20 Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen Auf den Dächern im B-Plangebiet ist die Nutzung solarer Strahlungsenergie (z.B. Solar- anlagen, Photovoltaikanlagen) zulässig. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 59 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Begründung: Die Nutzung erneuerbarer Energien wird möglich und somit die Reduktion von Schadstoffemissionen aus fossilen Brennstoffen, wodurch positive Effekte für die Umweltbelange Mensch sowie Klima/Luft zu verzeichnen sind. Maßnahmen zum Schutz vor Lärm M 21 Maßnahmen zum Schallschutz (evtl.) Die Schallimmissionsprognose von KURZ UND FISCHER (2019) untersucht die Einwirkun- gen unterschiedlicher Lärmquellen auf das B-Plangebiet. Dabei werden die Ge- räuscheinwirkungen anhand der DIN 18005 bewertet. Aufgrund der Überschreitung der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 durch den einwirkenden Verkehrslärm werden Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen, welche jedoch im Zuge nachgelagerten Genehmigungen differenziert beurteilt und ge- plant werden (KURZ UND FISCHER, 2019 S. 10 f.). Hierbei handelt es sich um:  Passive Schallschutzmaßnahmen: In den anderen Bereichen mit Überschreitun- gen der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 werden für schützens- werte Aufenthaltsräume passive Schallschutzmaßnehmen durch eine entspre- chende Ausgestaltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen vorgeschlagen. Bei der Ausgestaltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind die Regelun- gen der DIN 4109 zu beachten. Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf den Klimawandel und Maßnahmen zur Klimaanpassung Die oben genannten Maßnahmen M 7 bis M 14, M 19 sowie M 20 sollen nachteilige Aus- wirkungen auf den Klimawandel mindern. Speziell der Anpassung an den Klimawandel dienen die Maßnahmen bezüglich einer Durchgrünung des B-Plangebietes und der Schaffung von Retentionsraum. Insgesamt sind keine Beeinträchtigungen mit Auswir- kungen auf den Klimawandel zu prognostizieren. 2.10.4 Zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen Innerhalb des Geltungsbereichs bzw. zur Bewältigung des Artenschutzes werden die in nachfolgender Tabelle 2 aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung bzw. für den Ausgleich festgesetzt und werden daher bei der Bilanzierung (vgl. Kap. 0) mit berücksichtigt. Maßnahmen zum Artenschutz und ggf. auch zum Lärmschutz sind zwingend umzuset- zen, um Verbotstatbestände zu vermeiden und Baurecht zu erlangen. 60 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Tabelle 2: Übersicht der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen und dessen po- sitive Wirkung auf die Umweltbelange Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans sowie Artenschutzmaßnahmen Umweltbelange Nr. zwingend umzuset-zen Bezeichnung Mensch Pfl./Tiere/ Biol. Vielfalt Boden Wasser Klima / Luft Landschaft / Erholung Kultur - und Sachgüter M 1 X V1 Bauzeitenbeschränkung für Baufeld- freimachung X M 2 X V2 Gebäudekontrolle X M 3 X V3 Umsiedlung der vom Vorhaben be- troffenen Zauneidechsen X M 4 X V4 Installation eines Reptilienschutzzau- nes X M 5 X V5 Erhaltung von Brut-, Verdachts- und Potenzialbäumen des Heldbock X M 6 X V6 Erhalt potenzieller Entwicklungsstätten der Larven des Hirschkäfers X CEF 1 X Herstellung von Nistmöglichkeiten für den Mauersegler X CEF 2 X Anlage eines Ersatzhabitates für die Zauneidechse X M 7 Private Grünfläche M 1 – Entnahme nicht standortheimischen Jungwuch- ses X X X X X X M 8 Private Grünfläche M 2 (im westlichen Teilbereich) – Ersatzhabitat für die Zau- neichechse X X X X X X M 9 Private Grünfläche M 2 (im nordöstli- chen Bereich) – Sicherung potenzieller Ersatzhabitatflächen für die Zau- neidechse X X X X X X M 10 Private Grünfläche M 2 im Bereich von SO 1 – Herrichtung begrünter Versi- ckerungsmulde X X X X X X M 11 Pflanzgebot für Einzelbäume X X X X M 12 Verwendung Insektenverträglicher Leuchtmittel X M 13 Dachbegrünung von Flachdächern (X) X X X M 14 Fassadenbegrünung X X M 15 Beachtung der Vorgaben einschlägiger Gesetze und Normen zum Boden- schutz X 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 61 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans sowie Artenschutzmaßnahmen Umweltbelange Nr. zwingend umzuset-zen Bezeichnung Mensch Pfl./Tiere/ Biol. Vielfalt Boden Wasser Klima / Luft Landschaft / Erholung Kultur - und Sachgüter M 16 Beschränkung der Baustelleneinrich- tungen auf möglichst kleinem Raum X X X X X M 17 Betankung und Lagerung von Kraftstof- fen nur außerhalb von offenen Lei- tungsgräben und Baugruben X X M 18 Sammeln und fachgerechtes Entsor- gen von anfallendem zementhaltigem Schmutzwasser X M 19 Retention von Niederschlagswasser X X X M 20 Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen X M 21 X Schallschutzmaßnahmen (evtl.) X Erläuterungen: M durchlaufend nummerierte planintern umzusetzender Maßnahmen CEF zwingend notwendige, vorgezogen funktionsfähige Artenschutzmaßnahme (continuous ecological functionality measures), auch außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes gelegen 62 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 3 Eingriffs-Ausgleichsbilanz 3.1 Unvermeidbare dauerhafte Beeinträchtigungen Die Neustrukturierung im Geltungsbereich des B-Plans führt zu einer Umgestaltung des Stadtbilds. Es wird ein moderner Campus geschaffen, der auch zu den Zwecken For- schung und Entwicklung dienen soll. Die ehemals als Kaserne genutzte Fläche wird suk- zessive in ein Campusgelände überführt. Dabei geht zeitweise brachliegende Lagerflä- che sowie ein Testfeld für militärische Fahrzeuge verloren. 3.2 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Die Eingriffsdarstellung erfolgt zunächst für jedes Naturgut nach BNatSchG 4 getrennt und wird anschließend in einer Tabelle zusammenfassend dargestellt. Für die Bewertung des Bestandes von Natur und Landschaft im Vorhabenbereich sowie die Ermittlung des Wertverlustes durch die Planung wird die Ökokontoverordnung (ÖKVO) für Biotope, Boden und Wasser bzw. das verfeinerte Biotopbewertungsverfah- ren der Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe 2017) angewandt. Subsidiär wird auf das LUBW-Modell zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitpla- nung (LFU 2005) für die Umweltbelange Wasser, Klima / Luft und Landschaftsbild zu- rückgegriffen. Darüber hinaus werden die Umweltbelange verbal-argumentativ behan- delt und bewertet. 3.2.1 Naturgut Pflanzen / Biotope Bestand Biotoptypen Es können insgesamt 22 verschiedene Biotoptypen zugrunde gelegt werden. Die jewei- ligen Auf- und Abwertungen sind in den Fußnoten erläutert. Tabelle 3: Bewertung Bestand Biotoptypen Biotoptyp- Nr. Biotoptyp Biotop- wert- spanne* Biotop- wert / cm StU Fläche [m²]/ An- zahl Bäume Öko- punkte Morphologische Sonderformen anthropogenen Ursprungs 23.51 Verfugte Mauer 1-11 1 50 50 Wiesen und Weiden 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 8-13-19 13 175 2.275 33.80 Zierrasen 4-12 4 2.801 11.204 4 Die Bearbeitung der Eingriffsregelung basiert auf den Verweis des § 1a Abs. 3 BauGB zu den Anforderungen des BNatSchG, welches begrifflich die „Naturgüter“ Boden, Wasser, Luft/ Klima, Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft (Landschaftsbild) umfasst. Dies grenzt sich terminologisch von den nach BauGB in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu be- trachtenden „Umweltbelangen“ ab. 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz 63 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Saum- und Ruderalvegetation 35.31 Dominanzbestand (Brennnessel) 6-8 6 282 1.692 35.60 Pionier- und Ruderalvegetaion 9-11-18 11 54 594 35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 12-15-35 13 5 2.057 26.741 35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 12-15-35 15 6.380 95.700 35.63 Ausdauernde Ruderalvegetation fri- scher bis feuchter Standorte 9-11-18 11 70 770 35.64 Ruderalvegetation, ausdauernd, grasreich 8-11-15 11 12.671 139.381 Gehölzbestände und Gebüsche 41.10 / 58.10 Feldgehölz / Sukzessionswald aus Laubbäumen 6 10-17-27 11-19-27 17 6.428 109.276 44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten 6-9 6 223 1.338 44.21 Hecke mit naturraum- und standort- untypischer Artenzusammenset- zung 8-10-14 10 109 1.090 45.30a Einzelbaum auf geringwertigem Bi- otoptyp, 52 Stück mit insgesamt 5.784 cm Stammumfang 4-8 - - 34.704 45.30b Einzelbaum auf mittelwertigem Bio- toptyp, 16 Stück mit insgesamt 1.265 cm Stammumfang 3-6 - - 10.120 Wälder 59.50 Parkwald 9-16-27 16 28.730 459.680 Siedlung und Infrastruktur 60.10 Gebäude / versiegelte Fläche 1 1 17.950 17.950 60.20 Straße, Weg oder Platz 1 1 3.841 3.841 60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz 1 1 18.012 18.012 60.22 Gepflasterte Straße oder Platz 1-2 1 24.127 24.127 60.22 Gepflasterte Straße oder Platz 1-2 2 7 77 154 60.23 Weg oder Platz mit wassergebun- dener Decke, Kies oder Schotter 2-4 2 5.041 10.082 60.40 Lagerplatz 2 2 40 80 5 Teilweise als Lagerfläche für Baustoffe und –schutt genutzt, wodurch die Ausprägung eher artenarm ist. 6 vgl. Kapitel 1.3.4 wurde die Fläche von der zuständigen unteren Forstbehörde als Wald eingestuft. Aufgrund der Ausprägung, Lage im städtischen Gebiet sowie geringen Flächengröße wird für diesen Biotoptyp eine Abwertung um 2 ÖP/m² gegeben. Die Bewertung erfolgt somit entsprechend dem Biotoptyp Feldgehölz (41.10). 7 Hierbei handelt es sich um Rasengittersteine, aufgrund des entsprechenden Pflanzenbewuchses ist somit eine Auf- wertung erfolgt. 64 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 60.50 Kleine Grünfläche 4-8 4 1.792 7.168 60.60 Garten 6-12 6 86 516 Gesamt 130.996 976.275 Erläuterungen * Fette Werte = Normalwerte des Biotoptyps Planung Biotoptypen Tabelle 4: Bewertung Planung Biotoptypen Biotoptyp- Nr. Biotoptyp Biotop- wert- spanne* Biotop- wert / cm StU Fläche [m²]/ An- zahl Bäume Öko- punkte Morphologische Sonderformen anthropogenen Ursprungs 23.51 Verfugte Mauer 1-11 1 47 47 Wiesen und Weiden 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 8-13-19 13 152 1.976 Saum- und Ruderalvegetation 35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 12-15-35 15 562 8.430 35.64 Ruderalvegetation, ausdauernd, grasreich 8 8-11-15 11 23.046 253.506 Gehölzbestände und Gebüsche 41.10 Feldgehölz 10-17-27 17 3.661 62.237 44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten 6-9 6 35 210 45.30a Einzelbaum auf geringwertigem Bi- otoptyp (Erhalt), 22 Stück mit insge- samt 3.450 cm Stammumfang 4-8 - - 27.600 45.30b Einzelbaum auf mittelwertigem Bio- toptyp (Erhalt), 22 Stück mit insge- samt 1.889 cm Stammumfang 3-6 - - 11.334 45.30a Einzelbaum auf geringwertigem Bi- otoptyp (Pflanzgebot, Straßen- bäume mit StU 20/25) 4-8 75 9 125 75.000 45.30b Einzelbaum auf mittelwertigem Bio- toptyp (Pflanzgebot, Grünbereich mit StU 18/20) 3-6 83 10 14 6.972 Wälder 8 Hierzu zählen auch nicht überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb von SO 1 und SO 2, die als Vegetationsfläche anzulegen und extensiv zu pflegen sind. 9 Zuwachs von 55 cm in den nächsten 25 Jahren wurde angenommen, angenommener Zuwachs ist auf den Standort am Straßenrand in relativ beengtem Raum zurückzuführen 10 Zuwachs von 65 cm in den nächsten 25 Jahren wurde angenommen, angenommener Zuwachs auf den Standort innerhalb von Grünflächen mit relativ viel Platz für die Wurzelausbildung 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz 65 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 56.40 Eichen-Sekundärwald 16-20 18 11 6.094 109.692 59.50 Parkwald 9-16-27 18 12 17.139 308.502 Siedlung und Infrastruktur 60.10 Gebäude / versiegelte Fläche (SO 2, GRZ 0,5) 1 1 2.092 13 2.092 60.10 Gebäude / versiegelte Fläche (SO 1, GRZ 0,8) 1 1 38.860 14 38.860 60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz 1 1 5.973 5.973 60.22 Gepflasterte Straße oder Platz 15 1-2 1 7.791 7.791 60.23 Weg oder Platz mit wassergebun- dener Decke, Kies oder Schotter 2-4 2 4.907 9.814 60.50 Kleine Grünfläche 4-8 4 1.109 4.436 60.55 Dachbegrünung (SO 1 und SO 2) 16 4-8 8 17 19.950 156.392 Gesamt 130.973 1.090.844 Bilanz Bestand 976.275 Ökopunkte Planung 1.090.844 Ökopunkte Summe + 114.569 Ökopunkte Naturgut Tiere Für den Umweltbelang Tiere wurden im Zuge der speziellen artenschutzrechtlichen Prü- fung (GÖG 2019, erg. 2020) die Maßnahmen zur Bewältigung der Anforderungen aus § 44 BNatSchG hergeleitet. Die Maßnahmen zum Artenschutz (vgl. Kap. 2.10.1) unter- liegen nicht der Abwägung und sind zwingend durchzuführen. Zudem wurden im Zusam- menhang mit der FFH-Verträglichkeitsprüfung (GÖG 2017a, erg. 2020) Maßnahmen zur Schadensbegrenzung festgelegt, um erhebliche Beeinträchtigungen des Erhaltungsziels bzw. den Erhalt der Population in einem günstigen Erhaltungszustand als maßgeblichen Bestandteil des Erhaltungsziels zu vermeiden (vgl. Kap. 2.10.2) 11 Abwertung durch geringes Alter, relative Strukturarmut, Beeinträchtigung durch Lage innerhalb eines Sondergebiet sowie anzunehmende Bodenverdichtung (durch ehemalige militärische Nutzung bzw. Freizeitnutzung). 12 Aufwertung durch Umsetzung von Maßnahme M 7, wodurch das Strukturreichtum erhöht und langfristig auch der Anteil alter Bäume erhöht wird und sich eine gewisse Waldbodenflora entwickeln kann. 13 abzüglich Dachbegrünung, um eine Mehrfachbilanzierung zu vermeiden. 14 abzüglich Dachbegrünung, um eine Mehrfachbilanzierung zu vermeiden. 15 Hier ist der Teil der nicht überbaubaren Grundstückfläche (SO 1 und SO 2) gemeint, der mit Zufahrten, Eingängen und nicht überdachten Fahrradstellplätzen ausgestaltet werden kann. 16 angenommen auf 50 % der Fläche festgesetzter Flachdächer innerhalb der Baugrenzen 17 Ansaat mit naturraumtypischer Artenzusammensetzung (vgl. Maßnahme 13, Kap. 2.10.3), artenreiche Ausprägung. 66 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Diese Maßnahmen wirken sich positiv auch für artenschutzrechtlich nicht relevante Arten und Artgruppen mit ähnlichen Ansprüchen wie im B-Plangebiet aktuell vorherrschend. Durch die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Erhalt von Gehölzbeständen, Baumpflanzungen, Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien, Festsetzung von extensiver Dachbegrünung, Verwendung umwelt- und tierfreundlicher Beleuchtung) wird der Eingriff auf ein unerhebliches Maß reduziert. 3.2.2 Naturgut Boden Die Bewertung des Umweltbelangs Boden erfolgt nach der Ökokontoverordnung (ÖKVO) Baden-Württemberg. Zugrunde liegt eine fünfstufige Skala, die den Bodenfunk- tionen Werte von 0 (keine Funktionserfüllung) bis 4 (sehr hohe Funktionserfüllung) zu- ordnet. Aufgrund der anthropogenen Überprägung der Fläche ist eine Vorbelastung der Böden anzunehmen, weshalb die Böden entsprechend dem Grad ihrer Veränderung im Rahmen einer Einzelfallregelung einzustufen sind (LUBW 2012). Bestand Boden Die Beschreibung und Darstellung der Bodentypen im Bereich des B-Plans erfolgt in Kapitel 2.3.1. Die Bewertung erfolgt nach ÖKVO und unter Anwendung der Vorhaben von LUBW (2012) durch einen Vergleich der Wertstufen des Bodens vor und nach Umsetzung des Vorhabens. Dabei wird für die Wertstufen der Bodenfunktionen Natürliche Bodenfrucht- barkeit (NB), Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (AW) sowie Filter und Puffer für Schadstoffe (FP) der Mittelwert gebildet (Gesamtbewertung). Die Bewertung der Böden im Geltungsbereich des B-Plans erfolgt unter Berücksichti- gung der aktuellen Bestandssituation. Die Ökopunkte je m² berechnen sich aus der Ge- samtwertstufe des Bodens x 4. Tabelle 5: Bewertung Bestand Boden aktuelle Nut- zung Bodenbeschreibung NB FP AW SN Öko- punkte je m² Fläche [m²] Ge- samt- wert Naturnaher Boden 18 1,5 1,5 1,5 6 20.794 124.764 Stadtboden 1 1 1 4 41.153 164.612 Versiegelte Flächen 0 0 0 - 69.049 - ∑ 130.996 289.376 Erläuterung Abkürzungen: 18 Hierbei handelt es sich um Bereiche in denen Jahrzehnte lang ungestörte Bodenentwicklung stattfinden konnte. 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz 67 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG NB – Natürliche Bodenfruchtbarkeit; AW – Ausgleichkörper im Wasserkreislauf; FP – Filter und Puffer für Schadstoffe; SN – Standort für natürliche Vegetation Planung Boden Der Eingriff in den Boden und die damit einhergehende Veränderung der Bodenfunktio- nen, die mit der Umsetzung des B-Planes erfolgt, wird über die Bilanzierung des Natur- gutes Boden ermittelt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sehen als Maß der baulichen Nutzung im Be- reich des SO 2 eine GRZ von 0,5 und im Bereich von SO 1 eine GRZ von 0,8 vor, d.h. bis zu 80 % der Fläche dürfen überbaut bzw. versiegelt werden. Damit einher geht der Verlust aller Bodenfunktionen, aufgrund dessen wird diese Fläche mit 0 ÖP bilanziert. Für die übrige Fläche wird der eigentliche Bodenwert, wie im Bestand beschrieben, her- angezogen. Im Bereich der Grünflächen, die bestehen bleiben, wird davon ausgegangen, dass der vorhandene Boden wie im Bestand erhalten bleibt. Diese Flächen sind mit älteren Ge- hölzbeständen bewachsen, weshalb nicht von baubedingten Beeinträchtigungen auszu- gehen ist. Für die neu angelegten Grünflächen ist der Oberboden mit der Gesamtbewer- tung 1 berücksichtigt. Im Bereich Dachbegrünung ist bei einer Substratschicht von mind. 10 cm gemäß LUBW (2012) davon auszugehen, dass die Bodenfunktionen weiterhin teilweise erbracht wer- den können. Tabelle 6: Bewertung Planung Boden geplante Nut- zung Bodenbeschreibung NB FP AW SN Öko- punkte je m² Fläche [m²] Gesamt- wert Von Bauwerken bestandene Flä- che 19 , Verkehrs- flächen (Teil-)Versiegelung 0 0 0 0 54.716 - Dachbegrünung 20 (Sub- stratschicht mit einer Mäch- tigkeit > 12 cm) 0,5 0,5 0,5 2 19.950 39.900 Grünflächen, Baumscheiben, unbebaute Flä- chen Stadtboden 1 1 1 4 30.708 122.832 Grünflächen, Baumscheiben, unbebaute Flä- chen Naturnaher Boden 1,5 1,5 1,5 6 20.794 124.764 Grünflächen, Baumscheiben Teilentsiegelung, Boden- substrat (Baumscheiben) 1 1 1 4 4.828 19.312 ∑ 130.996 306.808 19 Abzüglich Dachbegrünung, um eine Mehrfachbilanzierung zu vermeiden. 20 angenommen auf 50 % der Fläche festgesetzter Flachdächer innerhalb der Baugrenzen 68 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Erläuterung Abkürzungen: NB – Natürliche Bodenfruchtbarkeit; AW – Ausgleichkörper im Wasserkreislauf; FP – Filter und Puffer für Schadstoffe; SN – Standort für natürliche Vegetation Bilanz Bestand 289.376 Ökopunkte Planung 306.808 Ökopunkte Summe + 17.432 Ökopunkte 3.2.3 Naturgut Wasser Die Beschreibung des Bestands, die Auswirkungen der Planung, Vermeidungs- und Mi- nimierungsmaßnahmen und Kompensation sind in Kapitel 2.4 aufgeführt und in Kapitel 2.10 zusammengefasst. Die Bewertung der Eingriffe in das Grundwasser wird weitgehend durch die Bewertung des Naturguts Boden abgedeckt. 21 Aufgrund der bereits bestehenden großflächigen Ver- siegelung ist durch den B-Plan mit keinen erheblichen Auswirkungen auf den Wasser- kreislauf zu rechnen. Die Einstufung des B-Plangebietes liegt vorher und nachher für die versiegelten Flächen des B-Plangebietes bei sehr gering (Wertstufe E). Die Freiflächen werden in Bestand und Planung mit hoch (Wertstufe B) bewertet. Da bei Bestand und Planung der annähernd gleiche Versiegelungsgrad erreicht wird, ergibt sich insgesamt keine Abstufung. Die geplante Dachbegrünung und Schaffung von Retentionsraum tra- gen zudem als Minimierungsmaßnahmen zum Erhalt des Wasserkreislaufs bei (vgl. 2.10.3). 3.2.4 Naturgut Klima und Luft Die Beschreibung des Bestands, die Auswirkungen der Planung, Vermeidungs- und Mi- nimierungsmaßnahmen und Kompensation sind in Kapitel 2.10.3 aufgeführt. Insgesamt wird das B-Plangebiet aufgrund der bereits bestehenden großflächigen Be- bauung der Wertstufe gering (D) zugeordnet, womit ein klimatisch und lufthygienisch wenig belastetes Gebiet beschrieben wird. Mit der Realisierung des B-Plans geht keine Abstufung des Umweltbelangs Klima und Luft einher. Als Minimierungsmaßnahmen sind die Schaffung von Grünfugen, Pflanzung von Straßenbäumen sowie die Festlegung von Dachbegrünung zu nennen, diese tragen zu einer Verbesserung des Kleinklimas bei. 21 ÖKVO (2010): Anlage 2, Abschnitt 3.2. 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz 69 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Insgesamt ist vor und nach Umsetzung der Vorgaben des B-Plans von einer geringen Bedeutung (Wertstufe D) des B-Plangebietes für das Naturgut Klima und Luft auszuge- hen. 3.2.5 Naturgut Landschaftsbild und Erholung Die Beschreibung des Bestands, die Auswirkungen der Planung, Vermeidungs- und Mi- nimierungsmaßnahmen und Kompensation sind in Kapitel 2.10.3 aufgeführt. Das B-Plangebiet weist eine starke anthropogene Überprägung auf. Dennoch ist im süd- westlichen Teil eine städtebauliche Charakteristik durch die z.T. historische Bebauung (denkmalgeschütztes Ensemble) sowie größerer Grünstrukturen vorhanden. Hierbei handelt es sich um eine Kulturlandschaft / Stadtlandschaft im Sinne von ablesbarer Ge- schichte. Der nordöstliche Teil ist weniger strukturiert und enthält keine historischen Ge- bäude. Insgesamt im Bestand von einer geringen bis mittleren Bedeutung (Stufe C-D) für das Naturgut Landschaftsbild / Stadtbild und Erholung auszugehen. Nach Umsetzung des B-Plans wird das B-Plangebiet teilweise neu strukturiert durch Grünflächen, Baumpflanzungen bzw. Anordnung von Baufeldern. Zudem werden neue Gebäude entstehen, die sich an die bestehende Bebauung anpassen. So kommt es zu einer Neuordnung in Teilen des B-Plangebietes. Das denkmalgeschützte Ensemble bleibt in seiner Sachgesamtheit erhalten. Es wird darauf geachtet, die städtebauliche Charakteristik auf sich bislang weniger strukturiert entwickelnde Bereiche zu übertragen. Dazu zählt u.a. die Pflanzung von Straßenbäumen in Form von Alleen. Letztlich bleibt die Kulturlandschaft / Stadtlandschaft teilweise mit ablesbarer Geschichte (denkmalge- schütztes Ensemble) erhalten und intergiert dazu zukunftsorientierte Forschung in mo- dernen Gebäuden, welche strukturiert angeordnet sind. Die Einstufung erfolgt im Pla- nungszustand in Wertstufe C (mittlere Bedeutung). 3.2.6 Zusammenfassung Eingriffsbilanz B-Plangebiet Unter Annahme der in Kapitel 2.10 ausgeführten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie- rung und internen Ausgleich ergibt sich folgende Eingriffsbilanz: Tabelle 7: Zusammenfassung Eingriffsbilanz für den B-Plan Naturgut Bilanz Arten und Biotope + 114.569 Ökopunkte Boden + 17.432 Ökopunkte Wasser kein Wertstufenverlust Klima / Luft kein Wertstufenverlust Landschaftsbild / Erholung kein Wertstufenverlust Gesamtsumme + 132.001 Ökopunkte 70 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 3.3 Maßnahmen zur Kompensation / Anordnung von Ersatzpflanzung Die Eingriffe durch die Umsetzung des Bebauungsplans können vollständig innerhalb des Geltungsbereichs kompensiert werden. Daher sind keine weiteren Maßnahmen zur Kompensation außerhalb des Geltungsbereichs notwendig. Im Rahmen der Baugenehmigung für Gewächshäuser und ein Labor des Botanischen Institut (Anwesen Kornblumenstraße 13 / Sebastian-Kneipp-Straße 8) wurde festgelegt, dass der Ersatz von zwölf großkronigen Laubbäumen über den Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 erfolgt. 22 Die zugehörige Bilanzierung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Tabelle 8: Bilanzierung der Anrechnung von Ersatzpflanzungen im Rahmen einer Fällgenehmigung Biotoptyp- Nr. Biotoptyp Biotop- wert- spanne* Biotop- wert / cm StU Fläche [m²]/ An- zahl Bäume Öko- punkte Gehölzbestände und Gebüsche 45.30a Einzelbaum auf geringwertigem Bi- otoptyp (Pflanzgebot, Straßen- bäume mit StU 20/25) 4-8 75 12 7.200 Der ermittelte Wert von 7.200 Ökopunkten ist von der Eingriffsbilanz abzuziehen (siehe Kapitel 3.4), da der Eingriff, der der Anordnung der Ersatzpflanzung zugrunde liegt be- reits erfolgt ist und deren Punkte somit bereits zugeordnet wurden. 3.4 Eingriffsbilanz unter Einbeziehung externer Maßnahmen Nachfolgende ist eine tabellarische Übersicht zur Bilanzierung des Eingriffs sowie der zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt. Tabelle 9: Eingriffsbilanz unter Einbeziehung externer Maßnahmen Bestand [Öko- punkte] Planung [Öko- punkte] Bilanz [Ökopunkte] B-Plangebiet Biotope 976.275 1.090.844 + 114.569 Boden 289.376 306.808 + 17.432 Zwischensumme (B-Plangebiet) + 132.001 Anrechnung externer Maßnahmen 22 Fällgenehmigung für 19 Laubbäume, überwiegend Walnussbäume auf dem Anwesen Kornblumenstraße 13 in Karls- ruhe; Anordnung von Ersatzpflanzungen des Gartenbauamtes der Stadt Karlsruhe im Jahr 2016. 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz 71 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Fällgenehmigung / Anordnung von Ersatzpflanzung Ersatzpflanzung von 12 großkronigen Laubbaumen - 7.200 Gesamtsumme + 124.801 Es verbleibt nach Abzug der angeordneten Ersatzpflanzung (vgl. Kapitel 3.3) ein Über- schuss von 124.801 Ökopunkten. 72 4. Zusätzliche Angaben: Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 4 Zusätzliche Angaben: 4.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umwelt- prüfung Die Methodik findet sich unter den entsprechenden Kapiteln der einzelnen Umweltbe- lange. Sofern technische Verfahren Anwendung fanden, sind diese auch unter den ent- sprechenden Umweltbelangen beschrieben. Methoden und Techniken der Arterfassung zu speziell geschützten Arten sind in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (GÖG 2019, erg. 2020) bzw. der Natura 2000 Verträglichkeitsstudie (GÖG 2017a, erg. 2020) genannt. 4.2 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Anga- ben Bei der Bearbeitung des Umweltberichtes wurde auf die Daten des B-Planentwurfs, des Regionalplans, des Flächennutzungsplans, des Landschaftsplans sowie des Umweltin- formationssystems der LUBW zurückgegriffen. Hierbei gab es keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben. Abschließende Immissionsprognosen liegen nicht vor, so dass Bewertungen hierzu auf die nächste Planungsebene verlagert werden müssen. 4.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der er- heblichen Umweltauswirkungen Monitoring (Erfolgskontrolle der CEF-Maßnahme: Ersatzhabitat Zauneidechsen) Beginn: erstes Jahr nach der Umsiedlung Dauer: Fünf Jahre oder bis Erfolg der Maßnahme nachgewiesen Überprüfung auf Funktionsfähigkeit durch Kontrolle der Habitatstrukturen und Aufnahme der Bestandsentwicklung relevanter Arten. Bei unzureichendem Maßnahmenerfolg Nachbesserung der Maßnahmen. Dokumentation in einem jährlichen Ergebnisbericht und einem Endbericht nach Beendi- gung des Monitorings Monitoring (Unterhaltungspflege Nistmöglichkeiten für den Mauersegler) Jährliche Überprüfung der Funktionsfähigkeit und bei Bedarf deren Ersatz Monitoring (Maßnahmen zur Schadensbegrenzung) Potenzielle Habitatbäume (Heldbock und Hirschkäfer): Prüfung deren Betroffenheit bei Baumaßnahmen im näheren Umfeld. Regelmäßige Vitalitätsprüfung der Bäume (z.B. im 4. Zusätzliche Angaben: 73 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Rahmen der Prüfung zur Verkehrssicherungspflicht), ggf. erforderliche Baumpflegemaß- nahmen Monitoring (Erfolgskontrolle der im B-Plan festgesetzten sowie der im Umweltbe- richt vorgeschlagenen Maßnahmen) Anpflanzung von Gehölzen: Kontrolle der Anpflanzung (Herstellung) und Fertigstellungs- pflege (Laufzeit 2-3 Jahre) Anschließend alle 5 Jahre Kontrolle, Nachpflanzungen im Falle von Abgängen Dachbegrünung: Qualitative und quantitative Überprüfung der Umsetzung der Festset- zung im Bauantrag Insektenfreundliche Leuchtmittel: Überprüfung im Rahmen der Ausschreibung Bodenschutz: Bauüberwachung prüft den schonenden Umgang mit Boden sowie die Vermeidung dessen Inanspruchnahme, wenn nicht erforderlich 74 5. Literatur und Quellen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 5 Literatur und Quellen 5.1 Fachliteratur BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2012): Daten zur Natur 2012. Griebsch & Rochol Druck GmbH & Co. KG, Hamm. 446 Seiten. DIN 19731 1998-05: Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial, Berlin. Beuth Verlag. DIN 18005-1 2002-07: Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Pla- nung, Berlin. Beuth Verlag. DIN 18915 2002-08: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten, Berlin. Beuth Ver- lag. KAULE, G. (1991): Arten- und Biotopschutz 2. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. 519 Seiten. LFU - LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2005): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung - Teil A: Bewertungsmodell. 31 Seiten. LGRB - LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (o. J.): LGRB-Kartenviewer. Ver- fügbar unter: https://maps.lgrb-bw.de/. LGRB - LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (2015): Bodenkarte von Baden- Württemberg 1:50.000 (BK 50), Freiburg im Breisgau. LUBW - LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2009): Arten, Biotope, Landschaft - Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, bewerten, Karls- ruhe. 312 Seiten. LUBW - LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2012): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - Arbeitshilfe. Bodenschutz 24, Karlsruhe. 28 Seiten. RECK, H. (1990): Zur Auswahl von Tiergruppen als Biodeskriptoren für den tierökologischen Fach- beitrag zu Eingriffsplanungen. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, 32: 99– 119. RIECKEN, U. (1990): Möglichkeiten und Grenzen der Bioindikation durch Tierarten und Tiergrup- pen im Rahmen raumrelevanter Planungen - Referate und Ergebnisse eines Symposiums der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, 12. - 14. Juni 1989. Schrif- tenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, 32, Bonn-Bad Godesberg. STRAUB, F., MAYER, J. & J. TRAUTNER (2011): Arten-Areal-Kurven für Brutvögel in Hauptlebens- raumtypen Südwestdeutschlands - Referenzwerte zur Skalierung der "Artenvielfalt" von Flä- chen. Naturschutz und Landschaftsplanung, 43 (11): 325–333. 5.2 Rechtsgrundlagen und Urteile 5. Literatur und Quellen 75 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Baugesetzbuch (BauGB): Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep- tember 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV): vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465). Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverände- rungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 101 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474). Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir- kungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298). Richtlinie des Rates 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20.11.2006 (ABI. EG Nr. L 363, Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434). Denkmalschutzgesetz (DSchG): Gesetz zum Schutz von Kulturdenkmale vom 6. Dezember 1983 (GBl. S.797), zuletzt geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65,66). Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL): Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Par- laments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABI. L 327 vom 22.12.2000 S. 1). Richtlinie 79/409/EWG Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildleben- den Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103, S. 1), zuletzt geändert Richtlinie 91/244/EWG des Rates vom 6. März 1991 (ABl. EG Nr. L 115, S. 41). Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370). Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg: vom 23. Juli 2013 (BGl. S. 229), KSG BW. Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg (NatSchG BW): vom 23. Juni 2015 (GBl. 2015, S. 585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643). 76 5. Literatur und Quellen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Ökokontoverordnung (ÖKVO): Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Ver- kehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zu Kom- pensation von Eingriffsfolgen, 19. Dezember 2010 (GBl. 2010, S. 1089). Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm): Sechste Allgemeine Verwaltungsvor- schrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBI Nr. 26/1998 S. 503). Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft): Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 24. Juli 2002. Umweltschadensgesetz (USchadG): Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umwelt- schäden vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972). Verordnung des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum zur Festlegung von Europäi- schen Vogelschutzgebieten (VSG-VO): vom 5. Februar 2010 (GBl. 2010 Nr. 3, S. 37), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21.08.2017 (GBl. S. 494, ber. 2018, S. 84). Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG BW): vom 03.12.2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99, 106) m. W. v. 11.03.2017. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Ar- tikel 122 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626). 5.3 Planungsgrundlagen GHJ – Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG (2013): Karlsruhe, KIT Campus Ost, Haufwerksbeprobung, Analyseergebnisse. GöG – Gruppe für ökologische Gutachten (2013a): KIT Campus Ost; Artenschutzrechtliche Prü- fung und Umweltschadensprüfung, Abriss Gebäude 70.17 und 70.19, im Auftrag des Karlsru- her Institut für Technologie. GöG – Gruppe für ökologische Gutachten (2013b): KIT Campus Ost; Umsiedlungsbericht Zau- neidechse auf dem Gelände des KIT Campus Ost, im Auftrag des Karlsruher Institut für Tech- nologie. GöG – Gruppe für ökologische Gutachten (2017a, erg. 2020): Bebauungsplan KIT Campus Ost; Natura 2000 – Verträglichkeitsstudie für das FFH-Gebiet 6916-342 Hardtwald zwischen Gra- ben und Karlsruhe, im Auftrag des Karlsruher Institut für Technologie. GöG – Gruppe für ökologische Gutachten (2017b, erg. 2020): Bebauungsplan KIT Campus Ost; Natura 2000 – Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet 6916-441 Hardtwald nördlich von Karls- ruhe, im Auftrag des Karlsruher Institut für Technologie. GöG – Gruppe für ökologische Gutachten (2019, erg. 2020): Bebauungsplan KIT Campus Ost; spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, im Auftrag des Karlsruher Institut für Technologie. 5. Literatur und Quellen 77 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Hammer, Andreas, Prof. Dr. Ott, Ingrid, Dr. Stiller, Silvia (2014): Karlsruhe Oststadt – Heute und in Zukunft, Stadtteilstudie, im Auftrag des Instituts für Technikfolgenabschätzung und System- analyse (ITAS) des Karlsruher Institut für Technologie. Kurz und Fischer (2019): Gutachten 12933-01 – Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen an den geplanten Studierendenwohnungen (Umbau Bestandsgebäude und Neubau) auf dem KIT-Campus-Ost in Karlsruhe. Lehmann, A. (2016): Faunistische Bestandserfassung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für das Vorhaben „Studentisches Wohnen“ auf dem Campus Ost in Karlsruhe; im Auftrag des Studierendenwerk Karlsruhe AöR. NVK – Nachbarschaftsverband Planungsstelle Karlsruhe (2004b): Landschaftsplan 2010, bear- beitet von Büro Miess & Miess und Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe. NVK - Nachbarschaftsverband Planungsstelle Karlsruhe (2011): Ökologische Tragfähigkeitsstu- die für den Raum Karlsruhe, bearbeitet von Spang.Fischer.Natzschka. GmbH, Geo Net, Inge- nieurbüro Feldwisch, faktor grün unter Mitwirkung von Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeits- schutz, Landratsamt Karlsruhe Koordinierungsstelle und Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz und Regionalverband Mittlerer Oberrhein. NVK – Nachbarschaftsverband Planungsstelle Karlsruhe (2017): Flächennutzungsplan 2010 vom 19.07.2004 wirksam seit 24.07.2004, 5. Aktualisierung mit Einzeländerungen und Berichtigun- gen, Stand: November 2017. Regierungspräsidium Karlsruhe (2006): Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe, Teilplan Karlsruhe auf der Grundlage der Luftqualitätsbeurteilung 2002/2003/2004 Regierungspräsidium Stuttgart (2011): Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdiensts des RP Stuttgart vom 21.12.2011 zu Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen / Luftbildauswertung – Karlsruhe Rintheimer Querallee 2, Mackensen Kaserne; Altlastenuntersuchungen, Flst.: 22808/3, 6544. RVMO – Regionalverband Mittlerer Oberrhein (2006): Regionalplan vom 13. März 2002 geneh- migt durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 17. Februar 2003, Stand Juli 2006. Smoltczyk & Partner GmbH – Geotechnik, Hydrogeologie und Umwelttechnik (2012): 11-165 Karlsruhe, Rintheimer Querallee 2: Mackensen-Kaserne, Phase IIb (2): Untersuchung des Un- tergrunds auf Schadstoffe. Stadt Karlsruhe (2012a): Karlsruhe 2020: Integriertes Stadtentwicklungskonzept; koordiniert von dem Amt für Stadtentwicklung, erarbeitet von einem Innovationsteam in Zusammenarbeit mit dem Büro scheuvens + wachten. Stadt Karlsruhe (2012b): Lärmminderungsplanung Karlsruhe – Lärmkartierung, Lärmaktionsplan; erstellt von dem Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe. 78 5. Literatur und Quellen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Stadt Karlsruhe (2013): Anpassung an den Klimawandel – Bestandsaufnahme und Strategie für die Stadt Karlsruhe; Abteilung für Umwelt- und Arbeitsschutz. Stadt Karlsruhe (2015): Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung, Bearbeitung durch berchtoldkrass space&options Raumplaner, Stadtplaner. Partnerschaft, Geo-Net, Umweltcon- sulting GmbH, im Forschungsprogramm (LUBW) „Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg (KLIMOPASS)“. Stadt Karlsruhe (2016): Freiraumentwicklungskonzept 2030, Gartenbauamt; in: Räumliches Leit- bild Karlsruhe, Kurzfassung, Stadtplanungsamt. Stadt Karlsruhe (2017): Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Stadt Karlsruhe (2020): Bebauungsplan KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 mit Begrünung und Hinweisen, textlichen Festsetzungen und zeichnerischem Teil. Vermögen und Bau Baden-Württemberg (2020): Antrag auf Waldumwandlung gemäß §§ 9 – 11 Landeswaldgesetz (LWaldG), Umwandlungserklärung nach § 10 LWaldG (im Rahmen der Bauleitplanung). 6. Anhang 79 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 6 Anhang 6.1 Relevante Fachgesetze und untergesetzliche Regelungen sowie deren Zielaussagen Umweltbe- lang Fachgesetz/Richtlinie Zielaussage Mensch Baugesetzbuch (BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind zu berücksichtigen: - die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse - die umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevöl- kerung insgesamt - die Vermeidung von Emissionen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Er- scheinungen). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Naturschutzgesetz für Baden-Würt- temberg (NatSchG BW) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass - die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, - die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange insbesondere bei für landwirtschaftliche Nutzung be- sonders geeigneten Böden gemäß § 15 Abs.3 BNatSchG Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräu- sche sowie deren Vorsorge DIN 18005-1:Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) DIN 4109: Schallschutz im Hoch- bau, DIN EN-1793-2: Lärmschutzvor- richtungen an Straßen, VDI 2719: Schallschutz von Fens- tern Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schall- schutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städte- bauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden soll. 80 6. Anhang Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Umweltbe- lang Fachgesetz/Richtlinie Zielaussage Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg (NatSchG BW) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass - die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, - die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, - die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. FFH-RL (Richtlinie 92/43/EWG) Vogelschutz-RL Verordnung des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) - Schutz und Erhalt der Lebensstätten und Lebensraum von geschützten Tierarten und geschütz- ten Lebensraumtypen - Schaffung zusammenhängendes europaweites Netz an Lebensstätten - dienen gemeinsam im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesent- lichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 ge- nannt wird - Artenschutzregelungen für solche europaweit gefährdete Arten, die nicht durch Schutzgebiete geschützt werden können, da sie z.B. in bestimmten Lebensräumen großräumig vorkommen können - In Artikel 8 der FFH-Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die finanziellen Mittel zur Umsetzung der Richtlinie zu ermitteln und bereit zu stellen, etwa für Landnutzer, die ggf. zur Erreichung der Schutzziele Bewirtschaftungsauflagen auf ihren Flächen umsetzen müssen. Die- ser Verpflichtung kommen viele deutsche Bundesländer bis heute nicht nach und haben keine ausreichenden Mittel bereitgestellt, so dass gerade in Land- und Forstwirtschaft oft Verunsiche- rung bei der Ausweisung der Natura 2000-Gebiete entstand. - Einschränkung und Kontrolle der Jagd ebenso wie Einrichtung von Vogelschutzgebieten als eine wesentliche Maßnahme zur Erhaltung, Wiederherstellung bzw. Neuschaffung der Lebensräume wildlebender Vogelarten. - Die Vogelschutzgebietsverordnung legt Europäische Vogelschutzgebiete gemäß Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie für Baden-Württemberg fest. Baugesetzbuch (BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, ins- besondere - die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwi- schen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie - die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Land- schaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz) zu berücksichtigen. 6. Anhang 81 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Umweltbe- lang Fachgesetz/Richtlinie Zielaussage Umweltschadensgesetz (USchadG) Vermeidung bzw. Sanierung von Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen Boden Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlas- tenverordnung (BBodSchV) Ziele des BBodSchG sind - der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbeson- dere als ▪ Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen, ▪ Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, ▪ Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), ▪ Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, ▪ Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezo- gene und öffentliche Nutzungen, - der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, - die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Baugesetzbuch (BauGB) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flä- chen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Umweltschadensgesetz (USchadG) Vermeidung bzw. Sanierung von Schädigungen des Bodens durch eine Beeinträchtigung der Bo- denfunktionen, die durch eine direkte oder indirekte Einbringung von Stoffen, Zubereitungen, Orga- nismen oder Mikroorganismen auf, in oder unter den Boden hervorgerufen wurde und Gefahren für die menschliche Gesundheit verursacht DIN 18915: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten (2002) Regelung zum Umgang mit Boden und Bodenmaterial bei Bodenarbeiten im Landschaftsbau DIN 19731: Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial (1998) Verwertung von im Zuge von Bautätigkeiten anfallenden Bodenmaterials zur Minimierung der Abfall- produktion. In Baden-Württemberg gilt für die Verwertung von Bodenmaterial die Verwaltungsvor- schrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14.03.2007 in der jeweils gültigen Fassung. Sofern Material auf dem Gelände umgelagert werden soll, sind die Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zu beachten. Wasser Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Wassergesetz für Baden-Württem- berg (WG BW) Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Ge- wässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. 82 6. Anhang Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Umweltbe- lang Fachgesetz/Richtlinie Zielaussage Nach § 27 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht für die Bewirtschaftung von Gewässern ein Ver- schlechterungsverbot und ein Erhaltungs- bzw. Verbesserungsgebot für einen guten ökologischen und chemischen Zustand. Berücksichtigung des Gewässerausgleich nach § 67 WHG. Baugesetzbuch (BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, ins- besondere - die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwi- schen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie - die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Land- schaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz) zu berücksichtigen. Umweltschadensgesetz (USchadG) Vermeidung bzw. Sanierung von Schädigungen der Gewässer (Oberflächen- und Grundwasser) Wasserrahmenrichtlinie Europäi- sche Wasserrahmenrichtlinie (EU- WRRL) Ziel dieser Richtlinie ist [...] - Vermeidung weiterer Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aqua- tischen Ökosysteme und der von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hin- blick auf deren Wasserhaushalt, - Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung - Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt, u. a. durch spezifische Maßnahmen zur Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen - Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung weiterer Verschmutzung womit u.a. beigetragen werden soll: - zur ausreichenden Versorgung mit Oberflächen- und Grundwasser guter Qualität - zu einer wesentlichen Reduzierung der Grundwasserverschmutzung. Klima/Luft Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Naturschutzgesetz für Baden-Würt- temberg (NatSchG BW) Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden; hierbei kommt dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu. Auf den Schutz und die Verbesserung des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas, ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzuwirken. Wald und sonstige Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) inkl. Verordnungen Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung 6. Anhang 83 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Umweltbe- lang Fachgesetz/Richtlinie Zielaussage hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Er- scheinungen) Technische Anleitung zur Reinhal- tung der Luft (TA Luft) Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft- verunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. BauGB Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, ins- besondere - die Vermeidung von Emissionen, - die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Im- missionsgrenzwerte nicht überschritten werden - den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Klimaschutzgesetz Baden-Würt- temberg Mit diesem Gesetz sollen Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen für Baden-Württem- berg formuliert, die Belange des Klimaschutzes konkretisiert und notwendige Umsetzungsinstru- mente geschaffen werden. Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Naturschutzgesetz für Baden-Würt- temberg (NatSchG BW) Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Ver- antwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Baugesetzbuch (BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne ist insbesondere die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu berücksichtigen. Kultur- und Sachgüter Denkmalschutzgesetz (DSchG) Schutz und Pflege der Kulturdenkmale, insbesondere Überwachung des Zustandes der Kulturdenk- male sowie die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen. Baugesetzbuch (BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sons- tige Sachgüter zu berücksichtigen. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Bewahrung historisch gewachsener Kulturlandschaft, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenk- mälern, vor Verunstaltung, Zersiedlung und sonstigen Beeinträchtigungen gemäß § 1 (4) BNatSchG ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Biotoptypen Bestand Auftraggeber: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Facility Management (FM) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Auftragnehmer: ́ Karte Nr. 01Bearbeitung: lva, as Maßstab Stand: Dezember 2019 erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten GmbH Dreifelderstr. 28 70599 Stuttgart T 07 11 / 65 22 44 66 F 07 11 / 65 22 44 41 info@goeg.de www.goeg.de 05010025m Biotoptypen Bestand 1:2.500 K:\16088_KIT_Campus_Ost\Gis\_mxd\UTM_\191202_Biotoptypen_Bestand.mxd B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Geltungsbereich !5 Einzelbaum 45.30 Verfugte Mauer 23.51 Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 Zierrasen 33.80 Brennnessel-Bestand 35.31 Ruderalvegetation 35.60 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte 35.63 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 35.64 (((( (((( (((( Feldgehölz 41.10 Feldgehölz / Sukzessionswald aus Laubbäumen 41.10 / 58.10 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten 44.12 Hecke aus naturraum- oder standortuntypischer Artenzusammensetzung 44.21 ( ( ( Parkwald 59.50 Von Bauwerken bestandene Fläche 60.10 Straße, Weg oder Platz 60.20 Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 Gepflasterte Straße oder Platz 60.22 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 60.23 Lagerplatz 60.41 Kleine Grünfläche 60.50 Garten 60.60 Daten grundlag e: RIPS-Poo l Baden-Württemb erg, Geo basisdaten © La ndesa mt für Ge oinforma tion und Landen twicklun g Baden-Württemb erg, ww.lg l-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Biotoptypen Planung Auftraggeber: Auftragnehmer: ́ Karte Nr. 02Bearbeitung: lva, as Maßstab Stand: Dezember 2019 erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten GmbH Dreifelderstr. 28 70599 Stuttgart T 07 11 / 65 22 44 66 F 07 11 / 65 22 44 41 info@goeg.de www.goeg.de Datengrund lage: RIPS-Pool Baden -Württemberg, Geobasisdaten © Land esamt für Ge oinformatio n und Landen twicklung Baden-Württemberg, ww.lgl-bw.de, Az.: 2 851.9-1/19 05010025m Biotoptypen Planung 1:2.500 K:\16088_KIT_Campus_Ost\Gis\_mxd\UTM_\200904_Biotoptypen_Planung.mxd B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Facility Management (FM) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Geltungsbereich Baugrenzen (auf 50% der Fläche befinden sich Gebäude mit extensiver Dachbegrünung) Biotoptypen Planung !. Einzelbaum (Erhalt)45.30 a/b !. Einzelbaum (Planung)45.30 a !. Einzelbaum (Planung)45.30 b 23.51Verfugte Mauer 33.41Fettwiese mittlerer Standorte 35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (((( (((( (((( 41.10Feldgehölz GGGGG GGGGG GGGGG 44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten 56.40Eichen-Sekundärwald ( ( ( 59.50Parkwald 60.21Völlig versieg. Straße oder Platz 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke 60.50Kleine Grünfläche SO 1 / GRZ 0,8 80 %: 60.10, anteilig 60.55 (Dachbegrünung) 10 %: 35.64 SO 2 / GRZ 0,5 50 %: 60.10, anteilig 60.55 (Dachbegrünung) 40 %: 35.64 Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee Boden Bestand Auftraggeber: Auftragnehmer: ́ Karte Nr. 03Bearbeitung: lva, as Maßstab Stand: August 2019 Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus Dreifelderstr. 31 70599 Stuttgart T 07 11 / 65 22 44 66 F 07 11 / 65 22 44 41 info@goeg.de www.goeg.de 05010025m Boden Bestand 1:2.500 K:\16088_KIT_Campus_Ost\Gis\_mxd\UTM_\190806_Boden_Bestand.mxd B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee Geltungsbereich Bodenbewertung Völlig versiegelte böden (Wertstufe 0) Stadtböden (Wertstufe 1) Naturnahe Böden (Wertstufe 1,5) Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Facility Management (FM) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Daten grundlage: RIPS-Poo l Baden-Württemb erg, Geo basisdaten © La ndesa mt für Ge oinforma tion und Landentwicklung Baden-Württemberg, ww.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee Boden Planung Auftraggeber: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Facility Management (FM) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Auftragnehmer: ́ Karte Nr. 04Bearbeitung: lva, as Maßstab Stand: Okotber 2020 Gruppe für ökologische Gutachten GmbH Dreifelderstr. 28 70599 Stuttgart T 07 11 / 65 22 44 66 F 07 11 / 65 22 44 41 info@goeg.de www.goeg.de 05010025m Boden Planung 1:2.500 K:\16088_KIT_Campus_Ost\Gis\_mxd\UTM_\200904_Boden_Planung.mxd B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee Geltungsbereich Entsiegelungsflächen (im Bestand versiegelt, in Planung Grünfläche) (Wertstufe 1) Baugrenzen (auf 50 % der Fläche befinden sich Gebäude mit Dachbegrünung) (Wertstufe 0,5) Bodentypen Planung GRZ 0,5 (Wertstufe 0) GRZ 0,8 (Wertstufe 0) 60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke Baumscheiben (Wertstufe 1 bzw. 1,5) Stadtböden (Wertstufe 1) Naturnahe Böden (Wertstufe 1,5) Datengrund lage: RIPS-Pool Baden -Württemberg, Geobasisdaten © Land esamt für Ge oinformatio n und Landen twicklung Baden-Württemberg, ww.lgl-bw.de, Az.: 2 851.9-1/19

  • Anlage 5 Plan BPlan KITCampOst
    Extrahierter Text

    WH 18,00m WH 18,00m gr,rfr 20,50m WD/FD N Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Stand: 28.05.2019 N SO 1a BMZ 10 a SO 2 GRZ 0,5 a A B C D E F G GRZ 0,8 WH 18,00m WH 18,00m WH 18,00m WH 18,00m WH 18,00m WH 18,00m WH 18,00m WH 16,00m WH 18,00m WH 16,00m WH 18,00m WH 20,50m WH FD FD FD WD/FD FD FD FD FD WD/FD WD/FD SD/FD WH 3,00m WD/FD FD FSt WD/FD Bestehende Mauer Denkmalgeschützt FSt Bestehende Mauer Denkmalgeschützt 113,87 NHN FSt St St St St St St St St St St St St St St gr,rfr gr,rfr gr,rfr gr,rfr gr,rfr gr,rfr D D D D D D D D M1 M1 M2 M2 M2 M2 M1 M2 N N - SO 1b BMZ 10 a GRZ 0,8 Bebauungsplan Karlsruhe, 03. März 2020 Stadtplanungsamt: Rintheim Maßstab: 1 : 1000 Aufstellungsbeschluß gemäß § 2 Abs.1 BauGB Billigung durch den Gemeinderat und Auslegungsbeschluß gemäß § 3 Abs.2 BauGB, § 74 Abs.7 LBO Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB, § 74 Abs.7 LBO Satzungsbeschluß gemäß § 10 Abs.1 BauGB, §74 Abs.7 LBO Karlsruhe, .......... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister In Kraft getreten gemäß § 10 Abs.3 Satz 4 BauGB, § 74 Abs.7 LBO mit der Bekanntmachung Beim Stadtplanungsamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten gemäß § 10 Abs.3 Satz 2 BauBG, § 74 Abs.7 LBO KIT - Campus Ost am .......... am .......... vom .......... bis ..........am .......... am .......... ab .......... Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. Entwurf Fassung vom: 20.01.2022 Grenze des räumlichen GeltungsbereichesDachform - Walmdach / Flachdach WD/FD die dem Denkmalschutz unterliegenEinzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), Örtliche Bauvorschriften nach LBOSonstige Planzeichen entfallende Bäumeentfallende sonstige BepflanzungBezeichnung Baufelder A - G Höhenbezugspunkt 113,87 NHN bestehende Mauer denkmalgeschütztBäume BestandAufteilung der Verkehrsflächen als Festsetzungals Nachrichtliche Übernahmen:als Information:Nutzungsschablone Grundflächenzahl Nutzungsart Baumassenzahl Bauweise D Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen Zeichenerklärung Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB zu pflanzende Bäume - mittelkronigprivate Grünfläche WH 18,00m Wandhöhe in Metern als HöchstmaßBaugrenzezu erhaltende sonstige BepflanzungSondergebiet mit der ZweckbestimmungUniversität, Wissenschaft, Forschung und TechnikStraßenbegrenzungslinie BMZ 10 Baumassenzahl Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zu erhaltende BäumeVersickerungsflächenFlächen zum Schutz von Eidechsen M1 N aus Artenschutzgründen zu erhaltende Bäumezu begrünende FlächeFlächen für Nebenanlagen / Stellplätze / Fahrradstellplätzezu pflanzende Bäume - großkronigbesonderes Pflanzgebot - siehe TextfestsetzungenWaldzu Gunsten der Leitungsträgermit Geh-,Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Flächeöffentliche VerkehrsflächeAufteilung der Flächen als Hinweis a Bauweise: abweichendmit Geh- und Radfahrrecht zu belastende Flächezu Gunsten der Allgemeinheit gr,rfr M2 SO 1 GRZ 0,8 Grundflächenzahl FahrbahnGeh- und RadwegGehweg G G + R Stadtplan Maßstab 1 : 10.000

  • AuslegBeschluss KIT Campus Ost_Änd S. 6
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0056 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: ZJD Bebauungsplan „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe-Rintheim Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 10.03.2022 9 x vorberaten Gemeinderat 29.03.2022 1 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplans „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe-Rintheim aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der bereits erfolgten Verfahrensschritte mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 3. März 2020 in der Fassung vom 20. Januar 2022 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der unter Ziffer II erläuterten städtebaulichen Zielsetzungen mit dem Land Baden-Württemberg einen städtebaulichen Vertrag zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen I. Erläuterungen zur bisherigen Bebauung und Zielsetzung des Bebauungsplanes Der KIT Campus Ost befindet sich auf dem Areal der ehemaligen Mackensen-Kaserne im Stadtteil Rintheim am Schnittpunkt der Büchiger Allee (einer der Schlossstrahlen) mit der Rintheimer Querallee. In nördlicher Richtung grenzt an den KIT Campus Ost die Bundeswehrschule, die Karlsruher Niederlassung der Deutschen Flugsicherung sowie verschiedene Kleingartenanlagen. Südlich des Campus liegt der Technologiepark Karlsruhe. Im Rahmen der Planungswerkstatt des räumlichen Leitbildes (2014) wurde der Bereich um den Hauptfriedhof und entlang der ehemaligen Freihaltetrasse Nord als einer der Orte Karlsruhes mit hohem Entwicklungspotential identifiziert. Der KIT Campus Ost rückte hierbei in den Fokus städtebaulicher Entwicklung. Erste universitäre Nutzungen zogen um die Jahrtausendwende in die vormalige teilweise denkmal- geschützte Kasernenanlage ein. Auf Grundlage verschiedener planerischer Vorüberlegungen („Rahmen- planung Mackensen-Kaserne“ 2001 und „Gestaltungsplan KIT Campus Ost“ 2013) wurde der Campus seitdem im östlichen Bereich bereits schrittweise durch entsprechende Neubauten ergänzt und verschiedene Bestandsgebäude umgebaut. Der KIT Campus Ost ist heute bereits Sitz des KIT-Zentrums Mobilitätssysteme. Das KIT beabsichtigt den Standort weiter als Forschungscampus mit den inhaltlichen Schwerpunktbereichen Mobilität, Materialforschung und Industrie 4.0 zu entwickeln, aufzuwerten und zu stärken. Neben der weiteren Instandsetzung und Umnutzung der Bestandsgebäude im südlichen Bereich zu Büro und Verwaltungszwecken sind perspektivisch insbesondere die bedarfsweise Errichtung von Versuchsständen, Prüffeldern, Labor- und Technikgebäuden vorgesehen. Erste geplante Bausteine stellen dabei der Neubau der sogenannten Forschungsfabrik und der Ersatzneubau für das Motorenprüffeld dar. Im südlichen Bereich des Campus ist die Unterbringung von rund 250 Studierendenwohnheimplätzen durch das Studierendenwerk Karlsruhe geplant. Dazu soll das denkmalgeschützte, ehemalige „Stabsgebäude“ genutzt werden und auf der östlich angrenzenden Fläche ein Neubau errichtet werden. Hierzu wurde bereits 2019 ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Als Basis für eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung des KIT Campus Ost wurde in den Jahren 2017 und 2018 ein städtebaulicher Rahmenplan durch das Stadtplanungsbüro MESS erstellt, welcher nun die planerische Grundlage für den Bebauungsplan bildet. 1. Bestandsaufnahme Der gültige Flächennutzungsplan 2030 das Nachbarschaftsverbands Karlsruhe stellt das circa 12,5 Hektar große Plangebiet als geplante Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wissenschaft dar. Die geplanten Nutzungen werden somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. An das Plangebiet grenzt in südwestlicher Richtung das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „6916 – 342 - Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe“, welches auch Lebensraum des streng geschützten Heldbocks ist. Der Heldbock besiedelt auch einige der Alteichen auf dem Campus-Gelände. Nordwestlich befindet sich das Vogelschutzgebiet „6916 – Hardtwald nördlich von Karlsruhe“. Am südöstlichen Rand des Plangebiets befindet sich eine 0,27 ha große Waldfläche. Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet Zone III B des Wasserwerks „Hardtwald“. Die Gebäude der ehemaligen Mackensen-Kaserne wie die „Mannschaftsgebäude“, das „Stabsgebäude“ und das „Casino“ sind samt deren Freiflächen („Appellplatz“) als Sachgesamtheit gemäß § 2 – 3 – Denkmalschutzgesetz geschützt. Das Areal wird im Südwesten von einer denkmalgeschützten Mauer gefasst. Die fünf Grundstücke im Plangebiet stehen im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. An den Flurstücken 6544/1 und 22808/34 bestehen Erbbaurechte für die Frauenhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Durch die Lage inmitten unterschiedlicher Grünräume ist von keiner thermischen Belastungssituation auszugehen. Im städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung wird das Planareal als Potenzialfläche für eine klimaoptimierte Bebauung ausgewiesen. Das Gelände ist im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst. Technische Untersuchungen haben Verunreinigungen, zurückgehend auf die früheren Nutzungen als Kasernengelände durch die Reichs- wehrmacht und die amerikanischen Streitkräfte, nachgewiesen. Weiterer Handlungsbedarf besteht erst bei Änderungen der Nutzung und Umsetzung von Bauvorhaben, insbesondere in Siegelung von Flächen. 2. Planungskonzept Ausgehend von den Bestandsstrukturen ist ein „Bebauungsraster“ in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung vorgesehen, das eine geordnete und gleichzeitig flexible Bebauung innerhalb der Baufenster zulässt. Die mögliche Höhenentwicklung der Neubebauung bis zu maximal 18 Metern orientiert sich an dem Gebäudebestand auf dem Campusgelände. Im südlichen Bereich können als Entrée zum Campus und im Übergang Technologiepark Hochpunkte bis maximal 20,5 m einen städtebaulichen Akzent setzen. Orientiert am städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung setzt der Bebauungsplan unterschiedlich gestaltete Bereiche und Raumcharaktere zum klimatischen Ausgleich fest, welche von einer Bebauung freizuhalten und zu begrünen sind, zum Beispiel ein Vorplatz im Bereich des Studierenden Wohnens, „Appellplatz“, Grüne Fugen in den Baufenstern, baumbestandene Straßenräume (Nord-Südachsen) und grüne Campusränder. Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung orientiert sich weiter an den Entwicklungsbedürfnissen des KIT. Die festgesetzten Grundflächenzahlen korrespondieren mit den zeichnerischen Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) und zur Wandhöhe. Die Festsetzungen gewährleisten einerseits die bauliche Entwicklung aus dem städtebaulichen Rahmenplan und sollen zugleich eine flexible und vielseitige Nutzbarkeit der Gebäude mit unterschiedlichen Geschosshöhen ermöglichen. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ festgesetzt. Die universitären Nutzungen werden im nördlichen Bereich (Sondergebiet 1) untergebracht. Im südlichen Bereich befinden sich Baufelder für studentisches Wohnen (Sondergebiet 2). Aufgrund der im Sondergebiet 1 (auch) allgemein zulässigen Nutzungen mit emissionsintensiven Anlagen, wie zum Beispiel Versuchsstände und Prüffelder für Motoren, wird dieses Gebiet mit Rücksicht auf das Studentische Wohnen im Süden weiter unterteilt (Sondergebiet 1a und 1b). Im denkmalgeschützten mittleren Bereich (Sondergebiet 1b) sind nur „ruhigere“ Nutzungen wie Büro-, Verwaltungsnutzungen und ergänzende zentrale Nutzungen zulässig. Die äußere Erschließung erfolgt über die Hauptzufahrt von der Rintheimer Querallee im Südwesten des Areals, hierbei sind Anpassungen im öffentlichen Raum erforderlich. Die innere Erschließung soll überwiegend über die bestehenden Straßenflächen in Form einer „Erschließungsschlaufe“ erfolgen. Der KIT Campus Ost wird durch verschiedene Fuß- und Radwegeverbindungen mit der Innenstadt und über die sogenannte „Synergie-Plaza“ mit dem Technologiepark vernetzt. Derzeit verbindet der KIT Shuttle-Verkehr (Buslinie 39) mit wasserstoffbetriebenen Bussen die ver- schiedenen Standorte des KIT. In ca. 700 m Entfernung liegen zwei weitere Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sowie die Tram-Haltestelle „Hirtenweg“. Eine neue Bushaltestelle auf Höhe der Hauptzufahrt – 4 – zum KIT Campus Ost ist geplant. Konkrete Planungen zur Verlängerung der Tramstrecke von der Haid-Und- Neu-Straße über den Technologiepark liegen derzeit noch nicht vor. Angestrebt wird eine gemeinsame Weiterentwicklung umweltfreundlicher Verkehrs- und Erschließungs- systeme zusammen mit dem Technologiepark Karlsruhe. Für den ruhenden Verkehr sind Flächen für Stellplätze entlang der Hauptachsen (Nord-Süd-Richtung) ausgewiesen. Das Land Baden-Württemberg hat sich in § 7 Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg zum Ziel gesetzt, die Landesverwaltung – einschließlich der Hochschulen – bis zum Jahr 2030 netto-treibhausgasneutral zu organisieren. Dieses Ziel wird die weitere Umsetzung der Bauvorhaben im Plangebiet maßgeblich begleiten. Dem Energiekonzept liegen eine Energiestudie aus dem Jahr 2014 und ein Nachhaltigkeitscheck aus dem Jahr 2019 zugrunde. Konkrete Kernziele sind die weitere CO 2 –Minimierung und ein optimiertes Verhältnis von kompakten Baukörpern zur klimatisch wirksamen Vernetzung der Freiflächen des grünen Campus mit Umwelt und Nachbarschaft. Das nachhaltige Bauen stellt für das Land Baden-Württemberg eine wesentliche Hand- lungsstrategie mit wachsender Bedeutung dar. Dieser Strategie legt der „Leitfaden nachhaltiges Bauen“ zugrunde. Aufgrund der gesetzgeberischen Selbstverpflichtung des Landes und der schnell fortschreitenden technischen Entwicklung im Energiebereich wird im Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag auf verbindliche Regelung zur Energieversorgung verzichtet. Das Plangebiet ist eine bauliche Insel innerhalb des historischen Jagdwaldes. Der Campus wird daher in einem waldartigen, naturnahen „Grünsaum“ von mindestens 15 m Breite eingebettet, der einen angemessenen freiräumlichen Übergang zur Umgebung sicherstellt und somit der besonderen Lage des Areals am Schnittpunkt unterschiedlicher Freiräume gerecht wird. Die freiräumlichen Strukturen innerhalb des Plangebietes bieten sowohl Raum für erforderliche Retentionsflächen, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen als auch zur Ausbildung einer hohen und vielseitigen Aufenthaltsqualität (Grün- ordnung). Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes befinden sich derzeit circa 0,35 Hektar Wald, welche als Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg eingestuft sind. Im Bereich des geplanten Baufelds für das Studierendenwohnheim im südlichen Sondergebiet SO 2 kann ein Teil dieser Waldfläche nicht erhalten werden. Für circa 0,27 Hektar dieser Fläche liegt bereits eine Waldumwandlungserklärung der zuständigen Forstdirektion (Regierungspräsidium Freiburg) vor. Die Waldumwandlungsgenehmigung im Anschluss an den Satzungsbeschluss ist verbindlich in Aussicht gestellt. Der Bebauungsplan sieht eine Ersatzaufforstung auf dem nördlich gelegenen ehemaligen Appellplatz vor. Die dort vorgesehene Ersatzaufforstungsfläche beträgt ca. 0,4 ha. Für die Aufforstungsfläche wird die Pflanzung eines lichten Traubeneichenwaldes festgesetzt. Aus Sicht der Forstverwaltung sind die Ausgleichsmaßnahmen geeignet, das angestrebte Ziel eines forstrechtlichen Ausgleichs zu erreichen. Mit Blick auf die Ziele des städtebaulichen Rahmenplans zur Klimaanpassung erhalten die Neubauten Dach- und soweit möglich Fassadenbegrünungen. Auf den Dächern ist eine Kombination mit Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Energiegewinnung möglich. Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser soll auf zu begründenden Versickerungsflächen auf dem eigenen Flurstück zur Versickerung gebracht werden. Der Umweltbericht stellt fest, dass es durch die Umsetzung des Bebauungsplanes zu einer Entfernung oder Beeinträchtigung der vorhandenen Strukturen und somit zu einem Lebensraum- und Nahrungsraumverlust für die hier vorkommenden Artengruppen Reptilien, Fledermäuse und Vögel kommen kann. Durch die Nutzungsänderung, Zerschneidung und Fragmentierung kann ein Funktionsverlust/Schädigung von Fortpflanzung- und/oder Ruhestätten auftreten. – 5 – Die Eingriffe durch die Umsetzung des Bebauungsplans können durch die Planung vollständig innerhalb des Geltungsbereichs kompensiert werden. Im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ergibt sich abschließend ein Plus von ca. 124.000 Punkten (Biotoptypen und Boden), ausgehend von der Ökokontoverordnung des Landes Baden-Württemberg. Nach den Erläuterungen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags werden durch die geplanten Vorhaben keine Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst. Im Plangebiet konnten insgesamt 38 Vogelarten, fünf Fledermausarten (alle streng geschützt und in der Roten Liste Baden-Württembergs aufgeführt) und als einzige Reptilienart die streng geschützte Zauneidechse, nachgewiesen werden, sowie der Heldbock und Hirschkäfer. Unter Berücksichtigung der im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass vorhabenbedingte Individuenverluste vermieden werden, die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzung- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang kontinuierlich gewahrt bleibt und eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population einer Art durch vorhabensbedingte Störungen auszuschließen ist. Direkt im Anschluss an das Plangebiet liegt in westlicher Richtung an der Rintheimer Querallee mit einer Waldparzelle das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „6916 – 342 - Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe“ sowie nordwestlich Vogelschutzgebiet „6916-441 - Hardtwald nördlich von Karlsruhe“. Zur Prüfung von potentiellen Beeinträchtigungen wurden Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Von Beeinträchtigungen der Schutzgebiete ist bei Umsetzung der Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und zum vorgezogenen Ausgleich nicht auszugehen. Die schalltechnischen Einwirkungen auf das Gebiet, innerhalb des Gebiets und die Auswirkungen der Planung auf die Umgebung wurden in schalltechnischen Gutachten untersucht. Auf Grundlage der Lärmkartierung 2015 sind für die Nutzungen im Sondergebiet SO 1 keine schall- technischen Einwirkungen zu erwarten, welche die zulässigen Orientierungswerte der DIN 18005 für ein Gewerbegebiet überschreiten. Die schalltechnischen Einwirkungen auf das Sondergebiet SO 2 mit dem geplanten Studierendenwohnheim wurden eingehend in Schallimmissionsprognosen untersucht. Aufgrund von Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 durch den Verkehrslärm werden passive Schallschutzmaßnahmen bei der Verwirklichung von schutzbedürftigen Wohn- und Schlafräumen notwendig. Der Nachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Weiter wurden die schalltechnischen Einwirkungen der zulässigen Nutzungen im Sondergebiet SO 1 auf das Sondergebiet SO 2 untersucht. Dabei wurde die TA Lärm als Beurteilungsgrundlage zugrunde gelegt. Durch Ausschluss von Nutzungen im Sondergebiet SO 1b (mittlerer Bereich des Plangebiets), welche typischerweise mit emissionsintensiven Anlagen verbunden sein können, kann ein hinreichender Abstand zu den schutzbedürftigen Wohn- und Schlafräumen im Sondergebiet SO 2 gewährleistet werden. Vom Plangebiet selbst sind für die Umgebung keine relevanten schalltechnischen Auswirkungen zu erwarten. Die zulässigen Nutzungen im Sondergebiet SO 1 entsprechen den (gewerblichen) Nutzungen in der Umgebung. Die zusätzliche verkehrliche Mehrbelastung für die Umgebung durch die Erschließung über den Hirtenweg wird als gering eingeschätzt. – 6 – II. Städtebaulicher Vertrag Ergänzend zum Bebauungsplanentwurf wurde ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet. Das Land Baden- Württemberg als Grundstückseigentümer wird sich darin verpflichten, erforderliche Erschließungsanlagen zu errichten und die festgesetzten CEF-, Ausgleichs-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen durchzuführen sowie sämtliche Kosten zu tragen. Der Vertrag sieht weitere Detailregelungen zur Umsetzung der Baumschutzmaßnahmen sowie Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen vor. Das Land wird sich dazu verpflichten, die Dachflächen unter Berücksichtigung notwendiger Nutzungen so zu planen und zu gestalten, dass diese sich für eine Solarnutzung so weit wie möglich eignen und die Mindestanforderungen des Klimaschutzgesetztes Baden-Württemberg zur Installation von Photovoltaikanlagen bestmöglich zu erfüllen. Für die im Bebauungsplan mit einem Gehrecht zu belastenden Flächen zu Gunsten der Allgemeinheit wird das Land eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen lassen. Die zur Aufweitung der Zufahrt im Bereich der Rintheimer Querallee erforderlichen Fläche wird das Land unentgeltlich an die Stadt übertragen. III. Zum Verfahren und der bisherigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die von Trägern öffentlicher Belange eingebrachten Stellungnahme wurden – so weit möglich – berück- sichtigt. Im Einzelnen wird auf die erstellte Synopse verwiesen (Anlage 1). IV. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des Bebauungsplanes „KIT Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe-Rintheim, vom 3. März 2020 in der Fassung vom 20. Januar 2022 wiedergibt. Der Verfahrensstand rechtfertigt den Auslegungsbeschluss. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. V. Ergänzende Erläuterung zur CO 2 -Relevanz Durch die Umsetzung der Planung entstehen zusätzliche CO 2 -Emissionen – auch im Verhältnis zur Größe des Plangebiets - in erheblichem Umfang. Eine Bezifferung der Menge der CO 2 -Emissionen ist nicht möglich, da derzeit nicht bekannt ist, welche Gebäude im Plangebiet errichtet werden und welche Nutzungen dort realisiert werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und im städtebaulichen Vertrag werden Regelungen getroffen, die dieser Entwicklung entgegenwirken: • Erarbeiten eines Energiekonzeptes für das Plangebiet (siehe Begründung Ziff. 4.3.5), • Festsetzung von Dachbegrünung mit der Möglichkeit der Kombination mit Photovoltaik, • Festsetzung von Fassadenbegrünungen, • weitgehender Erhalt des Baumbestandes, • zusätzliche Baumpflanzgebote innerhalb des Gebietes, zum Beispiel entlang der internen Erschließung, • Durchgrünung des Gebiets durch Grünzäsuren, • Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen nach den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes BW. – 7 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplans „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe-Rintheim aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der bereits erfolgten Verfahrensschritte mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB fortzusetzen. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 3. März 2020 in der Fassung vom 20. Januar 2022 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der unter Ziffer II erläuterten städtebaulichen Zielsetzungen mit dem Land Baden-Württemberg einen städtebaulichen Vertrag zu schließen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 1
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 29.03.202 TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 37. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. März 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Bebauungsplan "KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2", Karlsruhe-Rintheim: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: 2022/0056 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplans „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe-Rintheim aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren auf Grund- lage der bereits erfolgten Verfahrensschritte mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungs- planentwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB fortzusetzen. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 3. März 2020 in der Fassung vom 20. Januar 2022 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwur- fes wiederholen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der unter Ziffer II erläuterten städtebau- lichen Zielsetzungen mit dem Land Baden-Württemberg einen städtebaulichen Vertrag zu schließen. Abstimmungsergebnis: Bei 46 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss am 10. März 2022: Das hatten wir einmal vertagt, und weil das eventuell noch Diskussionen mit sich bringt, wollen wir uns noch einmal ganz kurz erläutern lassen, worum es da geht. – 2 – Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner (Stadtplanungsamt), beamterunterstützt: Ich führe gerne kurz in den Bebauungsplan ein, denn der hat im Planungsausschuss noch einmal zu Nachfragen geführt. Wir haben hier ein Gebiet von 12,5 Hektar, das als Sondergebiet ausgewiesen ist. Es liegt quasi neben dem Technologiepark. Es war auch Ziel unseres Rahmenplans, im Technolo- giepark diese beiden Bereiche zu verknüpfen. Sie haben auch gestern die Forschungsfabrik dort mit eingeweiht. Sie sehen auch, auf dieser Fläche, die als Sondergebiet für Wissenschaft und Forschung festgesetzt ist, gibt es schon verschiedene Aktivitäten und Gebäude, die bereits vor- handen sind, zum Beispiel den historischen Bestand, der jetzt umgebaut ist in Büros, und dann viele Forschungseinrichtungen, die mit Versuchshallen mit dem Schwerpunkt Mobilität dort entstanden sind und auch noch weiter entstehen sollen. Das ist quasi das Konzept. Das gliedert sich in diese historischen Gebäude, die eher den Büros zugeordnet sind, und in dem südöstlichen Teil, zum Technologiepark rüber ist ein Studenten- heim durch einen Wettbewerb entschieden worden für fast 260 Studierende. Das ist auch noch einmal eine große Maßnahme, die wir in Verknüpfung von beiden Flächen sehen, und die auch zu dem Defizit der Unterbringung der Studierenden beitragen soll. Sie sehen, dass unsere Partner das Land und das KIT sind, genauso wie hier große, umfangrei- che artenschutzrechtliche Anforderungen zu lösen waren. Der Waldabstand ist ganz gering. Die Denkmalpflege hat hier eine ganz wesentliche Rolle gespielt. Ich antworte gerne auf weitere Fragen. Die Fragen, die an uns herangetragen wurden, betrafen auch die energetischen Standards. Da hat im Planungsausschuss der Kollege vom Land, von Ver- mögen und Bau in diesem Fall, noch einmal dargestellt, dass sie sich den gesetzlichen Anforde- rungen verpflichtet fühlen. Das ist die Basis. Aber auch das Land hat darüber hinaus weiterge- hende Selbstverpflichtungen, die sie dann, wenn diese Maßnahmen realisiert werden, realisie- ren werden. Das hängt davon ab, was für eine Art der Nutzung dies ist und natürlich auch, zu welchem Zeitpunkt sie gebaut werden. Insgesamt gilt, dass 60 Prozent der Dachfläche begrünt werden muss. Die entsprechende Photovoltaikanlage ist inzwischen auch gesetzlicher Standard, sodass auch dieses erfüllt werden muss. Das sind die Grundsäulen der Fragen, die Sie aufgeworfen haben. Darüber hinaus haben wir keine weiteren Festsetzungen getroffen, weil wir denken, dass die Selbstverpflichtung des Lan- des schon sehr umfangreich und sehr weitgehend ist. Das waren noch einmal die Erläuterungen zu diesem Thema. Uns ist es ganz wichtig, dass wir heute den Auslegungsbeschluss fassen kön- nen, dass Sie diesem Plan in dieser Form zustimmen. Es ist ein ganz umfangreicher und langjäh- riger Abstimmungsprozess, der dahinterliegt. Es wäre ein unglaublicher zeitlicher Verlust, wenn wir jetzt noch einmal völlig neu in die Diskussion einsteigen müssten. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Wir begrüßen es grundsätzlich, dass der Campus Ost des KIT auf Grundlage eines Bebauungsplans zielgerichtet entwickelt werden soll. Dieser Bebauungsplan enthält viele gute Setzungen. So sieht er vor, dass auf dem Gelände auch studentisches Woh- nen realisiert werden soll. Angesichts des Wohnungsmangels in Karlsruhe, gerade bei günsti- gem Wohnraum, halten wir die entlastende Wirkung auf dem Wohnungsmarkt für sehr positiv. Wir halten es ebenfalls für positiv, dass der Plan genügend Platz freihält, um mögliche zukünf- tige Straßenbahntrassen im Technologiepark auch bis auf den Campus Ost zu verlängern. – 3 – Leider sehen wir in dem Bebauungsplan jedoch auch substanzielle Mängel. Wir sehen, dass keine Festsetzungen hinsichtlich energetischer Standards getroffen wurden. Dies wird mit dem Ziel des Landes Baden-Württemberg begründet, die Gebäude des Landes bis 2030 klimaneutral zu bewirtschaften. Natürlich begrüßen wir dieses Ziel, und wir sind auch überzeugt, dass die derzeitige Landesregierung daran arbeitet, dieses Ziel zu erreichen. Dennoch sind wir der Ein- schätzung, dass die Stadt Karlsruhe in den Bereichen, wo sie Verantwortung trägt, sich nicht al- lein auf die Zielsetzungen eines anderen Akteurs verlassen sollte. Wir können gerade sehen, wie die aktuelle geopolitische Lage und die daraus resultierenden Verwerfungen an den Ener- giemärkten Zielsetzungen ins Wanken bringen können. Für uns aber mit am bedeutendsten, wir sehen die Ausnutzung der Fläche auf dem Gelände als unzureichend an. Die Wandhöhe ist auf 18 Meter beschränkt, obwohl das Höhenentwicklungskonzept allgemein bis 25 Meter als zuläs- sig beschreibt und es durchaus auch denkbar wäre, bis 36 Meter oder vielleicht noch höher zu gehen. Eine weitere deutlich gravierende Einschränkung bedeutet die Baumassenzahl von 10. Sie bedeutet, dass die bebaubare Fläche im Durchschnitt nur 10 Meter hoch bebaut werden darf. Höhere Gebäude dürfen damit die Fläche nicht voll ausnutzen. Das ist für uns verschwen- derischer Umgang mit Flächen, die wir für die Bebauung freigeben. Erst im Januar haben wir hier in diesem Gemeinderat intensiv über die Knappheit an Flächen diskutiert. Da ist es für uns unverständlich, warum wir nun Flächen nicht bestmöglich ausnutzen sollen. Diese Fragen konnten auch in der Befassung im Planungsausschuss vor wenigen Tagen nicht hinreichend beantwortet werden. Wir haben gehört, der Bebauungsplan sei intensiv mit dem Vorhabenträger abgestimmt und nun dränge die Zeit. Niemand hier möchte dem KIT Steine in den Weg legen. Wir halten es jedoch für ein sehr schlechtes Verfahren und, ja, eine Missach- tung des Gemeinderates, wenn diesem nicht die Gelegenheit gegeben wird, rechtzeitig Stellung zu beziehen, wenn Anregungen noch einbezogen und umgesetzt werden können. Hier hat die Verwaltung ein erhebliches Potenzial, besser zu werden, und dies werden wir einfordern. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Frau Dr. Karmann-Woessner, vielen Dank für Ihren Kurzvortrag und recht herzlichen Dank für die Vorstellung des Bebauungsplans bzw. Auslegungsbeschlusses. Ich glaube, wir haben wieder einen Meilenstein in der Karlsruher Wirtschaftsgeschichte erreicht mit der Wiedereröffnung und vor wenigen Tagen mit der Eröffnung des neuen Forschungszent- rums. Ich glaube, meine Damen und Herren, es ist ein Meilenstein für die Karlsruher Wirtschaft, und es wird wieder eine Verbesserung des Wirtschaftsklimas in dieser Stadt und in dieser Re- gion sein und weit über die Grenzen unserer Stadt hinaus. Nun, Kollege Dr. Cremer, wenn wir beim Klima waren, Sie sollten sich sicherlich einmal an einen grünen Ministerpräsidenten des Landes wenden, wenn das Land seine eigenen Gesetze machen darf bzw. im Bereich der Solarenergie solche Maßnahmen ganz einfach auch ein Stück duldet. Wir werden das sehr gut beobachten, Frau Dr. Karmann-Woessner, denn es kann wohl nicht sein, dass der private bzw. der gewerbliche Unternehmer dort die Vorlagen erfüllen muss und ein Landesgebäude nicht. Des Weiteren ist es, glaube ich, auch ganz gut, dass wir noch Entwick- lung in diesen Flächen haben. Eine Forschungsanstalt muss sich weiterentwickeln. Dieses Ge- lände wird sich weiterentwickeln. Sie können am ersten Tag der Bebauung nicht alles komplett verbauen. Sie brauchen Entwicklung, Sie brauchen Möglichkeiten, um das auch morgen abzu- decken, um weiterhin den Wirtschaftsstandort Karlsruhe wachsen zu lassen. Deshalb, vollste Zustimmung und Zufriedenheit zu Ihrer Vorlage. – 4 – Stadtrat Zeh (SPD): Diese 12,5 Hektar, die von Kaserne in Forschung umgewandelt werden, ge- mäß dem alten Motto: Macht Schwerter zu Pflugscharen, ist auf jeden Fall ein guter Schritt vor- wärts in die Zukunft. Wissenschaft ist ein wichtiges Standbein für uns, und auch die 250 Studen- tenwohnheimplätze sind dringend notwendig. Ich habe mich jetzt aber doch gemeldet, denn der Kollege Dr. Cremer hat als Grüner Misstrauen zur grünen Wissenschaftsministerin. Sehr in- teressant, dass er ihr nicht zutraut, hier für das Klima einzutreten, dass die Stadt Karlsruhe mehr Festlegungen machen müsste. Es gehört schon Vertrauen dazu. Auch hat natürlich das KIT sehr viele Entwicklungsflächen, sehr viel Potenzial, sowohl auf dem klassischen Campus wie na- türlich auch auf den anderen Campi, die sie haben, letztendlich auch das Thema Höhenentwick- lung. Herr Dr. Cremer, ich bedauere - Sie sind natürlich neu im Gemeinderat -, dass Sie nicht mit Ih- ren erfahrenen grünen Kollegen, beispielsweise mit Herrn Honné, gesprochen haben. Letztend- lich haben wir hierfür auch einen Rahmenplan besprochen und beschlossen. Im Jahr 2018 war das schon zugegebenermaßen. Das war also vor der jetzigen Neuwahl, aber es gehört eigentlich zur Fraktion dazu, dass wir es untereinander abstimmen, und da gab es genau auch dieses Kon- zept. Die vorherige Frage ist natürlich, wenn der Abstand zwischen Rahmenplänen und konkre- tem Bebauungsplan zu lang ist, wer sich daran noch erinnert. Daran müssen wir sicherlich ar- beiten, dass das auf jeden Fall kürzer wird, dass der Prozess der Diskussion wirklich einheitlich ist. Wir stimmen also gerne diesem neuen Auslegungsbeschluss zu. Letztendlich kann hier erst gebaut werden formal, wenn der Satzungsbeschluss da ist. Für dieses Studentenwohnheim hat es schon vor längerer Zeit einen Architektenwettbewerb gegeben. Die Studierendenschaft und das Studentenwerk hofft dringend, dass hierbei der Sat- zungsbeschluss auch gemacht wird, dass hier tatsächlich der Baubeginn kommt, um die Wohn- raumsituation in Karlsruhe auch zu entlasten. Wir stimmen deshalb dem Bebauungsplan-Ausle- gungsbeschluss mit Freuden zu. Stadtrat Høyem (FDP): Wir stimmen dem auch mit Freude zu. Das ist ein unglaublich wichtiges Projekt. Ich will Herrn Dr. Cremers Rede nicht im Detail kommentieren. Ich will nur sagen, es ist ein bisschen ärgerlich, wenn man denkt, dass die Geschichte anfängt, wenn man selber einmal mit etwas konfrontiert wird. Hier ist eine sehr lange Geschichte dahinter, und wir stimmen da sehr gerne zu. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Herr Dr. Cremer hätte sich besser an seine eigene Landesregierung gewandt mit der Rede, die er hier gehalten hat. Wir jedenfalls sind nicht bereit, den Planungs- prozess aufzuhalten und werden zustimmen. Stadtrat Wenzel (FW): Ich hätte mich eigentlich gar nicht gemeldet, aber der Kollege Cramer mit seinem Misstrauen gegenüber seiner eigenen Landesregierung hat natürlich meine Inten- tion - Cremer, sorry, ich bin froh, dass du, wie ich, parteilos bist, und als Parteiloser hat man im- mer Misstrauen gegen die Regierenden da oben ausgedrückt. Wir wissen aus Erfahrung, zum Beispiel beim neuen Finanzamt, dass da auch nicht alles so sein sollte, wie es Privatleuten vor- geschrieben wird. Wir stimmen dem Auslegungs- und Aufstellungsbeschluss natürlich zu. Denn wir sehen für Karlsruhe einen Gewinn, sowohl als Universitätsstadt, auch für die Wohnraumge- winnung, und wir glauben, dass da sehr viel Potenzial auch für die Zukunft ist. Die ersten Schritte werden unsererseits nicht behindert, aber aufgrund der ersten Redebeiträge werden – 5 – wir weitere Aktionen der Landesregierung noch kritischer beäugen, wenn das die eigenen Mit- glieder machen. Der Vorsitzende: Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zum Beschluss. Ich bitte Sie um Ihr Votum. – Eine einstimmige Zustimmung. So löst sich doch manches auf. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. April 2022

  • AB_KIT Campus Ost - Anlage 1 - Synopse
    Extrahierter Text

    Anlage 1 KIT Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2, Karlsruhe-Rintheim Hier: Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen Inhaltsverzeichnis: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ....... 1 Bundesnetzagentur, 16.04.2020 .................................................................................. 2 BUND, NaBu, LNV, 15.05.2020 .................................................................................... 2 Bürgerverein Rintheim, 14.05.2020 .............................................................................. 4 Deutsche Telekom Technik GmbH, 25.03.2020 ............................................................ 5 Netzservice Stadtwerke Karlsruhe, 20.04.2020 ............................................................. 6 Polizeipräsidium Karlsruhe, 26.03.2020 ...................................................................... 10 Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei, Abt. 3 – Ref. 32, 06.04.2020 ........ 10 RP Freiburg, Forstdirektion ForstBW ............................................................................ 12 RP Karlsruhe, Höhere Raumordnungsbehörde, Abteilung 2, 27.04.2020 ..................... 12 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege ................................... 13 Stellungnahme 02.04.2020 ........................................................................................ 13 Verkehrsbetriebe Karlsruhe, 04.05.2020 .................................................................... 14 ZJD - Naturschutzbehörde, 22.05.2020 ...................................................................... 16 ZJD Immissions- und Arbeitsschutzbehörde, 18.05.2020 ............................................ 25 ZJD – Untere Abfall- und Altlastenbehörde, 11.05.2020 ............................................. 26 Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 26.05.2020 ........................................................... 28 Forstamt Untere Jagdbehörde, 25.05.2020 ................................................................ 29 Forstamt Waldzentrum, 25.05.2020 ........................................................................... 30 Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundes- wehr, 19.03.2020 Beruft sich auf Stellungnahme vom 02.11.2018 Kenntnisnahme. Stellungnahme vom 02.11.2018 Durch die Planung werden Belange der Bundeswehr berührt, jedoch nicht beein- trächtigt. - 2 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zu der Planung seitens der Bundeswehr als Träger öffentli- cher Belange keine Einwände. Bundesnetzagentur, 16.04.2020 Es wurde eine Überprüfung des angefrag- ten Gebiets durchgeführt. Die in dem er- mittelten Koordinatenbereich tätigen Richt- funkbetreiber wurden benannt. Durch de- ren rechtzeitige Einbeziehung in die wei- tere Planung ist es ggf. möglich, Störungen des Betriebs von Richtfunkstrecken zu ver- meiden. Die angefragte Standortplanung befindet sich im Schutzbereich mehrerer Funkstellen für den Ortungsfunk/Radar. Da Beeinträch- tigungen dieser Funkstellen durch die ge- plante Baumaßnahme nicht ausgeschlossen werden können, wurde empfohlen sich mit den genannten Betreibern in Verbindung zu setzen. Die genannten Richtfunk- und Ortungs- funkbetreiber wurden zu einer möglichen Beeinträchtigung befragt. Aus den Rück- meldungen der Betreiber ergaben sich keine Konflikte mit der geplanten Bebau- ung. Das Plangebiet befindet sich im Schutzbe- reich einer Messeinrichtung des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur. Des- halb wurde die Anfrage zur ergänzenden Prüfung weitergeleitet an die Bundesnetza- gentur Referat 511 in Mainz. Durch dieses wird noch untersucht, ob die notwendigen Schutzabstände zu den vor- handenen funktechnischen Messeinrich- tungen der Bundesnetzagentur eingehalten werden. Sollten hier noch besondere Fest- legungen zu berücksichtigen sein, erfolgt eine Benachrichtigung darüber in einem gesonderten Schreiben. Eine Rückmeldung ist nicht erfolgt, Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die notwendigen Schutzabtstände einge- halten sind. BUND, NaBu, LNV, 15.05.2020 Es ist anzuerkennen, dass die konservatori- schen und kompensatorischen Maßnah- men einen hohen Standard aufweisen. Die Anregung wurde übernommen. - 3 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Zusätzliche Anregung, in das insekten- freundliche Beleuchtungskonzept auch die Verwendung von Leuchtmitteln mit einer Lichttemperatur von 3000 Kelvin aufzuneh- men. Bei der Durchsicht ergaben sich weiterhin folgende Fragen und Hinweise: Weitere Fragen und Hinweise: - In der Planzeichnung sind nur 2 Bäume ausgewiesen, welche für den Heldbock zu erhalten sind. In der speziellen arten- schutzrechtlichen Prüfung (saP) sind je- doch insgesamt 13 Bäume als zu erhal- tende Gehölze gekennzeichnet. Bitte diese Diskrepanz prüfen und im Bebau- ungsplan korrigieren. Die Planzeichnung wurde entsprechend er- gänzt. - In der saP ist beim Heldbock ein Verbots- tatbestand angekreuzt S. 81. Dies ist im Widerspruch zu den Ausführungen im Text sowie zu den beschriebenen Maß- nahmen. Bitte diese Diskrepanz prüfen. Diese Anmerkung wurde übernommen. Der Sachverhalt wurde geprüft. Auf S. 85 der aktualisierten sAP wurde nun angege- ben, dass hier kein Verbotstatbestand ein- tritt. (gepr. 02.06.) - Es ist eine Liste von Arten aufgeführt, die nicht gepflanzt werden dürfen und bei zufälliger Ansiedlung entfernt werden müssen nicht aber die Beifuß-Ambrosie. Es sollte erwogen werden, diese Art zu ergänzen. Die Liste wurde entsprechend ergänzt. - Der Einsatz einer ökologischen Baube- gleitung wird begrüßt, um damit sicher- zustellen, dass die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen fachgerecht umgesetzt werden. Kenntnisnahme - In Hinblick auf die Einsaat der Wildkraut- Gras-Mischung ist das Saatgut im Einver- nehmen mit dem UA Fachbereich Ökolo- gie festzulegen. Dies wird im städtebaulichen Vertrag gere- gelt. - Eine ausführliche und verbindliche Be- schreibung der zu treffenden Baum- schutzmaßnahmen muss Bestandteil der Vertragsunterlagen für ausführende Fir- men sein. Für die Einhaltung dieser Vor- schriften ist die Bauleitung Der Baumschutz wird in den städtebauli- chen Vertrag unter § 3 mit aufgenommen. Kontrollen erfolgen im Rahmen der perso- nellen Kapazitäten. - 4 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt verantwortlich, die Einhaltung der Vorga- ben und Beratung im Einzelfall hat durch die ÖBB zu erfolgen und muss Teil von deren Beauftragung werden. Eine stich- probenhafte Kontrolle durch die Stadt- verwaltung wird angeregt, bei der Bau- abnahme ist die Einhaltung der umwelt- fachlichen Planungsfestsetzungen sowie der Zustand der Bäume zu erfassen. (Be- gründung: Die Naturschutzverbände ha- ben ja leidvolle Erfahrungen in Karlsruhe, wie durch Baumaßnahmen Bäume ge- schädigt worden sind, obwohl sie zu er- halten gewesen wären.) Bürgerverein Rintheim, 14.05.2020 Der Bürgerverein Rintheim stimmt der Pla- nung zu und begrüßt die Durchgrünung des Areals der ehemaligen Mackensen-Ka- serne einschließlich der Dach- und Fassa- denbegrünung, möchte aber folgende An- regung geben: Kenntnisnahme Dachbegrünung Die Dachbegrünung ist durchweg als Ex- tensivbegrünung mit einem Wert des Dachbegrünungssubsttrats von mindestens 12 cm angesetzt (Umweltbericht Maß- nahme M13) Dazu wird festgestellt (2.6.3): Von dem festgesetzten Pflanzgebot zur flä- chenhaften Dachbegrünung mit einer mind. 12 cm dicken Substratschicht sowie der festgesetzten Fassadenbegrünung geht eine leichte klimatisch ausgleichende Wir- kung aus. Um die klimatisch ausgleichende Wirkung zu erhöhen, sollte für einen (kleineren) Teil eine intensive Dachbegrünung mit deutlich mehr als >12 cm vorgeschrieben werden, die artenreicher ist und über die Verduns- tungsleistung die dachnahen Luftmassen daher auch stärker kühlt. Weiter wird im Klimaanpassungsplan von 2015 ausge- führt, dass bei Dachbegrünung von > 12 Auf geeigneten Dachflächen wird von Stadtseite grundsätzlich eine Kombination von Begrünung und Photovoltaik ange- strebt, die im städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt wird. Die Kombination ist grundsätzlich nur mit einer Extensivbegrünung praktikabel, da eine In- tensivbegrünung mit hohem Aufwuchs nicht mit einer Photovoltaikanlage verein- bar und pflegbar ist. Darüber hinaus zielt eine Intensivbegrü- nung neben der klimatischen Wirkung auch auf die Erlebbarkeit von Grün in stark versiegelten Gebieten ab. Eine entspre- chende Nutzung der Dächer als „Aufent- haltsraum“ ist im Plangebiet nicht vorgese- hen. Hinzu kommt, dass durch die Lage in- mitten unterschiedlicher Grünräume (Hardtwald, Hauptfriedhof, Kleingartenan- lagen) von keiner thermischen Belastungs- situation im Plangebiet auszugehen ist, - 5 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt cm die Wirkung minimalst bezüglich klima- tischer Wirkung ist, die Blattmasse durch Büsche etc. benötigt. Vorzugsweise sollte eine intensive Dachbe- grünung mit deutlich mehr als > 12 cm im Zentrum des Campus vorgesehen werden (im Bereich SO1), weil dort die Begrü- nungsdichte am geringsten ist. Eine teilweise intensivere Dachbegrünung, auch als Vorzeigeobjekt, stünde der wich- tigsten Forschungseinrichtung in der Re- gion gut zu Gesicht. zumal zahlreiche Maßnahmen zur Klimaan- passung in der Planung vorgesehen sind: Baumpflanzungen, Dachbegrünung, Fassa- denbegrünung, Begrünung von Tiefgara- gen, wasserdurchlässigen Materialien auf Stellplätzen, Verpflichtung zur hellen Fassa- dengestaltung, wasserdurchlässige Befesti- gung von nicht überbauten Flächen. Aus ökologischer Sicht wird die extensive Dachbegrünung vor allem durch die Lage im naturnahen und gehölzreichen Umfeld präferiert. Die geplante extensive Dachbe- grünung mit ausgewählten standorttypi- schen Arten entspricht den mageren und kargen Offenlandlebensräumen der Hardt- platten. Vorteilhaft ist hier die Robustheit und Fähigkeit sich selbst zu erhalten. Die an einen Extremstandort angepassten Ar- ten benötigen keine zusätzliche Wässerung bei längeren Hitzeperioden. Geeignete Spezialisten werden sich langfristig etablie- ren und erhalten und so könnte die Dach- begrünung einem natürlichen Standort na- hekommen. Für eine intensive Begrünung würde die mächtigere Bodenschicht sprechen, die es frost- und trockenheitsempfindlichen Bo- dentiere erlaubt, hier dauerhaft zu überle- ben. Dies könnte aber auch durch eine strukturiert und abwechslungsreich ange- legte Extensivbegrünung mit partiellen Substrathügeln erreicht werden. Allerdings erachten wir dies in Anbetracht der Lage mit ausreichend vorhandenen Naturflächen in der Umgebung als nicht erforderlich. Hier sehen wir die notwenige Bewässerung in den Sommermonaten eher als kritisch an. Deutsche Telekom Technik GmbH, 25.03.2020 Im Planbereich der oben genannten Bau- maßnahme befinden sich teilweise Tele- kommunikationsanlagen der Telekom. Die Belange der Telekom - z. B. das Eigentum Land und KIT werden über die Hinweise der Telekom zur Bauausführung informiert. - 6 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie ihre Vermögensinteressen sind betroffen. Der Bestand und der Betrieb der vorhande- nen TK - Anlagen müssen weiterhin ge- währleistet bleiben. Telekom gibt Hinweise zur Bauausführung. Netzservice Stadtwerke Karlsruhe, 20.04.2020 Stromversorgung Hinweis auf mehrere im Plangebiet verlau- fende Kabeltrassen, die bei der Festlegung vom Baumstandorten zu berücksichtigen sind und über deren Verbleib der Grund- stückseigentümer entscheiden muss. Die zukünftige Bebauung kann über die bestehenden Kabeltrassen versorgt wer- den, wenn diese später noch zu den Last- schwerpunkten und zum Abnahmeverhal- ten passen. Voraussichtlich wird aber ein Zusammen- spiel aus bestehenden und neuen Kabelt- rassen und Trafostationen erforderlich sein. Die Stadtwerke bitten daher darum, über die weitere Entwicklung zu informiert zu werden. In Abhängigkeit von den Eigentumsverhält- nissen und den Lagen der Versorgungstras- sen werden ggf. dingliche Sicherungen er- forderlich. Zum großen Teil werden die Leitungen im Gebiet im Zuge der Baumaßnahmen frisch verlegt vorzugsweise innerhalb der inter- nen Erschließung. Soweit ausgewiesene Baumstandorte den- noch in Konflikt mit vorhanden Leitungen geraten, ermöglicht eine Öffnungsklausel innerhalb der textlichen Festsetzungen von den vorgeschlagenen Baumstandorten ab- zuweichen, so dass Konflikte mit Baum- pflanzungen im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes planerisch gelöst werden können. Über den Verbleib oder eine eventuelle Verlagerung der Leitungen wird das Land bzw. das KIT sich eng mit den Stadtwerken abstimmen. Dingliche Sicherungen werden je nach Be- darf in Abstimmung mit dem Land erfol- gen. Gas- und Wasserversorgung Wasser: Der Campus Ost wird derzeit lediglich über eine Wasseranschlussleitung DN 250 ver- sorgt. Diese läuft vom Kreuzungsbereich Rintheimer Querallee/ Hagsfelder Allee (also im Südwesten des Plangebiets) zum von dort nächstgelegenen Gebäude. Die genaue Trasse der Anschlussleitung ist nicht bekannt. Es wird empfohlen, die Wasserversorgung des KIT im Zuge des B-Plan-Verfahrens Zum großen Teil werden die Leitungen im Gebiet im Zuge der Baumaßnahmen frisch verlegt vorzugsweise innerhalb der inter- nen Erschließung. Soweit ausgewiesene Baumstandorte den- noch in Konflikt mit vorhanden Leitungen geraten, ermöglicht eine Öffnungsklausel innerhalb der textlichen Festsetzungen von den vorgeschlagenen Baumstandorten ab- zuweichen, so dass Konflikte mit Baum- pflanzungen im Rahmen der Umsetzung - 7 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt bzw. der anschließenden Baumaßnahmen grundsätzlich zu überdenken. Dabei sollten die Themen Versorgungssicherheit (eventu- eller zweiter Anschluss des internen KIT- Netzes an unser Versorgungsnetz) und Löschwasser (erforderliche Löschwasser- menge, erforderlicher Druck an der/den Übergabestelle(n)) geregelt werden. Bei weiteren Wasseranschlussleitungen wür- den wir hierfür konfliktfreie Trassen benöti- gen. Falls die bestehende Anschlussleitung beibehalten werden soll, sind die auf bzw. in deren Nähe geplanten Baumstandorte nicht realisierbar. In der nordwestlichen Ecke des Grund- stücks verläuft die Wasseranschlussleitung der Bundeswehrfachschule auf einer Länge von ca. 5 m über das Grundstück des Cam- pus Ost. Hierfür bitten wir um ein Leitungs- recht, sowie um dingliche Sicherung. Gas: Der Campus Ost wird über die Büchiger Al- lee mit Gas versorgt. Die Hochdruck-An- schlussleitung führt in die im Norden gele- gene Gasdruckregelanlage. Bäume sollen einen Abstand von mindestens 2,50 m zur Leitung einhalten (ob dies der Fall ist, kann mittels Planzeichnung nicht beurteilt wer- den). Eine weitere Erhöhung des Gasbe- zugs ist möglich (vgl. Seite 13 der Begrün- dung), wobei diese nicht bis ins Unendliche gesteigert werden kann. des Bebauungsplanes planerisch gelöst werden können. Über den Verbleib, eine eventuelle Verlage- rung der Leitungen bzw. der notendigen Versorgung des Gebiet wird das Land bzw. das KIT sich eng mit den Stadtwerken ab- stimmen Leitungsrecht wurde entsprechend in der Planzeichnung ergänzt. Eine dingliche Si- cherung kann über den städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Dies wird bei Baumpflanzungen berück- sichtigt. Soweit ausgewiesene Baumstand- orte dennoch in Konflikt mit vorhanden Leitungen geraten, ermöglicht eine Öff- nungsklausel innerhalb der textlichen Fest- setzungen von den vorgeschlagenen Baumstandorten abzuweichen, so dass Konflikte mit Baumpflanzungen im Rah- men der Umsetzung des Bebauungsplanes planerisch gelöst werden können. Kenntnisnahme Kommunikations- und Informationstechnik Wir stimmen der geplanten Maßnahme un- ter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Parallel zur nördlichen sowie zur westlichen Plangrenze verlaufen außerhalb des Ge- biets Trassen mit CU-FM- sowie LWL-Ka- beln. Da die Abstände zu den Plangrenzen nur gering sind, bitten wir darum, auch diese Trassen bei der Festlegung von Baumstandorten zu berücksichtigen. Zum großen Teil werden die Leitungen im Gebiet im Zuge der Baumaßnahmen frisch verlegt vorzugsweise innerhalb der inter- nen Erschließung. Soweit ausgewiesene Baumstandorte den- noch in Konflikt mit vorhanden Leitungen geraten, ermöglicht eine Öffnungsklausel innerhalb der textlichen Festsetzungen von den vorgeschlagenen Baumstandorten ab- zuweichen, so dass Konflikte mit - 8 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Innerhalb des Plangebiets sind teilweise erdverlegte CU-FM-Kabel sowie LWL-Leer- rohrtrassen verlegt. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Be- schädigungen sind unverzüglich zu mel- den. Ein Überbauen der Trassen ist nicht erlaubt. Baumpflanzungen im Rahmen der Umset- zung des Bebauungsplanes planerisch ge- löst werden können. Über den Verbleib, eine eventuelle Verlage- rung der Leitungen bzw. der notendigen Versorgung des Gebiet wird das Land bzw. das KIT sich eng mit den Stadtwerken ab- stimmen Fernwärmeversorgung Wir möchten auf die im Oktober 2018 be- reits abgegebene Stellungnahme verwei- sen. Die Bestands Leitungen der Fern- wärme nebst Schutzstreifen sind nach un- serer Auffassung im B-Plan nicht mit Geh- Fahr und Leitungsrecht dargestellt. An der südöstlichen Grenze des B-Plan Vor- entwurfes liegt eine Bestandsleitung der Fernwärme. Ebenso an der nördlichen Abgrenzung in der Büchiger Allee, hier ist zu prüfen inwie- weit die Bebauung „E“ nicht im Konflikt mit der Bestandsleitung der Fernwärme steht. Viele Bestandsgebäude im Plangebiet sind momentan an die Fernwärme angebunden. Diese Hausanschluss-Leitungen sind eben- falls entsprechend zu sichern. Das Bestandsnetz der Fernwärme kann beim Kataster der Stadtwerke-Netzservice erhoben werden. Es ist zu prüfen, inwieweit die Bestandslei- tungen der Fernwärme durch die Festset- zungen im B-Plan- der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (M2) betroffen sind. Die Bestandsleitungen der Fernwärme sind im B-Plan mit entsprechendem Geh- Fahr und Leitungsrecht zu sichern. Hierbei ist die Grabenbreite plus 2 m zu beiden Seiten als Schutzstreifen zu berücksichtigen. Die ge- samte Breite ist von Bepflanzung mit Zum großen Teil werden die Leitungen im Gebiet im Zuge der Baumaßnahmen frisch verlegt vorzugsweise innerhalb der inter- nen Erschließung. Soweit ausgewiesene Baumstandorte den- noch in Konflikt mit vorhanden Leitungen geraten, ermöglicht eine Öffnungsklausel innerhalb der textlichen Festsetzungen von den vorgeschlagenen Baumstandorten ab- zuweichen, so dass Konflikte mit Baum- pflanzungen im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes planerisch gelöst werden können. Eine Überprüfung ergab, dass Baufeld E nicht im Konflikt mit der Bestandsleitung der Fernwärme steht. Über den Verbleib, eine eventuelle Verlage- rung der Leitungen bzw. der notendigen Versorgung des Gebiet wird das Land bzw. das KIT sich eng mit den Stadtwerken ab- stimmen. Eine Sicherung der Hausan- schlussleitungen ist nicht sinnvoll, da die Lage der Gebäude sich auch in der Zukunft weiter verändern kann. Die übergeordneten Leitungsführungen werden gesichert. Wurde in der Planzeichnung entsprechend eingetragen. - 9 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Bäumen freizuhalten. Sollten bereits Bäume im Bestand sein, sind diese durch einen Fällvermerk im Kataster der Stadt Karlsruhe zu kennzeichnen. Sollte im Zuge einer Sanierung oder Leckage ein Eingriff notwendig sein, sind diese Bäume kurzfris- tig auf Kosten der Stadt zu fällen. Eine Wi- deranpflanzung an gleicher Stelle ist nicht möglich. Die nachgenannten Ausführun- gen zu Bäumen sind zu beachten Die Bestandsleitungen sind vor Beschädi- gung zu schützen. Sollten neue Gebäude an die Fernwärme angebunden werden, so ist frühzeitig mit den Stadtwerken Kontakt aufzunehmen, da momentan für den pla- nerischen Vorlauf bis zu 9 Monaten veran- schlagt werden kann. Grundsätzlich gilt: Rückverankerungen im Bereich von Fern- wärme-Leitungen bedürfen der detaillier- ten Konfliktklärung und schriftlichen Ge- nehmigung. Fernwärmeleitungen dürfen nicht durch bauliche Anlagen überbaut oder im Tras- senbereich mit Bäumen bepflanzt werden. Bei der Wahl des Baum-Standortes ist fol- gendes zu berücksichtigen. Das Wurzelwerk des Baumes darf auf kei- nen Fall in die Leitungszone eingreifen, kann dies grundsätzlich nicht ausgeschlos- sen werden, ist ein Durchwurzelungsschutz auf Kosten des Verursachers einzubauen. Alternativ sind Baumarten zu wählen, bei denen aufgrund der Kronenbreite und da- mit der verbundenen Mächtigkeit des Wur- zelwerkes eine Durchwurzelung der Lei- tungs-zone sicher ausgeschlossen werden kann. Sollten großkronige Bäume gepflanzt wer- den, ist der Abstand zur Leitung und damit die Standortwahl entsprechend der zu er- wartenden Krone zu vergrößern. Dies geht zu Lasten des Grundstückseigen- tümers. Darüber wurden das Land und das KIT in- formiert. Darüber wurden das Land und das KIT in- formiert. - 10 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Es ist sicher zu stellen, dass im Falle einer Havarie die Leitungszone zugänglich ist und ebenfalls ein Austausch der Fern- wärme Infrastruktur grundsätzlich möglich ist. Die im Anhang genannten Bestimmun- gen der Fernwärme sind ergänzend zu be- achten. Dingliche Sicherungen (Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten) Sofern gemäß der voranstehenden Ab- schnitte dingliche Sicherungen (beschränkt persönliche Dienstbarkeiten) erforderlich werden bitten wir Sie, zur Abstimmung der textlichen Inhalte und der entsprechenden Planunterlagen, um Kontaktaufnahme. s. o. Polizeipräsidium Karlsruhe, 26.03.2020 Gegen den Bebauungsplan „KIT Campus Ost“ bestehen seitens des Polizeipräsidium Karlsruhe, aus verkehrspolizeilicher Sicht, derzeit keine Bedenken. Bei der Zuwegung/Erschließung des Gelän- des fällt jedoch die großzügig/breit dimen- sionierte Zufahrt im Süden auf, die auch als Hauptzufahrt angedacht ist. Der Gehweg, nord-östlich der Rintheimer Querallee von Süden nach Norden (oder umgekehrt) fol- gen. In diesem Zusammenhang wird ange- regt, eine entsprechende Querungshilfe in der südlichen Zufahrt, unter Berücksichti- gung der Schleppkurven von ein-/ausfah- renden Fahrzeugen, einzuplanen. Der großzügig dimensionierte Zufahrtsbe- reich ist Bestand und dient auch als Wen- defläche für den Bus (KIT-Shuttle). Ein Rückbau bzw. der Einbau einer Querungs- hilfe kann erst erfolgen, wenn der Fahrweg der Buslinie verlegt wird. Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei, Abt. 3 – Ref. 32, 06.04.2020 Die Überprüfung der zur Verfügung ge- stellten Unterlagen hat zum Ergebnis ge- führt, dass die Interessen des Digitalfunks BOS durch das Planungsgebiet betroffen sind. Nach Rücksprache wurde geklärt, dass die BOS-Richtfunkverbindung durch Bebauung mit maximaler Wandhöhe von 18 m nicht betroffen ist. Die BOS-Richtfunkverbindung ist von der geplanten Bebauung mit maxi- maler WH von 20,5 m im südlichen Bereich nicht betroffen, da die Verbindung nur den nördlichen Bereich des Campus Ost tan- giert und damit eine zu große Entfernung zum südlichen Bereich aufweist. - 11 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Eine BOS-Richtfunkverbindung verläuft über den Planungsgebiet (im beigefügten Bild Rot/gelb dargestellt). Des Weiteren liegt möglicherweise auch eine Betroffenheit des Richtfunknetzes der Feuerwehr vor. Nach unserem Kenntnis- stand verlaufen zwei Richtfunkverbindung über dem Planungsgebiet (als rote Linie dargestellt). Inhaber dieser Feuerwehr- Richtfunkverbindungen ist das Innenminis- terium Baden-Württemberg, Abteilung 6, Referat 62 -Feuerwehr-, Willy-Brandt-Str. 41, 70173 Stuttgart. Der Anlage ist ein Bild beigefügt, welche die Situation im Planungsgebiet verdeutli- chen soll. Die Vorprüfung der Autorisierten Stelle Di- gitalfunk Baden-Württemberg (ASDBW) ist auf Grundlage einer zweidimensionalen Betrachtung erfolgt, in der die Richtfunk- höhen über Grund keine Berücksichtigung fanden. Damit kann durch die Vorprüfung der AS- DBW letztlich nicht mit Sicherheit ausge- schlossen werden, dass BOS-Richtfunkver- bindungen gestört werden. Zur Erlangung der erforderlichen Planungs- sicherheit wird deshalb eine gutachterliche Betrachtung der betroffenen Fläche durch eine vom Land Baden-Württemberg sicher- heits-überprüfte Planungsfirma empfohlen. Sofern Sie Informationen hinsichtlich einer geeigneten Firma zur Begutachtung des Sachverhalts benötigen, sind wir Ihnen Feuerwehrfunk: Hier wird kein Richtfunk betrieben, sondern lediglich eine Antenne mit Hauptausrichtung in der einschlägigen Richtung. Keine Betroffenheit. Lt. Vermögen und Bau nicht notwendig, da hier kein Feuerwehrrichtfunk betrieben wird, sondern lediglich eine Antenne in diese Richtung gerichtet ist. - 12 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt gerne behilflich. Regierungspräsidium Freiburg, Forstdirektion ForstBW Aus den vorgelegten Unterlagen und einer Vorortbesichtigung durch das örtliche Forstamt wird die baumbestandene Fläche am Südrand des Gebiets entlang der Hags- felder Allee als Wald eingestuft. Demnach ist im Rahmen der Bauleitplanung gem. § 10 LWaldG eine Umwandlungserklärung erforderlich. Eine Waldumwandlungserklärung wurde beantragt und mit Schreiben vom 25. Ja- nuar 2021 erteilt. Als Ausgleich für den durch die Planung entfallenden Wald wird der Platz im Rah- men des denkmalgeschätzten Ensembles mit einem lichten Baumpflanzgebot aufge- forstet. Die obere Denkmalschutzbehörde hat der Bepflanzung des Platzes ebenfalls zuge- stimmt. Regierungspräsidium Karlsruhe, Höhere Raumordnungsbehörde, Abteilung 2, 27.04.2020 Stellungnahme 27.04.2020 vielen Dank für die Beteiligung an o.g. Be- bauungsplanverfahren, zu dem wir in unse- rer Funktion als höhere Raumordnungsbe- hörde bereits mit Schreiben vom 27. No- vember 2018 Stellung genommen haben. Unsererseits haben sich keine neuen Er- kenntnisse ergeben. Belange der Raumordnung stehen der Pla- nung weiterhin nicht entgegen. Kenntnisnahme Stellungnahme 27.11.2018 Vielen Dank für die Beteiligung an o.g. Be- bauungsplanverfahren. In unserer Funktion als höhere Raumordnungsbehörde nehmen wir folgendermaßen Stellung: Das KIT beabsichtigt den Campus Ost (ehe- malige Mackensen-Kaserne) als For- schungscampus weiter auszubauen. Auf Grundlage eines städtebaulichen Rahmen- planes soll der vorliegende Bebauungsplan detailliert ausgearbeitet werden. Der Gel- tungsbereich umfasst ca. 12,5 ha. Als Ge- bietsart ist ein Sondergebiet SO „Wissen- schaft, Technik, Forschung“ vorgesehen. - 13 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein legt den Campus-Bereich als bestehende Sied- lungsfläche fest. Belange der Raumord- nung stehen der Planung nicht entgegen. Der Flächennutzungsplan des Nachbar- schaftsverbandes Karlsruhe stellt den Gel- tungsbereich als geplante Sonderbaufläche „Universität“ dar. Insofern gehen wir ge- mäß vorliegendem Vorentwurfsstand da- von aus, dass die Planung als aus dem FNP entwickelt werden kann. Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege Stellungnahme 02.04.2020 Wir verweisen nochmals eindrücklich auf unsere bereits abgegebene Stellungnahme vom 29.11.2018 (Az. 83.1-308-18) und re- gen nochmals an die Belange der Denkmal- pflege im Bebauungsplanverfahren ent- sprechend zu berücksichtigen. Stellungnahme 29.11.2018 Bau und Kunstdenkmalpflege Wie in den Unterlagen erwähnt ist die Ma- ckensen-Kaserne samt der Freiflächen als Sachgesamtheit geschützt gem. § 2 DSchG. Die Abgrenzung des Kulturdenk- mals ist in den Unterlagen dargestellt. Wir verweisen insbesondere zur Kubatur und Höhenentwicklung des möglichen neuen Gebäudes am Eingang des Kasernenareals auf die bereits von der Denkmalpflege ge- machten Aussagen (Abstimmungsgespräch am 1. März 2018 und Mail vom 25. April 2018. Hierin ist dargelegt, dass aus denk- malfachlicher Sicht auf eine Bebauung in diesem Bereich zu verzichten ist. Wir wer- den aber von Seiten der Denkmalpflege ei- nem Ersatzbau in der Größe des Bestands- gebäudes zustimmen. Für eine abschlie- ßende Klärung der möglichen Höhenent- wicklung wären noch weitere Unterlagen (Fotomontagen vom Straßenraum, ...) im Die denkmalgeschützten Gebäude sind als solche nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt. Die endgültige Höhe des Gebäudes wird im Rahmen der Baugenehmigung nach Vorlie- gen konkreter Planvorstellungen mit dem Denkmalschutz abgestimmt. - 14 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Zuge des Bebauungsplanverfahrens not- wendig. Archäologische Denkmalpflege Sollten bei der Durchführung der Maß- nahme archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde umge- hend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der An- zeige in unverändertem Zustand zu erhal- ten, sofern nicht die Denkmalschutzbe- hörde oder das Regierungspräsidium Stutt- gart (Referat 84.2) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkei- ten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäo- logischer Substanz ist zumindest mit kurz- fristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rech- nen. Wurde in den Hinweisen zum Bebauungs- plan aufgenommen. Verkehrsbetriebe Karlsruhe, 04.05.2020 Entgegen der Aussage unter Kapitel 4.3.1. „ÖPNV“ ist das Plangebiet bisher nicht durch den ÖPNV erschlossen. Die im Text genannte KIT-Buslinie 39 ist nicht öffentlich zugänglich und fungiert eher als Shuttle- Verbindung zwischen Campus Süd und Campus Nord. Im Bereich der Hauptzufahrt zum Campus Ost gibt es Planungen eine Bushaltestelle in beiden Fahrtrichtungen in der Rintheimer Querallee einzurichten. Da jedoch der bar- rierefreie Ausbau von Bushaltestellen im Stadtbereich dem Straßenbaulastträger (hier: Tiefbauamt Karlsruhe) obliegt, gehen wir davon aus, dass dieser im Rahmen der vorliegenden Beteiligung der TöB Stellung hierzu nehmen wird. Die Begründung wurde entsprechend über- arbeitet. Die Planung der Bushaltestelle ist nicht In- halt des Bebauungsplans und kann hiervon unabhängig erfolgen. Im Gegensatz zum Technologiepark han- delt es sich beim Plangebiet allein um ein Grundstück im Eigentum des Landes. - 15 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Ferner, wie bereits in den Vorgesprächen 2019 den Vertretern des Stadtplanungs- amts Karlsruhe und des KIT mitgeteilt, ist aus Sicht der Verkehrsbetriebe eine deut- lich bessere Anbindung des Gebiets an den ÖPNV möglich, indem die mittelfristig ge- plante Straßenbahnstrecke zum Technolo- giepark bis in den Campus Ost – mit mög- lichst zentraler Erschließung – mit vorläufi- gem Endpunkt in Höhe der Büchiger Allee geführt wird. Der verkehrliche Nutzen einer direkten, vom MIV unabhängigen Tram- Anbindung des Gebietes betrifft nicht nur die Studenten und Beschäftigten des KIT, sondern auch perspektivisch die Nutzer der nordwestlich angrenzenden Gebäude im Bereich der Rintheimer Querallee/Büchiger Allee. Bereits im Bebauungsplan „Techno- logiepark Karlsruhe Vogelsand – 3. Ände- rung“ wurde der Straßenraum mit freizu- haltendem Verkehrsgrün ausreichend vor- dimensioniert, um eine spätere Straßen- bahntrasse über ein gesondertes Planfest- stellungsverfahren zu realisieren. In gleicher Form sollte auch im Bereich des KIT - Cam- pus Ost zumindest eine Trassenfreihaltung für eine perspektivische Tramführung im B- Plan verankert werden. Der hier vorliegende Bebauungsplan sieht jedoch offensichtlich nicht – wie zuletzt von dem Vorhabenträger zugesichert – eine ausreichende Dimensionierung des vorhandenen Straßenraums der Gegen den ausdrücklich geäußerten Willen des Eigentümers kann hier keine öffentli- che Nutzung verankert werden. Die von der Tram ausgehenden Erschütterungen stehen nach Auffassung des Landes den geplanten hochsensiblen Nutzungen ent- gegen. Unabhängig hiervon bietet die interne Er- schließung des Plangebiets ausreichend Raum für die gewünschte Trassierung, sollte das Land als Eigentümerin seine Hal- tung hierzu ändern, Der Campus ist über die geplante Halte- stelle an der Synergieplaza im Technologie- park Karlsruhe ausreichend erschlossen. Sofern eine Erschließung in den nordwestli- chen Bereich (Kammhuber Kaserne) not- wendig wird , ist über den Trassenverlauf zu einem anderen Zeitpunkt zu diskutieren. - 16 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Erschließungsstraße zwischen den Baufel- dern D und F bzw. G – wie in der vorste- henden Abbildung markiert – vor. Vielmehr beschränkt sich die textliche Be- gründung auf die Aussage, die Straßen- bahntrasse solle am sogenannten „Syner- gie-Plaza“ im Technologiepark enden oder aber das Campusgelände östlich oder nördlich zu umfahren. Beide Möglichkeiten – sowohl der Endpunkt im Technologiepark als auch eine Umfahrung des Gebiets – ha- ben deutlich weitere Zugangswege zum ÖPNV und somit eine geringere Akzeptanz zur Folge. Des Weiteren ist nicht berück- sichtigt, wie bei einer Umfahrung des Ge- biets der Anschluss an die Straßen- bahntrasse im Technologiepark erfolgen kann, wenn die Flächen für den öffentli- chen Verkehrsraum auf dem Campusge- lände nicht ausreichend dimensioniert sind. Wir bitten um entsprechende Ergänzung der Planung durch eine Freihaltetrasse, die im Falle einer späteren Umsetzung mög- lichst als besonderer Bahnkörper ausgebil- det werden sollte. Hierbei ist auch eine ausreichende Fläche für die Anlage der Bahnsteige innerhalb des Bebauungsplan- gebiets zu berücksichtigen. Um weitere Beteiligung am Verfahren wird gebeten. ZJD - Naturschutzbehörde, 22.05.2020 A. Allgemeines Im Bebauungsplan „KIT Campus Ost“ wird die Umgestaltung des ehemaligen Macken- sen-Kasernengeländes hin zu einem neuen Campus des KIT geplant. Aufgrund der früheren militärischen Nut- zung ist bereits Bebauung vorhanden. Da in der Umgebung jedoch das LSG „Nördliche Hardt“, das FFH- und Vogel- schutzgebiet „Hardtwald zwischen Graben Kenntnisnahme. - 17 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt und Karlsruhe“ ist, befindet sich das Vor- haben in einem naturschutzfachlich sensib- len Bereich. Mittels der im Bebauungsplan geregelten Festsetzungen zu naturschutzrechtlichen Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF- Maßnahmen, können jedoch grundsätzli- che Bedenken ausgeräumt werden. B. Eingriff in Natur und Landschaft Bis jetzt besteht kein Bebauungsplan für das Kasernengelände. Das Gebiet wird je- doch nach § 34 BauGB bewertet. Die durch den Bebauungsplan neuzulässigen Eingriffe wurden bilanziert. Die Eingriffsbilanzierung ergibt sogar ein Überschuss von 19.480 Ökopunkten, wel- chem dem städtischen Ökopunktekonto gutgeschrieben werden sollen. Diesem können wir so zustimmen. Nach der finalen Eingriffs-Ausgleichsbilan- zierung (Bestand/Planung) ergibt sich ab- schließend ein Bilanzierungsüberschuss von 124.801 Punkten (Biotope und Boden). Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen wer- den vom Land Baden-Württemberg als Grundstückseigentümer durchgeführt, ge- mäß § 135a Abs. 1 BauGB (Verursacher- prinzip). In diesem Fall kann auf eine Einbu- chung auf das kommunale Ökokonto ver- zichtet werden. C. Artenschutz Für das Vorhaben wurde eine spezielle ar- tenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchge- führt (Stand: 13. Dezember 2017). Hierbei lässt sich das Vorkommen von Brutvögeln und Fledermäusen nicht ausschließen. Brut- stätten des Mauerseglers und Revierzen- tren des Haussperrlings wurden am zum Abriss vorgesehenen Gebäude 70.18 fest- gestellt. Außerdem wurde ein Zwischen- quartier der Zwergfledermaus im Gebäude des Studierendenwerkes kartiert. Zudem sind Eidechsen auf der Fläche festgestellt worden. Überdies kommen in manchen Bäumen der Heldbock und Hirschkäfer vor. Alle diese Arten unterliegen den Verbots- vorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Durch die Festlegung von Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen kann in die Legalausnahme des § 44 Abs. 5 BNatSchG hineingeplant werden. Kenntnisnahme. Wir bitten bei der saP um fachliche Ergänzung folgender Punkte: - 18 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt V2: Wir bitten um Ergänzung des letzten Sat- zes: „Ansonsten legt die ökologische Bau- begleitung ggf. den Baubeginn fest und schlägt, nach Rücksprache mit dem Um- welt- und Arbeitsschutz, notwendige Maß- nahmen vor.“ Wir bitten um Aufnahme folgenden Satzes: „Bezüglich des möglichen Vorkommens von Zwergfledermäusen wird vorgeschla- gen als optimalen Durchführungszeitraum für Arbeiten am Gebäude September und Oktober vor, also während der Aktivitäts- phase der Fledermäuse, um gefundene Tiere nicht während des Winterschlafes umsiedeln zu müssen, sowie nach der Vo- gelbrutzeit.“ Wurde in der sAP übernommen Optimaler Durchführungszeitraum wurde in der sAP nicht übernommen, da ggf. die ökologische Baubegleitung den Baubeginn festlegen soll: „Ansonsten legt die ökologi- sche Baubegleitung ggf. den Baubeginn fest und schlägt nach Rücksprache mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz not- wendige Ersatzmaßnahmen vor.“ V3: Dieser Satz ist unverständlich. Wir bitten um Streichung: „Wenn das Abfangen der Tiere nur im Herbst durchgeführt wird, um ausreichend hohe Abfangquoten zu errei- chen.“ (auch im Umweltbericht S. 52) Inhaltliche Anmerkung: Die höheren Ab- fangquoten werden im Frühjahr erzielt, wenn die Temperaturen noch niedriger sind. Formulierung wurde angepasst. V 4 Abb. 4: Wir bitten um Korrektur der Skizze: Der Reptilienschutzzaun sollte entlang der ge- samten Habitatfläche (gelb) und noch et- was darüber hinausgehen. Die Gebäude können nicht als Begrenzung verwendet werden, da diese durch Abbruch und Neu- bau zum Baufeld gehören. Dies wurde nicht übernommen. Sollte das Gebäude abgerissen werden, ist auf Baugenehmigungsebene sicherzustel- len, dass nicht gegen das Tötungsverbot verstoßen wird und der Reptilienschutz- zaun ordnungsgemäß angebracht wird. C2: Laut Planzeichnung umfasst die CEF-Maß- nahmenfläche (M2) für Eidechsen zusätz- lich zu dem genannten Flurstück 22808/3 auch die Flurstücke 6544 und 6544/1. Wir bitten dies in den Text zu ergänzen. Flurstücknummern wurden in der sAP an- gepasst. - 19 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Zudem steht im Abschnitt: „Überblick, der im Ersatzhabitat (...)“ eine falsche Flur- stücksnummer. Kalksteine sind zu streichen, da diese nicht in den Naturraum passen. Ebenso ist keine Drainage notwendig, da es sich um Sand- böden handelt. Auf die Wildgras-Einsaat sollte verzichtet werden, eine stellenweise Rohbodenher- stellung dürfte zur Keimung der vorhande- nen artenreichen Samenbank ausreichend sein. Durch ein Monitoring ist das zu über- prüfen. Zeitpunkt der Durchführung: Die Fläche ist mindestens ein Jahr vor der Umsiedlung herzurichten. Der Satz: „Hierzu ist die Flä- che zwischen Ende März und Mitte Mai bzw. Ende August bis Ende September her- zurichten“ ist zu streichen. Diese Zeitanga- ben beziehen sich auf die Umsiedlung der Eidechsen. Der Punkt zur Ansaat der Wildkraut-Gras- mischung ist gänzlich zu streichen. Flurstücknummer wurde angepasst (S. 40, Abs „Habitatorientierung letzter Satz). Die Maßnahmenbeschreibung wurde ent- sprechend angepasst. Auf die Wildgraseinsaat wird verzichtet, falls sich die Vegetation aufgrund dieser Einsaat nicht wie geplant entwickelt. Wurde in sAP angepasst. Wurde in der sAP nicht gestrichen, sondern verändert. Wurde gestrichen. Formblatt zu den Gebäudebrütern: Unter c) steht, dass nur ein Brutpaar des Hausrotschwanzes unmittelbar betroffen sei. In der Karte „Brutvögel Revierzentren“ sind 5 Revierzentren des Haussperlings am Gebäude 70.18 eingezeichnet. Genauso sind Revierzentren am Gebäude im nördli- chen Bereich des B-Plangebietes verzeich- net. Sollten hier Abriss-, Sanierungs- bzw. Um- baumaßnahmen vorgesehen sein, sind Er- satznistkästen für Sperlinge vorgezogen zu installieren. Gemäß dieser Karte sind 4 Hausrot- schwanzrevierzentren verzeichnet. Auch hier sind Ersatzkästen zu installieren (bei- spielsweise durch Einbau in der Gebäude- fassade). Daher bedarf es zusätzlich einer CEF-Maß- nahme für den Haussperrling. Die CEF-Maßnahme für den Mauersegler wird so angepasst, dass für den Hausrot- schwanz und den Haussperling ebenfalls Nistmöglichkeiten bestehen. - 20 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Formblatt zu den Höhlenbrütern: Wir stimmen der Aussage, dass die Höhlen- brüter „relativ geringe Ansprüche gegen- über der für sie als Fortpflanzungs- und Ru- hestätten geeigneten Gehölzbeständen aufweisen“ nicht zu. Höhlen stehen nur begrenzt zur Verfügung und ein hoher Nutzungsdruck auf diese ist überall zu be- obachten. Wenn Höhlen entfallen, müssen sie durch entsprechende Nistkästen ersetzt werden. Daher bitten wir um Darstellung der rele- vanten Höhlenbäume, welche durch die Planung entfallen und ggfs. die Festlegung eines geeigneten Ersatzes/pro Höhlen- baum. Das Formblatt wurde ergänzt. Formblatt zu den Zwergfledermäusen: Im Gebäude des Studierendenwerkes wurde eine Ausflugsbeobachtung durch Frau Lehmann (Gutachten von 2016) doku- mentiert. Zur Vermeidung von Tötungen wird eine zeitliche Beschränkung vorgeschlagen (siehe Ausführungen von V2). Auch wenn es lediglich als Zwischenquar- tier eingestuft wurde, handelt es sich um eine geschützte Lebensstätte (Ruhestätte), deren Verlust durch Umbau /Sanierung er- setzt werden muss. Den Antragsunterlagen zufolge wird das Gebäude nur saniert. Hierbei sind auch die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnah- men V1 und V2 zu beachten. Sollte bei der Sanierung ein Verschließen des Quartiers geplant sein, so ist ein Ersatz des Quartiers als CEF-Maßnahme zu fordern. Wurde entsprechend berücksichtigt. Kenntnisnahme D. Anmerkungen zum Umweltbericht Fledermäuse S. 36/ 37: Es gibt laut dem Umweltbericht einen scheinbaren Widerspruch. Da es ein- mal lautet: „Im B-Plangebiet gibt es zahlrei- che potentielle Tagesquartiere beispiels- weise an Gebäuden oder in Baumhöhlen.“ Formulierung wurde im Umweltbericht an- gepasst: - 21 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Und dann wiederum „Grundsätzlich ist im B-Plangebiet ein relativ geringes Quartier- potential vorhanden.“ Wir bitten um Klarstellung des Sachverhal- tes. Bitte um Ergänzung: Bei Abbruch, Sanierung der Gebäude oder bei Fällung von Höhlenbäumen sollten diese überprüft werden und ggfs. sind auf Umsetzungsebene weitere artenschutz- rechtliche Ersatzmaßnahmen festzulegen. Im B-Plangebiet gibt es potenzielle Tages- quartiere beispielweise an Gebäuden oder in Baumhöhlen“ (S. 40) S. 41 . „Es bestehen lediglich potenzielle Tagesquartiere“ Dies entspricht der Rechtslage. Punkt 2.7.3 (S. 48) „Zur Vermeidung- und Verminderung trägt die Festsetzung von Dachbegrünung hin- sichtlich der geplanten Bebauung bei.“ Die Fachbehörde bittet um Klarstellung was hierdurch vermieden oder minimiert wer- den soll. Welche Schutzgüter dadurch be- troffen sind? Als planinterne Ausgleichsmaßnahme dient die Festsetzung von Dachbegrünung hin- sichtlich der geplanten Bebauung. Punkt 2.10.1 (S. 51) Vermeidungsmaßnah- men: Wir bitten um Aufnahme der Vermei- dungsmaßnahme zur Tötung von Vögeln durch großflächige Verglasungen durch Vogelschutzglas (durch ONR als hochwirk- sam getestet) sowie die Vermeidung von Durchsichten und Übereckverglasung. (Ausführliche Erläuterung bei Punkt 8 der Festsetzungen) Da konkret keine großflächigen Verglasun- gen geplant sind, wurde auf eine Anpas- sung im Umweltbericht verzichtet. Allerdings wird die Maßnahme, falls doch einmal notwendig, über den städtebauli- chen Vertrag abgesichert. CEF-Maßnahmen: C1: Wir bitten um Ergänzung der Artengruppe. Die Maßnahme bezieht sich auf den Mau- ersegler und den Haussperling. Wurde ergänzt: C 1 Mauersegler und wei- tere Gebäudebrüter (Haussperling und Hausrotschwanz) Analog zu den Anmerkungen zur sAP bit- ten wir um Aufnahme der Ersatzmaßnah- men für Höhlen- und Gebäudebrüter sowie für die Fledermäuse (C3). Ggf. können diese Maßnahmen erst auf Vorhabensebene umgesetzt werden. Denn es könnte sich erst bei der Kontrolle von Wurde im Umweltbericht übernommen, nicht jedoch für Fledermäuse, weil noch nicht definitiv nachgewiesen – nur Poten- tial. Bei Nachweis durch die ÖBB schlägt diese „notwendige Ersatzmaßnahmen vor“ - 22 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt den Gebäuden vor dem Abbruch etc. her- ausstellen, dass hier Quartiere vorkommen. Punkt 2.10.3 (S. 56) M 14: Fassadenbegrünung: Bitte Darstel- lung mit welchen Arten begrünt werden soll. Eine abgestimmte Artenliste wird in den Festsetzungen des Bebauungsplans aufge- nommen (UA 14.06.) E. Natura-2000-Verträglichkeit In etwas weiterer Entfernung liegt das Vo- gelschutzgebiet „Hardtwald nördlich von Karlsruhe“, für welches eine Vorprüfung durchgeführt wurde. Erhebliche Beein- trächtigungen auf die Vogelwelt im Schutz- gebiet konnten jedoch ausgeschlossen werden, sodass es hier keiner Verträglich- keitsprüfung bedurfte. Direkt angrenzend an das Baufeld ist das FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe. Hierfür wurde eine Verträg- lichkeitsprüfung durchgeführt. Als Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie wurden der Hirschkäfer und der Heldbock nachge- wiesen. Unter Beachtung von Schadenbe- grenzungsmaßnahmen ist das Vorhaben verträglich mit den Erhaltungszielen des Schutzgebietes. Der Hirschkäfer und der Heldbock nutzen die gleichen Bäume, als Lebens- und Ent- wicklungsstätte. Da die Bäume des Held- bocks zwingend zu erhalten sind, wird der Hirschkäfer hierdurch auch mitgeschützt. Wir bitten dennoch um Ergänzung des letzten Punktes der Vermeidungs- und Mi- nimierungsmaßnahmen unter Punkt 7.1 in den Textfestsetzungen um Folgendes: „...des Heldbocks und des Hirschkäfers ... (Anhang 1 Maßnahmen V5 und V6).“ Wurde in die Festsetzungen übernommen. F. Anmerkungen zu den Festsetzungen 6.2 Festlegungen zu Anpflanzungen Bäu- me an Straßen und Stellplätzen: Der Fachbereich Ökologie, bittet um Ersatz folgender Baumarten durch heimische Ar- ten, da der Umweltbericht die Maßnahmen M7-M11 damit begründet, dass „die - 23 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Schaffung von Grün im Verkehrsbereich die Auswirkungen auf alle Umweltbelange minimiert, indem das Lebensraumangebot für Tiere teilweise gefördert werden soll. Durch die Lage in Waldnähe ist es nicht er- forderlich besonders stresstolerante Baum- arten, wie in der Innenstadt notwendig, zu verwenden. Es sollten heimische Baumar- ten gewählt werden, die das zitierte Le- bensraumangebot für Tiere anbieten. Die Ungarische Eiche (Quercus frainetto) kann durch Traubeneiche ersetzt werden. Zürgelbaum (Celtis australis), Amberbaum (Liquidambar styraciflua) und Purpurerle (Alnus x spaethii) sollten durch heimische Arten ersetzt werden. Die Lage, unmittel- bar an die freie Landschaft, das FFH-Gebiet und Landschaftsschutzgebiet angrenzend, sollte das auch schon voraussetzen. Eine abgestimmte Artenliste wurde in die Festsetzungen übernommen. 6.4 Fassadenbegrünung (Maßnahme M 14 des Umweltberichts) Vgl. Anmerkung des Umweltberichtes Wir bitten um Festlegung der Arten für die Fassadenbegrünung. Es sind heimische Ar- ten zu verwenden. Bei Fassaden, die an Rand des Plangebietes liegen, sind heimi- sche Arten zu verwenden, wie Efeu (He- dera hyelix), Wald-Geißblatt (Lonicera peri- clymenum) oder Gewöhnliche Waldrebe (Clematis vitalba). Die vorgeschlagenen heimischen Arten wurden entsprechend unter Ziff. 6.4 Fassa- denbegrünung aufgenommen. 7.1 Vermeidungs- und Minderungsmaß- nahmen Vgl. Anmerkungen zur Natura 2000-Ver- träglichkeitsprüfung. Die Anmerkung zur Natura 2000-Verträg- lichkeitsprüfung wurde entsprechend der Anmerkungen ergänzt (gepr. 28.06.). 7.2 Maßnahmen zum vorgezogenen Funk- tionsausgleich Vgl. der Anmerkungen zur saP und zum Umweltbericht bitten wir um die Auf- nahme der Ersatzmaßnahmen für Höhlen- und Gebäudebrüter sowie für die Fleder- mäuse. Wurde so übernommen, nicht jedoch für die Fledermäuse, da noch nicht definitiv nachgewiesen – nur Potential. Bei Nach- weis durch die Ökologische Baubegleitung schlägt diese „notwendige Ersatzmaßnah- men vor“ - 24 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Vgl. Anmerkungen zur saP Wir bitten um Aufnahme: Sind an weiteren Gebäuden (außer 70.18) mit Sperlings- o- der Hausrotschwanzvorkommen Abriss-, Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen vor- gesehen, sind Ersatznistkästen für Sper- linge bzw. Hausrotschwänze vorgezogen zu installieren. Wurde entsprechend in die Festsetzungen übernommen. (gepr. 02.06.) 8. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie- rung und zum Ausgleich Wir bitten um Aufnahme des Punktes: „Sind großflächige Verglasungen, Durch- sichten und Übereckverglasungen vorgese- hen, sind Maßnahmen zum Vogelschutz zu treffen. Es sind reflexionsarme Gläser mit einem (Außenreflexionsgrad von max. 15 %) zu verwenden. Es sollen Linien- oder Punktmuster, die nach der österreichischen Testnorm ONR 191040 als hochwirksam getestet wurden, verwendet werden. Alter- nativ können auch Schriftzüge, Logos oder kreative Grafiken/Muster genauso wirksam eingesetzt werden. Rechtl. Begründung: Großflächige Vergla- sungen stellen für Vögel ein erhöhtes Tö- tungsrisiko dar. Da alle europäischen Vo- gelarten dem Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unterliegen, sind Maß- nahmen zu ergreifen, welche die Tötungen vermindern. Hierfür eignet sich die Ver- wendung von Vogelschutzglas. Zum Thema Beleuchtung bitten wir um den Zusatz: Es sollte bernsteinfarbenes („amber“) bis warmweißes Licht verwendet werden. Wurde in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen unter „Ökologie“. Das ist als Festsetzung zu unbestimmt. Hier wird der Vorschlag des BUND übernom- men, eine Lichttemperatur von 3000 Kelvin festzusetzen, was dazu führt, dass die An- gaben bestimmt genug sind. 9.2 Monitoring Wir bitten um Korrektur des Satzes: „(...) ist ein Monitoring nach den Vorgaben des Umweltberichtes durchzuführen.“ Wurde in den Festsetzungen unter Ziff. 9.2 übernommen. G. Anmerkungen zur Begründung - 25 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt 4.5.4.1 (S. 18) Als streng geschützte und in der Roten Liste geführte Art wurde die Zauneidechse im B-Plangebiet nachgewiesen. Da die Fledermäuse und der Heldbock auch streng geschützt sind, ist der Satz irrefüh- rend. Bitte ändern in: Als einzige Reptilien- art wurde die streng geschützte Zau- neidechse im B-Plangebiet nachgewiesen. Wurde in der Begründung entsprechend übernommen. 4.5.4.4 (S.19) Durchführung einer Gebäudekontrolle an Bestandsgebäuden bzw. Erhöhung (?) von Gebäuden vor Abriss-, Ausbau- und Sanie- rungsmaßnahmen (Maßnahme V 2). Bitte Ergänzung der Anmerkungen zur SAP (V2). Der Satz wurde umgestellt. 4.5.4.5 (S. 19) Vgl. der Anmerkungen zur saP und zum Umweltbericht bitten wir um die Auf- nahme der Ersatzmaßnahmen für Höhlen- und Gebäudebrüter sowie für die Fleder- mäuse. Eine genaue Anzahl ist ggf. noch mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz, Be- reich Ökologie, abzustimmen. Auch diese Maßnahme wurde aufgenom- men, außer Anmerkung zu Fledermäusen. Begründung dazu vgl. Anmerkungen zur sAP. H. Anmerkungen zur Planzeichnung Heldbock Im Eingriffsgebiet liegen 7 Potentialbäume, vier Verdachtsbäume und zwei Brutbäume des Heldbockes. Alle 13 Eichen müssen in der Planzeichnung markiert sein, da hier kein Eingriff stattfinden darf. Alle 13 Eichen wurden als aus artenschutz- rechtlichen Gründen zu erhalten markiert. Hirschkäfer Im Eingriffsgebiet liegen 13 Entwicklungs- stätten des Hirschkäfers. Diese entsprechen denen des Heldbocks. Wir bitten in der Le- gende der Planzeichnung um Ergänzung der Begrifflichkeit „zu erhaltende Held- bock- und Hirschkäfer-Bäume“. Die Bäume wurden als aus artenschutz- rechtlichen Gründen zu erhalten markiert. Dies umfasst sowohl den Heldbock als auch den Hirschkäfer. ZJD Immissions- und Arbeitsschutzbehörde, 18.05.2020 Die Schallimmissionsprognose der Kurz und Fischer GmbH vom 31. Oktober 2019 be- rücksichtigt leider nicht die geplanten Lärmschutzvorkehrungen wurden unter Zif- fer 11 – Schallschutz – in den Festsetzun- gen ergänzt. Die Anlage 4 des - 26 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt immissionsschutzrechtliche genehmigungs- bedürftigen Motorenprüfstände, von de- nen nicht unerhebliche Anlagengeräusche ausgehen, die das studentische Wohnen beeinträchtigen können. Auch die erwarte- ten Luftschadstoffe der Prüfstände sind nicht näher betrachtet. Dies sollte noch nachgeholt werden und auch der Umwelt- bericht entsprechend vervollständigt wer- den. Die Lärmschutzvorkehrungen der Wohnbe- reiche gegenüber dem einwirkenden Ver- kehrslärm, die im Schallgutachten soweit schlüssig aufgezeigt sind, fehlen noch in den Festsetzungen und sind zu ergänzen. Schallgutachtens wird als Anlage den Fest- setzungen beigefügt. Das bestehende Schallgutachten für das Studierendenwerk Karlsruhe wurde im Rahmen eines Nachtrags um eine Betrach- tung, dass die unterschiedlichen Nutzun- gen im SO1 mit der Wohnnutzung im SO 2 vereinbar sind, ergänzt. Diese grundsätz- liche Betrachtung wurde hier auf Ebene des Bebauungsplans auf Grundlage der f TA Lärm angestellt. Das Gebiet SO 1 soll in SO 1a und SO 1b gegliedert werden. In SO 1a werden emissionsintensivere Nutzungen zulässig sein, in SO 1b sind die weniger emissionsintensiven mit dem Wohnen in SO 2 verträglichen Nutzungen zulässig. ZJD – Untere Abfall- und Altlastenbehörde, 11.05.2020 Begründung Die Begründung zu „Kapitel 4.6.3 Altlas- ten“ ist durch folgenden Text zu ersetzen: Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser besteht auf dem Gelände derzeit kein wei- terer Handlungsbedarf. Sofern sich jedoch die Expositionsbedingungen ändern (z. B. durch die Entsiegelung oder auch die Ver- wendung von wasserdurchlässigen Belä- gen), ist eine Neubewertung der Gefähr- dung erforderlich. Eventuell sind hierfür weitere technische Untersuchungen not- wendig. Auch hinsichtlich des Wirkungspfades Bo- den-Mensch besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Bei einer Änderung der Nutzung und/oder der Exposition (z. B. bei einer Entsieglung) sind in Abhängigkeit der Detailplanung jedoch möglicherweise wei- tere Untersuchungen und/oder ein Boden- austausch erforderlich. Bei einer definierten Versickerung (z. B. Versickerungsmulde) sind im Vorfeld Unter- grunduntersuchungen erforderlich. Eine Text wurde in der Begründung unter Ziff. 4.6.3 übernommen. - 27 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Versickerung über schadstoffbelastetes Material ist nicht möglich. Eventuell ist ein Bodenaustausch erforderlich. Die Schad- stofffreiheit ist durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuweisen. Bei Baumaßnahmen anfallendes Aushub- material ist abfallrechtlich zu untersuchen und fachgerecht zu entsorgen. Festsetzungen In den Festsetzungen ist (z. B. unter Punkt 9. Qualitätssicherung) noch ein Absatz „Bodenschutz- und abfallrechtliche Be- lange“ aufzunehmen. Bodenschutz- und abfallrechtliche Maß- nahmen (z. B. Rückbau- und Aushubmaß- nahmen) sind von einem Sachverständigen gutachterlich zu begleiten. Vor Beginn der Maßnahmen ist dem Um- welt- und Arbeitsschutz ein Rückbau-, Aus- hub- und Entsorgungskonzept vorzulegen, welches von dem Sachverständigen erstellt wird. In Abhängigkeit der Detailplanung (z. B. Änderung der Expositionsbedingungen (Entsiegelung)) sind gegebenenfalls Unter- suchungen hinsichtlich der Wirkungspfade Boden-Grundwasser und Boden-Mensch erforderlich. Sämtliche Maßnahmen sind nach Ab- schluss der Arbeiten in einem Bericht zu dokumentieren. Wurde als Ziff. 9.3 in den Festsetzungen aufgenommen und entsprechend ergänzt. Umweltbericht Der 3. Absatz unter „2.3.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Aus- gleichsmaßnahmen“ ist wie folgt zu erset- zen: Im B-Plan wird festgelegt, dass sämtliche bodenschutz- und abfallrechtlichen Maß- nahmen von einem Sachverständigen gut- achterlich überwacht werden. Der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, ist im Vorfeld ein vom Gutachter erstelltes Dieser Absatz wurde entsprechend im Um- weltbericht unter Ziff. 2.3.3 ersetzt - 28 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Rückbau-, Aushub- und Entsorgungskon- zept vorzulegen. Sämtliche durchgeführte Maßnahmen sind in einem Bericht zu do- kumentieren. Unter 6. Anhang ist in der Zeile „Umwelt- belang Boden, DIN 19731“ die dazuge- hörende Spalte wie folgt zu ergänzen: In Baden-Württemberg gilt für die Verwer- tung von bei Bautätigkeiten anfallendem Bodenmaterial die Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwer- tung von als Abfall eingestuftem Bodenma- terial vom 14.03.2007 in der jeweils gülti- gen Fassung. Sofern Material auf dem Gelände umgela- gert werden soll, sind die Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverord- nung zu beachten. Wir bitten, dies zu berücksichtigen. Wurde unter Ziff. 6. Anhang Umweltbe- lang Boden entsprechend ergänzt. Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 26.05.2020 Auf dem Areal der ehemaligen Mackensen- Kaserne in Rintheim soll der KIT-Campus- Ost weiterentwickelt werden. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe hat weiterhin keine Bedenken gegen das Vor- haben und hält an seiner Stellungnahme vom 6. November 2018 fest: Der aktuelle Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverband Karlsruhe stellt auf der geplanten Fläche bereits größten- teils geplante Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wissenschaft dar. Der Bebauungsplanentwurf ist in diesem Be- reich aus dem FNP entwickelt. Die südliche Ecke des Plangebietes wird im FNP als be- stehende Sonderbaufläche mit der Zweck- bestimmung Kaserne dargestellt. Diese Darstellung wird im Zuge der aktuell lau- fenden Fortschreibung des Flächennut- zungsplanes 2030 im Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wissenschaft geän- dert. Nach Abschluss des Kenntnisnahme. - 29 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Fortschreibungsverfahrens ist auch für die- sen Bereich der Bebauungsplan aus dem FNP entwickelt. Die geplante untergeordnete Nutzung für studentisches Wohnen auf dem Campus sehen wir als entwickelt an. Die Planungs- stelle des NVK stimmt dem Bebauungspla- nentwurf zu. Forstamt Untere Jagdbehörde, 25.05.2020 Es wurde bei der heutigen Besichtigung folgendes festgestellt: Das Planungsgebiet liegt nicht in einem Jagdrevier. Es wird durch einen Zaun be- friedet (gem. § 13 Abs. Nr. 2 JWMG BW BW). Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören und in befriedeten Be- zirken ruht die Jagd (gem. § 13 JWMG BW). In diesem Bereich kommen folgende Wild- tiere (gem. JWMG BW) regelmäßig vor: - Dachs (Meles meles), - Fuchs (Vulpes vulpes) - Steinmarder (Martes foina) - Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) - Elster (Pica pica) - Rabenkrähe (Corvus corone). Zum Zeitpunkt der geplanten Erdarbeiten könnten im Planungsbereich Baue von Dachs, Fuchs und Wildkaninchen angelegt sein. Im Bereich der Baue muss sicherge- stellt sein, dass sich keine Wildtiere in den Bauen befinden. Es besteht sonst die Ge- fahr, dass die Wildtiere lebendig einge- schlossen oder abhängige Jungtiere von den Muttertieren getrennt werden. Das Fangen bzw. das Jagen von Wildtieren im befriedeten Bezirk (gem. JWMG BW) bedarf der Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde gem. § 13 Abs. 4 JWMG BW. Wir teilen ansonsten aus jagdfachlicher Sicht die Beschreibung der geplanten Kenntnisnahme. Muss auf Ebene der Bauausführung ge- währleistet werden. - 30 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Maßnahmen, mit denen festgestellte er- hebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder so- weit möglich ausgeglichen werden sollen (Vorentwurf Umweltbericht, Stand Dezem- ber 2020). Zusätzliche Anforderungen werden deswe- gen nicht gestellt. Forstamt Waldzentrum, 25.05.2020 Wie Sie der Stellungnahme der höheren Forstbehörde entnehmen können (E-Mail Regierungspräsidium Freiburg vom 08.05.2020), kommen die Forstbehörden aufgrund der nun vorliegenden detaillier- ten Planunterlagen zu einem anderen Er- gebnis, als bei der Beteiligung 2018 und sehen forstrechtliche Belange betroffen. Kenntnisnahme. Zum einen fällt auf, dass der Umweltbe- richt von „Parkwäldern“ spricht. Bei der Vorortbesichtigung stellten sich die Flächen nicht als Wald im Sinne des §2 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG) dar. Es handelt sich überwiegend um intensiv gepflegte Grünflächen mit Ein- zelbäumen und nicht um geschlossene Be- stände mit einem eigenen Waldinnenklima. Die dichteren Bereiche (überwiegend Ahorn und Robinie) im westlichen Bereich des Plangebietes stellen sich als schmale Grünsäume zwischen der Rintheimer Quer- allee und den Gebäuden dar. Insofern trifft die Begrifflichkeit „Wald“ aus Sicht der unteren Forstbehörde hier nicht zu. Kenntnisnahme Im Gegensatz dazu handelt es sich nach Auffassung der unteren Forstbehörde bei der als „Feldgehölz“ ausgewiesenen Fläche an der Hagsfelder Allee (südöstliches Plan- gebiet) um Wald im Sinne § 2 LWaldG. Der Bestand ist 60-80-jährig, stufig aufge- baut mit Kiefer, Roteiche, Robinie, Eiche, Eine Waldumwandlungserklärung wurde beantragt und mit Schreiben vom 25. Ja- nuar 2021 erteilt. Als Ausgleich für den durch die Planung entfallenden Wald wird der Platz im Rah- men des denkmalgeschätzten Ensembles - 31 - Ausführungen der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanungsamt Spitzahorn und diversen Sträuchern im Un- terstand. Die Fläche beträgt ca. 0,35 ha. Dieser Wald soll gemäß der vorliegenden Planung in eine andere Nutzung umge- wandelt werden (Bebauung mit einem Stu- dentenwohnheim). Hierfür ist im Rahmen der Bauleitplanung gemäß § 10 LWaldG eine Umwandlungser- klärung erforderlich. Die höhere Forstbehörde als Genehmi- gungsbehörde schreibt hierzu: „Im Rahmen eines Umwandlungsverfah- rens wird im ersten Schritt abgeprüft, ob der Bedarf gegeben und Alternativen au- ßerhalb des Waldes möglich sind und wenn nicht, wie der Eingriff in den Wald minimiert werden kann. Da die Planung schon so weit fortgeschritten ist und Sie davon ausgegangen sind, dass forstrechtli- che Belange nicht betroffen sind, können wir Ihnen soweit entgegenkommen, dass wir in diesem Falle eine Umwandlungser- klärung in Aussicht stellen können, soweit ein mit der Forstbehörde abgestimmtes Eingriffs- Ausgleichskonzept vorliegt.“ (E- Mail RP Freiburg vom 08.05.2020) Für den forstrechtlichen Ausgleich ist eine Ersatzaufforstung in mindestens gleicher Flächengröße erforderlich. Die Ersatzauf- forstung sollte „in der Nähe“ der umzu- wandelnden Waldfläche erfolgen, in jedem Fall im gleichen Naturraum (dritter Ord- nung). Für die geplante Aufforstungsfläche ist eine Aufforstungsgenehmigung der un- teren Landwirtschaftsbehörde erforderlich. mit einem lichten Baumpflanzgebot aufge- forstet. Die obere Denkmalschutzbehörde hat der Bepflanzung des Platzes ebenfalls zuge- stimmt.