Maßnahmen zum Bestandschutz alter Häuser, Baudenkmäler und Bauten mit besonderem architektonischem Charakter

Vorlage: 2022/0042
Art: Anfrage
Datum: 14.01.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.01.2022

    TOP: 7

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • ORS Anfrage Bestandschutz alter Häuser
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Anfrage: Maßnahmen zum Bestandschutz alter Häuser, Baudenkmäler und Bauten mit besonderem architektonischem Charakter SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 26.01.2022 7 ☒ ☐ Anfrage 1. Nach welchen Aspekten werden Objekte betrachtet, ob diese schützenwert sind oder nicht? 2. Gibt es in Wolfartsweier neben den bereits unter Denkmalschutz stehenden Objekten weitere die schützenwert erscheinen? 3. Wie erfolgt die Umsetzung und wie werden die Eigentümer eingebunden? Sachverhalt: In Wolfartsweier gibt es viele alte Gebäude welche als erhaltenswert erscheinen. Den höchsten Schutz für solche Gebäude bietet der Denkmalschutz. Einige Gebäude in Wolfartsweier sind bereits als Denkmal geschützt. Es handelt sich hierbei nicht nur um alte Gebäude, es gibt auch modernere Bauten und andere Baudenkmäler. Stellvertretend für die SPD-OR-Fraktion Tino Huber, Julia Küffner, Mirko Hoffmann, Stefanie Becker und Andreas Beiser

  • ORS Stellungnahme Bestandschutz alter Häuser
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion: Maßnahmen zum Bestandschutz alter Häuser, Baudenkmäler und Bauten mit besonderem architektonischem Charakter Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 26.01.2022 7 ☒ ☐ Stellungnahme des Zentralen Juristischen Diensts: Nach welchen Aspekten werden Objekte betrachtet, ob diese schützenswert sind oder nicht? Unterschieden werden muss hierbei, ob es sich um denkmalgeschützte Gebäude oder um erhaltenswerte Gebäude handelt. Kulturdenkmale nach dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg sind Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land. An ihrer Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse. Das heutige Denkmalverständnis umfasst dabei nicht nur Objekte von hohem Alter oder großer künstlerischer Bedeutung, sondern vielfältigste historische Hinterlassenschaften. Die Bandbreite reicht von Kirchen, Burgen und Schlössern über Bürger- und Bauernhäuser bis hin zu Siedlungen, Gärten, Fabriken, Brücken oder Wegkreuzen. Auch technische Geräte und bewegliche Gegenstände von der Lokomotive bis hin zum Kunstwerk können Kulturdenkmale sein. Beispiele für Kulturdenkmale zeigt der Bilderbogen. Die Kulturdenkmale erzählen auf unmittelbare Weise von der Vergangenheit, den kulturellen Wurzeln und Traditionen der Menschen. Sie machen Geschichte begreifbar und erlebbar. Wie bei einer Urkunde im Archiv braucht es dazu das Original. Deshalb sind bei einem Kulturdenkmal die authentische Substanz und das historische Erscheinungsbild wichtig. Nicht nur das Äußere eines Gebäudes, sondern auch die Konstruktionsweise, die historische Haus- und Grundrissstruktur sowie Ausstattungsteile wie Wandvertäfelungen, Fußböden, Türen, Fenster und sogar bewegliche Gegenstände können Teile des Kulturdenkmals sein. Bei der Erforschung von Kulturdenkmalen werten die Experten im Landesamt für Denkmalpflege Orts- und Fachliteratur aus. Sie prüfen alte Pläne und Fotos sowie Archivalien. Die wissenschaftlichen Beschäftigten besichtigen das Objekt vor Ort und fotografieren es. Viele Gebäude werden zusätzlich von Fachleuten der Bauforschung untersucht und vermessen, um sie stilistisch, konstruktiv und zeitlich genau einordnen zu können. Schließlich wird jedes Kulturdenkmal beschrieben und bewertet. Gibt es in Wolfartsweier neben den bereits unter Denkmalschutz stehenden Objekten weitere, die schützenwert erscheinen? Die Inventarisierung von Wolfartsweier ist aus Sicht der Inventarisation beim Landesamt für Denkmalpflege abgeschlossen. Objektbezogene konkrete Anfragen von privater und behördlicher Seite werden von dort entgegengenommen und bearbeitet. Anfragen können per E-Mail an abteilung8@rps.bwl.de gestellt werden. – 2 – Neben den Kulturdenkmalen gibt es eine große Zahl an weiteren erhaltenswerten oder auch besonders erhaltenswerten Gebäuden. Dazu gibt es keine Listeninventarisierung. Der jeweilige Status des Gebäudes ist im Einzelfall durch die Fachvertretung der Gemeinde, in diesem Fall das Stadtplanungsamt, festzustellen. Neben den (analog angewandten) Bewertungskriterien des Denkmalschutzes sind das Baualter, die besondere städtebauliche Lage, die Materialität, Gestalt, die Bauweise und das architektonische Erscheinungsbild als Teil regionaler Bautradition zu berücksichtigen. Die Einstufung als besonders erhaltenswerte Bausubstanz hat für sich genommen keine bauordnungsrechtlichen Konsequenzen. Insbesondere begründet sie keine Verpflichtung zur Erhaltung des Gebäudes. Dazu wären weitere ortsrechtliche Regelungen, zum Beispiel eine Erhaltungssatzung, notwendig. Die Einstufung kann aber im Fall einer geplanten energetischen Sanierung bewirken, dass von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes dann abgewichen werden kann, wenn die Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würden (§ 105 GEG). In der Praxis bescheinigt die Kommune der Bauherrschaft die besondere Erhaltenswürdigkeit zur Vorlage, beispielsweise bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), um dort auch bei Nichteinhaltung der im Normalfall geforderten Standards in die Förderprogramme aufgenommen werden zu können. Im Gegenzug wird ein Sanierungskonzept vereinbart, welches die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des erhaltenswerten Gebäudes weitestgehend vermeidet. Wie erfolgt die Umsetzung und wie werden die Eigentümer eingebunden? Ein Kulturdenkmal steht nach § 2 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg kraft Gesetz unter Denkmalschutz, wenn an seiner Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Die Inventarisation erfasst und erforscht als Teil der Denkmalkunde die Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Zuständig dafür ist das Landesamt für Denkmalpflege. Die Inventarisation in Baden-Württemberg überprüft, aktualisiert und ergänzt die bereits bestehende Liste der circa 90.000 Kulturdenkmale im Land. Zusätzlich vertiefen Experten das Wissen um die Denkmale in verschiedenen Projekten. Mithilfe ehrenamtlichen Engagements werden zahlreiche Kleindenkmale im Land dokumentiert. Die Inventarisation ist nicht abschließend. Es gibt also durchaus Gebäude, die schützenswert sind, aber noch nicht erfasst wurden. Die Erfassung von jüngeren Kulturdenkmalen der Nachkriegsmoderne und der Postmoderne ist ein weiteres wichtiges Arbeitsgebiet. Alle Kulturdenkmale des Landes Baden-Württemberg sind in der zentralen Denkmaldatenbank ADABweb verzeichnet. Sie enthält die wichtigsten Informationen zu allen erfassten Objekten mit Text, Fotos und Kartierung. Für alle am Planen und Bauen Beteiligten werden hier aktuelle Fachdaten zur Verfügung gestellt. Die Datenbank ist derzeit noch nicht für die Allgemeinheit verfügbar. Eine Vertiefung und Veröffentlichung des Wissens über die Kulturdenkmale erfolgt unter anderem in den Denkmaltopographien. Dort stellt man die Kulturdenkmale in ihren historischen und topographischen Zusammenhängen dar. In den sehr viel ausführlicheren Kunstdenkmalinventaren werden historische Zeugnisse in ausgewählten Städten oder Regionen nach wissenschaftlichen Standards behandelt. Beiträge zu einzelnen Kulturdenkmalen erscheinen außerdem in der Zeitschrift „Denkmalpflege in Baden-Württemberg” sowie in weiteren Publikationsreihen. Bei Neuaufnahmen in die Denkmalliste werden die Eigentümer bei Besichtigung der Gebäude informiert und beteiligt, die Entscheidung über die Aufnahme in die Denkmalliste wird schriftlich mitgeteilt. Der Listenstand ist auf der Webseite der Stadt Karlsruhe einsehbar: https://web1.karlsruhe.de/db/kulturdenkmale/ – 3 – Die Einstufung als erhaltenswerte oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz erfolgt in der Regel nur auf Initiative und im Interesse der jeweiligen Eigentümer. Eine flächendeckende, listenmäßige Erfassung ist nicht vorgesehen, da sich keine bauordnungsrechtlichen Konsequenzen ergeben. Anders verhält es sich, wenn für einen bestimmten Bereich eine Erhaltungssatzung erarbeitet wird. Dann werden die erhaltenswerten Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs erfasst und mit Kurzbeschreibungen aufgelistet. In der Regel werden Erhaltungssatzungen mit einer umfangreichen Bürgerbeteiligung vorbereitet. Nach dem Satzungsbeschluss gilt dann eine Erhaltungspflicht für die Eigentümer.