Stromversorgung-Einspeisung in Wohngebäude
| Vorlage: | 2022/0039 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 14.01.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.01.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Anfrage: Stromversorgung-Einspeisung in Wohngebäude CDU-Ortschaftsratsfraktion Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 26.01.2022 4 ☒ ☐ Anfrage Gibt es Planungen der Stromversorger, die Freileitungsversorgung (Dachständer) in Wolfartsweier zu ändern und die Versorgung von Gebäude/Wohngebäude durch Erdkabel zu ersetzen? - Welche Kosten entstehen für den Hausbesitzer für solch eine Umrüstung? - Kann eine Umrüstung/Änderung auch beantragt werden? - Wann sind Umrüstungen/Änderungen geplant, welche Straßen? Begründung: In vielen Straßenzügen in Wolfartsweier werden die Gebäude noch durch sog. Dachständer mit Strom versorgt. Der überwiegende Teil von Gebäuden in Wolfartsweier ist durch Dachständer mit dem Stromnetz verbunden. Der Hausanschlusskasten befindet sich in der Regel unter dem Dach mit NH-Sicherungen. Von dort geht dann eine Leitung zum Stromzähler und zum Sicherungskasten. Bei älteren Gebäuden wäre eine Umrüstung der Stromversorgung von Gebäuden auf Erdkabel, mit baulichen Maßnahmen und Kosten verbunden. Eine derartige Änderung könnte, wenn absehbar ist, dass die Umrüstung vorgesehen ist, bei geplanten Renovierungsarbeiten gleich mit einbezogen werden. Für Hausbesitzer wäre es von Vorteil, wenn bekannt wäre, wann mit einer Umrüstung der Netzanschlüsse zu rechnen ist. Stellvertretend für die CDU OR-Fraktion Joachim Supper
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Ortschaftsratsfraktion: Stromversorgung-Einspeisung in Wohngebäuden Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 26.01.2022 4 ☒ ☐ Stellungnahme der Stadtwerke GmbH: Gibt es Planungen der Stromversorger, die Freileitungsversorgung (Dachständer) in Wolfartsweier zu ändern und die Versorgung von Gebäude/Wohngebäude durch Erdkabel zu ersetzen? Die SWKN betreiben seit 2011 ein langfristiges Umstellungsprogramm von Freileitungen auf Erdkabel. Die Reihenfolge der umzustellenden Stadtteile ergibt sich aus dem Anlagenalter, der Störungsanfälligkeit sowie der vorhandenen Netzkapazität. Bisher wurden jährlich ca. 10 km Freileitung auf Erdkabel umgestellt. Die SWKN planen derzeit die jährliche Austauschrate deutlich zu erhöhen, hierbei stellen jedoch die zur Verfügung stehenden Bauressourcen ein gewisses Hindernis dar. Neben den stadtteilweisen Erneuerungsmaßnahmen werden zum Teil auch einzelne Straßenzüge im restlichen Stadtgebiet umgestellt, wenn zum Beispiel durch private Baumaßnahmen Stromkreise aufgetrennt werden oder sich durch Mitverlegungen mit anderen Medien Synergien ergeben. Welche Kosten entstehen für den Hausbesitzer für solch eine Umrüstung? Die Kosten für den Hausbesitzer hängen im Wesentlichen vom Umfang der notwendigen Arbeiten an seiner Kundenanlage (komplette Inneninstallation ab Hausanschlusskasten) sowie deren Zustand ab und bewegen sich in der Regel im dreistelligen, selten im vierstelligen, €-Bereich. Die Kosten für die Erneuerung der Leitungsanlage vom Gehweg bis zum Hausanschlusskasten im Keller trägt SWKN. Diese Kostenteilung ist gesetzlich geregelt in §9 und §13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Kann eine Umrüstung/Änderung auch beantragt werden? Wenn die örtlichen Netzverhältnisse es zulassen kann ein Anschlussnehmer auf Antrag einen Erdkabelanschluss erhalten. Allerdings trägt er dann als Veranlasser die gesamten Kosten für die Erstellung des neuen Anschlusses. Dies ist gesetzlich geregelt in §9 und §13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Wann sind Umrüstungen/Änderungen geplant, welche Straßen? Der Stadtteil Wolfartsweier ist in der Mittelfristplanung (5 Jahre) derzeit nicht enthalten. Davon ausgenommen können einzelne Straßenzüge sein (siehe dazu auch Antwort auf Frage 1). In so einem Fall informieren die SWKN betroffene Anwohner im Vorfeld durch einen Infoflyer sowie im weiteren Verlauf durch ein direktes Anschreiben. Bei Renovierungsarbeiten empfehlen wir bereits jetzt von einem zugelassenen Elektroinstallationsunternehmen prüfen zu lassen, in wie weit eine Anpassung der Kundenanlage auf eine spätere Umstellung von Freileitung auf Erdkabelanschluss sinnvoll sein kann, da langfristig alle Freileitungsanschlüsse umgestellt werden.