Umgang mit geschlechtergerechter Sprache

Vorlage: 2022/0036
Art: Antrag
Datum: 11.01.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Wirtschaftsförderung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.01.2022

    TOP: 3.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.01.2022

    TOP: 8.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 11.01.2022 Vorlage Nr.: 2022/0036 Umgang mit geschlechtergerechter Sprache Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 11.01.2022 3.2 x Gemeinderat 25.01.2022 8.2 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Die Stadt Karlsruhe und ihre Beteiligungsgesellschaften sehen von einer verpflichtenden Verwendung des „Gendersternchens“ ab und fördern in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation den sprachlichen Ausdruck der Gleichstellung von Personen aller Geschlechter durch passende oder eingängige neutrale Begriffe und Umschreibungen. Sachverhalt/Begründung Seit 2001 sieht das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) vor, die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen. Empfehlungen zu Form und Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen sind im Handbuch der Rechtsförmlichkeit (Randnummern 110–123) geregelt. Darin heißt es: „Sprachliche Gleichbehandlung in Rechtsvorschriften hat zum Ziel, Frauen direkt anzusprechen und als gleichermaßen Betroffene sichtbar zu machen. In Vorschriftentexten darf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern jedoch nicht auf Kosten der Verständlichkeit oder der Klarheit gehen.“ (Randnummern 111–112) Im „Einführungsrundschreiben zur Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG)“ vom 16. September 2021 äußert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Empfehlungen bezüglich der Betonung der Gleichstellung von Frauen und Männern abseits von Rechtsvorschriften: „Der Bund hat die Regeln der deutschen Grammatik und Rechtschreibung zu beachten. Nach der vom Deutschen Rechtschreibrat am 26. März 2021 veröffentlichten Auffassung, die für den Bund verbindlich ist, sind Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation nicht zu verwenden (Asterisk („Gendersternchen“), Binnendoppelpunkt, Binnenunterstrich („Gender-Gap“) sowie andere Kurzschreibungen wie Schrägstriche oder ein großes Binnen-I, die zwei Wörter zu einem Wort verbinden).“ (S. 8) Im gleichen Schreiben äußert sich das BMFSFJ auch zur Berücksichtigung von Personen mit diversen oder offenen Geschlechtseinträgen: „Bei der Bezeichnung gemischter Gruppen, zu denen neben Frauen und Männern auch Personen mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag gehören, wird die Verwendung der Beidnennung – 2 – der weiblichen und männlichen Personenbezeichnung (z.B. ,Ärztinnen und Ärzte‘) grundsätzlich als annehmbar angesehen, da der Anteil der Personen mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag sehr gering ist.“ (S. 13) Zudem sei laut BMFSFJ nicht sichergestellt, dass Sonderzeichen „im Sinne barrierearmer Kommunikation allgemeinverständlich sind“ (S. 8). Der „Abschlussbericht des Projekts ,Genderstern‘ – Umsetzung geschlechtergerechter Sprache bei der Stadt Karlsruhe“ kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das „Gendersternchen“ hinsichtlich „Leichter Sprache“ den Anforderungen (leichte Lesbarkeit und Verständlichkeit) nicht gerecht wird. In der „Umsetzungspraxis“ ruft die Aussprache des „Gendersternchens“ laut Abschlussbericht bisweilen „Verunsicherung“ hervor. Zudem ergeben sich „hohe Kosten für eine Umstellung auf den Genderstern“ in Softwareprogrammen. Die Umstellung ist daher nicht allein von der Stadt Karlsruhe zu leisten, sondern bedarf laut Abschlussbericht eines überregionalen Grundsatzbeschlusses sowie einer finanziellen Förderung vonseiten des Landes oder Bundes. Demgegenüber empfehlen das BMFSFJ und das Handbuch der Rechtsförmlichkeit die Benutzung der vielfältigen Möglichkeiten, die die deutsche Sprache bietet, um die Gleichstellung von Frauen und Männern auszudrücken (z.B. durch Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen, Pluralformen von substantivierten Adjektiven, kreative Umschreibungen, Paarformen/Beidnennungen). Wir als CDU-Fraktion erkennen die Notwendigkeit und die Bedeutung der Gleichstellung von Personen aller Geschlechter an. Solange die Bundesregierung ihre Vorgaben zur geschlechtergerechten Sprache jedoch nicht verbindlich novelliert und solange sich Gender-Mainstreaming noch nicht im alltäglichen Sprachgebrauch der Bürgerinnen und Bürger niederschlägt, halten wir eine vorauseilende Verwendung des „Gendersternchens“ auf Kosten einer klaren und verständlichen Sprache für unangemessen. Vor dem Hintergrund der vorhandenen Vielfalt der deutschen Sprache fordern wir daher, dass die Stadt Karlsruhe und ihre Beteiligungsgesellschaften auf die verpflichtende Verwendung des „Gendersternchens“ in allen Formen der schriftlichen und mündlichen Kommunikation verzichten und alle Beteiligten zur freiwilligen Verwendung der geschlechtergerechten Sprache ermutigen. Unterzeichnet von: Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadtrat Detlef Hofmann Stadträtin Dr. Rahsan Dogan sowie CDU-Gemeinderatsfraktion

  • Protokoll_TOP 3 HA_11_01_2022
    Extrahierter Text

    Niederschrift 25. Sitzung Hauptausschuss 11. Januar 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 3 der Tagesordnung: Abschlussbericht des Projekts „Genderstern – Umsetzung ge- schlechtergerechter Sprache bei der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2021/1506 3.1 Genderschreibweise beenden Antrag: AfD Vorlage: 2021/0782 3.2 Umgang mit geschlechtergerechter Sprache Antrag: CDU Vorlage: 2022/0036 Beschluss: verwiesen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Er weist darauf hin, dass es sich um eine Informationsvorlage handele. Grundsätzlich sehe er die Aufgabe nicht als politisches Thema des Gemeinderats. Er müsse vielmehr festgelegt werden, wie die Stadt Karlsruhe mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgehe. Darin sei deutlich beschrieben, dass durch die Aufteilung in männlich und weiblich ein Teil der Bevölkerung nicht abgebildet werde. Hierdurch sehe er die Aufforderung geschlechtliche Vielfalt auch sprachlich sichtbar zu machen. Eine bun- desweite Empfehlung zur einheitlichen Umsetzung gebe es derzeit noch nicht. Für die Stadt Karlsruhe solle nun der Genderstern als eine Option der geschlechtergerechten Sprache ermög- licht werden. Hierzu solle auch ein Kompendium mit Empfehlungen erstellt werden. Über die weitere Entwicklung werde das Gremium informiert. – 2 – Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) berichtet von Rückmeldungen aus der Bevölkerung, wonach eine Ver- wendung des Gendersterns nicht vorstellbar sei. Der Antrag werde deshalb aufrechterhalten. Er bemängelt, dass auf den Inhalt des Antrags in der Stellungnahme nicht eingegangen worden sei und deshalb die Beantwortung noch offen sei. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) erläutert, dass die vorhandenen Möglichkeiten der deutschen Sprache genutzt werden sollen, um die Diversität der Gesellschaft sichtbar zu machen. Sie be- grüßt die Erstellung des Kompendiums mit dem Ziel einer umfassenden wertschätzenden Kom- munikation und der Möglichkeit den Genderstern als eine Ausdrucksform zu nutzen. Stadtrat Hofmann (CDU) betont das Ziel der umfassenden, wertschätzenden Kommunikation. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Gendersterns lehne er ab. Stadträtin Melchien (SPD) dankt der Verwaltung für das gezeigte Engagement und unterstützt das beschriebene Vorgehen. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) befürwortet eine Einheitliche Vorgabe für die Verwaltung und die Durchgängigkeit in allen Texten der Stadt sowie die zeitnahe Umsetzung. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) weist darauf hin, dass es bereits jetzt eine wertschätzende Kom- munikation gebe und das Thema nicht neu sei. Er teile den Kern der Sache, gibt aber zu beden- ken, dass die gesamte Bevölkerung mitgenommen werden müsse und nicht eine elitäre Haltung entstehen dürfe. Stadtrat Pfannkuch (CDU) schließt sich der Äußerung von Stadtrat Kalmbach an. Er widerspricht der Darstellung, dass das Bundesverfassungsgericht einen bestimmten Umgang mit den Ge- schlechtern vorschreibe. Vielmehr sei es eine Frage der Haltung und dass darüber gesprochen werde, sei gut und richtig. Er stimmt zu, dass weiter daran gearbeitet werden müsse. Von einer verpflichteten Umsetzung bittet er jedoch zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) weist auf die im Antrag erwähnte Statistik hin. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) betont, dass die gesamte Bevölkerung mitgenommen werden müsse, von daher solle Sprache auch einfach verständlich sein. Es solle keine elitäre Ausdrucks- weise entstehen. Eine Anwendung im normalen Sprachgebrauch sehe er derzeit nicht. Er befür- worte das im CDU-Antrag vorgeschlagene Vorgehen. Der Vorsitzende macht auf die Aussagen von Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) deutlich, dass auf eine gendergerechte Sprache nicht verzichtet werden könne. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Gendersterns solle nicht geben. Das Abwarten auf bundeseinheitliche Regelungen werde denje- nigen nicht gerecht, die sich bereits jetzt durch die Sprache nicht mitgenommen fühlen. Es solle deshalb ein Kompendium entstehen und innerhalb der Verwaltung aufgezeigt werden, wie eine gendergerechte Sprache umgesetzt werden könne. Er sehe einen Übergang, in dessen Zeit es über verschiedene Möglichkeiten eine gesamtgesellschaftliche Diskussion geben werde, an der sich die Stadt Karlsruhe beteiligen solle. Stadtrat Hofmann (CDU) betont die Unterschiedlichkeit zum Antrag der AfD und dass es keine Verpflichtung zur Verwendung des Gendersterns geben solle. Er verweist auf entsprechende – 3 – Ansinnen innerhalb von verschiedenen Gesellschaften. Er bittet darum, den Antrag ebenfalls im Gemeinderat aufzurufen. Der Vorsitzende stellt klar, dass es im Kompendium verschiedene Möglichkeiten einer genderge- rechten Sprache geben solle ohne jedoch eine beliebige Anzahl von Zeichen zuzulassen. Er plä- diert dafür den vorgeschlagenen Weg zu gehen. Stadtrat Hock (FDP) befürwortet den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) fragt, ob die bisherige Art zu sprechen, abgeschafft werde. Der Vorsitzende teilt mit, dass es bislang nicht die Vorgabe gegeben habe nur die maskuline Form zu verwenden. Er gehe auch davon aus, dass diese Möglichkeit im Kompendium nicht ent- halten sein werde. Der bisherige Standard, in dem bereits jetzt z. B. von „Frauen und Männern“ und „Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen“ gesprochen werde, solle lediglich um eine weitere Op- tion ergänzt werden. Er stellt, nach dem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, den Verweis in den Gemeinderat fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. Januar 2022

  • StN CDU - geschlechtergerechte Sprache
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0036 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD / GB Umgang mit geschlechtergerechter Sprache Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 11.01.2022 3 x Gemeinderat 25.01.2022 8.2 x Kurzfassung Die Verwaltung will die aktuellen Regelungen der Stadt Karlsruhe zu geschlechtergerechter Sprache weiterentwickeln, um zukünftig alle Geschlechter anzusprechen. Der Genderstern wird dabei als eine von mehreren Formen geschlechtergerechter Verwaltungssprache einbezogen. Die Anwendung des Gendersterns soll als eine Option ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung des Gendersterns ist nicht geplant. Die Verwaltung sieht den Antrag als erledigt an. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Verwaltung will die aktuellen Regelungen der Stadt Karlsruhe zu geschlechtergerechter Sprache weiterentwickeln, um zukünftig alle Geschlechter anzusprechen. Der Genderstern wird dabei als eine von vielen Formen geschlechtergerechter Verwaltungssprache einbezogen. Die Verwendung des Gendersterns wurde im Rahmen des Projekts „Genderstern – Umsetzung geschlechtergerechter Sprache bei der Stadt Karlsruhe“ erprobt. Die beteiligten Ämter haben positive Erfahrungen gemacht (siehe gleichnamiger Abschlussbericht). Die Anwendung des Gendersterns soll als eine Option geschlechtergerechter Sprache ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung des Gendersterns ist nicht geplant. Die Verwaltung sieht den Antrag als erledigt an.