Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers in der Ortschaft Wettersbach

Vorlage: 2022/0033
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.01.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.01.2022

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Wahl OV Wettersbach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0033 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers in der Ortschaft Wettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 25.01.2022 2 x gewählt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat wählt im Einvernehmen mit dem Ortschaftrat Wettersbach Frau Kerstin Tron bis zum Ende der Amtszeit des Ortschaftsrats zur Ortsvorsteherin. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) kann für Ortschaften mit einer örtlichen Verwaltung die Hauptsatzung bestimmen, dass eine Gemeindebeamtin beziehungsweise ein Gemeindebeamter vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte zur Ortsvorsteherin beziehungsweise zum Ortsvorsteher bestellt wird. Nach § 21 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wird unter anderem in der Ortschaft Wettersbach gemäß § 71 Abs. 2 GemO ein Gemeindebeamter oder eine Gemeindebeamtin zum Ortsvorsteher oder zur Ortsvorsteherin bestellt. Die Gemeindeordnung geht davon aus, dass es sich in der Regel um eine Beamtin / einen Beamten handelt, die / der bereits in der Gemeinde beschäftigt ist. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass eine Person, die die Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt, in der Gemeinde eingestellt wird (Ernennung oder Versetzung) und ihr dann die Funktion der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers übertragen wird. Die Amtszeit der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers ist an die Amtszeit des Ortschaftsrats gekoppelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats (§ 71 Abs. 1 Satz 4 GemO). Bis zum Amtsantritt der neugewählten Ortsvorsteherin führt der 1. Ortsvorsteher-Stellvertreter die Geschäfte weiter (§ 71 Abs. 1 Satz 6 GemO). Die hauptamtliche Ortsvorsteherin beziehungsweise der hauptamtliche Ortsvorsteher wird vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat bestellt. Bei der Bestellung der hauptamt- lichen Ortsvorsteherin beziehungsweise des hauptamtlichen Ortsvorstehers wirken Gemeinderat und Ortschaftsrat gleichgewichtig zusammen. Gemeinderat und Ortschaftsrat haben jeweils ihren Beschluss auf die Bestellung der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers durch Wahl auszuüben (vgl. § 72 Abs. 1 GemO i. V. m. § 37 Abs. 7 GemO). In seiner Sitzung am 20. Oktober 2021 hatte der Ortschaftsrat Wettersbach beschlossen, die Funktion der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers öffentlich auszuschreiben. In der Stellenausschreibung war als Bewerbungsfrist der 26. November 2021 angegeben. Auf die Ausschreibung gingen sechs Bewerbungen ein. Drei Bewerbende konnten nicht für das Auswahlverfahren zugelassen werden, da sie die notwendigen Voraussetzungen für die Übernahme der Funktion nicht erfüllen. In der Ortschaftsratssitzung am 20. Dezember 2021 hatten die drei zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber Gelegenheit, sich dem Ortschaftsrat Wettersbach vorzustellen und Fragen zu beantworten. Der Ortschaftsrat Wettersbach hat beschlossen eine geheime Wahl zwischen allen drei Bewerbenden in der nächsten Sitzung durchzuführen. In der Folge haben zwei Bewerbende ihre Bewerbungen zurückgezogen; stand als einzige Bewerberin Frau Kerstin Tron zur Wahl. In der Ortschaftsratssitzung am 11. Januar 2022 hat sich der Ortschaftsrat Wettersbach einstimmig für Frau Kerstin Tron ausgesprochen und damit sein Einverständnis erklärt, dass Frau Kerstin Tron zur Ortsvorsteherin bestellt wird. Aufgrund einer stadtinternen Regelung sind Bewerbende dem Personalausschuss vorzustellen, wenn das Votum im Ortschaftsrat nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln zugunsten einer Bewerbung ausgeht. Da Frau Kerstin Tron die erforderliche Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder des Ortschaftsrates erreicht hat, kann hier auf eine Vorstellung der Bewerberin im Personalausschuss verzichtet werden. – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss: Der Gemeinderat wählt im Einvernehmen mit dem Ortschaftrat Wettersbach Frau Kerstin Tron bis zum Ende der Amtszeit des Ortschaftsrats zur Ortsvorsteherin.

  • Protokoll GR TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 34. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Januar 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers in der Ort- schaft Wettersbach Vorlage: 2022/0033 Beschluss: Der Gemeinderat wählt im Einvernehmen mit dem Ortschaftrat Wettersbach Frau Kerstin Tron bis zum Ende der Amtszeit des Ortschaftsrats zur Ortsvorsteherin. Abstimmungsergebnis: Mit 44 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme gewählt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf: Ich darf bitten, dass wir die Wahlzettel hier verteilen. Ich denke, wir brauchen dann auch eine Wahlkommission. Dann schaue ich in die Runde, ob sich jemand begeistert meldet. Frau Fah- ringer hat sich gemeldet und Herr Hock, vielen Dank, ganz erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wir brauchen hier vorne auch die entsprechende Urne. (Die Stimmzettel werden ausgeteilt.) Hat jeder einen Stimmzettel? Noch nicht so ganz. - Dann können wir in den Wahlgang einstei- gen, und Sie stellen sich bitte ein bisschen gestaffelt an. (Beginn der Wahlhandlung: 15:43 Uhr; Ende der Wahlhandlung: 15:46; die Stimmzettel werden ausgezählt.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Wahlgang ist schon ausgezählt. Ich darf mitteilen, dass Frau Tron mit 44 zustimmenden, einem ablehnenden und einem enthaltenden Votum von Ihnen bestätigt wurde. – 2 – Ich darf Frau Tron kurz bitten, hereinzukommen. Dann können wir ihr gemeinsam gratulieren. Liebe Frau Tron, herzlich willkommen. Sie sind mit überwältigender Mehrheit gewählt. Ich darf Sie nun hier beglückwünschen und freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. (Beifall des Hauses) Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Frau Tron jetzt für die verbleibende Amtszeit bis zur nächsten Kommunalwahl bestätigt ist. Das ist vielleicht für die Presse auch noch mal ganz wichtig, weil der überraschende Tod des unvergessenen Rainer Frank dazu geführt hat, dass wir jetzt innerhalb der fünf Jahre neu eine Wahl vornehmen mussten. Die gilt dann auch für den Rest dieser Legislaturperiode, die mit jeder Kommunalwahl wieder neu hier auch in den Ortschaftsräten beginnt. Soviel dazu, vielen herzlichen Dank auch für diesen zügigen Wahlgang. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Februar 2022