Einführung einer Entgeltordnung sowie weiterer Regelungen für die Karlsruhe.App
| Vorlage: | 2022/0025/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 11.02.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Informationstechnik und Digitalisierung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.02.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 11.02.2022 Vorlage Nr.: 2022/0025/1 Einführung einer Entgeltordnung sowie weiterer Regelungen für die Karlsruhe.App Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.02.2022 7.1 x Der Text der Vorlage 2022/0025 wird in Anlage 7 „Vertrag über die Integration von Inhalten in die Karlsruhe.App“ in § 2 (4) wie folgt geändert: „Wird der Vertrag vor dem 30.06.2022 31.12.2022 geschlossen, werden für die ersten drei zwölf Monate keine Entgelte erhoben. Die Entgeltpflicht beginnt in dem Fall drei zwölf Monate nach dem in § 3 (1) festgelegten Vertragsbeginn.“ Seit ihrer Vorstellung bietet die Karlsruhe.App bislang nur einen eingeschränkten Funktionsumfang sowie ein nicht optimales Nutzungserlebnis, da die Vorstellung der neuen städtischen Website nach wie vor aussteht und somit keine Optimierung der städtischen WebApp-Verknüpfungen für mobile Endgeräte (responsive design) besteht. Zentrale Alleinstellungsmerkmale und Nutzungsanreize der App, wie die in Aussicht gestellte Single-SignOn-Funktion, sind im Moment noch nicht verfügbar. Somit besteht das Risiko, dass zum einen potenzielle In-App-Anbieter*innen durch den unfertigen Zustand der App abgeschreckt werden, zum anderen bereits bestehende Vertragspartner*innen aufgrund des aktuellen Missverhältnisses zwischen Funktionsumfang und zu entrichtendem Entgelt ihren Vertrag kündigen. Aufgrund der hohen städtischen Investitionskosten für die App, die sich nur durch eine große Zahl von zahlungspflichtigen In-App-Anbieter*innen amortisieren können, ist eine deutliche Ausweitung der entgeltfreien Anlaufzeit ein sinnvoller Schritt, um genügend Anreize für eine langfristige Bindung an das künftig verbesserte Funktionsangebot und Nutzungserlebnis der App zu gewährleisten. Unterzeichnet von: Benjamin Bauer Aljoscha Löffler Christina Bischoff Leonie Wolf Jorinda Fahringer Begründung/Sachverhalt
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Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0025/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: IT Einführung einer Entgeltordnung für Karlsruhe.App Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.02.2022 7.1 x Kurzfassung Die Stadt Karlsruhe hat die „Karlsruhe.App“ entwickelt und stellt diese als digitale öffentliche Einrichtung im Sinne von § 10 Abs. 2 GemO zur Verfügung. Für die Bereitstellung von In-App-Angeboten durch In-App- Anbieter, wie private Unternehmen, ist die Stadt Karlsruhe zur Erhebung von Entgelten gemäß § 13 II KAG berechtigt und gemeindewirtschaftsrechtlich verpflichtet § 78 GemO. Um In-App-Anbietenden zunächst die Möglichkeit zu geben, sich von den Vorteilen der Karlsruhe.App zu überzeugen, wurde (begrenzt auf das erste Halbjahr 2022) zunächst eine kostenfreie Nutzungszeit von drei Monaten vorgeschlagen. Die kostenfreie Zeit wurde als Ergebnis der Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen auf sechs Monate erhöht. Die zusätzliche Erweiterung der kostenfreien Zeit auf insgesamt zwölf Monate ab Vertragsabschluss für alle Verträge, die im Jahr 2022 geschlossen werden, führt dazu, dass in 2022 und auch anteilig in 2023 keine Entgelte zur Kostendeckung erhoben werden. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist ein weiterer Verzicht auf Refinanzierung unbedingt zu vermeiden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Mindererträge Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Karlsruher Gemeinderat hat am 21.09.2021 die Gründung einer virtuellen öffentlichen Einrichtung für den Betrieb der Multifunktions-App, jetzt „Karlsruhe.App“, beschlossen. Die Nutzung der App ist für User kostenlos. Zur Deckung der Kosten für Weiterentwicklung und Betrieb der App soll von gewerblichen Anbietenden (nicht dagegen etwa von gemeinnützigen Vereinen) ein Entgelt gemäß §13 II KAG erhoben werden. Hierzu wurde eine Entgeltordnung erarbeitet, die sowohl Kostendeckung als Ziel formuliert, als auch gleichzeitig einen niederschwelligen Einstieg für In-App-Betreibende in Form einer kostenfreien Testzeit berücksichtigt. Höhe der Entgelte und Dauer der kostenfreien Zeit sollen In-App-Anbietende dazu einladen, das Angebot der Karlsruhe.App - ohne Kostenrisiko - auszuprobieren. Auf Empfehlung aus dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen wurde die kostenlose Nutzungszeit ab Vertragsabschluss von drei auf sechs Monate erhöht. Bei gleichbleibenden Entgelten führt dies zunächst zu einer reduzierten Kostendeckung. Allerdings ist mit zunehmender Anzahl an In-App-Anbietenden auch eine mittelfristige Kostendeckung realistisch. Die weitere Erhöhung der kostenfreien Zeit auf insgesamt zwölf Monate ab Vertragsabschluss für alle Verträge, die im Jahr 2022 geschlossen werden, führt dazu, dass in 2022 und auch anteilig in 2023 keine Entgelte zur Kostendeckung erhoben werden. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist die Stadtverwaltung gehalten, Maßnahmen zur Haushaltssicherung zu ergreifen. Ein nahezu kompletter Ertragsverzicht für die ersten beiden Betriebsjahre ist daher auch gemäß § 78 GemO „Grundsatz der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen“ nicht zu rechtfertigen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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Niederschrift 35. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Februar 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Einführung einer Entgeltordnung sowie weiterer Regelungen für die Karlsruhe.App Vorlage: 2022/0025 Punkt 7.1 der Tagesordnung: Einführung einer Entgeltordnung sowie weiterer Regelungen für die Karlsruhe.App Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2022/0025/1 Punkt 7.2 der Tagesordnung: Einführung einer Entgeltordnung sowie weiterer Regelungen für die Karlsruhe.App Änderungsantrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0025/2 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss - 1. die Umbenennung der Multifunktions-App von "digital@KA" in "Karlsruhe.App" 2. die Entgeltordnung (Anlage 1) inkl. Preisübersicht (Anlage 2) sowie den sechsmonatigen Verzicht auf die Erhebung von Entgelten für Verträge, welche im ersten Halbjahr 2022 ge- schlossen werden. 3. die Änderung der Nutzungsbedingungen (Anlage 6) 4. den Abschluss standardisierter Anbieterverträge mit In-App-Betreibern für die eingerichtete Multifunktions-App (Vertrag siehe Anlage) und ermächtigt die Verwaltung, diesen mit inte- ressierten Anbietern abzuschließen. Die Verwaltung kann noch Änderungen nicht grundsätzlicher Art vornehmen. Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag KAL/Die Partei: Mehrheitliche Ablehnung. Änderungsantrag GRÜNE: Mehrheitliche Ablehnung. – 2 – Unveränderte Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 26. Januar 2022 und im Hauptaus- schuss am 8. Februar 2022. Stadtrat Bauer (GRÜNE): Von der Digitalstrategie zur Karlsruhe.App haben wir in beiden Fällen viel vor, beides hat großes Potenzial. Bei der App gab es allerdings ein bisschen einen holprigen Start. Ich denke, das ist in Ordnung, das hier zu sagen. Es ist in der Öffentlichkeit angekommen. Grundsätzlich sagen wir als Fraktion, wir stehen hinter der App, wir stehen hinter dem innovati- ven Betreiberkonzept. Wir sind auch grundsätzlich mit der vorgeschlagenen Entgeltordnung so einverstanden, und wir wollen, dass dieses Projekt ein Erfolg wird. Ein Erfolg ist es dann, wenn es möglichst viele Nutzer*innen hat, wenn es ein möglichst vielfältiges Angebot hat und beides natürlich auf möglichst lange Dauer. Wie wir da hinkommen, das ist, glaube ich, eher die Frage, die sich heute stellt in einer viel- leicht Detailfrage, aber vielleicht ist es auch eben eine sehr wichtige. Das Grundproblem ist ja aktuell, dass die App noch einen sehr eingeschränkten Funktionsumfang hat, das Single Sign-on Feature beispielsweise als Alleinstellungsmerkmal, das fehlt im Moment. Die Bedienbarkeit, gerade auf mobilen Endgeräten, ist aufgrund der im Moment noch aktiven alten städtischen Webseite sehr eingeschränkt, und dadurch kommt es aus unserer Sicht eben zu einem Missver- hältnis zwischen dem Angebot der App und den Kosten, die dann zu Beginn auf die externen Betreiber*innen zukommen, und dieses Missverhältnis könnte abschrecken. Das hat auch die Stadtverwaltung erkannt und hat ja bereits einen Vorschlag gemacht, ein Entgegenkommen auf sechs Monate anfänglich kostenfreier Nutzung. Wir haben trotzdem unseren Änderungsantrag aufrechterhalten. Ich habe es schon gesagt, es ist eigentlich eine Abwägungsfrage im Endeffekt. Wir möchten die zwölf Monate kostenfreie Anlaufzeit nach Vertragsabschluss und das eben auch ausweiten, den Angebotszeitraum, auf das gesamte Jahr 2022. Wir möchten dadurch mehr Karlsruher Unternehmen, besonders kleinen Unternehmen, die Chance bieten, das Ange- bot niedrigschwellig und vor allem risikofrei über einen längeren Zeitraum testen zu können. Wir möchten die Chance bieten, dass externe Anbieter*innen die App dann auch dann noch testen können, wenn dann die erwähnten Features nachgerüstet sind und das vielleicht auch für einen längeren Zeitraum. Manche haben ja nicht die großen Kapazitäten wie Großunter- nehmen, dass sie dann eben auch die nötige Zeit brauchen, und wir möchten vor allem den Nutzer*innen von Beginn an ein möglichst breites Angebot an App-Inhalten bieten. Das ist nämlich das, was die User*innen auf Dauer bindet an die App. Das Vorgehen halten wir für transparent für die Kund*innen von Anfang an, von Vertragsbeginn an, wenn wir es so machen, wie wir vorgeschlagen haben. Das wiederum ist bei dem Antrag der KAL und Die PARTEI nicht so. Wenn man unbefristet kostenlos das Angebot macht, dann ist das die Katze im Sack kaufen, wenn danach erst die Entgelte dann festgelegt werden. Deswegen möchten wir diesen Antrag ablehnen heute und werben für unseren Änderungsantrag. Stadtrat Müller (CDU): Wir entscheiden heute über die Einführung der Entgeltverordnung zu der Karlsruhe.App und damit einhergehend in einem weiteren Punkt, einem Art Unterpunkt, über den Verzicht auf das erste Halbjahr, also sprich bis einschließlich Juni 2022, auf die Erhe- bung der entsprechenden Entgelte. Wir sehen, und da gehen wir eigentlich auch mit der Ver- – 3 – waltung mit, eine Ausweitung eines solchen Verzichts auf diese Entgelte weder unbefristet noch auf das Jahresende als solches, weil wir glauben, dass auf der ganzen Geschichte jetzt ein bisschen so ein Knopf dran muss, so eine gewisse Verlässlichkeit, wo letztendlich dann auch die Unternehmen und allen voran die Medienunternehmen dann ein verbindliches Werk haben, nämlich eine Grundlage, um mit der Stadt für diese Karlsruhe.App in eine Vertragsverhandlung zu gehen mit bestimmten Parametern, die eben eine Entgeltverordnung auch liefern und letzt- endlich dann zum Vertragsabschluss kommen können. Aber auch, und das möchte ich sagen, sehen wir eine Verlängerung über das erste Halbjahr 2022 hinaus auch unter dem Gesamtein- druck der Haushaltslage nicht als erforderlich und auch nicht als möglich an, sodass wir, wie bereits erwähnt, der Stellungnahme der Verwaltung oder vielmehr der Empfehlung der Verwal- tung, es auf dieses erste Halbjahr zu begrenzen, Folge leisten würden. Stadtrat Zeh (SPD): Die neue Karlsruhe.App ist schon an den Start gegangen Ende des vergan- genen Jahres, aber es war natürlich auch den Fördermitteln geschuldet. Die wollten durchaus was sehen. Deshalb würde ich dem Kollegen Bauer widersprechen, wenn er hier vom holprigen Start spricht. Es ist natürlich der Start mit geringerem Funktionsumfang. Letztendlich ist ver- sprochen, dass im Frühjahr deutliche Updates kommen, die auch mehr Funktionsumfang er- warten, sodass man Mitte des Jahres deutlich sieht, was die neue App alles kann, was das neue digitale Angebot umfasst, weil im Moment sind nur solche Applikationen im Wesentlichen drin, die auch auf der Karlsruher Seite zu sehen sind. Wir wollen natürlich deutlich mehr Inhalte ha- ben. Es ist klar, es ist eine Bündelung von allen möglichen Karlsruher Angeboten, die man nicht dann einzeln aus dem App-Store herausladen muss, sondern einfach sehr leicht hinzufügen kann. Es ist natürlich die Ungeduld schon da, mehr Inhalte auch tatsächlich zu sehen. Letztendlich verur- sacht es natürlich auch Kosten, auch wenn diese neue virtuelle öffentliche Einrichtung bis jetzt erstmalig und einmalig in Deutschland ist, so wollen wir doch auch hier weiter Vorreiter sein. Software kostet auch Geld. Es gibt einige Fraktionen, die hier die Spendierhosen anhaben, ha- ben wir nicht. Es wurde ja eine IT-Kommission zuerst mal auf drei Monate und drei Monate begrenzt. Die Verwaltung hat dann von sich auf ein halbes Jahr und ein halbes Jahr erweitert, die kostenfreie Einführungsphase. Wir halten das durchaus für richtig und lehnen deshalb alle Änderungsanträge ab. Wir wünschen natürlich auch dieser App viel Erfolg, um so Karlsruhe bes- ser als IT-Hauptstadt Deutschlands darzustellen. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Es gab ja viel Kritik an der App in der letzten Zeit und das nicht nur zu Unrecht, das uns ja auch einige Fachleute bestätigen. Deshalb dachten wir, dass wir die Attraktivität der App dadurch steigern, indem wir zunächst die kostenlose Nutzung nicht be- grenzen, dafür aber dann im Gegenzug eine Evaluation im Herbst machen, bis im Grunde die App so läuft, wie sie laufen soll. Ganz wichtig ist uns vor allem, dass die weiteren Entwicklungs- schritte der App in der Öffentlichkeit transparent dargelegt werden. Das war es schon, danke. Stadtrat Høyem (FDP): Die Karlsruhe.App hat angefangen, das ist gut. Die Karlsruhe.App bietet ganz, ganz wenig Mehrwert zurzeit, das ist schlecht. Deshalb müssen wir klar eine Anfangszeit, eine Anlaufzeit haben. Wir finden, die sechs Monate sind ein vernünftiger Vorschlag. Man könnte das eigentlich kombiniert haben mit einer bestimmten Anzahl von Benutzern, 10.000 beispielsweise. Da könnte man sagen, wenn man 10.000 hat, muss man bezahlen. Wir lehnen aber die zwei Änderungsvorschläge ab und unterstützen den Vorschlag von der Verwaltung. – 4 – Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich kann mich für meine Fraktion den Ausführungen von Herrn Zeh und Herrn Høyem anschließen. Wir sehen es auch so, die App musste an den Start gehen, damit die Förderungsrandbedingungen erfüllt waren. Natürlich war sie noch nicht so, wie sie eigent- lich hätte sein müssen zu dem Zeitpunkt, aber so ist es halt bei solchen Projekten und dass jetzt ein halbes Jahr zusätzlich dazugegeben wurde, halten wir für einen guten Kompromiss, und deswegen tragen wir den Verwaltungsvorschlag mit und lehnen die Änderungsanträge ab. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Bei solchen Apps kann man ja gefühlt immer alles falsch ma- chen, wenn man sie entwickelt. Das ist tatsächlich so. Ich habe ja die Erfahrung in meinem be- ruflichen Leben, dass man da eigentlich immer nur Kritik abbekommt, wenn man das am An- fang macht. Also, gewinnen kann man nie und ich glaube, ein Fehler, und deshalb stimmen wir heute auch dem Änderungsantrag der GRÜNEN zu, ist immer das Gefühl, möglichst schnell Geld verlangen zu wollen, damit man die Entwicklungskosten wieder einspielt. In den meisten Fällen stellt sich das als Fehler heraus, weil ich glaube, so eine App wird nur dann erfolgreich, wenn möglichst viele Nutzer*innen sie nutzen. Hier eine App zu entwickeln, ist keine Raketenwissen- schaft, sondern das kann jeder. Es ist an der Stelle innovativ, dass die Stadt Karlsruhe es macht oder herausragend und dort eine Plattform zu schaffen, aber ich glaube, dass die zwölf Monate durchaus sinnvoll sind, um eine maximale Durchdringung zu erreichen. Es kommt auch so rüber manchmal, als wäre das dann alles kostenlos für Betreiber*innen, die da draufgehen. Die Wahrheit ist da natürlich, dass Unternehmen oder wer auch immer auf die App geht, enorme Aufwendungen am Anfang haben, um sich dort rein zu integrieren. Sie müssen Personal auf- wenden, sie müssen Angebote schaffen, und ich glaube, die zwölf Monate zu lassen, ist sicher- lich sinnvoll und dann, Herr Zeh, hat es nicht direkt was mit Spendierhosen zu tun, sondern e- her ökonomischen Abwägungen,. Wenn wir jetzt die paar Euro abkassieren, dann ist das zwar nett für die Kurzfristigkeit, ist aber ein schlechter Effekt auf der mittelfristigen Ebene, weil wir dort die Nutzer*innen nicht akquirieren. Deshalb macht es viel mehr Sinn, darauf zu setzen, möglichst viele zu haben und dann in eine Verpreisung reinzugehen, deshalb Zustimmung zum Antrag der GRÜNEN heute. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Auf der Google Play-Liste steht drauf, Ansammlung von Links als Kritik, kein einziger Dienst digital, nur Links, Surfen, ist auf der Startseite schneller, und dann antwortet die Stadtverwaltung, wir hoffen, Sie in Zukunft überzeugen zu können. Das heißt, Sie sagen damit eigentlich, dass die App noch nicht so überzeugen kann, und deswegen finden wir das auch nicht richtig, an der Stelle gleich das Geld zu verdienen und Geld zu verlangen. Wir können hier mit den GRÜNEN wirklich mitgehen, weil die App braucht eine gewisse Tiefenein- bindung, dass man sich einmal anmeldet und dann bei anderen Apps gleichzeitig auch gleich arbeiten kann, ohne sich erneut anzumelden. Das ist der Charme von so einer App, und das bietet diese noch nicht. Deswegen glauben wir, wir brauchen ein Jahr Zeit, dass wir so weit sind. Wenn diese Reife da ist, dann können wir Geld verlangen dafür. Das ist ganz in unserem Sinne, aber dieses Jahr brauchen wir. Also, wir werden den GRÜNEN zustimmen. Der Vorsitzende: Vielen Dank, das waren alle Wortmeldungen. Jetzt rufe ich auf den Ände- rungsantrag der KAL/Die PARTEI unter 7.2, weil das der weitergehende ist, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Ich rufe auf unter 7.1 den Änderungsantrag der GRÜNEN, da geht es um die zwölf Monate, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. – 5 – Damit kommt die unveränderte Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abstimmung, und ich bit- te Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. März 2022