Einführung einer Entgeltordnung sowie weiterer Regelungen für die Karlsruhe.App
| Vorlage: | 2022/0025 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.01.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Informationstechnik und Digitalisierung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.02.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0025 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: IT Einführung einer Entgeltordnung sowie weiterer Regelungen für die Karlsruhe.App Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 26.01.2022 1 x vorberaten Hauptausschuss 08.02.2022 9 x Vorberaten Gemeinderat 22.02.2022 7 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss - 1. die Umbenennung der Multifunktions-App von "digital@KA" in "Karlsruhe.App" 2. die Entgeltordnung (Anlage 1) inkl. Preisübersicht (Anlage 2) sowie den sechsmonatigen Verzicht auf die Erhebung von Entgelten für Verträge, welche im ersten Halbjahr 2022 geschlossen werden. 3. die Änderung der Nutzungsbedingungen (Anlage 6) 4. den Abschluss standardisierter Anbieterverträge mit In-App-Betreibern für die eingerichtete Multifunktions-App (Vertrag siehe Anlage) und ermächtigt die Verwaltung, diesen mit interessierten Anbietern abzuschließen. Die Verwaltung kann noch Änderungen nicht grundsätzlicher Art vornehmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist in den Anlagen 2-4 dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Karlsruhe.App ist ein neues und zeitgemäßes digitales Angebot der Stadt für die Menschen in Karlsruhe. Der Produktlaunch erfolgte zum 16.12.2021. Sie soll alle digitalen Leistungen der Stadtverwaltung mobil nutzbar und personalisierbar in einer App zur Verfügung stellen. Um die Attraktivität und damit die Nutzung zu erhöhen, sollen auch digitale Angebote der stadtnahen Gesellschaften, aber auch der Medien, privater Unternehmen und Vereine gebündelt bereitgestellt werden. Die Nutzung der App ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos; In-App-Betreiber zahlen grundsätzlich ein Entgelt. Zum Produktlaunch werden In-App-Betreibern folgende Leistungsarten angeboten: (1) Native-App-Verknüpfung: Die Native-App-Verknüpfung ist eine Verknüpfung zur App der buchenden Organisation (2) Web-App-Verknüpfung: Die Web-App-Verknüpfung ist eine Verknüpfung auf die Online-Präsenz (Webseite, Webanwendung oder App) (3) Channel: Channels sind Kommunikationskanäle, die von der buchenden Organisation selbst mit Inhalten befüllt werden. Ein elektronischer Zugang zur Befüllung der Inhalte („Content-Management- System“) wird gestellt. Um eine solches Angebot mit der Stadt als Betreiberin auch kommunalrechtlich zu ermöglichen, wurde das Modell einer virtuellen öffentlichen Einrichtung entworfen, diese wurde durch den Gemeinderat im Jahr 2021 gegründet. Dabei ist die Stadt Betreiberin der App und verfolgt grundsätzlich keinerlei wirtschaftliches Interesse. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. September 2021 die Gründung der Multifunktions-App „digital@KA“ als virtuelle öffentliche Einrichtung beschlossen. Diese soll in „Karlsruhe.App“ umbenannt werden. Zudem wird eine Entgeltordnung benötigt, um von In-App-Anbietern Entgelte für die durch die Stadt Karlsruhe erbrachten Leistungen verlangen zu können. Hierdurch soll ein Teil der Kosten gedeckt werden. Ab einem jährlichen Umsatz von aktuell 45.000 Euro entsteht ein BgA mit seinen steuerrechtlichen Folgen. Demnach würde voraussichtlich ab 2023 Körperschaftssteuer auf das zu versteuernde Einkommen (15%) sowie darauf der Solidaritätszuschlag (5,5%) fällig. Eventuell könnte auch Kapitalertragssteuer fällig werden, wenn der BgA ein Dauerverlustbetrieb ist und als nicht begünstigt/nicht gemeinwohlorientiert eingestuft wird. In Nutzungsbedingungen werden die vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadt Karlsruhe sowie den Nutzerinnen und Nutzer der App geregelt. In diesen sind insbesondere die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien definiert. Die finalen Nutzungsbedingungen weichen von den im September vom Gemeinderat beschlossenen Nutzungsbedingungen ab. Das Vertragsverhältnis zu den In-App Anbietern wird mittels standardisierter Anbieterverträge geregelt. Erhebung von Entgelten für In-App-Angebote der Karlsruhe.App laut Anlagen 1 - 5 Für die Bereitstellung von In-App-Angeboten durch In-App-Anbieter ist die Stadt Karlsruhe zur Erhebung von Entgelten gemäß § 13 II KAG berechtigt. Um einen Teil der Kosten für Entwicklung und Betrieb der App zu decken, möchte die Stadt Karlsruhe von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Aus diesem Grund wurde für den Betrieb der Karlsruhe.App eine Entgeltordnung (Anlage 1) zur Erhebung von Entgelten erarbeitet. – 3 – Gemäß Gemeinderatsbeschluss zur Gründung der virtuellen öffentlichen Einrichtung (vöE) sind hiervon gemeinnützige Vereine befreit. Darüber hinaus werden auch für die privaten Anbieter in den ersten sechs Monaten der Vertragslaufzeit keine Entgelte erhoben, sofern der Vertrag im ersten Halbjahr 2022 geschlossen wurde. Hierdurch soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, Angebote in der App zu platzieren und somit deren Attraktivität für die Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Die Höhe der geplanten Entgelte ist aus der beiliegenden Anlage 2 (Preisliste) zu ersehen. Die Vorgehensweise bei der Entgeltermittlung ist in Anlage 3 näher erläutert. Darin finden sich auch weiterführende Informationen, wie sich die Gesamtkosten der App im Detail zusammensetzen und diese sich auf verschiedene Bereiche verteilen. Es handelt sich um eine in dieser Form einmalige App. Marktübliche Preise sind nicht vorhanden. Vergleiche mit Preisen für In-App-Angebote anderer Kommunen sind deshalb nicht möglich. Der ermittelte Preis ist nicht kostendeckend. In Anlage 4 sind das Preisgefüge unter Vollkostenbetrachtung sowie der tatsächliche Preis gegenübergestellt. Die Selbstkosten der In-App-Angebote wurden hierbei mittels Äquivalenzziffernkalkulation erstellt und deren Ermittlung nachrichtlich als Anlage 5 beigefügt. Mit der seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Preisermittlung wird für die zahlenden externen In-App- Anbieter eine Kostendeckungsquote von ca. 25 % in 2022 sowie 60 % in 2023 erreicht. In den Folgejahren soll der Kostendeckungsgrad jeweils weiter gesteigert werden (vgl. Anlage 2). Die Gesamtkosten für die Jahre 2022/2023 betragen: 2022: 267.196,00 EUR zzgl. 10.489,00 EUR Zentrale Gemeinkosten IT 2023: 268.907,19 EUR zzgl. 10.677,95 EUR Zentrale Gemeinkosten IT Die Zentralen Gemeinkosten der IT werden nur für die Preisermittlung der externen Anbieter berücksichtigt und deshalb an dieser Stelle separat ausgewiesen. Durch die längere Testphase sollen mehr Anbietende gewonnen werden, um damit mittelfristig Mindereinnahmen der Startphase zu decken. Änderung der Nutzungsbedingungen der Karlsruhe.App laut Anlage 6 Die Nutzungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis der Stadt Karlsruhe zu den Endnutzerinnen und Endnutzern der Karlsruhe.App. Im Rahmen der Gründung der virtuellen öffentlichen Einrichtung wurden bereits Nutzungsbedingungen beschlossen. Inhaltliche Änderungen der App sowie die Änderung des Namens machen eine Überarbeitung der Nutzungsbedingungen erforderlich. Insbesondere die Namensänderung stellt hierbei eine Änderung grundsätzlicher Art dar. Neben der Namensänderung werden die Nutzungsbedingungen um die Nutzung von Channels sowie die anonyme Nutzung der App erweitert. Zudem konnte noch kein Single-Sign-On umgesetzt werden, was in der Vorlage (Vorlage Nr.: 2021/0662) als besonderes Merkmal der App hervorgehoben war. – 4 – Ermächtigung zum Schließen von Anbieterverträgen mit In-App-Betreibern der Karlsruhe.App laut Anlage 7 Konkrete Rechte und Pflichten aus Kooperationen mit In-App-Betreibern müssen für jedes Vertragsverhältnis in individuellen Verträgen geregelt werden. Dazu zählen u. a. die konkrete Laufzeit, die Gesamtkosten der Kooperation für In-App-Betreiber, die Kündigungsfrist und das Zahlungsziel. Es werden Mitwirkungspflichten der In-App-Betreiber definiert, um eine hohe Qualität an Inhalten zu garantieren. Die gegenseitige Vertraulichkeit über Vertragsinhalte wird vertraglich fixiert. Um die Vertragsverhältnisse rechtssicher zu vereinbaren, muss die Stadtverwaltung ermächtigt werden, Anbieterverträge abzuschließen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss - 1. die Umbenennung der Multifunktions-App von "digital@KA" in "Karlsruhe.App" 2. die Entgeltordnung (Anlage 1) inkl. Preisübersicht (Anlage 2) sowie den sechsmonatigen Verzicht auf die Erhebung von Entgelten für Verträge, welche im ersten Halbjahr 2022 geschlossen werden. 3. die Änderung der Nutzungsbedingungen (Anlage 6) 4. den Abschluss standardisierter Anbieterverträge mit In-App-Betreibern für die eingerichtete Multifunktions-App (Vertrag siehe Anlage) und ermächtigt die Verwaltung, diesen mit interessierten Anbietern abzuschließen. Die Verwaltung kann noch Änderungen nicht grundsätzlicher Art vornehmen.
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Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Stand: Februar 2022 §1 Verwendungszweck der virtuellen öffentlichen Einrichtung Für die Zurverfügungstellung von Flächen in der virtuellen öffentlichen Einrichtung (vöE) Karlsruhe.App werden Entgelte erhoben. Diese richten sich nach der Art der Leistung und der Dauer der Buchung. §2 Arten der Leistungen Drei Arten von Leistungen werden zur Verfügung gestellt. Es können mehrere Leistungen gleichzeitig gebucht werden, ebenso mehrere Leistungen derselben Art. (1) Native-App-Verknüpfung: Die Native-App-Verknüpfung ist eine Verknüpfung zur App der buchenden Organisation. (2) Web-App-Verknüpfung: Die Web-App-Verknüpfung ist eine Verknüpfung auf die Online- Präsenz (Webseite, Webanwendung oder App). (3) Channel: Channels sind Kommunikationskanäle, die von der buchenden Organisation selbst mit Inhalten befüllt werden. Ein elektronischer Zugang zur Befüllung der Inhalte („Content- Management-System“) wird gestellt. §3 Entgelte (1) Für die drei Leistungen wird ein monatliches Entgelt erhoben. (2) Bezüglich der Höhe der Netto-Entgelte wird auf die beigefügte Preisliste (Anlage 1) in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen. Die Preisliste wird zusätzlich auf karlsruhe.de veröffentlicht. (3) Die Entgelte fallen je in Anspruch genommener Leistung an. Werden mehrere Leistungen derselben Leistungsart in Anspruch genommen, so ist für jede Einzelne das entsprechende Entgelt zu entrichten. (4) Die Entgelte werden einmal jährlich angepasst und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. (5) Von gemeinnützigen Vereinen im Sinne des § 52 AO werden die Entgelte nicht erhoben. Anlage 1 Entgeltordnung für die „Karlsruhe.App“ Virtuelle öffentliche Einrichtung (vöE) §4 Verträge mit Anbietenden (1) Rechte, Pflichten sowie weitere vertragliche Regelungen zwischen der Betreiberin und den Anbietenden werden jeweils über privatrechtliche Verträge (siehe Anlage) vereinbart. §5 Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt am 23. Februar 2022 in Kraft.
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Amt für Informationstechnik und DigitalisierungAnlage 2 Preisliste zur Entgeltordnung für die Karlsruhe.App Virtuelle Öffentliche Einrichtung (vöE) In-App-LeistungNettopreis 2022 je MonatNettopreis 2023 je Monat Channels63,00 € 67,00 € Web-Apps32,00 € 34,00 € Native Apps32,00 € 34,00 € Die Preise verstehen sich je Leistung , nicht je In-App-Anbieter. Anbieter können mehrere Leistungen derselben Art in Anspruch nehmen, für jede einzelne ist dabei ein Entgelt zu entrichten.
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Anlage 3 Erläuterungen zur Kalkulation der Entgelte für In-App-Angebote der Karlsruhe.App Die Kalkulation der Preise für die In-App-Angebote der Karlsruhe.App erfolgte auf Vollkostenbasis. Aufgrund der Neuartigkeit der Leistung und der noch fehlenden Erfahrungswerte der Vorjahre, ist eine auf Ist-Kosten basierende Kalkulation nicht möglich. Grundlage der Kalkulation bilden somit Plan-Ansätze des Teilhaushaltes 1700 im Rahmen der Haushaltsplanung 2022/2023, ergänzt um Schätzwerte, Hochrechnungen der Personalkosten sowie eine Periodisierung der einmaligen Vorlaufkosten. Arten der Leistungen Zunächst werden drei Arten von Leistungen zur Verfügung gestellt. Es können mehrere Leistungen gleichzeitig gebucht werden, ebenso mehrere Leistungen derselben Art. (1) Native-App-Verknüpfung: Die Native-App-Verknüpfung ist eine Verknüpfung zur App der buchenden Organisation (2) Web-App-Verknüpfung: Die Web-App-Verknüpfung ist eine Verknüpfung auf die Online- Präsenz (Webseite, Webanwendung oder App) (3) Channel: Channels sind Kommunikationskanäle, die von der buchenden Organisation selbst mit Inhalten befüllt werden. Ein elektronischer Zugang zur Befüllung der Inhalte („Content-Management-System“) wird gestellt. Hinweise zur Ermittlung der Gesamtkosten (1) Auf Basis der tatsächlichen Personalkosten 2021 wurden die Personalkosten 2022 und 2023 hochgerechnet. Hinzu kamen Gemeinkostenzuschläge, welche sich aus den Planzyklen ergeben und auf die 1,5 Stellen für die Karlsruhe.App heruntergerechnet wurden. (2) Als Sachkosten wurden insbesondere das laufende Marketing, App-Anpassungen und das Serverhosting identifiziert und geschätzt. (3) Die dritte große Position umfasst die kalkulatorische Periodisierung der Vorlaufkosten der App ab April 2021. Das vorgelagerte Förderprojekt lief bis zum 31.03.2021. Damit begann ab dem 01.04.2021 die Initialisierungsphase der App. Die ab diesem Zeitpunkt entstehenden Kosten fließen in die Vollkostenrechnung mit ein. Fördermittel, die vom Land für den Zeitraum 01.04.2021 bis 30.11.2021 geflossen sind, wurden bei der Ermittlung der Gesamtkosten in Abzug gebracht. Die Vorlaufkosten setzen sich aus den Kosten der initialen Werbekampagne sowie den Personalkosten der Produktmanagerinnen und Produktmanager zusammen. Eine Aktivierung der Kosten ist rechtlich ausgeschlossen, ebenso eine tatsächliche Rechnungsabgrenzung in die Folgejahre. Aufgrund von haushaltsrechtlichen Vorgaben sind diese Kosten aber in die Entgeltkalkulation einzubeziehen. Würden die Initialisierungskosten vollständig in 2022 bei der Entgeltermittlung berücksichtigt, so ist - aufgrund deren Höhe von 301.875 EUR - davon auszugehen, dass In-App-Betreiber die angebotene Leistung nicht annehmen werden. Da ein offizieller Abschrieb im Ergebnishaushalt nicht möglich ist, werden die Initialisierungskosten als virtuelle Abschreibung in der Kalkulation auf eine Laufzeit von 5 Jahren umgelegt. Die Ermittlung des virtuell abzuschreibenden Betrages erfolgt mittels Nebenrechnung. Bei dieser Vorgehensweise ergeben sich folgende Gesamtkosten für die Jahre 2022/2023: 2022: 267.196,00 EUR zzgl. 10.489,00 EUR Zentrale Gemeinkosten IT 2023: 268.907,19 EUR zzgl. 10.677,95 EUR Zentrale Gemeinkosten IT Die zentralen Gemeinkosten der IT werden nur für die Preisermittlung der externen Anbieter berücksichtigt und werden deshalb an dieser Stelle separat ausgewiesen. Darstellung der Verteilung der Gesamtkosten Die Karlsruhe.App ist ein neues und zeitgemäßes digitales Angebot der Stadt für die Menschen in Karlsruhe. Der Produktlaunch fand am 16.12.2021 statt. Sie soll alle digitalen Leistungen der Stadtverwaltung mobil nutzbar und personalisierbar in einer App zur Verfügung stellen. Um die Attraktivität und damit die Nutzung zu erhöhen, sollen auch digitale Angebote der stadtnahen Gesellschaften, aber auch der Medien, privater Unternehmen und Vereine gebündelt bereitgestellt werden. Die Nutzung der App ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos; In-App-Betreiber zahlen grundsätzlich ein Entgelt. Um eine solches Angebot mit der Stadt als Betreiberin auch kommunalrechtlich zu ermöglichen, wurde das Modell einer virtuellen öffentlichen Einrichtung entworfen. Diese wurde durch den Gemeinderat im Jahr 2021 gegründet. Damit ist die Stadt Betreiberin der App und verfolgt grundsätzlich keinerlei wirtschaftliches Interesse. Ziele sind vielmehr ▪ ein zeitgemäßes digitales Angebot ▪ neuer direkter, ungefilterter Kommunikationskanal der Stadt ▪ digitale Souveränität (technisch unabhängig von anderen Social Media Plattformen) ▪ Datenschutz- und IT-Sicherheitskonformität ▪ Bündelung der städtischen App-Aktivitäten auf einer Plattform für wirtschaftlicheren Betrieb sowie Verbesserung der Auffindbarkeit (zukünftiger) städtischer Apps ▪ gemeinsames koordiniertes Marketing und damit Investitionsschutz Ein Großteil der App generiert damit einen deutlichen Mehrwert für alle Dienststellen der Stadt, ähnlich der Bereitstellung der Homepage karlsruhe.de. Der Internetauftritt der Stadt, die App KA-Feedback sowie weitere Bürgerdienste werden bereits vollständig über ZGK E- Government abgerechnet. Durch das reine Vorhalten der Karlsruhe.App wird in einem ersten Schritt die Voraussetzung geschaffen, um städtische App-Aktivitäten zu bündeln. So soll beispielsweise KA-Feedback zukünftig in die Karlsruhe.App integriert werden. Eine Verrechnung der Kosten dieses allgemeinen Mehrwerts der Stadt Karlsruhe auf die In-App- Betreiber soll nicht erfolgen. Aus diesem Grund werden bei der Kalkulation 50 % der Gesamtkosten der Karlsruhe.App als Zentrale Gemeinkosten (E-Government) veranschlagt. Aufgrund der Neuartigkeit der App sowie des Fixkostencharakters der Gesamtkosten kann die Ermittlung des prozentualen ZGK- Anteils der App lediglich in Form einer Schätzung erfolgen. Die restlichen 50 % der Gesamtkosten werden leistungsabhängig auf nutzende Dienststellen (per interner Leistungsverrechnung) sowie In-App-Anbieter aufgeteilt. Die In-App-Anbieter setzen sich wiederum aus Zahlern (z. B. Unternehmen) sowie Nicht-Zahlern (gemeinnützige Vereine) zusammen. Gemeinnützige Vereine sind von der Erhebung eines Entgeltes gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 28.09.2021 freigestellt. Dies wurde bei der Ermittlung des Kostenanteils der Externen berücksichtigt. Hierfür anfallende Kosten verbleiben bei der Stadt Karlsruhe und werden nicht weiter verrechnet. Details, um welche Beträge es sich jeweils handelt, können Anlage 4 entnommen werden. Leistungsabhängige Verteilung der Gesamtkosten nach Abzug des ZGK-Anteils Die verbliebenen 50 % der Gesamtkosten werden anhand der geschätzten Stückzahlen auf die drei o. g. Leistungen und auf die drei Kundenbereiche aufgeteilt: (1) Interne Leistungsverrechnung (ILV) (2) Externe Abnehmer – Zahler (bspw. Unternehmen) (3) Externe Abnehmer – Nicht-Zahler (gemeinnützige Vereine) Dabei verursacht die Bereitstellung der Channels voraussichtlich den höheren Koordinationsaufwand bei der Stadt. Bei der Ermittlung der anteiligen Kosten wird daher für Channels ein Gewichtungsfaktor von 2,0 angesetzt. Native- und Web-Apps haben jeweils einen Gewichtungsfaktor von 1,0. Die Kosten jeder Abnehmer-/Leistungskombination werden durch die geschätzte Stückzahl geteilt, um die Stückkosten der jeweiligen Leistungen zu ermitteln. Für Externe ergeben sich bei dieser Vorgehensweise jeweils dieselben Stückkosten je Leistung. Die Stückkosten im ILV Bereich sind etwas geringer, da bei der IT anfallende ZGK- Aufwendungen ausschließlich auf die externen Produkte weiterverrechnet werden dürfen. Sowohl die Stückzahlen der internen als auch der externen Abnehmer können dabei nur geschätzt werden. Erfahrungswerte liegen nicht vor, auch hängt die tatsächliche Nachfrage wiederum von der Höhe der Preise ab. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Stückzahlen sowie der daraus resultierenden Selbstkosten, Preise und Nettoentgelte finden sich ausführlich in Anlage 5 sowie in komprimierter Form in Anlage 4. Stufenweise Erhöhung der zu berücksichtigen Kosten Zu hohe Preise haben - insbesondere in der Einführungsphase - eine abschreckende Wirkung auf potenzielle In-App-Betreiber. Eine einhundertprozentige Kostendeckung ist grundsätzlich erstrebenswert, führt jedoch zu stark erhöhten Preisen. Einige Interessenten haben in ersten Vorgesprächen bereits signalisiert, dass sie nicht bereit wären, monatliche Entgelte oberhalb gewisser Werte zu zahlen. Gerade in der Einführungsphase muss eine hohe Anzahl von Anbietern akquiriert werden. Andernfalls fehlen auch mittel- bis langfristig die nötigen Stückzahlen, um die Entgelte bei steigender Kostendeckung auf einem angemessenen Niveau zu halten. Um anfangs attraktive Preise bieten zu können, werden in 2022 nur 50 % der Selbstkosten für die Preisermittlung herangezogen. Im Jahr 2023 steigt der Anteil auf 60 %. Ziel ist es, spätestens ab 2027 über alle Kundenbereiche hinweg (interne sowie externe Abnehmer und ZGK) eine einhundertprozentige Kostendeckung zu erreichen. In Abhängigkeit der tatsächlichen Nachfrage ist die volle Kostendeckung zu einem früheren Zeitpunkt denkbar. Durch laufendes Marketing, welches den Bekanntheitsgrad sowie die Akzeptanz der App - und somit deren Attraktivität für In-App-Anbieter - erhöhen soll, wird versucht, bereits früher die vollständige Kostendeckung zu realisieren. Für 2024 wird es eine erneute Kalkulation auf Basis der Ist-Zahlen 2022 geben. Hier liegen dann erste Erfahrungen bezüglich der tatsächlichen Kosten sowie der Stückzahlen vor. Um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, sollen bei Vertragsabschluss innerhalb des ersten Halbjahres 2022 für zahlende Externe zudem die ersten sechs Monate kostenlos sein. Die tatsächliche Kostendeckung liegt für Externe deshalb mit knapp 25 % in 2022 zunächst unterhalb des zugrundeliegenden Kostenanteils i. H. v. 50 %. Ab 2023 entspricht der Ziel-Kostendeckungsgrad dem Anteil der berücksichtigten Kosten (s. Anlage 4). Für städtische Dienststellen beträgt der Ziel-Kostendeckungsgrad stets 100 %, eine stadtinterne Bezuschussung findet demnach nicht statt. Auch sind hier keine kostenlosen Probemonate vorgesehen. Preisübersicht Auf Basis der o.g. Vorgehensweise ergeben sich nach Auf-/Abrundung der ermittelten Werte folgende monatliche Nettopreise der In-App-Leistungen für zahlende In-App-Anbieter: In-App-Leistung Nettopreis 2022 Nettopreis 2023 Channels 63,00 € 67,00 € Web-Apps 32,00 € 34,00 € Native Apps 32,00 € 34,00 € Die Preise sind je angebotener Leistung zu zahlen. Anbietende können mehrere Leistungen derselben Art in Anspruch nehmen, für jede Einzelne ist dabei das oben aufgeführte Entgelt zu entrichten.
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Amt für Informationstechnik und DigitalisierungAnlage 4 Darstellung der Preise der In-App-Angebote für In-App-Betreiber für die Jahre 2022 und 2023. ChannelsWeb-AppsNative-AppsChannelsWeb-AppsNative-AppsChannelsWeb-AppsNative-AppsKontrollsumme Produktkosten (gesamt)11.133,17 € 5.566,58 € 5.566,58 € 48.728,27 € 24.364,13 € 24.364,13 € 12.182,07 € 6.091,03 € 6.091,03 € 133.598,00 € 277.685,00 € Stückzahl8883232328 88 Stückkosten pro Monat115,97 € 57,99 € 57,99 € 126,90 € 63,45 € 63,45 € 126,90 € 63,45 € 63,45 € Errechneter Einzelpreis pro Monat (50% der Selbstkosten - nur Externe)115,97 € 57,99 € 57,99 € 63,45 € 31,72 € 31,72 € 63,45 € 31,72 € 31,72 € Gerundete Preise pro Monat116,00 € 58,00 € 58,00 € 63,00 € 32,00 € 32,00 € 63,00 € 32,00 € 32,00 € Geschätztes Entgeltaufkommen pro Jahr* 11.136,00 € 5.568,00 € 5.568,00 € 12.096,00 € 6.144,00 € 6.144,00 € - € - € - € 133.598,00 € Kostendeckung (bezogen auf Teilprodukt)**: 100,03%100,03%100,03%24,82%25,22%25,22%0,00%0,00%0,00%100% Zuschuss Stadt Karlsruhe pro Jahr:- € - € - € 36.632,27 € 18.220,13 € 18.220,13 € 12.182,07 € 6.091,03 € 6.091,03 € - € 97.436,67 € * Basis: Neun abgerechnete Monate je Anbieter (nur Externe) ** Externe zahlende Anbieter erhalten in 2022 die ersten drei Monate kostenlos. Deshalb liegt die tatsächlich Kostendeckung unterhalb der 50%. ChannelsWeb-AppsNative-AppsChannelsWeb-AppsNative-AppsChannelsWeb-AppsNative-AppsKontrollsumme Produktkosten (gesamt)12.223,05 € 6.111,53 € 6.111,53 € 48.274,18 € 24.137,09 € 24.137,09 € 12.068,54 € 6.034,27 € 6.034,27 € 134.453,60 € 279.585,14 € Stückzahl10 10103636369 99 Stückkosten pro Jahr1.222,31 € 611,15 € 611,15 € 1.340,95 € 670,47 € 670,47 € 1.340,95 € 670,47 € 670,47 € Stückkosten pro Monat101,86 € 50,93 € 50,93 € 111,75 € 55,87 € 55,87 € 111,75 € 55,87 € 55,87 € Errechneter Einzelpreis pro Monat (60% der Selbstkosten - nur Externe)101,86 € 50,93 € 50,93 € 67,05 € 33,52 € 33,52 € 67,05 € 33,52 € 33,52 € Gerundete Preise pro Monat102,00 € 51,00 € 51,00 € 67,00 € 34,00 € 34,00 € 67,00 € 34,00 € 34,00 € Geschätztes Entgeltaufkommen pro Jahr 12.240,00 € 6.120,00 € 6.120,00 € 28.944,00 € 14.688,00 € 14.688,00 € - € - € - € 134.453,60 € Kostendeckung (Bezogen auf Teilprodukt)*: 100,14%100,14%100,14%59,96%60,85%60,85%0,00%0,00%0,00%100% Zuschuss Stadt Karlsruhe pro Jahr:- € - € - € 19.330,18 € 9.449,09 € 9.449,09 € 12.068,54 € 6.034,27 € 6.034,27 € - € 62.365,44 € Innerstädtisch (ILV)Externe (Zahler)Externe (Nicht-Zahler, Vereine etc.) ZGK E-Government 2022 Innerstädtisch (ILV)Externe (Zahler)Externe (Nicht-Zahler, Vereine etc.) ZGK E-Government 2023
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Amt für Informationstechnik und DigitalisierungAnlage 5 Gesamtkosten Karlsruhe.App - Ermittlung - Aufteilung und Preisermittlung Kostenart20222023Anzahl 2022Gewichtungsfaktor Anzahl intern Anzahl intern gewichtet Anzahl extern (inkl. Vereine) Anzahl extern gewichtet Personalkosten95.045,00 96.756,19 Channels28164080 Sachkosten90.000,00 90.000,00 Webapps1884040 Periodisierung Vorlaufkosten60.375,00 60.375,00 Native Apps1884040 Abschreibungen, Zinsen und Gemeinkosten IT21.776,00 21.776,00 32160 Gesamtkosten Karlsruhe.App (ohne ZGK)267.196,00 268.907,19 Zentrale Gemeinkosten (nur Externe)10.489,00 10.677,95 Gesamtkosten Karlsruhe.App (inkl. ZGK)277.685,00 279.585,14 Anzahl 2023Gewichtungsfaktor Anzahl intern Anzahl intern gewichtet Anzahl extern (inkl. Vereine) Anzahl extern gewichtet Kostendeckung20222023Channels210204590 Berücksichtigter Kostenanteil , bezogen auf Gesamtkosten ohne ZGK-Zuschlag nach Abzug Anteil ZGK E-Government (50%) - Betrifft nur Externe 50%60%Webapps110104545 Prozentualer Anteil ZGK an Gesamtkosten 50%50%Native Apps 110104545 Gesamtkosten ohne ZGK-Zuschlag nach Abzug Anteil ZGK-Government 133.598,00 134.453,60 40180 Gedeckte Kosten (inkl. ZGK) - beinhaltet aktuell noch NICHTZAHLER! 205.641,50 221.532,52 Gedeckte Kosten nach Abzug NICHTZAHLER193.459,43 209.350,46 Aufteilung Externe:Prozent Zahler80% Nicht-Zahler20% 1 von 3 Anlage 5 Intern Extern inkl. ZGK Zuschlag Anteil ZGK (50%) Channels11.133,17 60.910,33 Webapps5.566,58 30.455,17 Native Apps5.566,58 30.455,17 Kontrollsumme: Summe:22.266,33 121.820,67 133.598,00 277.685,00 ZGK Anteil ist keiner einzelnen Teilleistung zuordenbar Intern Extern inkl. ZGK Zuschlag Anteil ZGK (50%) Channels12.223,05 60.342,72 Webapps6.111,53 30.171,36 Native Apps6.111,53 30.171,36 Kontrollsumme: Summe:24.446,11 120.685,44 134.453,60 279.585,14 Intern (ILV) Extern inkl. ZGK Zuschlag Intern (ILV) Extern inkl. ZGK Zuschlag Intern (ILV) Extern inkl. ZGK Zuschlag Extern pro Jahr Channels1.391,65 1.522,76 115,97 126,90 115,97 63,45 761,38 Webapps695,82 761,38 57,99 63,45 57,99 31,72 380,69 Native Apps695,82 761,38 57,99 63,45 57,99 31,72 380,69 Anzurechnende Monate f. Externe bei Preisermittlung:12 Intern (ILV) Extern inkl. ZGK Zuschlag Intern (ILV) Extern inkl. ZGK Zuschlag Intern (ILV) Extern inkl. ZGK Zuschlag Extern pro Jahr Channels1.222,31 1.340,95 101,86 111,75 101,86 67,05 804,57 Webapps611,15 670,47 50,93 55,87 50,93 33,52 402,28 Native Apps611,15 670,47 50,93 55,87 50,93 33,52 402,28 Gesamtkosten 2022 pro Jahr je Teilleistung (Verteilung anhand Stückzahl). 2022 Gesamtkosten 2023 pro Jahr je Teilleistung (Verteilung anhand Stückzahl). 2023 Selbstkosten je Leistungseinheit und Nettopreisermittlung 2022 Selbstkosten 2022Nettopreis pro Monat auf Vollkostenbasis Nettopreis pro Monat bei 50% der Vollkosten Selbstkosten je Leistungseinheit und Nettopreisermittlung 2023 Selbstkosten 2023Nettopreis pro Monat auf Vollkostenbasis Nettopreis pro Monat bei 60% der Vollkosten 2 von 3 Anlage 5 Intern Externe (Zahler) - 80% Stückzahl "Externe" Externe (Nichtzahler) - 20% Stückzahl Externe Anteil ZGK Channels11.133,17 24.364,13 6.091,03 Webapps5.566,58 12.182,07 3.045,52 Native Apps5.566,58 12.182,07 3.045,52 Summe:22.266,33 48.728,27 12.182,07 133.598,00 216.774,67 Tatsächliches Entgelt bei 6 kostenlosen Monaten für externe Zahler 22.266,33 24.364,13 - Entgelt bei 100% Kostendeckung 22.266,33 97.456,53 24.364,13 133.598,00 277.685,00 Tatsächlicher Kostendeckungsgrad: Kostendeckung Zahler:25,00% Intern Externe (Zahler) - 80% Externe (Nichtzahler) - 20% Anteil ZGK Channels12.223,05 28.964,51 7.241,13 Webapps6.111,53 14.482,25 3.620,56 Native Apps6.111,53 14.482,25 3.620,56 Entgeltaufkommen 2023 - ohne Probemonate - Abrechnung voller 12 Monate 24.446,11 57.929,01 14.482,25 134.453,60 231.310,97 Entgeltaufkommen 2023 - ohne Probemonate - Abrechnung voller 12 Monate 24.446,11 57.929,01 - Kontrollsummen (Summe Entgelte/Kostendeckungsgrad) + ZGK: 24.446,11 96.548,35 24.137,09 134.453,60 279.585,14 Kostendeckung Zahler:60,00% Intern Extern inkl. ZGK Zuschlag Externe (Nichtzahler) - 20%Intern Extern inkl. ZGK Zuschlag Externe (Nichtzahler) - 20% Channels- 36.546,20 - 31.378,21 Webapps- 18.273,10 - 15.689,11 Native Apps- 18.273,10 - 15.689,11 Summe:- 73.092,40 24.364,13 - 62.756,43 14.482,25 Σ Zuschüsse 2022: 97.456,53 Σ Zuschüsse 2023: 77.238,68 Entgeltaufkommen 2022 je Teilleistung (Berechnung anhand der Stückzahl). 2022 Entgeltaufkommen 2023 je Teilleistung (Berechnung anhand der Stückzahl). 2023 Zuschuss Stadt KA pro Jahr je Teilleistung 20222023 3 von 3
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1 Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Karlsruhe.App Stand: Februar 2022 Vorbemerkung Die Stadt Karlsruhe (nachfolgend: Betreiberin) hat die Anwendungssoftware für Mobilgeräte „Karlsruhe.App“ (nachfolgend: App) entwickelt. Diese stellt die Betreiberin insbesondere ihren Bürgerinnen und Bürgern, aber auch allen anderen interessierten Personen zum Download und zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung (nachfolgend: Nutzerin und Nutzer). Die App schafft als digitale öffentliche Einrichtung im Sinne von § 10 Abs. 2 GemO einen digitalen Raum für vielfältige Informationsangebote und digitale Dienste der Stadt, stadtnaher Gesellschaften sowie staatlicher und privater Organisationen und Unternehmen (nachfolgend: Anbieter). Sie bildet den Rahmen und die digitale Infrastruktur, über die die Nutzerinnen und Nutzer künftig nach einmaliger Registrierung und Anmeldung oder als anonyme Nutzerinnen oder Nutzer Zugang zu den von den Anbietern integrierten Diensten erhalten. Anonyme Nutzerinnen und Nutzer der App haben im Vergleich zu registrierten Nutzerinnen und Nutzern lediglich Leserechte und können sich nicht aktiv (Schreibrechte) etwa an Umfragen, die über die Channels angeboten werden, beteiligen. Die Teilnahmeberechtigung für Anbieter richtet sich nach § 10 Abs. 2 bis 4 GemO. Die Betreiberin verfolgt mit der Zurverfügungstellung und dem Betrieb der App übergreifende Zwecke, nämlich die Schaffung eines virtuellen Raumes für die Stadtgesellschaft, die Schaffung einer digitalen Infrastruktur, eine Form „digitaler Daseinsfürsorge“ und letztlich eine Fortentwicklung in Richtung „digitale Souveränität“. 1. Allgemeines 1.1. Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der App und damit das Rechtsverhältnis zwischen der Betreiberin und den Nutzerinnen und Nutzern. Sie sind ausschließlich maßgebend. Etwaige anderslautende Nutzungsbedingungen einer Nutzerin oder eines Nutzers gelten nicht. Der Betrieb der App erfolgt durch das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung (der Betreiberin), 76124 Karlsruhe. 1.2. Die aktuelle Version der Nutzungsbedingungen kann über das Menü der App abgerufen werden. Diese sind in der App im Informationsbereich unter dem Stichwort Nutzungsbedingungen hinterlegt. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen den Nutzungsbedingungen vor der erstmaligen Nutzung der App zustimmen (Onboarding). 1.3. Die Betreiberin behält sich vor, die Nutzungsbedingungen bei Bedarf anzupassen. Die Betreiberin informiert die Nutzerinnen und Nutzer über jede Änderung der Anlage 6 2 Nutzungsbedingungen und stellt ihnen in der App eine aktualisierte Version der Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann per Email an it@karlsruhe.de der Änderung der Nutzungsbedingungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen widersprechen. Widerspricht die Nutzerin oder der Nutzer der Änderung der Nutzungsbedingungen, darf sie oder er die App nicht mehr benutzen. Ohne Widerspruch seitens der Nutzerin oder des Nutzers gelten die Änderungen mit Ablauf der Frist von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Information nach Satz 1 als wirksam vereinbart. 1.4. Bei Fragen, Beschwerden oder Beanstandungen in Bezug auf die App können sich die Nutzerinnen und Nutzer an diese Kontaktadresse wenden: Stadt Karlsruhe, Amt für Informationstechnik und Digitalisierung, 76124 Karlsruhe. 1.5. Die Betreiberin schließt mit den Anbietern Vereinbarungen ab, die die Modalitäten der Integration von Inhalten und Diensten in die App regeln. 2. Funktionsumfang und Nutzungsvoraussetzungen der App 2.1. Die App ist für die Betriebssysteme Android und iOS erhältlich und kann in den jeweiligen App-Stores zu den dort geregelten Bedingungen kostenfrei heruntergeladen und installiert werden. Für die Nutzerinnen und Nutzer können in diesem Zusammenhang Kosten für die Datenübertragung auf das Mobilgerät bei ihren Mobilfunkanbietern anfallen. 2.2. Die Nutzung der App ist unentgeltlich. Für die Nutzung der App müssen alle Nutzerinnen und Nutzer den Nutzungsbedingungen zustimmen. Die Nutzung der App ist ohne Registrierung eingeschränkt möglich. In diesem Fall erhält die Nutzerin oder Nutzer lediglich Leserechte (passive Nutzung). Die uneingeschränkte Nutzbarkeit der App (aktive Nutzung) setzt eine Registrierung der Nutzerin oder Nutzer voraus. Registrierte Nutzerinnen und Nutzer besitzen neben Leserechten auch Schreibrechte. Die im Rahmen der Registrierung erstellten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Die Kenntniserlangung der Zugangsdaten durch unbefugte Dritte ist der Betreiberin unverzüglich zu melden. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, einzelne Dienste und Angebote nur gegenüber volljährigen Nutzerinnen und Nutzern zu erbringen. 2.3. Die Betreiberin ist bestrebt, im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Möglichkeiten die Nutzung der App durchgehend zu ermöglichen. Ein Anspruch auf ununterbrochene, störungsfreie Verfügbarkeit der App besteht gleichwohl nicht. Die zeitlich uneingeschränkte, ständige Verfügbarkeit der App und ihrer Funktionen können nicht gewährleistet werden. So kann die Nutzbarkeit der App oder einzelner Funktionen aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder höherer Gewalt eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen sein. 3 Darüber hinaus ist die Betreiberin berechtigt, die Funktionen der App jederzeit zu verändern, zu erweitern oder diese ganz, teil- oder zeitweise einzustellen. Ferner besteht auch kein Anspruch der Nutzerin oder des Nutzers auf die (unveränderte) Nutzung einzelner oder sämtlicher Funktionen der App. Damit die Funktionen der App vollständig genutzt werden können, muss eine Internetverbindung des mobilen Endgerätes bestehen, auf dem die App installiert wurde. 2.4. Die Leistung der Betreiberin besteht in der Zurverfügungstellung und Zugänglichmachung eines digitalen Raumes, innerhalb dessen die Betreiberin selbst sowie andere Anbieter Inhalte wie Informationen und digitale Dienste anbieten. 2.5. Von der App angefragte Systemberechtigungen, wie etwa die Zugriffserlaubnis für die Standortermittlung, dienen ausschließlich dem ordnungsgemäßen Betrieb der App und ihrer Funktionen. Nicht erteilte oder nachträglich entzogene Systemberechtigungen können dazu führen, dass einzelne Funktionen der App nicht zur Verfügung stehen oder es zu Fehlern in der Anwendung der App kommt. 3. Rechte an Inhalten, Nutzungsrechte 3.1. Die App bildet den Rahmen für verschiedene und verschiedenartige digitale Inhalte, etwa in unterschiedlichen Formen veröffentlichte Informationen, Materialien und Medien, insbesondere Texte, Daten, Grafiken, Fotos, Software, Töne, Musik, Videos und andere bewegte und nicht bewegte Bilder. An diesen können geistige Eigentumsrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Datenbankrechte etc. bestehen. 3.2. An den von der Betreiberin selbst eingestellten Inhalten und soweit der Betreiberin an sonstigen Inhalten diese Rechte zustehen, räumt die Betreiberin den Nutzerinnen und Nutzern unentgeltlich das nicht ausschließliche, widerrufliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, diese Inhalte nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen und ausschließlich für private, nicht gewerbliche Zwecke zu nutzen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unter der auflösenden Bedingung der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen. Die Nutzerinnen und Nutzer sind nicht berechtigt, diese Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder auf sonstige Weise zu verbreiten. Zwingende gesetzliche Rechte, etwa die Vervielfältigung zum privaten und sonstigen Gebrauch nach § 53 UrhG, bleiben unberührt. 3.3. Die Betreiberin hat keinen Einfluss auf geistige Eigentumsrechte an den von den Anbietern eingestellten Inhalten (Drittinhalte). An diesen kann die Betreiberin den Nutzerinnen und Nutzern daher keine Rechte einräumen. 4 4. Pflichten und Verantwortlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer, Verbote 4.1. Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die App nur im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen und in Übereinstimmung mit geltendem, anwendbarem Recht zu nutzen. Sie haften für sämtliche unter ihren Zugangsdaten vorgenommenen Aktivitäten nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4.2. Inhalte, die gegen geltende gesetzliche Bestimmungen (insbesondere strafrechtliche und jugendschützende Normen) verstoßen oder unterhalb dieser Schwelle als sittenwidrig, diskriminierend, rassistisch, sexistisch, links- oder rechtsextrem oder religiöse Gefühle verletzend anzusehen sind, dürfen nicht eingestellt werden. 4.3. Es ist nicht gestattet, die App oder einzelne Inhalte Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, zu verkaufen oder anderweitig kommerziell etwa durch Veröffentlichung oder Lizenzierung zu verwerten. Eine Vermietung oder Verpachtung von Rechten an der App oder an einzelnen Inhalten ist ebenso untersagt, wie eine anderweitige Übertragung derselben. 4.4. Es ist nicht gestattet, die App zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, abgeleitete Arbeiten daraus zu erstellen, die App zurück zu entwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der App abzuleiten. Gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt, insbesondere das Recht der Nutzerin oder des Nutzers, die Apps zu dekompilieren (Auslesen des Quellcodes der App), um die erforderlichen Informationen zur Herstellung ihrer Interoperabilität mit anderen Programmen zu erhalten, sofern diese nicht zu angemessenen Bedingungen zugänglich gemacht werden. Ein Dekompilieren der App zu anderen Zwecken ist der Nutzerin oder dem Nutzer nicht gestattet. 4.5. Unzulässig ist zudem jede Nutzung der App sowie jede Handlung, die sich negativ auswirkt auf die App selbst oder mit ihr verbundenen Webseiten, oder auf Software, auf die durch die App zugegriffen wird. Verboten ist insbesondere jegliche Manipulation der App oder des Programmcodes, etwa durch Viren, Trojaner oder andere schädliche Programmcodes oder andere Maßnahmen oder Werkzeuge, die zu Schäden an der App, den integrierten Diensten, dem digitalen Inhalt, oder technischen Anlagen führen können. 4.6. Nutzerinnen und Nutzer, die eine den vorgehenden Absätzen widersprechende Nutzung feststellen, sollen dies der Betreiberin unter smart.city@karlsruhe.de melden. 4.7. Die Betreiberin behält sich vor, bei Verdacht einer rechtswidrigen oder strafbaren Handlung den Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls geeignete rechtliche Schritte einzuleiten, bis hin zur Veranlassung strafrechtlicher Ermittlungen. Die Betreiberin ist insbesondere berechtigt, den Zugang zu der App vorläufig zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Nutzerin oder ein Nutzer gegen Rechtsvorschriften verstoßen hat. 5 5. Vertragsdauer und Kündigung 5.1. Mit Erteilung der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen, sei es im Fall einer Registrierung oder bei anonymer Nutzung nimmt die Nutzerin oder der Nutzer das Angebot zur Nutzung der App der Betreiberin an. Dadurch wird ein Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Betreiberin kann die App jederzeit, ohne eine Ankündigungsfrist, mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise einstellen. Dadurch endet der Nutzungsvertrag. 5.2. Die registrierte Nutzerin oder der registrierte Nutzer kann den Vertrag jederzeit durch Löschung ihres oder seines Benutzerkontos kündigen. 5.3. Der Nutzungsvertrag endet auch, sofern die Nutzerin oder der Nutzer ihr oder sein Benutzerkonto 24 Monate nicht mehr benutzt hat. Nach vorhergehender Ankündigung an die im Benutzerkonto hinterlegte Nummer/Email- Adresse ist die Betreiberin berechtigt, das Benutzerkonto sowie die darin gespeicherten Daten zu löschen. In der Ankündigung wird der Nutzerin oder dem Nutzer die Möglichkeit eingeräumt, den Löschvorgang zu verhindern. 5.4. Bei anonymer Nutzung wird das Vertragsverhältnis durch Deinstallation der App beendet. 5.5. Das Recht auf fristlose Kündigung durch die Betreiberin bleibt unberührt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn die Nutzerin oder der Nutzer schwer oder beharrlich gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt. Die Betreiberin behält sich vor, den Zugang zu der App vorläufig zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Nutzerin oder der Nutzer schwer oder beharrlich gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. 6. Pflichten und Verantwortlichkeit der Betreiberin 6.1. Die Betreiberin stellt die App in ihrem jeweiligen tatsächlichen und technischen Zustand kostenlos zur Nutzung zur Verfügung. Die dauerhafte und uneingeschränkte Verfügbarkeit der App kann technisch nicht gewährleistet werden. Dies gilt auch für etwaige Supportleistungen. 6.2. Die Betreiberin bemüht sich um Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in der App veröffentlichten digitalen Inhalte, Informationen (z. B. Adressen, Öffnungszeiten, Eintrittspreise usw.) und Dienste. Sie übernimmt insoweit jedoch keine Gewähr. 6.3. In der App werden zahlreiche Inhalte, Informationen und Dienste durch von der Betreiberin unabhängige Anbieter zugänglich gemacht (Drittinhalte), insbesondere im Rahmen von sog. In-Apps und/oder Channels (Informationskanäle). Diese Drittinhalte werden durch Quellenangaben, das Logo des jeweiligen Anbieters oder Hinweise in sonstiger Weise gekennzeichnet. Die Aufnahme der Drittinhalte in die App beinhaltet dabei weder eine Empfehlung noch eine Garantie der Betreiberin in irgendeiner Hinsicht. Die Betreiberin macht sich diese nicht zu eigen, sondern vermittelt lediglich den Zugang zu den Drittinhalten. Zudem sind die Anbieter keine Erfüllungsgehilfen der Betreiberin. 6 6.4. Die Verantwortlichkeit für die Drittinhalte obliegt ausschließlich den jeweiligen Anbietern. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für solche Drittinhalte. Eine Prüfung insbesondere auf die Rechtmäßigkeit der Drittinhalte durch die Betreiberin erfolgt nicht. Bei Aufnahme der Drittinhalte in die App waren für die Betreiberin keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar. Auf nach diesem Zeitpunkt vorgenommene Änderungen hat die Betreiberin keinen Einfluss. 6.5. Für diese Drittinhalte können gesonderte oder zusätzliche Nutzungsbedingungen der Anbieter gelten, die von den Nutzerinnen und Nutzern gegebenenfalls gesondert akzeptiert müssen. 7. Haftung 7.1. Die Betreiberin haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und für von ihr ausdrücklich gewährte Garantien. 7.2. Wird die Betreiberin von einem Dritten wegen eines Verstoßes der Nutzerin oder des Nutzers gegen diese Nutzungsbedingungen in Anspruch genommen, stellt die Nutzerin oder der Nutzer die Betreiberin von sämtlichen Ansprüchen frei, die dadurch unmittelbar oder mittelbar entstehen. Dies gilt nicht, soweit die Nutzerin oder der Nutzer einen Verstoß nicht zu vertreten hat. 8. Datenschutz Die Betreiberin verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO (Nutzungsvertrag) zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Daten werden während der Dauer des Nutzungsvertrages gespeichert und nach Beendigung unwiderruflich gelöscht. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich unter https://www.karlsruhe.de/datenschutz.de, dort Ziffer 10. 9. Schlussbestimmungen 9.1. Sofern einzelne Regelungen dieser Nutzungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sind, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Regelung muss durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 9.2. Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und Lizenzen, die im Rahmen dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen gewährt wurden, ist unzulässig. 9.3. Für das Nutzungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist nicht anzuwenden. 7 9.4. Erfüllungsort ist Karlsruhe. Ausschließlicher Gerichtsstand ist ebenfalls Karlsruhe, sofern keine gesetzlich zwingenden Gerichtsstände bestehen; diese bleiben unberührt.
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Stand: 22.02.2022 Vertrag über die Integration von Inhalten in die Karlsruhe.App zwischen der Stadt Karlsruhe, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Leiter des Amts für Informationstechnik und Digitalisierung, 76124 Karlsruhe - Betreiberin – und ___________________________________________________________________________ - Anbieter – Präambel Die Stadt Karlsruhe hat die Anwendungssoftware für mobile Endgeräte „Karlsruhe.App“ (nachfolgend: App) entwickelt und stellt diese als digitale öffentliche Einrichtung im Sinne von § 10 Abs. 2 GemO insbesondere ihren Bürgerinnen und Bürgern und weiteren interessierten Personen zur Verfügung. Die App bietet den Rahmen und die digitale Infrastruktur für vielfältige Informationsangebote und digitale Dienste der Stadt, stadtnaher Gesellschaften sowie staatlicher und privater Organisationen und Unternehmen (nachfolgend: Anbieter). Ziel ist es, diese Inhalte zu bündeln und in die App zu integrieren. Dieser Vertrag dient der Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Stadt Karlsruhe als Betreiberin der App und den Anbietern, die ihre Inhalte in die App einfügen und dort anbieten. § 1 Integration von Inhalten und Diensten in die App Drei Arten von Leistungen werden zur Verfügung gestellt. Es können mehrere Leistungen gleichzeitig gebucht werden, ebenso mehrere Leistungen derselben Art. (1) Native-App-Verknüpfung: Die Native-App-Verknüpfung ist eine Verknüpfung zur App der buchenden Organisation. (2) Web-App-Verknüpfung: Die Web-App-Verknüpfung ist eine Verknüpfung auf die Online- Präsenz (Webseite, Webanwendung oder App). (3) Channel: Channels sind Kommunikationskanäle, die von der buchenden Organisation selbst mit Inhalten befüllt werden. Ein elektronischer Zugang zur Befüllung der Inhalte („Content-Management-System“) wird gestellt. Anlage 7 Zur technischen Einrichtung unterstützt die Stadt Karlsruhe Anbietende mit folgenden technischen Leistungen: - Einbettung von Grafiken und Texten in die App - Verknüpfung von digitalen Angeboten der Anbietenden in die App - Integration von nativen Apps über ein URL-Schema/Deep-Linking - Integration von Web-Apps - Erstellung und zur Verfügungstellung von Channels - Zurverfügungstellung von Software („Content-Management-System“) zur selbständigen Einpflegung von Inhalten - Redaktionelle Prüfung der Inhalte in Channels der App - Löschung von Daten innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Vertragslaufzeit § 2 Entgelt (1) Für die Leistungen der Betreiberin ist ein monatliches Entgelt zu entrichten o [Anzahl] x Native-App-Verknüpfung: ____________________Euro o [Anzahl] x Web-App-Verknüpfung: ______________________Euro o [Anzahl] x Channel: ___________________________________Euro, insgesamt monatlich__________ Euro. Die Grundzüge der Berechnung des konkreten Entgelts ergeben sich aus der diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügten Entgeltordnung sowie der als Anlage 2 beigefügten tabellarischen Kostenkalkulation. (2) Das Entgelt ist spätestens zum dritten Werktag eines jeden Quartals an die Betreiberin auf Kontonummer _________ bei __________, BLZ _______________ unter Angabe des Buchungszeichens ____________ im Voraus zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes auf dem Konto der Betreiberin an. (3) Bei verspäteter Zahlung des Entgelts ist die Betreiberin berechtigt, Mahnkosten in Höhe von ______ Euro zu verlangen, die gesetzlichen Regelungen über Verzugszinsen bleiben hiervon unberührt. Dem Anbieter bleibt der Nachweis gestattet, dass auf Grund der verspäteten Zahlung ein Mahnaufwand nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. (4) Wird der Vertrag vor dem 30.06.2022 geschlossen, werden für die ersten drei Monate keine Entgelte erhoben. Die Entgeltpflicht beginnt in dem Fall drei Monate nach dem in § 3 (1) festgelegten Vertragsbeginn. § 3 Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Die Vertragslaufzeit beginnt am ______________ und ist befristet auf ______Monate. Der Vertrag verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn keine Kündigung erfolgt. (2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Betreiberin liegt insbesondere vor, wenn (a) der Anbieter rechtswidrige Inhalte in der App auch nach Aufforderung durch die Betreiberin trotz angemessener Fristsetzung nicht entfernt. (b) Pflichten aus diesem Vertrage in schwerwiegender Weise verletzt werden, insbesondere die in §4 genannten Mitwirkungspflichten und Verbote. (c) der Anbieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht. (4) Mit Wirksamwerden der Kündigung ist die Betreiberin berechtigt, Inhalte aus der App zu entfernen. § 4 Pflichten und Verantwortlichkeiten der Anbieter, Verbote (1) Der Anbieter wird die erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch die Betreiberin erforderlich und allgemein üblich sind. (2) In Channels ist mindestens ein Beitrag pro Woche zu leisten, um die Nützlichkeit der App für die Nutzerinnen und Nutzer auf einem hohen Niveau zu halten. (3) Der Anbieter ist verpflichtet, die App nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zweckes und unter Beachtung des geltenden Rechts zu nutzen. Er hat insbesondere die Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen, zum Datenschutz sowie die Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung nach dem Telemediengesetz zu beachten. (4) Inhalte, die gegen geltende gesetzliche Bestimmungen (insbesondere strafrechtliche und jugendschützende Normen) verstoßen oder unterhalb dieser Schwelle als sittenwidrig, diskriminierend, rassistisch, sexistisch, links- oder rechtsextrem oder religiöse Gefühle verletzend anzusehen sind, dürfen nicht eingestellt werden. (5) Es ist nicht gestattet, die App oder einzelne Inhalte Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, zu verkaufen oder anderweitig kommerziell etwa durch Veröffentlichung oder Lizenzierung zu verwerten. Eine Vermietung oder Verpachtung von Rechten an der App oder an einzelnen Inhalten ist ebenso untersagt, wie eine anderweitige Übertragung derselben. (6) Es ist nicht gestattet, die App zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, abgeleitete Arbeiten daraus zu erstellen, die App zurückzuentwickeln, disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der App abzuleiten. Gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt. Ein Dekompilieren der App zu anderen Zwecken ist den Anbietern untersagt. (7) Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass von den Inhalten einschließlich der von ihm installierten Programme, Skripte oder sonstiger Applikationen keine Gefährdung für die Sicherheit und Integrität der Infrastruktur der Betreiberin sowie anderer Anbieter ausgeht. Hegt der Anbieter den Verdacht, dass ein solcher Fall eingetreten ist, hat er die Betreiberin unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Besteht der begründete Verdacht, dass eine der vorgenannten Situationen eingetreten ist, ist die Betreiberin berechtigt, Inhalte einschließlich Programmen, Skripten oder sonstigen Applikationen, sofern dies zur Schadensbehebung oder -begrenzung zum konkreten Zeitpunkt erforderlich scheint, zu isolieren, zu deaktivieren, zu deinstallieren und/oder die Anbindung der betroffenen Inhalte an das Internet zu unterbrechen. (8) Unzulässig ist zudem jede Nutzung der App, die sich negativ auswirkt auf die App selbst oder mit ihr verbundene Apps, Webseiten oder auf Software auf die durch die App zugegriffen wird. Verboten ist insbesondere jegliche Manipulation der App oder des Programmcodes etwa durch Viren, Trojaner oder andere schädliche Programmcodes oder andere Aktionen oder Werkzeuge die zu Schäden an der App, den integrierten Diensten, dem digitalen Inhalt, oder technischen Anlagen auch der anderen Anbieter führen können. (9) Hat die Betreiberin in den vorgenannten Fällen selbst Maßnahmen ergriffen, wird sie den Anbieter unverzüglich hierüber informieren. § 5 Pflichten und Verantwortlichkeit der Betreiberin (1) Die Betreiberin ist bestrebt, im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Möglichkeiten die Nutzung der App durchgehend zu ermöglichen. Ein Anspruch auf ununterbrochene, störungsfreie Verfügbarkeit der App besteht gleichwohl nicht. So kann die Nutzbarkeit der App oder einzelner Funktionen aufgrund von Wartungsarbeiten, technischer Störungen oder höherer Gewalt im Rahmen des Üblichen eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen sein. (2) Die Betreiberin ist berechtigt, die Funktionen der App weiterzuentwickeln, zu erweitern und zu verändern. Wesentliche Veränderungen wird die Betreiberin im Vorhinein anzeigen. (3) Die Betreiberin stellt die Zugangsdaten zu der Plattform zur Verfügung und erklärt die Funktionen des Content-Management-Systems. (4) Die Betreiberin nimmt Beanstandungen und Vorschläge entgegen mit dem Ziel einer Verbesserung des Angebots. § 6 Gewährleistung und Haftung (1) Die Betreiberin haftet nicht für die von dem Anbieter eingebrachten Inhalte. Es gelten die §§ 8 bis 10 TMG. (2) Im Übrigen gelten für eine Haftung der Betreiberin auf Schadensersatz – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen: (a) Die Betreiberin haftet, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anbieter als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn die Betreiberin eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. (b) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter der Betreiberin, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich die Betreiberin zur Vertragserfüllung bedient. (3) Der Anbieter verpflichtet sich, die Betreiberin von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste der Betreiberin durch den Anbieter gegen die Betreiberin erhoben werden, insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften. Dies umfasst insbesondere auch die Freistellung von Ansprüchen, die eine Nutzerin oder ein Nutzer gegen die Betreiberin im Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte des Anbieters geltend macht. Ferner ist der Anbieter verpflichtet, für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen aufzukommen, die der Betreiberin im Zusammenhang mit einer schuldhaften vertrags- oder gesetzwidrigen Nutzung ihrer Dienste durch den Anbieter entstehen, insbesondere durch die Geltendmachung von Ansprüchen wegen möglicher Verstöße durch Dritte. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Verpflichtung, die Betreiberin von notwendigen Rechtsverteidigungskosten freizustellen. Der Anbieter ist zur unverzüglichen Information der Betreiberin verpflichtet, wenn er eine Verletzung Dritter erkennt oder ihm diesbezüglich Anhaltspunkte vorliegen. (4) Soweit aufgrund dieses Vertrages Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden (§ 3 Nr. 24 TKG) haftet die Betreiberin beschränkt nach den Vorschriften des TKG (§ 44a TKG). (5) Die Betreiberin ist berechtigt, die Inhalte des Anbieters vorläufig zu sperren, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass eingestellte Inhalte rechtswidrig sind oder ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit gegeben ist. Ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit liegt insbesondere vor, wenn die Betreiberin eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten oder wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen wird und die Abmahnung bzw. das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, ist der Anbieter zuvor anzuhören, sonst unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Sofern sich die Inhalte als rechtswidrig erweisen, ist der Anbieter verpflichtet, diese dauerhaft zu entfernen. Erfolgt dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist die Betreiberin zur Löschung der rechtswidrigen Inhalte berechtigt. § 7 Vertraulichkeit (1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen einschließlich des Inhalts dieses Vertrages vertraulich behandeln. (2) Unberührt bleiben gesetzliche Offenbarungspflichten, bei der Betreiberin insbesondere die notwendige Beteiligung kommunaler Gremien. § 8 Schlussbestimmungen (1) Sofern einzelne Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sind, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Regelung muss durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (2) Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (3) Erfüllungsort ist Karlsruhe. Ausschließlicher Gerichtsstand ist ebenfalls Karlsruhe, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände bestehen; diese bleiben unberührt.
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Niederschrift 35. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Februar 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Einführung einer Entgeltordnung sowie weiterer Regelungen für die Karlsruhe.App Vorlage: 2022/0025 Punkt 7.1 der Tagesordnung: Einführung einer Entgeltordnung sowie weiterer Regelungen für die Karlsruhe.App Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2022/0025/1 Punkt 7.2 der Tagesordnung: Einführung einer Entgeltordnung sowie weiterer Regelungen für die Karlsruhe.App Änderungsantrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0025/2 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss - 1. die Umbenennung der Multifunktions-App von "digital@KA" in "Karlsruhe.App" 2. die Entgeltordnung (Anlage 1) inkl. Preisübersicht (Anlage 2) sowie den sechsmonatigen Verzicht auf die Erhebung von Entgelten für Verträge, welche im ersten Halbjahr 2022 ge- schlossen werden. 3. die Änderung der Nutzungsbedingungen (Anlage 6) 4. den Abschluss standardisierter Anbieterverträge mit In-App-Betreibern für die eingerichtete Multifunktions-App (Vertrag siehe Anlage) und ermächtigt die Verwaltung, diesen mit inte- ressierten Anbietern abzuschließen. Die Verwaltung kann noch Änderungen nicht grundsätzlicher Art vornehmen. Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag KAL/Die Partei: Mehrheitliche Ablehnung. Änderungsantrag GRÜNE: Mehrheitliche Ablehnung. – 2 – Unveränderte Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 26. Januar 2022 und im Hauptaus- schuss am 8. Februar 2022. Stadtrat Bauer (GRÜNE): Von der Digitalstrategie zur Karlsruhe.App haben wir in beiden Fällen viel vor, beides hat großes Potenzial. Bei der App gab es allerdings ein bisschen einen holprigen Start. Ich denke, das ist in Ordnung, das hier zu sagen. Es ist in der Öffentlichkeit angekommen. Grundsätzlich sagen wir als Fraktion, wir stehen hinter der App, wir stehen hinter dem innovati- ven Betreiberkonzept. Wir sind auch grundsätzlich mit der vorgeschlagenen Entgeltordnung so einverstanden, und wir wollen, dass dieses Projekt ein Erfolg wird. Ein Erfolg ist es dann, wenn es möglichst viele Nutzer*innen hat, wenn es ein möglichst vielfältiges Angebot hat und beides natürlich auf möglichst lange Dauer. Wie wir da hinkommen, das ist, glaube ich, eher die Frage, die sich heute stellt in einer viel- leicht Detailfrage, aber vielleicht ist es auch eben eine sehr wichtige. Das Grundproblem ist ja aktuell, dass die App noch einen sehr eingeschränkten Funktionsumfang hat, das Single Sign-on Feature beispielsweise als Alleinstellungsmerkmal, das fehlt im Moment. Die Bedienbarkeit, gerade auf mobilen Endgeräten, ist aufgrund der im Moment noch aktiven alten städtischen Webseite sehr eingeschränkt, und dadurch kommt es aus unserer Sicht eben zu einem Missver- hältnis zwischen dem Angebot der App und den Kosten, die dann zu Beginn auf die externen Betreiber*innen zukommen, und dieses Missverhältnis könnte abschrecken. Das hat auch die Stadtverwaltung erkannt und hat ja bereits einen Vorschlag gemacht, ein Entgegenkommen auf sechs Monate anfänglich kostenfreier Nutzung. Wir haben trotzdem unseren Änderungsantrag aufrechterhalten. Ich habe es schon gesagt, es ist eigentlich eine Abwägungsfrage im Endeffekt. Wir möchten die zwölf Monate kostenfreie Anlaufzeit nach Vertragsabschluss und das eben auch ausweiten, den Angebotszeitraum, auf das gesamte Jahr 2022. Wir möchten dadurch mehr Karlsruher Unternehmen, besonders kleinen Unternehmen, die Chance bieten, das Ange- bot niedrigschwellig und vor allem risikofrei über einen längeren Zeitraum testen zu können. Wir möchten die Chance bieten, dass externe Anbieter*innen die App dann auch dann noch testen können, wenn dann die erwähnten Features nachgerüstet sind und das vielleicht auch für einen längeren Zeitraum. Manche haben ja nicht die großen Kapazitäten wie Großunter- nehmen, dass sie dann eben auch die nötige Zeit brauchen, und wir möchten vor allem den Nutzer*innen von Beginn an ein möglichst breites Angebot an App-Inhalten bieten. Das ist nämlich das, was die User*innen auf Dauer bindet an die App. Das Vorgehen halten wir für transparent für die Kund*innen von Anfang an, von Vertragsbeginn an, wenn wir es so machen, wie wir vorgeschlagen haben. Das wiederum ist bei dem Antrag der KAL und Die PARTEI nicht so. Wenn man unbefristet kostenlos das Angebot macht, dann ist das die Katze im Sack kaufen, wenn danach erst die Entgelte dann festgelegt werden. Deswegen möchten wir diesen Antrag ablehnen heute und werben für unseren Änderungsantrag. Stadtrat Müller (CDU): Wir entscheiden heute über die Einführung der Entgeltverordnung zu der Karlsruhe.App und damit einhergehend in einem weiteren Punkt, einem Art Unterpunkt, über den Verzicht auf das erste Halbjahr, also sprich bis einschließlich Juni 2022, auf die Erhe- bung der entsprechenden Entgelte. Wir sehen, und da gehen wir eigentlich auch mit der Ver- – 3 – waltung mit, eine Ausweitung eines solchen Verzichts auf diese Entgelte weder unbefristet noch auf das Jahresende als solches, weil wir glauben, dass auf der ganzen Geschichte jetzt ein bisschen so ein Knopf dran muss, so eine gewisse Verlässlichkeit, wo letztendlich dann auch die Unternehmen und allen voran die Medienunternehmen dann ein verbindliches Werk haben, nämlich eine Grundlage, um mit der Stadt für diese Karlsruhe.App in eine Vertragsverhandlung zu gehen mit bestimmten Parametern, die eben eine Entgeltverordnung auch liefern und letzt- endlich dann zum Vertragsabschluss kommen können. Aber auch, und das möchte ich sagen, sehen wir eine Verlängerung über das erste Halbjahr 2022 hinaus auch unter dem Gesamtein- druck der Haushaltslage nicht als erforderlich und auch nicht als möglich an, sodass wir, wie bereits erwähnt, der Stellungnahme der Verwaltung oder vielmehr der Empfehlung der Verwal- tung, es auf dieses erste Halbjahr zu begrenzen, Folge leisten würden. Stadtrat Zeh (SPD): Die neue Karlsruhe.App ist schon an den Start gegangen Ende des vergan- genen Jahres, aber es war natürlich auch den Fördermitteln geschuldet. Die wollten durchaus was sehen. Deshalb würde ich dem Kollegen Bauer widersprechen, wenn er hier vom holprigen Start spricht. Es ist natürlich der Start mit geringerem Funktionsumfang. Letztendlich ist ver- sprochen, dass im Frühjahr deutliche Updates kommen, die auch mehr Funktionsumfang er- warten, sodass man Mitte des Jahres deutlich sieht, was die neue App alles kann, was das neue digitale Angebot umfasst, weil im Moment sind nur solche Applikationen im Wesentlichen drin, die auch auf der Karlsruher Seite zu sehen sind. Wir wollen natürlich deutlich mehr Inhalte ha- ben. Es ist klar, es ist eine Bündelung von allen möglichen Karlsruher Angeboten, die man nicht dann einzeln aus dem App-Store herausladen muss, sondern einfach sehr leicht hinzufügen kann. Es ist natürlich die Ungeduld schon da, mehr Inhalte auch tatsächlich zu sehen. Letztendlich verur- sacht es natürlich auch Kosten, auch wenn diese neue virtuelle öffentliche Einrichtung bis jetzt erstmalig und einmalig in Deutschland ist, so wollen wir doch auch hier weiter Vorreiter sein. Software kostet auch Geld. Es gibt einige Fraktionen, die hier die Spendierhosen anhaben, ha- ben wir nicht. Es wurde ja eine IT-Kommission zuerst mal auf drei Monate und drei Monate begrenzt. Die Verwaltung hat dann von sich auf ein halbes Jahr und ein halbes Jahr erweitert, die kostenfreie Einführungsphase. Wir halten das durchaus für richtig und lehnen deshalb alle Änderungsanträge ab. Wir wünschen natürlich auch dieser App viel Erfolg, um so Karlsruhe bes- ser als IT-Hauptstadt Deutschlands darzustellen. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Es gab ja viel Kritik an der App in der letzten Zeit und das nicht nur zu Unrecht, das uns ja auch einige Fachleute bestätigen. Deshalb dachten wir, dass wir die Attraktivität der App dadurch steigern, indem wir zunächst die kostenlose Nutzung nicht be- grenzen, dafür aber dann im Gegenzug eine Evaluation im Herbst machen, bis im Grunde die App so läuft, wie sie laufen soll. Ganz wichtig ist uns vor allem, dass die weiteren Entwicklungs- schritte der App in der Öffentlichkeit transparent dargelegt werden. Das war es schon, danke. Stadtrat Høyem (FDP): Die Karlsruhe.App hat angefangen, das ist gut. Die Karlsruhe.App bietet ganz, ganz wenig Mehrwert zurzeit, das ist schlecht. Deshalb müssen wir klar eine Anfangszeit, eine Anlaufzeit haben. Wir finden, die sechs Monate sind ein vernünftiger Vorschlag. Man könnte das eigentlich kombiniert haben mit einer bestimmten Anzahl von Benutzern, 10.000 beispielsweise. Da könnte man sagen, wenn man 10.000 hat, muss man bezahlen. Wir lehnen aber die zwei Änderungsvorschläge ab und unterstützen den Vorschlag von der Verwaltung. – 4 – Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich kann mich für meine Fraktion den Ausführungen von Herrn Zeh und Herrn Høyem anschließen. Wir sehen es auch so, die App musste an den Start gehen, damit die Förderungsrandbedingungen erfüllt waren. Natürlich war sie noch nicht so, wie sie eigent- lich hätte sein müssen zu dem Zeitpunkt, aber so ist es halt bei solchen Projekten und dass jetzt ein halbes Jahr zusätzlich dazugegeben wurde, halten wir für einen guten Kompromiss, und deswegen tragen wir den Verwaltungsvorschlag mit und lehnen die Änderungsanträge ab. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Bei solchen Apps kann man ja gefühlt immer alles falsch ma- chen, wenn man sie entwickelt. Das ist tatsächlich so. Ich habe ja die Erfahrung in meinem be- ruflichen Leben, dass man da eigentlich immer nur Kritik abbekommt, wenn man das am An- fang macht. Also, gewinnen kann man nie und ich glaube, ein Fehler, und deshalb stimmen wir heute auch dem Änderungsantrag der GRÜNEN zu, ist immer das Gefühl, möglichst schnell Geld verlangen zu wollen, damit man die Entwicklungskosten wieder einspielt. In den meisten Fällen stellt sich das als Fehler heraus, weil ich glaube, so eine App wird nur dann erfolgreich, wenn möglichst viele Nutzer*innen sie nutzen. Hier eine App zu entwickeln, ist keine Raketenwissen- schaft, sondern das kann jeder. Es ist an der Stelle innovativ, dass die Stadt Karlsruhe es macht oder herausragend und dort eine Plattform zu schaffen, aber ich glaube, dass die zwölf Monate durchaus sinnvoll sind, um eine maximale Durchdringung zu erreichen. Es kommt auch so rüber manchmal, als wäre das dann alles kostenlos für Betreiber*innen, die da draufgehen. Die Wahrheit ist da natürlich, dass Unternehmen oder wer auch immer auf die App geht, enorme Aufwendungen am Anfang haben, um sich dort rein zu integrieren. Sie müssen Personal auf- wenden, sie müssen Angebote schaffen, und ich glaube, die zwölf Monate zu lassen, ist sicher- lich sinnvoll und dann, Herr Zeh, hat es nicht direkt was mit Spendierhosen zu tun, sondern e- her ökonomischen Abwägungen,. Wenn wir jetzt die paar Euro abkassieren, dann ist das zwar nett für die Kurzfristigkeit, ist aber ein schlechter Effekt auf der mittelfristigen Ebene, weil wir dort die Nutzer*innen nicht akquirieren. Deshalb macht es viel mehr Sinn, darauf zu setzen, möglichst viele zu haben und dann in eine Verpreisung reinzugehen, deshalb Zustimmung zum Antrag der GRÜNEN heute. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Auf der Google Play-Liste steht drauf, Ansammlung von Links als Kritik, kein einziger Dienst digital, nur Links, Surfen, ist auf der Startseite schneller, und dann antwortet die Stadtverwaltung, wir hoffen, Sie in Zukunft überzeugen zu können. Das heißt, Sie sagen damit eigentlich, dass die App noch nicht so überzeugen kann, und deswegen finden wir das auch nicht richtig, an der Stelle gleich das Geld zu verdienen und Geld zu verlangen. Wir können hier mit den GRÜNEN wirklich mitgehen, weil die App braucht eine gewisse Tiefenein- bindung, dass man sich einmal anmeldet und dann bei anderen Apps gleichzeitig auch gleich arbeiten kann, ohne sich erneut anzumelden. Das ist der Charme von so einer App, und das bietet diese noch nicht. Deswegen glauben wir, wir brauchen ein Jahr Zeit, dass wir so weit sind. Wenn diese Reife da ist, dann können wir Geld verlangen dafür. Das ist ganz in unserem Sinne, aber dieses Jahr brauchen wir. Also, wir werden den GRÜNEN zustimmen. Der Vorsitzende: Vielen Dank, das waren alle Wortmeldungen. Jetzt rufe ich auf den Ände- rungsantrag der KAL/Die PARTEI unter 7.2, weil das der weitergehende ist, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Ich rufe auf unter 7.1 den Änderungsantrag der GRÜNEN, da geht es um die zwölf Monate, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. – 5 – Damit kommt die unveränderte Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abstimmung, und ich bit- te Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. März 2022