Sachstand Leiharbeit
| Vorlage: | 2022/0024 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 07.01.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.02.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0024 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Sachstand Leiharbeit Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.02.2022 7.1 X Kenntnisnahme Information (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht des Amtes für Abfallwirtschaft zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Ca. 1,34 Mio. € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Er- läuterungsteil dargestellt. Deckung im Rahmen des Gesamtan- satzes des städtischen Personalbud- gets 2021. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Entwicklung der Leiharbeit von 2018-2021 Beim Amt für Abfallwirtschaft (AfA) kommt es immer wieder zu personellen Engpässen aufgrund von Krank- heitsausfällen des Stammpersonals. So zeigt sich im Vergleich zum Verwaltungspersonal im gewerblichen Bereich in der Regel eine deutlich höhere Krankheitsquote aufgrund der höheren körperlichen Belastung und der Arbeit im Freien. Um eine zuverlässige und kontinuierliche Aufgabenerfüllung vor allem im Bereich der Entsorgungslogistik (Abfallsammlung), der Stadtreinigung, aber auch im Bereich der Wertstoffstationen und Kompostplätze zu gewährleisten, ist es unabdingbar, kurzfristig auf Ersatzpersonal im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zurückgreifen zu können. Dabei sind im Bereich der Abfallsammlung die Positionen als Müllladerin und Mülllader sowie als Kraftfah- rerin und Kraftfahrer betroffen. Darüber hinaus wird für die Laubsammlung in den Herbstmonaten im Be- reich der Stadtreinigung Leiharbeitspersonal eingesetzt, um saisonale Arbeitsspitzen kompensieren zu kön- nen. Um den Betrieb der Wertstoffstationen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei krankheitsbedingten Ausfällen des Stammpersonals gewährleisten zu können, wird auch auf den Wertstoffstationen vereinzelt Leiharbeitspersonal eingesetzt. Darüber hinaus werden im Bereich der Kantine bei Abwesenheit des Kochs sowie krankheitsbedingten Aus- fällen des Kantinenpersonals Leiharbeitskräfte eingesetzt. Die Abfallentsorgung stellt als kritische Infrastruktur einen wichtigen Teil der Daseinsvorsorge dar. Deshalb muss gewährleistet sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern ein vollumfänglicher Service geboten werden kann. Auch ist dies erforderlich, um den gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen. Das Amt für Abfallwirtschaft ist bestrebt, den Abruf von Leiharbeitenden so gering wie möglich zu halten. Deshalb wurden und werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den hohen Krankenstand des Stammpersonals zu reduzieren bzw. wo nötig durch interne Maßnahmen zu kompensieren: - Führen von Rückkehr- und Fehlzeitengesprächen - Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) - Einführung eines Gesundheitszirkels als innerbetrieblichen Arbeitskreis, in dem gemischte Kleingruppen von AfA-Mitarbeitenden sich mit den Arbeitsbedingungen auseinandersetzen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Ziel ist, insbesondere die gesundheitsrelevanten Arbeitsbedingungen zu verbessern. Der Gesundheitszirkel konnte coronabedingt leider bislang nicht fortgeführt werden. - Gesundheitliche Prävention, um schon die Entstehung von Verletzungen und Erkrankungen zu verhin- dern (Ansatzpunkte sind beispielweise gesunde Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtmittelvor- sorge), wird stärker in den Fokus genommen; so ist eine noch engere Zusammenarbeit mit dem Ärztli- chen Dienst, je nach dessen Kapazität, geplant, um das Vorsorgeangebot für die Mitarbeitenden des Amtes für Abfallwirtschaft auszuweiten (coronabedingt leider im Moment nicht durchführbar). - Mit Implementierung der Behördenfahrschule sowie mit der Einrichtung von fünf Springerstellen (Fah- rerin und Fahrer sowie Laderin und Lader) im Bereich der Entsorgungslogistik soll der Bedarf an Fahre- rinnen und Fahrern mit eigenem Personal abgedeckt werden und den Mitarbeitenden eine Personal- entwicklungsperspektive geboten werden. – 3 – - Darüber hinaus wurde ab dem 1. September 2021 im Bereich der Kantine ein Ausbildungsplatz für eine Fachkraft im Gastgewerbe geschaffen. Das AfA erhofft sich dadurch perspektivisch geringere Abrufe von Leiharbeitskräften in diesem Bereich. - Im Rahmen einer Dienstanweisung zum Abruf von Leiharbeitskräften wurde der spezifische Ablauf des Abrufs von Leiharbeitskräften für eine wirtschaftliche, transparente und rechtmäßige Bewirtschaftung des zur Verfügung gestellten Budgets geregelt. So dürfen die Arbeitskräfte nur abgerufen werden, wenn Personalmangel herrscht und dieser nicht durch Aufgabenverlagerung oder Umorganisations- maßnahmen behoben werden kann. Die Sachgebietsleitungen haben das Budget für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung perma- nent zu überwachen und der jeweiligen Abteilungsleitung mitzuteilen. 2. Überblick a) Arbeitstage Leiharbeit Bezeichnung 2021 2020 2019 2018 Mülllader*in 3.736 2.140 3.365 3.552 Straßenreiniger*in (Laubsammlung) 230 211 193 178 Hilfskraft Wertstoffstationen etc. 159 84 147 81 Fahrer*in 598 523 823 645 Kantine 47 148 194 233 Mitarbeiter*in auf Kompostplätzen 86 0 0 0 b) Kosten der Leiharbeit Bezeichnung 2021* 2020 2019 2018 Mülllader*in 972.387 € 334.708 € 521.789 € 551.241 € Straßenreiniger*in (Laubsammlung) 55.642 € 33.784 € 31.567 € 27.197 € Hilfskraft Wertstoffstationen etc. 43.581 € 14.255 € 23.416 € 9.619 € Fahrer*in 230.409 € 133.902 € 206.846 € 163.268 € Kantine 8.075 € 23.016 € 30.260 € 36.293 € Mitarbeiter*in auf Kompostplätzen 27.157 € 0 € 0 € 0 € *Stand IST 30.11. mit Prognose auf 31.12. – 4 – 3. Fazit Der Überblick zeigt, dass das Amt für Abfallwirtschaft im Jahr 2020 die Inanspruchnahme von Leiharbeit entsprechend der Vorgaben senken konnte. Im Jahr 2021 ist allerdings wieder ein Anstieg der Leiharbeit erfolgt. Ein Teil der damit verbundenen Kos- tensteigerung hängt damit zusammen, dass seit dem 1. April 2021 (die vorherige Vertragslaufzeit ging vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2021) die Vorgaben des Equal-Pay, die der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. Mai 2019 beschlossen hat, umgesetzt werden. Dadurch kam es im Vergleich zum Jahr 2022 zu einer deutlichen Anhebung der Stundenpreise, vor allem im Bereich der Müllladerinnen und Mülllader (hier allein um ca. 71 %). Im Bereich der Fahrenden stiegen die Preise um ca. 53 %. Die Umset- zung des Equal-Pay erfolgte sukzessive ab April 2021. Die Vergleichbarkeit zwischen den Jahren ist in Be- zug auf die Kosten daher nur eingeschränkt möglich. Zum anderen verzeichnete das AfA in 2021 einen Anstieg der Einsatzstunden. So liegt bei den Mülllade- rinnen und Müllladern eine deutliche Steigerung um 70 % gegenüber dem Vorjahr vor. Im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 beträgt der Anstieg gemittelt ca. 5 %. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig: So führte ein deutlicher Urlaubsüberhang aus dem Jahr 2020, in dem coronabedingt der Urlaub nicht vollständig genommen beziehungsweise in das Jahr 2021 verschoben wurde, zu einem Anstieg der Leih- arbeit. Zum anderen mussten in einigen Fällen aufgrund eines Corona-Verdachts oder im Rahmen der Kontaktnachverfolgung Mitarbeitende kurzfristig zu Hause bleiben und deshalb Leiharbeitende herange- zogen werden. Die in 2021 erforderlichen Quarantänemaßnahmen waren deutlich umfangreicher als 2020, was einen entsprechenden Anstieg der Leiharbeit zur Folge hatte. Darüber hinaus wurden im Jahr 2021 frei gewordene Stellen (durch Renteneintritt, Arbeitgeberwechsel) im Bereich der Entsorgungslogistik, insbesondere bei den Müllladerinnen und Müllladern nicht wieder- besetzt. Dabei handelt es sich um neun Stellen, die vorübergehend durch Leiharbeitende ersetzt wur- den. Im Hinblick auf die noch zu fällenden Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Wertstoffsamm- lung gemäß Verpackungsgesetz und eine sich hieraus ergebende Interimszeit bis voraussichtlich Ende 2023 sollen diese Stellen nun vorübergehend befristet wiederbesetzt werden, da der Einsatz eigener Mitarbeitender die Kontinuität des Arbeitseinsatzes besser gewährleistet. Für das laufende Bechippungsprojekt und zum Abgleich der Behälterstandorte wurden sechs Mitarbei- tende aus der Entsorgungslogistik eingesetzt, die aufgrund ihrer Tätigkeit als Müllladerin und Mülllader über gute Ortskenntnisse verfügen. Um deren zusätzlichen Aufwände im Rahmen des Projekts zu kom- pensieren, mussten im Einzelfall Leiharbeitende zum Leeren der Abfallbehälter herangezogen werden. Ziel des AfA ist es, bei der Abfallsammlung keine Touren stehen zu lassen. Dieses Ziel wurde, mit Aus- nahme weniger Tage, an denen es aufgrund der Einführung von 3G am Arbeitsplatz zu erhöhten Auf- wänden durch Kontrollen sowie Tests von nicht immunisierten Mitarbeitenden kam, auch erreicht. Darüber hinaus musste das AfA im Sommer für eine Fremdfirma einspringen, die in den Höhenstadttei- len den Bioabfall und den Sperrmüll sammelt, um stehengebliebene Abfallbehälter zu leeren und den Sperrmüll, der über Tage in den Bergdörfern stand, wegzuräumen. Auch hier mussten Leiharbeitende mit herangezogen werden. Was den Anstieg der Leiharbeitskräfte auf den Wertstoffstationen anbelangt, so kam es zu hohen und langfristigen Krankheitsausfällen im Bereich der mobilen Schadstoffsammlung. Dieser Personalausfall konnte zwar zum Teil durch zwei Mitarbeitende der Wertstoffstation in der Maybachstraße kompensiert – 5 – werden. Dies hatte aber wiederum zur Folge, dass die Mitarbeitenden der Wertstoffstation durch Leih- arbeitskräfte ersetzt werden mussten. Während der Pandemie ist darüber hinaus die Frequenz der Anlieferung in den Wertstoffhöfen deutlich angestiegen. Um das zu bewältigen, musste ausreichend Personal vorhanden sein, sodass Ausfälle we- gen Krankheit und Urlaub auch durch Leiharbeitskräfte ersetzt wurden. Um einerseits dem hohen Anlieferungsdruck an der Wertstoffstation in der Nordbeckenstraße wirksam zu begegnen und andererseits den Bürgerinnen und Bürgern in den östlichen Stadtteilen kürzere Anlie- ferungswege zu ermöglichen, nimmt seit Januar 2021 auch die Wertstoffstation in der Maybachstraße mit Sperrmüll und Restmüll zwei zusätzliche, kostenpflichtige Fraktionen an. Dies hat dort allerdings die Zahl der Anlieferungen pro Tag verdreifacht. Insofern musste an Tagen, an denen mehrere Mitarbei- tende gleichzeitig krank waren oder Urlaubstage abgebaut wurden, auch mehrere Leiharbeitskräfte ab- gerufen werden, um den Betrieb der Wertstoffstation aufrecht zu erhalten. Seit September 2021 werden für die Maybachstraße nur wenige Leiharbeitskräfte abgerufen. Durch eine optimierte Personaleinsatzplanung, die insbesondere für 2022 in Abstimmung mit dem Personalrat erar- beitet wurde, sowie durch eine Organisationsüberprüfung sollen Prozessabläufe betrachtet und opti- miert werden, um Lösungsansätze zu erarbeiten und den Einsatz der Leiharbeitskräfte zu minimieren. 4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Leiharbeit Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen erarbeitet, um einen Anstieg des Einsatzes von Leihar- beitskräften zu vermeiden und Leiharbeit zu reduzieren: a) So wurde mit dem Personalrat vereinbart, dass - zunächst befristet - die Unterbesetzung, die in der Dienstvereinbarung des AfA geregelt ist, von bisher fünf auf sieben Tage im Monat pro Tour zu erhöhen. Bisher galt die Regelung, dass keine Müllladerin und kein Mülllader mehr als fünf Tage pro Kalendermonat unterbesetzt arbeiten darf. Nunmehr wurde dies auf sieben Tage pro Monat ausgeweitet. Dabei ist eine Unterbesetzung vorrangig bei 4 + 1 Touren (4 Müllladerinnen / Mülllader und 1 Fahrerin / Fahrer) anzuwenden. Erst wenn alle 4 + 1 Touren unterbesetzt sind, können 3 + 1 Touren unterbesetzt gefahren werden. 2 + 1 Touren und kleiner sind aber nach wie vor von einer Unterbesetzung ausgeschlossen. Die Unterbesetzung führt zu einer zeitlichen Ver- längerung der Leerungstouren und damit zu Mehrarbeit, für die an anderer Stelle ein Ausgleich zu gewähren ist. b) Darüber hinaus wurde ein Tool zum Controlling der Leiharbeitsstunden entwickelt, das anzeigt, wie viele Leiharbeitende durchschnittlich im jeweiligen Monat pro Tag eingesetzt werden dür- fen, um das Budget einzuhalten und gegebenenfalls zeitnah entgegensteuern zu können. c) Ebenfalls wird im Jahr 2022 eine Tourenoptimierung durchgeführt, um eine möglichst effiziente Tourenplanung zu gestalten. Diese Tourenoptimierung wird mit dem Personalrat abgestimmt. Das AfA geht von einer möglichen Reduzierung im Bereich der Restmüll- und Biomüllerfassung von drei bis vier Leerungstouren aus. Hierdurch freiwerdende Stellen können perspektivisch als Personalpool zur Reduzierung der Leiharbeit zur Verfügung stehen. Weiteres Potential zur Auf- stockung des Personalpools und zur Reduzierung der Leiharbeit könnte sich in Abhängigkeit von den noch ausstehenden Entscheidungen zur zukünftigen Wertstoffsammlung ergeben. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss: – 6 – Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht des Amtes für Abfallwirtschaft zur Kenntnis.
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Extrahierter Text
Niederschrift 26. Sitzung Hauptausschuss 8. Februar 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 7.1 der Tagesordnung: Sachstand Leiharbeit Vorlage: 2022/0024 Punkt 7.2 der Tagesordnung: Abschluss von Rahmenverträgen zur gewerbsmäßigen Arbeitneh- merüberlassung Vorlage: 2022/0023 Beschluss: Punkt 7.1: Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht des Amtes für Abfallwirtschaft zur Kenntnis. Punkt 7.2: Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 an die Firmen BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG (für Lose 1, 2, 3, 5), K&S Personal GmbH (für Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6), Alpha Consult Premium GmbH (für die Lose 1, 2), Buhl Personal GmbH (für die Lose 5, 6) und SYNERGIE Personal Deutschland GmbH (für das Los 3) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Bietenden Rahmenverträge im Kaska- denverfahren mit einem kalkulatorischen Gesamtwert von 905.706,66 EURO inklu- sive Mehrwertsteuer abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7.1: Kenntnisnahme Punkt 7.2: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf. Stadträtin Wolf (GRÜNE) führt aus, es gehe nicht nur um die Situation für die Leiharbeitenden, sondern auch um die Situation für die städtischen Mitarbeitenden. Auch für diese könne die Zu- sammenarbeit mit ungelernten und auch immer wieder neuen Mitarbeitenden eine starke – 2 – Belastung sein. Dass der Personalrat zugestimmt habe, mehr Touren auch unterbesetzt zu fah- ren, sei ein großes Entgegenkommen, was aber mit einer zusätzlichen Belastung der Mitarbeiten- den einhergehe. Ein eigener Personalpool mit städtischen Mitarbeitenden wäre hier vorzuziehen. Auf das Amt für Abfallwirtschaft kämen große Veränderungen, wie die Umstrukturierung der Touren, zu. Hier müsse man auf eine gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden achten. In der Vorlage der Verwaltung werde der große Urlaubsüberschuss aus dem Jahr 2021 erwähnt. Warum ist das so? Werde für 2022 dies ebenfalls erwartet? Im Rahmenvertrag stehe, dass die Bieter*innen verpflichtet seien, sich zum Equal Pay zu bekennen. Werde die Stadt dies stichpro- benartig überprüfen? Stadträtin Melchien (SPD) kann sich ihrer Vorrednerin anschließen. Man sehe die Bemühungen, Leiharbeit beim Amt für Abfallwirtschaft zu reduzieren. Die Einrichtung von fünf Springerstellen begrüße ihre Fraktion. Auch habe ihre Fraktion die große Hoffnung, dass mit der Neustrukturie- rung des Amts für Abfallwirtschaft weiterhin daran gearbeitet werde, Leiharbeit so weit wie möglich zu vermeiden. Wissen wolle sie, wie lange die Leiharbeiter auf diesen Arbeitsplätzen in der Regel eingesetzt werden. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) findet es gut, dass die Verwaltung sich bemüht, die Leiharbeit einzu- schränken. Leiharbeit habe auch positive Seiten, beispielsweise können Mitarbeitende von Leih- arbeitsfirmen, die durch gute Leistung auffielen, auf diese Art und Weise den Weg zur Stadtver- waltung finden. Der Vorsitzende sagt zu, die Frage von Frau Stadträtin Melchien in die zukünftige Berichterstat- tung aufzunehmen. Herr Backhaus (AfA) - per Alfaview – beantwortet die weiteren aufgeworfenen Fragen: Der Urlaubsüberschuss 2021 sei aufgrund der Pandemiesituation entstanden. Man habe Urlaube canceln müssen, um Personal vorzuhalten. Jetzt habe man sich an die Lage anpassen können. Dementsprechend könne man den Urlaubsüberschuss jetzt abbauen. Die Resturlaube aus 2021 werde man bis Ende Mai 2022 abbauen. Zum Equal Pay führt er aus, dass im Leistungsverzeichnis verankert sei, dass man als Stadt das Recht habe, entsprechend zu kontrollieren. Die Leiharbeiter werden hauptsächlich eingesetzt, um die hohe Krankheitsquote bei den Mitar- beitenden zu kompensieren. Die Übernahmemöglichkeiten von Leiharbeitenden werden geprüft, sobald eine Stelle frei werde. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Kenntnisnahme des Tagesordnungspunktes 7.1 fest. Über Tagesordnungspunkt 7.2 lässt er abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. – 3 – Er schließt mit Dank die öffentliche Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 17:10 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 15. Februar 2022