Abschluss von Rahmenverträgen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
| Vorlage: | 2022/0023 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.01.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.02.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0023 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Abschluss von Rahmenverträgen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.02.2022 7.2 x zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmer-überlassungsgesetz für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 an die Firmen BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG (für Lose 1, 2, 3, 5), K&S Personal GmbH (für Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6), Alpha Consult Premium GmbH (für die Lose 1, 2), Buhl Personal GmbH (für die Lose 5, 6) und SYNERGIE Personal Deutschland GmbH (für das Los 3) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Bietenden Rahmenverträge im Kaskadenverfahren mit einem kalkulatorischen Gesamtwert von 905.706,66 EURO inklusive Mehrwertsteuer abzuschließen. Ergänzende Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 905.706,66 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – I. Gegenstand des Verfahrens Beim Amt für Abfallwirtschaft (AfA) kommt es immer wieder zu personellen Engpässen aufgrund von Arbeitsspitzen und Krankheitsausfällen des Stammpersonals. Um eine zuverlässige und kontinuierliche Aufgabenerfüllung besonders in den Bereichen Abfallentsorgung (Hol- und Bringsystem) und Stadtreinigung zu gewährleisten, ist es jedoch unabdingbar, kurzfristig auf Ersatzpersonal im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zurückgreifen zu können. Um den kurzfristigen Bedarf an Ersatzpersonal abdecken zu können, ist der Abschluss von Rahmenverträgen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG vorgesehen. Der Gemeinderat hat am 14. Mai 2019 die Einführung von Equal Pay für Leiharbeitskräfte ab dem ersten Einsatztag beschlossen. Dies bedeutet die Gewährung der bei der Stadt Karlsruhe als Entleiherin geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen sowie Konditionen des Arbeitsentgeltes. Im Rahmen des Vergabeverfahrens mussten die Bieter eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die Vorgaben zum Equal Pay ab dem ersten Tag des Einsatzes der Leiharbeitskraft uneingeschränkt eingehalten werden. Auf Verlangen haben die Auftragnehmer die Weiterreichung des Equal Pay an die Leiharbeitskraft in geeigneter Weise (zum Beispiel Lohnabrechnung, Kontoauszug oder ähnliches) nachzuweisen. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsbereiche und somit auch der unterschiedlichen Tätigkeitsprofile wurden mehrere Fachlose gebildet. Fachlose Beschreibung Los 1 Ungelernte Hilfskräfte als Müllladerinnen und Mülllader Los 2 Ungelernte Hilfskräfte als Straßenreinigerinnen und Straßenreiniger zum Einsatz bei der Laubsammlung sowie bei der Christbaumsammlung Los 3 Ungelernte Hilfskräfte zum Einsatz auf Wertstoffstationen, Kompostierungsanlagen und der Abfallumladeanlage Los 4 Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer Los 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine Los 6 Köchinnen und Köche Für jedes Los (Aufgabenbereich) sollen Rahmenverträge mit den jeweils drei wirtschaftlichsten Bietenden geschlossen werden. Beim jeweiligen Abruf von Personal muss die Rangfolge der Bietenden berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass wenn der angefragte Vertragspartner aus Kapazitätsgründen nicht liefern kann, in Reihenfolge der Wirtschaftlichkeit der nächste Vertragspartner ausgewählt wird (Kaskadenverfahren). Die Rahmenverträge haben eine Laufzeit vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023. Die kurze Laufzeit wurde gewählt, um die gegebenenfalls aus der Eigenbetriebsgründung zum 1. Januar 2023 resultierenden Änderungen berücksichtigen zu können. II. Auftragswertschätzung Die tatsächlich anfallenden Kosten sind von den teilweise unvorhersehbaren Bedarfen abhängig und können aus diesem Grund stark variieren. Ein Großteil der abgerufenen Leiharbeitsstunden entfiel in den vergangenen Jahren auf den Bereich der Entsorgungslogistik (Müllladerinnen und Mülllader sowie Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer). Dies liegt darin begründet, dass die Abfallsammlung Teil der kritischen Infrastruktur ist und daher durchgängig leistungsfähig sein muss. Der Auftragswert wurde durch das Sachgebiet Personal auf ca. 420.000 Euro (netto) bzw. ca. 500.000 Euro (brutto) geschätzt. – 3 – Die Kosten (brutto) für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung beliefen sich im Kalenderjahr 2019 auf insgesamt 819.792,00 Euro, im Kalenderjahr 2020 auf insgesamt 539.664,82 Euro und im Kalenderjahr 2021 voraussichtlich auf insgesamt 1.337.250,63 Euro (der Dezember 2021 wurde hierbei prognostiziert). Das Amt für Abfallwirtschaft verfolgt das Ziel, die Inanspruchnahme von Leiharbeit mit den ergriffenen sowie noch in Planung befindlichen Maßnahmen (Betriebliches Eingliederungsmanagement, Fehlzeiten- und Rückkehrgespräche, Gesundheitszirkel u.a.) unter Berücksichtigung des Equal Pay nachhaltig zu senken (siehe hierzu Informationsvorlage „Sachstand Leiharbeit, HA 8.2.2022). III. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 214.000 € (netto) liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 2 GWB und § 14 Absatz 2 VgV. Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 21. Oktober 2021. Die Veröffentlichung auf der e-Vergabeplattform subreport, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 23. Oktober 2021. Im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe wurde die Bekanntmachung am 29. Oktober 2021 veröffentlicht. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 22. November 2021, 11:00 Uhr, gingen für die 6 Fachlose 20 Angebote von 6 Bietern ein. Los 1 - Ungelernte Hilfskräfte als Müllladerinnen und Mülllader Rang Firma Betrag (brutto) 1 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG 679.371,00 EURO 2 Alpha Consult Premium GmbH 683.298,00 EURO 3 K&S Personal GmbH 704.242,00 EURO 4 Bieter F 733.301,80 EURO Los 2 - Ungelernte Hilfskräfte als Straßenreinigerinnen und Straßenreiniger und zum Einsatz bei der Laubsammlung sowie bei der Christbaumsammlung Rang Firma Betrag (brutto) 1 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG 49.057,75 EURO 2 Alpha Consult Premium GmbH 49.260,05 EURO 3 K&S Personal GmbH 50.494,08 EURO 4 Bieter F 52.881,22 EURO Los 3 - Ungelernte Hilfskräfte zum Einsatz auf Wertstoffstationen, Kompostierungsanlagen und der Abfallumladeanlage Rang Firma Betrag (brutto) 1 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG 18.528,30 EURO 2 K&S Personal GmbH 19.206,60 EURO 3 Synergie Personal Deutschland GmbH 19.999,14 EURO Los 4 - Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer Rang Firma Betrag (brutto) – 4 – 1 K&S Personal GmbH 99.457,86 EURO 2 Bieter B 122.986,50 EURO Ausschluss 3 Bieter D 162.970,50 EURO Ausschluss Los 5 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine Rang Firma Betrag (brutto) 1 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG K&S Personal GmbH 16.707,60 EURO 2 K&S Personal GmbH 18.909,91 EURO 3 Buhl Personal GmbH 18.935,28 EURO Los 6 – Köchinnen und Köche Rang Firma Betrag (brutto) 1 K&S Personal GmbH 12.036,85 EURO 2 Buhl Personal GmbH 12.578,30 EURO 3 Bieter B 13.952,75 EURO Ausschluss IV. Prüfung und Wertung Nach formaler Prüfung mussten für Los 4 die Angebote von 2 Bietenden und für Los 6 von 1 Bietenden gemäß § 57 Abs. 1 VGV vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, da die geforderten Eignungskriterien nicht erfüllt wurden. Die übrigen Angebote werden nach rechnerischer und fachlicher Prüfung zur Wertung zugelassen. Gemäß § 127 Absatz 1 GWB soll der Zuschlag auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt werden. Die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote erfolgte durch das Zuschlagskriterium „niedrigster Preis“ je Los. Das kalkulatorische und maximale Auftragsvolumen je Los ergibt sich aus dem Angebotspreis des jeweiligen Drittplatzierten beziehungsweise bei weniger wertbaren Angeboten aus dem höchsten Angebotspreis des Loses. Die Abrechnung und somit der absolute Auftragswert beruhen auf der Menge der tatsächlich abgerufenen Personalstunden in Abhängigkeit der zu kompensierenden Krankheitsausfälle und Urlaubszeiten des Stammpersonals. Los 1 - Ungelernte Hilfskräfte als Müllladerinnen und Mülllader Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten Angebote. 1. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG 2. Alpha Consult Premium GmbH 3. K&S Personal GmbH Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 1 beträgt maximal 704.242,00 EURO inklusive Mehrwertsteuer. Los 2 - Ungelernte Hilfskräfte als Straßenreinigerinnen und Straßenreiniger und zum Einsatz bei der Laubsammlung sowie bei der Christbaumsammlung – 5 – Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten Angebote. 1. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG 2. Alpha Consult Premium GmbH 3. K&S Personal GmbH Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 2 beträgt maximal 50.494,08 EURO inklusive Mehrwertsteuer. Los 3 - Ungelernte Hilfskräfte zum Einsatz auf Wertstoffstationen, Kompostierungsanlagen und der Abfallumladeanlage Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten Angebote. 1. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG 2. K&S Personal GmbH 3. Synergie Personal Deutschland GmbH Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 3 beträgt maximal 19.999,14 EURO inklusive Mehrwertsteuer. Los 4 - Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten Angebote. 1. K&S Personal GmbH 2. kein wertbares Angebot 3. kein wertbares Angebot Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das oben genannte Angebot zu erteilen und mit der Firma Rahmenverträge für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 4 beträgt maximal 99.457,86 EURO inklusive Mehrwertsteuer. Los 5 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten Angebote. 1. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG 2. K&S Personal GmbH 3. Buhl Personal GmbH Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 6 beträgt maximal 18.935,28 EURO inklusive Mehrwertsteuer Los 6 – Köchinnen und Köche – 6 – Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten Angebote. 1. K&S Personal GmbH 2. Buhl Personal GmbH 3. kein wertbares Angebot Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das oben genannte Angebot zu erteilen und mit der Firma einen Rahmenvertrag für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 6 beträgt maximal 12.578,30 EURO inklusive Mehrwertsteuer. Für alle Lose zusammen beträgt der kalkulatorische Auftragswert insgesamt 905.706,66 EURO inklusive Mehrwertsteuer. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmer-überlassungsgesetz für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 an die Firmen BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG (für Lose 1, 2, 3, 5), K&S Personal GmbH (für Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6), Alpha Consult Premium GmbH (für die Lose 1, 2), Buhl Personal GmbH (für die Lose 5, 6) und SYNERGIE Personal Deutschland GmbH (für das Los 3) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Bietenden Rahmenverträge im Kaskadenverfahren mit einem kalkulatorischen Gesamtwert von 905.706,66 EURO inklusive Mehrwertsteuer abzuschließen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 26. Sitzung Hauptausschuss 8. Februar 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 7.1 der Tagesordnung: Sachstand Leiharbeit Vorlage: 2022/0024 Punkt 7.2 der Tagesordnung: Abschluss von Rahmenverträgen zur gewerbsmäßigen Arbeitneh- merüberlassung Vorlage: 2022/0023 Beschluss: Punkt 7.1: Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht des Amtes für Abfallwirtschaft zur Kenntnis. Punkt 7.2: Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 an die Firmen BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG (für Lose 1, 2, 3, 5), K&S Personal GmbH (für Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6), Alpha Consult Premium GmbH (für die Lose 1, 2), Buhl Personal GmbH (für die Lose 5, 6) und SYNERGIE Personal Deutschland GmbH (für das Los 3) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Bietenden Rahmenverträge im Kaska- denverfahren mit einem kalkulatorischen Gesamtwert von 905.706,66 EURO inklu- sive Mehrwertsteuer abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7.1: Kenntnisnahme Punkt 7.2: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf. Stadträtin Wolf (GRÜNE) führt aus, es gehe nicht nur um die Situation für die Leiharbeitenden, sondern auch um die Situation für die städtischen Mitarbeitenden. Auch für diese könne die Zu- sammenarbeit mit ungelernten und auch immer wieder neuen Mitarbeitenden eine starke – 2 – Belastung sein. Dass der Personalrat zugestimmt habe, mehr Touren auch unterbesetzt zu fah- ren, sei ein großes Entgegenkommen, was aber mit einer zusätzlichen Belastung der Mitarbeiten- den einhergehe. Ein eigener Personalpool mit städtischen Mitarbeitenden wäre hier vorzuziehen. Auf das Amt für Abfallwirtschaft kämen große Veränderungen, wie die Umstrukturierung der Touren, zu. Hier müsse man auf eine gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden achten. In der Vorlage der Verwaltung werde der große Urlaubsüberschuss aus dem Jahr 2021 erwähnt. Warum ist das so? Werde für 2022 dies ebenfalls erwartet? Im Rahmenvertrag stehe, dass die Bieter*innen verpflichtet seien, sich zum Equal Pay zu bekennen. Werde die Stadt dies stichpro- benartig überprüfen? Stadträtin Melchien (SPD) kann sich ihrer Vorrednerin anschließen. Man sehe die Bemühungen, Leiharbeit beim Amt für Abfallwirtschaft zu reduzieren. Die Einrichtung von fünf Springerstellen begrüße ihre Fraktion. Auch habe ihre Fraktion die große Hoffnung, dass mit der Neustrukturie- rung des Amts für Abfallwirtschaft weiterhin daran gearbeitet werde, Leiharbeit so weit wie möglich zu vermeiden. Wissen wolle sie, wie lange die Leiharbeiter auf diesen Arbeitsplätzen in der Regel eingesetzt werden. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) findet es gut, dass die Verwaltung sich bemüht, die Leiharbeit einzu- schränken. Leiharbeit habe auch positive Seiten, beispielsweise können Mitarbeitende von Leih- arbeitsfirmen, die durch gute Leistung auffielen, auf diese Art und Weise den Weg zur Stadtver- waltung finden. Der Vorsitzende sagt zu, die Frage von Frau Stadträtin Melchien in die zukünftige Berichterstat- tung aufzunehmen. Herr Backhaus (AfA) - per Alfaview – beantwortet die weiteren aufgeworfenen Fragen: Der Urlaubsüberschuss 2021 sei aufgrund der Pandemiesituation entstanden. Man habe Urlaube canceln müssen, um Personal vorzuhalten. Jetzt habe man sich an die Lage anpassen können. Dementsprechend könne man den Urlaubsüberschuss jetzt abbauen. Die Resturlaube aus 2021 werde man bis Ende Mai 2022 abbauen. Zum Equal Pay führt er aus, dass im Leistungsverzeichnis verankert sei, dass man als Stadt das Recht habe, entsprechend zu kontrollieren. Die Leiharbeiter werden hauptsächlich eingesetzt, um die hohe Krankheitsquote bei den Mitar- beitenden zu kompensieren. Die Übernahmemöglichkeiten von Leiharbeitenden werden geprüft, sobald eine Stelle frei werde. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Kenntnisnahme des Tagesordnungspunktes 7.1 fest. Über Tagesordnungspunkt 7.2 lässt er abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. – 3 – Er schließt mit Dank die öffentliche Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 17:10 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 15. Februar 2022