Beibehaltung von Fahrscheinen zur Entwertung bei allen Buslinien des KVV
| Vorlage: | 2022/0015 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 04.01.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.01.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 158 Verantwortlich: Dienststelle: Beibehaltung von Fahrscheinen zur Entwertung bei allen Buslinien des KVV Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 11.01.2022 6 x Der Ortschaftsrat Wettersbach möge das Thema „Verkauf von KVV-Fahrkarten“ bei der kommenden Sitzung beraten und folgenden Beschluss fassen: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt als Aufsichtsratsvorsitzender mit dem KVV ins Gespräch zu gehen, um die neue Fahrkarten-Verkaufsregelung wie folgt abzuändern: a. Fahrkarten für den sofortigen Fahrtantritt sollen nur an den Stadt- und Straßenbahnlinien des KVV eingeführt werden. b. Auch nicht entwertete Fahrkarten sollen weiterhin angeboten werden. Bei allen Buslinien des KVV soll es vorläufig bei der alten Regelung, mit einer möglichen Entwertung der Papierfahrkarten im Bus, bleiben. Begründung: Nach Ankündigung des KVV sollen ab dem 12.12.2021 im gesamten KVV Gebiet nur noch Fahrkarten für den sofortigen Fahrantritt verkauft werden. Die Fahrscheine sind also alle schon entwertet. Auch die Fahrschein- Entwerter sollen abgeschafft werden. Dieses neue Fahrkartensystem wird im Bahnverkehr nach einer kurzen Umgewöhnungszeit bestimmt funktionieren, wenn an jeder Bahnhaltestelle ein Fahrkartenautomat mit moderner Bezahlmöglichkeit vorhanden ist. Für die Buslinien sehen wir dies als nicht praktikabel und als eine Fehlentscheidung an. In ländlichen Gebieten und außerhalb der Kernstadt liegenden Stadtteile werden immer noch viele Einzelfahrscheine oder Tageskarten als Papierfahrkarten in den Vorverkaufsstellen oder an ortsfremden Automaten, meist auf Vorrat, gekauft. Das Onlineticket ist hier noch kein fester Bestandteil in allen Bevölkerungsgruppen. Fahrkartenautomaten gibt es entlang der Buslinien fast keine, Vorverkaufsstellen sind teilweise weit entfernt und haben nur begrenzt geöffnet. Daher ist es vielen Fahrgästen nicht möglich, Fahrkarten direkt vor der Fahrt zu erwerben. Zukünftig müssen diese Fahrkarten beim Busfahrer gekauft werden. Dies führt zu Verzögerungen und die bereits heute knapp bemessenen Fahrpläne, können dann nicht mehr eingehalten werden. Das Land Baden-Württemberg möchte die Fahrgastzahlen bis 2030 (Bezugsjahr 2010) verdoppeln. Diese Bemühungen werden durch diese Maßnahme durch den KVV erschwert. Wir sehen die Änderungen des Fahrkartenverkaufs auch für einen großen Rückschritt bei den Bemühungen, Gelegenheitsfahrer oder neue Fahrgäste an den ÖPNV zu binden. Auch die im Dezember 2021 kommende App „KVV.homezone“, mit einem integrierten Luftlinien- Kurzstreckentarif, kann diese Lücke kurzfristig nicht schließen, da es sich bei den Papierfahrkarten-Käufern um ein anderes Kundenklientel handelt. Die Umgewöhnung der Kunden benötigt einige Jahre Zeit, um diese nicht vom ÖPNV zu vergraulen. – 2 – Daher halten wir es für richtig, das neue Fahrscheinsystem zuerst in den Bahnen einzuführen und bei den Buslinien noch einige Jahre die Entwicklung abzuwarten. Es ist besonders in ländlichen Gebieten praktisch und kundenfreundlich Fahrkarten auf Vorrat kaufen zu können. Zu prüfen wäre auch die Einführung einer elektronischen Chipkarte (E-Ticket), auf der eine bestimmte Anzahl von Fahrten im Voraus gekauft und gebucht werden können. Auch das kontaktlose Bezahlen im Bus sollte nicht nur wegen der jetzigen COVID 19-Zeit Standard sein. (Beides gibt es in anderen Ländern schon länger). unterzeichnet von: Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 158 Verantwortlich: Dienststelle: Beibehaltung von Fahrscheinen zur Entwertung bei allen Buslinien des KVV Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 11.01.2022 6 x Kurzfassung Auch in den Großstädten Hamburg und Frankfurt sowie den sie einschließenden Verkehrsverbünden ist es seit Jahren Standard, bereits entwertete Fahrscheine zu kaufen. Und auch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, im VPE (Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis) ist es seit mehr als 25 Jahren etabliert, dass bereits entwertete Fahrscheine erworben werden. Sobald beim Ticketerwerb unter den neuen Bedingungen bei den Fahrgästen eine gewisse Routine eingetreten ist, wird sich diese Praxis ebenfalls als Gewohnheit etablieren. Aus den Fahrkartenumsätzen der angeführten Verkaufsstellen lässt sich ableiten, dass bereits in der Vergangenheit über den Busfahrer der Bedarf der nicht digital versierten Kundschaft abgedeckt wurde und nicht anzunehmen ist, dass die Änderungen im Bus längere Wartezeiten erzeugen. Der Kauf von Tageskarten kann zudem vorab am Fahrkartenautomaten oder in der Verkaufsstelle per Vordatierung bereits für einen bestimmten Tag erfolgen. Die Ortsverwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja x Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein X Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein x Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein x Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja x durchgeführt am 11.01.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja x abgestimmt mit KVV – 2 – Mit dem Antrag soll Herr Oberbürgermeister beauftragt werden, als Aufsichtsratsvorsitzender mit dem KVV ins Gespräch zu gehen, um die neue Fahrkarten-Verkaufsregelung abzuändern. Angesprochen ist, dass zum großen Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 alle Verkehrsunternehmen im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) nur noch Fahrkarten ausgeben werden, die zum sofortigen Fahrtantritt berechtigen. Stellungnahme nach Abstimmung mit dem KVV: Der Vertrieb von Fahrkarten im Bereich der Karlsruher Höhenstadtteile ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen mit sehr unterschiedlichen Ansichten. Um die gegenwärtige Diskussion mit Fakten zu belegen, vorab die Verkaufszahlen der Verkaufsstellen vor Ort sowie der beiden angesprochenen Fahrkartenautomaten. So verzeichneten die beiden Verkaufsstellen „Schreibwaren Schalk“ in Grünwettersbach und „Floristik Doll“ in Stupferich 21.540 bzw. 8.370 EUR jährlich an Fahrkartenumsätzen. Dies stellt einen im Durchschnitt eher geringen bis sehr geringen Umsatz dar. Ebenso ist der Verkauf an den Fahrkartenautomaten an der Haltestelle Zündhütle mit jährlich 23.180 EUR und an der Haltestelle Wolfartsweier-Nord mit 60.000 EUR Umsatz im Vergleich zu einem durchschnittlichen Umsatz der Fahrkartenautomaten von jährlich 218.000 EUR deutlich geringer. Hieraus kann geschlossen werden, dass der Anteil an Zeitkarten, die eben keine Entwertung erfordern sehr hoch ist und der Bedarf an Einzelkarten über den Verkauf beim Busfahrer abgedeckt ist. Der Kauf von Tageskarten kann zudem vorab am Fahrkartenautomaten oder in der Verkaufsstelle per Vordatierung bereits für einen bestimmten Tag erfolgen, sodass hier keine zwingende Notwendigkeit für einen Kauf beim Fahrer besteht. Nach Einschätzung des KVV lässt sich aus den oben beschriebenen Daten ableiten, dass bereits in der Vergangenheit mit dem zusätzlich bestehenden flächendeckenden Vertrieb im Bus über den Busfahrer der Bedarf der nicht digital versierten Kundschaft durchgehend abgedeckt ist und nicht anzunehmen ist, dass durch die zum Fahrplanwechsel vorgenommenen Änderungen im Bus längere Wartezeiten erzeugen. Zusätzlich steht der sich mittlerweile jährlich mit zweistelligen Wachstumsraten entwickelnde digitale Vertrieb zur Verfügung. Auch hier besagen neueste Statistiken, dass die stets angeführte geringe Nutzung von Smartphones in der Generation der Senioren so nicht mehr zutrifft. Laut Statistischem Bundesamt nutzen in der Altersgruppe 60-69 Jahre bereits über 82 Prozent, in der Altersgruppe 70+ mehr als 52 Prozent ein Smartphone, Tendenz steigend. Zudem bietet der KVV regelmäßig Schulungen an, um Fahrgästen allen Alters beim Umstieg auf neue digitale Angebote zu helfen. Wie diesen Erläuterungen zu entnehmen ist, sollen keineswegs wichtige Kundengruppen benachteiligt und abhängt werden, sondern soll stets eine dem Bedarf angepasste flächendeckende Vertriebslandschaft angeboten werden. Zukunftsorientiert wird hier selbstverständlich im Zuge der allgemeinen Digitalisierung auch auf den weiteren Ausbau der mobilen digitalen Vertriebswege verstärkt gesetzt. – 3 – Ergänzend kann angeführt werden: Die Tarifoption KVV.luftlinie ist vor allem für kurze Strecken beispielsweise innerhalb der Städte Karlsruhe und Baden-Baden sowie für alle, die nah an einer Wabengrenze wohnen und in eine andere Wabe hineinfahren, interessant. Eine konkrete Forderung der Kunden nach einem Kurzstreckentarif wird mit der KVV.luftlinie umgesetzt, es wird diesbezüglich keine analoge Alternative eingeführt werden. Fahren Fahrgäste längere Strecken, finden sie im bisherigen Wabentarif ein passendes und günstiges Angebot, beispielsweise in der App KVV.regiomove oder wie bisher auch über die regulären Vertriebswege am Fahrkarten-automaten oder in den Kundenzentren. Fahrkarten, wie Tageskarten und Monatskarten, können seit dem 12.12.2021 in den Kundenzentren, Verkaufsstellen und an den Fahrkartenautomaten an den Haltepunkten der Bahnen (KVV- und DB-Automaten) vordatiert gekauft werden, es besteht also kein Zwang zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrscheine fallen hier nicht darunter, diese sind immer zum sofortigen Fahrtantritt. Grundsätzlich bestimmt im KVV satzungsgemäß der Aufsichtsrat die tarifliche Ausrichtung und Weiterentwicklung. Der Aufsichtsrat besteht aus Vertretern der Gemeinderäte und Kreistage sowie den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern und den Landrätinnen und Landräten aller 7 KVV-Gesellschafter. Sämtliche Aufsichtsratmitglieder werden vor den Sitzungen mit allen notwenigen Informationen versorgt, Rückfragen werden beantwortet. Final beschließt der Aufsichtsrat mit seinen Beschlüssen über generelle Veränderungen, wie in vorliegendem Fall, nach dem Mehrheitsprinzip. Insofern ist die aktuelle Beschlusslage die Basis des Handelns im Management des KVV. Anträge, die die aktuelle Beschlusslage verändern sollen, müssen über die zuständigen Vertreter der Stadt Karlsruhe im Aufsichtsrat eingebracht werden. Dann wird über den Antrag beraten und entschieden.