Lindenplatz Grünwettesbach – Schaffung von Parkplätzen

Vorlage: 2022/0013
Art: Antrag
Datum: 04.01.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.01.2022

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4: Antrag CDU-FW_Lindenplatz Grünwettersbach - Schaffung von Parkplätzen
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 156 Verantwortlich: Dienststelle: Lindenplatz Grünwettesbach – Schaffung von Parkplätzen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 11.01.2022 4 x Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion stellt folgenden Antrag im Ortschaftsrat: Die Ortsverwaltung wird beauftragt Planungen für die Umstrukturierung des Lindenplatzes zu Gunsten von mehr Parkplätze zu erarbeiten. Diese Maßnahme soll aus den Gesamtmaßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebiets Grünwettersbach vorgezogen werden. Begründung Im Ortskern von Grünwettersbach herrscht ein großer Parkplatzmangel, der von Jahr zu Jahr größer wird. Der Lindenplatz Grünwettersbach wurde im Rahmen der Neugestaltung der Straße „Am Wetterbach“ im Jahre 1980 neu angelegt. Seine eigentliche Platzfunktion zum Verweilen und als Treffpunkt für Bürger erfüllt er bis heute nicht. Dies war auch schon mehrmals Thema bei Sitzungen des Ortschaftsrates. Seit Jahren wird Platz nur als beengter Parkplatz für Pkws genutzt. Da nun im Rahmen der Planungen zum Sanierungsgebiet Grünwettersbach feststeht, dass für den Lindenplatz zukünftig nur eine Nutzung als Parkfläche Sinn macht, sollte diese Umstrukturierung vorgezogen und kurzfristig umgesetzt werden. Mit dieser Maßnahme kann der hohe Parkdruck im Ortskern von Grünwettersbach entlastet werden. Ein Teil der neuen Parkplätze sollte mit einer begrenzten Parkzeit (Parkscheibe) ausgewiesen werden. Wir bitten um Prüfung, ob die zu entfernenden Sandstein-Poller und die vorhandenen Standleuchten im Bereich des neuen Dorfplatzes wieder verwendet werden können. Außerdem bitten wir um Mitteilung, ob der unter dem Lindenplatz installierte Löschwasserbehälter in den nächsten Jahren noch funktionsfähig ist und in seiner Größe zukünftig ausreicht. unterzeichnet von: Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender – 2 – Lindenplatz Grünwettersbach

  • TOP 4: STN CDU-FW_Lindenplatz Grünwettersbach - Schaffung von Parkplätzen
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dienstelle: 156 Dez. 6 Stadtplanungsamt Antrag: Lindenplatz Grünwettersbach - Schaffung von Parkplätzen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 11.01.2022 4 X Kurzfassung Die Stadtverwaltung wird auf Basis der vom Büro Sippel und Buff bereits erarbeiteten und im Ort- schaftsrat (zuletzt 04.11.2018) vorgestellten Varianten zur Umstrukturierung des Lindenplatzes die Planungen zur Optimierung der KFZ-Stellplatzsituation unter Berücksichtigung von Fahrradabstell- möglichkeiten konkretisieren. Im Frühjahr 2022 soll die Planung dem Ortschaftsrat vorgestellt wer- den. Im Rahmen der weiteren Konzeption für die Gestaltung des Dorfplatzes am Wettersbach wird ge- prüft, ob die auf dem Lindenplatz vorhandenen Sandsteinpoller und Standleuchten – sofern letztere entfernt werden müssen - wiederverwendet werden können. Bezüglich des Löschwassertanks wurde zuletzt in der Ortschaftsratssitzung (04.06.2019) berichtet, dass der vorhandene Löschwassertank funktionsfähig ist und für den Katastrophenschutz erforder- lich ist. Der Löschwassertank ist für eine Deckenbelastung von neun Tonnen ausgelegt. Es sind geeig- nete Maßnahmen zu treffen, um ein Überschreiten der zulässigen Traglast zu verhindern. Die Brand- direktion benötigt in Grünwettersbach einen zusätzlichen Löschwasserbehälter. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Fol- gekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen zur Verfügung/nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit