Wahl des Besetzungsvorschlages für die Stelle „Ortsvorsteher*in Wettersbach“

Vorlage: 2022/0010
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.01.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.01.2022

    TOP: 1

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1: Wahl des Besetzungsvorschlages für die Stelle Ortsvorsteher*in Wettersbach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 153 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Wahl des Besetzungsvorschlages für die Stelle „Ortsvorsteher*in Wettersbach“ Beschlussfassung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 11.01.2022 1 X Beschlussantrag Der Ortschaftsrat schlägt dem Gemeinderat die Wahl von Frau Kerstin Tron als Ortsvorsteherin vor. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Die Amtszeit des Ortsvorstehers endet mit dem Ablauf der Amtszeit des Ortschafts- rates, durch Zurruhesetzung oder mit dem Ableben. Deshalb ist die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher der Ortsverwaltung Wettersbach neu zu wählen. Nach § 21 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wird in Wettersbach ein Gemeindebediensteter zum hauptamtlichen Ortsvorsteher bestellt. Die Bestellung erfolgt nach § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat. In Karlsruhe ist es Praxis, dass der Ortschaftsrat dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Wahl des hauptamtlichen Ortsvorstehers von Wettersbach macht. Aufgabe des Ortschaftsrates ist es, dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Wahl der hauptamtlichen Ortsvorsteherin / des hauptamtlichen Ortsvorstehers von Wettersbach zu machen. Die Beschlussfassung über diesen Vorschlag ist als Wahl gem. § 37 Abs. 7 GemO durchzuführen. Danach sind Wahlen grundsätzlich geheim mit Stimmzetteln vorzunehmen. Es kann aber auch offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gremiums widerspricht. In der nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am 20.12.2021 wurde beschlossen, die Wahl geheim mit Stimmzetteln durchzuführen. Drei Bewerbende erfüllen alle Voraussetzungen der Stellenausschreibung und wurden in die nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates am 20.12.2021 eingeladen. Die Bewerbenden stellten sich den Ortschaftsräten*innen vor und beantworteten deren Fragen. Im Anschluss beschloss der Ortschaftsrat, alle drei Bewerbenden zur Wahl in öffentlicher Sitzung zuzulassen. Bis heute haben zwei Bewerbende ihre Bewerbungen zurückgezogen; somit steht als einzige Bewerberin Frau Kerstin Tron zur Wahl. Gewählt ist nach § 37 Abs. 7 GemO, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser nicht mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten, findet ein zweiter Wahlgang statt; auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden.