Impfstützpunkt zur COVID-Impfung für Durlach
| Vorlage: | 2022/0008 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.01.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.01.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Impfstützpunkt zur COVID-Impfung für Durlach FDP-OR-Fraktion und CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 30.11.2021 Vorlage Nr.: 2021/0008 Verantwortlich: Dez. 5 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 19.01.2022 7 ☒ ☐ Antrag Die Stadt-Verwaltung Karlsruhe etabliert einen COVID-Impfstützpunkt in Durlach Begründung COVID-Schutzimpfungen sind der Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie. Nach Schließung der Impfzentren im Land Baden-Württemberg liegt die Hauptlast derzeit bei den Hausarztpraxen. Zusätzlich sichern Kooperationen von Ärzten und Apotheken vor Ort die Impfkampagne mit Einzelaktionen in den Stadtteilen. Unser ambulantes Gesundheitssystem arbeitet derzeit am Limit. Um die nötigen Impfungen der impfwilligen Bevölkerung sicher zu stellen, bedarf es weiterer Impf-Infrastruktur auch in den Stadtteilen von Karlsruhe. Die Stadtverwaltung Karlsruhe wird daher aufgefordert, auch für Durlach schnellstmöglich einen festen Impfstützpunkt einzurichten. Das Sozialministerium von Baden-Württemberg hat den Stadt- und Landkreisen hierfür Unterstützung zugesagt. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/zusage-fuer-31- weitere-impfstuetzpunkte/ unterzeichnet von: FDP-Fraktion OR Durlach CDU-Fraktion OR Durlach Interfraktioneller Antrag
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Impfstützpunkt zur COVID-Impfung für Durlach FDP-OR-Fraktion und CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 30.11.2021 Vorlage Nr.: 2021/0008 Verantwortlich: Dez. 5 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 19.01.2022 7 ☒ ☐ Kurzfassung Die Einrichtung eines Impfstützpunktes mit einem Mobilen Impfteam (MIT) oder Dauerhaften Impfteam (DIT) in Durlach ist aufgrund des derzeitigen guten Impfangebotes nicht vorgesehen. Sollte sich der Bedarf wieder ändern, können die bereits bestehenden Impfangebote zunächst erweitert oder ein Stützpunkt im Osten der Stadt eingerichtet werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum interfraktionellen Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Stadt Karlsruhe impft seit Januar 2021 im Auftrag des Landes Baden-Württemberg. Das Sozialministerium hat Ende September die seinerzeit nicht mehr ausgelasteten Impfzentren planmäßig geschlossen. Für die gesamte Region von Karlsruhe bis nach Pforzheim und Calw hat das Land hierfür Mobile bzw. Dauerhafte Impfteams (MITs und DITs) zur Verfügung gestellt, die am Städtischen Klinikum stationiert sind. Diese werden durch das Land personell ausgestattet und finanziert. Der Einsatz der Impfteams erfolgt in enger Abstimmung mit den Stadt- und Landkreisen der Region. Auch im Stadtkreis Karlsruhe sind mehrere Impfteams im Einsatz. Impfstützpunkte wurden bisher im Kammertheater und am ECE eingerichtet. Die MITs sind zudem für die (Booster-)Impfungen in den Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen zuständig. Ebenfalls werden durch die Impfteams verschiedene temporäre Impfaktionen unterstützt, so z.B. am Standort der Dualen Hochschule. Außerdem besteht ein stationäres Impfangebot auf dem Gelände des Städtischen Klinikums, das in Verantwortung des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) betrieben wird. Zusätzliche Impfstützpunkte in einzelnen Stadtteilen sind derzeit nicht vorgesehen. Das Angebot in Karlsruhe durch die niedergelassene Ärzteschaft, durch MITs und DITs, die Kliniken sowie durch zahlreiche Impfaktionen, an denen niedergelassene Ärzt*innen und Apotheken beteiligt sind, ist mit Stand Ende Dezember mittlerweile ausreichend groß. Die noch offenen Termine auf der Terminvergabeplattform und die nachlassende Nachfrage bei Impfaktionen zeigen, dass aktuell kein konkreter Bedarf für die Einrichtung eines weiteren städtischen Impfstützpunktes besteht. Sollte sich dies wieder ändern, wird die Verwaltung selbstverständlich kurzfristig reagieren. So können bestehende Impfstützpunkte durch den Einsatz zusätzlicher Teams sowie durch Verlängerung der Öffnungszeiten zunächst erweitert oder bei Bedarf als nächster Schritt ein Impfstützpunkt im Osten der Stadt neu eingerichtet werden. Grundsätzlich können niedergelassene Ärzt*innen auch ohne Genehmigung durch die Stadt und außerhalb ihrer Praxen impfen. Ansprechpartnerin hierfür, z.B. für Fragen der Dokumentation oder zur Bestellung des Impfstoffes, ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW), die auf ihrer Internetseite alle Fragestellungen aufgreift. Darüber hinaus kann der öffentliche Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt des Landkreises Karlsruhe) grundsätzlich Dritte für eine Impfstelle nach individueller Prüfung und unter bestimmten Voraussetzungen beauftragen, hierzu muss jedoch zunächst ein entsprechender Bedarf festgestellt sein. Weder für den Stadt- noch für den Landkreis Karlsruhe wird seitens des Gesundheitsamtes aktuell (Ende Dezember) eine solche Notwendigkeit zur zusätzlichen Beauftragung Dritter gesehen.