Änderung der Beschilderung
| Vorlage: | 2022/0006 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.01.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.01.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Änderung der Beschilderung CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 12.11.2021 Vorlage Nr.: 2021/0006 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 19.01.2022 5 ☒ ☐ Antrag: Die Verkehrsbehörde möge die Beschilderung an der Kreuzung Amalienbadstraße/Pfinztalstraße ändern. Austausch des Schildes „Vorfahrt gewähren Nr. 205“ in „Halt-Vorfahrt gewähren Nr. 206“ der StVO und die entsprechende Haltelinie auf den Fahrbahn Belag aufbringen. Begründung: Seit mehreren Monaten ist zu beobachten wie Autofahrer konsequent die Vorfahrt von Fußgängern und anderen Verkehrsteilteilnehmern missachten, indem diese ohne Einhaltung des „Vorfahrt gewähren Schildes Nr. 205“ direkt bis zur Sichtlinie des Kreuzungsbereichs vorfahren. Auch wird der Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Straßenseite aus Unwissenheit oder schlechte Übersicht der Fahrer nicht benutzt. Hierdurch kam ist den vergangen Monaten bereits zu Unfällen mit Personenschaden. Besonders für Kinder ist die aktuelle Situation nicht korrekt einzuschätzen, die Kinder verlassen sich darauf an der Kreuzung Vorfahrt zu haben welche Ihnen aber regelmäßig genommen wird. Auch aufgrund der Betonstützen der Gebäude links und rechts der Fahrbahn erschwert den Autofahren die Sicht auf den Fußgängerbereich der Kreuzung. Durch die Aufbringung einer Haltelinie in Verbindung mit dem Schild Halt-Vorfahrt gewähren Nr. 206 nach der StVO sollte hier ein Verbesserung der allgemeinen Situation im Kreuzungsbereich erreicht sowie die Akzeptanz und das Erkennen des Verkehrsspiegel gesteigert werden. unterzeichnet von: CDU-Fraktion Durlach Michael Griener Roswitha Henkel Andreas Kehrle Dirk Müller Rüdiger Miersch Antrag
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Änderung der Beschilderung CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 12.11.2021 Vorlage Nr.: 2021/0006 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 19.01.2021 5 ☒ ☐ Kurzfassung Die vorhandene Beschilderung im Kreuzungsbereich „Amalienbadstraße – Pfinztalstraße“ entspricht den rechtlichen Vorgaben. Vorfahrtsgewährende Verkehrszeichen richten sich ausschließlich an den Verkehr auf der Fahrbahn und haben keine (begünstigende) Wirkung für zu Fuß Gehende. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen In der Amalienbadstraße ist an der Einmündung in die Pfinztalstraße das Verkehrszeichen 205 der Straßenverkehrsordnung (StVO) „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt. Der Verkehr aus der Amalienbadstraße ist somit wartepflichtig gegenüber dem Verkehr auf der Pfinztalstraße. Die zu Fuß Gehenden auf dem Gehweg entlang der Pfinztalstraße, welche die einmündende Amalienbadstraße überqueren möchten, genießen allerdings keinen Vorrang vor dem Verkehr aus der Amalienbadstraße. Der aus der Amalienbadstraße kommende Verkehrsteilnehmende muss dem Fußverkehr Vorrang gewähren, der im unmittelbaren Einmündungsbereich die Pfinztalstraße überqueren möchte. Diese Verhaltensregeln gelten sowohl bei dem Verkehrszeichen 205 StVO „Vorfahrt gewähren“, als auch bei dem Verkehrszeichen 206 StVO „Halt. Vorfahrt gewähren“, da sich beide Verkehrszeichen ausschließlich an den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn richten. Geprüft wurde in diesem Zusammenhang auch, ob eine Bevorrechtigung durch eine Fußgängerfurt ermöglicht werden könnte. Das Markieren einer Fußgängerfurt ist allerdings nur bei Lichtzeichenanlagen oder bei Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer*innen oder sonstige Verkehrshelfer*innen gesichert sind, zulässig. Das Verkehrszeichen 206 StVO „Halt. Vorfahrt gewähren“ darf nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden, beispielsweise wenn die Sichtverhältnisse an der Einmündung es zwingend erfordern. In der Amalienbadstraße Ecke Pfinztalstraße ist der Einmündungsbereich bei vorsichtigem Einfahren übersichtlich. Zusätzlich ist bereits ein Verkehrsspiegel vor Ort angebracht. Das Polizeipräsidium Karlsruhe teilt weiterhin mit, dass die Unfallzahlen an dieser Örtlichkeit unauffällig sind. In den vergangenen drei Jahren ereigneten sich lediglich zwei Unfälle durch Missachten der Vorfahrtsregelung. Zu Fuß Gehende waren hierbei nicht beteiligt. Die Sicht auf die zu Fuß Gehenden auf dem Gehweg in der Pfinztalstraße ist ausreichend gegeben. Am westlichen Fahrbahnrand der Amalienbadstraße befindet sich vor der Einmündung bereits eine Grenzmarkierung, die das Parken unterbindet und somit gute Sichtverhältnisse gewährleistet. Die derzeitige Beschilderung mit dem Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ ist daher ausreichend. Eine zwingende Notwendigkeit für das Verkehrszeichen 206 StVO kann nicht festgestellt werden und lässt sich rechtlich auch nicht begründen.