Umweltzonen einhalten und erweitern
| Vorlage: | 2021/1547 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 22.12.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.01.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 21.12.2021 Vorlage Nr.: 2021/1547 Umweltzonen einhalten und erweitern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.01.2022 23 x 1. Wie oft erfolgt eine Überprüfung der Einhaltung der Regeln zu Umweltzonen durch das Ordnungsamt? 2. Wie viele Verstöße konnten in den letzten 2 Jahren festgestellt werden? 3. Abhängig vom Ergebnis der Frage 2: Sollte die Überprüfung erhöht werden? 4. Ist es sinnvoll, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg die Ausdehnung der Umweltzone in Karlsruhe überprüft? Begründung: Das Reduzieren von motorisiertem Individualverkehr in der Karlsruher Innenstadt soll im Rahmen der dringend notwendigen Mobilitätswende vorangebracht werden. Die Einhaltung der Umweltzonen und deren Ausdehnung sind hierfür notwendig. Nicht außer Acht gelassen werden soll dabei die Luftqualität, welche immense Auswirkung auf die Gesundheit haben kann. Ziel sollte es sein, den Luftqualitätsindex LQIBW dauerhaft im guten bis sehr guten Bereich zu halten. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Dr. Anton Huber
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1547 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Umweltzonen einhalten und erweitern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.01.2022 23 x 1. Wie oft erfolgt eine Überprüfung der Einhaltung der Regeln zu Umweltzonen durch das Ordnungsamt? Die Umweltzonen werden im Rahmen der täglichen Streifengänge kontrolliert. Die innerstädtischen Bereiche werden täglich begangen. Die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung achten sowohl auf die Einhaltung der Parkregelungen als auch auf das Vorhandensein der richtigen Umweltplakette. Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht. 2. Wie viele Verstöße konnten in den letzten 2 Jahren festgestellt werden? Die Auswertung der letzten Jahre zeigt deutlich, dass die Pandemie zur Reduktion der Verstöße beigetragen hat. Waren es 2019 noch insgesamt 5.000 Fälle des unerlaubten Einfahrens in die Umweltzone, so wurden bei gleichbleibender Kontrolldichte 2020 und 2021 jeweils nur rund 2.000 Fälle dokumentiert. 3. Abhängig vom Ergebnis der Frage 2: Sollte die Überprüfung erhöht werden? Für die Erhöhung der Kontrollen besteht aus Sicht des Ordnungs- und Bürgeramtes keine Notwendigkeit. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Verstöße gegen die Regelungen der Umweltzone vornehmlich von Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung begangen werden. Hier hält sich der erzieherische Effekt der Kontrollen und auch des kürzlich auf 100 Euro erhöhten Bußgeldes in Grenzen. Eine Vollstreckung ist nur in wenigen Ausnahmen, wie zum Beispiel in Frankreich, Österreich oder in der Schweiz, im Ausland möglich. Wird der Verkehrsteilnehmende nicht unmittelbar angetroffen und das Bußgeld direkt erhoben, kann der Verstoß bei Nichtbezahlen ins Ausland nur bedingt weiterverfolgt werden. 4. Ist es sinnvoll, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg die Ausdehnung der Umweltzone in Karlsruhe überprüft? In Baden-Württemberg obliegt die Luftreinhalteplanung grundsätzlich dem Ministerium für Verkehr Baden- Württemberg. Maßnahmenpläne zur Verbesserung der Luftqualität werden im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg von den örtlichen Regierungspräsidien erstellt. Dies umfasst in Karlsruhe seit 2010 auch die Ausweisung einer Umweltzone, verbunden mit Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Wie die Luftmessungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg der letzten Jahre an der verkehrsnahen Luftmessstation Rheinhold-Frank-Straße zeigen, sind dort die Stickstoffdioxidwerte (NO2) kontinuierlich gesunken. Der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid, bezogen auf das Kalenderjahr, liegt bei 40 μg/m³. Seit 2016 unterschreiten die NO2-Messwerte diesen Immissionsgrenzwert. Jahresmittelwerte für NO2 [μg/m³] - Messstation Rheinhold-Frank-Straße Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 NO2 [μg/m³] 39 39 38 34 30 – 2 – Der aktuell bis Oktober 2021 vorliegende monatlich gleitende Zwölf-Monatsmittelwert für NO2, vergleichbar mit dem Jahresmittelwert, zeigt mit 30 μg/m³ NO2, dass sich die gute Entwicklung weiter fortsetzt. Der gleitende Zwölf-Monatsmittelwert berücksichtigt die NO2-Konzentrationen der vergangenen zwölf Monate. Alle Grenzwerte, die in der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) festgelegt sind, werden in Karlsruhe eingehalten. Insbesondere liegen in Karlsruhe seit mehreren Jahren keine Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub (PM10) vor. Der Kurzzeit-Luftqualitätsindex LQI BW an der verkehrsnahen Messstation Reinhold-Frank-Straße liegt, basierend auf den Messwerten der vier Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3) sowie Partikel PM10 und PM2,5 (Feinstaub), aktuell im Bereich gut bis befriedigend. Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe mitgeteilt hat, ist aufgrund der positiven Entwicklung der Luftsituation seitens des Landes beabsichtigt, die Umweltzone in Karlsruhe 2022 aufzuheben. Die Verwaltung wird den Gemeinderat dann darüber informieren und um Stellungnahme bitten.
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Extrahierter Text
Niederschrift 34. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Januar 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 23 der Tagesordnung: Umweltzonen einhalten und erweitern Anfrage: SPD Vorlage: 2021/1547 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldungen) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 31. Januar 2022