Ampeln für Fußgänger*innen

Vorlage: 2021/1546
Art: Antrag
Datum: 22.12.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.02.2022

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.01.2022

    TOP: 18

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 21.12.2021 Vorlage Nr.: 2021/1546 Ampeln für Fußgänger*innen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.01.2022 18 x Hauptausschuss 08.02.2022 3 x 1. Die Verwaltung überprüft die Wartezeiten an Ampeln für Fußgänger*innen. 2. Die Wartezeiten sollen im Regelfall nicht mehr als 60 Sekunden andauern. 3. In Fällen, in denen der ÖPNV Vorrang hat, soll die Wartezeit 90 Sekunden nicht überschreiten. 4. Die Mindestdauer der Grünphasen soll von sieben Sekunden auf zehn Sekunden angehoben werden. Begründung: Die aktuelle Rangordnung Bahn, Auto und dann Fußgänger*innen bei Ampelschaltungen ist nicht zielführend, wenn in naher Zukunft autofreie Innenstädte erreicht werden sollen. Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen sollen in jedem Fall gegenüber Autos bevorzugt werden, auch wenn das mehr Staus bedeutet. Hinzukommt, dass die viel zu kurzen Grünphasen an einigen Ampeln es Menschen mit körperlichen Einschränkungen erschweren, sicher die Straße zu überqueren. Wartezeiten an Kreuzungen der Karlstraße: Ebertstraße: 60 s Bahnhofsstraße: 60 s Mathystraße: 60 s Amalienstraße (Nord→Süd): 75 s Amalienstraße (Ost→West): 100 s Amalienstraße (West→Ost): 85 s https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/tiefbau/strassenverkehr/verkehrstechnik Unterzeichnet von: Dr. Anton Huber Michael Zeh

  • StN SPD Antrag - Ampeln für Fußgängerinnen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1546 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Ampeln für Fußgänger*innen Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 08.02.2022 3 x Kurzfassung Die Verwaltung überprüft die Wartezeiten an Ampeln für den Fußverkehr anlassbezogen. Erneuerungsbedürftige Steuergeräte werden unter Berücksichtigung der erforderlichen Ressourcen bei Bedarf getauscht und können dann, sofern erforderlich, angepasst werden. Die Festlegung und Anordnung der Schaltzeiten von Lichtsignalanlagen obliegt grundsätzlich der Straßenverkehrsbehörde, die als untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Gemeinderatsfraktion der SPD beantragt: 1. Die Verwaltung überprüft die Wartezeiten an Ampeln für Fußgänger*innen Dem Einlesen einer Lichtsignalanlagensteuerung in das Steuergerät der Signalanlage geht ein mehrgliedriger Prozess voraus: einer Planungskonzeption, die, sofern der Knotenpunkt vom öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) befahren wird, gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben erstellt wird, folgt der Planungsprozess selbst. Bei diesem wird auf eventuell auftretende, noch nicht betrachtete Rahmenbedingungen reagiert. Anschließend wird die verkehrstechnische Planung mittels einer Simulation – gegebenenfalls auch mit den Verkehrsbetrieben - geprüft und finalisiert. Schließlich wird die Steuerung nach deren Versorgung vor Ort evaluiert und bei Bedarf nachjustiert. Die Verwaltung überprüft vorhandene Lichtsignalanlagen anlassbezogen. Auch ältere Steuerungen werden bereits heute sporadisch überprüft. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Wartezeiten des ÖPNV und des nichtmotorisierten Verkehrs. Zum Teil sind Steuerungen fünfzehn bis zwanzig Jahre alt manche sogar noch älter. Diese Steuerungen, bei denen das Planungsziel neben einer bestmöglichen Bedienqualität des ÖPNV oft auf der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs lag, werden sukzessive im Rahmen von Steuergerätetauschen entfernt und können dann, sofern erforderlich, angepasst werden. Insbesondere die Komplexität des Planungsprozesses und die für einen Austausch der Hardware aufzubringenden Haushaltsmittel bestimmen die Geschwindigkeit der Arbeiten. 2. Die Wartezeiten sollen im Regelfall nicht mehr als 60 Sekunden andauern Die Wartezeit des Fußverkehrs ist definiert als die "Zeitdauer vom Eintreffen bis zum möglichen Weitergehen an einer Querungsanlage". Statistisch ist dies etwa die Hälfte der Rotzeit, wenn man ein Eintreffen während Grün nicht einrechnet. Da im Stadtgebiet nur an sehr wenigen Knotenpunkten, die in der Regel nur schwach vom Fußverkehr frequentiert sind, zeitweise Umlaufzeiten von mehr als 120 Sekunden geschaltet werden, ist die Forderung bereits heute erfüllt. Das Ziel der Verwaltung ist es, insbesondere im Stadtzentrum und an Knotenpunkten, die spürbar von Fußverkehr frequentiert sind, die maximalen Wartezeiten nicht 60 Sekunden übersteigen zu lassen. Hierbei treten oftmals Zielkonflikte auf, da der Radverkehr ebenfalls wartezeitempfindlich ist und aufgrund der Führung auf Fahrbahnniveau häufig unverträglich zu den Fußgängerquerungen ist, also nicht gleichzeitig Grün geschaltet werden kann. Das Finden eines Kompromisses aus den unterschiedlichen Zielen ist wesentlicher Inhalt des unter erstens beschriebenen Planungsprozesses. 3. In Fällen, in denen der ÖPNV Vorrang hat, soll die Wartezeit 90 Sekunden nicht überschreiten Die maximale Wartezeit von Fußverkehrsquerungen über Gleisbereiche richtet sich nach der Anzahl der Straßenbahnlinien. Bei neueren Steuerungen besteht die Möglichkeit, die maximale Wartezeit von zur Straßenbahn nicht verträglichen Verkehrsströmen festzulegen. Wird diese Wartezeit erreicht, wird der Vorrang der Straßenbahnen aufgehoben. Hier ergibt sich in der Folge ein weiterer Zielkonflikt, der bei stark vom ÖPNV frequentierten Knotenpunkten auftreten kann. Durch die Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels und der Straßenbahntrasse auf der Kriegsstraße hat sich die Anzahl der stark vom ÖPNV frequentieren Knotenpunkte reduziert. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben prüfen, an welchen Knotenpunkten die Umsetzung der Forderung nach Wartezeiten kleiner 90 Sekunden für den ÖPNV besonders negative Folgen für den öffentlichen – 3 – Personennahverkehr hat und in der Folge entscheiden, ob eine Anpassung erforderlich ist und erfolgen kann. 4. Die Mindestdauer der Grünphasen soll von sieben Sekunden auf zehn Sekunden angehoben werden Bei Lichtsignalanlagen, auch bei Anlagen für den Fußverkehr, wird im Anschluss an die Grünzeit grundsätzlich eine Zwischenzeit geschaltet, die gewährleistet, dass die Straße sicher überquert werden kann. Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn ein Queren der Fahrbahn erst in der letzten Grünsekunde erfolgt. Die Zwischenzeit gilt unabhängig von der Länge der Grünzeit. Die Dauer der Grünzeit bemisst sich nach der Länge der zu querenden Furt. Im Stadtgebiet ist gewährleistet, dass bei einer durchschnittlichen Gehgeschwindigkeit von 1,2 Meter/Sekunde mindestens zwei Drittel der Fußgängerfurt gequert werden können. Die Grünphase beträgt dabei mindestens sieben Sekunden. Die geforderten Werte der zugrunde liegende Richtlinie für Lichtsignalanlagen werden dabei übertroffen. Diese sieht vor, dass bei gleicher durchschnittlicher Geschwindigkeit mindestens die Hälfte der Fußgängerfurt gequert werden kann und die Grünzeit mindestens fünf Sekunden betragen muss. Vereinzelt werden im Stadtgebiet die Grünzeiten für Fußgänger*innen - vor allem bei stark vom Fußverkehr frequentierten und/oder weniger stark vom Kraftfahrzeugverkehr belasteten Furten - noch weiter nach oben gesetzt. Parallel zu den Hauptrichtungsverkehren sind an Knotenpunkten die Grünzeiten der Furten in der Regel ohnehin deutlich länger als die berechnete Mindestgrünzeit dies erfordert, da der Fußverkehr von den längeren Freigabezeiten des Kraftfahrzeug- und Radverkehrs profitiert. Generell längere Grünzeiten für den Fußverkehr sorgen nach Ansicht vieler Fachleute aber nicht unbedingt zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit, da die Akzeptanz der Signalisierung sinkt. Die Forderung nach einer generell erhöhten Mindestdauer ist aus Sicht der Stadtverwaltung daher nicht zielführend. Die Festlegung und Anordnung der Schaltzeiten von Lichtsignalanlagen obliegt grundsätzlich der Straßenverkehrsbehörde, die als untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Eine Entscheidung kann daher nicht vom Gemeinderat getroffen werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.

  • Protokoll GR TOP 18 25_01_2022
    Extrahierter Text

    Niederschrift 34. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Januar 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 18 der Tagesordnung: Ampeln für Fußgänger*innen Antrag: SPD Vorlage: 2021/1546 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 8. Februar 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 31. Januar 2022

  • Protokoll TOP 3 HA_08_02_2022
    Extrahierter Text

    Niederschrift 26. Sitzung Hauptausschuss 8. Februar 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 3 der Tagesordnung: Ampeln für Fußgänger*innen Antrag: SPD Vorlage: 2021/1546 Beschluss: Mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Der Antrag sei verwiesen aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Januar 2022. Stadträtin Melchien (SPD) akzeptiert die Stellungnahme der Verwaltung. Man verstehe auch die Ausführung, dass es ein komplexer Planungsprozess sei, der Kompromisse erfordere. Wünsche würde sich ihre Fraktion, dass die Kreuzung, die man in der Antragsbegründung be- nannt habe, auch überprüft werde. Darauf sei in der Stellungnahme nicht eingegangen worden. Der Vorsitzende sagt die Prüfung zu. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er die zustimmende Kenntnisnahme der Stellungnahme fest. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 14. Februar 2022