Supervision in Behörden

Vorlage: 2021/1527
Art: Anfrage
Datum: 16.12.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.01.2022

    TOP: 21

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Eingang: 16.12.2021 Vorlage Nr.: 2021/1527 Supervision in Behörden Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.01.2022 21 x 1. Gibt es in den Behörden, deren Mitarbeitende Entscheidungen von existenzieller Bedeutung für Besucherinnen und Besucher treffen müssen, wie z.B. die Ausländerbehörde oder Bereiche der Sozial- und Jugendbehörde, die zeitliche Option für regelmäßige Team-Sitzungen? 2. Wäre in zeitlicher und finanzieller Hinsicht die Organisation einer externen Supervision für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich? Die Anforderungen an die Mitarbeitenden der städtischen Behörden sind vielfältig und häufig persönlich sehr belastend. Unzufriedenheiten der Besucherinnen und Besucher können zudem nicht vermieden werden. Nicht alle Mitarbeitenden können die notwendige Resilienz hierfür mitbringen. Um zu hohe Fluktuation und Frustration zu vermeiden, sollte Zeit für Supervision eingeräumt und ggf. auch Geld für externe Beratung oder Coaching zur Verfügung gestellt werden. Unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Annette Böringer Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:

  • StN FDP-Anfrage Supervision in Behörden
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1527 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: POA Supervision in Behörden Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.01.2022 21 x 1. Gibt es in den Behörden, deren Mitarbeitende Entscheidungen von existenzieller Bedeutung für Besucherinnen und Besucher treffen müssen, wie z.B. die Ausländerbehörde oder Bereiche der Sozial- und Jugendbehörde, die zeitliche Option für regelmäßige Team-Sitzungen? Teamsitzungen sind sowohl im Ordnungs- und Bürgeramt als auch in der Sozial- und Jugendbehörde vorgesehen und finden in aller Regel wöchentlich oder 1ö4-tägig statt. Schwierige Fälle, beispielsweise aus dem Familien- oder Sorgerecht, werden auch dort im Team besprochen und gemeinsam eingeschätzt. 2. Wäre in zeitlicher und finanzieller Hinsicht die Organisation einer externen Supervision für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich? In den Bereichen Supervision und Coaching ist die Stadtverwaltung bereits breit aufgestellt: Das Sachgebiet der Personalentwicklung stellt im Intranet unter Themen I Mitarbeiter/innen I Fortbildung / Personalentwicklung I Kollegiale Beratung, Coaching einen digitalen Pool mit ausgewählten Coaches zur Verfügung, dort sind auch mehrere Supervisoren vertreten. Mitarbeitende oder Teams können sich von der Personalentwicklung zu den gelisteten Coaches beraten lassen und kostenlose Schnuppertermine vereinbaren. Das Coaching beziehungsweise die Supervision wird von den jeweiligen Bereichen eigenverantwortlich organisiert. In der Sozial- und Jugendbehörde ist beispielsweise ein Budget für Supervisionen eingeplant, welche auch regelmäßig mit externen Supervisoren durchgeführt werden. Schon in Bewerbungsgesprächen dieser Bereiche wird die Möglichkeit von Supervisionen nachgefragt. Zusätzlich zur Supervision werden sowohl bei der Sozial- und Jugendbehörde, als auch bei der Ausländerbehörde das Instrument der Kollegialen Beratung oder die Angebote des Internen Beratungsdienstes genutzt.

  • Protokoll GR TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 34. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Januar 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 21 der Tagesordnung: Supervision in Behörden Anfrage: FDP Vorlage: 2021/1527 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldungen) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 31. Januar 2022