IQ-Leitprojekt „Fahrradstadt Karlsruhe“ Fahrradstraße Links der Alb, Bus-Priorisierung Belchenstraße
| Vorlage: | 2021/1522 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 15.12.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Weiherfeld-Dammerstock |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.03.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1522 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA, Bereich V IQ-Leitprojekt „Fahrradstadt Karlsruhe“ Fahrradstraße Links der Alb, Bus-Priorisierung Belchenstraße Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 10.03.2022 4 X Information (Kurzfassung) Die Fahrradstraße Links der Alb soll zukünftig an allen Knotenpunkten mit Vorfahrt versehen werden. Über die kreuzende Belchenstraße verläuft die Bus-Linie 52. Es soll keine Einschränkungen des ÖPNV durch die bevorrechtigte Fahrradstraßen entstehen. Daher wird an diesem Knotenpunkt eine Bus-Priorisierung eingerichtet. So muss der Bus an dieser Stelle keine Vorfahrt gewähren. Der Planungsausschuss nimmt die vorgestellte Planung zu Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 110.000€ (TBA) Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 8.000 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Ausgangslage Die Straße Links der Alb wurde bereits vor mehreren Jahren als Fahrradstraße festgelegt. Aufgrund von anstehenden Baumaßnahmen wurde die Ausweisung und Beschilderung verschoben. Nun sind diese Baumaßnahmen umgesetzt. Mit dem Auftrag aus dem Gemeinderat, alle Fahrradstraßen nach den Musterlösungen des RadNETZ BW umzusetzen, ist für die Straße Links der Alb eine durchgehende Vorfahrt vorgesehen. Dabei entsteht am Knotenpunkt Belchenstraße ein Konflikt zwischen den beiden Verkehrsarten des Umweltverbundes Fahrrad und Bus. Über die Belchenstraße verläuft die Bus Linie 52, die im 20 Minuten Takt zwischen Dammerstock und dem Albtalbahnhof fährt. 2. Planung Um keine Nachteile für einen der beiden Verkehrsarten des Umweltverbundes zu schaffen, soll am Knotenpunkt Belchenstraße eine signalgeregelte Bus-Priorisierung eingerichtet werden. Dabei meldet sich der ankommende Bus an und erhält eine freie Fahrt über den Knotenpunkt. Die Verkehrsteilnehmenden aus der Fahrradstraße kommend müssen dann warten. Fährt kein Bus, ist die Anlage abgeschaltet und es gilt die Vorfahrt für die Fahrradstraße. Das Vorgehen wurde bereits im Planungsausschuss im Juli 2021 vorgestellt. 3. Auswirkung Für zukünftige Planungen im Stadtgebiet Karlsruhe, bei denen Konflikte zwischen dem ÖPNV und einer vorfahrtsgeregelten Fahrradstraße entstehen, soll das oben genannte Vorgehen als Musterbeispiel dienen. 4. Kosten Die Verkehrsbetriebe und das Tiefbauamt haben sich bei der Kostenübernahme auf das Verursacherprinzip geeinigt. Durch das Einrichten der vorfahrtsgeregelten Fahrradstraße sind die Kosten von der Stadt Karlsruhe zu tragen. Für die Einrichtung der Bus-Priorisierung werden die Kosten auf ca. 110.000 € geschätzt, vorausgesetzt, dass vorhandene Leerrohre verwendet werden können. Ansonsten fallen weitere Kosten für Tiefbauarbeiten an. Die Mittel sollen aus dem für den Doppelhaushalt 2022/2023 eingerichteten Sperrvermerk für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden (Projekt 7.661005). Für die Maßnahme wurde bereits ein Förderantrag eingereicht. 5. Umsetzung Die Umsetzung der vorfahrtsgeregelten Fahrradstraße und der Bus-Priorisierung ist für das Jahr 2022/2023 vorgesehen. Die Umsetzung ist jedoch von der Bewilligung des Förderantrages durch das Regierungspräsidium Karlsruhe abhängig.