Gemeindestraßen, Umbau der Händelstraße
| Vorlage: | 2021/1511 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.12.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.01.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Übersicht V2 – Bauausführung Frau Lochmann-Lessle / Herr Wolf Tel.: 133-6041 Stand Juli 2021 Seite 3 Stadt Karlsruhe - Tiefbauamt - Umbau Händelstraße Zwischen Kaiserallee und Seldeneckstraße Schematische Darstellung ! Regelquerschnitt Legende Asphalt (Fahrbahn) Parkplätze Univerbundpflaster Gehweg Platten 30x30x8 3,00 3,75 3,75 2,40 3,00 3,00 2,30 3,00 3,00 2,00 2,00 2,47 3,00 3,00 2,00
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe – Tiefbauamt 02.12.2021 Bauausschuss 6.12.2021 - Tischvorlage Ergänzende Informationen zum Umbau der Händelstraße Planungsgrundlagen und Folgen der Entscheidung des Bauausschusses vom 26.11.2021 für die Bauausführung Planungsgrundlagen o Zunächst war die Händelstraße aufgrund ihres schlechten Zustandes für eine Deckeninstandsetzung vorgesehen. D. h. es sollte zunächst nur der obere Fahrbahnbelag erneuert werden. Im Zuge der Prüfung der vorhandenen Asphaltschichten und des Untergrundes wurde ein vollständiger Austausch des Straßenoberbaus erforderlich. Ebenso sollte durch den Einbau zusätzlicher Straßeneinläufe eventuelle Schäden durch Starkregenniederschläge vermieden werden. o Entsprechend der aktuellen technischen Regelwerke muss die Fahrbahn mit der örtlichen Situation wie z. B. das vorhandene Verkehrsaufkommen und die Verkehrsanbindung an das Städtisches Klinikum in einer Restbreite von min. 6 m hergestellt werden. Dabei sind die geltenden Richtlinien der Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs und die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen zu beachten. Rückwärtseinparken lässt sich nicht "anordnen", dies könnte lediglich als Planungsgrundlage angenommen werden, wenn es planerisch sinnvoll ist. Normalerweise ist dies nur bei sehr geringer Verkehrsbelastung und hohem Parkdruck möglich, z.B. in Sackgassen. Schon bei normaler Verkehrsbelastung führt Rückwärtseinparken zu Komplikationen, da ja zunächst an der Parklücke vorbeigefahren werden muss und der nachfolgende Verkehr das meist nicht erkennt. Deshalb erfordert die bestehende Senkrechtaufstellung der Parkplätze hier ein Fahrbahnmindestmaß von 6 m. o Im Zuge der Umsetzung „Faires Parken“ in 2019 dürfen die bisher auf dem Gehweg geduldeten Fahrzeuge nicht mehr auf dem Gehweg parken. Die Fahrzeuge parken nun am östlichen Fahrbahnrand und schränken die bisherige Fahrbahn auf eine Breite von etwa 5,50 m ein. Dies sollte bis zu einem endgültigen Umbau akzeptiert werden. Da die Praxis gezeigt hat, dass dies zu Problemen im Verkehrsablauf geführt hat, soll mit der jetzt anstehenden Baumaßnahme die geltenden Richtlinien umgesetzt werden. o Der breite Gehweg, die Senkrechtaufstellung der Parkplätze, der Bordstein und der Baumbestand auf der Westseite der Händelstraße werden nicht verändert. Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand und muss erneuert werden. Der bestehende Gehweg auf der Ostseite wird in der Regel auf ein vertretbares Maß von 2,30 m bis 2,40 m reduziert. o Da es sich bei der Baumaßnahme um eine Sanierung sowie teilweisen Umbau und nicht um eine vollständige Neugliederung des Querschnittes handelt und die Maßnahme im Sammelhaushalt für Sanierungen von Straßen zugeordnet ist, wurde der Querschnitt in der Verkehrsplanungsrunde mit Polizei, Ordnungs- und Bürgeramt, Stadtplanungsamt und Tiefbauamt abgestimmt und festgelegt. Dieses Vorgehen findet seit Jahrzehnten statt und ist allseits anerkannt. Anlagen zu den Planungsgrundlagen: Beispiele Anpassung Längsparken, Bordstein Gehweg Folgen der Entscheidung des Bauausschusses vom 26.11.2021 für die Bauausführung Bereits angefallene Kosten für Vorerkundungen (KMBD, Beweissicherung, Baugrundgutachten): o Für Vorerkundungen im Rahmen der Baustellenvorbereitung sind bisher rund 25.000 € angefallen und sind nach aktuellem Sachstand verloren. o Ein Großteil der Erkundungen müsste, aufgrund der begrenzten Gültigkeit von 6 Monaten, wiederholt werden; d. h. die Kosten müssten in mindestens gleicher Höhe erneut veranschlagt werden. Abhängigkeit zur Fachsparte Stadtwerke Beleuchtung: o Seitens der Stadtwerke Fachsparte Beleuchtung wird im Rahmen der Baumaßnahme die bestehende Beleuchtung erneuert. Dabei wird die Luftverkabelung nach neuestem Stand der Technik durch Maststandorte mit erdverlegter Zuleitung im Gehweg umgebaut. Da dies in anderen Stadtteilen auf reges Interesse bei den Bürgervereinen gestoßen ist, wurde die Maßnahme bereits an die Bürgervereine kommuniziert. Eine Verschiebung der Umbaumaßnahmen müsste vermittelt werden. o Eine von der Tiefbauamtsmaßnahme unabhängige Ausführung ist für die Stadtwerke nicht zielführend oder rentabel. Abhängigkeit zur Fachsparte Stadtwerke Fernwärme: o Im Zuge der Tiefbauamtsmaßnahme sind im jeweiligen Baufeld Arbeiten zur Sanierung und Ergänzung des bestehenden Fernwärmenetzes geplant. Die Ausführungszeit für Arbeiten an Fernwärmeleitungen begrenzt sich auf das Zeitfenster außerhalb der Heizperiode, d.h. März bis Oktober. Ob eine Ausführung unabhängig zur Maßnahme des Tiefbauamts rentabel ist, muss seitens der Stadtwerke geprüft werden. In jedem Fall entstehen durch die zeitlich getrennte Ausführung Mehrfachaufgrabungen mit ähnlichen verkehrlichen Einschränkungen und zusätzlichen Kosten. Platzierung der Maßnahme im Jahresbauprogramm / verkehrliche Betrachtung: o Die Händelstraße steht in verkehrlicher Abhängigkeit zu einer Vielzahl an Maßnahmen im entsprechenden Stadtteil. Dazu gehört beispielsweise die Baumaßnahme "Hertzstraße" als weitere Tiefbauamtsmaßnahme zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr. Beide Straßen stellen einen Verbindungsweg in Richtung Klinikum dar, eine Sperrung sollte daher zeitlich begrenzt sowie eine parallele Ausführung von Bauvorhaben in beiden Straßen vermieden werden. o Unter Berücksichtigung dieses Umstands würde eine zeitliche Verschiebung der Händelstraße auch eine Verschiebung der Baumaßnahme in der Hertzstraße bedeuten. o Sollte diese Abhängigkeit zu einer Ausführung der Händelstraße erst nach Fertigstellung der Hertzstraße führen ist eine Umsetzung vor 2024 unwahrscheinlich. Damit müssten die Mittel in einem neuen DHH bereitgestellt werden und die bereits erstellten Vorerkundungen würden die Gültigkeit verlieren. o Sollte die Händelstraße nicht zur Ausführung kommen ist keine der weiteren Maßnahmen aus dem JBP auf einem Arbeitsstand der kurzfristig eine ersatzweise Ausführung möglich machen würde. Die Baustellenhäufung würde damit weiter bestehen bleiben und wäre u.U. schwieriger gegenüber der Öffentlichkeit zu kommunizieren.
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1511 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Gemeindestraßen, Umbau der Händelstraße Vergabe von Tiefbauarbeiten Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 10.01.2022 2 x Beschlussantrag Der Bauausschuss genehmigt die Vergabe folgender Arbeiten: Gemeindestraßen, Umbau der Händelstraße an die Firma: Schempp GmbH & Co. KG, Karlsruhe zum Angebot vom: 19. Oktober 2021 abschließend mit: 576.038 Euro Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 640.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 18.250 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH – 2 – Kurzbeschreibung des Bauvorhabens und der Leistungen Im Zuge der Baumaßnahme wird die Händelstraße im Vollausbau ausgebaut. Hierbei werden die Asphaltschichten sowie die darunterliegenden ungebundenen Schichten vollständig neu hergestellt. Zudem werden die Gehwege neu gepflastert und am östlichen Straßenrand längs der Straße verlaufende Parkbuchten gebaut. Da sich der Straßenquerschnitt verändert, wird die Straßenentwässerung ebenfalls neu hergestellt. Ferner wird im Zuge der Baumaßnahme die Straßenbeleuchtung angepasst, die luftverkabelte Beleuchtung wird durch Beleuchtungsmasten ersetzt. Ausschreibung nach VOB Art der Ausschreibung öffentlich Ende Zuschlagsfrist 17. Januar 2022 Anzahl interessierter Firmen 13 Anzahl eingereichter Angebote 6 Rangfolge der wertbaren Angebote: Firmen Endpreis (Brutto) Prozent 1. Fa. Schempp GmbH & Co. KG, Karlsruhe 576.038 Euro 100 % 2. Fa. B 631.241 Euro 109 % 3. Fa. C 636.277 Euro 110 % 4. Fa. D 666.196 Euro 116 % 5. Fa. E 749.914 Euro 131 % 6. Fa. F 819.337 Euro 142 % Bauzeit: Januar bis Juli 2022 – 3 – Angebotsbeurteilung und Wertung der Angebote: Der Zuschlag wird nach § 16 d Absatz 1 Nummer 4 VOB/A auf das wirtschaftlichste Angebot, Firma Schempp GmbH & Co. KG, Karlsruhe, erteilt. Die Firma ist bekannt und wird als leistungsfähige, fachkundige und zuverlässige Firma eingeschätzt. Kostenvergleich Kostenberechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Preisanpassungen im Straßen- und Pflasterbau 493.910 Euro Angebot Firma Schempp GmbH & Co., Karlsruhe 576.038 Euro Mehrkosten 82.128 Euro Derzeit sind Preissteigerungen der Betonwerke von bis zu 20 % angekündigt. Da die Ausführung der Arbeiten erst im neuen Jahr erfolgt, haben sämtliche Bieter bereits die erhöhten Preise angesetzt. Zudem haben die Bieter auch wesentlich höhere Preise für das Lösen und Entsorgen des belasteten Bodens kalkuliert. Die abgegebenen Angebote spiegeln dieses höhere Preisniveau wider. Eine Vergabe zu einem späteren Zeitpunkt lässt kein besseres Angebot erwarten. Die Preise sind unter diesen Rahmenbedingungen angemessen. Finanzierung: Die erforderlichen Mittel, einschließlich der Mehrkosten stehen im Sammelkonto 7.661002 Gemeindestraßen, Umbau und Verbesserung, zur Verfügung, da vergangene Maßnahmen günstiger waren.