Verpflichtende Verwendung von Gendersprache in schriftlichen Publikationen nach zweijähriger Eingewöhnungszeit
| Vorlage: | 2021/1506/2 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 25.01.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.01.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 25.01.2022 Vorlage Nr.: 2021/1506/2 Verpflichtende Verwendung von Gendersprache in schriftlichen Publikationen nach zweijähriger Eingewöhnungszeit Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.01.2022 8.4 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Stadtverwaltung die genderneutrale Sprache, für ihre schriftliche Publikationen, in zwei Jahren, verbindlich verwendet. Für Publikationen in Leichter Sprache werden ggf. davon abweichende Regelungen getroffen, welche die besonderen Bedürfnisse der Zielgruppen berücksichtigen. Auch hier wird eine Genderneutralität unter Formen wie der direkten Ansprache etc. angestrebt. Begründung: Wir begrüßen, dass die Stadtverwaltung einen Umgangskatalog für die gendergerechte Sprache erarbeitet und den Mitarbeiter*innen empfiehlt. Wichtig ist hier eine gewisse Einheitlichkeit. Dennoch erachten wir die verpflichtende Nutzung der gendergerechten Sprache für notwendig und wollen nach einer zweijährigen Probezeit dies für städtische Publikationen verpflichtend gelten lassen. Denn: Sprache beeinflusst unser Denken und Handeln. Wer nur von Männern spricht und schreibt, lässt Frauen und alle anderen Geschlechter verschwinden. Doch es geht ja auch anders – wir müssen nur wollen und üben. Eine Stadtverwaltung ist für alle Bürger*innen da und offen - darum besteht hier eine besondere Verpflichtung einer pluralen Stadtgesellschaft gegenüber. Alle Bürger*innen und ihre Belange sind von Bedeutung und werden nicht nur mitgemeint sondern auch mitgedacht. Das dies so in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, sollte im besonderen Interesse einer Stadt liegen. Ein weiterer Grund, weswegen die Stadtverwaltung das Gendern verpflichten soll, ist ihre Vorbildsfunktion. Wenn die Stadtverwaltung die Gewohnheit in der Sprache durchbricht und somit einen Wandel erzeugt, können Bürger*innen sich an ihr orientieren. Dadurch entsteht auch die Normalisierung einer gegenderten Sprache. Wir sind uns dessen bewusst, dass die Umstellung in der geschrieben Sprache eine Barriere für einige Menschen darstellen kann. Wir halten eine Eingewöhnungszeit von zwei Jahren für ausreichend. Daher begrüßen wir die Eingewöhnungszeit von zwei Jahren, damit danach die gendergerechte Sprache etabliert wird. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Lukas Bimmerle Karin Binder – 2 –
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Die Linke-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1506/2 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD / GB Verpflichtende Verwendung von Gendersprache in schriftlichen Publikationen nach zweijähriger Eingewöhnungszeit Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.01.2022 8.4 x Kurzfassung Die Verwaltung begrüßt den Antrag von der Linke-Fraktion auf eine verpflichtende Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Diese Verpflichtung besteht bereits. Sie wurde mit dem Beschluss der Gender Mainstreaming-Strategie durch den Gemeinderat im Jahr 2006 eingeführt. Die aktuell gültigen Formen der geschlechter-gerechten Sprache bei der Stadt Karlsruhe sind die explizite Nennung von Frauen und Männern sowie die Verwendung geschlechtsneutraler Sprachformen. Die Stadtverwaltung wird die aktuellen Regelungen weiterentwickeln, um zukünftig alle Geschlechter anzusprechen. Ziel ist eine umfassende wertschätzende Kommunikation, die allen Menschen respektvoll begegnet. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache wird verpflichtend bleiben. Die Verwaltung sieht den Antrag als erledigt an. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Verwaltung begrüßt den Antrag von der Linke-Fraktion auf eine verpflichtende Verwendung geschlechtergerechter Sprache in der Stadtverwaltung. Diese Verpflichtung besteht bereits. Sie wurde mit dem Beschluss der Gender Mainstreaming-Strategie durch den Gemeinderat im Jahr 2006 eingeführt. Die aktuell gültigen Formen der geschlechter-gerechten Sprache bei der Stadt Karlsruhe sind die explizite Nennung von Frauen und Männern sowie die Verwendung geschlechtsneutraler Sprachformen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 10. Oktober 2017 entschieden, dass die Kategorien „männlich“ und „weiblich“ zur Beschreibung des Personenstands nicht ausreichen sind. Seit der darauffolgenden Änderung des Personenstandrechts am 1. Januar 2019 wird mit der dritten Geschlechtsoption offiziell anerkannt, dass es Menschen gibt, die sich nicht in die binären Kategorien „Frau“ und „Mann“ einordnen. Anlässlich dieser geänderten rechtlichen Grundlage wird die Stadtverwaltung die aktuelle Sprach-regelung der Stadt weiterentwickeln, um zukünftig alle Geschlechter anzusprechen. Dazu wird ein Kompendium mit differenzierten Empfehlungen für die Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen erarbeitet. Ziel ist eine umfassende wertschätzende Kommunikation, die allen Menschen respektvoll begegnet. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache wird verpflichtend bleiben. Es gibt verschiedene Formen, alle Geschlechter anzusprechen. Die Empfehlungen werden sich darauf beziehen, welche Formen geschlechtergerechter Sprache für welche Sprachanlässe und Zielgruppen als geeignet angesehen werden. Die Verwaltung sieht den Antrag als erledigt an.