Ergänzungsantrag zum Antrag der CDU/FW-Fraktion zur zukünftigen Nutzung Bauhof Wettersbach, Wiesenstraße 38 nach Umzug des Bauhofes

Vorlage: 2021/1499
Art: Antrag
Datum: 07.12.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.12.2021

    TOP: 4.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4.2:_Ergänzungsantrag_BFW_Zukünftige Nutzung Bauhof Wettersbach
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 150 Verantwortlich: Dienststelle: Ergänzungsantrag zum Antrag der CDU/FW-Fraktion zur zukünftigen Nutzung Bauhof Wettersbach, Wiesenstraße 38 nach Umzug des Bauhofes Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.12.2021 4.2 x Ergänzungsantrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion zur Bearbeitung und Beratung im Ortschaftsrat Wettersbach zum Thema der zukünftigen Nutzung der Räumlichkeiten des alten Bauhofes Wettersbach nach Umzug dessen in neue Räumlichkeiten. Antrag (Kurzfassung): Ergänzend zu den zukuntsweisenden Ideen der CDU/FW-Fraktion zur Umnutzung als Existenzgründungszentrum soll geprüft werden, inwieweit die Räumlichkeiten auch für Vereine zur Verfügung gestellt und genutzt werden können. Des Weiteren regen wir eine Prüfung zur zukünftigen Nutzung als Kinder- und Jugendräume/-gelände an. Begründung: Seit Jahren suchen hiesige Vereine (z. B. Gesangverein, Pfadfinder, DRK u. v. m.) Räumlichkeiten um ihre Tätigkeiten ungestört und in vielfältiger Weise durchführen zu können oder benötigen weitere Lagerkapazitäten. Der Fehlbedarf an Vereinsräumen dürfte allseits bekannt sein. Daher bieten sich bereits vorhandene, (bald) nicht mehr genutzte große Räumlichkeiten in zentraler Ortslage an, um für verschiedene Vereine zum Treffpunkt zu werden. Auch die räumliche Nähe zur (Jugend- )Feuerwehr könnte für diese von praktischem Nutzen sein. Auf den vorhandenen Hofflächen könnten weitere kleine Pavillons, Container oder andere kleinere Gebäude errichtet werden, um dem Bedarf gerecht zu werden. Außerdem wurde bereits im Jahr 2020 in einer Ortschaftsratssitzung vonseiten des Stadtjugendausschusses angedacht, die „Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Höhenstadtteilen auszubauen“ und dezentrale Angebote aufzubauen „mit dem Ziel, den Kindern und Jugendlichen ausreichende und ihren Interessen entsprechende Angebote zu machen“ (vgl. Vorlage Nr. 57 bzw. Diskussion vom/am 23.06.2020). Damals war auch die Verfügbarkeit von geeigneten Räumen ein Problem. Diesem Problem könnte entgegen gewirkt werden, wenn die „alten“ Bauhof-Räume und -Flächen z. T. für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden oder wie im vorherigen Abschnitt angedacht, weitere kleine Gebäude auf den frei werdenden Flächen aufgebaut werden. Die Lage zentral zwischen den beiden Orten Grünwettersbach und Palmbach eignet sich hervorragend, da sie leicht über verschiedene Wege für dieses Klientel zu erreichen ist und außerdem von sonstiger Wohnbebauung weit genug entfernt ist, sodass Anwohner nicht durch Aktivitäten der Jugendlichen gestört werden würden. – 2 – Möglich wären somit bspw. Disco-, Kinoabende, „Zockernights“, öffentliche Flächen für Sprayer an den vorhandenen Wänden u. v. m. Wir bitten die Verwaltung, sich mit den entsprechenden Stellen und Ämtern sowie hiesigen Vereinen in Verbindung zu setzen, damit eine oder mehrere der vorgeschlagenen Nutzungen realisiert werden können. Wichtig ist uns zu betonen: Die Ideen der CDU/FW-Fraktion und unsere hier genannten müssen sich nicht ausschließen sondern können sicherlich nebeneinander bestehen und sollen deshalb nicht als Konkurrenz dagegen angesehen werden sondern als sinnvolle Ergänzung. unterzeichnet von: Ursula Seliger, Fraktionsvorsitzende Hartmut Stech, Ortschaftsrat Dr. Gerhard Overhoff, Ortschaftsrat Sebastian Weger, Ortschaftsrat Dr. Britta Trautwein, Ortschaftsrat

  • TOP 4.2:_Stellungnahme Ergänzungsantrag_BFW_Zukünftige Nutzung Bauhof Wettersbach
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 150 Verantwortlich: Dienststelle: OV Wettersbach Ergänzungsantrag zum Antrag der CDU/FW-Fraktion zur zukünftigen Nutzung Bauhof Wettersbach, Wiesenstraße 38 nach Umzug des Bauhofes Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.12.2021 4.2 x Kurzfassung Der Antrag wird zunächst im Bauausschuss des Ortschaftsrates vorberaten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 15.12.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Ergänzend zum Antrag der CDU/FW-Ortschaftratsfraktion beantragt die BFW Ortschaftsratsfraktion zu prüfen, inwieweit die Räumlichkeiten des Bauhofes Wettersbach auch für Vereine zur Verfügung gestellt und genutzt werden können. Des Weiteren wird angeregt eine Prüfung zur zukünftigen Nutzung als Kinder- und Jugendräume/-gelände vorzusehen. Die Ortsverwaltung schlägt auf Grund der gestellten Anträge der Ortschaftsratsfraktionen vor, auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes und der hierin definierten Ziele, die Angelegenheit zunächst im Bauausschuss des Ortschaftsrates vorzuberaten. Überlegungen aus der Mitte des Ortschaftsrats könnten somit in eine Überplanung / Nutzungsänderung des Gebietes einfließen.