Zukünftige Nutzung Bauhof Wettersbach, Wiesenstraße 38

Vorlage: 2021/1498
Art: Antrag
Datum: 07.12.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.12.2021

    TOP: 4.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4.1:_Antrag CDU/FW_Zukünftige Nutzung Bauhof Wettersbach
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 149 Verantwortlich: Dienststelle: Zukünftige Nutzung Bauhof Wettersbach, Wiesenstraße 38 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.12.2021 4.1 x Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion stellt folgenden Antrag im Ortschaftsrat: Das Amt für Wirtschaftsförderung, bzw. die beteiligten Fachämter sollen Lösungen zur zukünftigen Nutzung des jetzigen Bauhofes Wettersbach in der Wiesenstraße 38 erarbeiten. Besonders soll geprüft werden, wie das Gebäude mit seinen Sozialräumen und zahlreichen Garagen als Existenzgründungszentrum für Start-Up-Unternehmen oder als Handwerkerhof/Gewerbehof für junge Unternehmen geeignet ist. Begründung Der heutige Bauhof Wettersbach soll bis in drei Jahren in die Rudolf-Link-Straße im Palmbacher Gewerbegebiet Winterrot verlegt werden. Die Planungen hierzu sind schon weit fortgeschritten. Wir sehen einen großen fehlenden Bedarf an Gebäuden und Flächen für junge Unternehmen in vielen Branchen. Daher soll geprüft werden, inwieweit eine Umnutzung der Bauhofflächen für diesen Zweck möglich ist. Sollte dies nicht wirtschaftlich sein, wäre ebenfalls zu prüfen, ob das Grundstück für den Bau einer Seniorenanlage als Ergänzung zur Seniorenresidenz Am Wetterbach geeignet ist. Für eine einfache Vermietung der Garagen als Lagerfläche sehen wir das Filet-Grundstück in zentraler Lage am Ortseingang Grünwettersbach als zu hochwertig an, diese Nutzung würde keinen Mehrwert für unsere Stadtteile bringen. unterzeichnet von: Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender – 2 – Bauhof Wettersbach, Wiesenstraße 38

  • TOP 4.1:_Stellungnahme CDU/FW_Zukünftige Nutzung Bauhof Wettersbach
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 149 Verantwortlich: Dienststelle: OV Wettersbach Zukünftige Nutzung Bauhof Wettersbach, Wiesenstr. 38 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.12.2021 4.1 x Kurzfassung Der Antrag wird zunächst im Bauausschuss des Ortschaftsrates vorberaten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 15.12.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Mit dem Antrag sollen die Fachämter gebeten werden, Lösungen für die zukünftige Nutzung des Geländes Bauhof Wettersbach, Wiesenstr. 38, 76228 Karlsruhe, nach dessen Verlagerung ins Gewerbegebiet Winterrot zu erarbeiten. Ein Fokus soll aus dem Zuschnitt der Gebäude auf Existenzgründer / Start-Up oder als Handwerkerhof / Gewerbehof für junge Unternehmen gelegt werden. Die Ortsverwaltung schlägt auf Grund der gestellten Anträge der Ortschaftsratsfraktionen vor, auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes und der hierin definierten Ziele, die Angelegenheit zunächst im Bauausschuss des Ortschaftsrates vorzuberaten. Überlegungen aus der Mitte des Ortschaftsrats könnten somit in eine Überplanung / Nutzungsänderung des Gebietes einfließen.