Zukunft Bauhof Wettersbach
| Vorlage: | 2021/1497 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.12.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.12.2021
Rolle: unbekannt
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 148 Verantwortlich: Dienststelle: OV Wettersbach Zukunft Bauhof Wettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 15.12.2021 4 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Bauhof Wettersbach soll in den nächsten Jahren in das Gewerbegebiet „Im Winterrot“ verlagert werden. Die Nutzungsmöglichkeiten, die sich mit dem Freiwerden des Areals ergeben, sollen im Bauausschuss des Ortschaftsrates vorberaten werden. Hierbei können auch die vorliegenden Anträge der Ortschaftsratsfraktionen zu dieser Thematik behandelt werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 15.12.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Mit dem Freiwerden des bisherigen Bauhofareal ergeben sich Entwicklungsmöglichkeiten. Das Grundstück hat, aufgrund der Lage des Geländes und der Gebäude im Stadtteil, der Nähe zur freiwilligen Feuerwehr, den umliegenden Gewerbeansiedlungen und der Nähe zur künftigen Nahversorgung eine exponierte Stellung und ist an den öffentlichen Nahverkehr gut angebunden. Die Ortsverwaltung schlägt daher vor, auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes und der hierin definierten Ziele, die Angelegenheit zunächst im Bauausschuss des Ortschaftsrates vorzuberaten. Überlegungen aus der Mitte des Ortschaftsrats könnten somit in eine Überplanung / Nutzungsänderung des Gebietes einfließen.