Abschluss von Rahmenverträgen zur Lieferung von Abfallbehältern
| Vorlage: | 2021/1486 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.12.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.01.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier - bitte austauschen - Vorlage Nr.: 2021/1486 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Abschluss von Rahmenverträgen zur Lieferung von Abfallbehältern Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.01.2022 4 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe für den Abschluss von Rahmenverträgen zur Lieferung von Abfallbehältern für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis 29. Februar 2024 mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere zwölf Monate bis zum 28. Februar 2025 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag für die Lose 1 und 2 zu erteilen und einen Rahmenvertrag mit der Firma Contenur Deutschland GmbH mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von insgesamt 655.457,95 Euro brutto (inklusive optionaler Vertragsverlängerung) zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 655.457,95 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 218.485,98 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Abfallbehältern in verschiedenen Größen und Ausführungen. Aufgrund von Beschädigungen, Verschleiß und Mehrbedarf müssen jährlich ca. 4.000 Stück Abfallbehälter beschafft werden. Der bestehende Rahmenvertrag zur Lieferung von Abfallbehältern läuft mit Wirkung zum 31. Januar 2022 ordnungsgemäß aus. Die möglichen Verlängerungsoptionen wurden bereits ausgeschöpft. Hieraus begründet sich der Bedarf einer Neuausschreibung für die vorgenannte Leistung. Die Ausschreibung erfolgte in 2 Fachlosen für 2-Rad Behälter und 4-Rad Behälter. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 1. März 2022 bis 29. Februar 2024 mit einmaliger automatischer Verlängerungsoption um weitere zwölf Monate bis zum 28. Februar 2025. Der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Abfallbehältern ist unabhängig von der Beschlussfassung des Gemeinderates zur zukünftigen Erfassung von Wertstoffen (Einführung einer „Gelben Tonne“ vs. Fortführung einer gemischten Wertstofftonne) zu sehen. Eine Mindestanzahl neu zu beschaffender Behälter ist vertraglich nicht fixiert. 2. Auftragswertschätzung Der voraussichtliche Auftragswert wurde von der zuständigen Abteilung Entsorgungslogistik auf Grundlage von Markterkundungen auf eine Gesamtsumme (inklusive optionaler Vertragsverlängerung) von ca. 756.000 Euro (netto) bzw. ca. 900.000 Euro (brutto) geschätzt. 3. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen EU-Schwellenwert in Höhe von 214.000 Euro (netto) liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten offenen Verfahren nach § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Absatz 2 der Vergabeverordnung (VGV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 12. Oktober 2021. Die Veröffentlichung auf dem elektronischen Vergabeinformationssystem „subreport ELVIS“, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 14. Oktober 2021 sowie im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe am 15. Oktober 2021. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 12. November 2021, 11 Uhr, gingen auf zwei Lose sieben Angebote von vier Bietern ein. 4. Prüfung und Wertung Gemäß § 127 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgte durch das Zuschlagskriterium „niedrigster Preis“. Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung wurden alle Angebote zur Wertung zugelassen. – 3 – Los 1 – 2-Rad Behälter Rang Bieter Wertungspreis (brutto) 1 Contenur Deutschland GmbH 210.302,75 Euro 2 Bieter 3 219.012,06 Euro 3 Bieter 2 239.451,80 Euro 4 Bieter 4 241.394,48 Euro Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschlag für Los 1 auf das wirtschaftlichste Angebot der Firma Contenur Deutschland GmbH, Hauptstr. 92, 57074 Siegen für den Zeitraum von maximal drei Jahren (inklusive optionaler Vertragsverlängerung) mit einem Auftragswert in Höhe von 210.302,75 Euro (brutto) zu erteilen. Los 2 – 4-Rad Behälter Rang Bieter Wertungspreis (brutto) 1 Contenur Deutschland GmbH 445.155,20 Euro 2 Bieter 2 549.553,90 Euro 3 Bieter 4 567.302,75 Euro Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschlag für Los 2 auf das wirtschaftlichste Angebot der Firma Contenur Deutschland GmbH, Hauptstr. 92, 57074 Siegen für den Zeitraum von maximal drei Jahren (inklusive optionaler Vertragsverlängerung) mit einem Auftragswert in Höhe von 445.155,20 Euro (brutto) zu erteilen. Der Gesamtauftragswert beider Lose für die komplette Vertragslaufzeit (inklusive optionaler Verlängerung) beträgt 655.457,95 Euro brutto. 5. Finanzielle Auswirkungen Die für die Auftragsvergabe erforderlichen Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2022/2023 eingeplant. Für die Folgejahre ist eine Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushalt zu berücksichtigen 6. Vergabezuständigkeit Aufgrund der Auftragshöhe ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe der Hauptausschuss für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen über 500.000 Euro bis 2.000.000 Euro zuständig. Beschluss: Antrag an den Ausschuss Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe für den Abschluss von Rahmenverträgen zur Lieferung von Abfallbehältern für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis 29. Februar 2024 mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere zwölf Monate bis zum 28. Februar 2025 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag für die Lose 1 und 2 zu erteilen und einen Rahmenvertrag mit der Firma Contenur Deutschland GmbH mit einem Gesamtauftragswert in – 4 – Höhe von insgesamt 655.457,95 Euro brutto (inklusive optionaler Vertragsverlängerung) zu schließen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 25. Sitzung Hauptausschuss 11. Januar 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 4 der Tagesordnung: Abschluss von Rahmenverträgen zur Lieferung von Abfallbehältern Vorlage: 2021/1486 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe für den Ab- schluss von Rahmenverträgen zur Lieferung von Abfallbehältern für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis 29. Februar 2024 mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere zwölf Monate bis zum 28. Februar 2025 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag für die Lose 1 und 2 zu erteilen und einen Rah- menvertrag mit der Firma Contenur Deutschland GmbH mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von insgesamt 655.457,95 Euro brutto (inklusive optionaler Vertragsverlängerung) zu schließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf. Er verweist auf die aufgelegte Austauschvorlage. Er teilt auf Nachfrage von Stadtrat Hock (FDP) mit, dass es sich um eine Vergabe handele, die grundsätzlich nicht in einem anderen Ausschuss vorberaten werde. Stadtrat Hofmann (CDU) fragt, ob der Beschluss Auswirkungen zur Entscheidung über die Wert- stofftonne habe. Der Vorsitzende erläutert, dass der bisherige Rahmenvertrag zum 31. Januar auslaufe und nun neu ausgeschrieben werden musste. Dies müsse unabhängig von den Beschlüssen zur Gelben Tonne gesehen werden. – 2 – Bürgermeisterin Lisbach bestätigt ebenfalls, dass dieser Beschluss unabhängig von der Entschei- dung zur Wertstofftonne/Gelben Tonne zu sehen sei. Der Vorsitzende stellt fest, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die einstimmige Zustimmung fest. Er schließt die öffentliche Sitzung um 17:55 Uhr und stellt die Nichtöffentlich- keit her. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 17. Januar 2022