Ludwig Guttmann Schule: Investitionszuschuss

Vorlage: 2021/1451
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.11.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat - HH-Beratungen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.12.2021

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Ludwig Guttmann Schule_Investitionskostenzuschuss
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1451 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Ludwig Guttmann Schule: Investitionskostenzuschuss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 30.11.2021 27.1 x vorberaten Gemeinderat 7./8.12.2021 7 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt von der Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für die Sanierungsmaßnahmen an der Stammschule sowie für den Bau der Außenstelle der Ludwig Guttmann Schule Karlsbad Kenntnis und beschließt die Übernahme der Kosten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 367.738 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. Die Einplanung der Haushaltsmittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Ludwig Guttmann Schule Karlsbad ist ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler haben schwere körperliche Beeinträchtigungen. Der Landkreis Karlsruhe ist Schulträger des SBBZ, die Stammschule befindet sich in Karlsbad-Langensteinbach. Der Landkreis Karlsruhe hat Außenstellen in Kronau, Gaggenau und Karlsruhe eingerichtet, um ein wohnortnahes Bildungsangebot zu ermöglichen. Der Landkreis Karlsruhe hat mit den beteiligten Körperschaften eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Schule abgeschlossen. Der Landkreis Karlsruhe übernimmt die mit der Abwicklung der baulichen Maßnahmen und der Betriebskosten der Ludwig Guttmann Schule Karlsbad verbundenen personellen und sächlichen Verwaltungskosten. Die Schulverbundpartner beteiligen sich an den durch Zuschüsse nicht gedeckten Kosten von Baumaßnahmen einschließlich Grunderwerb, Erschließung und Baunebenkosten für die Ludwig Guttmann Schule Karlsbad im Verhältnis der auf sie entfallenden Schulplätze nach dem Stand zum Stichtag der Herbststatistik des Jahres, in das die Inbetriebnahme der neuen Einrichtung fällt. Dies gilt entsprechend für die Abrechnung der Betriebskosten. Verteilungsschlüssel ist die Schülerzahl nach dem Stichtag der Herbststatistik im abzurechnenden Schuljahr. Die dem Landkreis Karlsruhe durch Inanspruchnahme seines Landratsamtes entstehenden Verwaltungskosten sowie kalkulatorischen Kosten werden in der Betriebskostenabrechnung nicht in Rechnung gestellt. Der Landkreis Karlsruhe leistet die im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen anfallenden Zahlungen und beantragt die Zuschüsse. Die Abrechnung mit den beteiligten Körperschaften erfolgt nach Schlussrechnung der Maßnahme. Auf die Beschlussfassungen des Gemeinderates vom 17. Juli 2018, 10. Dezember 2019, 31. März/1. April 2020 (Offenlage) sowie 15./16. Dezember 2021 wird verwiesen. Sanierungsmaßnahme Stammschule der Ludwig Guttmann Schule in Karlsbad-Langensteinbach Aufgrund der unvorhergesehenen baulichen Gegebenheiten im Bestand sowie der COVID-19-Pandemie haben sich erhebliche Einschränkungen, Bauzeitverzögerungen sowie Kostensteigerungen am Projekt ergeben. - Unvorhergesehene Leistungen, die erst während der Sanierung im Bestand ersichtlich und zusätzlich notwendig waren (zum Beispiel nach Bauteilöffnungen während der Bauausführung) - Nachträgliche Leistungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen nicht berücksichtigt oder nicht vorhersehbar waren, die nun als Nachträge beauftragt werden müssen (zum Beispiel im Bereich der Brandschottungen, Anschlüssen an den Bestand oder ähnlichem) - Zusätzliche Leistungen durch nachträgliche Nutzeranforderungen (zum Beispiel Einbaumöbel in den Förderpflegeräumen) - Mehraufwand bei der Bauausführung aufgrund der Corona-Pandemie (zum Beispiel zusätzliche Anforderungen und Schutzmaßnahmen, Kapazität der Unternehmen, Materialpreissteigerungen und Lieferverzögerungen) - Zusätzliche Schutzmaßnahmen für die nicht von der Sanierung berührten Bauteile sowie notwendige Zwischenreinigungen wegen der übergreifenden Arbeiten in Bereichen, die sich im Schulbetrieb befinden. - Pandemiebedingte Lieferschwierigkeiten der Baumaterialien: verbindliche Liefertermine seitens des Großhandels können nicht konkret genannt werden und die benötigten Materialmengen sind nicht jederzeit ausreichend verfügbar. Dadurch sind weitere Bauzeitverzögerungen in den nächsten Monaten zu erwarten. - Durch die besonders schutzbedürftigen Schülerinnen und Schüler muss die Trennung der Baustelle von der Schule noch strenger gehandhabt werden. Bestimmte Arbeiten sind nur nachmittags beziehungsweise in den Ferien möglich. – 3 – Eine vollständige Abnahme der gesamten Baumaßnahme bis Ende 2022 sowie die Schlussabrechnung und die Inanspruchnahme der Fördergelder bis Ende 2023 ist aufgrund der aktuellen Lage und der geschilderten Umstände nicht realisierbar. Ein Antrag auf 12-monatige Fristverlängerung für die Zuwendung aus dem Kommunalen Sanierungsfonds wurde vorsorglich gestellt und mit Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 25. Mai 2021 bewilligt. Ein Großteil der Vergaben für die Baumaßnahme ist nach aktuellem Stand bereits erfolgt, so dass circa 98 Prozent der reinen Baukosten vergeben sind. Kostenentwicklung: Gesamtkosten des Projekts: 7.714.029,48 Euro Kostenfortschreibung (Stand Oktober 2020) 8.405.000,00 Euro Kostenfortschreibung (Stand Dezember 2020) 9.250.000,00 Euro Kostenfortschreibung (Stand Juni 2021) 10.500.000,00 Euro Bewilligte Fördersumme 5.391.000,00 Euro Eigenanteil Schulverbund (Stand Dezember 2019) 2.323.029,48 Euro Eigenanteil Schulverbund (Stand August 2020) 2.761.557,50 Euro Eigenanteil Schulverbund (Stand Juli 2021) 5.109.000,00 Euro Das Projekt befindet sich aktuell mit rund 36 Prozent (2,786 Millionen Euro) über dem genehmigten Kostenrahmen zu Beginn des Projekts 2019. Der Eigenanteil des Schulverbundes, der sich aus der Differenz der Gesamtkosten (10,5 Millionen Euro) und der Fördersumme (5.391.000 Euro) ergibt, liegt bei 5,109 Millionen Euro, welcher sich auf Grundlage der Schulstatistik Oktober 2020 wie folgt verteilen würde: Schüler/innen 2020 Kosten Stand 09.06.2021 (Euro) Schüler/innen 2019 Kosten Stand 06.08.2020 (Euro) Differenz (Euro) Landkreis Karlsruhe 109 2.369.554 116 1.291.695 1.077.859 Stadt Karlsruhe 66 1.435.118 66 734.931 700.187 Landkreis Rastatt 45 978.374 50 556.766 421.608 Stadt Baden- Baden 13 282.528 14 155.894 126.634 Landkreis Calw 2 43.426 2 22.271 21.155 Summe 235 5.109.000 248 2.761.557 2.347.443 Die Abrechnung der Maßnahme mit den Schulverbundpartnern erfolgt mit Abschluss des Projekts in 2024. Bauvorhaben Außenstelle Moltkestraße/Nancystraße Karlsruhe Die fortgeschriebene Kostenberechnung liegt nach aktuellem Stand unverändert bei 5,3 Millionen Euro. Die vorläufig errechnete Fördersumme (Pauschalförderung) beläuft sich auf circa 1,2 Millionen Euro. Der Restanteil in Höhe von 4,1 Millionen Euro wird gemäß der aktuellen amtlichen Schulstatistik auf die Schulverbundpartner aufgeteilt (vorläufiger Stand Schulstatistik Oktober 2020): – 4 – Schüler/innen 2020 Kosten Stand aktuell (Euro) Schüler/innen 2019 Kosten Stand 2020 (Euro) Differenz (Euro) Landkreis Karlsruhe 109 1.901.580 116 1.917.742 - 16.162 Stadt Karlsruhe 66 1.151.690 66 1.091.129 60.561 Landkreis Rastatt 45 785.150 50 826.613 - 41.463 Stadt Baden- Baden 13 226.730 14 231.452 - 4.722 Landkreis Calw 2 34.850 2 33.064 1.786 Summe 235 4.100.000 248 4.100.000 0 Die Abrechnung der Maßnahme mit den Schulverbundpartnern erfolgt voraussichtlich in 2023. Finanzielle Auswirkungen Aufgrund der ursprünglichen Kostenberechnungen des Landratsamtes wurde im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2022/2023 ein Gesamtbetrag von 2.219.070 Euro eingeplant. Durch die Kostensteigerungen erhöhen sich die Gesamtkosten für beide Maßnahmen auf einen Betrag von 2.586.808 Euro. Die Abrechnung für die Sanierungen an der Stammschule mit einem Betrag von 1.435.118 Euro wird in 2024 erfolgen. Das Bauvorhaben an der Außenstelle wird 2023 mit einem Betrag von 1.151.690 Euro abgerechnet. Die Finanzmittel sollen daher wie folgt bereitgestellt werden: 2022 (Euro) 2023 (Euro) 2024 (Euro) Gesamt (Euro) ursprüngliche Haushaltsplanung 1.326.930 892.140 0 2.219.070 aktualisierte Planung 0 1.151.690 1.435.118 2.586.808 Mehrbedarf 367.738 Im Vergleich zur Ursprungsplanung werden 367.738 Euro mehr benötigt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für die Sanierungsmaßnahmen an der Stammschule sowie für den Bau der Außenstelle der Ludwig Guttmann Schule Karlsbad Kenntnis und beschließt die Übernahme der Kosten.

  • Abstimmungsergebnis TOP 7
    Extrahierter Text

  • Auszug Protokoll HH-Beratungen TOP 7
    Extrahierter Text

    Haushaltsplanberatungen 07./08.12.2021 Auszug aus dem Protokoll Tagesordnungspunkt 7: Ludwig Guttmann Schule: Investitionskostenzuschuss Vorlage: 2021/1422 Der Vorsitzende: Dann rufe ich auf die Beschlussvorlage Tagesordnungspunkt 7, von der Gemeinderatstagesordnung. Da geht es um die Beschlussvorlage Ludwig Guttmann Schule, Investitionskostenzuschuss. Das haben wir im Hauptausschuss vorberaten. Da gibt es, glau- be ich, keinen Bedarf zur Diskussion. Dann können wir hier gleich in die Abstimmung einstei- gen, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine Einstimmigkeit, vielen Dank.