Interaktives Tool zur unkomplizierten Meldung falsch abgestellter E-Scooter
| Vorlage: | 2021/1407/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 02.12.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Informationstechnik und Digitalisierung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.12.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.01.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 01.12.2021 Vorlage Nr.: 2021/1407/1 Interaktives Tool zur unkomplizierten Meldung falsch abgestellter E-Scooter Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.12.2021 33.2.1 X Hauptausschuss 11.01.2022 1.2.1 X Die Verwaltung prüft ergänzend eine Möglichkeit, über die städtische App (Karlsruhe.app bzw. digital@KA) das Ordnungsamt auf falsch abgestellte Kraftfahrzeuge hinzuweisen. Falsch abgestellte Kraftfahrzeuge auf Geh- oder Radwegen sowie Radfahrstreifen sind ein sicherheitsrelevantes Problem. In vielen Städten war derartiges illegales Halten oder Parken der Grund für tödliche Unfälle von Radfahrer*innen. Weiterhin stellen falsch abgestellte Kfz unzumutbare Hindernisse auf Gehwegen, an Knotenpunkten oder vor Grundstückseinfahrten dar. Oft wird ein Ausweichen auf die Fahrbahn bei schlechten Sichtbedingungen erforderlich. Ein Pkw hat eine Grundfläche von mehr als 10 Quadratmetern und ein Gewicht von teilweise sogar über 2 Tonnen. Ein E-Scooter hat eine Fläche von ca. 1,5 Quadratmetern und ein Gewicht von ca. 20 Kilogramm. Falsch abgestellte E-Scooter sind ein Hindernis, das aber im Vergleich zu Pkw deutlich geringer ausfällt. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Jorinda Fahringer Michael Borner Begründung/Sachverhalt
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1407/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: IT Interaktives Tool zur unkomplizierten Meldung falsch abgestellter E-Scooter Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 11.01.2022 1.2.1 x Kurzfassung Die momentan in Überarbeitung befindliche Mängelmelder-App KA-Feedback bietet bereits heute die Möglichkeit zur Meldung von falsch abgestellten Kfz über den Menüpunkt „Verkehrsverstöße“, mit den Unterkategorien „Radweg oder Gehweg zugeparkt“ oder „Parken mit Verkehrsbehinderung“. Hier eingehenden Meldungen werden an die Straßenverkehrsbehörde des OA weitergeleitet und dort bearbeitet. Die Produktivsetzung der neuen, überarbeiteten Mängelmelder-App KA-Feedback sowie Einbindung in die Karlsruhe.App ist für Ende des ersten Quartals 2022 geplant. Diese wird auch die oben genannten Kategorien enthalten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Anwendung „KA-Feedback“, https://feedback.karlsruhe.de, bietet den Karlsruher Bürger*innen die Möglichkeit, Schäden, Missstände oder Gefahrenquellen im öffentlichen Raum, beispielsweise eine defekte Straßenlaterne, zu melden. Hierüber können derzeit auch bereits Verkehrsverstöße gemeldet werden (z. B. für verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge). Dies kann per Desktop sowie über Google- und Apple- Apps erfolgen. Die aktuelle Mängelmelder-Lösung wurde auf Basis eines Forschungsprojekts seitens des FZI für die Stadtverwaltung entwickelt und hat mittlerweile das Ende ihres Lebenszyklus erreicht. Daher wurde Anfang 2021 die Entwicklung einer neuen Mängelmelder-Lösung für die Stadt Karlsruhe ausgeschrieben. Diese befindet sich derzeit in Entwicklung und die Produktivsetzung ist für Ende des ersten Quartals 2022 geplant. Eine Einbindung in die Karlsruhe.App ist ebenfalls vorgesehen. Verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge können auch in der neuen Lösung gemeldet werden. Beispielhaft wird ein Screenshot gezeigt, wie die Funktion in der browserbasierten Desktopvariante bereits heute verfügbar ist. Eine Umsetzung innerhalb der App KA-Feedback wird in vergleichbarer Art und Weise erfolgen: Die meldende Person kann aus der Liste die Art des Verkehrsverstoßes auswählen. Die Georeferenzierung erfolgt entweder aus der Position des mobilen Endgeräts automatisch oder durch eine manuelle Eingabe mit Hilfe des integrierten Stadtplanes.
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Niederschrift 25. Sitzung Hauptausschuss 11. Januar 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Falsch abgestellte E-Scooter: 1.1 Sanktionierung falsch abgestellter E-Scooter Antrag: AfD Vorlage: 2021/1368 1.2 Interaktives Tool zur unkomplizierten Meldung falsch abgestellter E-Scooter Antrag: CDU Vorlage: 2021/1407 dazu: 1.2.1 Ergänzungsantrag GRÜNE Vorlage: 2021/1407/1 1.3 Ausgewiesene E-Scooter-Parkflächen Ergänzungsantrag FW|FÜR Vorlage: 2022/0034 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der entschul- digten Stadträt*innen und Bürgermeister*innen mit. Zur Tagesordnung berichtet er, dass die Ta- gesordnungspunkte 5, 8 und 9 abgesetzt seien und zu Tagesordnungspunkt 4 eine Austauschvor- lage auf den Tischen aufliege. Weiter teilt er mit, dass die antragstellende Fraktion Tagesord- nungspunkt 2 für erledigt erklärt habe und dieser damit heute nicht mehr aufgerufen werden müsse. Anschließend ruft er Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. – 2 – Stadtrat Löffler (GRÜNE) teilt mit, dass er grundsätzlich mit der Antwort der Verwaltung zufrie- den sei. Er fragt nach dem Procedere, wenn eine Meldung durch die Bürgerschaft wegen eines falsch abgestellten E-Scooters oder PKWs eingehe. Stadtrat Pfannkuch (CDU) zeigt sich mit der Antwort der Verwaltung einverstanden. Er lobt, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen einbezogen werden. Stadtrat Hock (FDP) weist auf das Merkblatt zu diesem Thema hin, das jedoch kaum Beachtung finde. Jeder könne feststellten, dass die E-Scooter oft kreuz und queer abgestellt seien. Eine Ver- besserung könne er nicht feststellen. Er befürwortet klare Vorgaben der Stadt. Stadträtin Melchien (SPD) teilt die Auffassung ihrer Vorredner und weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion bereits im November 2020 eine Begrenzung gefordert habe. Sie befürwortet, dass der Beirat für Menschen mit Behinderungen einbezogen wird. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) weist auf das Vorgehen andere Städte wie z. B. Köln zu diesem Thema hin. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) berichtet von der Zusage der Verwaltung aus dem Jahr 2019, wonach die Regelungen für die E-Scooter-Fahrer besser kommuniziert werden wollten. Er stelle fest, dass dies bei den Betroffenen wohl nicht angekommen sei und bemängelt, dass in der Stellungnahme nicht darauf eingegangen worden sei, weshalb mittels der Konzessionsvergabe nicht mehr Ein- fluss geltend gemacht werde. Auch solle die Stadt dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten Re- gelungen auch eingehalten werden. Zu Tagesordnungspunkt 2 teilt er mit, dass im Herbst nach- gefragt werde, wie oft und mit welchem Ergebnis Kontrollen durchgeführt worden seien. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) schlägt vor auf großen Plätzen Abstellflächen zu definieren. Bürgermeister Dr. Käuflein teilt die Analyse, dass ein Problem mit nicht ordnungsgemäß abge- stellten E-Scootern bestehe. Bei der Sanktionierung ergebe sich jedoch das Problem, dass diese gegenüber denjenigen, die die Fahrzeuge mutmaßlich falsch abstellen, nicht rechtssicher durch- gesetzt werden könne. Auflagen hinsichtlich der Abstellorte könnten ebenfalls nicht vorgegeben werden. Derzeit werde das Ziel verfolgt, mit den Anbieterfirmen eine Vereinbarung abzuschlie- ßen. Ein Gespräch hierzu sei für den 17. Januar 2022 geplant. Eine Idee könnte sein, dass die Mie- terinnen und Mieter dokumentieren müssen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt wor- den sei. Dies verhindere jedoch nicht, dass das Fahrzeug von anderen Personen umgestellt oder umgeworfen werde. Er widerspricht der Aussage von Stadtrat Dr. Schmidt (AfD), dass Konzessio- nen vergeben werden und verweist hierzu auf die Stellungnahme der Verwaltung. Herr Losert (Amt für Informationstechnik und Digitalisierung) berichtet, dass die Meldungen von falsch abgestellten E-Scootern über KA-Feedback hinsichtlich der Betreiberfirma und der Orte ausgewertet werden können. Die gemeldeten Beanstandungen werden an den Betreiber weitergeleitet. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) teilt mit, dass die Gesprächseinladung an alle Betreiberfir- men auf großen Zuspruch gestoßen sei. Es solle mit diesen, gemeinsame Regelungen in Form von Qualitätsstandards erarbeitet werden. Wünschenswert sei in Folge dessen dann der Abschluss von Vereinbarungen. Zu berücksichtigen sei jedoch, dass die Betreibenden untereinander auch in – 3 – einem Wettbewerb stehen würden. Die rechtliche Lage sei durch einen Beschluss eines OVG in Bewegung gekommen. Der Weg über die aufgezeigte Sondernutzung löse jedoch eine wettbe- werbsrechtliche Diskussion aus. Der konsensualen Vorgehensweise werde von daher der Vorzug gegeben. Stadträtin Ernemann (SPD) erinnert an die ähnliche Diskussion vor einigen Jahren zu den Pede- lecs. Sie nimmt Bezug auf einen Zeitungsbericht in welchem ein Vergleich zwischen Auto und E- Scooter gemacht worden sei, und stellt klar, dass auch ein falsch abgestellter E-Scooter ein gro- ßes Hindernis und ein Gefahrenpotenzial darstellen könne. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) erläutert nochmals, dass das Problem bereits seit längerer Zeit be- kannt sei. Er bittet um Mitteilung darüber, wie sich die im Jahr 2019 zugesagte Öffentlichkeitsar- beit ausgewirkt habe. Er hält es für mitentscheidend, dass die Nutzerinnen und Nutzer wissen, was sie tun dürfen und was nicht. Insgesamt müsse nun mehr passieren. Der Vorsitzende verweist auf das Merkblatt, durch welches jedem Nutzenden bekannt sei, wel- che Regelungen befolgt werden müssen. Zur Ahndung von Verstößen liege derzeit aber leider nicht der rechtliche Rahmen vor. Von daher seien die vorgenannten Aussagen nicht zutreffend. Er ergänzt, dass ein Unterschied zwischen Auto und E-Scooter darin liege, dass beim Auto die Halterhaftung eingeführt worden sei, die ein Herausreden nicht mehr ermögliche. Zum weiteren Vorgehen schlägt er vor, dass nach dem Termin mit den Betreibern über die Ergebnisse berichtet werde. Er unterstützt das Vorgehen, dass aus dem Merkblatt heraus eine verbindliche Vorgabe für die Nutzerinnen und Nutzer entstehen solle und die Pflicht der Dokumentation über die kor- rekte Abstellweise der E-Scooter. Danach könnte über die Ausgestaltung der Sanktionierung nachgedacht werden. Die Prüfung der Abstellflächen sei zugesagt worden. Stadtrat Hock (FDP) fordert in zeitnahen Gesprächen eine Lösung herbeizuführen. Er schlägt vor, auf den Trittbrettern der E-Scooter entsprechende Hinweise über das ordnungsgemäße Abstel- len anzubringen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) schlägt vor, die Anträge in der Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2022 zu behandeln, sofern sich die Problematik nicht durch die Gespräche erledigt habe. Stadtrat Hofmann (CDU) erläutert, dass es sich insgesamt um einen sehr unbefriedigenden Zu- stand handele, an dem auch eine nochmalige Befassung nichts ändern könne. Er erkennt jedoch auch an, dass das Problem durch die Stadt derzeit nicht zufriedenstellend gelöst werden könne. Der Vorsitzende schlägt vor, nach dem Gespräch mit den Betreibern zu berichten. Danach könne entschieden werden, inwieweit die Anträge aufrechterhalten werden. Er stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Einverständnis mit dem vorgeschlagenen Vorgehen fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 4 – Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. Januar 2022