Interaktives Tool zur unkomplizierten Meldung falsch abgestellter E-Scooter
| Vorlage: | 2021/1407 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 18.11.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.11.2021 Vorlage Nr.: 2021/1407 Interaktives Tool zur unkomplizierten Meldung falsch abgestellter E-Scooter Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.12.2021 33.2 x Hauptausschuss 11.01.2022 1.2 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: • Die Stadtverwaltung prüft die Implementierung eines interaktiven Tools innerhalb der App digital@KA, das Anwendern die Möglichkeit bietet, Betreiber von E-Scooter-Verleihsystemen auf falsch abgestellte E-Scooter hinzuweisen. Darüber hinaus stellt die Stadtverwaltung dar, was die Entwicklung und Implementierung einer solchen Schnittstelle kosten würde. Sachverhalt/Begründung E-Scooter polarisieren. Ihre Anzahl nimmt auch im Karlsruher Straßenverkehr spürbar zu. Für die einen sind E-Scooter ein modernes und flexibles Fortbewegungsmittel. Für die anderen sind sie ein Ärgernis, wenn sie im öffentlichen Raum wild abgestellt werden. Es kommt vor, dass sie auf Gehwegen, Grünflächen oder Einfahrten stehen- oder liegengelassen werden, wodurch sie ein unzumutbares Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Rechtlich lässt sich hier kaum eingreifen. Um Betreiber von E-Scooter-Leihsystemen auf falsch abgestellte E-Scooter hinzuweisen, bieten einige Betreiberunternehmen verschiedenartige Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon an. Da die E-Scooter in Karlsruhe jedoch von unterschiedlichen Betreiberunternehmen angeboten werden, ist es für viele Karlsruherinnen und Karlsruher nicht ersichtlich, wer im konkreten Fall zuständig ist. Wir wollen diese Problematik angehen und schlagen daher die Implementierung eines interaktiven Tools innerhalb der App digital@KA vor. Den Anwendern des Tools sollte mit Hilfe eines Kontaktformulars die Möglichkeit gegeben werden, ein Foto von der Situation vor Ort hochzuladen und den Sachverhalt unkompliziert und kommentarlos an das Betreiberunternehmen weiterzuleiten. Damit sich die Anwender des Tools intuitiv an das richtige und zuständige Betreiberunternehmen wenden, könnte die Auswahl durch ein Vorschaubild der unterschiedlichen E-Scooter und die Eingabe des Kennzeichens erleichtert werden. In einer solchen interaktiven Schnittstelle sehen wir die Chance, städtische Abteilungen wie das Ordnungsamt oder den Kommunalen Ordnungsdienst bei der Ermittlung von zuständigen Betreibern zu entlasten. Wir gehen davon aus, dass die Betreiberunternehmen an sich bereits ein großes Interesse daran haben, wild abgestellte E-Scooter zügig einzusammeln und der weiteren Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dennoch regen wir an, eine entsprechende Regelung mit den – 2 – Betreiberunternehmen zu finden, um die Verkehrssicherheit in Karlsruhe zu erhöhen. Zu diesem Zweck bitten wir die Stadtverwaltung darum, zunächst einmal die technischen und finanziellen Voraussetzungen eines solchen Tools zu prüfen. Unterzeichnet von: Bettina Meier-Augenstein Dr. Rahsan Dogan Dirk Müller
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1407 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: IT Interaktives Tool zur unkomplizierten Meldung falsch abgestellter E-Scooter Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 11.01.2022 1.2 x Kurzfassung In der neuen Mängelmelder-App von KA-Feedback wird eine Funktion zur Meldung von falsch abgestellten E-Scootern implementiert. Die Produktivsetzung und Einbindung in die Karlsruhe.App ist Ende des ersten Quartals 2022 geplant. Bis dahin wird im bisherigen KA-Feedback über die Desktop-Ausprägung eine Möglichkeit zur Meldung von falsch abgestellten E-Scootern eingebaut und in der Karlsruhe.App bereitgestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Anwendung „KA-Feedback“, https://feedback.karlsruhe.de, bietet den Karlsruher Bürger*innen die Möglichkeit Schäden, Missstände oder Gefahrenquellen im öffentlichen Raum, beispielsweise eine defekte Straßenlaterne, zu melden. Hierüber können derzeit auch bereits Verkehrsverstöße gemeldet werden (z.B. für verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge). Dies kann per Desktop sowie über Google- und Apple-Apps erfolgen. Die aktuelle Mängelmelder-Lösung wurde auf Basis eines Forschungsprojekts seitens des FZI für die Stadtverwaltung entwickelt und hat mittlerweile das Ende ihres Lebenszyklus erreicht. Daher wurde Anfang 2021 die Entwicklung einer neuen Mängelmelder-Lösung für die Stadt Karlsruhe ausgeschrieben. Diese befindet sich derzeit in Entwicklung und die Produktivsetzung ist für Ende des ersten Quartals 2022 geplant. Eine Einbindung in die Karlsruhe.App ist ebenfalls vorgesehen. In der neuen KA-Feedback-App wird mittels einer separaten Kategorie die Meldung über falsch abgestellte E-Scooter möglich sein. Die Nachricht wird direkt an den entsprechenden Betreiber gesendet. Beispielhaft wird ein Screenshot gezeigt, wie die Funktion in der browserbasierten Desktopvariante geplant ist. Eine Umsetzung innerhalb der App KA-Feedback wird in vergleichbarer Art und Weise erfolgen: Die meldende Person kann aus der Liste einen Betreiber auswählen. Die Georeferenzierung erfolgt entweder aus der Position des mobilen Endgeräts automatisch oder durch eine manuelle Eingabe mit Hilfe des integrierten Stadtplanes.
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Niederschrift 33. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Dezember 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29. Punkt 33 der Tagesordnung: Falsch abgestellte E-Scooter: 33.1 Sanktionierung falsch abgestellter E-Scooter Antrag: AfD Vorlage: 2021/1368 33.2 Interaktives Tool zur unkomplizierten Meldung falsch abgestellter E-Scooter Antrag: CDU Vorlage: 2021/1407 33.2 Ergänzungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2021/1407/1 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 11. Januar 2022, nichtöffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 30. Dezember 2021
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Niederschrift 25. Sitzung Hauptausschuss 11. Januar 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Falsch abgestellte E-Scooter: 1.1 Sanktionierung falsch abgestellter E-Scooter Antrag: AfD Vorlage: 2021/1368 1.2 Interaktives Tool zur unkomplizierten Meldung falsch abgestellter E-Scooter Antrag: CDU Vorlage: 2021/1407 dazu: 1.2.1 Ergänzungsantrag GRÜNE Vorlage: 2021/1407/1 1.3 Ausgewiesene E-Scooter-Parkflächen Ergänzungsantrag FW|FÜR Vorlage: 2022/0034 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der entschul- digten Stadträt*innen und Bürgermeister*innen mit. Zur Tagesordnung berichtet er, dass die Ta- gesordnungspunkte 5, 8 und 9 abgesetzt seien und zu Tagesordnungspunkt 4 eine Austauschvor- lage auf den Tischen aufliege. Weiter teilt er mit, dass die antragstellende Fraktion Tagesord- nungspunkt 2 für erledigt erklärt habe und dieser damit heute nicht mehr aufgerufen werden müsse. Anschließend ruft er Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. – 2 – Stadtrat Löffler (GRÜNE) teilt mit, dass er grundsätzlich mit der Antwort der Verwaltung zufrie- den sei. Er fragt nach dem Procedere, wenn eine Meldung durch die Bürgerschaft wegen eines falsch abgestellten E-Scooters oder PKWs eingehe. Stadtrat Pfannkuch (CDU) zeigt sich mit der Antwort der Verwaltung einverstanden. Er lobt, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen einbezogen werden. Stadtrat Hock (FDP) weist auf das Merkblatt zu diesem Thema hin, das jedoch kaum Beachtung finde. Jeder könne feststellten, dass die E-Scooter oft kreuz und queer abgestellt seien. Eine Ver- besserung könne er nicht feststellen. Er befürwortet klare Vorgaben der Stadt. Stadträtin Melchien (SPD) teilt die Auffassung ihrer Vorredner und weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion bereits im November 2020 eine Begrenzung gefordert habe. Sie befürwortet, dass der Beirat für Menschen mit Behinderungen einbezogen wird. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) weist auf das Vorgehen andere Städte wie z. B. Köln zu diesem Thema hin. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) berichtet von der Zusage der Verwaltung aus dem Jahr 2019, wonach die Regelungen für die E-Scooter-Fahrer besser kommuniziert werden wollten. Er stelle fest, dass dies bei den Betroffenen wohl nicht angekommen sei und bemängelt, dass in der Stellungnahme nicht darauf eingegangen worden sei, weshalb mittels der Konzessionsvergabe nicht mehr Ein- fluss geltend gemacht werde. Auch solle die Stadt dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten Re- gelungen auch eingehalten werden. Zu Tagesordnungspunkt 2 teilt er mit, dass im Herbst nach- gefragt werde, wie oft und mit welchem Ergebnis Kontrollen durchgeführt worden seien. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) schlägt vor auf großen Plätzen Abstellflächen zu definieren. Bürgermeister Dr. Käuflein teilt die Analyse, dass ein Problem mit nicht ordnungsgemäß abge- stellten E-Scootern bestehe. Bei der Sanktionierung ergebe sich jedoch das Problem, dass diese gegenüber denjenigen, die die Fahrzeuge mutmaßlich falsch abstellen, nicht rechtssicher durch- gesetzt werden könne. Auflagen hinsichtlich der Abstellorte könnten ebenfalls nicht vorgegeben werden. Derzeit werde das Ziel verfolgt, mit den Anbieterfirmen eine Vereinbarung abzuschlie- ßen. Ein Gespräch hierzu sei für den 17. Januar 2022 geplant. Eine Idee könnte sein, dass die Mie- terinnen und Mieter dokumentieren müssen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt wor- den sei. Dies verhindere jedoch nicht, dass das Fahrzeug von anderen Personen umgestellt oder umgeworfen werde. Er widerspricht der Aussage von Stadtrat Dr. Schmidt (AfD), dass Konzessio- nen vergeben werden und verweist hierzu auf die Stellungnahme der Verwaltung. Herr Losert (Amt für Informationstechnik und Digitalisierung) berichtet, dass die Meldungen von falsch abgestellten E-Scootern über KA-Feedback hinsichtlich der Betreiberfirma und der Orte ausgewertet werden können. Die gemeldeten Beanstandungen werden an den Betreiber weitergeleitet. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) teilt mit, dass die Gesprächseinladung an alle Betreiberfir- men auf großen Zuspruch gestoßen sei. Es solle mit diesen, gemeinsame Regelungen in Form von Qualitätsstandards erarbeitet werden. Wünschenswert sei in Folge dessen dann der Abschluss von Vereinbarungen. Zu berücksichtigen sei jedoch, dass die Betreibenden untereinander auch in – 3 – einem Wettbewerb stehen würden. Die rechtliche Lage sei durch einen Beschluss eines OVG in Bewegung gekommen. Der Weg über die aufgezeigte Sondernutzung löse jedoch eine wettbe- werbsrechtliche Diskussion aus. Der konsensualen Vorgehensweise werde von daher der Vorzug gegeben. Stadträtin Ernemann (SPD) erinnert an die ähnliche Diskussion vor einigen Jahren zu den Pede- lecs. Sie nimmt Bezug auf einen Zeitungsbericht in welchem ein Vergleich zwischen Auto und E- Scooter gemacht worden sei, und stellt klar, dass auch ein falsch abgestellter E-Scooter ein gro- ßes Hindernis und ein Gefahrenpotenzial darstellen könne. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) erläutert nochmals, dass das Problem bereits seit längerer Zeit be- kannt sei. Er bittet um Mitteilung darüber, wie sich die im Jahr 2019 zugesagte Öffentlichkeitsar- beit ausgewirkt habe. Er hält es für mitentscheidend, dass die Nutzerinnen und Nutzer wissen, was sie tun dürfen und was nicht. Insgesamt müsse nun mehr passieren. Der Vorsitzende verweist auf das Merkblatt, durch welches jedem Nutzenden bekannt sei, wel- che Regelungen befolgt werden müssen. Zur Ahndung von Verstößen liege derzeit aber leider nicht der rechtliche Rahmen vor. Von daher seien die vorgenannten Aussagen nicht zutreffend. Er ergänzt, dass ein Unterschied zwischen Auto und E-Scooter darin liege, dass beim Auto die Halterhaftung eingeführt worden sei, die ein Herausreden nicht mehr ermögliche. Zum weiteren Vorgehen schlägt er vor, dass nach dem Termin mit den Betreibern über die Ergebnisse berichtet werde. Er unterstützt das Vorgehen, dass aus dem Merkblatt heraus eine verbindliche Vorgabe für die Nutzerinnen und Nutzer entstehen solle und die Pflicht der Dokumentation über die kor- rekte Abstellweise der E-Scooter. Danach könnte über die Ausgestaltung der Sanktionierung nachgedacht werden. Die Prüfung der Abstellflächen sei zugesagt worden. Stadtrat Hock (FDP) fordert in zeitnahen Gesprächen eine Lösung herbeizuführen. Er schlägt vor, auf den Trittbrettern der E-Scooter entsprechende Hinweise über das ordnungsgemäße Abstel- len anzubringen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) schlägt vor, die Anträge in der Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2022 zu behandeln, sofern sich die Problematik nicht durch die Gespräche erledigt habe. Stadtrat Hofmann (CDU) erläutert, dass es sich insgesamt um einen sehr unbefriedigenden Zu- stand handele, an dem auch eine nochmalige Befassung nichts ändern könne. Er erkennt jedoch auch an, dass das Problem durch die Stadt derzeit nicht zufriedenstellend gelöst werden könne. Der Vorsitzende schlägt vor, nach dem Gespräch mit den Betreibern zu berichten. Danach könne entschieden werden, inwieweit die Anträge aufrechterhalten werden. Er stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Einverständnis mit dem vorgeschlagenen Vorgehen fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 4 – Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. Januar 2022