KI-Innovationspark Baden-Württemberg: Fördermittel des Landes
| Vorlage: | 2021/1405 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.11.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Wirtschaftsförderung |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld |
Beratungen
- Gemeinderat - HH-Beratungen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.12.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1405 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Wirtschaftsförderung KI-Innovationspark Baden-Württemberg: Fördermittel des Landes Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 30.11.2021 30 X vorberaten Gemeinderat 07./08.12.2021 9 X Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat beschließt, Mittel in Höhe von rund 200.000 Euro für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 über die Veränderungsliste mit Sperrvermerk in den Haushalt aufzunehmen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Gespräche mit dem Land Baden- Württemberg wieder aufzunehmen und ein gegebenenfalls an neue Förderbedingungen angepasstes Konzept vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 200.000 Euro 2022/2023 Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: noch offen Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KFG – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Gemeinderat hat am 26.01.2021 beschlossen, sich am Wettbewerbsverfahren des Landes Baden- Württemberg zur Errichtung eines Innovationsparks Künstliche Intelligenz im Rahmen einer Kooperation mit der Wirtschaftsregion Stuttgart und dem Neckar-Alb-Kreis zu beteiligen (siehe Anlage). Im Juli 2021 hat das Land Baden-Württemberg mitgeteilt, dass diese Bewerbung nicht berücksichtigt wird und der KI-Park in Heilbronn realisiert werden soll. Deshalb wurden die notwendigen Mittel zur Realisierung des Projektes im Haushaltsentwurf nicht berücksichtigt. Zwischenzeitlich teilte die Landesregierung mit, dass Mittel für einen weiteren KI-Park in der Region Karlsruhe/Stuttgart/Tübingen zur Verfügung gestellt werden. Die genauen Randbedingungen sind noch nicht bekannt. Der Gemeinderat beschließt, Mittel in Höhe von rund 200.000 Euro für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 über die Veränderungsliste mit Sperrvermerk in den Haushalt aufzunehmen. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Gespräche mit dem Land Baden- Württemberg weiter zu führen. Anlage Gemeinderatsvorlage vom 26.01.2021 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss - 1. Der Gemeinderat beschließt, Mittel in Höhe von rund 200.000 Euro für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 über die Veränderungsliste mit Sperrvermerk in den Haushalt aufzunehmen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Gespräche mit dem Land Baden- Württemberg wieder aufzunehmen und ein gegebenenfalls an neue Förderbedingungen angepasstes Konzept vorzulegen.
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.:2020/1464 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Wifö KI-Innovationspark Baden-Württemberg: Teilnahme am Wettbewerbsverfahren des Landes Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 19.01.2021 7 X vorberaten Gemeinderat 26.01.2021 4 X zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme der Stadt Karlsruhe am Wettbewerbsverfahren des Landes Baden-Württemberg zur Einrichtung eines Innovationsparks Künstliche Intelligenz im Rahmen einer Kooperation mit der Wirtschaftsregion Stuttgart und dem Neckar-Alb-Kreis zu. Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich für den Fall eines Zuschlags zu, dass a) die Stadt Karlsruhe für den Aufbau und Betrieb des Innovationsparks Künstliche Intelligenz Standort Karlsruhe zur Darstellung des finanziellen Eigenanteils Grundstücke auf dem Gelände des Technologieparks wie in Ziffer 5 aufgeführt bereitstellen wird. b) eine städtische Tochtergesellschaft für den Aufbau und Betrieb des Innovationsparks Künstliche Intelligenz Standort Karlsruhe wie in Ziffer 7 dargestellt gegründet wird. c) für den Aufbau und Betrieb des Innovationsparks Künstliche Intelligenz in Karlsruhe jährlich Sach-, Marketing- und Personalmittel wie in Ziffer 8 dargestellt zur Verfügung gestellt werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt zur Genossenschaft Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG als Voraussetzung zur Abgabe eines einheitlichen Angebots sowie den beschriebenen Finanzmitteln wie in Ziffer 6 dargestellt zu. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss, die Anteile Genossenschaft Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG in Höhe von 25.000 € zu erwerben. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Satzung der Genossenschaft Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg (Anlage), die der Gründungsversammlung der Genossenschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll, zu. Er ermächtigt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätzlicher Art ohne weitere Gremienzustimmung vorgenommen werden können. Der Gemeinderat empfiehlt der Gründungsversammlung der Genossenschaft Künstliche Intelligenz Innovationspark Baden-Württemberg eG, Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup zum Aufsichtsratsmitglied der Genossenschaft zu bestellen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Rd. 60 Mio€ invest. Eigenanteil verteilt auf 10 Jahre Rd. 15,8 Mio€ investive Förderung Land BW Rd. 1,0 Mio€ bzw 0,167 Mio€ für den Betrieb des KI Innovationsparks bzw der Genossenschaft Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☒ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KFG/KFE – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Hintergrund Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg startete am 03.12.2020 ein Wettbewerbsverfahren zur Förderung der Einrichtung eines Innovationsparks Künstliche Intelligenz („Innovationspark KI“) in Baden-Württemberg. Förderzweck ist die Errichtung und der anschließende Betrieb eines großflächigen, wirtschaftlich erfolgreichen, finanziell tragfähigen und nachhaltigen Innovationsparks KI mit internationaler Strahlkraft. Er soll „als Innovations- und Wertschöpfungszentrum für KI-basierte Produkte und Dienstleistungen fungieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Kommerzialisierung von Künstlicher Intelligenz in Baden-Württemberg leisten sowie internationale Strahlkraft entfalten.“ Die in Aussicht gestellte Fördersumme des Landes beträgt bis zu 50 Millionen Euro für bauliche Investitionen, mindestens aber 47,5 Millionen Euro. 2. Wesentliche Anforderungen des Wettbewerbs (Zeitplan) Ausgelobt worden ist ein zweistufiger Wettbewerb. Die Mindestanforderungen für die erste Teilnahmestufe (Abgabefrist 29.01.2021) in plausibler Darlegung sind: 1. nachweislich verfügbare Fläche oder Teilflächen (mindestens 15 ha) 2. Darstellung der Fläche nach Lage, ökologischer Situation, Möglichkeiten der Bebauung 3. Bereitschaft, den Eigenanteil in Höhe der Fördermittel (50 Millionen Euro) zu erbringen 4. plausible Eckpunkte des Gesamtkonzepts (Inhalt, Finanzierung, Bau, Betrieb, Nachhaltigkeit, Kooperationen mit bestehendem Ökosystem Wirtschaft, Forschung, Verwaltung) Die Eckpunkte und Kriterien für die zweite Verfahrensstufe (Frist 22.02.2021) sind umfassender und verbindlich. Die Bewertungskriterien beziehen sich dabei auf die Punkte: • Inhaltliches Konzept (vom Geschäftsmodell bis hin zum Bürgerbeteiligungs- und Veranstaltungskonzept) • Fläche und Standort (mit Aussagen zur baulichen Nutzbarkeit) • Gesamtfinanzierung des Eigenanteils • Ökologisches Konzept (vom Lebenszyklus des Parks bis hin zum Abfallkonzept) • Kooperationen und Anschlussfähigkeit (unter anderem Einbindung von Industrie, Mittelstand und Start-ups) • Umsetzungskonzept (mit Meilensteinplanung) Das in der zweiten Verfahrensstufe vorzulegende Gesamtkonzept ist von den Wettbewerbsteilnehmern voraussichtlich am 25./26.02.2021 zu präsentieren und dann bis zum 10.03.2021 zu präzisieren. Der Sieger darf den eigentlichen Förderantrag stellen. 3. Teilnahme der Stadt Karlsruhe am Wettbewerb Mit einer Teilnahme am Wettbewerb setzt die Stadt Karlsruhe ein wichtiges politisches Signal für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts. Sie positioniert sich als attraktives und nachhaltiges Innovationsökosystem für KI-Anwendungen und Produkte mit internationaler Anziehungskraft für Talente, Unternehmen und Investoren. Dabei hebt die Stadt ihr Alleinstellungsmerkmal der bereits heute international renommierten und etablierten KI-Forschung und -Entwicklung sowie Start-up-Förderung, ergänzt um interdisziplinäre Forschung und Lehre, Aus- und Weiterbildung sowie partizipative Gestaltung eines europäischen Ansatzes für verantwortungsvolle und menschenzentrierte KI, hervor. Um die Wettbewerbsbedingungen zu erfüllen, insbesondere in Hinblick auf den Nachweis von 15 ha Fläche, wird der Antrag gemeinsam mit der Wirtschaftsregion Stuttgart und der Region Neckar-Alb gestellt. Entsprechend würden bei Wettbewerbsgewinn die Fördermittel zu gleichen Anteilen von jeweils einem Drittel der Gesamtfördersumme aufgeteilt. Der Antrag des Konsortiums kann nur durch einen – 3 – Antragssteller erfolgen. Das Konsortium wird daher nach aktueller Planung hierfür eine Genossenschaft gründen (siehe nähere Ausführungen in Ziffer 6). 4. Inhaltliche Ausrichtung, Vision und Zielstellung Kernidee der überregionalen Allianz zur Stärkung des Ökosystems Künstliche Intelligenz im Südwesten ist ein Zusammenarbeiten von vier der stärksten Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorte Baden- Württembergs (Karlsruhe, Stuttgart sowie Neckar-Alb mit Tübingen und Reutlingen). So wird gewährleistet, dass regional verteilte, starke, branchenfokussierte Knotenpunkte entstehen, in denen dezentrale KI- Aktivitäten in Wirtschaft und Wissenschaft verknüpft sind. Diese Allianz bietet den Vorteil, dass für die Unternehmen des Landes die gesamte KI-Innovationskette von der Grundlagenforschung bis zur industriellen Anwendung abgedeckt ist. Gleichzeitig können die KI-Innovationen lokal umgesetzt werden und sind somit für Unternehmen, insbesondere den Mittelstand, erreichbar und greifbar. Der gemeinsame Antrag schafft ein europaweit und international sichtbares Ökosystem, das aufgrund der Kernkompetenzen der Anwenderbranchen einzigartig ist. Jeder der Partner kann bereits Aktivitäten im Bereich der KI vorweisen und entwickelt entlang der Wertschöpfungskette eigene Labore, Experimentierflächen und Produktionsangebote sowie Aus- und Fortbildungen. Ziel der Partner ist auch, KI- Anwendungen für den lokalen Mittelstand zu erschließen und damit den Ausbau der Wissensgesellschaft insgesamt im Land zu beschleunigen. Die Zentren leisten somit einen Beitrag für einen schnellen Transfer der KI-Forschung in die Anwendung und zur Entwicklung innovativer Produkte. Zudem beraten sie Politik und Organisationen in Fragen der Datennutzung und Cyber-Sicherheit. Die KI-Zentren sollen über eine virtuelle Plattform miteinander verbunden werden, so dass der Informationsaustausch und die Kommunikation der KI-Aktivitäten untereinander und mit der Wirtschaft bestmöglich erreicht werden. Der Ansatz eines KI-Innovationsparks ist somit umfassend und kann nach Überzeugung der Partner durch die Wirtschaftsstärke in der Fläche, durch zahlreiche exportstarke mittelständische Unternehmen auch im ländlichen Raum und durch den auf mehreren Standorten verteilten international renommierten Forschungseinrichtungen nicht nur an einer Stelle in Baden-Württemberg errichtet werden. Die Entscheidung, gemeinsam mit den weiteren Standorten Stuttgart, Reutlingen und Tübingen ins Wettbewerbsverfahren einzusteigen, ist aus diesen Gründen nachvollziehbar und folgerichtig. Am Standort Karlsruhe könnten nach ersten Berechnungen bis zu 4.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Mit einem fiskalischen Rückfluss für die Stadt von bis zu 3.300 Euro pro Arbeitsplatz/Jahr kann gerechnet werden. Bereits geleistete Investitionen von und in Unternehmen wie Zeiss, Trumpf, Vector, Intel, Microchip, BlueYonder - für die KI eine Schlüsseltechnologie darstellt - spricht für das Potenzial der Allianz. 5. Flächen Zur Erfüllung der Rahmenbedingungen des Wettbewerbs müssen mindesten 15 ha bebaubare Entwicklungsfläche nachgewiesen werden. In Folge der – wie in Ziffer 4 beschrieben - inhaltlich sinnvollen Verzahnung mit den Kompetenzen der Regionen Stuttgart und Neckar-Alb sollen die Partner mit bestenfalls ähnlichen Flächenanteilen ins Wettbewerbsverfahren gehen. Kernfläche für den Karlsruher Teil des Antrags sollen die unbebauten städtischen Flächen im TechnologiePark Karlsruhe (TPK) mit 5,85 ha Gesamtfläche sein. Die entsprechenden Nutzer werden nicht alleine aus dem Potenzial der Stadt Karlsruhe generiert werden können. Ziel ist die Ansiedlung von Firmen, die aus Start-ups erwachsen oder von anderen Regionen zuziehen. Die Flächen müssen bei Wettbewerbsgewinn verbindlich mit Themen der KI belegt beziehungsweise entsprechend vorgehalten werden. Auf diesen Flächen können 160.000 qm Bruttogeschossfläche erstellt werden. Es stehen für eine inhaltliche Argumentation außerhalb der im Antrag nachzuweisenden Entwicklungsflächen noch die Entwicklungen im Bereich KI am KIT Campus Ost, Labor und Versuchsflächen des Fraunhofer IOSB mit 5.000 qm, am LTC Linder Campus (TPK) mit 2.600 qm und am Fraunhofer IOSB mit 11.600 qm Büroflächen zur Verfügung. Für die weitere Entwicklung könnten Flächen beim Baden Airpark (10 ha) hinzukommen. Auch diese Flächen werden nicht Teil dieses Antrages sein. Sollte sich eine gemeinsame Antragstellung mit den – 4 – Regionen Stuttgart und Neckar-Alb zerschlagen, könnte für eine eigenständige Bewerbung seitens der Stadt Karlsruhe jedoch auch die Fläche des bisherigen Pfizer-Areals in Hagsfeld eingebracht werden, die allerdings hier nur eine mittel- bis langfristige Entwicklungsoption aufzeigen könnte. 6. Genossenschaftsmodell Zur Verankerung einer Kooperation mit dem Ziel der Bündelung ihrer Kompetenzen für eine gemeinsame Antragstellung und Ausgestaltung eines national und international wettbewerbsfähigen Zentrums für KI fokussieren sich die Partner in Karlsruhe (Stadt Karlsruhe, CyberForum und TechnologieRegion Karlsruhe GmbH), in Stuttgart (Wirtschaftsregion Stuttgart GmbH) und in Neckar-Alb (Stadt Tübingen, Stadt Reutlingen, Region Neckar-Alb) auf die Gründung einer Genossenschaft. Damit handeln die Partner auch bei der Rechtsform im Sinne des gemeinsamen Ansatzes „Mehrere Standorte – ein Konzept“. Sie bringen dadurch zum Ausdruck, dass es sich bei der Aufstellung um ein offenes Angebot für weitere Partner aus Kommunen und Regionen, Wirtschaft sowie Wissenschaft in Baden-Württemberg und darüber hinaus handelt. Die Vorbereitungen zur Gründung der „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG“ werden beratend vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. begleitet. Die Partner sind davon überzeugt, dass für den Aufbau, den Betrieb und die Vermarktung des dezentral aufgebauten KI-Parks eine regionenübergreifende Genossenschaft die geeignete Rechtsform ist. Hierfür sprechen aus Sicht der Partner u.a. folgende Gründe: • Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist allein und ausschließlich verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. • Die eingetragene Genossenschaft ist eine demokratische Rechts- und Unternehmensform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Strukturelle Veränderungen sind nur mit Dreiviertel-Mehrheiten möglich. Das verleiht der eingetragenen Genossenschaft eine große Stabilität. Sie sichert damit unternehmerische Selbstständigkeit und schließt eine feindliche Übernahme aus. • Der Ein- oder Austritt erfolgt unbürokratisch, zum Nominalwert und ohne Notar oder Unternehmensbewertungen. • Mitglieder einer Genossenschaft haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird. • Mitglieder einer Genossenschaft haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens gegen die Genossenschaft. Die Genossenschaft ist damit in ihrem Kern eine wirtschaftsfördernde und wirtschaftsdemokratische Institution, die es ihren Mitgliedern ermöglicht, auf Augenhöhe zusammenzukommen, um gemeinsame Ziele im Verbund schneller, mit größerer Durchschlagskraft und kostengünstiger zu erreichen. Die Partner sind sich einig, dass der Betrieb der durch die Kommunen, Unternehmen oder weitere Akteure KI-Infrastrukturen und/oder eingebrachten Flächen, weiter durch diese selbst vor Ort zu gewährleisten ist. Ein Durchgriff der Genossenschaft auf die Betreibergesellschaften vor Ort ist grundsätzlich nicht möglich. Über bilaterale Verträge zwischen Genossenschaft und den Betreibergesellschaften, die Mitglieder der Genossenschaft werden, sind, soweit nicht in der Genossenschaftssatzung festgehalten, die Modalitäten im Einzelnen festzuschreiben. Die Partner sind sich weiterhin einig, dass als grundlegende Ziele der Genossenschaft festzulegen sind: • Die wirtschaftliche Förderung, Koordination, Entwicklung, Unterstützung und Vermarktung des Innovationsparks Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg (im Folgenden: KI-Park BW) als o auf bestehenden Kompetenzen aus Grundlagen- und angewandter Forschung, Start-up- Communities in der KI und KI-Wirtschaft aufbauendes o zentral/dezentral aufgebautes und zugleich – 5 – o gemeinsam organisiertes Innovations- und Wertschöpfungszentrum für KI-basierte Produkte und Dienstleistungen und o Ökosystem für KI-Innovationen, der einen wesentlichen Beitrag zur Kommerzialisierung von Künstlicher Intelligenz in Baden- Württemberg leistet. • Aufbau einer KI-Infrastruktur, die es Baden-Württemberg ermöglicht, seine KI-Strategie in mittel- und langfristiger Perspektive umzusetzen und künftig als zentraler Ansprechpartner für KI für das Land zu wirken. Für die Genossenschaft werden als Kernaufgaben definiert: • Die Erarbeitung der Antragsunterlagen und die Antragstellung für den Wettbewerb Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg des Ministeriums Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. • Empfängerin der Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg für den KI-Park BW und deren Weitergabe an die Betreibergesellschaften in den drei Regionen Karlsruhe, Stuttgart, Neckar-Alb zum Aufbau des KI-Parks BW. Über die Regelungen in einem „Weiterleitungsvertrag Fördermittel“ wird sichergestellt, dass kein Zugriff der Genossenschaft auf diese Finanzströme erfolgt. • Entwicklung und Implementierung einer Dachmarke „KI-Park BW“ für Baden-Württemberg bzw. die Betreibergesellschaften und deren nationale und internationale Vermarktung. Für die Genossenschaft werden als weitergehende Aufgaben, die als Leistungsangebote für die Mitglieder der Genossenschaft und ggf. Dritte zu entwickeln, anzubieten und zu erbringen sind - und damit zur Finanzierung der Genossenschaft beitragen können -, definiert: • Organisation und Abstimmung von und den Austausch über inhaltliche Schwerpunktthemen (Kompetenzplattform) entlang der gesamten landesweiten „Wertschöpfungskette der KI“ von der Qualifizierung über die Forschung bis hin zur Kommerzialisierung und Anwendung. • Inhaltliche und räumliche Weiterentwicklung KI-Park BW durch Gewinnung neuer Mitglieder. • Kooperationsaufbau mit der (Spitzen-)Forschung im Bereich KI in Baden-Württemberg und darüber hinaus, Synergiepotenziale zwischen Wirtschaft (Start-ups, Mittelstand, ...) und Wissenschaft zu ermöglichen. • Beteiligung an KI-Start-ups. • Einkaufsgemeinschaft für betriebsrelevante Waren und Dienstleistungen. • Angebot von Fortbildungen und Weiterbildungen. • Beratung von Mitgliedern und potenziellen Mitgliedern. • Aufbau, Bereitstellung und Betrieb gemeinsamer Infrastrukturen zur Datenhaltung (Datengenossenschaft), Testfeldern und Reallaboren für Mitglieder und potenzielle Mitglieder. Für den Aufbau und den Betrieb einer Geschäftsstelle, die die o.g. Kernaufgaben zu erbringen hat und darüber hinaus die Entwicklung von Dienstleistungsangeboten für die Genossenschaftsmitglieder und Dritte vorantreibt, werden in der Startphase 3-4 Vollzeitstellen gerechnet. Sofern diese nicht durch eine Abordnung von den Partnern gestellt werden, ist mit Personalkosten in Höhe von ca. 300.000 Euro zu rechnen. Für den Bereich Marketing sowie sonstige Infrastrukturkosten der Geschäftsstelle werden ca. 200.000 Euro gerechnet, womit jährliche Gesamtkosten von 500.000 Euro anzusetzen sind. Dieser Kostenblock ist durch die Gründungsmitglieder der Genossenschaft in gleichen Anteilen für einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren zu erbringen. Details sind in einem Leistungsvertrag Aufbau/Betrieb der Geschäftsstelle und Entwicklung von Dienstleistungsangeboten für die Genossenschaftsmitglieder und Dritte zu regeln. Aufgrund der vergüteten Dienstleistungen, die durch die Genossenschaft erbracht werden sowie aufgrund der wachsenden Anzahl der Genossen, wird spätestens für das 4. Betriebsjahr mit einem Rückgang der Grundfinanzierung bei zunehmenden eigenständig erwirtschaften Geldern gerechnet (finanzielle Nachhaltigkeit). Der Geschäftsanteil soll 25.000 Euro betragen. Der Sitz der Genossenschaft ist in Stuttgart vorgesehen (Stand der Diskussion – 6 – am 21.01.2021). Der Vorstand, der die Genossenschaft vertritt und nebenamtlich tätig ist, soll aus drei Mitgliedern, die aus der Mitte der Teilräume Karlsruhe, Stuttgart und Neckar-Alb zu bestimmen sind, bestehen. Die Genossenschaft soll zudem einen Aufsichtsrat erhalten, der aus mindestens neun (mit einer möglichst paritätischen Besetzung von je 3 Vertreter*innen aus den Teilregionen Karlsruhe, Stuttgart und Neckar-Alb) und höchstens 13 Mitgliedern (bspw. Vertreter*innen Land, L-Bank, weitere Regionen etc.) zusammengesetzt sein wird. 7. Betreibermodell für die Flächenanteile in Karlsruhe Die Umsetzung in Karlsruhe vor Ort soll analog dem Modell „Alter Schlachthof“ erfolgen, wo auf dem rund 7 ha großen Areal zwischenzeitlich bis heute über 1.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstanden sind. Zum einen ist für den Bau und den Betrieb der vorgesehenen Flächen im Technologiepark eine städtische Tochtergesellschaft (voraussichtlich GmbH & Co.KG) zu gründen. Daneben ist eine Einheit für die inhaltliche Netzwerkbearbeitung im neuen KI-Innovationspark erforderlich. Beide Bestandteile sind in der Gesamtkostenrechnung enthalten. Entsprechend dem Modell „Alter Schlachthof“ soll für den Bau und die Verwaltung die Karlsruher Fächer GmbH verantwortlich sein. Hinsichtlich der inhaltlichen Verantwortung soll ein Team innerhalb der Wirtschaftsförderung aufgebaut werden. 8. Finanzierung Die Fördersumme von 47,5 Millionen Euro soll zu gleichen Teilen zwischen den drei Partnern aufgeteilt werden und entspricht somit rund 15,8 Millionen Euro für Karlsruhe. Von allen drei Antragspartnern sind mindestens Komplementärmittel in gleicher Höhe der Fördermittel für bauliche Investitionen zur Verfügung zu stellen. Es ist vorgesehen, diesen Komplementärbeitrag in Form von städtischen Grundstücken im Technologiepark zu erbringen und diese dementsprechend in die neue städtische Tochtergesellschaft einzulegen. Die Gesellschaft wird dann Zug um Zug bedarfsorientiert die Immobilienobjekte errichten, die in ihrem Gesamtumfang den Förderbedingungen entsprechen. Für die sukzessive Herstellung der angestrebten 160.000 qm Bruttogeschossfläche wird im angedachten 10-Jahres- Zeitraum weiterer Kapitaleinsatz von etwa 600 Millionen Euro netto erforderlich sein, der zu annähernd 90% über Kapitalmarktkredite und restlich über durch die Stadt zu stellende Eigenkapitalanteile finanziert wird. Über den Betrachtungszeitraum der gesetzlichen Abschreibung für diese Objekte ergibt sich in der Modellrechnung zwar nach vorsichtiger Einschätzung ein kumuliertes Defizit in Höhe von ca. 30 Millionen Euro, dem steht zu diesem Zeitpunkt dann aber auch ein unbelastetes (schuldenfreies) Immobilieneigentum in Höhe von über 400 Millionen Euro gegenüber, welches nach Ablauf der Bindungsfrist (25 Jahre) ggf. zur Verwertung zur Verfügung steht. In der Modellrechnung wurde von einer baulichen Entwicklung über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ausgegangen, insofern sind die darin eingeflossenen Größen hinsichtlich ihrer Bestimmbarkeit in der Zukunft nicht in der sonst üblichen Verbindlichkeit für eine gemeinderätlichen Beschlussfassung. Die vorbenannten Personal-, Sach- und Marketingkosten wurden zusammen mit dem baulichen Teil in eine Gesamtwirtschaftlichkeitsanalyse eingepflegt. Neben der Zurverfügungstellung des notwendigen Eigenkapitals, welche sukzessive zu leisten sein wird, benötigt das städtische Gesamtkonstrukt für den Betrieb des Innovationsparks KI noch eine laufende Förderung von rund 1 Million Euro, die von den verantwortlichen Einheiten für Bau und Betrieb der Immobilien sowie für die inhaltliche Netzwerkbearbeitung im neuen KI-Innovationspark (siehe Ziffer 7) eingesetzt wird. Dem gegenüber stehen jedoch erhebliche Mehrwerte durch die Entwicklung Karlsruhes als Teil des Antragskonsortiums in dem Zukunftsfeld Künstliche Intelligenz, die im Folgendem unter Ziffer 9 zusammengefasst sind. 9. Vorteile des Konzepts für die Stadt, die Region und das Land Die Teilnahme an dem Landeswettbewerb bietet dem Wirtschaftsstandort Karlsruhe erhebliche Chancen und Vorteile in dem Zukunftsfeld „Künstliche Intelligenz“. Der Aufbau eines KI-Ökosystems sowie der räumlichen Verortung im TPK sichert dabei Kompetenzen und Wachstumschancen. Entscheidend ist zudem, dass die Entwicklung des KI-Parks internationale Sichtbarkeit des Wirtschaftsstandorts Karlsruhes – 7 – schafft und dadurch weitere zukunftsträchtige Entwicklungen motiviert. Damit kann eine Sogwirkung auf Investitionen, Unternehmen, Kompetenz und Fachkräfte entstehen. Neben der inhaltlichen Weiterentwicklung in Karlsruhe rund um das Thema „Künstliche Intelligenz“ kann es durch eine bessere Vernetzung mit den ebenfalls sehr gut aufgestellten Regionen Stuttgart und Neckar-Alb entscheidend gestärkt werden. Vor dem Hintergrund der ungewissen Entwicklung traditionell starker Branchen in Baden- Württemberg wird dieses vielversprechende Thema mit Anwendungsfeldern gerade auch in den traditionellen Branchen vor Ort besetzt. Mit der aufmerksamen und kritischen Haltung der Gesellschaft vor Ort und damit auch der verantwortlichen Forscher und Forscherinnen kann in puncto Ethik ein Alleinstellungsmerkmal bei der KI-Forschung im weltweiten Wettbewerb ausgebaut werden. Das Konzept ist zudem – sofern die Standortkriterien erfüllt werden können – anschlussfähig für weitere Partner. Somit wird eine neue Qualität einer Kooperation weit über Stadt und Technologieregion hinaus erreicht. Durch die angestrebte Kooperation können trotz Flächenmangels in Karlsruhe Potenzial und Perspektive für wirtschaftlichen Entwicklungen im Bereich KI geboten werden. Der Karlsruher Standort selbst bietet durch seine integrierte Lage ohne neuen Flächenverbrauch und die Nutzung vorhandener Infrastrukturen durch das urbane Umfeld dabei gute Voraussetzungen für das geforderte nachhaltige, ökologische Konzept. Insbesondere in einer Zeit mit angespannter Haushaltslage ist die vorgeschlagene Gesamtmaßnahme sicher kritisch zu betrachten. Bei erfolgreicher Teilnahme können jedoch die dargestellten Fördermittel des Landes für die Infrastrukturmaßnahmen und ggf. auch darüberhinausgehende Förder- und Forschungsgelder aus weiteren Töpfen eingeworben werden. Die Entwicklung eines Innovationsparks KI in Karlsruhe wird insgesamt weitere positive fiskalische Effekte für die Stadt Karlsruhe durch Steuereinnahmen zusätzlicher Unternehmen und Arbeitskräfte haben. Anlage Satzung zur Genossenschaft Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss 1. Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme der Stadt Karlsruhe am Wettbewerbsverfahren des Landes Baden-Württemberg zur Einrichtung eines Innovationsparks Künstliche Intelligenz im Rahmen einer Kooperation mit der Wirtschaftsregion Stuttgart und dem Neckar-Alb-Kreis zu. Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich für den Fall eines Zuschlags zu, dass a) die Stadt Karlsruhe für den Aufbau und Betrieb des Innovationsparks Künstliche Intelligenz Standort Karlsruhe zur Darstellung des finanziellen Eigenanteils Grundstücke auf dem Gelände des Technologieparks wie in Ziffer 5 aufgeführt bereitstellen wird. b) eine städtische Tochtergesellschaft für den Aufbau und Betrieb des Innovationsparks Künstliche Intelligenz Standort Karlsruhe wie in Ziffer 7 dargestellt gegründet wird. c) für den Aufbau und Betrieb des Innovationsparks Künstliche Intelligenz in Karlsruhe jährlich Sach-, Marketing- und Personalmittel wie in Ziffer 8 dargestellt zur Verfügung gestellt werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt zur Genossenschaft Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG als Voraussetzung zur Abgabe eines einheitlichen Angebots sowie den beschriebenen Finanzmitteln wie in Ziffer 6 dargestellt zu. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss, die Anteile Genossenschaft Künstliche Intelligenz Baden- Württemberg eG in Höhe von 25.000 € zu erwerben. Der Gemeinderat stimmt der Satzung der Genossenschaft Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg (Anlage), die der Gründungsversammlung der Genossenschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll, zu. Er ermächtigt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätzlicher Art ohne weitere Gremienzustimmung vorgenommen werden können. Der Gemeinderat empfiehlt der Gründungsversammlung der Genossenschaft Künstliche Intelligenz Innovationspark Baden- – 8 – Württemberg eG Herrn Oberbürgermeister, Dr. Frank Mentrup zum Aufsichtsratsmitglied der Genossenschaft zu bestellen.
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Haushaltsplanberatungen 07./08.12.2021 Auszug aus dem Protokoll Tagesordnungspunkt 9: KI-Innovationspark Baden-Württemberg: Fördermittel des Landes Vorlage: 2021/1405 Der Vorsitzende: Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 9 unserer eigentlichen Tages- ordnung. Die Beschlussvorlage KI, Innovationspark Baden-Württemberg, Fördermittel des Landes. Sie hatten seinerzeit in einer ausführlicheren Beschlussvorlage auch noch Investiti- onsmittel bereitgestellt, nachdem hier die Landesförderung nicht so groß ausfällt, wie das ursprünglich mal bei dem Wettbewerb in Aussicht gestellt wurde. Aber jetzt trotzdem teil- weise stattfindet. Hier bitten wir Sie, doch noch mal diesen Beschluss zu erneuern, dass wir hier mit 200.000 Euro in den Aufbau dieser Genossenschaft und die entsprechenden Be- gleitumstände gehen können. Falls wir da doch auch in diese Investitionsteile einsteigen könnten, würden wir wieder auf Sie zugehen. Das wäre unser Anliegen hier und heute. Wenn das soweit klar ist, können wir dann in die Abstimmung eintreten und ich bitte Sie um Ihr Votum – (mehrheitliche Zustimmung). - Vielen Dank auch für das damit verbundene Vertrauen, das Sie in dieses Projekt setzen, aber auch Ihre Entschlossenheit, dass wir uns hier behaupten.