Mitgliedsbeitritt der Stadt Karlsruhe in die Streuobstinitiative des Stadt- und Landkreises Karlsruhe e. V.

Vorlage: 2021/1404
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.11.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (HH) (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.11.2021

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beitritt Streuobstinitiative
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1404 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Mitgliedsbeitritt der Stadt Karlsruhe in der Streuobstinitiative des Stadt- und Landkreises Karlsruhe e. V. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 30.11.2021 10 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Laut Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe § 5 Abs. 2 Nr. 17 entscheidet der Hauptausschuss im Rahmen seiner Zuständigkeit über die Mitgliedschaft der Stadt in Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen. In ihrem Engagement für den Erhalt der lokalen Streuobstwiesenbestände sind die gemeinnützige Streuobstinitiative des Stadt- und Landkreises Karlsruhe e. V. und die Stadt Karlsruhe bereits wichtige Partner. Der Hauptausschuss entscheidet den formalen Mitgliedsbeitritt der Stadt in die Streuobstinitiative des Stadt- und Landkreises Karlsruhe e. V. Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 120 € / Jahr Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung x bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja X positiv X negativ ☐ geringfügig X erheblich ☐ IQ-relevant Nein X Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa und dienen als traditionelle Anbauflächen für gesunde, biologisch und lokal produzierte Lebensmittel. Landschaftsästhetisch werten sie unsere städtischen Naherholungs- und Freizeitgebiete auf. Ihr hoher gesellschaftlicher Wert ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings ist die wirtschaftliche Lukrativität dieses Anbausystems nicht mehr gegeben. Die Stadt möchte daher das Netzwerk von Menschen, die sich in der Streuobstwiesenpflege engagieren, weiter ausbauen und stärken, um ihren Erhalt zu fördern. Zudem soll die Vereinbarung von Ökologie und Ökonomie gefördert werden. Dies ist ebenso Ziel der gemeinnützig agierenden Streuobstinitiative des Stadt- und Landkreises Karlsruhe e. V. Die Streuobstinitiative arbeitet hierzu nach dem Aufpreismodell. Nach diesem nimmt sie Obst an und vergütet die naturschutzgemäße Bewirtschaftung mit dem doppelten Betrag für das angelieferte Obst. Den Vertragsbedingungen kann die Stadt mit ihrer jetzigen Bewirtschaftung gerecht werden. Das Liegenschaftsamt liefert einen guten Teil der eigenen Ernte bereits an die Initiative und profitiert an dieser Stelle bereits vom Aufpreismodell. Durch die Mitgliedschaft (Jahresbeitrag 120 Euro) soll in erster Linie die weitere Zusammenarbeit bestärkt und verfestigt werden. Auch von verschiedenen Ortsverwaltungen wurde bereits Interesse an einer Mitgliedschaft signalisiert. Sie erhoffen sich daraus ebenfalls eine bessere lokale Vernetzung, mehr Austausch und ggf. auch daraus entstehende Fördermöglichkeiten für die private, als auch städtische Streuobstwiesen-bewirtschaftung, z. B. auch über den vereinfachten Zugriff auf das Aufpreismodell. Beschluss: 1. Der Hauptausschuss beschließt den Mitgliedsbeitritt der Stadt in die Streuobstinitiative des Stadt- und Landkreises Karlsruhe e. V. 2. Die Verwaltung wird beauftragt den Beitritt entsprechend umzusetzen. Anlagen: Anhang l: Satzung der Streuobstinitiative im Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. Anhang ll: Beitrittsformular der Streuobstinitiative im Stadt- und Landkreis Karlsruhe e. V.

  • Anlage 1 Satzung Streuobstinitiative
    Extrahierter Text

  • Anlage 2 Beitragsformular ab 2018_Vorlage
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    Streuobstinitiative im Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. B e i t r i t t s e r k l ä r u n g Hiermit erkläre ich meine Mitgliedschaft in der Streuobstinitiative im Stadt- und Landkreis Karlsruhe e. V. Name/ Institution/ Gemeinde: Straße: PLZ : Wohnort: Telefon: ggf. Fax oder E-Mail: Datum Unterschrift SEPA-Lastschriftmandat Ich/Wir ermächtige(n) Sie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die gezogene Beitragslastschrift der Streuobstinitiative im Stadt- und Landkreis Karlsruhe e. V. auf mein/unser Konto einzulösen. Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bank: BIC: IBAN: Ort, Datum Unterschrift Vor dem Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift werden Sie mich/uns über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten. Datenschutzklausel Ich bestätige die Datenschutzklausel (siehe Rückseite) zur Kenntnis genommen zu haben und willige ein, dass die Streuobstinitiative die aufgeführten Daten für vereinsinterne Zwecke in einer EDV-gestützten Mitglieder- und Beitragsdatei gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Jahresbeiträge:  Einzelmitglieder 18 €  Vereine und Verbände 45 €  Gemeinden 120 €  freiwilliger Beitragssatz ___ € Anschrift: Streuobstinitiative im Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. Geschäftstelle, Heidelberger Straße 10, 76646 Bruchsal, Gläubiger ID: DE71ZZZ00000328685 Tel. 07251 / 9721-23 Fax: 07251 / 9721-25 Datenschutzklausel (1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Bankverbindung und weitere dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. (2) Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des DSGVO per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden. (3) Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, statistische Zwecke. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist nicht zulässig. (4) Ein Widerspruch gegen Weitergabe der Daten ist jederzeit möglich.

  • TOP 10 HA_30_11_2021
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    Niederschrift 24. Sitzung Hauptausschuss 30. November 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 10 der Tagesordnung: Mitgliedsbeitritt der Stadt Karlsruhe in die Streuobstinitiative des Stadt- und Landkreises Karlsruhe e.V. Vorlage: 2021/1404 Beschluss: Laut Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe § 5 Abs. 2 Nr. 17 entscheidet der Hauptausschuss im Rah- men seiner Zuständigkeit über die Mitgliedschaft der Stadt in Vereinen, Verbänden oder sonsti- gen Organisationen. In ihrem Engagement für den Erhalt der lokalen Streuobstwiesenbestände sind die gemeinnüt- zige Streuobstinitiative des Stadt- und Landkreises Karlsruhe e. V. und die Stadt Karlsruhe bereits wichtige Partner. Der Hauptausschuss entscheidet den formalen Mitgliedsbeitritt der Stadt in die Streuobstinitia- tive des Stadt- und Landkreises Karlsruhe e. V. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf. Stadträtin Wolf (GRÜNE), Stadträtin Dr. Dogan (CDU) und Stadtrat Hock (FDP) begrüßen den Vorschlag der Verwaltung dieser Initiative beizutreten. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die einstimmige Zu- stimmung fest. Er schließt die öffentliche Sitzung um 17:30 Uhr. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 16. Dezember 2021