Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wichernstraße 4 a", Karlsruhe-Mühlburg: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage: 2021/1402
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.11.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Mühlburg, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.12.2021

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • BPlan SatzBeschluss Wichern
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1402 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: ZJD Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wichernstraße 4 a“, Karlsruhe-Mühlburg Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.12.2021 15 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 4). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Volkswohnung GmbH – 2 – Ergänzende Erläuterungen I. Zur Planung Das Grundstück, das mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf überplant werden soll, befindet sich an der südwestlichen Ecke der Kreuzung Weinbrennerstraße/Wichernstraße in Karlsruhe-Mühlburg und liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nummer 261 Mühlburg-Ost vom 28. Dezember 1954 sowie dem Bebauungsplan Nummer 614 (Nutzungsartfestsetzung) vom 22. Februar 1985. Als Nutzungsart ist für dieses Grundstück bislang reines Wohngebiet festgesetzt, ohne allerdings eine Bauflucht oder weitere Festsetzungen vorzusehen. Die Zulässigkeit eines Vorhabens an dieser Stelle wäre deshalb hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB zu beurteilen. Für das vorgesehene Vorhaben ist es daher erforderlich Planrecht zu schaffen. Das Grundstück war bisher mit einem Kiosk aus den 1950er Jahren bebaut, der nicht mehr genutzt wurde und mittlerweile abgebrochen worden ist. Die unbebauten Grundstücksflächen liegen brach, frühere Gehölzbestände wurden vom Vorhabenträger beseitigt. Aus Sicht der Stadtplanung könnte hier in der Nähe zur Alb und zu nahegelegenen Sportmöglichkeiten und Grünanlagen attraktiver und dringend benötigter Wohnraum entstehen, der auch gut an den ÖPNV angebunden wäre. Dem wird der vorliegende Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gerecht. Auf längere Sicht gesehen kann sich die Stadtplanung auch ein etwas weiteres Nutzungsspektrum an dieser Stelle vorstellen, weshalb im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Art der baulichen Nutzung ein allgemeines Wohngebiet, allerdings ohne die Zulässigkeit von Tankstellen und Gartenbaubetrieben, festgesetzt werden soll. Das Grundstück mit einer Fläche von ca. 800 m² befindet sich an der Schnittstelle zwischen fünfge- schossigen Geschosswohnungsbauten in Zeilenbauweise im Süden und Westen und viergeschossiger Blockrandbebauung im Norden und Osten. Auf diesem Eckgrundstück soll die städtebauliche Situation deshalb neu definiert und gleichzeitig die Kreuzung räumlich gefasst werden. Das Maß der baulichen Nutzung, insbesondere aber die Eckausbildung und Höhenentwicklung folgt der Empfehlung des Gestaltungsbeirats. Die Breite und Tiefe des Gebäudes mit quadratischer Abmessung von ca. 16,6 m Kantenlänge orientieren sich an der südlich angrenzenden Wohnbebauung in der Wichernstraße. Die Höhenentwicklung des geplanten Gebäudes ist gestaffelt. Die zulässige Wandhöhe soll 14,6 m betragen und an der markanten Ecke zur Weinbrenner/Wichernstraße auf 20,5 m erhöht werden. Um die städtebaulich gewünschte Höhenentwicklung auch sicherzustellen, wurde im Bebauungsplanentwurf eine minimale Wandhöhe von 14 m bzw. 20 m festgesetzt. Tiefgaragen und Kfz-Stellplätze sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und der im zeichnerischen Teil festgesetzten Fläche für Tiefgaragen zulässig. Darüber hinaus dürfen oberirdische Stellplätze und Nebenanlagen nur innerhalb der im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen errichtet werden. 50 Fahrradabstellplätze werden in der Tiefgarage Platz finden. Weitere nicht überdachte Fahrradabstellplätze sind im gesamten Geltungsbereich zulässig. Während mit dem oberirdischen Gebäude die Grundflächenzahl (GRZ) für Wohngebiete nach § 17 Bau- nutzungsverordnung (BauNVO) eingehalten wird, kommt es durch die quasi vollständige Unterbauung des Grundstücks mit der Tiefgarage zu einer deutlichen Überschreitung der vorgegebenen Grundflächenzahl, denn nach § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO sind bei deren Berechnung auch die unterirdischen baulichen Anlagen zu berücksichtigen. Insofern wäre in die Erwägungen einzubeziehen, die Planung auf ein so geringes Maß in der GRZ zurückzuführen, dass auch unter Einhaltung der bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze die Tiefgarage so weit reduziert werden könnte, dass auch die GRZ unter Einbeziehung der unterirdischen Gebäudeteile eingehalten würde. Dies würde allerdings dem vom Gestaltungsbeirat entwickelten Konzept und der städtebaulich angestrebten Form der Bebauung an der Kreuzung Weinbrennerstraße/Wichernstraße widersprechen. Auch eine weitere – 3 – Errichtung oberirdischer Stellplätze ist baulich an dieser Stelle städtebaulich nicht erwünscht. Stattdessen soll die Tiefgarage mit einem Bodenaufbau von mindestens 40 cm versehen und intensiv begrünt werden. Die Belastung des Plangebiets durch die vom Verkehr auf der Weinbrennerstraße und der Wichernstraße ausgehenden Schallemissionen macht Schallschutzmaßnahmen zur Minderung der Schalleinwirkungen auf die Wohnnutzung notwendig. Die gutachterlich ermittelten Werte liegen oberhalb der Orientierungswerte nach DIN 18005, sodass zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Aus geometrischen und auch städtebaulichen Gründen scheiden wirkungsvolle aktive Schallminderungsmaßnahmen, wie beispielsweise Schallschutzwände, bei der Höhe der geplanten Bebauung aus. Es ist deshalb erforderlich, passive Schallschutzmaßnahmen am Immissionsort vorzunehmen. Dies wird durch entsprechende Festsetzungen von baulichen Anforderungen an die Außenbauteile der Wohngebäude sowie von Lüftungseinrichtungen an den Ruheräumen entlang der Weinbrennerstraße und Wichernstraße gewährleistet. Entlang der Tiefgaragenabfahrt an der südlichen Grundstücksgrenze ist zusätzlich zum Schutz der Nachbarschaft eine Lärmschutzwand zu errichten. Der Anteil an sozial geförderten Wohnungen richtet sich nach dem Karlsruher Innenentwicklungskonzept KAI. Der Vorhabenträger hatte bereits am 31. März 2016 die Grundzustimmung und am 14. Mai 2018 die Grundvereinbarung zum Karlsruher Innenentwicklungskonzept erklärt. Mittlerweile hat der Vorhabenträger auch den für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderlichen Durchführungsvertrag unterzeichnet, in dem diese Verpflichtungen nach KAI enthalten sind. Der Vorhabenträger hat sich darüber hinaus verpflichtet, das Vorhaben binnen 36 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung nach einem Standard zu errichten, der den Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 entspricht und dabei Fotovoltaiknutzung vorzusehen. Er wurde ferner verpflichtet, auf dem Grundstück Heckenpflanzungen vorzunehmen und am Gebäude Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse anzubringen. Die CO2-Relevanz des Vorhabens wird als geringfügig negativ angesehen. II. Zum Verfahren und der bisherigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Die Größe und Lage des Plangebiets im Innenbereich ermöglicht die Durchführung eines Bebauungs- planverfahrens nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 BauGB unter erleichterten Voraussetzungen. Hierzu gehören im Wesentlichen der Verzicht auf den ansonsten nach § 2a BauGB vorgeschriebenen Umweltbericht sowie die Umweltprüfung (§ 13 Abs. 3 BauGB). Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt am 30. November 2016 im katholischen Gemeindezentrum Sankt Peter und Paul, Karlsruhe- Mühlburg statt. Die Anwesenden interessierten sich dabei insbesondere für die Größe der entstehenden Wohnungen, die Höhe des Gebäudes sowie die Abstände zur Nachbarbebauung und eine etwaige Ver- schattung durch das Vorhaben. Auch die Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt. Mit den aus dieser Beteiligung hervorgegangenen Anregungen konnte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.April 2021 auseinandersetzen. Wir verweisen hierzu auf die Vorlage Nr. 2021/0417 zu TOP 3. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Auslegung wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgetragen und auch seitens der erneut beteiligten Träger öffentlicher Belange gingen nur einzelne Stellungnahmen ein. Das Polizeipräsidium hat dabei darauf hingewiesen, dass die Sichtdreiecke bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage nochmals geprüft werden sollten und auch durch Pflanzungen auf dem Grundstück keine Sichtbehinderungen und Unfallgefahren entstehen dürfen. Die Stadtplanung hat die Planung diesbezüglich nochmals überprüft, Änderungen wurden nicht erforderlich. Seitens des BUND wurde erneut angeregt, an der Fassade Nistkästen für Mauersegler und Fledermäuse anzubringen. Diese Anregung wurde aufgenommen und durch eine diesbezügliche Verpflichtung im Durchführungsvertrag umgesetzt. – 4 – Darüber hinaus sind keine Stellungnahmen oder Anregungen eingegangen mit denen sich der Gemeinderat abwägend auseinandersetzen müsste. III. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alldem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 15. Mai 2018 in der Fassung vom 1. März 2021 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeichnerischen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wichernstraße 4 a“, Karlsruhe-Mühlburg, Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wichernstraße 4 a“, Karlsruhe-Mühlburg, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 15. Mai 2018 in der Fassung vom 1. März 2021, die Bestandteile dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).

  • Anlagen VBB_Wichernstraße4a_Gesamt
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wichernstraße 4 a Karlsruhe – Mühlburg Entwurf Vorhabenträger: F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstr. 44 76149 Karlsruhe T. 0721 - 97132-35 F. 0721 - 97132-36 info@fs-wohnbau-gmbh.de Planverfasser: VbB VEP SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten Ingo Gast, Dipl.-Ing. (FH), Architekt Weinbrennerstraße 13 Grabenstr. 7 76135 Karlsruhe 76676 Graben-Neudorf T. 0721 – 831030 T. 07255-768265 F. 0721 – 83103-99 F. 07255-768266 mail@planer-ka.de mail@ingogast.com VbB Wichernstraße 4 a Seite 2 Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ................ 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ....................................................................... 5 2. Bauleitplanung ........................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung.................................................................... 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme .................................................................................... 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich...................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ......... 6 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Kampfmittel ......... 6 3.2.2 Artenschutz ................................................................................................ 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................. 7 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................... 7 3.5 Belastungen ............................................................................................... 7 3.5.1 Altlasten ..................................................................................................... 7 3.5.2 Immissionsschutz ...................................................................................... 7 4. Planungskonzept ....................................................................................... 7 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen ................................................ 8 4.2 Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 8 4.3 Maß der baulichen Nutzung ....................................................................... 9 4.4 Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................. 11 4.5 Tiefgaragen, Stellplätze, Garagen / Carports sowie Nebenanlagen ........ 12 4.6 Erschließung ............................................................................................ 12 4.6.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ............................................... 12 4.6.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................. 12 4.6.3 Ruhender Verkehr ................................................................................... 12 4.6.4 Geh- und Radwege .................................................................................. 13 4.6.5 Feuerwehrzufahrten ................................................................................. 13 4.6.6 Ver- und Entsorgung ................................................................................ 13 4.6.7 Energiekonzept ........................................................................................ 14 4.7 Gestaltung ............................................................................................... 15 4.7.1 Dächer und Dachbegrünung .................................................................... 15 4.7.2 Werbeanlagen und Automaten ................................................................ 15 4.7.3 Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze ............... 16 4.7.4 Außenantennen, Niederspannungsfreileitungen ...................................... 16 4.8 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .......... 16 4.8.1 Grünplanung, Pflanzungen ...................................................................... 16 4.8.2 Eingriff in Natur und Landschaft............................................................... 16 4.9 Schallschutz............................................................................................. 17 4.10 Klimaschutz ............................................................................................. 18 4.11 Stadtklima / Klimawandel / Luftreinhaltung .............................................. 18 5. Umweltbericht .......................................................................................... 19 6. Verfahren ................................................................................................. 19 7. Sozialverträglichkeit ................................................................................. 19 8.. Statistik .................................................................................................... 20 8.1 Flächenbilanz........................................................................................... 20 8.2 Geplante Bebauung ................................................................................. 20 8.3 Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl ................................................. 20 VbB Wichernstraße 4 a Seite 3 8.4 Bodenversiegelung .................................................................................. 20 9.. Kosten ..................................................................................................... 20 10.. Durchführung ........................................................................................... 20 B. Hinweise (beigefügt) .............................................................................. 21 1. Versorgung und Entsorgung .................................................................... 21 2. Entwässerung .......................................................................................... 21 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 21 4. Altlasten ................................................................................................... 22 5. Erdaushub / Auffüllungen ........................................................................ 22 6. Private Leitungen ..................................................................................... 22 7. Barrierefreies Bauen ................................................................................ 22 8. Erneuerbare Energien ............................................................................. 22 9 Dachbegrünung und Solaranlagen .......................................................... 22 10 Trinkwasser ............................................................................................. 23 11 Bestandsleitungen und öffentliche Straßenbeleuchtung .......................... 24 12 Kampfmittel .............................................................................................. 24 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen ........................................ 25 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ...................................................... 25 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 25 2. Art der baulichen Nutzung ....................................................................... 25 3. Maß der baulichen Nutzung ..................................................................... 25 3.1 Grundflächenzahl ..................................................................................... 25 3.2 Wandhöhe ............................................................................................... 26 4. Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 26 5. Tiefgaragen, Stellplätze, Garagen / Carports sowie Nebenanlagen ........ 26 6. Immissionsschutz .................................................................................... 26 7. Pflanzgebote ............................................................................................ 28 7.1 Dachbegrünung ....................................................................................... 28 7.2 Begrünung von Tiefgaragen .................................................................... 29 8. Geh-, Fahr und Leitungsrechte ................................................................ 30 II. Örtliche Bauvorschriften .......................................................................... 31 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen ..................................................... 31 1.1 Dächer ..................................................................................................... 31 2. Fassaden ................................................................................................. 31 3. Werbeanlagen und Automaten ................................................................ 31 4. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze ............... 32 4.1 Vorgärten ................................................................................................. 32 4.2 Unbebaute Flächen ................................................................................. 32 4.3 Einfriedungen........................................................................................... 32 4.4 Abfallbehälterstandplätze ........................................................................ 32 5. Außenantennen ....................................................................................... 32 6. Niederspannungsfreileitungen ................................................................. 32 .III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 32 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ................................. 34 Unterschriften ......................................................................................................... 35 VbB Wichernstraße 4 a Seite 4 Anlage 1 ................................................................................................................. 36 VbB Wichernstraße 4 a Seite 5 A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Das Eckgrundstück Wichernstraße 4 a an der Kreuzung mit der Weinbren- nerstraße im Stadtteil Karlsruhe – Mühlburg war mit dem Gebäude eines ehemaligen Kiosks bebaut. Der Kiosk aus den 1950-er Jahren wurde nicht mehr genutzt, stand leer und ist mittlerweile abgebrochen worden. Jetzt soll das Grundstück einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ein wichtiges Planungsziel der Stadt Karlsruhe ist die Stärkung und Weiter- entwicklung der innerstädtischen Wohnfunktion an dieser zentral gelegenen und gut erschlossenen Stelle. Durch die nahgelegenen Sportmöglichkeiten, die Grünanlagen, die Nähe zur Alb und durch die gute Anbindung an den ÖPNV kann hier attraktiver und dringend benötigter Wohnraum entstehen. Auf dem ehemaligen Kiosk / Gaststättengrundstück ist deshalb der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage geplant. Das Architekturbü- ros Ingo Gast, Graben-Neudorf, hat für die Karlsruher F & S Wohn- bau GmbH die Planung erstellt. Die Planung des Wohngebäudes wurde im Planungsausschuss und im Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe vorge- stellt. Um Planungsrecht für das vom Gestaltungsbeirat zur Umsetzung empfoh- lene Vorhaben zu schaffen und um die Planungsziele der Stadt Karlsruhe sowie die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern, ist die Auf- stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Das Grundstück Wichernstraße 4 a ist im derzeit gültigen Flächennutzungs- plan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (FNP NVK) als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest und ist aus dem FNP entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Im Bereich des Vorhabens gelten die Bebauungspläne Nr. 261 Mühlburg- Ost vom 28.12.1954 und Nr. 614 (Nutzungsartenfestsetzung) vom 22.02.1985. In diesen Bebauungsplänen wird die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Über die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans hinaus sind Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. In seinem Geltungsbereich überplant der VbB „Wichernstraße 4 a“ die bisher rechtskräftigen Bebauungspläne. VbB Wichernstraße 4 a Seite 6 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Stadtteil Mühlburg an der Ecke Wichernstraße / Weinbrennerstraße. Es handelt sich nur um das eine Grundstück Wichern- straße 4a / Flst.-Nr. 4032. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der festgesetzte Geltungsbereich im zeichnerischen Teil des Bebauungs- planes, der eine Fläche von ca. 800 m² umfasst. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Kampfmittel Das Plangebiet befindet sich im verdichteten Innenstadtbereich. Das Ge- lände ist eben. Das Grundstück war mit einem eingeschossigen Gebäude aus den 50-er / 60-er Jahren bebaut, das früher als Kneipe / Kiosk genutzt wurde. Das Gebäude wurde bereits abgebrochen. Gehölzbestände sind nicht mehr vorhanden. Die unbebauten Grundstücks- flächen liegen brach. Der frühere Baum- und Gehölzbestand wurde im Sep- tember 2016 gerodet, 2017 erfolgte der Abbruch des Kiosks. Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet. Wasserschutzgebiete sind nicht betrof- fen. Das Plangrundstück liegt in einem Bereich, der bei der Stadt Karlsruhe, Um- welt- und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung „AA Im Mühlburger Feld“ und der Objekt-Nummer 01334 im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst ist. Hierzu mehr unter Ziffer A 3.5.1. Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei 109,37 m + NHN. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Nieder- schlägen über einen längeren Zeitraum der bisher ermittelte max. Grund- wasserstand überschritten werden kann. 3.2.2 Artenschutz Artenschutzrechtlich relevante Strukturen sind aktuell auf dem Vorhabeng- rundstück nicht vorhanden. Der ursprünglich vorhandene Gehölzbestand (Bäume, Gebüschaufwuchs und Brombeerhecken) war 2016 im Zusammenhang mit dem Abbruch des Kioskgebäudes entfernt worden. Das Auslösen von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gem. BNatSchG konnte bei der Fällung und dem Ab- bruch des Gebäudes durch die fachgutachterliche Begleitung des Büro ar- guplan, Karlsruhe ausgeschlossen werden. Der Bericht liegt der Stadt Karls- ruhe vor. Dennoch hatte sich der Vorhabenträger damals bereit erklärt, Nist- kästen an Bäumen in der Umgebung aufzuhängen. Eine weitere Sicherung dieser Maßnahme erfolgt über den Durchführungsvertrag. VbB Wichernstraße 4 a Seite 7 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Derzeit liegt das Grundstück bis zu seiner plangemäßen Bebauung brach. Das bestehende - ehemals gastronomisch genutzte - eingeschossige Ge- bäude mit Flachdach wurde bereits zurückgebaut. Weitere Gebäude waren nicht vorhanden. Das Vorhabengrundstück ist erschlossen. Die Zufahrt er- folgt von der Wichernstraße aus. 3.4 Eigentumsverhältnisse Eigentümer der Grundstücksfläche und Vorhabenträger ist die F & S Wohn- bau GmbH. Die F & S Wohnbau GmbH ist auf der Grundlage des mit der Stadt Karlsruhe abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage. 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Das Plangrundstück liegt in einem Bereich, der bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung „AA Im Mühlburger Feld” und der Ob- jekt-Nummer 01334 im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst ist. In die- sem Bereich wurde um 1954 Hausmüll abgelagert. Im Rahmen der Erstellung des Baugrundgutachtens wurden lokal anthropogene Auffüllungen bis in eine Tiefe von 0,6 Metern angetroffen. Bei einer orientieren- den abfallrechtlichen Untersuchung des Materials ergaben sich keine Über- schreitungen der Zuordnungsklasse Z0 gemäß VwV Boden. Bei der Baumaßnahme anfallendes anthropogenes Auffüllungsmaterial ist ab- fallrechtlich zu untersuchen. Dafür ist im Zuge des Genehmigungsverfahrens ein Aushub- und Entsorgungskonzept zu erstellen. 3.5.2 Immissionsschutz Das Gebiet ist durch Einwirkungen des Straßenverkehrslärms von der Wein- brennerstraße und der Wichernstraße vorbelastet. Zur Klärung der schall- technischen Belange wurde ein Gutachten (Büro Koehler & Leutwein, Karls- ruhe, April 2018, mit ergänzender Untersuchung vom 28. Februar 2020) er- arbeitet. Zum Schutz der geplanten Wohnbebauung sind bauliche Maßnah- men zu treffen und im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens nachzuwei- sen. (Näheres siehe Ziffer 4.10) 4. Planungskonzept Die Wichernstraße markiert die Grenze zwischen den Karlsruher Stadtteilen Mühlburg und Weststadt. Das Planungsgebiet befindet sich an der Schnitt- stelle zwischen fünfgeschossigen Geschosswohnungsbauten in Zeilenbau- weise im Süden und Westen des Vorhabengrundstücks und viergeschossi- ger Blockrandbebauung im Norden und Osten. Überwiegend herrschen Sat- tel- und Walmdächer vor. Das Vorhabengrundstück ist ein Eckgrundstück. VbB Wichernstraße 4 a Seite 8 An der Kreuzung Wichernstraße / Ecke Weinbrennerstraße soll das Ensem- ble der Zeilenbebauung der 1960er abgeschlossen, die städtebauliche Eck- situation neu definiert und gleichzeitig die Kreuzung räumlich gefasst wer- den. Der Bestand ist beim Entwurf des Neubaus berücksichtigt worden. Art und Maß der baulichen Nutzung, insbesondere aber die Eckausbildung und Höhenentwicklung folgt der Empfehlung des Gestaltungsbeirates der Stadt Karlsruhe. Die Breite und Tiefe des Gebäudes mit quadratischer Ab- messung von ca. 16,6 m Kantenlänge orientieren sich an der südlich an- grenzenden Wohnbebauung in der Wichernstraße. Die innere Erschließung erfolgt über ein zentrales Treppenhaus mit Aufzuganlage. Es sind 12 Wohneinheiten geplant. Diese wurden überwiegend mit drei bis vier Zim- mern, Loggia und ca. 100 m² Wohnfläche konzipiert. Der geplante Baukörper besteht aus einem breiteren, fünfgeschossigen So- ckel, auf dem ein schmäleres, zweigeschossiges Penthaus sitzt. In diesem Penthaus befinden sich zwei Maisonett-Wohnungen, jeweils mit großer Dachterrasse über dem 4. OG. Der Versatz zwischen Sockel und Penthaus nimmt Bezug auf die Höhenentwicklung der angrenzenden Bebauung. Die an der markanten Ecke zur Weinbrenner- und Wichernstraße maximal zu- lässige Wandhöhe von 20,5 m akzentuiert die Kreuzung städtebaulich. Im Untergeschoss entstehen ca. 50 Fahrradabstellplätze und 13 Kfz-Stell- plätze, einer davon als Besucherstellplatz, zwei als barrierefreie Stellplätze mit 3,5 m Breite. Zwei weitere Besucherparkplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. Die über die Grundfläche des oberirdisch in Erscheinung tre- tenden Wohnhauses hinausragende Tiefgarage wird intensiv begrünt, der Bodenaufbau über Drainschicht hat mindestens 40 cm zu betragen. Auf dem Grundstück entsteht darüber hinaus ein Kinderspielplatz. Der Anteil an sozial geförderten Wohnungen richtet sich nach dem Innen- entwicklungskonzept "KAI". 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen In Anwendung von § 12 Abs. 3a i.V. m. §9 Abs. 2 BauGB sind im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans VEP nur solche baulichen und sons- tigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchfüh- rungsvertrag auf Basis des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) verpflichtet. In Anwendung von § 12 Abs. 3 BauGB wird der VEP (siehe Anlage) Be- standteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 4.2 Art der baulichen Nutzung Der Bebauungsplan Nr. 614 setzt für das Vorhabengrundstück als Art der Nutzung ein reines Wohngebiet gem. § 3 BauNVO fest. Der tatsächliche Gebietscharakter entspricht nicht einem reinen Wohnge- biet, da direkt auf der gegenüberliegenden Seite der Weinbrennerstraße ein großes gewerblich genutztes Gebäude steht. Jenseits der Kreuzung Wi- VbB Wichernstraße 4 a Seite 9 chernstraße / Weinbrennerstraße ist ein allgemeines Wohngebiet festge- setzt. Auf dem Vorhabengrundstück selbst stand bisher eine Schank- und Speisewirtschaft, die im reinen Wohngebiet unzulässig ist. Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht derzeit Wohnen vor und wird damit dem gegenwärtigen großen Bedarf an Wohnungen gerecht. Die Stadt- planung möchte aber eine weitergehende Entwicklung als die reine Wohn- nutzung ermöglichen. Im Plangebiet soll langfristig analog zu den Nutzungen in der Umgebung ein gewisser Spielraum zur Unterbringung verträglicher gewerblicher Nutzun- gen und Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden, die das Wohnen er- gänzen und mit der Wohnnutzung verträglich sind. So ist es z.B. städtebaulich erwünscht, dass kleinere Gewerbebetriebe, die von zu Hause aus betrieben werden können (z.B. Softwaredienstleitun- gen/entwicklung, etc.), entstehen können. Dies entspricht der Charakteristik von weiten Teilen der Weststadt, die ihre Attraktivität gerade aus dem Ne- beneinander von qualitativ hochwertigem Wohnraum, ergänzenden Infra- struktureinrichtungen und mit dem Wohnen verträglichen gewerblichen Nut- zungen zieht. Aktuelle Trends in der Stadtplanung weisen deutlich in Rich- tung Nutzungsmischung, um Arbeiten und Wohnen in den Quartieren wieder stärker miteinander zu verbinden. Die Festsetzung eines Reinen Wohnge- biets (WR) ist nicht mehr zeitgemäß, da dieses nicht flexibel auf aktuelle Bedarfe und dem Wunsch nach kurzen Wegen und fußläufiger Erreichbar- keit (Stoßrichtung „5-Minutenstadt“, Räumliches Leitbild Karlsruhe) reagie- ren kann. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans wird daher Allge- meines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO) festgesetzt. Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ausgeschlossen, um die angestrebte Nutzungsmi- schung gebietsverträglich zu gestalten und Immissionskonflikte mit der als WR ausgewiesenen Umgebung zu verhindern. Allgemein zugelassen werden Wohngebäude, die der Versorgung des Ge- biets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht stö- rende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, ge- sundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und An- lagen für Verwaltungen zugelassen werden. 4.3 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Wandhöhen bestimmt. Bei der Wand- höhe wird ein Maximalwert und ein Minimalwert festgesetzt, bei der GRZ und der GFZ der Maximalwert. Die im zeichnerischen Teil festgesetzte GRZ von 0,4 entspricht dem festge- setzten Maximalwert für ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 17 BauNVO. Die GRZ ermöglicht die Realisierung der geplanten „oberirdischen“ Bebau- ung des Vorhabengrundstücks. VbB Wichernstraße 4 a Seite 10 Für die in § 19 Abs. 4 BauNVO bezeichneten Anlagen wird geregelt, dass die festgesetzte Grundflächenzahl durch Tiefgaragen und Tiefgarargenzu- fahrten bis zu einer Grundflächenzahl von maximal 1,0 überschritten werden dürfen. Die städtebauliche Begründung für diese Überschreitung ergibt sich aus der konkreten städtebaulichen Situation, und der daraus entwickelten städte- baulichen Figur, die im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens mit dem Ge- staltungsbeirat der Stadt Karlsruhe abgestimmt wurde. Die Kreuzung der Wichernstraße und der Weinbrennerstraße wird durch eine heterogene Situation geprägt. Zum einen werden drei Seiten von Block- randbebauungen geprägt, zum anderen zeigt sich der Zeilenbau im Süd- westen mit einer typischen städtebaulichen Lösung der 60er Jahre. Eine of- fene Ecke war bislang im Umfeld 4-6 geschossiger Bebauung lediglich durch einen Pavillon besetzt. Diese „historisch“ typische Situation ist einprägsam und wurde in Verbindung mit dem lässig, morbiden Charme des Pavillons als insgesamt wertvoll eingeschätzt. Das Vorhaben definiert mit einem frei stehenden, schlanken Gebäudevolu- men den städtebaulichen Raum an dieser Stelle neu. Durch den hohen, aber gegliederten Baukörper wird der Übergang zwischen den stärker verdichte- ten Strukturen mit der Blockrandbebauung und den offeneren Zeilenstruktur des Mühlburger Feldes neu akzentuiert. Durch den Versatz zwischen dem 4. Und dem 5. Obergeschoss entstehen Bezüge zur Maßstäblichkeit der um- liegenden Bebauung. Gleichzeitig stellt der durch das Vorhaben geschaf- fene Wohnraum einen wertvollen Beitrag zur Deckung des großen Bedarfs an innerstädtischen Wohnraum dar. Um die notwendigen Stellplätze für diese städtebauliche Figur zu schaffen, ist eine Tiefgarage erforderlich, die den größten Teil des Plangebietes be- ansprucht. Der Umfang der Tiefgarage macht eine Überschreitung der zu- lässigen Grundfläche bis zu einer GRZ von 1,0 erforderlich. Dies wird zur Umsetzung der auf die Situation zugeschnittene städtebauliche Lösung so- wie zur Schaffung des benötigten innerstädtischen Wohnraums in Kauf ge- nommen. Als Ausgleich für den hohen Versiegelungsgrad des Grundstücks werden Maßnahmen zur Minderung getroffen. Die Tiefgarage stellt zwar eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen dar, wird aber in Verbindung mit einer ausreichend dicken Substratschicht inten- siv begrünt. Der Substrataufbau und die Begrünung haben insgesamt eine vorteilhafte Auswirkung auf die Freiflächenstruktur, die Niederschlagswas- ser-Retention, das Mikroklima sowie auf das Stadtbild. Außerdem vermin- dert die Tiefgarage durch den entfallenden Park-Such-Verkehr auch die Ver- kehrsbewegungen im Gebiet. Die Dachbegrünung auf der obersten Dach- ebene und die Tiefgaragenbegrünung dienen weiterhin der Begrünung. Die Überschreitung der zulässigen Grundfläche bis zu einer Grundflächen- zahl von 1,0 wird bewusst nicht auf die sonstigen in § 19 Abs. 4 BauNVO bezeichneten Anlagen (z.B. durch ebenerdige Stellplätze, Nebenanlagen und befestigte Wege) ausgeweitet. VbB Wichernstraße 4 a Seite 11 Um den im VEP dargestellten Anteil an Grünflächen auf dem Dach der Tief- garage, der für die Qualität des Ortsbildes wichtig ist, zu sichern, wird für die sonstigen in § 19 Abs. 4 BauNVO bezeichneten Anlagen lediglich eine Über- schreitung der zulässigen Grundfläche bis zu einer Grundflächenzahl von 0,7 gestattet. Die festgesetzte GFZ von 2,1 ist ebenfalls ein Maximalwert und ermöglicht die Umsetzung des geplanten Gebäudes. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Als Vollge- schosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollge- schosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. Die geplante Tiefga- rage ist kein Vollgeschoss im Sinne der LBO und muss nicht in die Berech- nung einfließen. Die beiden oberen „Staffel“-Geschosse sind allerdings beide Vollgeschosse, weil die Grundfläche des obersten Geschosses nicht um mindestens 25% der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses verkleinert wird. Die festgesetzte GFZ liegt über dem in der BauNVO für Allgemeine Wohn- gebiete vorgesehenen Maximalwert von 1,2. Diese Überschreitung ist gem. § 17 (2) BauNVO möglich. Die städtebauliche Begründung ergibt sich aus der bereits oben beschriebenen städtebaulichen Situation und dem aus die- ser Situation entwickelten Gebäudevolumen, dessen Kubatur durch entspre- chende planungsrichtliche Festsetzungen ermöglicht bzw. gesichert werden soll. Das Maß der baulichen Nutzung entfaltet keine unverhältnismäßige Au- ßenwirkung auf den öffentlichen Raum und die Freiflächen. Die erforderli- chen Abstandsflächen werden eingehalten. Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden somit nicht beeinträch- tigt und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt werden vermieden. Die Bezugshöhe BZH zur Ermittlung der Wandhöhen liegt ca. 4 cm tiefer als das anstehende Gelände des südlichen Nachbargrundstücks und maximal ca. 40 cm höher als die tiefste Hinterkante Gehweg im Bereich der geplanten TG-Zufahrt. Die im zeichnerischen Teil festgesetzten maximalen und minimalen Wand- höhen (WH) sichern die Umsetzbarkeit der Planung mit der siebengeschos- sigen Bauweise (davon die obersten zwei gestaffelt) unter Berücksichtigung angemessener Geschosshöhen für die zukünftigen Nutzungen. Dabei re- geln die Festsetzungen zur Wandhöhe in Verbindung mit den festgesetzten Baugrenzen die Anordnung der Staffelgeschosse., Damit gegebenenfalls notwendige Dachaufbauten, wie z.B. Aufzugsüber- fahrten, Aufbauten für Erschließungskerne und technisch notwendige Dach- aufbauten, realisiert werden können, dürfen sie die tatsächliche Wandhöhe bis 2,00 m überschreiten. 4.4 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt. Eine Bauweise gem. § 22 BauNVO wird nicht festgesetzt, da die überbau- baren Flächen die Bauweise ausreichend definieren. VbB Wichernstraße 4 a Seite 12 4.5 Tiefgaragen, Stellplätze, Garagen / Carports sowie Nebenanlagen Die baurechtlich notwendigen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück in der Tiefgarage nachgewiesen. Deshalb sind Tiefgaragen(-stellplätze) innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und der im zeichnerischen Teil festgesetz- ten Fläche für Tiefgaragen zulässig. Ergänzend sind zwei oberirdische Stellplätze im Bereich der Zufahrt zur Tief- garage vorgesehen. Deshalb sind oberirdische Stellplätze nur innerhalb der im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig. Oberirdische Garagen und Carports sind unzulässig. Für ein geordnetes Erscheinungsbild und für die Sicherung der Freiflächen- struktur sind oberirdische Nebenanlagen (z.B. überdachte Sammelanlagen für Fahrräder, Schuppen etc.) nur innerhalb der im zeichnerischen Teil dafür vor- gesehenen Flächen zulässig. Auch technische Nebenanlagen zur Versorgung des Gebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sind in der Tiefgarage oder dem Wohngebäude unterzubringen. Nicht überdachte Fahrradstellplätze sind im gesamten Geltungsbereich zulässig. 4.6 Erschließung 4.6.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Im Kreuzungsbereich der Herderstraße mit der Kaiserallee befindet sich in ca. 400 m Entfernung zum Vorhabengrundstück die Haltestelle „Händel- straße“ der S2, S5, S52 und der Tram 6. Ca. 300 m weiter südlich findet man im Kreuzungsbereich der Wichernstraße mit der Kriegsstraße die Haltestelle „Kühler Krug“ der Buslinien 55, NL5 (Nachtbuslinie) und der Tram 5. 4.6.2 Motorisierter Individualverkehr Das Vorhabengrundstück wird für den motorisierten Individualverkehr über die Wichernstraße erschlossen. Um eine private Zufahrt zu der geplanten Tiefgaragenzufahrt herstellen zu können, entfallen ca. zwei öffentliche Park- plätze. 4.6.3 Ruhender Verkehr In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich sowohl entlang der Wi- chernstraße, als auch entlang der Weinbrennerstraße zahlreiche öffentliche Parkplätze. Die notwendigen Stellplätze werden in der Tiefgarage unter dem geplanten Wohngebäude nachgewiesen. Die Tiefgaragen-Zufahrt liegt an der nördlichen Grundstücksgrenze und mündet in die Wichernstraße. Gegen eine andere Anordnung dieser Tiefgaragen-Zufahrt zur Weinbren- nerstraße hin spricht, dass aufgrund der Grundstücksgeometrie die Einmün- dung in die Wichernstraße weiter von der Kreuzung entfernt liegt als eine Alternative an der westlichen Grundstücksgrenze hin zur Weinbrenner- straße. Unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten liegt sie am geplanten Standort günstiger. Die Weinbrennerstraße ist zudem verkehrlich stärker be- lastet. Durch den Neubau erfahren die nördlichen Nachbargebäude einen gewissen Schallschutz von der stärker befahren Weinbrennerstraße. Selbst angesichts der geringen möglichen Schallemissionen durch die TG-Zufahrt VbB Wichernstraße 4 a Seite 13 ist hier zukünftig mit einer Reduktion der Schallbelastung zu rechnen, wo- hingegen bei einer Anordnung der TG-Zufahrt zur Weinbrennerstraße hin die vom Verkehrslärm stärker belasteten westlichen Nachbarn an der Wein- brennerstraße die TG-Zufahrt hinzubekämen. 4.6.4 Geh- und Radwege Die Gehwege der Wichernstraße und der Weinbrennerstraße verlaufen di- rekt entlang der entsprechenden Grundstücksgrenzen und sichern die fuß- läufige Erschließung. 4.6.5 Feuerwehrzufahrten In Abstimmung mit der Branddirektion Karlsruhe ist die Weinbrennerstraße die Evakuierungsseite. Auf dem Grundstück selbst gibt es keine Aufstellflä- chen für die Feuerwehr. Sämtliche zweite Rettungswege können durch An- leiterung an der Nordseite und durch die entsprechenden Fenstergrößen si- chergestellt werden. Das oberste Geschoss hat an der Südseite eine fest- stehende Fluchttreppe auf die darunter liegende Dachterrasse, die wiede- rum angeleitert werden kann. 4.6.6 Ver- und Entsorgung Strom, Gas, Fernwärme Die Versorgung der geplanten Gebäude erfolgt durch Anschluss an die be- stehenden Netze im Bereich der Wichernstraße. Die Versorgung mit Fern- wärme ist gegeben und für das Vorhaben vorgesehen. Entwässerung Schmutzwasser Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt durch Anschluss an die beste- hende Kanalisation in der Wichernstraße. Entwässerung Regenwasser Grundsätzlich ist soweit möglich der Umgang mit Niederschlagswasser so zu organisieren, dass eine möglichst große Menge des anfallenden Wassers auf dem Grundstück versickert wird. Dabei ist zu beachten, dass durch die Versickerung kein Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser erfolgen darf. Da die Fläche innerhalb des Baufensters fast vollständig mit dem Gebäude oder der dazugehörigen Tiefgaragen über- oder unterbaut sind, sind in die- sem Bereich Maßnahmen zur Rückhaltung des anfallenden Regenwassers zu treffen. Die Dachflächen des obersten Geschosses sind extensiv und die Tiefgarage intensiv zu begrünen. (Substratdicke über der Tiefgarage mind. 40 cm). Der Untergrund des Grundstücks besteht zumindest zum Teil aus anthropo- genen Auffüllungen und wird als Altlastenverdachtsfläche geführt. Deshalb soll das Niederschlagswasser in das Trennsystem unter der Wichernstraße eingeleitet werden. Hier ist eine neue Leitung an das Trennsystem in der Straße zu legen. Die max. Einleitmenge darf 10l/s nicht überschreiten. Nach einer überschlägigen Berechnung liegt die erforderliche Ableitmenge bei VbB Wichernstraße 4 a Seite 14 9,3l/s und somit darunter. Eine Niederschlagswasser-Retention ist somit nicht notwendig. Müllentsorgung Für die Müllentsorgung gibt es einen Standort für Abfallbehälter in der nord- westlichen Grundstücksecke (Fläche für Nebenanlagen). Die Entsorgung der Abfallbehälter erfolgt über die Weinbrennerstraße. Hier sind die Abfall- behälter am Tag der Abholung bereitzustellen. Für den Abtransport der Ab- fallbehälter ist ein 1,5m breiter Transportweg am Ende des bestehenden Parkstreifens an der Weinbrennerstraße vorzusehen und gegen Zuparken abzusichern. Da es sich um öffentliche Verkehrsflächen handelt, ist der Zu- griff auf die Flächen gesichert. Bestandsleitungen Den Leitungsplänen der Stadtwerke ist zu entnehmen, dass die Hausan- schlussleitungen der südlich angrenzenden Wohnbebauung südöstlichen Ecke des Vorhabengrundstücks tangieren. Allerdings sind in diesem Bereich nach dem vorliegenden Vorhaben- und Erschließungsplan keine baulichen Maßnahmen vorgesehen. Auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden sich mehrere Versorgungsleitun- gen, deren Zugänglichkeit aber gesichert ist. Die Herstellung der Gebäude- zufahrt im Anschluss an die Wichernstraße bzw. die Durchführung der Bau- maßnahme muss aufgrund der geplanten Tiefgarage, die bis an die Grenzen des Vorhabengrundstücks reicht, in enger Abstimmung mit den Leitungsträ- gern erfolgen. Bestandsleitungen In der südöstlichen Ecke des Geltungsbereichs verlaufen Versorgungslei- tungen des südlich anschließenden Wohnhauses Wichernstraße 4. Zur Si- cherung der Zugänglichkeit dieser Leitungen wird im südöstlichen Eck des Geltungsbereichs ein Leitungsrecht zu Gunsten des Leitungsträgers, den Stadtwerken Karlsruhe, festgesetzt. 4.6.7 Energiekonzept Das Gebäude wird mit dem Energiestandard KfW 55 umgesetzt. Die Siche- rung des Energiestandards erfolgt über den Durchführungsvertrag. Die Hei- zenergieversorgung des Vorhabens soll durch Anschluss an das Fernwär- menetz der Stadtwerke Karlsruhe erfolgen. Außerdem wird auf dem Dach eine Photovoltaik Anlage installiert, um den Anteil der Nutzung regenerativer Energien zu erhöhen. Näheres zur Verpflichtung über die Installation und Nutzung regelt der Durchführungsvertrag. Die Ausführung der Photovoltaik Anlage erfolgt aufgrund des Stadtbildes und einer im Bereich des Plange- biets verlaufenden Richtfunkstrecke in Flachaufstellung mit einem dafür zu- gelassenem Begrünungssystem. VbB Wichernstraße 4 a Seite 15 4.7 Gestaltung Das geplante Gebäude ist ein kompaktes Punkthaus mit vier Regelgeschos- sen über die gleiche Grundfläche und zwei zurückspringenden obersten Ge- schosse. Es verfügt über ein begrüntes Flachdach. Auf dem Rücksprung sind Dachterrassen geplant. Das Erdgeschoss und die ersten drei Obergeschosse verfügen über Log- gien an den Gebäudeecken. Die von der Tiefgarage unterbauten Freiflächen werden abgesehen von zwei Besucherparkplätzen, der Tiefgaragenabfahrt und der Nebenanlagen als Freiflächen gestaltet und begrünt. Es sind Lochfassaden geplant, die durch die raumhohen Fensteröffnungen gegliedert werden. Fluoreszierende Materialien sind aus baugestalterischen Gründen ausgeschlossen. 4.7.1 Dächer und Dachbegrünung Für das mit Gestaltungsbeirat und Planungsausschuss abgestimmte Ge- bäudekonzept werden nur begrünte Flachdächer bis zu einer Dachneigung von max. 5° zugelassen. Die Wohnungen im 5. Obergeschoss erhalten großzügige Dachterrassen. Die festgesetzte Dachbegrünung auf der obersten Dachebene ist ein Beitrag zur Rückhaltung des anfallenden Regenwassers, wirkt sich positiv auf das Kleinklima aus und reduziert teilweise die intensive Bebauung des Grund- stücks (Eingriff in den Boden, Ausgleich für entfallenden Baumbestand). Ergänzend zur Dachbegrünung sind in Abstimmung mit dem geplanten Energiekonzept Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solar- thermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Was- serrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Außerdem zuläs- sig sind Aufbauten zur Belichtung und Belüftung, für Erschließungskerne, Aufzugsüberfahrten und technisch notwendige Aufbauten bis max. 10% der obersten Dachfläche. Andere Dachaufbauten, insbesondere feststehende Überdachungen von Dachterrassen sind unzulässig. Damit sie auf dem Flachdach nicht unverhältnismäßig in Erscheinung treten, haben Dachaufbauten zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachat- tika) überschreiten (X ≥ Z; s. Beispielskizze Ziffer B II 1.1) 4.7.2 Werbeanlagen und Automaten Die Bauvorschriften entsprechen dem städtischen Standard für allgemeine Wohngebiete. Zur Vermeidung einer schädlichen Umweltbeeinflussung durch Lichtemissionen werden Werbeanlagen mit wechselndem oder be- wegtem Licht, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches ausge- schlossen. VbB Wichernstraße 4 a Seite 16 4.7.3 Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze Um die städtebaulich-gestalterische Wirkung des öffentlichen Raums und der Gebäudefronten nicht zu beeinträchtigen, dürfen die Vorgärten nicht als Arbeits- oder Lagerflächen genutzt werden. Zugunsten des Siedlungsbildes und für eine angemessene Gebietsdurch- grünung sind alle Flächen, die nicht überbaut oder befestigt werden, als Ve- getationsfläche anzulegen und zu pflegen. Als Beitrag zur Durchgrünung des Plangebietes sind Einfriedungen nur als Hecken, entlang öffentlicher Verkehrsflächen bis max. 1.00 m Höhe und ent- lang anderer Grundstücksgrenzen bis max. 1,80 m Höhe, zulässig. Zugunsten des öffentlichen Raums sind Abfallbehälterstandplätze entweder innerhalb von Gebäuden unterzubringen oder mit einem Sichtschutz zu ver- sehen. 4.7.4 Außenantennen, Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen werden ebenso wie individuelle Außen- bzw. Satellitenantennen aus stadtgestalterischen Gründen ausgeschlossen. Zur Sicherung der ungehinderten Informations-Zugänglichkeit ist pro Gebäude allerdings eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zu- lässig. 4.8 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.8.1 Grünplanung, Pflanzungen Die Freiflächengestaltung auf der Tiefgarage ist dem Vorhaben- und Er- schließungsplan (VEP) zu entnehmen. Der VEP wird rechtskräftiger Be- standteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 4.8.2 Eingriff in Natur und Landschaft Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein durch den Bebauungsplan zu erwartender Eingriff gilt deshalb als zulässig und zieht kein Ausgleichserfordernisse nach sich (§ 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Der derzeitige Zustand des Grundstücks lässt aber auch keine Eingriffe von erheblicher Bedeutung und auch keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die Planung erwarten. Dennoch wird durch die festgesetzten Begrü- nungsmaßnahmen zumindest eine gewisse Kompensation des Freiflächen- verlusts erreicht. Auf dem angrenzenden Grundstück vorhandene Bäume müssen wegen Ausschachtung für das Vorhaben allerdings gefällt werden. Von den vier betroffenen Bäumen ist nur einer in gutem Zustand, die übrigen drei Bäume werden vom Gartenbauamt als nicht erhaltenswert eingestuft. Diese Bäume werden nach Baufertigstellung gemäß Baumschutzsatzung durch Neupflanzungen ersetzt. VbB Wichernstraße 4 a Seite 17 4.9 Schallschutz Zur Klärung der schalltechnischen Belange ist ein schalltechnisches Gut- achten erarbeitet worden (Koehler & Leutwein / Karlsruhe / April 2018, er- gänzendes Gutachten vom 28. Februar 2020). Das Gutachten kommt zu- sammenfassend zu folgendem Ergebnis: Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wichernstraße 4 a“ in Karlsruhe-Mühlburg wurde unter Berücksichtigung des Verkehrslärms so- wie des vom Bauvorhaben ausgehenden Gewerbelärms eine schalltechni- sche Untersuchung aufgestellt. Die zu erwartenden Lärmemissionen und – immissionen wurden anhand der geltenden Richtlinien berechnet und an- hand der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), der 16. BImSchV (Ver- kehrslärmschutzverordnung) sowie der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) beurteilt. Die Berechnungen ergaben, dass an den der Weinbrennerstraße und Wi- chernstraße zugewandten Fassaden des Grundstücks erhöhte Immissionen zu erwarten sind. Den höchsten Überschreitungen (DIN 18005 und 16. BIm- SchV) an den Fassaden zur Wichernstraße und Weinbrennerstraße durch Verkehrslärm ist durch aktive Schallschutzmaßnahmen aufgrund der städ- tebaulichen Situation nicht wirksam entgegenzuwirken. Ein Abrücken des Neubaus von den Hauptlärmquellen weg, ist aufgrund des begrenzt zur Ver- fügung stehenden Raums nicht wirksam möglich. Hier sind aufgrund der so- mit gegebenen Überschreitungen von Orientierungs-/Grenzwerten passive Schallschutzmaßnahmen in Form von entsprechend schallgedämmten Au- ßenbauteilen erforderlich. Im schalltechnischen Gutachten wird deshalb vorgeschlagen im Bebau- ungsplan festzusetzten, dass für Außenbauteile und Aufenthaltsräume unter Berücksichtigung der Raumarten und Nutzungen die nach Tabelle 7 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 2016) aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten sind. Die Schallschutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpegelbereich der DIN 4109 und der VDI Richtli- nie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster- und Wandgrößen aus den im zeichnerischen Teil festgesetzten Lärmpegelbereichen. Im Lärmpegelbe- reich III oder höher sind außerdem Fremdbelüftungen ohne Eigengeräusch vorzusehen. Die im schalltechnischen Gutachten vorgeschlagenen Festsetzungen wur- den in den Bebauungsplan übernommen, der erforderliche Nachweis ist im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens zu erbringen. Auch die Schallbelastung im Bereich der wohnungsbezogenen Freiräume wie Loggien und Dachterrassen wurde im Gutachten differenziert unter- sucht. Danach müssen Außenwohnbereiche im Lärmpegelbereich III oder höher durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Winter- gärten oder verglaste Loggien geschützt werden. Für die geplanten Dach- terrassen im 5. Obergeschoss ist der Bau einer mindestens 1,25m hohen, geschlossenen Brüstung ausreichend. Der Vergleich der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm für das bestehende Umfeld unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrserzeugung und VbB Wichernstraße 4 a Seite 18 dem ermittelten Prognose - Nullfall zeigen nur geringe Zunahmen von Ver- kehrslärm, bzw. durch zusätzliche Abschirmung zur Hauptlärmquelle z.T. sehr deutliche Abnahmen. Weitere organisatorische oder bauliche Maßnah- men bzgl. Verkehrslärm auf öffentlichen Flächen, der durch das Bauvorha- ben induziert wird, sind daher nicht erforderlich. Durch die geplante Tiefgaragenzufahrt sind im Nachtzeitraum ohne bauliche Schallschutzmaßnahmen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm am Nachbargebäude zu erwarten. Unter Berücksichtigung einer 2,25 m hohen Lärmschutzwand kann dem entgegengewirkt werden. 4.10 Klimaschutz Die Heizenergieversorgung wird durch Anschluss an die städtische Fern- wärmeversorgung mit geringem Primärenergiebedarf erfolgen. Durch die geplante Photovoltaik Anlage auf dem Dach wird auch hinsichtlich der Stromversorgung der Bewohner der Anteil der Nutzung regenerativer Ener- gien erhöht. Als Beitrag zur Umsetzung der Klimaschutzziele wird außerdem ein gegen- über den Vorgaben der EnEV erhöhte Energiestandard des Gebäudes (KfW 55) verwirklicht. 4.11 Stadtklima / Klimawandel / Luftreinhaltung Die Umgebung des Plangebiets ist von großen Grünflächen mit Altbaumbe- ständen geprägt. Außerdem grenzt das Plangebiet an einen Bereich mit Zei- lenbebauung an, die grundsätzlich günstige Bedingungen in Bezug auf die Durchlüftung aufweist. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass durch das Vorhaben keine negativen klimatischen Auswirkungen auf die Umgebung entstehen. Eine klimatische Fernwirkung ist insgesamt auszu- schließen, weshalb ein Klimagutachten nicht erforderlich ist. Der Einsatz einer extensiven Dachbegrünung wird die thermische Belas- tungssituation im Gebäude positiv beeinflussen. Ebenfalls positiv wirkt sich die geplante helle Fassade aus, wozu der Durchführungsvertrag nähere Re- gelungen vorsieht Durch die Bebauung ist keine Verschlechterung der Luftqualität zu erwarten. Die erforderliche Heizenergie soll das Gebäude aus dem Fernwärmenetz der Stadtwerke Karlsruhe beziehen, wodurch Emissionen des Gebäudes durch Verbrennen fossiler Energieträger ausgeschlossen werden kann. Die höchste gemessene Belastung in Karlsruhe tritt an der Reinhold-Frank- Straße auf, aber selbst hier werden die Grenzwerte für Feinstaub deutlich unterschritten (die Stickstoffdioxid-Werte werden allerdings überschritten). Da die Weinbrennerstraße und die Wichernstraße viel weniger von Ver- kehrsstau betroffen sind als die Reinhold-Frank-Straße, ist von keiner unzu- lässigen Luftschadstoffbelastung auszugehen, die einer Wohnnutzung ent- gegenstehen könnte. Ein gesondertes Gutachten / eine Untersuchung der Luftschadstoffe an der Weinbrenner- oder Wichernstraße ist nicht erforder- lich. VbB Wichernstraße 4 a Seite 19 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird deshalb nicht durchgeführt, ein Um- weltbericht wird nicht erstellt. 6. Verfahren Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wichernstraße 4a“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Das beschleu- nigte Verfahren kann für Bebauungspläne der Innenentwicklung, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, angewendet werden. Für diese Verfahrensart ist keine förmliche Umweltprüfung vorgesehen. Die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleu- nigten Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor: • Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche im Innenbereich, die bereits baulich genutzt wurde (Kiosk) und die durch das Vorhaben im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung einer neuen Nutzung zugeführt werden soll. • Bei einer Größe des Geltungsbereichs von 0,08 ha liegt die zulässige Grundfläche deutlich unterhalb des Schwellenwerts von 20.000 m². • Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, sind nicht geplant. • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne des § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begren- zung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. 7. Sozialverträglichkeit Mit dem Vorhaben wird dem Bedarf an innerstädtischen Wohnungen in ÖPNV-Nähe nachgekommen. Das Gebäude ist unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit und auch unter Berücksichtigung kri- minalpräventiver Gesichtspunkte konzipiert worden. Die Anforderungen des Karlsruher Innenentwicklungskonzepts „KAI“ wer- den in der weiteren Entwicklung umgesetzt. Nach den Vorgaben von KAI sind mind. 20% der Geschossfläche für geförderten Wohnungsbau vorgese- hen. Durch KAI ist sichergestellt, dass auch preisgünstiger Wohnraum im Mietbereich bzw. preiswertes Wohneigentum verfügbar ist. VbB Wichernstraße 4 a Seite 20 8.. Statistik 8.1 Flächenbilanz Private Grundstücksflächeca. 0,08 ha100,00% Gesamtca. 0,08 ha100,00% 8.2 Geplante Bebauung Geschossfläche (brutto) Gesamtca. 12 W Eca. 1.413 m² BGF Geschossfläche (brutto) 8.3 Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl GRZ (nur Hauptgebäude)0,4 GRZ (mit Nebenanlagen, Tiefgaragen Stellplätzen, sonst. versiegelte Flächen)1,00 GFZ2,10 S 8.4 Bodenversiegelung 1 Gesamtfläche Plangebietca.0,08 ha100,00% Derzeitig zulässige Versiegelung ca.0ha0,00% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche (mit Tiefgarage)ca.0,08ha100,00% 9.. Kosten Im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallende Kosten, einschließlich der öf- fentlichen Erschließungsanlagen auf dem Vertragsgrundstück des Vorhaben- trägers, übernimmt der Vorhabenträger. 10.. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. 1 Hinweis: In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Belege für Wege vorgesehen. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. Ca. 800 m² der versiegelten Flächen resultieren aus dem Teil der Tiefgarage, der nicht überbaut ist. VbB Wichernstraße 4 a Seite 21 B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferlie- gende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwäs- sert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schüt- zen. 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal- schutzgesetz (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege im Re- gierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 8, Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vier- ten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Landesamt für Denkmalpflege einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Be- schädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. VbB Wichernstraße 4 a Seite 22 4. Altlasten Das Plangrundstück liegt in einem Bereich, der bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung „AA Im Mühlburger Feld” und der Ob- jekt-Nummer 01334 im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst ist. In die- sem Bereich wurde um 1954 Hausmüll abgelagert. Im Rahmen der Erstellung des Baugrundgutachtens wurden lokal anthropogene Auffüllungen bis in eine Tiefe von 0,6 Metern angetroffen. Bei einer orientieren- den abfallrechtlichen Untersuchung des Materials ergaben sich keine Über- schreitungen der Zuordnungsklasse Z0 gemäß VwV Boden. Bei der Baumaßnahme anfallendes anthropogenes Auffüllungsmaterial ist ab- fallrechtlich zu untersuchen. Dafür ist im Zuge des Genehmigungsverfahrens ein Aushub- und Entsorgungskonzept zu erstellen. 5. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutz- gesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 6. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 7. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 8. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nut- zung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird ver- wiesen. 9 Dachbegrünung und Solaranlagen Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung kön- nen sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperatur- spitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufeinander abgestimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung VbB Wichernstraße 4 a Seite 23 ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrü- nungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind in aufgeständerter Form mit ausreichendem Neigungs- winkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauerhafte Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche und auf die Module abge- stimmten Begrünungssystemen auszuführen, sodass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funktion nicht unzulässig einge- schränkt wird. 10 Trinkwasser Gemäß § 17 der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBI. S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Januar 2018 (BGBI. I 5. 99) geändert worden ist, sind Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu planen, zu bauen und zu betreiben. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber von Anla- gen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser haben sicherzustellen, dass bei der Neuerrichtung oder Instandhaltung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, welche im Kontakt mit dem Trinkwasser • keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, • den Geruch oder den Geschmack nicht nachteilig beeinträchtigen oder • Stoffe in Mengen ins Trinkwasser abgeben, die größer sind als dies bei der Einhaltung der a.a.R.d.T unvermeidbar ist. Weiterhin muss nach § 4 Absatz 1 das Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Ge- sundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein und den Anforderungen der § 5 bis 7 entsprechen. Die Qualität des Trinkwassers gem. § 5 bis 7 Trinkwasserversorgung sind durch Untersuchungen von einem hierfür akkreditierten Labor zu bestätigen. Für die Einhaltung dieser Anforderungen ist der Betreiber und sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage verantwortlich. Wir empfehlen nach Befüllung der neuen Trinkwasserleitungen und vor Inbe- triebnahme des Wohnhauses eine mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung (Kaltwasser) einschließlich der Parameter E. coli, Coliforme Bakterien, Entero- kokken, Koloniezahl bei 22/ 36CC und Pseudomonas aeruginosa von einem akkreditierten Labor entnehmen und untersuchen zu lassen. Zum Schutz des Grundwassers sollte insbesondere bei Bauwerkskomponen- ten, die direkt mit den Niederschlägen in Kontakt kommen, darauf geachtet wer- den, dass Materialien ausgewählt und verbaut werden, die potentiell möglichst wenig Metalle und Biozide freisetzen. VbB Wichernstraße 4 a Seite 24 11 Bestandsleitungen und öffentliche Straßenbeleuchtung In der Wichernstraße verläuft ein in Betrieb befindliches 1-kV-Netzkabel parallel zur Grundstücksgrenze. Dieses muss, um die Einbringung eines Verbaus zur Errichtung der Tiefgarage ermöglichen zu können, im Vorfeld an eine geeignete Stelle umverlegt werden. Die Kosten hierfür sind vom Vorhabenträger zu tragen. Entlang der Weinbrennerstraße liegen Gas- und Wasserversorgungsleitungen im Bereich des Gehwegs. Auch im Bereich der Wichernstraße verläuft eine Wasserleitung parallel zur Grundstücksgrenze im Gehweg. dabei ist insbeson- dere auch der bestehende Wasserschacht zu beachten (Plandarstellung ent- spricht nicht immer den realen Abmessungen!) Die Leitungslagen sind bei Verbaumaßnahmen im Bereich der Grundstücks- grenze bzw. im angrenzenden öffentlichen Bereich zu berücksichtigen. Sollten sich aus den geplanten Baumaßnahmen Konflikte mit den Leitungslagen erge- ben, so ist eine frühzeitige Umlegung erforderlich. Die Kosten hierfür trägt der Verursacher. Sowohl in der Wichern- als auch in der Weinbrennerstraße sind Kabeltrassen sowie Masten der öffentlichen Straßenbeleuchtung vorhanden. Sollten die be- stehenden Trassen für die Verbauarbeiten nicht gehalten werden können, müs- sen diese vorab umgelegt werden. Sollten auch die bestehenden Beleuchtungs- masten nicht verbleiben können, müssen diese über die Bauzeit demontiert wer- den. In diesem Fall ist zwingend eine provisorische Beleuchtungsanlage erfor- derlich. 12 Kampfmittel Zur Klärung einer möglichen Belastung des Plangebiets mit Kampfmitteln wurde eine multitemporale Luftbildauswertung durchgeführt. Auf den Auf- nahmen sind innerhalb des Planungsgebietes Bombentrichter zu erkennen. Innerhalb von bombardierten Bereichen kann das Vorhandensein weiterer Bombenblindgänger nicht ausgeschlossen werden. Seitens des Kampfmit- telbeseitigungsdienstes des Regierungspräsidiums Stuttgart werden des- halb weitere Maßnahmen für erforderlich gehalten. VbB Wichernstraße 4 a Seite 25 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9, 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bau- vorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 8 und der Planzeichnung (IV.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet. Zulässig sind: • Wohngebäude, • die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speise- wirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe, • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden: • Betriebe des Beherbergungsgewerbes, • sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, • Anlagen für Verwaltungen, Unzulässig sind: • Gartenbaubetriebe, • Tankstellen. 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Grundflächenzahl Die festgesetzte Grundflächenzahl darf durch Tiefgaragen und ihre Zufahrten bis zu einer Grundflächenzahl von maximal 1,0, durch die sonstigen in § 19 Abs. 4 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von maximal 0,7 überschritten werden. VbB Wichernstraße 4 a Seite 26 3.2 Wandhöhe Die Bezugshöhe (BZH) zur Ermittlung der maximal zulässigen Wandhöhe wird im zeichnerischen Teil als absolute Höhe über Normalhöhennull (NHN) festge- setzt. Geringfügige Abweichungen (+/- 0,20 m) sind zulässig. Als Wandhöhe gilt das Maß zwischen der im zeichnerischen Teil festgesetzten Bezugshöhe und dem oberen Abschluss der Wand (OK Flachdach-Attika). Die maximal und minimal zulässige Wandhöhe (WH) wird im zeichnerischen Teil durch Planeinschrieb festgesetzt. Die tatsächliche Wandhöhe darf von technischen Dachaufbauten bis maximal 2,00 m überschritten werden. Im Bereich von Dachterrassen darf die tatsächliche Wandhöhe durch Brüstun- gen um bis zu 1,25m überschritten werden. (siehe Ziff. 6 der planungsrechtli- chen Festsetzungen) 4. Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt. Die im zeichnerischen Teil festgesetzte Lärmschutzwand ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche auf der im zeichnerischen Teil festgesetzten Fläche zulässig. 5. Tiefgaragen, Stellplätze, Garagen / Carports sowie Nebenanlagen Tiefgaragen sind innerhalb überbaubarer Flächen und innerhalb der im zeich- nerischen Teil festgesetzten Fläche für Tiefgaragen zulässig. Oberirdische Stellplätze sind nur innerhalb der im zeichnerischen Teil festge- setzten Flächen für Stellplätze zulässig. Oberirdische Garagen / Carports sind unzulässig. Oberirdische Nebenanlagen (z.B. überdachte Sammelanlagen für Fahrräder, etc.) sind nur innerhalb der im zeichnerischen Teil dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Nicht überdachte Fahrradstellplätze sind im gesamten Geltungsbe- reich zulässig. 6. Immissionsschutz In nachfolgender Grafik sind fassadenbezogene Lärmpegelbereiche darge- stellt, in denen für die Fassadenseiten in den Lärmpegelbereichen II-IV Vorkeh- rungen zum Schutz vor Lärm zu treffen sind. VbB Wichernstraße 4 a Seite 27 Für Außenbauteile der Aufenthaltsräume sind unter Berücksichtigung der Raumarten und Nutzungen die nach Tabelle 7 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 2016) aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhal- ten. Die Schallschutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpegelbe- reich der DIN 4109 und der VDI Richtlinie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster- und Wandgrößen aus den festgesetzten Lärmpegelbereichen. Im Lärmpegelbereich III oder höher sind Fremdbelüftungen ohne Eigengeräusch vorzusehen. Der erforderliche Nachweis ist im baurechtlichen Genehmi- gungsverfahren zu erbringen. VbB Wichernstraße 4 a Seite 28 Außenwohnbereiche im Lärmpegelgebereich III oder höher sind durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie z. B. Wintergärten, verglaste Loggien oder ver- gleichbare Schallschutzmaßnahmen zu schützen. Für die Wintergärten und die verglasten Loggien etc. ist durch schallgedämmte Lüfter oder gleichwertig Maßnahmen bautechnischer Art eine ausreichende Belüftung sicherzustellen. Dachterrassen sind mit einer mindestens 1,25m hohen geschlossenen Brüs- tung zu versehen. Sofern für die einzelnen Gebäudefronten oder Außenbereiche im Einzelfall ge- ringere Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch ab- schirmende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entsprechend ge- ringere Schalldämmmaße berücksichtigt werden. Entlang der Tiefgaragenabfahrt an der südlichen Grundstücksgrenze ist eine Lärmschutzwand gemäß Festsetzung im zeichnerischen Teil zu errichten. Die Höhe der LSW kann bei Ausführen einer 3-seitig geschlossenen Brüstung um die Abfahrt um 25 cm reduziert werden. Die der Planung zugrunde liegenden DIN-Vorschriften können bei der Stadt Karlsruhe im Stadtplanungsamt in Karlsruhe, Lammstraße 7, Zimmer D 116 eingesehen werden. 7. Pflanzgebote 7.1 Dachbegrünung Flachdächer sind mit Ausnahme der Dachterrassen des Staffelgeschosses zu begrünen. Die Schichtstärke des Pflanzsubstrats hat mindestens 12 cm VbB Wichernstraße 4 a Seite 29 zu betragen. Die Einsaat ist mit einer Mischung aus Kräutern entsprechend folgender Artenliste vorzunehmen: Pflanzliste Kräuter Blaugrüne Segge Carex flacca Färberkamille Anthemis tinctoria Feldthymian Thymus pulegioides Frühlings-Fingerkraut Potentilla tabernaemonta Gemeines Leimkraut Silene vulgaris Gewöhnliches Leinkraut Linaria vulgaris Kleines Habichtskraut Hieraciumpilosella Labkraut Galium verum Milder Mauerpfeffer Sedum sexangulare Natternkopf Echium vulgare Nickendes Leimkraut Silene nutans Rauhe Nelke Dianthus Armeria Rundblättrige Glockenblume Campanula rotundifolia Schafgarbe Achillea millefolium Scharfer Mauerpfeffer Sedum acre Schnittlauch Allium schoenoprasum Sonnenröschen Helianthemum nummular Storchschnabel Geranium robertianum Trauben-Skabiose Scabiosa columbaria Wald-Erdbeere Fragaria vesca Weißer Mauerpfeffer Sedum album Wiesenmargerite Leucanthemum vulgare Wildmajoran Origanum vulgare Wundklee Anthyllis vulneraria Zypressen-Wolfsmilch Euphorbia cyparissias 7.2 Begrünung von Tiefgaragen Bei der Begrünung von Tiefgaragen gemäß Vorhabenplan sind für die Erd- überdeckung (reines Pflanzsubstrat) über der Drainschicht folgende Höhen zu berücksichtigen: - für Rasen, Stauden, Bodendecker mindestens 40 cm, - für Sträucher und Bäume mindestens 70 cm. Pflanzung einer Hainbuchenhecke, ca. 30 lfdm (= ca. 60 Pflanzen) Pflanzung von 30 Blühsträuchen längs der Wichernstraße bis Ecke Wein- brennerstraße mit Straucharten gemäß nachfolgender Liste: VbB Wichernstraße 4 a Seite 30 Pflanzliste Blühsträucher Säckelblume Ceanothus Liguster Ligustrum Schmetterlingsstrauch Buddleja davidii Einheimische Felsenbirne Amelanchier ovalis Bartblume Caryopteris Vogelbeere Sorbus aucuparia Schwarzer Holunder Sambucus nigra Schmalblättrige Berberitze Berberis stenophylla Kornelkirsche Cornus mas 8. Geh-, Fahr und Leitungsrechte Die im zeichnerischen Teil mit dem Einschrieb „L“ festgesetzte Fläche ist mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Stadtwerke Karlsruhe zu belegen. VbB Wichernstraße 4 a Seite 31 II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind Flachdächer mit einer Dachneigung bis 5°. Die Dachflächen sind entsprechend Ziffer 7.1 der planungsrechtlichen Festsetzungen zu begrünen. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Ferner sind auch sie um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abzurücken. Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nut- zung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Siehe dazu auch die Hinweise, Zif- fer 11. Alle Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen sind zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filter- schicht hat mindestens 12 Zentimeter zu betragen. Dachaufbauten haben zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschreiten (X ≥ Z; s. Beispielskizze Abb. 3). Abb. 3: Beispielskizze Mindestabstand der Dachaufbauten zu Außenfassaden 2. Fassaden Nicht zulässig sind Fassadenverkleidungen aus fluoreszierenden Materialien. 3. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude bis zur Brüstungs- kante 1. Obergeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und derglei- chen) bis zu einer Fläche von 0,50 m². VbB Wichernstraße 4 a Seite 32 - Die Summe aller Werbeanlagen darf pro Fassade eine Fläche von 2,0 m² nicht überschreiten. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, dreh- bare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein- richtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 4. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze 4.1 Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die zwischen öffentlich zu- gänglichen Erschließungsflächen und der Erdgeschossbebauung liegen. Die Benutzung der Vorgärten als Arbeits- oder Lagerflächen ist unzulässig. 4.2 Unbebaute Flächen Alle Flächen, die nicht überbaut oder befestigt werden, sind als Vegetationsflä- che anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Vegetationsflächen sind vollstän- dig mit Pflanzen bestandene Flächen. 4.3 Einfriedungen Einfriedungen sind nur als Hecken, entlang öffentlicher Verkehrsflächen bis max. 1.00 m Höhe und entlang anderer Grundstücksgrenzen bis max. 1,80 m Höhe, zulässig. 4.4 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind entweder innerhalb von Gebäuden unterzubrin- gen oder mit einem Sichtschutz zu versehen. 5. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenan- tenne zulässig. Individuelle Außenantennenanlagen bzw. Satellitenantennen- anlagen sind nicht zulässig. 6. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. . VbB Wichernstraße 4 a Seite 33 III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 614 vom 22.02.1985 wird in den Teilbereichen aufge- hoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlage 1 – Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) – ist bindender Be- standteil dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans. VbB Wichernstraße 4 a Seite 36 Anlage 1 Vorhaben- und Erschließungsplan bestehend aus: 1 Grundriss Untergeschoss 2 Grundriss Erdgeschoss 3 Grundriss 1. Obergeschoss 4 Grundriss 2. Obergeschoss 5 Grundriss 3. Obergeschoss 6 Grundriss 4. Obergeschoss 7 Grundriss 5. Obergeschoss 8 Grundriss Dachgeschoss und Dachaufsicht 9 Ansicht Nordost / Weinbrennerstraße 10 Ansicht Nordwest 11 Ansicht Südwest 12 Ansicht Südost / Wichernstraße 13 Querschnitt A-A 14 Abwicklung Tiefgaragenabfahrt 15 Außenraumkonzept / Grünplanung 16 Außenraumkonzept / Grünplanung 17 Perspektiven 18 Abbruch Bestand VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 4032 4042 WBF Weinbrennerstraße N 33 9 252,852,50 25 2,502,85253,00251,77 20 1,58 5 103,50253,50 2,662,50 25 2,502,50 25 2,502,66253,50 71 5 7,89 3 3,67 1 36 4 35,34 9 1,05 8 20,51 3 14,83 6 26,29 9 7 1 25 3,00 25 2,55 8 25 5,00 5,50 5,00 37 20 3,67 1 25 7 1 1,05 9 29,78 9 5,56 2 30 3 36,71 2 -3,50 -3,50 R= 5 natürliche Abluft TG Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze 41 FAHRRADABSTELLPLÄTZE li. Hö. 2,35 Grundstücksgrenze 1234 barrièrefrei rückwärts einparkend 6 712111098 Hausanschluss und TGA 2.ter Rettungs weg ü. Rampe barrièrefrei UG 10% Gefälle Rampe Wichernstraße WaMa / Tr. 5 13 barrièrefrei Abstellraum 10 Abstellraum 6 Abstellraum 8 Abstellraum 7 Abstellraum 11 Abstellraum 12 Abstellraum 9 Abstellraum 01Abstellraum 02 Abstellraum 03Abstellraum 04 Abstellraum 05 Grundstücksgrenze 1 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 4032 4042 WBF Weinbrennerstraße N 5,00 6,01 1 16,6014,16 8 753,921,345,964,685,962,76 4 5,94 3 16,60 3,82 7 1,50 150° Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze angrenzendes Wohngebäude Wichernstraße 4 Ligusterhecke doppelreihig Hecke doppelreihig Vogelbeere Kornelkirsche öff. Grünzoneöff. KFZ-Stpl. Transpoortweg Müll Wandaussp. in Aughöhe PKW-Fahrer Sichtwinkel 150° natürl. Abluft TG Kinderspielplatz ca. 48 m 2 EG Wichernstraße Kinderwagen 14 (Besucherstellplatz 2) 15 (Besucherstellplatz 3) Gefälle 1,5% Rampe Tiefgarage vgl. Nachweis Querschnitt/Abwicklung 2 % Gef. WE 0.100WE 0.200 Müll KD=115.85 115.93 115.77 115.97 116.02 116.09 115.91 116.05 116.07 116.09 115.99 116.52 115.91 116.02 116.51 116.54 115.98 116.08 116.44 116.53 116.25 116.51 116.31 116.28 116.11 116.20 116.20 116.07 115.81 115.93 Geländehöhen Bestand NHN Weghöhen Bestand NHN AA Lärmschutzwand h = 2,25 m WE barriérefreiWE barriérefrei 1100 ltr Restmüll 1100 ltr Papier 770 ltr Wertstoff 240 ltr Bio 1100 ltr Papier Belüftungsöffng.vergittert Hochpunkt 116.10 16x17,81/27,5 19x18,24/26 36,71 2 5,94 3 3,01 13,5916,60 3,82 7 22 3,50 2,50 2,85 Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Ligusterhecke doppelreihig 30 Blühsträucher gem. Pflanzliste Begrünung der eingehausten Müllcontainer 115.88 115.92 116.48 116.47 116.31 115.94 Belüftungsöffng.vergittert 2 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 3,0110,583,01 3,01 13,59 16,60 16,60 16,60 +2,85 2.ter Rettungsweg anleiterbar 2.ter Rettungsweg anleiterbar 1. OG WE 1.100WE 1.200 16x17,81/27,5 3,01 13,59 16,60 3 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 3,01 13,59 16,60 3,0110,583,01 16,60 16,60 3,01 13,59 16,60 +5,70 2.ter Rettungsweg anleiterbar 2.ter Rettungsweg anleiterbar 2. OG WE 2.100WE 2.200 16x17,81/27,5 4 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 6,32 5 3,956,32 5 3,01 13,59 3,0110,583,01 3,01 13,59 16,60 16,60 16,60 16,60 +8,55 Tageslicht Treppenhaus 2.ter Rettungsweg anleiterbar 2.ter Rettungsweg anleiterbar WaM / Du optional 3. OG WE 3.100WE 3.200 16x17,81/27,5 5 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 16,60 16,60 16,6016,60 3,0110,583,01 3,01 13,59 3,01 13,59 +11,40 2.ter Rettungsweg anleiterbar 2.ter Rettungsweg anleiterbar 4. OG WE 4.100WE 4.200 16x17,81/27,5 6 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 16,60 16,60 16,60 4,38 7 12,21 2 4,38 7 12,21 2 4,38 7 12,21 3 +14,25 Fluchttreppe + Fluchttür Notausgang Entlüftung Lift 2.ter Rettungsweg anleiterbar RWA Treppenhaus > 1.0 m 2 2.ter Rettungsweg anleiterbar 16x17,81/27,5 15 x 19/26 15 x 19/26 15 x 19/26 5. OG WE 5.200 WE 5.100 7 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 16,60 16,60 16,60 4,38 7 12,21 2 4,38 7 12,21 2 4,38 7 12,21 3 +17,10 Fluchttreppe Notausstieg 2.ter Rettungsweg anleiterbar 5. OG 2.ter Rettungsweg anleiterbar 15 x 19/26 15 x 19/26 DG 15 x 19/26 16,60 4,38 8 12,21 2 16,60 4,38 7 12,21 2 16,60 4,38 7 12,21 3 16,60 4,38 7 12,21 2 technische Dachaufbauten: 0 bis ≤ 10% der Dachfläche (Fernwärmeanschl., keine Solaraufbauten) Dachbegrünung: - Wundklee - Rundbl. Glockenblume - Rauhe Nelke - Natternkopf - Zypressen-Wolfsmilch - Sonnenröschen - Kl. Habichtskraut - Frühlings-Fingerkraut - Tauben-Skabiose - Scharfer, weisser u. milder Mauerpfeffer - Gem. Leimkraut - Blaugrüne Segge Dachbegrünung: - Wundklee - Rundbl. Glockenblume - Rauhe Nelke - Natternkopf - Zypressen-Wolfsmilch - Sonnenröschen - Kl. Habichtskraut - Frühlings-Fingerkraut - Tauben-Skabiose - Scharfer, weisser u. milder Mauerpfeffer - Gem. Leimkraut - Blaugrüne Segge PV-Anlage m. Schrägaufstellung Südausrichtung, DN 30°auf dafür zugelassenem Begrünungssystem Dachaufsicht 8 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 +136,55 7 +20,45 7 ±0,00+116,10 1,01 8 -3,50 +116,06+116,06 +116,07 +115,85 +116,02 +20,15 +14,75 7 -0,04 +130,85 7 2,85 20,48 7 14,80 8 1,10 Sichtöffnung Gehweg GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenzeWichern-/ Ecke Weinbrennerstraße KD Wichernstraße Grundstücksgrenze EG 1. OG 2. OG 3. OG 4. OG 5. OG DG +14,45 bestehendes Geländebestehendes Geländebestehendes Gelände Nordostansicht / Weinbrennerstraße 9 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 ±0,00 +136,55 7 +20,45 7 +116,52 +14,45 +116,02 +116,51+116,51 +116,53 -0,17 5 14,33 7 5,70 +116,10 +14,75 7 +20,15 Lärmschutzwand PV-Anlage Quermontage m. Schrägaufstellung, DN 30° auf dafür zugelassenem Begrünungssystem GrundstücksgrenzeWeinbrennerstraßeGrundstücksgrenze +115,92 2 bestehender Geländeverlauf an der Grenze bestehendes Gelände geplante Geländehöhe Spielplatz / Garten, Anböschung zur Grenze bestehendes Gelände Nordwestansicht 10 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 +136,55 7 +20,45 7 +14,45 ±0,00+116,10 +115,93 +115,94 +116,20 +116,31 +116,47 +116,48 +116,51 +116,10 2,25 +118,18 1,00 1,20 bestehender Geländeverlauf an der Grenze Lärmschutzwand h = 2,25 m Wandaussparung f. verbesserten Sichtwinkel (Ausfahrt-/ Gehweg) GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenzeWichernstraße/ Ecke Weinbrennerstraße Südestwansicht 11 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 01.03.2021 +136,55 7 +20,45 7 ±0,00 +14,45 2,25 +115,94 +115,93 +115,97 +116,07 +116,47 +117,95 +118,18 +130,47 +131,33 +134,95 +135,33 +130,41 +129,85 +128,55 +127,59 +125,90 +124,57 +123,27 +121,90 +120,60 +119,25 +117,95 +115,83 +116,95 +119,65 +122,32 +124,97 +127,19 3,00 Lärmschutzwand h = 2,25 m Fensterbrüstung EG Hs. Wichernstraße 4 Wandaussparung f. verbesserten Sichtwinkel (Ausfahrt-Gehweg) Grundstücksgrenze GrundstücksgrenzeWeinbrennerstraße OK Rinne Traufe First UK Kastengesims TG Zu- fahrt +116,10 Südostansicht / Wichernstraße 4 4a 12 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 01.032021 +116,10±0,00 +20,45 7 +136,55 7 +115,95 -0,17 5 +116,51 +20,15 25 1,25 25 3,10 22 2,68 22 2,63 22 2,63 22 2,63 22 2,63 22 2,63 22 2,63 22 3,75 2,85 2,85 2,85 2,85 2,85 2,85 2,92 5 12 5 30 7 +2,85 +5,70 +8,55 +11,40 +17,10 2,10 1,00 2,65 25 42 6 2,65 25 1,01 1 2,10 10 80 10 +115,98 +115,85 36 5 71 7 86 6 66 5 86 6 66 5 86 6 66 5 86 6 66 5 86 6 66 5 86 6 66 5 86 6 71 3 36 5 +136,55 7 36 5 71 7 1,6531,6531,6531,6531,6531,6571 6 36 5 59 5 1,08 2 10,05 2 1,07 8 1,08 2 10,051,08 1 45° PV-Anlage Quermontage m. Schrägaufstellung, DN 30° auf dafür zugelassenem Begrünungssystem PV-Anlage Quermontage m. Schrägaufstellung, DN 30° auf dafür zugelassenem Begrünungssystem Verankerung oder Auflast gem. stat. Vorgaben Sekuranten gem. Erfordernis 3.OG 2.OG 4.OG 1.OG EG UG 5.OG DG Grundstücksgrenze GrundstücksgrenzeWichernstraße RWA KD Wichernstraße +14,45 +14,12 +11,27 +8,42 +16,97 +19,82 +5,57 +2,72 -0,18 bestehender Geländeverlauf Querschnitt A-A Querschnitt B-B B B 13 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 1,202,50 29,70 1 1,50 1,08 2 4,54 4 ±0,00 -3,50 8 -3,50 -3,29 2 -0,32 2 -0,26 9 -0,21 9 -0,23 5,00 3,00 2,35 20 -0,52 +116,10 +115,87 +116,53 +116,08 2,64 8 25 58 3 2,10 1,25 -3,50 R= 20 R= 15 R= 5 OKFB TG -3,50 OKBirco-Rinne -3,508 bestehendes Gelände angrenzendes Flurstück Nr. 4042 anstehendes Gelände Nachbar Süd ca.: 116,29 HK Gehweg Bereich geplanter Hauseingang ca.: 116,06 1% Gegengefälle zur Grenze r = 15 m Kuppen- ausrundung 10% Gefälle Rampe gem. EAR 05 ohne Überdeckung max 10% r= 20 m Wannenausrundung Abwicklung in Fahrspurmitte 5% Gefälle 5% Gefälle int. Begrünung li. Hö. UZ Decke im Bereich Begrünung Decke im Bereich Gebäude Dämmung u. Decke Bodenaufbau EG Wichernstr. 4a, Nachweis/Abwicklung Tiefgaragenabfahrt, 2019-03-05 10% Gefälle Rampe Wannenausrundungr = 20 m bzw.Übergangsbereich mit 1/2 Gefälle = 5% 10% Gefälle Rampe 5% Gefälle Kuppenausrundung r = 15 m 1% Gefälle zur Grenze 01234567891011 121314151617181920212223242526272829303132333435 36 37 38 39 40 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12131415161718192021222324252627282930313233343536 37383940 115,93, Gehwegabsenkung im Zufahrtsbereich 10 cm Straßenmitte / Kanaldeckel 115,85 Entwurfsreserve (konstruktive Reserve li. Hö. bis Unterzug und Höhe Unterzug): 20 - 30 cm d. h. das Niveau des UG kann im Zuge der Werkplanung um bis zu 20 - 30 cm angehoben werden, wodurch sich die Rampenlänge um 2 - 3 m verkürzt. Decke im Bereich außerhalb Gebäude Extens. Begr. ≥ 40 cm 14 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 4032 4042 WBF Grundstücksgrenze angrenzendes Wohngebäude Wichernstraße 4 Ligusterhecke doppelreihig Hecke doppelreihig öff. Grünzoneöff. KFZ-Stpl. Freihaltefläche f. Abfallentsorgung b ≥ 1,50 m Abfall u. Abl. TG 1-geschossig D.-terr 4. OG D.-terr 4. OG Intens. begr. Flachdach Tiefgarage Abfahrt TiefgarageTiefgarage PV-Anlage m. Schrägaufstellung S, DN 30° auf dafür zugelassenem Begrünungssystem Außenraumkonzept / Grünplanung Anlage Grünplanung Wichernstrasse Extensive Begrünung Pflanzliste Kräuter (60%) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Gewöhnliches Leinkraut Linaria vulgaris Wiesenmargarite Chrysnthemum leucanthemum Wald-Erdbeere Fragaria vesca Storchschnabel Geranium robertianum Nickendes Leimkraut Silene nutans Labkraut Galium verum Schnittlauch Allium schoenoprasum Feldthymian Thymus pulegioides Wildmajoran Origanum vulgare Färberkamille Anthemis tinctoria Schafgarbe Achillea millefolium Wundklee Anthyllis vulneraria Rundblättrige Glockenblume Campanula rotundifolia Rauhe Nelke Dianthus Armeria Natternkopf Echium vulgare Zypressen-Wolfsmilch Euphorbia cyparissias Sonnenröschen Helianthemum nummular. Kleines Habichtskraut Hieraciumpilosella Frühlings-Fingerkraut Potentilla tabernaemonta Tauben-Skabiose Scabiosa columbaria Scharfer Mauerpfeffer Sedum acre Weisser Mauerpfeffer Sedum album Milder Mauerpfeffer Sedum sexangulare Gemeines Leimkraut Silene vulgaris Blaugrüne Segge Carex flacca Pflanzliste Gräser (40%) Blaustrahlhafer Helictotrichon sempervirens Harter Schafschwingel Festuca guestfalica Schillergras Koleria glauca Zittergras Briza media Pflanzung von 30 Blühsträuchern längs der Wichernstrasse bis Ecke Weinbrennerstrasse Säckelblume Vogelbeere Liguster Bartblume Schwarzer Holunder Schmetterlingsstrauch Schmalblättrige Berberitze Einheimische Felsenbirne Kornelkirsche Kinderspielplatz ca. 48 m 2 Wichernstraße Grundstücksgrenze 15 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 Die Grünplanung orientiert sich an einem Biodiversitätsdach zur Förderung der Biotop-Funktion durch: - - - - hohe Artenvielfalt durch unterschiedliche Substrathöhen (10-ca. 70 cm) unterschiedliche Wuchshöhen ermöglichen unterschiedliche Lebensräume vegetationsfreie Bereiche (Sandlinsen und Grobkiesbeete) als Versteck, Brut- und Sonnenplätze für Insekten und anderen Dachbewohner temporäre Wasserflächen dienen dem Wasserangebot für Insekten und Vögel - - - Berücksichtigung der Bedeutung als Futterpflanze bei der Auswahl Anbringung von Insekten-Nisthilfen Abgestorbene Stämme, Steinaufhäufungen erweitern das Versteck, Brut- Nahrungsangebot. Die Auswahl der Pflanzen wurde v.a. in Hinblick auf Blühzeiten und Blühfarbe getroffen. Von April bis Oktober blüht jeden Monat mindestens eine Pflanze. Intensivgebrünungauf dem Flachdach über dem UG bzw. Tiefgarage, Aufbauhöhe zwischen 40 und 70 cm, entstprechend nachfolgender Liste. Extensivbegrünung auf dem Dachgarten des 4. OG: Essbare Kräuter wie Majoran, Thymian, Schnittlauch vor, darüberhinaus Pflanztröge Pflanzliste Kräuter (60%) Deutscher Name Blaugrüne Segge Färberkamille Feldthymian Frühlings-Fingerkraut Gemeines Leimkraut Gewöhnliches Leinkraut Kleines Habichtskraut Labkraut Milder Mauerpfeffer Natternkopf Extensivbegrünung Dachgarten 5. OG sowie Abfalleinhausung EG: vgl. nachfolgende Liste Pflanzliste Gräser (40%) Wissenschaftlicher Name Carex flacca Anthemis tinctoria Begrünung des gesamten Grundstück In wenigen Bereichen reduzierter Schichthöhe Verwendung eines Substrates mit erhöhtem Wasserspeichervermögen. Thymus pulegioides Potentilla tabernaemonta Silene vulgaris Linaria vulgaris Deutscher NameWissenschaftlicher Name BlaustrahlhaferHelictotrichon sempervirens Hieraciumpilosella Galium verum Sedum sexangulare Echium vulgare Harter Schafschwingel Schillergras Festuca guestfalica Koleria glauca Zittergras Briza media Nickendes Leimkraut Rauhe Nelke Rundblättrige Glockenblume Schafgarbe Scharfer Mauerpfeffer Schnittlauch Sonnenröschen Storchschnabel Silene nutans Dianthus Armeria Campanula rotundifolia Achillea millefolium Pflanzung von 30 Blühsträuchern längs der Wichernstrasse bis Ecke Weinbrennerstrasse Sedum acre allium schoenoprasum Helianthemum nummular. Geranium robertianum Deutscher NameWissenschaftlicher Name Säckelblume Liguster Ceanothus Ligustrum Tauben-Skabiose Wald-Erdbeere Weisser Mauerpfeffer Wiesenmargarite Wildmajoran Wundklee Zypressen-Wolfsmilch Scabiosa columbaria Fragaria vesca Sedum album Chrysnthemum leucanthemum Schmetterlingsstrauch Einheimische Felsenbirne Buddleja davidii Amelanchier ovalis Bartblume Vogelbeere Caryopteris Sorbus aucuparia Origanum vulgare Anthyllis vulneraria Euphorbia cyparissias Schwarzer Holunder Schmalblättrige Berberitze Sambucus nigra Berberis stenophylla KornelkirscheCornus mas Pflanzung einer Heinbuchenhecke s. Plan, ca. 30 lfm (= ca. 60 Pflanzen), Wuchshöhe je nach Schnitt Ergänzung zu Aussenanlagen/ Grünordnung 16 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 17 01.03.2021 VEPVBBAG Grabenstr. 7, D- 76676 Graben-Ndf. Tel: 07255-768265 F & S Wohnbau GmbH Alte Friedrichstraße 44 D-76149 Karlsruhe, T.: 0721-9713235 Projekt-Nr.: 141008_F&S Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses D-76185 Karlsruhe, Wichernstraße 4a, Flstk. Nr.: 4032 Weinbrennerstr. 13, D-76135 Karlsruhe Tel: 0721 831030 Maßstab: 1/200 N Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Stellungnahme TÄ S. 8, Darstellung Bergahorn Rodung, Gruppenstatus Rodung, Gruppenstatus angrenzendes Gebäude Wichernstr. 4 131.33 116.23 116.95 DS=0.30 DK=6.0 DK=8.0 DS=0.30 DS=0.30 DK=9.0 DK=9.0 DS=1.00 Übersicht Abbruch und Rodung Grundstücksgrenze 4a DK=9.0 DS=0.60 DS=0.30 DK=5.0 DK=9.0 DS=0.40 DS=0.60 DK=8.0 18 Weinbrennerstraße Wichernstraße 01.03.2021

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  • Protokoll GR 14.12.2021 TOP 15
    Extrahierter Text

    Niederschrift 33. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Dezember 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 15 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Er- schließungsplan "Wichernstraße 4 a", Karlsruhe-Mühlburg: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Vorlage: 2021/1402 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wichern- straße 4 a“, Karlsruhe-Mühlburg, Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderun- gen und Ergänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan „Wichernstraße 4 a“, Karlsruhe-Mühlburg, gemeinsam mit den örtlichen Bauvor- schriften jeweils als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebau- ungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichener- klärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 15. Mai 2018 in der Fassung vom 1. März 2021, die Bestandteile dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). – 2 – Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (39 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf: Ein kleiner Einblick in das, was wir heute beschließen, gibt Ihnen Frau Professor Dr. Karmann- Woessner. Prof. Dr. Karmann-Woessner (Stadtplanungsamt): Ich darf Ihnen dieses Projekt ganz kurz vor- stellen, bevor wir Sie bitten, den Satzungsbeschluss zu fassen. Genau, es ist ein vorhabenbezo- gener Bebauungsplan, der dort, wo die Kennzeichnung ist, eine Punktbebauung vorsieht und quasi keine Bebauungspläne hier zugrunde lagen, die das ermöglicht hätten, den direkt zu ge- nehmigen, das Vorhaben. Wir haben eine sehr unterschiedliche Struktur, wie Sie auf dem Luft- bild gesehen haben, eine Zeilenbebauung, aber auch eine Blockrandbebauung in der Wichern- straße. Der Vorsitzende: Wir sehen nichts, Frau Professor, das ist das Problem. Dann macht die Erläu- terung auch nicht so viel Sinn. Prof. Dr. Karmann-Woessner (Stadtplanungsamt): Das ist schade, kann mir die Technik helfen? - Jetzt haben wir es. Jetzt fangen wir an. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan. Sie sehen hier die Struktur, es ist einmal die Zeilenhausbebauung aus den 50er Jahren, und auf der anderen Seite schließt aber dann auch die Blockrandbebauung an. Es war also so ein Schnittpunkt hier in der Innenentwicklung und es ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, wo wir zwölf Woh- nungen schaffen konnten an dieser Stelle, wo vorher ein Kiosk gestanden hatte. Sie sehen aber auch damit, wie mühsam es ist, tatsächlich Wohneinheiten in größerem Umfang zu schaffen, und zwölf Wohneinheiten sind ja nicht sehr viele, aber sind eben doch ein kleiner Beitrag zu der Gesamtentwicklung hier in der Innenstadt. Sie sehen noch mal, dass es hier auch um die Einbindung ging des neuen Projektes. Wir haben eine fünfgeschössige Bebauung, eigentlich auf beiden Seiten, zwischen 15 und 18 Metern ins- gesamt Höhe und haben dann dieses Projekt entwickeln können, das tatsächlich zwei Mal im Gestaltungsbeirat war und sich wirklich extrem positiv im Laufe der Beratung entwickelt hat, auch mit dem Ergebnis, dass wir in der öffentlichen Auslegung keine nachbarschaftlichen Be- lange hier bearbeiten mussten, also das relativ gut dann auch durch das Verfahren durchgelau- fen ist. Ja, dieser Bebauungsplan zeigt hier noch mal die Minigröße eigentlich, wie wir, ich sage es immer ganz gerne, uns wie Eichhörnchen mit den Nüssen ernähren hier im ganzen Stadtge- biet. Das ist eigentlich ein sehr gutes Beispiel für Innenentwicklung, wie schwierig es ist, wie langwierig es ist, aber auch, wie wichtig es ist, trotzdem einzelne Grundstücke aufzugreifen. Der Vorsitzende: Damit kommen wir zum Satzungsbeschluss, und ich bitte um Ihr Votum. – Stadträtin Fenrich (AfD): Ich hatte seinerzeit, als das mit dem Aufstellungsbeschluss zu ent- scheiden war, im April 21 hatte ich das angesprochen. Ich wohne relativ nah, wo dieses Grund- vorhaben da hochgezogen werden soll, und ich habe damals gesagt, dass sich das aus meiner Sicht nicht unbedingt in diese 50er Jahre Randbebauungen einfügt, denn es ist höher. Es bringt – 3 – auch eine gewisse Unruhe durch die Fenster. Was ich jetzt gelesen habe noch mal, was Sie jetzt auch verteilt haben, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, da hat das, was meines Erach- tens wichtig ist, und ich habe damals auch darauf hingewiesen und das Polizeipräsidium hat darauf hingewiesen, dass es relativ unfallträchtig sein könnte, dadurch, dass der Block ziemlich nah an die Gehwege herangebaut wird, weil außen herum, wie gesagt, die Blockrandbebauung ist. Sie haben das im Planungsamt dann wohl untersucht und haben das negiert. Da kam eigent- lich nichts mehr. Aus meiner oder aus unserer Sicht und der Fraktionssicht ist es so, dass es in der Tat eine Ge- fährdung darstellt. Insgesamt passt dieser Block aus unserer Sicht nicht rein. Deswegen würden wir da bei unserer Meinung bleiben wollen. Das heißt, wir würden dann mit Nein stimmen, nur, dass das auch vielleicht da noch mal erklärt ist. Was vielleicht auch noch wichtig ist, es hat sich nichts geändert hinsichtlich der Parkplätze. Ich weiß es aus eigener Anschauung, der Parkdruck ist dort enorm groß. Es sind für 12 Wohnungen 13 Parkplätze, dafür 50 Fahrradplätze, wenn man es auf die Lastenräder runterbricht, sind es 25, das würde passen, aber für die Autos ist es schwierig, vielen Dank. Der Vorsitzende: Ich rufe erneut die Abstimmung auf, und zwar ab jetzt. - Mehrheitliche Zu- stimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2022