THH 6200: Liegenschaften

Vorlage: 2021/1389
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.11.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat - HH-Beratungen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.12.2021

    TOP: 2.13

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Einführung einer Zweckentfremdungssatzung und einer Meldestelle  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  324  6200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  52 | 5220-620 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung 0,50 Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Einführung einer Zweckentfremdungssatzung und einer Meldestelle Seite - 3  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen, dass 1. eine Satzung nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwEWG) Baden-Württemberg inklusive einer Anzeigepflicht von der Verwaltung eingeführt wird. Hierfür sind ggf. benötigte Sachmittel von der Verwal- tung zu beziffern. 2. eine 0,5 Stelle in der Verwaltung hierfür geschaffen wird. Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt einzustellen. Begründung: In Baden-Württemberg ist am 16.2.2021 ein verschärftes Zweckentfremdungsverbot in Kraft getreten, einge- führt durch die Landesregierung von GRÜNE und CDU. Wer seine Wohnung temporär an Touristen oder Leih- arbeiter*innen vermieten will, wird es nun schwerer haben, bestehende Wohnungen zu gewerblichen Zwecken umzunutzen: Die Kommunen können mehr Auskunft über die Vermietungen erlangen, und bei Regelverstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Dadurch erhalten Städte und Gemeinden ab sofort erweiterte Möglichkeiten, die unerwünschte Vermietung von Wohnungen zu verhindern, wenn sie so dem Wohnungs- markt entzogen werden. So sollen die Kommunen unter anderem ab sofort Auskünfte von den Betreiber*innen von Internetportalen – wie airbnb – über Vermietungen verlangen dürfen, wenn die ihre privaten Wohnungen oder Häuser als Feri- enwohnung im Internet anbieten. – 2 – Die Kommunen können nun Vermieter*innen die Registrierung von Ferienwohnungen bzw. anderen temporär vermieteten Wohnungen auferlegen. Auch eine Anzeigepflicht von Vermietungen wird zur Pflicht. Vermieter, die gegen das Zweckentfremdungsverbot bzw. die Auflagen versto- ßen, müssen künftig mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Wir als Fraktion DIE LINKE im Gemeinderat sehen hier wichtige Verbesserungen im Vergleich zum bisherigen Gesetz. Durch die eingeführte Auskunfts-, Registrierungs- und Anzeigepflicht kann die Stadtverwaltung nun aus unserer Sicht eine reale Übersicht der Verhältnisse auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt bezüglich der Feri- enwohnungen erhalten. Die bisher fehlende Anzeigepflicht und damit mangelnde Datengrundlage für entspre- chende Maßnahmen auf Basis einer Zweckentfremdungssatzung wurde bisher stets als Argument gegen eine Einführung einer Satzung angebracht (siehe Vorlage 2019/0800 vom Hauptausschuss 14.01.20) Da die Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes nun die Kommunen in eine deutlich bessere Position bringt, plädieren wir für die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung mit den neuen, erweiterten Mög- lichkeiten. Mit der Anzeigepflicht kann eine zusätzliche Transparenz über den Wohnungsmarkt geschaffen, einzelne Wohnungen vor der Zweckentfremdung geschützt und weitere Bestände der Zweckentfremdung überprüft werden. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Einführung einer Zweckentfremdungssatzung und einer Meldestelle Seite - 3 Mathilde Göttel

  • OZ 148 StN Einführung einer Zweckentfremdungssatzung und einer Meldestelle
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 148 Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 325 5220-620 40000000 Stellenveränderung (VZW) 2022 2023 2024 2025 2026 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Einführung einer Zweckentfremdungssatzung und einer Meldestelle, Schaffung einer 0,5 Stelle Das Thema Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum ist sehr umfangreich und komplex. Die Verwaltung arbeitet derzeit an diesem Thema. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Gremien werden zu gegebener Zeit informiert. Aus Erfahrungen in der Vergangenheit und aktuellen Erfahrungen anderer Städte in Baden-Württemberg hat sich gezeigt, dass die Umsetzung eines Zweckentfremdungsverbots und die Einrichtung einer Melde- stelle sehr personalintensiv sind. Der Personalhaushalt für das Haushaltsjahr 2022 und 2023 sieht jeweils nur Stellenschaffungen im Um- fang von 20 Vollzeitwerten für den Ausbau der Kitas, für die Ganztagsgrundschule und für die Schulsozial- arbeit, sowie 10 Vollzeitwerte für den Klimaschutz vor. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Wir empfehlen vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

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    GRÜNE Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 12.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Mehr Flexibilität der Mittel für Karlsruher Wohnraumförderung: Übertragbarkeit der Mittel und Verpflichtungsermächtigung für 2023  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  324  6200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  5220-620 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Auszahl. f. Investitionen Dritter Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung 1.600.000  davon zahlungswirksam in 1.600.000 Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Übertragbarkeit der Mittel ermöglichen DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Mehr Flexibilität der Mittel für Karlsruher Wohnraumförderung: Übertragbarkeit der Mittel und Verpflichtungsermächtigung für 2023 Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger   Sachverhalt | Begründung Die grüne Fraktion setzt sich weiter für die Stärkung des Karlsruher Wohnraumförderprogramms KaWoF ein, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Menschen mit niedrigem Einkommen haben schlechte Chan- cen, eine gute Mietwohnung in Karlsruhe zu finden. Diese Entwicklung erreicht auch mittlere Einkommens- schichten. Besonders prekär ist, dass die Zahl der Wohnungslosen, darunter auch Familien mit Kindern, steigt. Die Wohnungsfrage ist zur zentralen sozialen Herausforderung mit breiten Auswirkungen geworden. Daher wird zur Zeit auf politischen Wunsch hin innerhalb der Volkswohnung besprochen, die Quote von sozial ge- förderten Wohnraum deutlich weiter aufzustocken. Nach Ansicht der grünen Fraktion sollte daher die Stadt Karlsruhe mit dem Wohnbauprogramm KaWoF fle- xibler umgehen. Hierfür beantragen wir die Möglichkeit der Übertragbarkeit der Mittel im kommenden Dop- pelhaushalt. Mittels einer Verpflichtungsermächtigung wollen wir allen auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt agierenden Akteur*innen Planungssicherheit für die kommenden Kalenderjahren anbieten. Aus diesem Grund beantragen wir, dass die Stadtverwaltung im Kalenderjahr 2023 Verpflichtungsermächti- gungen in Höhe von 1,6 Mio. Euro eingehen darf. Diese Vorgehensweise hatte die Stadtverwaltung bereits in früheren Jahren praktiziert. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Sozialen Wohnungsbau fördern - KaWof Zuschuss erhöhen  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  324  6200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  52 | 5220-620 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Sozialen Wohnungsbau fördern - KaWof Zuschuss erhöhen Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Der Gemeinderat beschließt eine Erhöhung der Zuschüsse, gemäß KaWof, für den Neubau öffentlich geför- derter Wohnungen sowie für den Ankauf von Belegungsbindungen um jeweils 25% für 2022. Die Reduzierung der Mittel für 2023 wird rückgängig gemacht und in gleicher Höhe wie 2022 eingestellt. In 2022 und 2023 stehen jeweils 6 Mio. Euro für KaWof zur Verfügung. Das bedeutet 1,2 Mio. Euro zusätzlich in 2022 und 2,8 Mio. Euro zusätzlich in 2023. Begründung: Preiswerte Wohnungen in Karlsruhe fehlen. Allein bei der Volkswohnung in Karlsruhe sind mittlerweile ca. 10.000 Personen als wohnungssuchend gemeldet. Der verstärkte Bau von öffentlich geförderten Wohnungen mit Belegungsbindungen und der Ankauf von Be- legungsbindungen bei Bestandswohnungen sind ein wesentlicher Hebel, um langfristig bezahlbare Wohnun- gen in Karlsruhe sicherzustellen. Stark steigende Boden- und Immobilienpreise sowie Baupreise verschärfen die Situation für Bauherr*innen, die preiswerte Wohnungen bauen wollen. Um dem zu begegnen und den Bau bzw. Erhalt von Wohnungen zu ermöglichen, deren Miete für Menschen mit geringem Einkommen leistbar ist, wird die städtische Komplementärförderung für Neubau sowie für den Aufkauf von Belegungsbindungen erhöht. Mit der Erhöhung der Förderung werden gestiegen Boden- und Baupreise, die den Bau von preiswerten Woh- nungen aktuell erschweren, zum Teil kompensiert. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 149a-c GRÜNE-Gemeinderatsfraktion --- Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Investive Maßnahme Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 333 Förderung sozialer Wohnungsbau 7.620007 Verpflichtungsermächtigung (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 1.600.000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Karlsruher Wohnraumempfänger (KaWoF): Mittelübertragbarkeit, Verpflichtungsermächti- gung, Zuschusserhöhung Die Gemeinderatsfraktion der Grünen beantragt die Übertragbarkeit der Mittel im kommenden Doppelhaus- halt. Gleichzeitig soll im Haushaltsjahr 2023 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,6 Mio. Euro eingegangen werden. Dadurch soll die Flexibilität des Programms gestärkt werden. Die Gemeinderatsfraktion der Linken beantragt die Erhöhung des Planbudgets in 2022 um 1,2 Mio. Euro und in 2023 um 2,8 Mio. Euro auf dann jeweils 6,0 Mio. Euro. Bereits in den Vorjahren erfolgte eine Mittelübertragung in Form von Haushaltsresten. Eine Verpflichtungs- ermächtigung würde folglich eine Kürzung des Planansatzes in Höhe von 1,6 Mio. Euro bewirken. Die eingeplanten Mittel sind auskömmlich. Die Auskömmlichkeit leitet sich einerseits aus den Abschlusser- gebnissen der letzten Jahre und den Haushalts-Übertragungen ab. Andererseits ist durch geeignetes Moni- toring sichergestellt, dass Verpflichtungen durch ausreichende Haushaltsmittel und Haushaltsreste gegenfi- nanziert sind. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Ablehnung beider Anträge.

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 148
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  • Protokoll THH 6200 - Anträge 148 - 149
    Extrahierter Text

    Auszug Protokoll Haushaltsberatungen 07./08.12.2021 Teilhaushalt 6200 (Anträge 148 und 149) Ich rufe damit auf den Teilhaushalt 6200 Liegenschaften. Und wir können jetzt auf die Seite 325 springen. Antrag 148 (Seite 325): Einführung einer Zweckentfremdungssatzung und einer Meldestel- le, Schaffung einer 0,5-Stelle (DIE LINKE.) Und für die antragsstellende Fraktion gibt es keine Wortmeldung, wir haben das schon oft diskutiert. Dann können wir gleich in die Abstimmung gehen und ich bitte Sie um Ihr Votum. - Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Anträge 149 a bis c (Seite 333): Mehr Flexibilität der Mittel für Karlsruher Wohnraumför- derung (GRÜNE, DIE LINKE.) Stadtrat Borner (GRÜNE): Zurzeit wird im Aufsichtsrat der Volkswohnung auf politischen Wunsch hin diskutiert, ob die Volkswohnung eine höhere Quote von sozialgefördertem Wohnraum umsetzen soll. Damit wir die VOWO in die entsprechende Lage versetzen kön- nen, sollten die benötigen Gelder auch im Haushalt eingestellt sein. Wenn wir die Antwort der Stadtverwaltung richtig interpretieren, werden Verpflichtungen durch ausreichende Haushaltsmittel und Haushaltsreste gegenfinanziert. Dieses wäre eine Antwort in unserem Sinn. Daher bitte ich Sie, Herr Oberbürgermeister, dass Sie in der heutigen Haushaltsbera- tung klarstellen, dass bei entsprechenden Anträgen auf Mittel der Karlsruher Wohnraumför- derung auch tatsächlich genügend Geld vorhanden ist und wir die Antwort der Verwaltung richtig verstanden haben. Bei einer positiven Rückmeldung von Ihnen würden wir den An- trag für erledigt erklären beziehungsweise zurückziehen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Das Zurückziehen, Herr Oberbürgermeister, würde sich aus meh- reren Gründen anbieten. Erstens mal, Herr Kollege Borner, die politische Diskussion, von der Sie reden, in einem Aufsichtsrat der Volkswohnung, die habe ich bisher noch nicht wahrge- nommen. Sie haben sie angekündigt. Und wir werden dann sehr fachlich auch darüber disku- tieren, wohin denn der Wille von Ihnen geht und inwieweit er in Übereinstimmung zur Reali- tät steht. Allein durch Aufsichtsratsbeschlüsse können wir nicht das erreichen, was Sie sich vorstellen, beispielsweise den Prozentsatz an sozialgefördertem Wohnraum zu erhöhen. Das hängt doch von anderen Dingen ab. Ich will das jetzt nicht fachlich ins Einzelne ausbreiten, aber wir können nicht einfach die Situation verändern, wenn wir nicht neue Wohneinheiten oder gebrauchte Wohneinheiten öffentlich gefördert hinzuerwerben in unseren Bestand. Und dann müssen wir eben diesen Zustand, wenn es geht, erhalten. Zurzeit ist es ja in der Tat so, dass unser Anteil abnimmt an öffentlich gefördertem Wohn- raum, der dann auch, was die Mietzinsen angeht, begünstigt ist. Also die Diskussion steht noch aus, freuen Sie sich nicht zu früh. Ich fürchte die Fachlichkeit wird Sie überzeugen, dass es nicht so einfach geht. Und dann noch was zu KaWoF. Das, was die Verwaltung uns berich- tet, zeigt, dass wir bisher mit dem Geldern immer auskömmlich umgehen konnten, immer Reste zur Verfügung stehen. Also, diese Rakete, die da vor Jahren gezündet wurde, noch nicht so richtig Anklang findet. Aber ich will nicht ausschließen, dass das immer mehr abge- rufen werden wird, von daher kann man das abwarten. Aber im Moment kein Bedarf. Und ich denke, auch Private lassen sich von KaWoF ganz offensichtlich nicht begeistern. Aber unabhängig davon, an den Mitteln liegt es nicht. Stadtrat Huber (SPD): Wir als SPD-Fraktion sind die Allerletzten, die nicht dabei wären, Ka- WoF zu stärken, aber wir sehen eben auch nicht den Mehrbedarf, wir haben, das zeigt ein- mal mehr, ein Problem, das sich nicht auf Finanzen beim Wohnungsbau abwälzt, sondern auf die Flächen und das können wir mit KaWoF leider auch nicht ändern. Zum Antrag der Grünen ist noch zu sagen, wir hatten im Vorfeld ja schon mal mit euch diskutiert über diesen Antrag und hatten damals schon den Eindruck, dass es nicht zu dem führt, was wir uns erhoffen. Und das zeigt jetzt die Stellungnahme einmal mehr. Der Vorsitzende: Vielen Dank, ich würde den Ball gerne aufnehmen, Herr Stadtrat Borner, Sie hatten mich ja noch mal aufgefordert, was dazu zu sagen. Wir haben an diesem Punkt auch seinerzeit, als wir das Programm eingeführt haben, nicht gewusst, ob 5 Millionen rei- chen oder nicht. Und es stand immer die Aussage im Raum, wenn wir am Ende mehr Anträge bekommen als wir hier mit dem Geld finanzieren können, dann gehen wir mit Ihnen in eine Diskussion, dass wir es unterjährig bereitstellen, weil uns das Programm einfach so wichtig ist. Und diese Zusage gilt und die gilt auch weiterhin. Wir müssen uns bei der nächsten Eva- luationsrunde mit KaWoF darüber unterhalten, ob wir nicht die Prozentzahl noch mal erhö- hen. Wir müssen uns unterhalten, ob wir es nicht auch außerhalb der Innenstadt ausdehnen sollten und, und, und. Da gibt es noch viel, was wir noch tun können. Was aber am Ende wahrscheinlich erfolgreicher ist, als dass wir jetzt den Ansatz erhöhen, obwohl wir ihn dann nicht ausgegeben kriegen. Wie gesagt, die Zusage steht, das sage ich auch ausdrücklich an die LINKEN, dass wir da nie verhindern werden, dass wir irgendwie wegen Geldmangel dann am Ende dieses Programm nicht ausschöpfen. Insofern wäre meine Bitte, dass wir es mit der Zusage vielleicht für heute erledigen können. Da steht auch das ganze Haus dahinter, das ist jetzt nicht nur ich, sondern das haben wir immer hier so gesagt. Und dazu passen ja auch die entsprechenden Redebeiträge. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich wollte nur noch mal ergänzen, dass es dann damit für uns passt. Also, uns war wichtig, dass es eben auch um Weiterentwicklung des KaWoF- Programms geht, eben auch um die Bereiche, die Sie gerade genannt haben. Und da eben auch zu überlegen, wie sich vielleicht Förderrahmen verändern müssten, damit es attraktiver wird. Und diese Flexibilität wollten wir uns eben durch diesen Haushaltsbeschluss geben. Aber wenn die Zusage steht, dass die Gelder dann da sind, dann passt das auch für uns. Der Vorsitzende: Bisher war ja bei KaWoF das Problem die Einschränkung auf die Innenstadt, die ursprünglich fachlich richtig war, aber die wir uns nun überlegen sollten. Und das zweite Problem war, dass es gerade in dieser Innenstadt zu wenig Flächen gab. Jetzt kommt noch ein drittes Problem dazu, was wahrscheinlich die nächsten Jahre noch schwieriger wird, dass sie heute auch mit der Unterstützung aus Land und kommunaler Wohnungsbauförderung es nicht mehr hinbekommen oft bei vielen Objekten, weil auch schon der Erwerbspreis so teuer ist, dass sie es dann so sanieren können, dass sie es anschließend mit der sozialen Bindung noch hinbekommen. Also, ich will das jetzt nicht pauschal sagen, aber es wird für einzelne Objekte ein zunehmendes Problem. Wir beobachten das gerade etwa auch bei der Sparkas- se, wo wir gerne auch entsprechenden sozialgebundenen Wohnraum schaffen wollen im Immobilienportfolio und dann aber aus rein wirtschaftlichen Gründen bei den Kaufpreisen, die für fertige oder auch unfertige Immobilien im Moment existieren, da in Schwierigkeiten kommen. Deswegen, auch das muss man noch mal in die Weiterentwicklung von KaWoF mit einbeziehen als Überlegung, was man da vielleicht noch steuern könnte, denn sonst werden wir hier den Wettlauf gegen die Zeit nicht gewinnen. Ich will nicht sagen verlieren, weil jede Wohnung, die es mehr gibt, ist erst mal ein Gewinn, aber wir werden nicht die Zahlen errei- chen, die wir eigentlich gerne hätten. Und das ist aber ganz, ganz wichtig. Herr Stadtrat Borner noch mal? Dann hat sich das mit diesem gemeinsamen Agreement für heute erledigt und wird im Fachausschuss dann eher auch beraten. Herr Stadtrat Pfannkuch, ein Antrag zur Geschäftsordnung. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Eine bescheidene Anregung, könnten Sie wieder die Uhr anschal- ten lassen, wenn Sie reden, das hat uns gestern das Gefühl der Waffengleichheit gegeben, wenngleich Sie nicht besteht. Der Vorsitzende: Ja, das hätte ja nur Sinn, wenn Sie sich auch auf drei Minuten begrenzen müssten. Insofern, wenn Sie die Uhr abschalten bei Ihren Beiträgen und auf die Gesamtrede- zeit gehen... Okay, also ich versuche, mich kürzer zu fassen. Wir können auch gerne die Uhr anmachen. Gut, zwei Anmerkungen noch zu den Liegenschaften. Auf der Seite 330 haben wir in der Ver- änderungsliste des Sammelprojekts kleinere Baumaßnahmen angepasst. Hier hatten wir eine Doppelerfassung drin, deswegen konnten wir das korrigieren. Und auf der Seite 332 gibt es im Sammelansatz Grundstücksverkauf eine Veränderung, durch den Verkauf des städtischen Grundstücks in der Schwarzwaldstraße, Hauptbahnhof Süd, das kennen Sie, das jetzt ins nächste Jahr rutscht. Und deswegen ist dieser Ansatz dann auch größer geworden.