THH 4100: Kultur

Vorlage: 2021/1384
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.11.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Durlach, Rüppurr, Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat - HH-Beratungen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.12.2021

    TOP: 2.9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

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    GRÜNE Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 12.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Übertragung der Mittel des Notlagenfonds für die Kultur von 2021 in das Jahr 2022  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  209ff  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  verschiedene Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Mittel aus dem Fonds für Corona-bedingte Notlagen von Kultureinrichtungen sollen in das Jahr 2022 übertragen werden. DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Übertragung der Mittel des Notlagenfonds für die Kultur von 2021 in das Jahr 2022 Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  verschiedene Empfänger*innen  Sachverhalt | Begründung Beim ersten Corona-Lockdown nach dem 22. März 2020 waren die freien Kultureinrichtungen massiv betrof- fen. Es zeichneten sich existenzielle Notlagen ab. Mit unserem Ergänzungsantrag im Gemeinderat am 28. Ap- ril 2020 haben wir die Einrichtung eines Notlagenfonds für Kultur beantragt. Dieses Anliegen wurde von allen Fraktionen gewünscht und unterstützt. Am 21. Juli 2020 hat der Gemeinderat Haushaltsmittel in Höhe bis zu 2,5 Mio. Euro zur Abmilderung Corona-bedingter Notlagen beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass Hilfen gewährt werden, wenn alle an- deren Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien. Dank der großen Fördertopfe des Bundes und Lan- des für die Kultur waren nur wenige Kultureinrichtungen 2020 gezwungen, Mittel aus dem Notlagenfonds zu beantragen. Da der Jahresabschluss dafür vorgelegt werden musste, wurden die Mittel ins Jahr 2021 über- tragen. Für 2020 wurden insgesamt 330.853,12 Euro an sechs Einrichtungen ausbezahlt. Auch 2021 sind die Einschränkungen für die Kultur weitergegangen. Zwar gibt es noch Unterstützung durch die Bundesfonds, diese werden voraussichtlich bald auslaufen. Wir beantragen deshalb die Übertragung der nicht verbrauchten Mittel des Notlagenfonds ins Jahr 2022. Dies ist auch deshalb notwendig, da die Kultur noch weiter an den Folgen der Auswirkungen der Pandemie leiden wird. Aus dem Notlagenfonds werden in den beiden Haushaltsjahren 2022/23 bereits die Zuschüsse für das neue Kulturzentrum in der Bulach von rund 95.000 Euro entnommen, so dass rund 2 Mio. Euro noch vorhanden sein werden. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion

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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 80 GRÜNE-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 209 ff 2810-410 1.410.28.10.01.01.99 43000000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 ca. 2.200.000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Übertragung der Mittel des Notlagenfonds für die Kultur von 2021 in das Jahr 2022 Der Gemeinderat beschloss im Juli 2020 die Schaffung eines Fonds für Fehlbetragsausgleiche für Karlsruher Kultureinrichtungen zur Abmilderung Corona bedingter finanzieller Notlagen und stellte hierfür außerplan- mäßig einen Betrag von bis zu 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die nicht verbrauchten Mittel aus diesem Notfallfonds sind im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 als Haushaltsrest in das Jahr 2021 übertragen worden. Das Kulturamt bereitet eine erneute Ausschreibung des Notfallfonds für Ende 2021 vor. Um den betroffenen Kultureinrichtungen die Vorlage einer Jahresabrechnung für 2021 zu ermöglichen, wäre eine Antragsfrist auf das Jahr 2022 auszuweiten. In welchem Umfang der Notlagenfonds bei dieser erneuten Ausschreibung in Anspruch genommen werden würde, ist noch nicht absehbar. Die Übertragung von Haushaltsresten ins nächste Haushaltsjahr hat keinen Einfluss auf die Aufstellung des Haushaltsplanes, sondern ist Bestandteil des Jahresabschlusses 2021. Die Verwaltung wird hierfür entspre- chend wieder auf den Gemeinderat zukommen. Die Verwaltung empfiehlt daher, diesen Antrag als erledigt zu betrachten.

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          Dynamisierung   

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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 81 KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion --- Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 211 43000000 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 150.000 153.750 157.594 161.534 165.572 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Dynamisierung der Zuschüsse für Personal- und Mietkosten für den Kulturbereich In den zurückliegenden Jahren erfolgte keine regelmäßige Erhöhung institutioneller Zuschüsse für die Kul- tureinrichtungen zum Ausgleich gestiegener Fixkosten. Wurde ein Zuschuss erhöht, so war dies eine Einzel- fallentscheidung aufgrund der besonderen Lage der jeweiligen Einrichtung. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

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          Promotionsstipendium   

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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 82 Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 217 2510-410 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Promotionsstipendium der Stadt Karlsruhe zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte Karlsruhes ausschreiben Das Thema Kolonialgeschichte wurde bisher für Karlsruhe noch nicht umfassend aufgearbeitet. Für eine ver- tiefende wissenschaftliche Aufarbeitung müssten Archivalien verschiedener Archive sowie Zeitungen syste- matisch ausgewertet werden. Hierfür kommt die Vergabe eines Promotions-/ Forschungsstipendiums durch die Stadt Karlsruhe in Betracht. Die Kosten für ein solches Stipendium betragen, bezogen auf die Grundförderdauer von 2 Jahren 34.800 Euro, bei einer Verlängerung auf 3 Jahre 52.200 Euro. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Auf- wendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Wei- sung“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Wir empfehlen vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

  • OZ 83 Antrag FDP: Cantus Juvenum Karlsruhe e. V.
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    FDP Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Cantus Juvenum Karlsruhe e.V.  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  220  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  26 | 2620-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 30.000 30.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Cantus Juvenum Karlsruhe e.V. Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Cantus Juvenum Karlsruhe e.V.  Sachverhalt | Begründung Cantus Juvenum Karlsruhe e.V. leistet eine regional, national und international anerkannte Kinder- und Ju- gendchorarbeit. Hierbei stehen nicht nur Musikbildung, Nachwuchsförderung und Konzertauftritte im Vorder- grund, sondern auch die soziale Integrationsaufgabe, welche die Chöre als offene und stabile Gemeinschaft für die Kinder und Jugendlichen auszeichnen. Daher sollte diesen Chören auch weiterhin eine tragfähige Zu- kunft in Karlsruhe geboten werden. Unterzeichnet von: Tom Høyem, Thomas H. Hock, Annette Böringer, Karl-Heinz Jooß

  • OZ 83 STN: Cantus Juvenum Karlsruhe e. V.
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 83 FDP-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 220 2620-410 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 30.000 30.000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Cantus Juvenum Karlsruhe e. V. Cantus Juvenum Karlsruhe e. V. wird seit vielen Jahren nach den Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Ge- währung von Zuschüssen zur Förderung des Chorgesangs und der Vereinsmusik unterstützt (2020: 3.392 Euro). Im Haushaltsjahr 2021 erhielt der Chor mit Blick auf die coronabedingten Einnahmeausfälle einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro. Sollte der Chor infolge der Coronapandemie im Jahr 2021 Einnahmeausfälle haben, die die Liquidität ge- fährden, hat er die Möglichkeit, einen Fehlbetragsausgleich für Karlsruher Kultureinrichtungen zur Abmilde- rung coronabedingter finanzieller Notlagen zu beantragen, der zum Ende des Jahres vom Kulturamt erneut ausgeschrieben wird. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Wir empfehlen vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

  • OZ 84 Antrag KAL/Die PARTEI: Tiyatro Diyalog, Zuschusserhöhung
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          Tiyatro   

  • OZ 84 STN: Tiyatro Diyalog, Zuschusserhöhung
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 84 KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 220 2610-410 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 61.500 61.500 61.500 61.500 61.500 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Tiyatro Diyalog: Zuschusserhöhung Das Tiyatro Diyalog zeichnet sich durch eine sehr engagierte Theaterarbeit aus. Es möchte eine Brücke schla- gen zwischen der deutschen Kultur und Theatertradition und den Märchen, Sagen und Traditionen der Türkei oder des Nahen Ostens. Dabei entsteht bei den Zuschauenden Verständnis, Respekt und Neugier für die verschiedenen kulturellen Hintergründe von Migranten und Alteingesessenen. Der Schwerpunkt der Theaterarbeit liegt bei Kindern und Jugendlichen – nicht nur in öffentlichen Theater- produktionen, sondern vor allem auch durch umfangreiche, in den zurückliegenden Jahren stetig gewach- sene theaterpädagogische Angebote an Schulen. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

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          Kulturamt   

  • OZ 85 STN: Keine Kürzungen des Budgets für Kinder- und Jugendtheater
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 85 KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion --- Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 220 ff 26 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 20.000 20.000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Keine Kürzungen des Budgets für Kinder- und Jugendtheater Kinder- und Jugendkultur ist ein grundlegender, unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Kulturförde- rung. Im Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe widmet sich ein Handlungsfeld der „kulturellen und ge- sellschaftlichen Bildung“, gerade auch für junge Menschen. Dort wird die Bedeutung des theaterpädagogi- schen Angebotes der Profi- und Amateurbühnen in Karlsruhe hervorgehoben, gerade auch für die Zielgrup- pen der jungen Menschen aus zugewanderten oder bildungsfernen Familien. Dennoch hat das Kulturamt einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro als Beitrag zu den vorgegebenen Haus- haltseinsparungen des 10-Punkte-Programms für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 eingesetzt; die Vorga- ben des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Haushaltssicherung lassen sich nur erfüllen, wenn alle Berei- che dazu beitragen. Die Verwaltung empfiehlt daher, für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 an einer Kürzung der Mittel für Kinder- und Jugendtheater um 20.000 Euro festzuhalten und den Antrag abzulehnen.

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      2620-410    Sicherung    Sicherung

  • OZ 86 STN: Sicherung der Erhalts von SAU e.V. und Alte Hackerei
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 86 KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion --- Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 221 2620-410 43000000 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 35.924 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Sicherung des Erhalts von SAU e. V. und Alte Hackerei Die Punkrockbar Alte Hackerei arbeitet seit vielen Jahren sehr eng mit dem 2021 von der Stadt in die insti- tutionelle Kulturförderung aufgenommenen gemeinnützigen SAU e.V. zusammen. Der SAU e.V. verantwor- tet die Veranstaltungen – die Alte Hackerei stellt als Pächter der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtent- wicklungs-KG (KFE) dem Verein SAU e.V. die notwendige Infrastruktur (Bühne, Licht- und Tontechnik etc.) und vor allem auch das passende Ambiente für Punk-Rock-Konzert-Veranstaltungen zur Verfügung. Diese sehr erfolgreiche Zusammenarbeit hat dazu beigetragen, die Vielfalt und Lebendigkeit des Alten Schlacht- hofs zu stärken und diesen zu einem beispiellosen Kulturareal zu entwickeln. Nachdem sie in 2020 schwere Corona bedingte Einnahmeverluste zu verzeichnen hatte, hat die Alte Ha- ckerei am 2. Januar 2021 einen Antrag auf städtische Corona-Hilfe beim Kulturamt eingereicht, über den aufgrund der oben genannten Organisationsstruktur aus juristischen und finanztechnischen Gründen im Hauptausschuss nicht entschieden werden konnte. Stattdessen soll über den Umgang von der KFE auf der Grundlage stadtweiter Regelungen entschieden werden. Die KFE ist aktuell im Kontakt mit ihren jeweils betroffenen Mieterinnen und Mietern, die gebeten wurden, offenzulegen, in welchem Umfang Sofort- bzw. Überbrückungshilfen beantragt und genehmigt wurden. Die Mieterinnen und Mieter sollen auch Angaben machen, wann und in welchem Umfang Rückzahlungen der gestundeten Mietbeträge möglich sind. Es wird dann gesammelt im Aufsichtsrat berichtet. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

  • OZ 87 Antrag SPD: VHS Miete - Sperrvermerk streichen
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          VHS   

  • OZ 87 STN: VHS Miete - Sperrvermerk streichen
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 87 SPD-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 223 2710-410 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 VHS Miete - Sperrvermerk streichen Im Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2021 wurde auf den Ansatz des institutionellen Zuschusses an die vhs Karlsruhe in Höhe von 1.377.430 Euro auch ein Betrag für einen Mietzuschuss in Höhe von zu- sätzlich 700.000 Euro eingeplant, der im Doppelhaushalt 2022/23 fortgeführt wurde. Auf diesen Betrag wurde jedoch in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils ein Sperrvermerk gelegt. Die vhs begann im Jahr 2020 mit der Durchführung einer Geschäftsprozessanalyse, aus der sich nachhal- tige wirtschaftliche Verbesserungen für den Betrieb der vhs ableiten sollen. Im Gutachten wurde ein Ergeb- nisverbesserungspotential von jährlich circa 180.000 Euro prognostiziert. Anhand eines 12-Punkte-Plan setzte die vhs bereits im Jahr 2021 verschiedene Maßnahmen um, die ab dem Jahr 2022 zu einem gesi- cherten Einsparvolumen in Höhe von circa 119.000 Euro führen. Trotz der prognostizierten Verbesserungen aus dem 12-Punkte-Programm hat die vhs hohe Fixkosten. Deutlich ist aber auch geworden, dass weitere Einsparpotentiale bei der Angebotsoptimierung sowie Ertragssteigerungen zu erarbeiten sind. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung somit die Notwendigkeit, den Sperrvermerk für 2023 aufrecht zu erhalten, um eine enge Steuerung der weiteren notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen durch den Gemeinderat sicherzustellen. Mit Blick auf die aktuellen ersten Maßnahmen aus dem 12-Punkte-Programm wäre eine Streichung des Sperrvermerks für 2022 denkbar.

  • OZ 88 Antrag Die LINKE.: Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler_innen
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  • OZ 88 STN: Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler_innen
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 88 Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 226 2810-410 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 311.000 311.000 311.000 311.000 311.000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler*innen Die Frage der Ausstellungsvergütung wird in Deutschland seit den 1970er-Jahren als Teil der wirtschaftli- chen Absicherung bildender Künstler*innen diskutiert. Eine insbesondere von Berufsverbänden angestrebte generelle gesetzliche Regelung hierzu wurde bisher nicht getroffen. Ein entsprechender Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag wurde 2017 durch den Bundesausschuss Kultur und Medien abge- lehnt. Kunstinstitutionen und einige Bundesländer wie Brandenburg und Berlin sowie die Stadt Hamburg haben jedoch in den vergangenen Jahren entsprechende Vereinbarungen getroffen beziehungsweise ver- pflichtende Grundlagen dafür gelegt. Aufgrund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Auf- wendungen und Zuschüsse in den Bereichen der "freiwilligen Leistungen" und "Pflichtaufgaben ohne Wei- sung" im Doppelhaushalt 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

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    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Schaffung einer Personalstelle der*des „Antirassismusbeauftragte*n“  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  134  3000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  11 I 1114-300 I Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Schaffung einer Personalstelle der*des „Antirassismusbeauftragte*n“ Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Verwaltung eine 1,0 Personalstelle (Entgeltgruppe 13 TVöD VKA) für die Position der*des „Antiras- sismusbeauftragte*n schafft. Die Stelle wird analog der Gleichstellungsbeauftragten geschaffen und ist Teil des Gleichstellungsbüros. Sie arbeitet innerhalb der Stadtverwaltung weisungsfrei, ist inhaltlich direkt dem Oberbürgermeister und organisatorisch dem Zentralen Juristischen Dienst zugeordnet. Entsprechende Personalkosten sind hierfür zu ermitteln und im Haushalt einzustellen. Begründung: Im Gemeinderat vom 30.06.2020 wurde der „Aktionsplan gegen Rechtsradikalismus, Rassismus, Antisemitis- mus und Diskriminierung jeglicher Art“ von einer breiten Mehrheit angenommen. In dem Antrag forderten wir die Einrichtung einer Stelle einer*s Antirassismusbeauftragten in der Verwaltung. Die Aufgaben der*des Antirassismusbeauftragte*n umfassen u.a. Koordinierung der Umsetzung der Strate- gie des Aktionsplans, Identifizierung von Handlungsbedarfen (auch mit Blick auf die innere Verwaltung der Stadt), Erarbeitung fachpolitischer Stellungnahmen und Konzeptionen, Mitwirkung bei kommunalen Vorha- ben und in Gremien, Initiierung und Begleitung exemplarischer Projekte, Vernetzung und Zusammenarbeit mit für antirassistische Arbeit relevanten Organisationen sowie Öffentlichkeitsarbeit. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel       Kommunale   

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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 89a-b GRÜNE-Gemeinderatsfraktion --- Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 226 2810-410 Personalaufwendun- gen/Sachaufwendungen Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 30.000 30.000 Stellenveränderung (VZW) 2022 2023 2024 2025 2026 1,0 Kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit/Antirassismusbeauftragte*r Die Fraktion der GRÜNEN beantragt die Sicherung der Fortführung des sogenannten "Runden Tisches" zum Thema Antirassismus und Antidiskriminierung und beantragt hierzu in 2022 und 2023 Sachmittel in Höhe von je 30.000 Euro. Die Fraktion der LINKEN beantragt ein 1,0 Planstelle für die Position einer*s Antirassismusbeauftragten. Zum Stellenantrag sieht der Personalhaushalt für das Haushaltsjahr 2022 nur Stellenschaffungen im Um- fang von 20 Vollzeitwerten für den Ausbau der Kindertagesstätten, für die Ganztagesgrundschulen und für die Schulsozialarbeit, sowie 10 Vollzeitwerte für den Klimaschutz vor. Für beide Anträge kann aufgrund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung nicht erfol- gen. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, beide Anträge abzulehnen.

  • OZ 90 a+b Antrag KAL/Die PARTEI, AfD: Karlsruher Wochen gegen Rassismus
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    KAL/Die Partei Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 10.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Karlsruher Wochen gegen Rassismus wieder jährlich ausrichten  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  226  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 / 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen 150.000 150.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Karlsruher Wochen gegen Rassismus wieder jährlich ausrichten Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger   Sachverhalt | Begründung Die Karlsruher Wochen gegen Rassismus werden wie ursprünglich wieder jährlich durchgeführt. Die dafür bereitstehenden Mittel werden wieder auf 150.000 Euro erhöht, so dass die Wochen gegen Rassismus jedes Jahr stattfinden können. Die Stadt Karlsruhe setzt, in dem sie jährlich die Wochen gegen Rassismus ausrichtet, ein deutliches Signal, dass rassistische Anfeindungen und Ausgrenzung in unserer Stadt keinen Platz haben. Im Übrigen ist die Fraktion der Meinung, dass es der Stadt Karlsruhe gut geht. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug Rebecca Ansin Max Braun AFD, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 12.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Wochen gegen Rassismus  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  226  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 2810 410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Komplette Streichung -20000 0 Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Wochen gegen Rassismus Seite - 154  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Wochen gegen Rassismus  Sachverhalt | Begründung Bei diesen Veranstaltungen wird zum Teil nicht nur gegen Rassismus mobil gemacht; hier wird auch gegen demokratische Parteien wie z. B. die AfD gehetzt, die selbst gegen Rassismus ist. Steuergelder dürfen dafür nicht eingesetzt werden. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Ellen Fenrich

  • OZ 90 a+b STN Karlsruher Wochen gegen Rassismus
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 90a-b KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion --- Alternative für Deutschland-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 226, 228 2810-410 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Karlsruher Wochen gegen Rassismus Die Karlsruher Wochen gegen Rassismus sind eine kulturelle Veranstaltungsreihe mit explizit gesellschafts- politischem Auftrag. Koordiniert vom Kulturbüro des Kulturamtes, fanden sie erstmals im Jahr 2013 rund um den 21. März, den "Internationalen Tag zur Überwindung von rassistischer Diskriminierung", statt. Ge- tragen und inhaltlich ausgestaltet werden die Karlsruher Wochen gegen Rassismus vorwiegend von gesell- schaftspolitischen Initiativen und Gruppierungen und von Kultureinrichtungen. Der Gemeinderat hat hierfür zunächst jährlich entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung be- schloss der Gemeinderat einen zweijährigen Veranstaltungsturnus ab 2017. Für die Zwischenjahre ab 2018 stellte der Gemeinderat Fördermittel zur Ermöglichung von Veranstaltungen im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus bereit. Zur turnusmäßigen Durchführung dieser Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 hatten sich zivilgesellschaftliche Akteure der Karlsruher Wochen gegen Rassismus in ei- nem informellen Netzwerk gegen Rassismus zusammengefunden; die vollständig geplanten Veranstaltun- gen mussten jedoch Corona bedingt kurzfristig abgesagt werden. Um den zivilgesellschaftlichen Akteuren die Durchführung der Internationalen Wochen gegen Rassismus im Jahr 2021 zu ermöglichen, wurde auf Antrag aus den Reihen des Gemeinderats in den Haushalt 2021 ein Betrag von 75.000 Euro eingestellt. Die Veranstaltungen konnten überwiegend als digitale Formate, teilweise aber auch in Präsenz durchge- führt werden. Zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements schlägt die Verwaltung vor, alle zwei Jahre ein um- fangreiches zivilgesellschaftliches Format der Internationalen Wochen gegen Rassismus zu ermöglichen und hierfür in den jeweiligen Jahren im Haushalt 60.000 Euro bereitzustellen. Die nächsten Internationalen Wochen gegen Rassismus Karlsruhe könnten auf dieser finanziellen Grundlage im Jahr 2023 bezuschusst werden. Statt der bisher vom Kulturamt koordinierten Karlsruher Wochen gegen Rassismus sollen im Jahr 2022 nach diesen Überlegungen gezielt themenbezogene Veranstaltungen in kleinerem Umfang durchgeführt werden. Diese sollen nach Möglichkeit inhaltlich den Prozess des Runden Tisches gegen Rassismus und Diskriminierung begleiten. Hierfür sind für das Jahr 2022 20.000 Euro im Haushalt vorgesehen. Die beantragte Erhöhung der Haushaltsmittel für die Durchführung von Wochen gegen Rassismus auf 150.000 Euro pro Jahr ist angesichts der aufgezeigten Planungen nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag der Fraktion KAL / Die Partei aus inhaltlichen wie aus finanzi- ellen Gründen abzulehnen. Ebenso empfiehlt die Verwaltung aus inhaltlichen Gründen, den Antrag der AfD-Fraktion zur Streichung der Mittel für die Wochen gegen Rassismus 2022 abzulehnen. Die parteipolitische Neutralität ist bei dem geplanten Format auf jeden Fall gewährleistet. Die Grund- und Menschenrechte eines jeden Individuums werden dabei im Mittelpunkt stehen.

  • OZ 91 Antrag KAL/DIe PARTEI Majolika_Aufhebung des Sperrvermerks für das Jahr 2022
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    KAL/Die Partei Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 09.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Majolika: Aufhebung des Sperrvermerks für das Jahr 2022  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  253  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 / 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 150.000 150.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk 0 150.000 Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Majolika: Aufhebung des Sperrvermerks für das Jahr 2022 Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Majolika Manufaktur  Sachverhalt | Begründung Mit der programmatischen Neuaufstellung hat sich die Majolika-Manufaktur ein tragfähiges Konzept gegeben, das die zukünftige Arbeit der Manufaktur sichert. Damit die Majolika-Manufaktur dieses Konzept umsetzen und im nächsten Jahr planen kann, ist eine sichere und stabile Finanzierung ohne Vorbehalt und ohne Sperr- vermerk 2022 für die Fördermittel im Haushaltsplan notwendig. Deshalb wird der Sperrvermerk über 150.000 Euro für das Jahr 2022 aufgehoben. Für das Jahr 2023 bleibt der Sperrvermerk bestehen. Im Übrigen ist die Fraktion der Meinung, dass es der Stadt Karlsruhe gut geht. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug Max Braun Rebecca Ansin

  • OZ 91 STN Majolika_Aufhebung des Sperrvermerks für das Jahr 2022
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 91 KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 227 2810-410 43000000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Majolika: Aufhebung des Sperrvermerks für das Jahr 2022 Die Staatliche Majolika befindet sich in einem Prozess der Transformation und Neuaufstellung. Gemeinde- rat und Verwaltung begleiten dies mit großem Interesse. Dabei geht es in den kommenden Jahren um grundsätzliche Weichenstellungen für die zukünftige Ausrichtung. Dies ist seitens der Majolika verbunden mit der Erwartung einer dauerhaften städtischen Förderung als Kultureinrichtung. Ein Sperrvermerk für die Auszahlung des Zuschusses 2022 ist Ausdruck der engen Begleitung des Verände- rungsprozesses der Majolika durch die Stadt Karlsruhe. Er sollte daher auch für das Jahr 2022 bestehen bleiben.

  • OZ 92 a+b Antrag FDP,KAL/Die PARTEI: Centre Culturel Franco Allemand
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    FDP Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema CCFA- Centre Culturel Franco-Allemand  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  227  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 | 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 229.710 229.710 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 CCFA- Centre Culturel Franco-Allemand Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Centre Culturel Franco-Allemand  Sachverhalt | Begründung Damit die Existenz des Standortes der Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand in Karlsruhe und damit die wichtige grenzüberschreitende deutsch-französische Bildungsarbeit hier vor Ort gesichert werden kann, müs- sen die städtischen Aufwendungen zunächst erhöht werden. Unterzeichnet von: Tom Høyem, Thomas H. Hock, Annette Böringer, Karl-Heinz Jooß KAL/Die Partei Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 09.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Centre Culturel Franco-Allemand: Erhöhung Zuschuss  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  227  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 / 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 36.000 36.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Centre Culturel Franco-Allemand: Erhöhung Zuschuss Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Centre Culturel Franco-Allemand (CCFA)  Sachverhalt | Begründung Das CCFA leistet seit Jahren wichtige Arbeit für die Deutsch-Französische Freundschaft. Die Veranstaltungen und Programme des CCFA ermöglichen vielfältige Begegnungen zwischen den Menschen aus beiden Ländern. Die schwierige Finanzierungssystematik des Centre ist dem Gemeinderat hinreichend bekannt. Aktuell droht dem CCFA aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung die Insolvenz. Gerade am Standort Karlsruhe, nahe der deutsch-französischen Grenze wäre es nicht vermittelbar, eine Insti- tution, die das Verständnis der Einwohnerinnen und Einwohner von zwei für die europäische Eignung so zent- ralen Staaten fördert, insolvent gehen zu lassen. Zur Fortführung dieser wichtigen Arbeit und zur Behebung des strukturellen Defizits benötigt das CCFA zu- sätzlich 36.000 Euro / Jahr. Im Übrigen ist die Fraktion der Meinung, dass es der Stadt Karlsruhe gut geht. Unterzeichnet von: Michael Haug Lüppo Cramer Rebecca Ansin Max Braun

  • OZ 92 a+b STN: Centre Culturel Franco Allemand
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 92a-b KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion --- FDP-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 227 2810-410 43000000 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Centre Culturel Franco-Allemand Die Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand Karlsruhe wurde aufgrund des besonderen kulturpolitischen Anliegens der Stadt Karlsruhe gegründet, den Austausch der deutsch-französischen Beziehungen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erhalten. Sie leistet hierfür und insbesondere im Bereich Sprach- kompetenz, Kulturaustausch und Jugendbegegnung einen besonders wichtigen Beitrag für die Stadtgesell- schaft. Die Stiftung wird institutionell durch die Stadt Karlsruhe, das Land Baden-Württemberg und die Re- publik Frankreich unterstützt; die Stadt Karlsruhe trägt finanziell die Hauptlast. Ein weiterer Teil der Finan- zierung wird durch die Stiftung selbst mit dem Angebot im Bereich des Spracherwerbs erwirtschaftet. Die seit Stiftungsgründung bestehende Unterfinanzierung der Infrastruktur verschlechtert sich seit 2020 durch pandemiebedingte Einnahmeverluste im Sprachbereich weiter. Die Stiftung wird in günstigere Räume umziehen, um durch die Senkung der Mietkosten einen wichtigen Beitrag zur dringend erforderlichen Haushaltssicherung selbst zu leisten. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

  • OZ 93 a-c Antrag FDP/Die PARTEI: Filmboard Karlsruhe e. V.
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    FDP Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Filmboard Karlsruhe e.V.  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  227  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 | 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 95.110 95.110 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Filmboard Karlsruhe e.V. Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Filmboard Karlsruhe e.V.  Sachverhalt | Begründung Das Filmboard Karlsruhe e.V. übernimmt eine außerordentliche überregionale Aufgabe für den Medienstandort Karlsruhe, u.a. mit vielfältigen Filmproduktionen und Engagements bei Filmfestivals. Aufgrund der Coronapan- demie und der dadurch bedingten Verluste mussten insbesondere erhöhte Investitionen in digitale Angebote getätigt werden, um weiterhin die qualitativ hochwertige Arbeit aufrechterhalten zu können. Zudem nimmt die Einrichtung mit der Aufnahme eines dualen Hochschulstudenten seinen Ausbildungsauftrag sehr ernst und trägt so zur gezielten Nachwuchsförderung und zu einer qualifizierten Zukunft der Filmbranche in Karlsruhe bei. Unterzeichnet von: Tom Høyem, Thomas H. Hock, Annette Böringer, Karl-Heinz Jooß Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Erhöhung Förderung Filmboard Karlsruhe e.V.  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  227  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 | 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Erhöhung Förderung Filmboard Karlsruhe e.V. Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Filmboard Karlsruhe e.V. Alter Schlachthof 17c 76131 Karlsruhe  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen, dass die benötigten finanziellen Mittel zur Erhöhung der Förderung des Filmboard Karlsruhe e.V. um 20.000 € für 2022 und 2023 in den Haushalt eingestellt werden. Begründung: Seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 musste das Filmboard Karlsruhe seine Aktivitäten stark einschränken oder ins Internet verlagern. Ungeachtet dessen belastet das Filmboard die erneute Erhöhung der Miete der Räumlichkeiten, auch die Nebenkostenabrechnung hat sich durch teurere Strom- und Heizkosten erhöht. Ins- gesamt plagt das Filmboard die inflationsbedingten erhöhten Kosten, die mit der derzeitigen institutionellen Förderung der Stadt leider nicht gedackt werden können. Diese Entwicklungen spüren auch die Mitarbeiter*in- nen, deren Gehalt seit mehreren Jahren nicht angepasst werden konnte. Dagegen ist der Arbeitsaufwand nicht weniger geworden, eher im Gegenteil. Das Filmboard engagiert sich in vielen Festival-AGs (z.B. Berlinale, Filmfest München, Independent Days Karlsruhe, Internationale Filmfestspiele Karlsruhe). Zudem ist in diesem Jahr das neue Interreg-Projekt CinEuro gestartet, in welchem das Filmboard Karlsruhe in den nächsten drei Jahren hinsichtlich der Verbesserung der Vertriebsstrukturen von regionalen Filmproduktionen, dem Aufbau eines Exzellenz-Cluster Filmmusik-Komposition und in der Vernetzung der Film- festivals in der Pamina-Region sowie der Region Grand-Est, Belgien und Luxemburg beteiligt ist. Ebenfalls möchte das Filmboard in den nächsten drei Jahren einen dualen Hochschulstudenten ausbilden. Lei- der finden sich in der Technologie-Region Karlsruhe aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Situation trotz der derzeitigen Lockerungen keine Ausbildungsbetriebe, die die Ausbildung übernehmen könnten. Da das Filmboard als gemeinnütziger Vereine kaum Einnahmen erwirtschaften kann, benötigt das Filmboard für die aufgezählten Punkte eine jährliche Erhöhung der Unterstützung um 20.000 Euro. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Karin Binder Lukas Bimmerle KAL/Die Partei Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Filmboard Karlsruhe e.V.: Zuschusserhöhung / Ausbildungsstelle  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  227  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 / 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 15.000 15.000 15.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Filmboard Karlsruhe e.V.: Zuschusserhöhung / Ausbildungsstelle Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Filmboard Karlsruhe e.V.  Sachverhalt | Begründung Die Einschränkungen durch die Coronapandemie haben auch bei Filmboard Karlsruhe e.V. zu einer Ver- schlechterung der finanziellen Situation geführt. Nach den schwierigen Corona-Monaten wird Filmboard Karlsruhe e.V. zudem durch eine erneute Erhöhung der Miete ihrer Räumlichkeiten auf dem Alten Schlacht- hof, sowie deutlich gestiegener Nebenkosten belastet. Diese Entwicklung spüren auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Filmboard Karlsruhe e. V., deren Gehälter (50%-Stellen) nun seit mehreren Jahren nicht angepasst werden konnten. Trotzdem plant Filmboard auch für die Zukunft junger Mitarbeitender. In den nächsten drei Jahren möchte der Verein einen Dualen Hochschulstudenten ausbilden. Zur Finanzierung dieser Stelle braucht es allerdings die Unterstützung durch die Stadt Karlsruhe. Deshalb beantragen wir eine Zuschusserhöhung um 15.000 Euro. Im Übrigen ist die Fraktion der Meinung, dass es der Stadt Karlsruhe gut geht. Unterzeichnet von: Michael Haug Lüppo Cramer Max Braun Rebecca Ansin

  • OZ 93 a-c STN Filmboard Karlsruhe e. V.
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 93a-c KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion --- FDP-Gemeinderatsfraktion --- Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 227 2810-410 43000000 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Filmboard Karlsruhe e. V. Filmboard Karlsruhe e. V. bündelt die Kompetenzen und Potentiale von über 60 Filmschaffenden und Film- produktionsfirmen in Karlsruhe. Es bietet umfassende Serviceleistungen und Expertise, vermittelt lokale Ex- pertinnen und Experten sowie Drehorte für Filmproduktionen auswärtiger Produktionsfirmen („Location- office“), ist als Veranstalter tätig (z.B. Filmfestival „Independent Days“), führt Weiterbildungen durch, be- rät zur klimafreundlichen Filmproduktion („Green Office“) und kann Türen für internationale Kooperatio- nen öffnen. Das Filmboard ist auch überregional das Aushängeschild der Karlsruher Filmszene. Die Arbeit des Filmboard geschieht mit einer über die Jahre hinweg gleichbleibend hohen Qualität. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann jedoch eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

  • OZ 94 a-d Antrag versch. Fraktionen: Badischer Kunstverein e. V.
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    FDP Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.21 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Badischer Kunstverein e.V  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  227  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 | 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 349.350 389.350 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Badischer Kunstverein e.V Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Badischer Kunstverein e.V.  Sachverhalt | Begründung Der Badische Kunstverein nimmt als ältester Kunstverein Baden-Württembergs mit seinem hochwertigen Pro- gramm und seinem hohen Bildungsanspruch eine einzigartige Rolle in der Karlsruher Kulturlandschaft ein. Da- mit diese Einrichtung nach der einschneidenden Coronapandemie wieder der regulären Ausstellungstätigkeit nachgehen sowie die steigenden Nebenkosten tragen kann, sollten die städtischen Zuschüsse dringend ange- passt werden. Unterzeichnet von: Tom Høyem, Thomas H. Hock, Annette Böringer, Karl-Heinz Jooß Badischer Kunstverein e. V. Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.07.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Badischer Kunstverein e. V.: Erhöhung der institutionellen Förderung um 40.000 Euro jährlich  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  227  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 | 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Badischer Kunstverein e.V.: Erhöhung der institutionellen Förderung um 40.000 Euro jährlich Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Badischer Kunstverein e. V. (Antragsteller)  Sachverhalt | Begründung Siehe beigefügtes Schreiben des Badischen Kunstverein e. V. Unterzeichnet von: Badischer Kunstverein Bürgermeister Dr. Albert Käuflein Dezernat 2 Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe i f\ 1 1 / / \ P.r:.. 1 0 Stz· :, Karl rt.h� f 1 ,. - �k,_ ..l 7 •r f 2 - � ,._ t 0, t li Juli 20 ,., 1 ,c 1 r _____ __.. Karlsruhe, 20. Juli 2021 Doppelhaushalt 2022/2023 Antrag auf Erhöhung des Zuschusses für den Badischen Kunstverein Sehr geehrter Herr Dr. Käuflein, ich habe mich über Ihren Besuch im Badischen Kunstverein sehr gefreut und würde diesen regelmäßigen Austausch auch zukünftig gerne fortführen. Der Badische Kunstverein hatte sich bereits zum Haushalt 2021 und vor der Corona-Pandemie an das Kulturamt sowie die politischen Gremien bezüglich einer Zuschusserhöhung gewandt. Wir haben daraufhin eine einmalige Unterstützung von 25.000 Euro erhalten, für die ich mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanke. Wir wissen um die schwierige Situation, die durch die Pandemie für die Kommunen entstanden ist, nichtsdestot�otz möchten wir uns für die Kunst und Kultur stark machen und betonen, wie grundlegend diese für das gesellschaftliche Leben sind - besonders in Zeiten der Krise - und wie wenig sie doch mit ihren im Vergleich niedrigen Etats zu einer effizienten Lösung der finanziellen Engpässe beitragen können. Zudem gehören die Künstlerinnen und Künstler als Freischaffende zu den Leidtragenden der Pandemie. Umso wichtiger empfinden wir es, die kulturellen Institutionen gerade jetzt zu unterstützen, den jungen und aufstrebenden Künstler*innen Ausstellungen zu ermöglichen, ihnen ein adäquates Honorar zu zahlen und den Weg in die größeren Museen und Kunsthallen zu ermöglichen. Aus diesem Grund möchten wir unseren Antrag für eine Zuschusserhöhung von 40.000 Euro im Doppelhaushalt 2022/23 aufrechterhalten, um auf den finanziellen Bedarf des Kunstvereins aufmerksam zu machen. So schreiben wir Ihnen heute mit der Bitte, unseren Antrag wohlwollend zu prüfen und sich in der Gemeinderatssitzung und den Haushaltsberatungen für uns einzusetzen. Nur mit dieser Erhöhung von 40.000 Euro ist der Kunstverein zukünftig in der Lage, sein qualitativ hochwertiges Programm zu gewährleisten und seinem hohen Bildungsanspruch gerecht zu werden. KAL/Die Partei Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 09.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Badischer Kunstverein: Zuschusserhöhung zum Ausgleich strukturelles Defizit  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  227  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 / 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 40.000 40.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Badischer Kunstverein: Zuschusserhöhung zum Ausgleich strukturelles Defizit Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Badischer Kunstverein  Sachverhalt | Begründung Der Badische Kunstverein ist der zweitälteste Kunstverein Deutschlands. Über 1000 Mitglieder stark gewinnt der Kunstverein in den letzten Jahren gerade auch neue jüngere Mitglieder und zeigt das "Alter" und "Jugend" gerade in der Kunst ein gutes Zusammenspiel finden. Das und der besonders in den Mittelpunkt gestellte Bildungsanspruch der Ausstellungen und des Programms zeugen von der hohen Qualität und Zukunftsge- wandtheit des Badischen Kunstvereins. Die finanzielle Ausstattung wird der Arbeit des Kunstvereins nicht gerecht. Steigende Löhne und Ausstellungs- kosten führen zu einer Unterfinanzierung. Zur Fortführung insbesondere der wichtigen Bildungsarbeit des Kunstvereins wird deshalb eine Zuschusserhöhung von 40.000,00 € gewährt. Im Übrigen ist die Fraktion der Meinung, dass es der Stadt Karlsruhe gut geht. Unterzeichnet von: Michael Haug Lüppo Cramer Max Braun Rebecca Ansin Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Defizitausgleich Badischer Kunstverein  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 25.000 25.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Defizitausgleich Badischer Kunstverein Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Badischer Kunstverein  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Der Badische Kunstverein erhält zusätzlich zum bestehenden Zuschuss eine Erhöhung der Zuwendung um 25.000 Euro / Jahr. Begründung: Um das vielfältige Aufgabenspektrum auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können, benötigt der Kunstverein eine Steigerung der Finanzausstattung von 25.000 Euro. Durch stetige Erhöhung der Nebenkosten – wie bei- spielsweise Beheizung und Beleuchtung der Ausstellungsräume, gestiegene Aushilfslöhne, Mindestlohnan- passungen, höhere Sozialausgaben, KSK Erhöhungen – wies der Finanzplan des Kunstvereins bereits 2019 einen strukturellen Engpass von 25.000 Euro aus. Das strukturelle Defizit wird durch eine Erhöhung des Zuschusses um den gleichen Betrag ausgeglichen. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Lukas Bimmerle Karin Binder

  • OZ 94 a-d STN: Badischer Kunstverein e. V.
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 94a-d KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion --- FDP-Gemeinderatsfraktion --- Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- Badischer Kunstverein e. V. --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 227 2810-410 43000000 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Badischer Kunstverein e. V. Der 1818 gegründete Badische Kunstverein, der seit 1900 das für seine Zwecke erbaute Haus in der Wald- straße 3 im Zentrum der Stadt bespielt und der zweitälteste Kunstverein Deutschlands ist, zeigt in wech- selnden Gruppen- und Einzelausstellungen ein lokal wie global ausgerichtetes Programm. Dabei werden oftmals künstlerische Positionen präsentiert, die bislang wenig Beachtung fanden. Die Ausstellungen wer- den von einem Rahmenprogramm sowie von öffentlichen Führungen begleitet. Der Badische Kunstverein leistet eine inhaltlich sehr pointierte, engagierte Arbeit im Bereich der Vermittlung zeitgenössischer, gesell- schaftliche Fragestellungen aufgreifender Kunst und nimmt damit im Spektrum der Karlsruher Ausstel- lungsinstitutionen eine besondere Stellung ein. Aktuell erhält der Badische Kunstverein von der Stadt eine jährliche institutionelle Förderung in Höhe von 284.350 Euro. Hinzu kommen der Zuschuss des Landes in Höhe von 142.175 Euro jährlich und die zusätz- lich von Stadt und Land gewährten Projektzuschüsse. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

  • OZ 95 a-d Antrag versch. Fraktionen: Kinemathek Karlsruhe e. V.
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    Kinemathek Karlsruhe e. V. Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 08.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Kinemathek Karlsruhe e. V.: Erhöhung der institutionellen Förderung um jährlich 63.000 Euro  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  227  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 | 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 63.000 63.000 63.000 63.000 63.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Kinemathek Karlsruhe e. V.: Erhöhung der institutionellen Förderung um jährlich 63.000 Euro Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Kinemathek Karlsruhe e. V. (Antragsteller)  Sachverhalt | Begründung Siehe beigefügtes Schreiben des Kinemathek Karlsruhe e. V. Unterzeichnet von: Kinemathek Karlsruhe e. V., Kaiserpassage 6, 76133 Karlsruhe K Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 10 76133 Karlsruhe Karlsruhe, den 3.11.2021 Antrag für den Haushalt 2022/2023 der Stadt Karlsruhe Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mentrup, Sehr geehrter Herr Bürgermeister Käuflein, Sehr geehrte Fraktionen, Sehr geehrte Frau Szope Die Kinemathek Karlsruhe beantragt eine Erhöhung ihrer institutioneilen Förderung um jährlich 63.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2022. In den vergangenen Jahren hat sich die Kinemathek Karlsruhe zu einer herausragenden Karlsruher Kulturinstitution entwickelt. Nach dem Generationenwechsel leitet ein junges und hoch motiviertes Team das Haus. Erfolgreiche und innovative Projekte wurden vor und seit der Coronazeit umgesetzt, sowie die Transformation der Räume im ersten Stock mitgestaltet u n d a k t i v b e t r e u t . L e i d e r w u r d e n d i e Ge h ä l te r d e r M i ta r b e i te r s e i t d e n 1 9 8 0 e r J a h r e n n i c h t e r h ö h t o d e r a n annähernd zeitgemäße Strukturen angepasst. Es ist daher extrem schwer, qualifiziertes Personal zu halten und fast unmöglich, qualifizierte Menschen für eine Stelle bei der Kinemathek zum Umzug nach Karlsruhe zu bewegen. Um der Kinemathek eine langfristige und stabile Perspektive zu ermöglichen, wird eine Anpassung der Gehälter immer unumgänglicher. Als ehrenamtlicher Vorstand möchte ich die großartige Arbeit der Mitarbeiter zumindest einigermaßen anständig bezahlen und bitte hierfür um ihre Unterstützung. M i t h e r d i e h e m D a n k u n d f r e u n d l i c h e n G r ü ß e n . l dfls M^rvead i.V. für den Vorstand der Kinemathek Karlsruhe Anlage: Eckpunktepapier mit Wirtschaftsdaten Kino/cinema Kaiserpassage 6 76133 Karlsruhe Germany Büro /Office Kaiserpassage 6 76133 Karlsruhe Germany t: +49_721_937 47 14 f: +49_721_937 47 15 www.kinemathek-karlsruhe.de info@kinemathek-karlsruhe.de DIE KINEMATHEK KARLSRUHE AKTUELL Die KINEMATHEK KARLSRUHE ist das kommunale Kino und Filmkunsthaus in Karlsruhe. Sie unterscheidet sich vom kommerziellen Kino, genauso wie vom Programmkino. Die Trägerschaft liegt bei einem Verein mit aktuell 302 Mitgliedern. Die Kinemathek leistet eine besondere Kultur- und Vermittlungsarbeit insofern als sie ... ... mit ca. 600 Veranstaltungen pro Jahr an 6 Tagen in der Woche (1 – 4 Vorführungen täglich) eine kulturelle Grundversorgung zu geringen Eintrittspreisen anbietet. ... Menschen aus verschiedenen Schichten über Filme miteinander ins Gespräch bringt und durch Einführungen, Publikumsgespräche und Festivals den kulturellen und sozialen Dialog fördert. ... in Filmreihen künstlerische und kulturelle Zusammenhänge erfahrbar macht und hierbei eine bundesweite Spitzenposition einnimmt. Die KINEMATHEK KARLSRUHE hat den Generationenwechsel vollzogen und blickt mit einem engagierten und jungen Team in eine vielversprechende Zukunft, allerdings sind die Gehälter nicht existenzsichernd. Trotzdem wurde in den letzten Jahren mit großer Anstrengung ein Konzept für den Fortbestand des Kinogebäudes in der Kaiserpassage entwickelt. Zusammen mit dem Jazzclub blickt die Kinemathek auf eine vielversprechende Zukunft in der Karlsruher Innenstadt. Die Coronazeit wurde genutzt um neue und innovative Projekte zu entwickeln und umzusetzen. Im Rahmen von „Toujours Kultur“ findet 2021 zum zweiten Mal ein Open Air Kino statt. Hierfür konnte die Kinemathek ebenfalls zum zweiten Mal Landesgelder nach Karlsruhe bringen. Bereits im Dezember 2020 startete die Kinemathek als eines der drei einzigen kommunalen Kinos in Deutschland ein eigenes Streaming-Portal. Trotz des Lockdowns war es auf diesem Weg möglich, das Publikum der Kinemathek zu erreichen und neue Besucherschichten für uns zu begeistern. - Filmbildung im Kino (bundesweites Ansehen!) - Quartierskino nominiert für den deutschen Nachbarschaftspreis der Nebenan-Stiftung - EKT – Foodtopia-Eutopia - Live Streamingangebote - Kooperation mit Satdtjugendausschuss: „Respect My City, My Place Karlsruhe!“, Fachstelle für Demokratie und Vielfalt, Fachstelle gegen Missbrauch und Fachstelle gegen Rassismus - Kooperation mit ZKM, Bauhaus Film expanded Einige Fakten und Zahlen von Fördersummen kürzlich realisierter und laufender Projekte (Januar 2020 bis Juli 2021) - „Kultur trotz Abstand“ für das Projekt Quartierskino: knapp 24.000.- € - „Kultursommer“ für das Open Air Kino: knapp 39.000.- € - EKT: während der EKT 2021 wurden Filme und Vorträge mit Diskussion zum Thema „kritischer Posthumanismus und Film“ gezeigt: ca. 9.900.- € - EKT Café Foodtopia/Eutopia: ca. 22.500.- € - Lüftungsanlage; FFA: 60.000.- € - UNESCO City of Media Arts 2020: 13.800.- € - UNESCO City of Media Arts 2021: 9.200.- € - Kunst trotz Abstand “Open Air – Kino Campus Expanded” 2021: 46.000.- € - Innovationsfond Kunst „Im Fokus: Filmbildung Kino“: 36.000.- € Regelmäßige Kooperationspartner sind u.a. der Badische Kunstverein, das Badische Staatstheater, die Staatliche Hochschule für Gestaltung, die Büchergilde Gutenberg, das Centre Culturel Franco-Allemand, das Staatliche Museum für Naturkunde, die Sozial- und Jugendbehörde und der Stadtjugendausschuss. Jährlich kommen zudem ca. 50 projektbezogene Kooperationen zustande mit lokalen, kulturellen und sozialen Institutionen sowie Botschaften, Kulturinstitutionen oder anderen kommunalen Kinos Deutschlands. WIRTSCHAFTSPAPIER DER KINEMATHEK KARLSRUHE Im Folgenden präsentieren wir verschiedene Daten zum Haushalt der Kinemathek. Aufgrund der veränderten Situation durch Corona ziehen wir das Jahr 2019 für einen repräsentativen Vergleich heran. Jahresumsätze im Vergleich: 2017 2018 2019 2020 Umsatz 244.173.-€ 303.325.-€ 364.000.-€ 308.542.-€ Einnahmen 2019 Eintrittsgelder 75.000.-€ Mitgliedsbeiträge 4.000.-€ Spenden / sonstige Einnahmen 5.000.-€ Vermietung (inkl. Jazzclub) 67.000.-€ Institutioneller Zuschuss der Stadt Karlsruhe 103.000.-€ MFG-Filmförderung Baden-Württemberg 51.500.-€ Projektzuschüsse von Stadt und Land 37.500.-€ Gastronomie 21.000.-€ Gesamtsumme: 364.000.-€ Ausgaben 2019 Mietkosten (Kino, Lager) (inkl. Nebenkosten) 114.000.-€ Reisekosten 2.200.-€ Werbungskosten (Druck, Grafik, Online) 45.000.-€ Wartung, Instandhaltung 6.650.-€ Finanzierungskosten (Kredit Stadt KA) 1.750.-€ Personalkosten (inkl. Nebenkosten) 167.000.-€ Mietkosten Büro 18.000.-€ Steuer- und Rechtsberatungskosten 7.400.-€ Gebühren GEMA 1.100.-€ Mitgliedschaften Verbände 900.-€ Gesamtsumme: 364.000.-€ DIE ZUKUNFT DER KINEMATHEK KARLSRUHE Die Kinemathek bezahlt ihren Mitarbeitenden seit vielen Jahren extrem unterdurchschnittliche Gehälter. Diese Tatsache hat eine Neubesetzung der Stellen im Generationswechsel sehr erschwert und die Lage bleibt instabil. Aufgrund der Unterbezahlung verlassen gerade in den Führungspositionen Mitarbeitende die Kinemathek nach ein bis zwei Jahren, da die Bezahlung nicht für eine Existenz ausreichend ist. Für eine zukunftssichere Kinemathek ist eine schrittweise Erhöhung der Gehälter unverzichtbar. Funktion Brutto / Mon. Ziel Brutto / Mon. Nach TVöD/2021 Ist Brutto / Jahr Ziel Brutto / Jahr Geschäftsführung 100% 3.220.- € E14 / Stufe 5 ca. 6.092.- € 38.640.-€ 73.104.- € Programmleitung 80% Vakant E13 / Stufe 5 4.003.- € --- 48.036.- € Presse, Programm 80% 1.900.- € E12 / Stufe 5 4.475.- € 22.800.- € 53.702.- € Buchhaltung 75% 450.- € E13 / Stufe 6 4.486.-€ 5.400.- € 53.838.- € Assistenz Büro, Kommunikation 50% 485.- € E8 / Stufe 6 1.712.- € (19,41/h) 5.820.- € 20.544.-€ Grafiker + Social media 50% 750.-€ E 13 / Stufe 2 2.412.- € 9.000.- € 28.944.- € Techn. Leiter 65% 1.250.- € E 12 / Stufe 5 3.637.- € 15.000.- € 43.641.- € Webseite, Programm 90% 750.- € E12 / Stufe 2 3.662.-€ 9.000,- € 43.944.- Hausmeister Minijob 450.- € --- vakant 5.400.- € Summe 105.660.- € 371.153.- € Differenz 265.493.- € Der unfreiwillige Gehaltsverzicht bzw. die vakanten Stellen summieren sich auf 265.493€/ Jahr. HERAUSFORDERUNGEN für 2022/2023 Insgesamt muss die institutionelle Förderung um 95.100€ / Jahr erhöht werden. Die Summe setzt sich zusammen aus: - Die Schaffung einer Hausmeisterstelle (Minijob): Aufgrund fehlender finanzieller Mittel und Sparmaßnahmen in der Coronazeit ist aktuell eine Besetzung nicht möglich. Es fehlen 5.400.-€ /Jahr. - Erhöhung der Gehälter um 30% (Reduktion der Unterbezahlung aller Mitarbeitenden): 63.300.-€ / Jahr - Schrittweise Wiederbesetzung der Programmleitung, zunächst als 28%-Stelle: 16.800.-€ / Jahr - Finanzierung der höheren Mietkosten nach dem Umbau (um 800.- / Monat): 9.600.-€ / Jahr Fehlende Gesamtsumme / Jahr: 95.100.-€ Finanzierungsplan: Erhöhung der institutionellen Förderung Stadt Karlsruhe --------------- 63.000.-€ Davon abhängige Erhöhung der Förderung durch die MFG ------------- 31.500.-€ Gesamtsumme------- 94.500.-€ KONKLUSION DER KINEMATHEK KARLSRUHE Um die prekäre Situation der gezahlten Gehälter in der Kinemathek Karlsruhe schrittweise zu normalisieren und die zu erwartende Mieterhöhung von 9.600.-€ auszugleichen, bitten wir die Fraktionen einen Antrag auf eine Erhöhung der jährlichen institutionellen Förderung der Kinemathek um 63.000.-€ zu stellen. Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Erhöhung Zuschuss für Kinemathek  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  227  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 9.600 9.600 9.600 9.600 9.600 Transferaufwendungen 53.400 53.400 53.400 53.400 53.400 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk 9.600 9.600 Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Erhöhung Zuschuss für Kinemathek Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Kinemathek Karlsruhe e.V.  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Der Verein Kinemathek e.V. erhält eine Erhöhung seines Zuschusses in Höhe: - 9.600 Euro / Jahr für erwartete Mietsteigerungen - 53.400 Euro / Jahr für Wiederbesetzung offener Stellen und Erhöhung der Gehälter der Angestellten Die Erhöhung für Mietkosten wird unter Finanzierungsvorbehalt gestellt und ist abhängig von einer tatsächli- chen Mieterhöhung. Die zusätzliche Förderung führt zu einer gesteigerten Komplementärförderung der MFG (Medien- und Filmge- sellschaft BW) in Höhe von 31.500 Euro. Begründung: Die Kinemathek ist für die Karlsruher Kulturlandschaft von großer Bedeutung. Eine Erhöhung der Miete wird nach Fertigstellung des aktuellen Umbaus erwartet. Die Kinemathek bezahlt ihren Mitarbeitenden seit vielen Jahren extrem unterdurchschnittliche Gehälter. Diese Tatsache hat eine Neubesetzung der Stellen im Generationswechsel sehr erschwert und die Lage bleibt instabil. Aufgrund der Unterbezahlung verlassen gerade in den Führungspositionen Mitarbeitende die Kinemathek nach ein bis zwei Jahren, da die Bezahlung nicht für eine Existenz ausreichend ist. Der errechnete "Gehaltsverzicht" beträgt aktuell ca. 265.000 Euro / Jahr. Dieser Betrag ergibt sich aus der Differenz einer normalen Bezahlung gemäß Tarifvertrag TVöD und den tatsächlich gezahlten Gehältern. Um einen gewissen Ausgleich zu schaffen, sollen die aktuellen Gehälter um ca. 30% angehoben werden. Außerdem sollen eine derzeit nicht besetzte Stelle (Programmarbeit) und eine Hausmeister*innenstelle (Mi- nijob) wiederbesetzt werden. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Lukas Bimmerle Karin Binder KAL/Die Partei Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 09.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Kinemathek: Zuschusserhöhung  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  227  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 / 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 30.000 63.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Kinemathek: Zuschusserhöhung Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Kinemathek Karlsruhe e.V.  Sachverhalt | Begründung Die Kinemathek hat sich nach einem Generationenwechsel und auch einer räumlichen Veränderung zu einer erfolgreichen Karlsruher Kulturinstitution entwickelt. Allerdings hat sich das Gehaltsgefüge nicht den aktuellen branchenüblichen Tarifen angepasst. Qualifiziertes Personal zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebs ist so schwer zu akquirieren. Zudem belastet eine erwar- tete Mieterhöhung die Planungssicherheit der Kinemathek. Um die prekäre Situation der gezahlten Gehälter in der Kinemathek Karlsruhe schrittweise zu normalisieren und die zu erwartende Mieterhöhung von 9.600.-€ auszugleichen, wird der Kinemathek deshalb eine Zu- schusserhöhung für 2022 ich Höhe von 30.000 Euro und in 2023 von 63.000 Euro gewährt. Im Übrigen ist die Fraktion der Meinung, dass es der Stadt Karlsruhe gut geht. Unterzeichnet von: Michael Haug Lüppo Cramer Rebecca Ansin Max Braun

  • OZ 95 a-d STN: Kinemathek Karlsruhe e. V.
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 95a-d KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion --- Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- Kinemathek Karlsruhe e. V. --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 227 2810-410 43000000 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Kinemathek Karlsruhe e. V. Die Kinemathek Karlsruhe e.V. ist Karlsruhes kommunales Kino. Als nichtkommerzielles Filmkunsthaus, in dem Filmbildungs- und Kulturarbeit geleistet wird, ist die Kinemathek ein Bestandteil der Karlsruher Kino- und Kulturszene. Nach vollzogenem Generationenwechsel hat das Team unter neuer Geschäftsführung vielversprechende Akzente gesetzt. Während der Corona-Krise wurden mehrere neue und innovative Projekte an den Start gebracht, zum Beispiel der kinoeigene Streaming-Dienst „Kinemathek+“, die Installation der „PhonoLux- Maschine“ im Foyer, auf der dauerhaft, auch als Beitrag für die UNESCO City of Media Arts, wechselnde Lichtspiele generiert werden können, das Nachbarschaftskinoprojekt „Quartierskino“ oder das Open-Air- Kino im Rahmen des Festivals „Toujours Kultur“ auf dem Alten Schlachthof und in diesem Jahr im Alten Stadion auf dem KIT-Campus. Mit dem Einzug des Jazzclubs entsteht nach Vollendung der laufenden Um- bauarbeiten ein attraktives, interdisziplinäres Kulturhaus im Passagehof, das die Karlsruher Innenstadt be- reichern wird. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt, vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

  • OZ 96 Antrag GRÜNE: Zuschuss Kulturzentrum Bulach
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    GRÜNE Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 12.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Übertragung der Mittel des Notlagenfonds für die Kultur von 2021 in das Jahr 2022  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  209ff  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  verschiedene Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Mittel aus dem Fonds für Corona-bedingte Notlagen von Kultureinrichtungen sollen in das Jahr 2022 übertragen werden. DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Übertragung der Mittel des Notlagenfonds für die Kultur von 2021 in das Jahr 2022 Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  verschiedene Empfänger*innen  Sachverhalt | Begründung Beim ersten Corona-Lockdown nach dem 22. März 2020 waren die freien Kultureinrichtungen massiv betrof- fen. Es zeichneten sich existenzielle Notlagen ab. Mit unserem Ergänzungsantrag im Gemeinderat am 28. Ap- ril 2020 haben wir die Einrichtung eines Notlagenfonds für Kultur beantragt. Dieses Anliegen wurde von allen Fraktionen gewünscht und unterstützt. Am 21. Juli 2020 hat der Gemeinderat Haushaltsmittel in Höhe bis zu 2,5 Mio. Euro zur Abmilderung Corona-bedingter Notlagen beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass Hilfen gewährt werden, wenn alle an- deren Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien. Dank der großen Fördertopfe des Bundes und Lan- des für die Kultur waren nur wenige Kultureinrichtungen 2020 gezwungen, Mittel aus dem Notlagenfonds zu beantragen. Da der Jahresabschluss dafür vorgelegt werden musste, wurden die Mittel ins Jahr 2021 über- tragen. Für 2020 wurden insgesamt 330.853,12 Euro an sechs Einrichtungen ausbezahlt. Auch 2021 sind die Einschränkungen für die Kultur weitergegangen. Zwar gibt es noch Unterstützung durch die Bundesfonds, diese werden voraussichtlich bald auslaufen. Wir beantragen deshalb die Übertragung der nicht verbrauchten Mittel des Notlagenfonds ins Jahr 2022. Dies ist auch deshalb notwendig, da die Kultur noch weiter an den Folgen der Auswirkungen der Pandemie leiden wird. Aus dem Notlagenfonds werden in den beiden Haushaltsjahren 2022/23 bereits die Zuschüsse für das neue Kulturzentrum in der Bulach von rund 95.000 Euro entnommen, so dass rund 2 Mio. Euro noch vorhanden sein werden. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion

  • OZ 96 STN Zuschuss Kulturzentrum Bulach
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 96 GRÜNE-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 227 28 1.410.28.10.01.01.85 43000000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 95.000 95.000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Zuschuss Kulturzentrum Bulach Der Gemeinderat beschloss im Juli 2020 die Schaffung eines Fonds für Fehlbetragsausgleiche für Karlsruher Kultureinrichtungen zur Abmilderung Corona bedingter finanzieller Notlagen und stellte hierfür außerplan- mäßig einen Betrag von bis zu 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Hiermit sollten Corona bedingte Fehlbe- träge des Jahres 2020 abgedeckt und damit die Existenz der Einrichtungen gesichert werden. Vorausset- zung zur Gewährung eines Fehlbetragsausgleichs durch die Stadt Karlsruhe war, dass die Kultureinrichtun- gen „zur Behebung des Liquiditätsengpasses die bekannten und verfügbaren Hilfsprogramme des Bundes, des Landes und öffentlicher Stiftungen sowie der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen und sich um private Spenden bemüht haben“. Ein Zuschuss für das neue Kulturzentrum in Bulach würde nicht unter diesen Notfallfonds fallen. Das Thema wird, wie im Kulturausschuss am 20. Juli 2021 (TOP 3) angekündigt, in einer separaten Be- schlussvorlage bei den Haushaltsberatungen am 7./8. Dezember 2021 nochmals aufgegriffen und zur Ab- stimmung gestellt. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag als erledigt zu betrachten.

  • OZ 97 Antrag Bürger: Rotes Haus Karlsruhe e.V. Antrag auf insitutionelle Förderung
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    Rotes Haus Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 10.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Rotes Haus Karlsruhe e. V.: Antrag auf institutionelle Förderung  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  225  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 | 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 8.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Rotes Haus Karlsruhe e. V.: Antrag auf institutionelle Förderung Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Freundeskreis Rotes Haus Karlsruhe e. V. (Antragsteller)  Sachverhalt | Begründung Siehe beigefügtes Schreiben des Freundeskreis Rotes Haus Karlsruhe e. V. Unterzeichnet von: Form-Solutions Seite 1 von 4 Vervielfältigung, Nachahmung und Veröffentlichung und elektronische Speicherung nur mit Genehmigung! Form-Solutions E-Mail: info@form-solutions.de Artikel-Nr. 020030KAA www.form-solutions.de Antrag auf institutionelle Förderung im Kulturbereich Daten Antragsteller/in Name der InstitutionInternetadresse Straße HausnummerPLZ Ort Bankverbindung Kontoinhaber/in IBANBICName des Kreditinstituts Ansprechpartner/in Name, Vorname Staat / Land Telefon Fax (Angabe freiwillig) E-Mail Förderantrag für das Jahr Datenspeicherung und Verwendung der Daten –Nur solche personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen einer Transaktion willentlich übermitteln, werden von der Stadt Karlsruhe elektronisch gespeichert. Die gespeicherten Daten auf formulare.karlsruhe.de werden von der Stadt Karlsruhe durch organisatorische und technische Maßnahmen besonders geschützt. Die Daten werden verschlüsselt übertragen. –Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zu Zwecken verwandt, zu denen sie uns übermittelt wurden oder die wir Ihnen vorher mitgeteilt haben. Sie können sich insbesondere darauf verlassen, dass in keinem Fall zu kommerziellen Zwecken Daten an Dritte weitergegeben werden. –Die Speicherung der Daten erfolgt nur so lange, wie sie zur Bearbeitung des Vorgangs benötigt werden. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Kulturbüro oder an das Sekretariat des Kulturbüros, Tel. 0721 133-4011, E-Mail: kulturbuero@kultur.karlsruhe.de. Ihr Kulturbüro Spk Karlsruhe Stadt Karlsruhe Kulturbüro, Kulturförderung 76124 Karlsruhe Freundeskreis Rotes Haus Karlsruhe e.V. KARSDE66XXX freundeskreis_rotes.haus.karlsruhe@gmx.de 76199Rastatter Straße Stadt Karlsruhe, Kulturbüro, kulturfoerderung@kultur.karlsruhe.de 2022 Karlsruhe DE05660501010108300773 https://www.facebook.com/events/258071648634388/ 01716456500 17 Freundeskreis Rotes Haus Karlsruhe e.V. Hillebrand, Jennifer ID=KFAS_KF020030KA3VHKx14s10.11.21 20:18 Seite 2 von 4 € € € € € Summe Zuwendungen II. Öffentliche Zuwendungen (ohne Investitions- und Baukostenzuschüsse) Institutionelle Förderung durch die Stadt Karlsruhe III. Drittmittel Spenden € € € Summe Drittmittel € IV. Sonstige betriebliche Erträge Vermietung/Verpachtung von Anlagevermögen (z.B. Veranstaltungsräume, sonstige Vermietungen) € € € € € V. Gesamtsumme Erträge € Projektförderung durch die Stadt Karlsruhe (Im Haushaltsjahr erwartete Projektförderung z.B. durch Kulturamt/Kulturbüro, weitere Dienststellen und Gesellschaften der Stadt Karlsruhe.) Land Baden-Württemberg Sonstige öffentliche Einrichtungen (z.B. EU, Bund, öffentliche Stiftungen und öffentliche Unternehmen) Einnahmen aus Sponsoring Sonstige private Zuwendungen (z.B. Fördervereine, private Stiftungen) Betrag in Euro Betrag in Euro Betrag in Euro Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (z.B. eigene Gastronomie, Tombola, Fotovoltaikanlage, Merchandising) Zinsen und sonstige Finanzerträge Sonstige Erträge (z.B. Auflösung von Rückstellungen, außerordentliche Erträge, Schenkungen) Summe sonstige betriebliche Erträge Summe Erträge I. bis IV. Finanzplan Erträge Geplante Erträge im Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr I. Umsatzerlöse ohne Zuwendungen, Drittmittel und sonstige betriebliche Erträge Eintrittsgelder Summe Umsatzerlöse € € € € € € € Teilnehmergebühren Mitgliedsbeiträge Erlöse aus Verkauf (z.B. Verkauf von Programmen oder Katalogen, Anzeigenerlöse, Provisionen. Erträge aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (z.B. Gastronomie) bitte unter IV. eintragen.) € Betrag in Euro Weitere Umsatzerlöse Erlös wird erzielt durch Betrag in Euro Betrag in Euro Erlös wird erzielt durch 0,00 1.000,00 500,00 500,00 500,00 400,00 0,00 400,00 0,00 1.500,00 0,00 8.000,00 10.400,00 8.000,00 Seite 3 von 4 IV. Sonstige Aufwendungen Gesamtsumme Erträge (aus Summe I. bis IV.) € € € Summe betriebliche Aufwendungen Finanzplan Aufwendungen I. Personal Personalaufwand (z.B. eigenes künstlerisches Personal, Verwaltung, Technik inklusive Sozialabgaben, Aushilfen) Abschreibungen (z.B. auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände) € € Betrag in Euro II. Abschreibungen III. Betriebliche Aufwendungen Veranstaltungs- und Produktionskosten, Tantiemen, KSK, GEMA etc. (= Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren) Honorare, Gagen, Reise- und Frachtkosten, Verpflegung, Unterbringung, Technikmiete etc. (= Aufwendungen für Fremdleistungen, Kosten der Warenabgabe) Mieten, Pachten (Raumkosten) Mietnebenkosten / Betriebskosten Reparatur- und Instandhaltungskosten (keine Investitionen und Baukosten) (z.B. Unterhaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Geräten) Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Werbung, PR, eigene werbebezogene Reisekosten) Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (z.B. eigene Gastronomie, Tombola, Fotovoltaikanlage) Verschiedene betriebliche Aufwendungen (z.B. Versicherungen, Beiträge, Fahrzeugkosten, Verwaltungskosten, Rechts- und Beratungskosten) € € € € € € € Betrag in Euro Betrag in Euro Spenden Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Steuern Weitere außerordentliche Aufwendungen Summe sonstige Aufwendungen V. Gesamtsumme Aufwendungen € Summe Aufwendungen I. bis IV. Betrag in Euro € € € € € Betrag in Euro Finanzplan Ergebnisse Betrag in Euro Gesamtsumme Aufwendungen (aus Summe I. bis IV.) € Jahresergebnis (Gewinn/Verlust) € Rücklagen Einstellung in die Rücklage € Entnahme aus der Rücklage € Betrag in Euro 2.000,00 2.000,00 9.100,00 4.600,00 1.300,00 10.400,00 500,00 1.500,00 100,00 0,00 3.000,00 500,00 0,00 500,00 9.100,00 500,00 Seite 4 von 4 Kurze Darstellung der geplanten Veranstaltungen (soweit bereits bekannt) oder Hinweis auf entsprechende Internetseite Anlagen janein Datei hochgeladen? Jahresprogramm_2022_Innen.jpg Siehe Anlagen / Dateien - wir senden Ihnen via WeTransfer weitere Daten zu. Vorgangsnummer:KKFAS_KF020030KA-3VHKx14s Einreichungsdatum:110.11.2021,20:18:23 Formularname:AAntragaufinstitutionelle FörderungimKulturbereich Einreichungsbestätigung Ihr Formular wurde erfolgreich eingereicht. Bitte geben Sie diese Vorgangsnummer bei allen Anfragen zu Ihrem Anliegen an.

  • OZ 97 STN: Rotes Haus Karlsruhe e.V. Antrag auf insitutionelle Förderung
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 97 Rotes Haus Karlsruhe e.V. --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 227/228 2810-410 43000000 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Rotes Haus Karlsruhe e.V. Antrag auf insitutionelle Förderung Vom ehemaligen Schloss Rüppurr, das erstmals 1380 urkundlich als 'Veste Rüppurr' erwähnt wurde, ist neben der Mühle heute nur noch die ehemalige Meierei aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts übrig- geblieben. Dieses unter Denkmalschutz stehende Gebäude wird wegen seines – nicht historischen – Farb- anstrichs „Rotes Haus“ genannt und heute als Therapiezentrum und für Begegnung und Kultur genutzt. 2018/19 hat sich ein Freundeskreis Rotes Haus Karlsruhe e. V. gegründet, der sich insbesondere die Förde- rung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie der Kunst und Kultur zur Aufgabe gemacht hat, und zwar durch öffentliche Veranstaltungen im Bereich Kunst, Kultur, Literatur, Therapie, Philosophie und Architektur. Unter der Überschrift „Therapie – Begegnung – Kultur“ führt das Rote Haus ca. 12 Veranstaltungen im Jahr durch. Das Kulturbüro des Kulturamtes hat in der Vergangenheit einzelne Veranstaltungen projektbezogen bezu- schusst. Diese Möglichkeit besteht im Einzelfall im Rahmen verfügbarer Mittel auch weiterhin, sofern die Veranstaltungen die Voraussetzungen der „Richtlinien Projektförderung“ (u.a. Öffentlichkeit) erfüllen und sich erkennbar vom Profil des Hauses als Therapiezentrum abgrenzen. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Verwaltung kein Erfordernis, die Veranstaltungen des Freun- deskreises Rotes Haus Karlsruhe e. V. institutionell zu fördern. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • OZ 98 Antrag SPD: Landsmannschaft der Deutschen aus Russland - Zuschusserhöhung
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    SPD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 12.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Landsmannschaft der Deutschen aus Russland - Zuschusserhöhung  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  227-228  4000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 2.500 2.500 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Landsmannschaft der Deutschen aus Russland - Zuschusserhöhung Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Landsmannschaft der Deutschen aus Russland  Sachverhalt | Begründung Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland bittet um eine Zuschusserhöhung für die laufenden Kosten, die im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendarbeit entstehen. Durch vielfältige Bildungsaktivitäten werden Sprach- entwicklung, Grob- und Feinmotorik sowie Kreativität und Phantasie bei Kindern mit Migrationshintergrund gefördert. Die Nachfrage ist nach dem Lockdown enorm gestiegen. Da der Zuschuss seit 2012 unverändert ist, halten wir eine Zuschusserhöhung von 2.500 € pro Jahr für durchaus angemessen. Unterzeichnet von: Parsa Marvi, Michael Zeh, Elke Ernemann und SPD-Fraktion

  • OZ 98 STN: Landsmannschaft der Deutschen aus Russland - Zuschusserhöhung
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 98 SPD-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 227/228 2810-410 43000000 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 2.500 2.500 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Landsmannschaft der Deutschen aus Russland - Zuschusserhöhung Seit 2009 fördert das Kulturamt regelmäßig im Rahmen der Projektförderung die Produktionen des Vereins der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. und unterstützt dessen Engagement. Die Produktionen wenden sich an Jung und Alt, die Aufführungen stoßen auf gute Resonanz, Eintritt wurde in der Regel nicht erhoben. Ziel der Theaterarbeit ist es, die sprachliche Kompetenz und damit die Integra- tion der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu stärken. Seit 2012 wird an der Gutenbergschule und an der Weinbrennerschule ein Projekt „Puppen Märchen Thea- ter“ erfolgreich durchgeführt, für die auf Beschluss des Gemeinderats ein Betrag von 8.670 Euro bereitge- stellt wurde und wird. Der Verein erhält weitere Gelder von der Stadt über den Topf „Schule und Kultur“ des Kulturamtes, über die Sportförderung „Bewegung und Musik“ und über die Sozial- und Jugendbe- hörde für ihre Sozialarbeit in ihrem Jugendhaus. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

  • OZ 99 Antrag Die LINKE.: Keine Kürzung beim Topf Schule und Kultur
    Extrahierter Text

          Keine   

  • OZ 99 STN: Keine Kürzung beim Topf Schule und Kultur
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 99 Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 228 2810-410 43000000 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Keine Kürzung beim Topf Schule und Kultur Für das seit dem Schuljahr 2007/2008 durchgeführte Kooperationsprojekt „Schule und Kultur“ stehen bis- her pro Schuljahr Haushaltsmittel in Höhe von 140.000 Euro für Kulturprojekte zur Verfügung. Das Kulturamt hat diesen Betrag als Beitrag zu den vorgegebenen Haushaltseinsparungen des 10-Punkte- Plans für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 eingesetzt; die Vorgaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe lassen sich nur erfüllen, wenn alle Bereiche dazu beitragen. Die Verwaltung empfiehlt daher, für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 an einer Kürzung der Mittel für Schule und Kultur um 20.000 Euro festzuhalten und den Antrag abzulehnen.

  • Extrahierter Text

          Kulturelle   

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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 100 KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 228 2810-410 43000000 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Kulturelle Veranstaltungen im Otto-Dullenkopf-Park: Zuschuss zu Infrastrukturkosten Eine dauerhaft verlegte Infrastruktur zur Versorgung von kulturellen Veranstaltungen im Otto-Dullenkopf- Park wird erst im zweiten Bauabschnitt des Parks ab circa 2027 zur Verfügung stehen. Bis dahin sind die Veranstalter von größeren Events auf dem Gelände des Parks darauf angewiesen, ihren Energie- und Was- serbedarf durch je eigens verlegte temporäre Infrastruktur zu decken. Dies betrifft vor allem „Karlopolis“ des Stadtjugendausschusses, das Atoll-Festival des Tollhauses, das African Summer Festival des Deutsch- Afrikanischen Vereins Karlsruhe und in geringerem Maße auch das Kinderrechtefest des Kinderbüros. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung aber nicht erfolgen. Wir empfehlen vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

  • OZ 101Antrag AfD: Brauchtum_Heimatpflege
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  • OZ 101 STN: Brauchtum_Heimatpflege
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 101 Alternative für Deutschland-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 228 2810-410 43000000 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 50.000 50.000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Brauchtum/Heimatpflege Eine Reduzierung des Haushaltsansatzes im Rahmen der vorgegebenen Haushaltseinsparungen des 10- Punkte-Programmes ist nach Einschätzung der Verwaltung vertretbar. Um die Vorgaben zu Haushaltsein- sparungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Haushaltssicherung erfüllen zu können, werden sämtli- che Bereiche der Kulturförderung einbezogen. In den vergangenen Jahren sind die betreffenden Mittel nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen worden. Darüber hinaus sollen die Veranstalter angehalten werden, durch Erhöhung der Einnahmen (Spen- den, Sponsoring, Verkauf von Buttons u.a.) zur Kostendeckung beizutragen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

  • OZ 102 a+b Antrag Die LINKE., AfD: Vereinsförderung Hallenmiete
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    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Keine Kürzung Vereinsförderung Hallenmiete  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  228  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 | 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung nimmt keine Kürzung im Bereich Zuschuss Hallenmiete vor und stellt unverändert 15.000 pro Haushaltsjahr hierfür ein. Begründung: Der Zuschuss für die Anmietung von Räumlichkeiten ist ein wichtiges Unterstützungselement für die Vereins- kultur in der Stadt und wurde in der Vergangenheit, anders als von der Verwaltung dargestellt durchaus gut angenommen. Eine Kürzung in diesem Bereich ist ein völlig falsches Signal an die Karlsruher Vereine. Die Höhe der mögli- chen Einsparungen rechtfertigt die negativen Auswirkungen nicht. Jetzt, bzw. wenn nach Corona das Ver- einsleben inklusive Präsenzveranstaltungen wieder richtig aufleben kann, ist eine Kürzung nicht zu vertreten. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Lukas Bimmerle Karin Binder AFD, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 12.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Vereinsförderung Hallenmiete  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  228  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  2810-410 43 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Erhöhung 15000 15000 Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Vereinsförderung Hallenmiete Seite - 154  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger   Sachverhalt | Begründung Wir fordern die Beibehaltung des bisherigen jährlichen Zuschusses, um die Belastung der Vereine durch Mietkosten für ihre Jahresveranstaltungen auch weiterhin zu reduzieren. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Ellen Fenrich

  • OZ 102 a+b STN: Vereinsförderung Hallenmiete
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 102a-b Alternative für Deutschland-Gemeinderatsfraktion --- Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 228 2810-410 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Vereinsförderung Hallenmiete Der Fördertopf wurde vom Gemeinderat eingerichtet, um die Belastung der Vereine durch Mietkosten im Zusammenhang mit den Jahresveranstaltungen zu reduzieren. Die Verwaltung hat diesen Fördertopf im Rahmen der Einsparvorgaben zum Doppelhaushalt 2022/23 zur Disposition gestellt, da er in den zurücklie- genden Jahren nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Der Einsparvorschlag erfolgte im Wissen um die Be- deutung dieser Fördermöglichkeit für die Vereinsarbeit. Um die umfangreichen Einsparvorgaben erbringen zu können, können jedoch keine Förderbereiche ausgespart werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Anträge abzulehnen.

  • OZ 103 Antrag SPD, AfD:Fastnachtsumzüge
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    SPD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 12.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Keine Kürzung bei Fastnachtsumzügen  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  228  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen 50.000 50.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Keine Kürzung bei Fastnachtsumzügen Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Fastnachtsvereine  Sachverhalt | Begründung Die mitgliederstarken Karlsruher Fastnachtsvereine leisten einen wertvollen ganzjährigen gesellschaftlichen Bei- trag; nämlich aktive Jugend- und Sozialarbeit. Einer der Höhepunkte sind die jährlichen Fastnachtsumzüge. Zu diesen kommen in Karlsruhe und Durlach jedes Jahr um die 180000 Zuschauer*Innen. Somit sind die Ver- anstaltungen im gesamtstädtischen Interesse. Die Vorbereitung und Durchführung der Umzüge erfordert viel Planung und ein Sicherheitskonzept, das mit hohen Kosten verbunden ist. Die überdimensional hohe und un- verhältnismäßige Kürzung von 50.000 € pro Haushaltsjahr lehnen wir daher ab. Unterzeichnet von: Parsa Marvi, Elke Ernemann und SPD-Fraktion AFD, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 12.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Fastnachtsumzüge  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  228  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  2810-410 43 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Erhöhung 50000 50000 Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Fastnachtsumzüge Seite - 154  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger   Sachverhalt | Begründung Wir beantragen die Beibehaltung des Zuschusses wie für 2021 in Höhe von 197.880 Euro. Dieses Geld wird auch für zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen etc. gebraucht, damit alle Fastnachtsumzüge in Karlsruhe wieder stattfinden können. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Ellen Fenrich

  • OZ 103 STN Fastnachtsumzüge
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 103 SPD-Gemeinderatsfraktion --- Alternative für Deutschland-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 228 2810-410 43000000 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 50.000 50.000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Fastnachtsumzüge Eine Reduzierung der Kürzung von 50.000 Euro auf 10.000 Euro ist bereits erfolgt und in der Verände- rungsliste berücksichtigt. Der ursprünglich vorgeschlagene Kürzungsbetrag in Höhe von 50.000 Euro steht damit nicht mehr zur Diskussion. Die Differenz von 40.000 Euro muss im Kulturhaushalt nun an anderer Stelle eingespart werden. Angesichts der Verteilung des Kürzungsbetrags von 10.000 Euro auf mehrere Vereine und im Hinblick auf andere Streichungen ist diese Kürzung zumutbar und durch Eigenleistungen der Fastnachtsvereine zu ver- kraften. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, die Anträge abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 81
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 82
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 84
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 85
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 87
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 88
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 89a
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 89b
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 90a
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 90b
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 91
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 92a_b
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 93a_b
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 92c
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 94a_b
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 94d
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 95a
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 95b
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 95c
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 96 und TOP 5.1
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 97
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 98
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 99
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 100
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 101
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 102
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 102a
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 102b
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  • Protokoll THH 4100 - Anträge 80 - 103
    Extrahierter Text

    Auszug Protokoll Haushaltsberatungen 07./08.12.2021 Teilhaushalt 4100 (Anträge 80 bis 103, TOP 5.1, TOP 8, TOP 14) Antrag 80 (Seite 209): Übertragung der Mittel des Notlagenfonds für die Kultur von 2021 auf 2022 (GRÜNE) Wir würden Ihnen vorschlagen, ich will das noch mal deutlich machen, dass wir diese Mittel zum einen nutzen, um dieses Kulturzentrum, was wir hinten haben, wo das P8 umgezogen ist, dann in den zwei Jahren abzusichern, und den Rest der Mittel würden wir durchaus auch im Rahmen des Jahresabschlusses übertragen wollen auf das neue Jahr. Deswegen bräuch- ten wir aus meiner Sicht das jetzt nicht unbedingt abstimmen. Wir übertragen das, aber würden an den Bezuschussungskriterien nichts ändern und dann gucken wir, was noch alles wegen Corona auf uns zukommt. Ist das so in Ordnung? Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Sie haben mir ein Stichwort geliefert, Zuschusskriterien. Da würde ich jetzt einfach darum bitten, dass die Fraktion oder zumindest der Kulturaus- schuss, nein, ich würde sagen schon die Fraktion, einmal diese Kriterien bekommen, weil wir immer wieder gefragt werden draußen, was für Bedingungen gibt es denn und welche Be- dingungen müssen erfüllt werden. Das wäre für uns für die politische Arbeit sehr hilfreich, wenn wir einfach das mal so an der Hand hätten. Der Vorsitzende: Das kann ich Ihnen gerne zusagen. Sie hatten es seinerzeit auch mit verab- schiedet. Ich kann mich erinnern, dass die Zuschusskriterien auch Teil der Beschlussvorlage waren, aber wir stellen die gerne noch mal zur Verfügung und Sie können es auch gerne noch mal diskutieren, das ist ja kein Thema. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich wollte mich anschließen und noch mal sehr darum bitten, dass wir da auch mal eine Debatte im Kulturausschuss machen, gerade was eben Insolvenz angeht, was unter Insolvenz fällt, weil wir haben gerade die Erfahrung gemacht, dass viele kleinere Kultureinrichtungen da große Schwierigkeiten hatten, dass eben externe Gelder dann auf die Liquidität angerechnet wurden, was sie aber tatsächlich nicht sind. Die ändern nichts, damit kann man keine Gehälter oder Mieten bezahlen. Das an der Stelle wäre für uns noch mal sehr diskussionswürdig. Der Vorsitzende: Wir bezahlen aus externen Geldern viele Mieten und auch Personalkosten. Das müssten wir uns genau angucken, aber wir diskutieren es gerne noch mal, ist ja kein Thema, und dann kann man auch schauen, ob man da noch Anpassungen vornehmen muss. Genau, machen wir gerne. Antrag 81 (Seite 211): Dynamisierung der Zuschüsse für Personal und Mietkosten für den Kulturbereich (KAL/Die PARTEI, DIE LINKE.) Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Die Einleitung dazu, dass wir natürlich den Notfallfonds wei- terschieben wollen, das ist mir jetzt dankenswerterweise schon abgenommen worden, aber ich denke über diese düstere Situation hinaus, in der die Kultur sich ja aktuell noch befindet, weil wir eben auch nicht wissen, wann wieder so ein ganz ungestörter Publikum-, Kunst-, Kultur-Austausch zustande kommen kann. Es geht uns auch ganz dringend darum, eben das strukturelle Defizit, was die Kultur neben Corona zunehmend belastet, vor allem die Kultur- einrichtungen, da auch wirklich dezidiert in den Blick zu nehmen. Gehälter steigen, leider im Kulturbereich nicht genug, wie sie es sollten, genauso wie Mieten vor allem auch steigen, und das führte natürlich zu einer ganzen Reihe von Haushaltsanträgen, die wir jetzt heute hier auch abstimmen. Wir finden, das muss nicht sein, da sollte wie im Sozialbereich eben ein Dynamisierungsbudget vorgesehen werden, um bei Einrichtungen, wo es dann wirklich nur um die Bestandssicherung des Bestehenden geht, dieses strukturelle Defizit anzugehen, dass das eben einfach über die Verwaltung schon abgewickelt wird Dafür kann ich noch mal sehr wärmsten plädieren. Der Vorsitzende: Ich muss mich korrigieren, ich rufe gleichzeitig auch den Tagesordnungs- punkt 14 auf, den interfraktionellen Antrag von GRÜNE, SPD und LINKE, Beschlussvorlage Dynamisierung und so weiter, es geht ja um dasselbe Thema. Ich hatte hier nicht weit genug in meine Liste reingeschaut. Jetzt gehen wir einfach der Reihe nach. Stadtrat Frewer (GRÜNE): Wenn die Pandemie uns eins gezeigt hat, dann, dass die Teilhabe an Kultur wichtig ist, nicht zuletzt für das allgemeine Wohlbefinden. Ohne kulturelles Leben geht uns viel von unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt verloren, und Austausch findet nur noch eingeschränkt statt. Teilhabe an Kultur ist ein Mittel gegen die Isolation und für gutes, gemeinsames Miteinander. Deshalb ist positiv im Haushalt im Bereich Kultur zu be- merken, dass wir dabei auf eine Kürzung der institutionellen Förderung verzichten konnten. Wir begrüßen ausdrücklich den Vorschlag des Kulturamts, der der freien Kultur den Freiraum lässt, den sie braucht und der den Institutionen Planungs- und Finanzierungssicherheit ge- währleistet. Nichtsdestotrotz bedauern wir GRÜNEN sehr, dass im Kulturbereich dennoch gekürzt werden musste, gerade im Bereich Kinder- und Jugendkultur. Diese Kürzung können wir nicht mitgehen und unterstützen es deshalb, diese Kürzung zurückzunehmen. Wie es im Kulturausschuss im Juli vorbesprochen wurde, streben wir die Dynamisierung der kulturellen Förderung an. Vorbild hierfür ist, wie Frau Göttel das eben schon gesagt hat, der Sozialbe- reich. Die Dynamisierung ist deshalb so wichtig, damit die kulturellen Institutionen verläss- lich planen können und wir nicht ständig individuell im Haushalt über jeden einzelnen Posten reden müssen. Wir stimmen daher der Dynamisierung schon für den Doppelhaushalt 2022/23 zu. Die Pandemie ist noch nicht vorbei und solange dieser Zustand anhält, solange also die kulturellen Einrichtungen sozusagen mit angezogener Handbremse fahren müssen, solange wird auch der Notlagenfonds Kultur dringend gebraucht. Deshalb herzlichen Dank dafür, dass wir das so unkompliziert in das nächste Jahr übertragen können. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Grundsätzlich würden wir uns auch als CDU-Fraktion für die Kultur, ähnlich wie im sozialen Bereich hier, einheitlichere, vereinfachtere Standards wün- schen, die uns bei jeden Haushaltsberatungen die Frage um Zuschusserhöhung Ja oder Nein erleichtern, indem wir es verbindlich regeln könnten. Allerdings, und wir haben uns mit die- ser Frage ja nicht schon erst in diesem Haushalt beschäftigt, sondern auch in früheren De- batten häufig darüber nachgedacht und haben immer wieder feststellen müssen, dass eben die Kunst- und Kulturbereiche anders strukturiert sind als der soziale Bereich und wir das hier nicht eins zu eins miteinander vergleichen können. Uns war es dieses Jahr, auch wie letztes Jahr, angesichts der angespannten finanziellen Lage vor allem wichtig, hier den Be- stand zu erhalten und Karlsruhe weiterhin zu einer attraktiven Stadt zu machen, in der Kunst und Kultur sich ausleben können, in der die Menschen aber auch in Kunst und Kultur eine Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens weiterhin auch geboten wird. Wir können aber eben jetzt diese Anpassung, eine Dynamisierung, nicht mitgehen. Wie gesagt, wir müssten hier auch die Grundlagen dann in der Kultur im Einzelnen betrachten, und da müssten sich dann auch die Strukturen entsprechend ändern. Auch haben wir andere Zuschussträger in diesem Bereich, wie das Land in vielen Bereichen, und auch da müsste man ja dann Konsen- se finden. Daher werden wir das jetzt hier ablehnen. Stadträtin Ernemann (SPD): Uns ist bislang noch keine Kulturinstitution verloren gegangen, und es soll uns auch keine verloren gehen. Meine Fraktion steht uneingeschränkt hinter der Kulturszene in Karlsruhe, die, und das wurde ja von allen schon mehr oder weniger so darge- stellt, ein ganz wichtiger Faktor hier in Karlsruhe ist. Gerade in Krisenzeiten wird die Kultur mehr denn je herbeigesehnt. Jeden einzelnen Antrag, jeden Wunsch, jedes Begehren der kulturellen Institution können wir nachvollziehen, auf jeden Fall. Das ist uns ein Anliegen und wir haben ja den Antrag auf Dynamisierung der städtischen Zuschüsse für Trägerinnen der freien Kultur sogar mitinitiiert. Dennoch sehen wir aufgrund der Haushaltslage uns im Mo- ment nicht in der Lage, diesen Anträgen, selbst unseren eigenen Antrag weiter fort zu ver- fechten, weil eben die Antwort der Verwaltung uns sagt, unter den ganzen Anträgen, unter den ganzen Wünschen, steht eben, es liegt das Damoklesschwert der Haushaltsgenehmi- gungsfähigkeit, und die ist uns enorm wichtig. Ich bitte auch um Verständnis im Kulturbe- reich. Wir werden bei dem einen oder anderen Antrag schon zustimmen, nicht in ganzer Höhe, nicht vollumfänglich, aber im Großen und Ganzen müssen wir im Kulturbereich - insti- tutionell gehen wir sowieso nicht mit, keine Erhöhung im institutionellen Bereich - eben den Stand heute so beibehalten, und das werden wir auch weiterhin so machen, solange die Haushaltslage angespannt ist, und die wird sich mit Sicherheit in den nächsten Jahren bes- sern. Dann können wir durchaus in den einzelnen Bereichen, auch, was die Dynamisierung anbelangt und die einzelnen Zuschüsse für die Institution neu überdenken. Ich möchte aber noch mal erinnern, dass gerade meine Fraktion es war, die vor zwei Jahren im Haushalt eigentlich einen Meilenstein für die Kultur gesetzt hat. Damals stand die ganze Haushaltsrede oder unser Haushaltsansinnen unter dem Fokus Kultur und wir haben damals wirklich einen sehr kulturaffinen Haushalt durchgezogen, und das weiß die Kultur, glaube ich, im Nachhinein immer noch zu schätzen. Insofern muss man uns das nachsehen, dass wir also die derzeitige, angespannte Situation respektieren und akzeptieren und nur in einzelnen kleinen Schritten mitgehen können. Stadtrat Schnell (AfD): Ich finde, man muss hier zwei Dinge komplett unterscheiden. Das eine sind die Auswirkungen der Maßnahmen, die im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus getroffen wurden und die halt die Kultureinrichtungen stark getroffen haben. Hier haben wir diesen Nothilfefonds, der auch jetzt dieses Jahr wieder in Anspruch genommen werden kann, wenn es denn sein muss. Die Kriterien dort halte ich für sehr gut, und wir haben im Kulturbereich, obwohl hier Kürzungen von der Stadt dem Kulturbereich vorgegeben wurden, wir haben nicht an den institutionellen Förderungen rumgemacht, sondern die konstant ge- lassen. Und insoweit ist für die Kultureinrichtung hier durchaus eine Planbarkeit gegeben. Also, eine automatische Dynamisierung der Mittel, das lehnen wir ab, das darf da kein Au- tomatismus sein. Wenn wir feststellen, dass die eine oder andere Kultureinrichtung mit dem bisher gegebenen grundsätzlichen Zuschuss nicht mehr zurechtkommt, dann sollten wir nach wie vor im Einzelfall entscheiden, ob wir hier eine Erhöhung des institutionellen Zu- schusses für gerechtfertigt halten, aber so pauschal nicht. Deshalb werden wir diesem An- trag nicht zustimmen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Wir machen es ganz kurz. Wir werden auch diesem Antrag nicht zustimmen. Aber ich muss mein Lob an die Rede von Frau Ernemann geben - ich wollte schon sagen Doktor, weil dieser Vortrag uns sehr beeindruckt hat. Sie hat die Situation ge- nauso gesehen wie wir, und da ist auch nichts mehr hinzuzufügen. Der Vorsitzende: Vielen Dank, sollte es doch eine Mehrheit dafür geben, würde ich aber bit- ten, dass wir dann mit Ihnen im Kulturausschuss ein entsprechendes Konzept erstellen, weil wir hier, anders als im Sozialbereich, oft keine Koppelung der bisherigen Bezuschussung der Stadt mit irgendwelchen Personalstellen oder auch Mietkosten haben, sondern es war oft eine Art, ich sage mal Pauschalbetrag, den man für bestimmte Festivals oder für bestimmte Institutionen gegeben hat. Das ist im Sozialbereich anders. Deswegen können wir jetzt nicht da in so eine Art automatisierte Anpassung gehen, sondern Sie müssen sich noch mal über die Kriterien einig werden und auch das entsprechend miteinander verhandeln. Ich würde es dann eher als, ich sage mal Auftrag an die Verwaltung empfinden, dass wir mit Ihnen was gemeinsam entwickeln, falls Sie dem jetzt so zustimmen. Dann stelle ich das jetzt zur Abstimmung. Ich denke, ich kann die Ordnungsziffer 81 und die Beschlussvorlage in Ihren interfraktionellen Antrag zusammenpacken. Stadträtin Melchien (SPD): Entschuldigen Sie die kurze Unterbrechung. Ich wollte nur darum bitten, weil meine Fraktion ja klargestellt hat, dass sie jetzt der Dynamisierung noch nicht zustimmt, dass wir aber trotzdem prinzipiell hinter dieser Forderung stehen, und deswegen würden wir darum bitten, dass dennoch die Verwaltung natürlich, auch wenn jetzt die Mehrheit entscheidet, die Dynamisierung noch nicht durchzuführen, ein Konzept ausarbei- tet, wie denn diese Dynamisierung im Kulturbereich funktionieren kann, eben in der Abgren- zung zum Sozialen, dass wir nicht in zwei Jahren wieder dastehen und sagen, jetzt würden wir sie gerne haben, aber jetzt fehlt uns das Konzept. Der Vorsitzende: Können Sie uns das einfach noch mal als normalen Antrag oder so...? Sie fordern die Stadt auf, Ihnen eine erste Konzeptskizze zu machen, wie eine solche Dynamisie- rung aussehen könnte, und dann machen wir das auf einem ganz normalen formalen Weg, aber jetzt gucken wir erst mal, wie hier die Mehrheiten stehen. Ich stelle das jetzt zur Ab- stimmung und bitte Sie um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Dann stellen Sie den Antrag und im Kulturausschuss können Sie den dann fachlich beraten, und dann macht das Sinn. Antrag 82 (Seite 217): Promotionsstipendium zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte (DIE LINKE.) Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich will inhaltlich gar nicht begründen, das hatten wir genü- gend diskutiert. Wir haben es beantragt gehabt. Wir haben eigentlich auch von Ihnen die Zusage bei der letzten Diskussion, dass wir diese Stelle dafür nutzen können, das Stipendi- um. Das ist jetzt da angesichts der Antwort der Verwaltung irgendwie dann doch rausge- rutscht aus dem Haushalt. Vielleicht hatten wir das falsch wahrgenommen. Deshalb haben wir es jetzt hier noch mal beantragt explizit. Stadtrat Borner (GRÜNE): Dieses Anliegen der LINKEN ist eine Anregung zur weiteren, teil- weise stattgefundenen Aufarbeitung der Geschichte der Stadt. Das Antragsbegehren hilft dabei, den Kolonialismus und eventuell auch koloniale Sichtweisen zu überwinden. Letztend- lich kann dies aber nur ein Anstoß sein für eine viel tiefergehende Auseinandersetzung mit den Nachwirkungen des Kolonialismus wie Denkmustern, Darstellungen und Handlungen von, in Anführungszeichen, den anderen sein, denn eine Nichtaufarbeitung hilft nur rechts- extremen Parteien. Aus diesem Grund hoffe ich auf eine breite Mehrheit hier im Rat. Stadträtin Ernemann (SPD): Nicht, weil Herr Wenzel mir schon die Promotion zugeschrieben hat, spreche ich jetzt mich für dieses Promotionsstipendium aus, sondern, das ist einer der wenigen Anträge, die wir mitgehen. Das ist eine einmalige Investition, zieht sich über einen überschaubaren Zeitraum hinweg, und wir können dem Vorschlag bzw. dem Antrag der LIN- KEN, Promotionsstipendium zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte Karlsruhes, zustim- men. Stadtrat Høyem (FDP): Unsere kranke Kollegin Frau Böringer würde sagen, hier möchte ich eine präzise Unterscheidung machen. Die FDP-Fraktion ist dafür, ein solches Stipendium aus- zuschreiben, allerdings haben wir uns dafür ausgesprochen, dies in einer anderen Träger- schaft zu tun. Ob es über das KIT oder eine andere wissenschaftliche Einrichtung oder eine Kulturinstitution läuft, wäre dabei zweitrangig. Eine Ausschreibung und Realisierung durch die Stadt und auch Kosten dieser lehnen wir allerdings ab. Eine Verweisung in einen Aus- schuss, der sich mit einer externen Vergabe befasst, würden wir unterstützen. Darf ich in eigenem Namen eine Erfahrung hinzufügen? In der Zeit, wo ich Minister für Grönland war in der dänischen Regierung, war es klar, dass die Kolonialgeschichte für Grönland ein sehr, sehr großes Thema war. Ich war sogar der letzte Minister für Grönland und war oft betrachtet als ein Kolonieminister. Falls wir unsere Dokumente im Ministerium benutzt hätten, eine richti- ge Kolonialgeschichte zu schreiben, dann wäre das Misstrauen bestimmt beträchtlich. Also deshalb ist es in sich selber sehr gut, dass man nicht befangen ist in so einer Untersuchung. Das war nur meine persönliche Erfahrung. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt keine weiteren Wortbeiträge mehr. Ich möchte auf das, Herr Bimmerle, eingehen, was Sie gesagt haben. Ich hatte seinerzeit gedacht, dass wir ein dauer- haftes Promotionsstipendium haben, das wir immer wieder mit neuen Themen belegen. Das war aber nicht so, wir haben nur einmalig das gehabt. Insofern war das ein Fehler von mir, dass ich das falsch in Erinnerung hatte. Dann stelle ich jetzt diesen Antrag zur Abstimmung und bitte um Ihr Votumt. – Das ist eine Mehrheit dafür. Antrag 83, (Seite 220): Cantus Juvenum Karlsruhe e. V. (FDP) Ich möchte Ihnen an der Stelle noch mitteilen, dass ergänzend zur Stellungnahme der Ver- waltung wir jetzt auch auf das Begehr dieses Chores geantwortet haben als Stadt und in Aus- sicht stellen können, dass wir aus verschiedenen Fördertöpfen immer die Chance sehen, jährlich 15.000 Euro hinzuzuschießen. Das hat was mit speziellen Förderungen für Musik bei Jugendlichen zu tun. Das hat etwas für eine Förderung von Vereinen insgesamt zu tun. Es gibt noch einen dritten Fördertopf und da dauerhaft da die entsprechenden Rahmenbedin- gungen erfüllt sind, konnten wir sagen, dass wir das eben als sozusagen Dauerförderung auch in den nächsten Jahren anbieten können. Davon unabhängig ist jetzt noch das, was bei uns in der Stellungnahme steht, dass es auch noch Möglichkeiten gibt, hier aus Corona- Hilfsfonds eventuell noch zu agieren, wenn die Voraussetzungen stimmen. Das nur noch mal als Hintergrund. Das war jetzt ein Antrag der FDP. Stadtrat Høyem (FDP): Das ist selbstverständlich eine gute Information, die Sie jetzt gegeben haben, weil dieser Cantus Juvenum ist wirklich ein anerkennender Kinder- und Jugendchor und nicht nur hier regional, aber auch international spielt er eine wichtige Rolle in unserem Kulturleben in Karlsruhe und Umgebung. Das ist nicht nur Qualität, das ist auch eine soziale Integration, und wir wollen gerne eine Sicherheit für diesen Chor schaffen. Falls ich Sie rich- tig verstanden habe, haben Sie als Oberbürgermeister eine Zusage gegeben, dass 15.000 Euro vielleicht eine sichere Möglichkeit wäre, und falls ich das richtig verstanden habe, dann können wir unseren Antrag zurücknehmen, aber dann muss ich das von Ihrer Seite richtig verstehen. Der Vorsitzende: Ich habe keine Zusagen gegeben, die nicht fundiert auf schon bestehenden Förderprogrammen bestehen. Wir haben nur die Förderprogramme angeguckt, wir haben die Rahmenbedingungen angeguckt und können, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht ändern, zusagen, dass, wenn Sie die Förderprogramme nicht wegschaffen, dass wir dann eben auf diese 15.000 Euro pro Jahr kommen können. Jetzt haben Sie aber 30.000 Euro be- antragt, und der Chor selber wollte von uns eigentlich 65.000 Euro haben, das muss ich fai- rerweise auch dazu sagen, aber wir können aus den bestehenden Förderprogrammen nicht mehr zur Verfügung stellen und sehen als Stadt natürlich jetzt auch keine Chance, jetzt eine zusätzliche institutionelle Förderung hier in den Haushalt aufzunehmen. So ist das. Dann würden Sie das als erledigt betrachten? - Dann hat sich das erledigt. Antrag 84 (Seite 220): Tiyatro Diyalog, eine Zuschusserhöhung (KAL/Die PARTEI) Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Das Tiyatro Diyalog hat innerhalb Karlsruhes ein Alleinstel- lungsmerkmal als interkulturelles Theater. Die künstlerische und die pädagogische Arbeit des Tiyatros ist auf zwei Säulen aufgebaut, einmal die Planung, die Organisation, Durchführung Inszenierung und professionelle Theaterproduktion und zum anderen eben theaterpädago- gische Projekte mit einem mehrsprachigen Repertoire und einem Schwerpunkt auf interkul- turelle Kinderstücke. Es finanziert sich dabei viel über eigentliche Projekte, die sie neben der Theaterarbeit auch noch irgendwie stemmen müssen. Mit diesen beantragten Mitteln wol- len wir im Grunde das Tiyatro in die Lage versetzen, hier noch effektiver Projekte zu bean- tragen, indem sich hier eine zusätzliche Person um diese Akquise kümmern kann. Falls Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit im Grunde nach schätzen, stünden wir aber auch einer geringeren Summe gegenüber, falls Sie hier entsprechende Signale geben. Uns ist es vor allem wichtig, ein Signal der Wertschätzung an die Arbeit des Tiyatro Diyalog zu geben. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Mein Redebeitrag umfasst dann im Folgenden auch die Ord- nungsziffern 85 und 86. Ich möchte die in einer Rede abhandeln. Was Tiyatro Diyalog leistet, das kennen wir, das schätzen wir. Es ist wunderbar, richtet sich an Kinder, Jugendliche, ver- einbart Kultur, interkulturelles Miteinander und auch Integration, also sehr wichtige Aspek- te, die unsere Wertschätzung verdienen. Insgesamt tut es uns besonders weh, dass wir ge- rade auch im Kulturbereich, wo in vielen Bereichen auch wir als CDU-Fraktion bei einem soli- den Haushalt, bei einer stabilen Haushaltslage, Zuschusserhöhungen gefordert hätten, das dieses Mal nicht tun können, weil wir uns auch im Sinne des nachhaltigen Haushaltes ver- pflichtet sehen. Und einzelne herauszugreifen, das wäre unfair und nicht vermittelbar. Uns ist es besonders daran gelegen, auch im Folgenden, wenn Zuschusserhöhungen im Kulturbe- reich gefordert sind, den Bestand zu sichern, zu erhalten und zu hoffen, auch mit anderen Töpfen, die durchaus gegeben sind. Gerade im Bereich Interkulturellem haben wir auch aus dem Migrationsbereich den Integrationsfonds, aus denen Mittel beantragt werden können und die wir in der Regel auch im Migrationsbeirat oder auch im Kulturausschuss dann bewil- ligen, sodass es für einzelne Projekte der verschiedenen Träger, die aufgeführt sind, durch- aus auch noch Mittel aus anderen Bereichen gibt. Und dann gibt es zusätzlich natürlich noch den Corona-Hilfstopf, den wir auch ausweiten wollen, auch auf 2022, wenn Mittel vorhan- den sind, nicht abgerufen werden, so, wie im vergangenen Jahr. Insofern sehen wir, dass sich in der Kultur die Breite und auch die Qualität erhalten kann, ohne dass wir jetzt noch einzelne Zuschusserhöhungen geben, die wir leider aufgrund der Haushaltslage nicht erteilen können. Was SAU e. V. und Alte Hackerei anbetrifft, möchte ich sagen, SAU e. V. haben wir unter- stützt, unterstützen wir auch im Rahmen der Corona-Notlage. Die Alte Hackerei ist aber ein Gewerbebetrieb. Da würden wir eine Ungleichbehandlung sehen gegenüber anderen Ge- werbebetrieben, in denen auch kulturelle Veranstaltungen stattfinden. Hier ist aber in der Notlage auch aus den Wirtschaftsbereichen entsprechende Hilfe möglich. Insofern lehnen wir dann die Anträge im Folgenden ab. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich wollte eigentlich zum Nächsten reden, aber ich kann das natürlich auch jetzt schon machen. Stichwort Sicherheit war ganz gut von einem der Vorred- ner. Das ist für uns in diesem Haushalt auch ein ganz zentrales Anliegen, dass wir Kulturein- richtungen erhalten, die wir bisher haben. Dazu gehört natürlich auch, dass wir das ganze Thema, da kommt der nächste Tagesordnungspunkt, Zuschuss für die Schularbeit der Thea- ter ganz essenziell halten, gerade die kleineren Theater. Für die ist das ein wichtiger Budget- posten, den wir nicht gekürzt sehen wollen. Bezüglich SAU e. V. möchte ich noch anmerken, dass ich das schwierig finde, dass wir nach fast zwei Jahren Pandemie und dieser ganzen Thematik offener Stundungsbeträge immer noch aus einem Haushalt rausgehen mit einer Unsicherheit für diese Einrichtungen. Das betrifft natürlich auch die Theater an der anderen Sache und das, obwohl wir eigentlich fraktionsübergreifende Zusagen hatten. Ich finde es einfach wichtig, dass hier Planungssicherheit geschaffen wird. Stadtrat Høyem (FDP): Habe ich das richtig verstanden, dass OZ 86 jetzt auch aufgerufen ist? Der Vorsitzende: Nein, wir sind noch bei 84. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Wir werden den Antrag leider auch ablehnen, weil wir die Zu- schusserhöhung nicht gegeben sehen. Viele haben im Vorfeld schon richtig argumentiert. Einzelne rauszupicken sehe ich nicht gerechtfertigt. Ich äußere mich jetzt auch gleich zu 85. Da werden wir zustimmen, weil wir gerade die Arbeit von Kinder- und Jugendtheater als be- sonders wichtig ansehen. Der Vorsitzende: Es geht gerade so ein bisschen sammlungsmäßig unterschiedlich unter- wegs. Wir kriegen es aber hin. Ich stelle jetzt erst mal Antrag Nr. 84 zur Abstimmung, das ist das Tiyatro Diyalog, und bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Antrag 85 (Seite 228): Keine Kürzungen des Budgets für Kinder- und Jugendtheater (KAL/Die PARTEI) Da haben die Antragsteller schon dazu gesprochen, wenn ich das richtig verstanden habe, oder noch nicht? Doch, schon gesprochen, genau, so habe ich es ja verstanden, andere auch schon. Gibt es noch Fraktionen, die dazu noch reden wollen? Dann können wir auch darüber jetzt abstimmen, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Ich darf für die Seite 220 noch auf die Veränderungsliste hinweisen. Hier haben wir den Mit- telansatz für die institutionelle Förderung für sonstige Musikinstitutionen und auch auf derselben Seite für sonstige Ensembles noch summenneutral entsprechend angepasst. Auf der Seite 221 die Anpassung des Mittelansatzes für die Projektförderung Musik vorge- nommen. Auch das ist am Ende aber summenneutral. Das heißt, wir haben es im Grunde nur noch mal anders sortiert zwischen den drei Positionen. Antrag 86 (Seite 228): Sicherung des Erhalts von SAU e. V. und der Alten Hackerei (DIE LIN- KE., KAL/Die PARTEI) Hier will ich noch mal deutlich machen, weil Verschiedene von Ihnen schon dazu gesprochen haben, dass wir es hier mit einer Konstruktion haben, die von den Vergaberichtlinien unseres Corona-Fonds nicht erfasst wird und ich Ihnen auch dringend raten würde, es dabei zu belas- sen, weil man sonst nämlich alle anderen möglichen Institutionen einlädt, auf dasselbe Mo- dell umzuschwenken, und dann werden wir unseres Lebens nicht mehr froh. Gleichzeitig sehe ich eine große Mehrheit, und das deckt sich auch mit der Verwaltungsmeinung, dass wir natürlich die Alte Hackerei unbedingt erhalten wollen. Wir müssen aber manchmal auch die Geduld aufbringen, abzuwarten, inwieweit aus Bundes- oder anderen Rettungsschirmen die entsprechenden Beträge dann fließen. Sie wissen ja, wie lange sich das alles verzögert hat, und da sind dann, glaube ich, auch im April oder Mai Beträge geflossen. Es gibt jetzt Verhandlungen zwischen der Fächer GmbH als Vermieter und der Alten Hackerei als Miete- rin. Da werden Sie dann im Aufsichtsrat damit konfrontiert werden, wenn dort Mieten erlas- sen werden, dass Sie es quasi als Gewinnverlust dann entsprechend mittragen, sodass es auch hier einen Weg gibt, wie man den Wunsch des Gemeinderats, dass wir das absichern, erhalten. Das Ziel, dass wir sie erhalten, sage ich Ihnen zu. Um welche Beträge es geht und wann es dann bei Ihnen in den Aufsichtsrat kommt, das müssen wir einfach mit Ihnen dann so entwickeln. Wenn am Ende die SAU e.V. und Alte Hackerei merken, dass ihre Konzeption immer aus ver- schiedenen Rettungsschirmen rausfällt, dann müsste man sich vielleicht Gedanken machen, ob man die Konstruktion ändert, denn es kann immer wieder mal zu solchen Einbrüchen kommen, warum auch immer, und dann ist es einfach schwierig, weil sich diese Konstruktion offensichtlich dann an der Stelle als nicht so förderfähig erweist, wie das vielleicht bei ande- ren Konstruktionen ist. Das aber noch mal als definitive Zusage. Wir werden alles unterneh- men, dass die Alte Hackerei dort bleibt, aber wir können jetzt nicht einfach ungeprüft und ohne entsprechenden Bezug zu Rettungsschirmen noch Geld auf den Tisch legen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich nehme also diese Botschaft von Ihnen, von Frau Luczak-Schwarz und letztendlich, denke ich, auch vom Kulturbürgermeister, sehr positiv zur Kenntnis. Ich möchte nur eins noch zu bedenken geben oder in Erinnerung rufen, dass viele Bundes- und Landeszuschüsse oft eben nur sozusagen projektbezogen gegeben werden, also für Veranstaltungen und so weiter und eben nicht für ein Stück weit der laufenden Kosten. Das ist natürlich auch eine Schwierigkeit der Bundestöpfe, auf die wir natürlich als Stadt, als Kommune, keinen Einfluss haben, aber dass man das einfach noch mal mitberücksichtigt. Viele haben Dinge beantragt, haben Geld bekommen, mussten es aber dann immer nur ganz projektbezogen auch wieder ausgeben. Der Vorsitzende: Dann ist für mich die Frage, ob wir damit an die Ordnungsziffer 86 einen Haken dranmachen können. Stadträtin Ernemann (SPD): Wir trauen Ihnen und wir vertrauen Ihnen. Was wir aber wollen, ist, dass endlich mal ein Knopf an diese ganze Sache gemacht wird. Diese Institutionen Alte Hackerei, SAU e.V., die werden zerrieben in verschiedenen Ausschüssen, Wirtschaftsförde- rungsausschuss, Kulturausschuss, Fächer GmbH, und die letzte Bemerkung von Ihnen, dass man vielleicht unter Umständen das Konstrukt überlegen muss und ändern muss, der hat mich jetzt ein bisschen wachgerüttelt. Vielleicht sollte man da in der Tat von der Seite an die Sache herangehen, denn es zieht sich jetzt schon viel zu lange und das zermürbt uns nicht nur, die wir dauernd mit dem Thema konfrontiert werden, sondern, es zermürbt genauso auch den Herrn Bundschuh und den Herrn Heinzmann von den Institutionen. Wir möchten schon bitten, es stehen, glaube ich, Gespräche mit der Fächer GmbH aus, dass endlich eine Lösung gefunden wird. Stadtrat Frewer (GRÜNE): Ich kann mich den Worten der Frau Ernemann nur anschließen. Es ist dringend nötig, dass die beiden Institutionen, Alte Hackerei und SAU e.V., einfach eine vernünftige Kooperation finden, sodass wir nicht immer wechselseitig, mal im Kulturaus- schuss, mal im Wirtschaftsförderungsausschuss, drüber reden müssen. Das ist das eine, und das andere ist, weswegen wir diesem Antrag nicht zustimmen werden, hier wird, wie Sie es eben schon ausführten, der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Es sollte die Fächer GmbH erst einmal schauen, ob Mietstundungen zur Debatte stehen und wenn ja, in welcher Höhe und erst dann sollte sich der Gemeinderat damit beschäftigen, entweder direkt oder indirekt. Der Vorsitzende: Ich will das noch mal auseinanderklamüsern. Dass wir es auch in so vielen Ausschüssen besprechen, hat auch oft was damit zu tun, dass wir offensichtlich zum Teil nicht vermitteln können, dass diese Konstruktion einfach nicht alle Arten der Kulturförde- rung ermöglicht. Wenn ich am Ende einer Gastronomie ihren Defizit ausgleichen soll, bloß, weil in dieser Gastronomie auch noch Kultur stattfindet, dann wäre das die Einladung an alle Gastronomen, jeden Abend in eine Ecke einen Gitarrenspieler zu stellen, und wenn die Ein- nahmen nicht kommen, dann kommen sie zu uns und sagen, das war eine Kulturveranstal- tung. Ich sage das mal so platt. Da kann man im Kulturausschuss Stunden diskutieren, es passt an die Stelle einfach nicht rein, und deswegen ist die einzige Chance, die es für die Alte Hackerei an der Stelle gibt, dass wir am Mietschulden erlassen, wenn es vorher nicht aus- reicht, diese Mietdefizite über irgendwelche Bundes- oder sonstigen Rettungsschirme zu kriegen. Das wird dann gegebenenfalls, nicht gegebenenfalls, sondern das muss man jetzt abschließend miteinander verhandeln, und dann kommt es in den Aufsichtsrat der Fächer, denn da müssen am Ende diese Defizite dann ausgeglichen werden. Unabhängig davon habe ich angeregt, dass sich die Alte Hackerei und SAU e.V. mal Gedanken machen, ob dieses Mo- dell, was sie fahren, was in guten Zeiten super ist, denn das Risiko liegt beim Gastronomen, aber gleichzeitig natürlich auch die Einnahmemöglichkeit. Wenn der Laden brummt, ist es natürlich super. Wenn aber dann aus irgendwelchen Gründen so Dinge passieren wie jetzt bei Corona, dann ist genau das wieder ein Problem, weil man dann in diese Kulturförderret- tungsschirme nicht kommen kann. Deswegen müssen sich der Betreiber und dieser Verein an einen Tisch setzen und die Risiken abwägen, sie haben jetzt ein paar Jahre Erfahrung, und dann überlegen, ob nicht eine andere Konstruktion am Ende risikostabiler ist oder bei der Konstruktion bleiben. Aber dass wir hier so oft damit zu tun haben, hat eben immer auch damit zu tun, dass es auch aus der Öffentlichkeit die Erwartung gibt, es ist eine Kultureinrich- tung, deswegen müsst ihr doch mal endlich das ausgleichen, und so einfach ist es aber an der Stelle eben nicht, weil es faktisch erst mal keine Kultureinrichtung ist, so, wie sie organi- siert sind, das ist halt so. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Auf Ihre letzten Worte noch kurz eingehend. Also, wir wissen das, also wir, die Leute, sagen wir mal, die Stadträtinnen und Stadträte hier, die sehr engen Kontakt haben zu Herrn Bundschuh und dem Vorstand von SAU e.V. die erkennen die Schwierigkeit und sind im Grunde genommen dran. Also, sie verschließen da nicht die Augen oder kümmern sich nicht darum. Die sind dran, da eine Form jetzt zu finden. Das Problem ist eben diese 35.000 Euro von 2020. In 2021 bezahlen sie ihre Miete. Letztendlich müsste auch, das sage ich jetzt auch als Aufsichtsratsmitglied der Fächer GmbH, vielleicht von Ihnen, Frau Erste Bürgermeisterin, auch noch mal ein Signal kommen. Also, wir hören immer - Sie müss- ten mir widersprechen, Frau Weber, wenn ich das jetzt falsch sage - aus der Fächer GmbH, wir brauchen ein Signal vom Finanzdezernat, wie wir jetzt damit umgehen. Wir sollten jetzt wirklich irgendwie gucken, und das haben mehrere Personen jetzt hier auch schon genannt, dass man zu Potte kommt und weiß, wo man dran ist mit dieser ausstehenden Miete von 2020. Wie gesagt, jetzt in 2021 sind sie auf dem Laufenden und können auch alles bezahlen und haben da keine Mietschulden mehr, geschweige denn Forderungen an die Stadt und den Gemeinderat. Der Vorsitzende: Wir würden noch mal mit einer gewissen drängenden Art versuchen, dass die das miteinander jetzt geklärt kriegen und in dieser Weise auch dann Signale geben. Ich will Ihnen hier nicht zusagen, dass dann am Ende die 35.000 Euro komplett erlassen werden können, aber letztlich haben Sie das auch im Aufsichtsrat ein Stück weit ja selbst mit in der Hand. Dann können wir doch so verbleiben. Ich denke, die Garantie ist ja ein Stück weit aus- gesprochen und damit erst mal das Schlimmste abgewendet. Ich rufe jetzt auf den TOP 8, Beschlussvorlage VHS Karlsruhe, Aufhebung des Sperrver- merks über den Mietzuschuss von 700.000 Euro. Das betrifft noch das Haushaltsjahr 2021, ist im Hauptausschuss am 30. November vorberaten worden, und weil es ja dieselbe Thema- tik ist, würde ich auch noch mal die Ordnungsziffer 87 aufrufen, ein Antrag der SPD, den Sperrvermerk zu streichen bei der Miete für die VHS. Das betrifft aber den Doppelhaushalt 22/23, hat aber auch was mit Miete zu tun. Da wäre unsere Bitte, dass wir den Sperrvermerk drin lassen, um weiter hier eine gewisse Dringlichkeit der Konsolidierungsbemühung bei der Volkshochschule aufrechtzuerhalten, haben Sie sicherlich unserer Stellungnahme auch ent- nommen. Für die Antragstellerin der Ordnungsziffer würde ich jetzt erst mal Frau Stadträtin Melchien aufrufen, und dann machen wir die übliche Reihenfolge. Stadträtin Melchien (SPD): Wir fordern keine erhöhte Förderung. Wir wollen keine Mehr- ausgaben. Wir bitten Sie lediglich, den Sperrvermerk für den Haushalt 22/23 zu streichen. Ich denke, die Beschlussvorlage spricht für sich, die Volkshochschule hat ihre Hausaufgaben mehr als erledigt. Die Finanzbürgermeisterin ist, zumindest steht es in ihrer Stellungnahme, zufrieden und bittet uns, den Sperrvermerk aufzuheben. Von daher verstehe ich ihr Kopf- schütteln eher als Unterstützung. Die Volkshochschule ist unverzichtbar, leistet wahnsinnig viel wertvolle Bildungsarbeit. Ich könnte viel dazu erzählen, werde ich nicht machen. Wir alle wissen um die Bedeutung der Volkshochschule. Jetzt hat die Stadtverwaltung von sich aus einen extra Mietzuschuss aus- gewiesen von 700.000 Euro. Im Haushalt 2021 war dafür dieser Sperrvermerk vorgesehen, der dann auch einen umfassenden Prozess zur nachhaltigen Ergebnisverbesserung nach sich gezogen hat. Wir haben externe Unterstützung an dieser Stelle, und wir können heute fest- stellen, die Verwaltung stellt es mit mir fest, die Bedingungen sind gelegt, der Sperrvermerk kann aufgehoben werden. Ich glaube, der Druck ist bei allen angekommen. Es ist klar, dass, und das ist auch ein Ergebnis dieses Konsolidierungsprozesses, eine Unterstützung für die Volkshochschule über das bisherige Maß hinaus ist notwendig und der Mietzuschuss defini- tiv. Gerade ist auch Herr Bürgermeister Käuflein als Vorsitzender der Mitgliederversammlung von der Volkshochschule ja schon ganz enthusiastisch hier mit dabei. Gerade Sie steuern ja sehr eng diesen Prozess der Ergebnisverbesserung. Wir begleiten ihn selbstverständlich. Von daher sieht meine Fraktion, dass ein erneuter Sperrvermerk nicht notwendig ist. Selbstver- ständlich ist der Volkshochschule bewusst, was sie leisten muss, aber dieser Mietzuschuss, der muss auch einfach uns bewusst sein, dass wir diesen leisten müssen, und deswegen set- zen wir hier mit einem Sperrvermerk ein falsches Signal. Ich muss Sie leider ein kleines Stück weit korrigieren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister. In Ihrer Stellungnahme sagen Sie selbst, ja, der von Ihnen im Haushalt vorgesehene Sperrvermerk für 22 scheint auch Ihnen nicht mehr sinnvoll zu sein. Jetzt bitte ich Sie nur noch, auch 23 zu akzeptieren, dass wir doch hier auf den Sperrvermerk verzichten können. Wenn es nach uns geht, würden wir Sie alle bitten, dass wir tatsächlich gemeinschaftlich der Volkshochschule das Signal senden, dass Sie den Gemeinderat an ihrer Seite hat, in ihrem Bemühen selbstverständlich sich zu konsolidie- ren, das steht außer Frage, und deswegen bitten wir hier ein Stück weit auch, Grundvertrau- en der Volkshochschule entgegenzubringen und heute den Sperrvermerk, liebe Kolleginnen und Kollegen, aufzuheben. Der Vorsitzende: Sie haben mich in der Tat richtig korrigiert. Für 22 könnten wir uns als Ver- waltung sehr wohl vorstellen, den Sperrvermerk aufzuheben. Wir plädieren aber, ich hatte es ja schon gesagt, bei 23 darauf ihn zu belassen, weil es hier dann sozusagen um die nächs- te Konsolidierungsstufe gehen muss, und da halten wir es für sinnvoll, dass hier noch ein Stück weit der Sperrvermerk verankert bleibt. Das war sozusagen der Kompromiss zwischen dem Zutrauen und dem gesunden Misstrauen, das wir an der Stelle gefunden haben für die Zukunft. Stadträtin Großmann (GRÜNE): Ich möchte das, was die Kollegin Frau Melchien hier geäu- ßert hat, unterstreichen. Die Volkshochschule Karlsruhe ist so eine wichtige und beliebte Institution. Sie muss uns einfach erhalten bleiben, und deshalb stimmen wir auch heute für die Aufhebung des Sperrvermerks für 21 und die Streichung für 22 und 23, weil wir diese Streichung für elementar für die weiter erfolgreiche Arbeit unserer VHS ansehen. Die siche- ren Arbeitsplätze für die Mitarbeiter*innen der VHS müssen erhalten bleiben. Es besteht schon jetzt durch Corona die Gefahr, dass hervorragende Dozent*innen und Mitarbei- ter*innen abwandern und dann unwiederbringlich verloren gehen. Es ist den Mitarbei- ter*innen mit einem herausfordernden Prozess gelungen, die Voraussetzung für die Aufhe- bung des Sperrvermerks zu schaffen. Dies hat auch die detaillierte Geschäftsprozessanalyse bestätigt. Die Stadt hat Einsparungen gefordert und mit vereinten Kräften hat die Führung der Volkshochschule und haben die Mitarbeiter*innen gezeigt, dass sie in dieser Ausnahme- situation Gelder einsparen können und trotzdem die Qualität der Arbeit beibehalten. Des- halb ist es uns so wichtig, dass die Sperrvermerke gestrichen bzw. aufgehoben werden. Stadtrat Müller (CDU): Ich mache es kurz, für die Vorlage zu dem Sperrvermerk für 2021, da folgen wir selbstverständlich der Vorlage der Verwaltung und stimmen dem zu. In Hinblick auf die Sperrvermerke für 2022 und 2023 verstehe ich das Kopfschütteln etwas anders da seitens der Frau Ersten Bürgermeisterin, nämlich schon als Unterstützung, aber eben nur für das Haushaltsjahr 2022, als Unterstützung, den Sperrvermerk hier aufzuheben, und da schließe ich mich letztendlich auch an den Ausführungen des Herrn Oberbürgermeisters an. Denn es ist so klar, hat die VHS mit ihrem Zwölf-Punkte-Programm einen Konsolidierungs- prozess eingeleitet, da auch schon erste, ich sage einfach mal Eckpfeiler zu Einsparungen setzen können, aber ich glaube, mit dem Sperrvermerk für 2023 wollen wir aber auch mit einem gewissen Blick auf die Gesamtkonsolidierung der VHS schon begleitend draufhalten und draufnehmen. Deswegen halte ich es dann schon ein Stück weit, ich möchte es vielleicht nicht ganz so scharf ausdrücken wie der Herr Oberbürgermeister, aber schon ein Stück weit für erforderlich, dass wir hier über einen Sperrvermerk für das Haushaltsjahr 2023 weiterhin unseren Blick auf die VHS halten und Sie bei Ihrem Gesamtkonsolidierungsprozess dann auch begleiten. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): In die gleiche Richtung wie mein Kollege Müller möchte ich auch gehen. Ich halte es für richtig, dass wir den TOP 8 unterstützen, was den Sperrvermerk 2021 geht. Den Antrag der SPD hinsichtlich 2022 könnten wir auch mittragen, aber aus meiner Erfahrung aus der Wirtschaft halte ich es für gut - in Anführungsstrichen, Endstrichen -, ein bisschen Druck aufrechtzuerhalten. Wenn man den Antrag entsprechend ändern könnte, hätten wir kein Problem, aber ich finde die Richtung, 2023 zu erhalten, auch für richtig. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch uns haben Sie überzeugt, Herr Oberbürgermeister, Strei- chen für 2021 und 2022, aber noch nicht für 2023. Der Vorsitzende: Ich möchte Ihren Ausführungen, Frau Stadträtin Großmann, insofern ent- gegnen, Sie haben gesagt, wir wollen gute Dozent*innen halten, wir wollen diese Arbeits- plätze nicht gefährden. All das hat nichts mit dem Sperrvermerk zu tun. Der Sperrvermerk ist nur, dass quasi das Konsolidierungskonzept noch mal mit uns geklärt wird und dass wir dann Ihnen es auch noch mal vorlegen. Das heißt, eigentlich wird dann die Verantwortlichkeit da- für noch auf breitere Schultern gestellt, als wenn die Volkshochschule da alleine werkelt und man dann am Ende feststellt, es hat vielleicht doch nicht ganz gereicht. Insofern glaube ich nicht, dass die von Ihnen ausgesprochenen Befürchtungen mit dem Sperrvermerk wirklich was zu tun haben. Ich bin sicher, die Mitarbeiter wissen gar nichts von einem Sperrvermerk, und es wäre aber gerade auch eine Chance für Sie, in die Lösung dieser Situation und in die Konsolidierung auch nicht nur Einblick zu bekommen und auch nicht nur den Druck aufrecht- zuerhalten, sondern vor allem auch in die Mitverantwortung zu gehen, und das halte ich gerade bei so einer wichtigen Institution am Ende eher für einen Vorteil als für einen Nach- teil. Gut, damit kommt die Beschlussvorlage unter TOP 8 unserer alten Gemeinderatstagesord- nung jetzt zur Abstimmung. Es geht jetzt um die Aufhebung des Sperrvermerks für das Jahr 2021, und zunächst erst mal um nichts mehr. Und da bitte ich Sie jetzt um Ihr Votum. – Das ist einstimmige Zustimmung. Das ist, glaube ich, auch noch mal eine schöne Anerkennung für den Konsolidierungskurs, den die Volkshochschule da vorgenommen hat. Antrag 87 (Seite 223): VHS Miete – Sperrvermerk streichen (SPD) Es geht jetzt nur noch um den Sperrvermerk für 2023. Für 22 heben wir ihn ja auf. Und hier bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist doch eine große Mehrheit. Damit ist auch der Sperrvermerk für 23 aufgehoben. Ich würde dennoch bitten, dass wir mit der Volkshoch- schule vereinbaren, dass Sie Ihr Konsolidierungskonzept dann auch noch mal vorstellen, ge- gebenenfalls auch im Hauptausschuss, weil es ja hier um Geld und solche Geschichten geht. Antrag 88 (Seite 226): Ausstellungsvergütung für bildende Künstler*innen. (DIE LINKE.) Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Mich freut natürlich, dass die städtische Förderrichtlinien und auch Unkosten, die aus einer Ausstellungserarbeitung entstehen wie Reisekosten mitberück- sichtigt und es auch einige städtische Einrichtungen bereits eine Vergütung vorsehen. Nichtsdestotrotz soll die ja für alle Einrichtungen gelten, dass geleistete Arbeit auch bezahlt wird. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Entschuldigung, ich habe es nicht genau verstanden, ist der Antrag erledigt? Der Vorsitzende: Nein, sie hat ihn weiter aufrechterhalten. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Dann äußere ich mich dazu. Ich kann mich noch gut erinnern, als wir das letzte Mal hier im Gemeinderat, es war auch hier, darüber diskutieren haben, aufgrund des Antrags der Fraktion LINKE. Und ich begrüße es durchaus, auch für meine Frak- tion, dass das Anliegen weiter hier zur Debatte gestellt wird. Wir können aber dem Antrag heute so nicht zustimmen, erst recht nicht für die Summen. Die Summen sind ja unmittelbar hier auch vom BBK, also vom Bundesverband Bildender Künstler, so gefordert worden. Die sind sehr hoch, die gibt es nirgendwo in dem Umfang, auch nicht in den Bundesländern, in denen schon eine Ausstellungsvergütung eingeführt wurde. Von daher ist das sicher auch in absehbarer Zeit in der Form nicht zu erreichen, aber das Anliegen muss uns schon als Stadt, als Kultureinrichtung, als Kulturausschuss weiter beschäftigen, denn es ist in der Tat so, dass im Bereich der Kunst, wenn ich in das Theater gehe, dann werden die Schauspieler*innen bezahlt für ihre künstlerische Leistung. Wenn ich in ein Konzert gehe, werden die Musi- ker*innen bezahlt für ihre künstlerische Leistung, wenn ich aber eine Ausstellung gehe, dann erhalten die Künstlerinnen nichts dafür, dass sie ihre Werke präsentieren und uns anzure- gen, uns mit Kunst auseinanderzusetzten. Da ist tatsächlich ein Missverhältnis, und darunter leiden natürlich auch die bildenden Künstlerinnen und Künstler sehr. Deshalb ist es jetzt eine Entwicklung, das ist Neuland, das betreten wird, für uns noch ungewohnt, aber wir müssen uns auf den Weg machen. Es ist so, dass aufgrund des Antrags der LINKEN schon in der städtischen Galerie hier auch zugesagt wurde, dass man das etwas stärker berücksichtigen möchte. Der Badische Kunst- verein hat zugesagt, dass er hier auch Ausstellungsvergütung auch im angemessenen Um- fang, die er sich leisten kann, gewähren wird, und auch die Staatliche Kunsthalle. Das heißt, es ist ein Thema, das wichtig ist, und die bildenden Künstler*innen stehen hier momentan einfach in dem Bereich noch auf der Verlierer*innenseite. Und deshalb sage ich, möchte ich ausdrücklich auch würdigen, dass wir uns weiter damit beschäftigen, aber wir können halt dem Antrag so nicht zustimmen und werden auch schauen, wie wir uns im Kulturausschuss, in dem Kulturbereich weiter mit dem Thema intensiv beschäftigen. Auch aus Haushaltsgrün- den können wir hier momentan auch einfach nicht dem Antrag zustimmen. Stadträtin Ernemann (SPD): Ich gebe meiner Vorrednerin Recht in jedem Punkt. Wir stehen hinter dem Antrag. Wir stehen auch im Wort bei den einzelnen Verbänden, vor allem beim BBK. Wir haben ja viele Gespräche geführt, und wir werden das also weiterhin verfolgen, aber was ganz wichtig ist, das ist hier eine Sache, die muss auf Bundesebene auch mal ent- schieden werden, und da appelliere ich jetzt auch an meinen noch heute Fraktionsvorsitzen- den und zukünftigen Bundestagsabgeordneten, da in Berlin mal einzuwirken, ich weiß gar nicht, ich habe gerade mal gegoogelt, ich finde gar kein Ministeramt für Kultur, dass man da mal einwirkt und da eine Regelung findet, die es dann uns letztlich hier in der Stadt oder im Stadtrat leichter macht, eine Entscheidung zu treffen. Der Vorsitzende: Die von Ihnen gesuchte Ministerin heißt Claudia Roth. Doch, Frau Roth wird Nachfolgerin von Frau Grütters, doch, seit Wochen angekündigt. Gut, aber jetzt sind wir noch hier. Stadtrat Schnell (AfD): Ich meine, die Kulturstabsministerin mit einem einsemestrigen Studi- um der Theaterwissenschaft ist bestimmt prädestiniert für diese Thematik. Ich erinnere mich, wie Frau Rastätter, an die Debatte, die wir hier schon geführt haben, und ich konnte damals solchen Zuschüssen nichts abgewinnen und kann das bis heute nicht und da steht auch meine Fraktion hinter mir, zudem sich mittlerweile geändert hat, dass eben Staatliche Kunsthalle und die beiden anderen Organisationen solche Dinge mittlerweile machen. Des- halb von uns ein klares Nein zu diesem Antrag. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Auch ich muss das ein bisschen differenziert betrachten. Wir haben das auch in der Kunstkommission schon diskutiert. Letztendlich sind das, was die Künstler ersetzt haben wollen, Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen, also die Zeit, die sie da auf der Ausstellung verbringen, dass sie ihre Werke dort zeigen, aber warum ma- chen sie das denn, weil sie berühmter werden wollen und weil sie auch wollen, dass jemand das kauft. Das ist der Zweck der Ausstellung, und ich habe Verständnis dafür, wenn man sagt, okay, man macht es mietfrei, sie müssen keine Miete zahlen für die städtischen Institu- tionen, aber da sie natürlich ihre Zeit oder, wenn sie jetzt einen Transporter mieten müssen, dass sie das von uns vergütet haben wollen, da tun wir uns sehr, sehr schwer damit. Deswe- gen würden wir diesen Antrag heute ablehnen. Ich möchte mal so ein bisschen einen Ver- gleich ziehen. Wir haben sehr, sehr viele Straßenmusikanten in der Stadt, das ist ja auch eine Form von Kunst. Das wäre genauso, wenn wir denen die Anreise her nach Karlsruhe bezah- len. Also, da wird auch wahrscheinlich jeder den Kopf schütteln. Der Vorsitzende: Na ja, wenn wir den Straßenmusiker beauftragen würden und der einen Vertrag kriegt, würde er da schon gucken, dass er das wiederkriegt. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Auch meine Fraktion hat die Thematik differenziert be- trachtet. Wir kommen allerdings zu einer anderen Schlussfolgerung als die Freien Wähler. Wir denken, dass es ein richtiger Antrag ist und werden darum diesem Antrag heute zu- stimmen. Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle Wortmeldungen. Dann kommen wir in die Abstim- mung über die Ordnungsziffer 88, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Ich würde aber dennoch gerne den Aspekt aufgreifen, dass Sie auf die kommunalen Kultur- einrichtungen, die Sie kennen, versuchen einzuwirken, dass im Ausstellungsbudget natürlich auch immer eine Ausstellungsvergütung für die eingeladenen Künstler da reingehört. Wo ich mich schwer tue, ist, ein eigenes Budget in der Stadt anzulegen, um dann unseren Einrich- tungen diese Ausstellungsvergütung zu erstatten. Das ist eher mein Problem bei dem Antrag. Wir müssen einfach dafür sorgen, dass das selbstverständlich ist bei den Ausstellungen in den Einrichtungen, für die wir die Verantwortung tragen. Städtische Galerie ist ja durch, ZKM müssen wir noch mal nachfragen, ich glaube aber, da gibt es so was auch schon, und so, Frau Göttel, würden wir versuchen, das noch mal für die einzelnen Häuser und Einrichtungen durchzusetzen. Das muss dort in die Budgets der Ausstellung rein, und dann ist es ja auch drin. Dann wären die Budgets halt etwas teurer, aber das gehört dann einfach dazu. So, den- ke ich, müsste der richtige Weg sein. Anträge 89 a und b (Seite 226, 228): Kommunale Antirassismus und Antidiskriminierungs- arbeit (DIE LINKE., GRÜNE) Das sind zwei verschiedene Anträge möglicherweise, ja genau. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Es sind, glaube ich, ähnlich gelagerte Themen mit einem großen Unterschied. Also, wir unterstützen auch den Runden Tisch und dass er seine Arbeit weiter fortsetzt. Es ist sicherlich eine sehr sinnvolle Maßnahme, die wir da eingeleitet haben, und da hoffen wir, dass dann irgendwann auch unser Aktionsplan oder ein Handlungsplan, nicht unser Aktionsplan, ein Handlungsplan, rausläuft, welche Themen man bezüglich des Themenbereichs Antidiskriminierungs-/Antirassismusarbeit macht. Wir halten es aber wei- terhin auch für wichtig, diese Stelle auch in der Stadtverwaltung zu verankern beim Zentra- len Juristischen Dienst, analog zu anderen Thematiken hier, um einfach auf der städtischen Seite auch diese Maßnahmen umzusetzen und den Prozess zu koordinieren. Da haben wir jetzt einfach einen Meinungsunterschied zwischen den beiden Antragstellerinnen, ob jetzt ein Zuschuss nach extern sinnvoller ist. Wir glauben, dass wir eine Verwaltungsstelle lieber haben wollen und dementsprechend würden wir darüber abstimmen, genau. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Ich würde erst zu unserem Antrag reden, oder stim- men wir nacheinander ab oder soll ich jetzt direkt zu unserem? Der Vorsitzende: Ich habe beide aufgerufen. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Seit Jahren nimmt sich die Stadt Karlsruhe, ebenso wie zahlreiche zivilgesellschaftliche Gruppierungen und Netzwerke, des Themas Rassismus und Diskriminierung an. Es gibt erfreulicherweise verschiedene Ansätze und Angebote, von der Mitgliedschaft in ECCAR, der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus, über den im Juni 2020 im Gemeinderat beschlossenen Aktionsplan gegen Diskriminierung jeglicher Art bis zu den Wochen gegen Rassismus. Was jedoch fehlt, ist ein kommunales Gesamtkonzept, das bündelt und vor allem, das eindeutig Handlungsfelder und Maßnahmen benennt. Es fehlt eine koordinierende Begleitung, die zudem die Umsetzung der Maßnahmen überprüft. Wir müssen zusätzlich zur Sensibilisierung auch eine nachhaltige Veränderungsverantwortung übernehmen, und wir müssen effizienter werden. Von Rassismus und Diskriminierung Be- troffene sollen endlich auch Verbesserungen in ihrem Alltag, in Öffentlichkeit, Freizeit, Schu- le und Beruf verspüren können. Mit dem Runden Tisch mit städtischen sowie zivilgesell- schaftlichen Einrichtungen und Betroffenen sind wir mit dem Kulturamt und dem Büro für Integration bereits auf einem guten Weg. Dieser partizipative Prozess, der die Vielfalt an Perspektiven und Erfahrungen aufgreift und wertschätzt, ist zentral für die Entwicklung des Gesamtkonzepts und muss kontinuierlich weitergeführt werden. Die Verwaltung selbst greift den Runden Tisch in ihrer Stellungnahme zu den Wochen gegen Rassismus bereits auf. 2022 können hier zielführende Synergien gebildet werden. So wichtig die Wochen gegen Rassismus auch sind, eine Fokussierung darauf mit einem ent- sprechend hohen finanziellen Einsatz, wie von der KAL/Die PARTEI vorgeschlagen, halten wir jedoch nicht für sinnvoll. Aus unserer Sicht ist dies nicht nachhaltig genug. Es reicht nicht mehr, nur deutliche Signale zu setzen. Auch der Antrag der LINKEN für eine Stellenschaffung für einen Antirassismus-Beauftragten erscheint auf den ersten Blick zwar durchaus plausibel, da Verantwortlichkeiten benannt werden. Wir lehnen den Antrag aktuell aber nicht nur we- gen der Haushaltslage ab, sondern vor allem, weil wir zu der Überzeugung gekommen sind, dass eine einzelne zuständige Person, an die das Thema delegiert wird, nicht die Lösung sein kann. Zudem gibt es weitere Formen der Diskriminierung, wie auch die intersektionale Dis- kriminierung, die man ganzheitlich bearbeiten muss. Lassen Sie uns gemeinsam gruppenbe- zogene Menschenfeindlichkeit als dezernats- und ämterübergreifende Querschnittsaufgabe strukturell angehen. Dafür muss der Runde Tisch als zentraler Schritt auf dem Weg zu einer kommunalen Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit fortgeführt und professionell begleitet werden. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Dass Rassismus und menschenfeindliche Diskriminierung in un- serer Mitte keinen Platz haben dürfen, sollte jedem ein Selbstverständnis sein. Uns ist es auch wichtig, dass wir die Bereiche, die Institutionen und auch die Netzwerke, die wir in den vergangenen Jahren zur Befassung mit diesen Thematiken auch zur Hilfestellung für be- troffene Bürgerinnen/Bürger geschaffen haben, weiterhin gesichert werden und ihre Arbeit, ihre wertvolle Arbeit durchführen können. Das ist auch sehr wichtig, hier die Gesamtgesell- schaft mit ins Boot zu nehmen. Wir haben gute Institutionen, das Netzwerk gegen Rechts, wir haben das Integrationsbüro, Immigrationsbeirat, da können diese Themen auf das Pla- teau gebracht werden und werden mit den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern, die ja alle auch im Bereich Integration/Migration auch zu tun haben und sich dort gut aus- kennen, umfassend und im Detail beraten, und dort werden auch Hilfsangebote dann auch geschaffen, und hier ist auch der private Bereich. Hier sind Vereine sehr engagiert, und ihnen gilt unser Dank. Eine zusätzliche Stelle jetzt aber zu schaffen für diese sehr umfangreiche Aufgabe, halten auch wir hier nicht für zielführend. Wir meinen auch, dass mit einer Stelle im Prinzip, wo alle Koordination zusammenläuft, es sehr schwierig zu handhaben ist. Unab- hängig davon gibt ja eben auch der Haushalt entsprechende Mittel im Moment dafür nicht bereit. Daher lehnen wir eine zusätzliche neue Stelle dazu, aber auch Erhöhung von entspre- chenden Mitteln, jetzt ab. Wichtiger ist, dass wir die Arbeit, die in den Netzwerken und Ver- einen geschieht, dass wir die weiter stärken und dort, wo Bedarfe sind, uns dort einsetzen. Stadtrat Zeh (SPD): Ich rede jetzt zu OZ 89 und 90. Karlsruhe hat in den vergangenen Jahren deutlich Flagge gegen jede Art von Rassismus gezeigt, und das findet die SPD gut, und das muss auch deutlich festgesetzt werden. Dazu gab es natürlich eigentlich alle zwei Jahre die Wochen gegen Rassismus. Auch da wollen wir beibehalten, dass die alle zwei Jahre durchge- führt werden. Im Haushalt stehen jetzt 60.000 als Transferaufwendung für die Woche gegen Rassismus drin. Allerdings halten wir es nach wie vor für notwendig, dass auch das Kulturde- zernat gewisse Federführung bei dem Thema behält. Es stehen hier im Haushalt tatsächlich nur für 2022 die 20.000 Euro drin, für den Runden Tisch und Ähnliches, was durchgeführt werden soll. Frau Kollegin Sardarabady hat schon vieles richtig ausgeführt. Wir sehen es natürlich auch, dass hier das Kulturdezernat weiter gestärkt werden muss und wollen deshalb den Antrag der GRÜNEN, jeweils noch mal 30.000 Euro zu erhöhen, unterstützen und werden dafür stimmen. Es gibt ja eine Antidiskriminierungsstelle beim Stadtjugendausschuss, es gab auch die Diskussion über eine Antirassismus-Stelle, aber letztendlich ist das Konzept noch nicht wirklich da. Wir können deshalb eine weitere Stelle derzeit auch noch nicht schaffen. Hier muss erst die Arbeit genau beschrieben werden, wer soll dafür Verantwortung tragen, in welchem Umfang soll dafür Verantwortung tragen. Deshalb werden wir nur den GRÜNEN Antrag unterstützen. Alle anderen Anträge werden wir heute ablehnen. Der Vorsitzende: Nach meinem Verständnis sind die 20.000 Euro, die die Stadt im Wechsel mit 60.000 Euro einstellt, nicht für den Runden Tisch, sondern für zusätzliche Veranstaltun- gen, immer im Wechsel mit den 60.000 Euro für die zivilgesellschaftlichen Veranstaltungen. Von daher geht es, Herr Stadtrat Zeh, der Frau Sardarabady, glaube ich, nicht um eine Erhö- hung, sondern, es geht erst mal darum, so hatte ich sie verstanden, dass man separat von den 20.000 Euro noch für den Runden Tisch jedes Jahr 30.000 Euro bereitstellt. Nur, dass wir wissen, von was wir reden an der Stelle. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Wenn jetzt schon so viele Redner auch zu 90 gesprochen haben zu unserem Antrag, der Karlsruher Wochen gegen Rassismus, möchte ich jetzt auch schon dazu sprechen und signalisieren, dass meine Fraktion bereit ist, dem Antrag 89 b der GRÜNEN zuzustimmen. Man muss unterscheiden, es gibt die Karlsruher Wochen gegen Ras- sismus mit einer langen Tradition. Ich erinnere mich an starke, große Auftaktveranstaltungen im Rathaus, die auch Sie, Herr Oberbürgermeister, immer sehr mitbegleitet haben, mit Red- nerinnen und Rednern, die sozusagen auf die Wochen, ich nenne es mal so in meinen Wor- ten, eingestimmt haben. Dann gibt es seit ein oder zwei Jahren die Internationalen Wochen gegen Rassismus. Das sind Initiativen aus der Zivilgesellschaft, so möchte ich es nennen, und wir werden unseren Antrag einfach aufgrund der Diskussionen, die jetzt schon außerhalb des Gemeinderats stattgefunden haben und aufgrund der finanziellen Situation der Karlsruher Wochen gegen Rassismus, modifizieren, dahingehend, dass wir den Antrag auf jährliche Durchführung der Karlsruher Wochen gegen Rassismus zurückziehen, aber die Summe von 20.000 Euro, die im Moment für die Karlsruher Wochen gegen Rassismus im Haushalt sind, also die Veranstaltung, die aus dem Kulturamt heraus organisiert und begleitet wird, die wol- len wir auf 60.000 Euro erhöht haben, damit ein gewisser Gleichstand ist zwischen den orga- nisierten Veranstaltungen, die aus dem Rathaus kommen, und den Veranstaltungen, die aus der Zivilgesellschaft heraus organisiert werden. Also, das Petitum jährliche Nutzung der Durchführung ziehen wir zurück, aber wir möchten dafür 60.000 Euro heute hier einstellen für die Karlsruher Wochen gegen Rassismus. Der Vorsitzende: Ich hoffe, ich habe das jetzt alles verstanden. Ich kann jetzt bei diesen An- trägen nicht sagen, was ist der weitestgehende oder so, sondern wir gehen die einfach jetzt in der Reihenfolge durch, auch, wenn es dadurch ein bisschen unlogisch wird, aber so haben wir den besten Überblick. Der erste ist der 89 a, das ist der Antrag der LINKEN, der eine zusätzliche Personalstelle bei der Stadt begehrt, und den stelle ich jetzt zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. – Das ist mehrheitliche Ablehnung. Dann rufe ich auf den Antrag der GRÜNEN, das ist dann 89 b. Da geht es nicht um die durch- zuführenden Wochen, sondern um 30.000 Euro pro Jahr zusätzlich für den Runden Tisch und das ganze Begleitprogramm. Das stelle ich jetzt zur Abstimmung und bitte um Ihr Vo- tum. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Dann rufe ich auf den veränderten Antrag der Karlsruhe Liste, das ist 90 a. Das hat Herr Stadtrat Cramer gerade dahingehend verändert, dass er für das Jahr 2022 zusätzliche 40.000 Euro fordert, um aus den 20.000, die wir schon drin haben, 60.000 Euro zu machen und für das Jahr 23 nichts zusätzlich fordert, weil da die 60.000 ja schon drin stehen, so hatte ich Sie verstanden und genauso das dann im Grunde auch in der mittelfristigen Finanzplanung fort- führen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Herr Oberbürgermeister, Sie hatten den Punkt 90 noch gar nicht aufgerufen. Sonst hätte ich mich nämlich auch gemeldet. Der Vorsitzende: Ich hatte gerade gesagt, ich stelle jetzt alle vier hintereinander zur Ab- stimmung. Ja, ich weiß, 90 b wollte ich jetzt auch durchstimmen. Dann mache ich jetzt nach 90 a einen Break und dann sagen Sie was zu 90 b, gerne. Können wir jetzt erst mal 90 a ab- stimmen? - Nein, dann machen Sie jetzt Ihren Beitrag. Anträge 90 a und b (Seite 226): Wochen gegen Rassismus (KAL/Die Partei), (AfD) Stadtrat Schmidt (AfD): Ja, vielen Dank, weil, das gehört ja inhaltlich zusammen. Also, wir von der AfD sind keine Rassisten und wir haben beispielsweise auch viele Migranten, die sich in der Partei engagieren. Zum Beispiel haben wir sieben Migranten in unserer Bundestags- fraktion, und trotzdem haben wir ein Problem mit diesen Wochen gegen Rassismus, und zwar deswegen, weil dort entgegen der Aussagen der städtischen Antwort tatsächlich immer wieder Front gemacht wird gegen die AfD, und das können wir natürlich nicht akzeptieren. (Heiterkeit) Sie sehen, es wird schon Beifall geklopft! Wir können natürlich auf keinen Fall akzeptieren, dass städtische Mittel benutzt werden, um eine demokratisch gewählte Partei, die Mitglied im Gemeinderat ist, zu diskreditieren. Genau das hat es aber im März dieses Jahres gegeben, als die Wochen gegen Rassismus ihre Hauptkundgebung direkt am Tag vor der Landtagswahl geplant hatten, und da war ganz klar, dass dort Front gegen die AfD gemacht werden sollte. Es darf in Deutschland, und das ist richtig so und da stehen wir voll dahinter, keiner aufgrund seiner Abstammung bevor- oder benachteiligt werden. Es darf aber genauso keiner wegen seiner politischen Überzeugung bevor- oder benachteiligt werden. Und uns geht es darum, dass die Grundrechte gewahrt bleiben, und das ist bei den Wochen gegen Rassismus nicht der Fall und deswegen sind wir nicht dafür, die weiterzuführen, danke schön. Der Vorsitzende: Ich glaube, wir haben nachher Gelegenheit, bei den Anträgen zu den Mig- rationsgeschichten genau diese Grundrechte noch mal auszudiskutieren. (Beifall) Gut, wir kommen damit zu 90 a, den ich jetzt zur Abstimmung stelle. Da geht es eben, wie gesagt, noch mal darum, dass alle zwei Jahre aus den 20.000 Euro 60.000 Euro werden, um hier jährlich die entsprechenden Wochen gegen Rassismus durchführen zu können. Der An- trag der Karlsruher Liste, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ableh- nung. Jetzt kommt der Antrag der AfD, diese Mittel zu streichen, und ich bitte hier um Ihr Votum. – Auch das ist mehrheitlich abgelehnt. Antrag 91 (Seite 227): Majolika, die Aufhebung des Sperrvermerks für das Jahr 2022 (KAL/Die PARTEI) Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Ich bitte zu korrigieren, dass ich beim Punkt vorher fälschli- cherweise mit Ja gestimmt habe. Der Vorsitzende: Das wird protokollarisch aufgenommen. Sprechen Sie jetzt trotzdem zur Ordnungsziffer 91, oder wer macht das? Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Es geht um von der Verwaltung mit zwei Sperrvermerken eingesetzte Beträge, und zwar für die Majolika, einmal für 22 und einmal für 23, und wir ha- ben jetzt beantragt, dass für das Jahr 22, nur für das Jahr 22, dieser Sperrvermerk aufgeho- ben wird, weil wir alle, die in der Thematik drin sind, ja in zwei Veranstaltungen, in einer öf- fentlichen vom Kulturausschuss im Bürgerzentrum Südstadt und in einer nichtöffentlichen Sitzung des Majolika Arbeitskreises, nenne ich es jetzt mal, schon die Signale bekommen haben, dass es in die richtige Richtung geht mit Majolika, aber dass erst letztendlich im Früh- sommer genaue Zahlen auf dem Tisch liegen von den Institutionen, die das mitbegleiten. Wir gehen davon aus, dass das trotzdem wichtig ist, um eben jetzt das Konzept umzusetzen, was ja mehrheitlich doch schon als machbar angesehen wurde, auch vonseiten der Verwaltung. Wir wollen, dass man jetzt eben keinen Sperrvermerk macht in 22, damit die Majolika diese 150.000 Euro bekommt, um eben das umzusetzen, was sie uns vorgestellt hat, aber, und das möchte ich einfach noch mal erwähnen, das ist uns klar, dass nicht der Sperrvermerk für 23 aufgehoben wird, das wollen wir auch nicht, sondern, dass man wirklich dann abwarten muss, welche Zahlen im Sommer auf den Tisch gelegt werden und dass man dann im Herbst Ende nächsten Jahres überlegt, wie es weitergeht mit der Majolika und dem Sperrvermerk für 23. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Die Majolika hatte und hat in der CDU immer eine verlässliche Unterstützerin. Uns ist auch wichtig, dass es mit der Majolika weitergeht, und zwar so, dass sie auch gut auf eigenen Beinen stehen kann und stabil bleibt und wird. Sie befindet sich im Moment allerdings eben in einer Neuaufstellung, in einem großen Strukturierungsprozess und Veränderungsprozess und da ist es wichtig, dass wir das auch als Gemeinderat begleiten und auch unterstützend begleiten, und wir sehen auch diesen Sperrvermerk in diesem Bezug als wichtig an, auch, dass wir den noch aufrechterhalten und dann, wenn die Majolika uns zeigt, uns vorlegt, wie es für sie weitergeht, dass wir dann entsprechend entscheiden. In der Vergangenheit haben wir dort immer unterstützend entschieden, aber im Moment wollen wir den Sperrvermerk weiter behalten. Stadträtin Ernemann (SPD): Auch wir wollen, dass der Sperrvermerk noch beibehalten wird. Wir unterstützen und begleiten die Majolika. Wir hatten im Kulturausschuss und im Begleit- gremium Majolika hoffnungsvolle Ansätze, gute Ansätze, die aber nicht von jedem so gese- hen wurden, wie das so ist, in Kunst und Kultur gibt es immer unterschiedliche Meinungen. Nichtsdestotrotz, unter dem Strich sind wir also ganz optimistisch, dass die neue Leitung der Majolika das einigermaßen stemmen wird, aber mit etwas Bauchgrummeln und nicht hun- dertprozentiger Überzeugung sind wir auch der Meinung, den Sperrvermerk noch beizube- halten, und dann werden wir weitersehen. Es ist mit Sicherheit nicht das letzte Mal, dass wir hier zu dem Thema Majolika reden werden. Stadtrat Hock (FDP): Never Ending Story Majolika, könnte man schon fast sagen. Seit Jahren diskutieren wir Jahr für Jahr um die Majolika und das tut einem schon richtig mittlerweile weh zu sehen, dass dieser Gemeinderat nicht hinter diesen Entwicklungen steht, die die Ma- jolika auch die letzten Jahre gegangen ist und auch weitergehen wird. Wenn man sieht, was an Personal abgebaut wurde, nur noch das Notwendigste ist da, wenn man sieht, dass man versucht, den Betrieb in die Zukunft zu führen und immer wieder Konzepte vorstellt, dann ist dieser Antrag, den die Karlsruher Liste heute hier im Doppelhaushalt eingestellt hat, absolut nachvollziehbar. Es wäre ein wahnsinnig gutes Signal, jetzt der Majolika mal für das Jahr 22 die Möglichkeit zu geben, auch mit dem Geld 100 Prozent planen zu können. Es wäre wichtig und gut, dies heute zu tun und meine Fraktion wird diesen Antrag gerne unterstützen, weil wir haben viel zu lange schon diese Majolika..., ich will es jetzt nicht sagen, man hat die Ma- jolika immer wieder vertröstet auf das nächste Jahr. Also, ja, das ist eine bedauerliche Ge- schichte, aber meine Fraktion wird es gerne unterstützen, was der Kollege Lüppo Cramer hier vorgetragen hat und es wäre ein gutes Signal für die Majolika. Stadtrat Schnell (AfD): Ich war auch bei diesen Sitzungen und ich gehöre zu denen, die das Konzept nicht ganz überzeugt hat, aber immerhin ist es erstmals ein Konzept, was nicht von vornherein wie ein Luftschloss aussieht, sondern, was tatsächlich eventuell durchführbar wäre. Dennoch möchte ich nicht der Aufhebung des Sperrvermerks zustimmen, bevor wir nicht die Zahlen von den Wirtschaftsprüfern gesehen haben. Die hatten eine vorsichtig op- timistische Perspektive gegeben, aber das war noch ein bisschen sehr dünn und deshalb von uns heute kein Ja zu diesem Antrag. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Herr Oberbürgermeister, Sie wissen ja, dass wir zu den Kriti- kern an der Stelle gehören. Es gab viele Konzepte bisher, und wenig hat gegriffen. Ich glaube schon, dass einiges besser aussieht als bislang, aber das ist durchaus noch lange nicht durch. Insofern ist ein Sperrvermerk immer eine gute Hilfe, dass auch ein Veränderungsprozess auf dem Weg bleibt. Deswegen sind wir absolut für den Sperrvermerk. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortbeiträge. Dann stelle ich jetzt den Antrag zur Abstim- mung, Aufhebung des Sperrvermerks für das Jahr 2022 und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Da ist eine mehrheitliche Ablehnung. Wir unterbrechen die Sitzung für eine halbe Stunde und setzen dann um 16:15 Uhr die Sit- zung fort. (Unterbrechung der Sitzung von 15:45 Uhr bis 16:15 Uhr) Anträge 92 a und b (Seite 227): Centre Culturel Franco-Allemand (KAL/Die PARTEI), (FDP) Wir haben mittlerweile geklärt, dass beide Anträge dieselbe finanzielle Größenordnung von 36.000 Euro im Jahr zusätzlich fordern. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Wir alle wissen, dass das Centre Culturel Franco-Allemand unterfinanziert ist, und ein Hauptgrund dafür sind sicherlich die enormen Mietkosten. Mitt- lerweile hat ja das Centre günstige Räume im Blick und damit eine positive Perspektive. Dennoch besteht weiterhin eine Schieflage, die wir mit unserem Antrag lindern wollen. Die Höhe der erforderlichen Summe ist sicherlich abhängig von den dann mal tatsächlich anfal- lenden Raumkosten, und deshalb würden wir hier erweiternd vielleicht einen Sperrvermerk für unseren Antrag vorschlagen. Allerdings sollte man auch da noch beachten, dass auch der Umzug vom Centre nicht mit eigenen Mitteln gestemmt werden kann. Für uns ist klar, dass die Stadt Karlsruhe schon heute die Hauptlast der Stiftung trägt und, vor dem Hintergrund aber der Internationalisierungsstrategie der Stadt, sind Einrichtungen wie das Centre Cultu- rel durchaus sehr bedeutend. Mit ihrem kulturellen und bildungspolitischen Angebot erfüllt das Centre hier unserer Ansicht nach ein sehr wichtiges Anliegen der Stadt. Deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung. Stadtrat Høyem (FDP): Unser Kultursprecher ist Frau Böringer, die leider erkrankt ist. Sie wollte gesagt haben, die deutsch-französische Freundschaft darf nicht an der Geldbörse en- den. Das Centre Culturel Franco-Allemand genießt einen hervorragenden Ruf über die Stadt- grenzen hinaus. Diese Institution ist eine Perle von Kultur und Bildung. Neben den strukturel- len Schwierigkeiten, die unter anderem durch die Stadt geschaffen wurden, steht nun auch noch ein Umzug in geeignete Räumlichkeiten an. Das Centre darf nicht als Kulturinstitution betrachtet werden, die nebenbei noch Sprachkurse anbietet. Wir haben hier eine Bildungs- einrichtung, die sich ebenfalls der Pflege der französischen Kultur in unserem Land ver- schrieben hat. Bereits mehrfach haben wir die vorderste Reihe der städtischen Vertretung aufgefordert, fahren Sie bitte nach Nancy, verhandeln Sie mit den Zuständigen. Hier ist nichts geschehen. Wir wünschen uns eine Sicherung dieser höchst wichtigen internationalen Arbeit in Karlsruhe und bitten dieses Haus um Unterstützung für unseren Antrag. Ich kann dann persönlich hinzufügen, auch als Schulleiter für die Europäische Schule viele Jahre haben wir eine enge Zusammenarbeit mit dem Centre Culturel gehabt, und das ist nicht eine Sprachschule. Wir sind hier in Karlsruhe eine internationale Stadt, viel mehr international als wir eigentlich selber erkannt haben, und Centre Culturel ist ein Teil dieser Internationalität. Stadträtin Wiedemann (CDU): Auch wir achten und ehren das Centre Culturel Franco Alle- mand. Wir wissen um dessen Wichtigkeit in unserer Stadt. Gerade Karlsruhe zeigt ja, wie sehr wir mit Frankreich verbunden sind. 66 Jahre Städtepartnerschaft mit Nancy verstärken das noch. Das Centre ist in einer finanziellen Schieflage, das wissen wir und wir sind auch da bemüht, diese Einrichtung beizubehalten. Auch wenn die Stadt Karlsruhe den größten Anteil dazu finanziell beiträgt, in Frankreich ist es anscheinend nicht so zu sehen, aber wir würden es begrüßen, wenn der Umzug in die neuen Räumlichkeiten abgewartet wird, und dann wis- sen wir genau, wie schlecht finanziell das Centre dasteht, welche Unterstützung, welche fi- nanzielle, benötigt wird. Und ich würde und die CDU würde dazu plädieren, dass wir einfach den Umzug abwarten und dann eine Entscheidung treffen. Ansonsten müssten wir diese Anträge jetzt ablehnen. Stadträtin Ernemann (SPD): Das Centre Culturel wird auch von meiner Fraktion als wichtige kulturelle Institution gesehen, anerkannt, und wir haben es auch jahrelang unterstützt. Wir sehen auch die derzeitige Situation, sehen auch die Bemühungen von den überdimensioniert großen Räumlichkeiten, sich zu verkleinern, zumindest räumlich, aber was uns halt immer wieder missfällt, ist dieses Ungleichgewicht der Finanzierung. Die Stadt Karlsruhe trägt den größten Anteil, das Land Baden-Württemberg einen minimalen Anteil und Frankreich noch viel weniger. Uns ist es wichtig, die deutsch-französische Zusammenarbeit, die sich eben in der Arbeit des Centre Culturel manifestiert. Wir hatten schon viele Gespräche gehabt, auch mit Frau Rigler, und ich würde doch auch bitten, mal andere Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, um noch irgendwelche Finanzierungs- oder Fördermöglichkeiten an Land zu ziehen. Ich bin Mitglied im Regionalverband Mittlerer Oberrhein, wir haben da jetzt auch eine Kul- turinstitution, ob es vielleicht da möglich ist, Fördergelder oder vielleicht sogar eine Koope- ration mit dem Regionalverband einzugehen. Inwieweit das jetzt möglich ist oder gewollt ist, kann ich jetzt nicht sagen, aber nach dem heutigen Stand sind wir nicht in der Lage, finanzi- ell, und es ist kein kleiner Brocken, der da gefordert wird oder notwendig ist, um das Centre Culturel finanziell zu unterstützen. Stadtrat Schnell (AfD): Herr Høyem sprach gerade davon, dass die deutsch-französische Freundschaft nicht am Geldbeutel enden darf. Wenn man sich jedoch anschaut, wie die Zu- schüsse beiderseits der Grenze volumenmäßig zueinander sind, muss man eben doch den Eindruck haben, dass da von der französischen Seite die Freundschaft beim Geldbeutel eben aufhört. Ungeachtet der Wichtigkeit oder wie wir als Fraktion die Wichtigkeit dieser Institu- tion erachten, werden wir zu dem Thema dieses Zuschusses uneinheitlich abstimmen. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Ich glaube, wir sind uns da einig, dass das Centre Culturel ein sehr hohes kulturelles Niveau hat und wirklich sich auch die Geschäftsführerin über die Ma- ßen engagiert, die Frau Rigler, aber das Problem ist einfach, dass sich das strukturelle Defizit über so viele Jahre jetzt angestaut hat. Das Problem ist, dass wir tatsächlich in Abwägung aller Kultureinrichtungen und deren Förderung in Karlsruhe hier einfach ein Problem sehen, jetzt diese Einrichtung wirklich so zu unterstützen, dass sie zeitnah lebensfähig bleibt. Natür- lich haben wir die Perspektive unterstützt, dass das Centre Culturel in ein Gebäude umzie- hen kann, in Räume umziehen kann, die wirklich finanzierbar sind. Ich möchte mal gerade einen Vergleich treffen. In Tübingen Es gibt ja drei solcher Centren in Baden-Württemberg, das in Tübingen ist in einer Landesliegenschaft und bezahlt, glaube ich, 300 Euro im Monat, also soweit ich das nachgelesen habe. Das sind ganz andere Dimensionen, und wir können halt als Stadt Karlsruhe so was auch nicht bieten. Also, von daher ist schon die Frage, wie sich das Centre dann kulturell eben auch strukturell weiterentwickelt, denn die Zuschüsse derzeit sind hoch. Gut, der Löwenanteil wird jetzt in Anspruch genommen durch die Miete, aber auch künftig in neuen Räumlichkeiten müsste das Centre Culturel wahrscheinlich struk- turell abspecken, und das ist aber nicht unsere Aufgabe. Das ist eine Aufgabe, die auch be- gleitet werden muss vom Kulturamt, und von daher haben wir uns jetzt entschieden, nicht zum jetzigen Zeitpunkt, wo das Ergebnis und die Entwicklung noch offen ist, einen Antrag zu unterstützen, aber was Kollegin Wiedemann gesagt hat, dass wir jetzt im Augenblick auch noch nicht entscheiden können, dem würden wir uns dann anschließen. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Ich glaube, das meiste zum Centre Culturel Franco-Allemand ist schon gesagt. Ich möchte an der Stelle noch mal zwei Schwerpunkte setzen. Zum einen, die- se strukturelle Unterfinanzierung besteht nicht erst seit Corona oder seit kurzem, sondern das ist ein Prozess, der schon länger dauert. Und da hätte vielleicht auch die Geschäftsfüh- rung schon früher reagieren müssen. Ganz besonders, sehr geehrter Herr Dr. Mentrup, möchte ich mich da für Ihr Engagement bedanken, was die Beendigung des Mietvertrags betrifft, sodass da endlich auch irgendwo eine Perspektive geschaffen wird. Wir könnten uns auch für den Vorschlag der Kollegin Wiedemann erwärmen, zunächst einmal die Förderung nicht zu erhöhen oder weiter, wie in den Anträgen gefordert, aufzustocken, sondern würden gerne nach dem Umzug auch eine positive Fortführungsprognose abwarten und uns dann entscheiden. Ansonsten würden wir beide Anträge ablehnen. Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle Wortbeiträge. Da beide Anträge von der Summe her gleich sind, kann ich die zusammen aufrufen und würde das jetzt tun, und bitte um Ihr Vo- tum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Anträge 93 a – c (Seite 227): Filmboard Karlsruhe e. V. (FDP), (DIE LINKE.), (KAL/Die PAR- TEI) Die Anträge haben jeweils unterschiedlichen Beträge. Bei so vielen Antragstellern weiß ich gar nicht, wen ich zuerst aufrufen soll. Herr Stadtrat Haug, fangen wir damit mal an. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Das Filmboard ist ja durchaus ein Aushängeschild der Film- szene hier in Karlsruhe und jetzt eben Corona-bedingt in eine schlechte finanzielle Lage gera- ten. Dazu kommt eine Mieterhöhung. All das hat Auswirkungen auf die Gehaltsanpassung bei den Mitarbeitenden. Zusätzlich, was uns freut, wollen sie eine Ausbildung eines Studie- renden der Dualen Hochschule vornehmen und für all das braucht es diesen Zuschuss, des- halb dieser Antrag. Stadtrat Høyem (FDP): Wieder unsere Kultursprecherin, ich zitiere: „Filmboard Karlsruhe bündelt die Kompetenzen und Potenziale von über 60 Filmschaffenden und Filmproduktions- firmen in Karlsruhe. Es bietet umfassende Serviceleistungen und Expertise, vermittelt lokale Expertinnen und Experten sowie Drehorte für Filmproduktionen, auswärtige Produktionsfir- men, Location, Office, ist als Veranstalter tätig, zum Beispiel Filmfestival, Independent Days, führt Weiterbildungen durch, berät zur klimafreundlichen Filmproduktion Green Office, und kann Türen für internationale Kooperationen öffnen. Das Filmboard ist auch überregional das Aushängeschild der Karlsruher Filmszene. Die Arbeit des Filmboard geschieht mit einer über die Jahre hinweg gleichbleibend hohen Qualität.“ Bis hier hin die Stellungnahme der Stadtverwaltung. Wie man bei solch einem Präludium, was ich jetzt zitiert habe, zu dem Schluss kommt, eine moderate Erhöhung, die zugleich noch pandemiebedingte Folgen ausgleicht, sei nicht zu machen, ist uns ein Rätsel. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag und Zustimmung zu einer weiteren Best Practice Institution unserer Kultur, und ich kann persönlich hinzufügen, lesen Sie die lokale Zeitung, ich denke, es heißt BNN heute, dann sehen Sie, welche Bedeutung Oliver Langewitz hier in unserer Stadt hat. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Es wurde jetzt schon sehr viel über das Filmboard berichtet, was richtig ist, und das Engagement des Filmboards gewürdigt. Das Filmboard wird ja bereits unterstützt, wenn ich es richtig im Kopf habe, um die 80.000. Eine weitere Erhöhung der Zuschüsse, dem können wir jetzt in der Situation unseres Haushaltes nicht zustimmen. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Ich habe jetzt einen Antrag über 20.000 Euro Erhöhung von den LINKEN, 15.000 Euro Erhöhung von KAL/Die PARTEI. Bei der FDP habe ich 95.000 drinstehen, ist das ernst gemeint? Das hat etwas damit zu tun, dass die FDP zum Teil die neue Gesamtsumme angegeben hat, und das ist bei uns dann manch- mal verrutscht. Wir machen hier keinen Basar. Wir wollen nur klären, was gemeint ist. Dann sind die weitergehenden Anträge die der FDP und der LINKEN mit jeweils 20.000 Euro Erhöhung. Die stelle ich jetzt gemeinsam zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. – Das ist eine Ablehnung. Dann stelle ich zur Abstimmung den Antrag der KAL/Die PARTEI, Erhöhung 15.000 Euro im Monat und bitte um Ihr Votum. – Auch das ist eine eindeutige mehrheitlich Ablehnung. Anträge 94 a - d (Seite 227): Badischer Kunstverein e. V. (FDP), (Bürger/Einwohner), (KAL/Die PARTEI), (DIE LINKE.) Stadtrat Høyem (FDP): Wir sollten mit unseren Freunden in der überregionalen Kultur sehr pfleglich umgehen. Der Kunstverein mehrt das Ansehen unserer Stadt über die Grenzen hin- aus. Der integrale Bestandteil der Ausstellung hat, wie andere auch, extrem unter der Pan- demie gelitten. Steigende Preise im Energiesektor tragen dazu bei, die bereits knapp bemes- senen Löhne noch mehr zu strapazieren. Wir setzen uns daher für eine moderate Erhöhung des Zuschusses ein, zumal diese seit Längerem nicht angepasst wurden. Im vergangenen Haushalt haben wir auch bei der Kultur das Portemonnaie geschlossen gehalten, jetzt heißt es helfen. Wir bitten um Unterstützung für unseren Antrag und damit ein klares Bekenntnis zum Badischen Kunstverein. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Der Badische Kunstverein ist der zweitälteste Kunstverein in Deutschland, und mit seinen 1.000 Mitgliedern hat er eine doch beachtliche Größe, und besonders freut uns, dass es dem Verein gelingt, zunehmend jüngere Mitglieder zu gewin- nen. Auch der Bildungsanspruch bei den Ausstellungen sorgt eben für die hohe Qualität und die Zukunftsgewandtheit des Kunstvereins. Mit Ausnahme des einmaligen Zuschusses im letzten Jahr, datiert der letzten Zuschusserhöhung aus 2012. Die seither steigenden Löhne und Ausstellungskosten führen stetig zu einer Unterfinanzierung. Schon alleine die Bewirt- schaftung dieses Gebäudes nötigt mir ordentlich Respekt ab, und insbesondere wegen der Bildungsarbeit betragen wir hier diese Zuschusserhöhung. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Die Qualität der Arbeit des Badischen Kunstvereins, und da sind wir uns sicher alle hier im Konsens, ist schon herausragend. Natürlich ist der Verein nicht nur aufgrund seiner langen Tradition, auch für das Bürgertum stehend hat er Alleinstellungs- merkmal, sondern auch aufgrund dessen, wie er heute ausgerichtet ist mit moderner Kunst, zeitgenössischer Kunst, auch von jungen und noch unbekannten Künstlerinnen und Künst- lern, die dort hier ein Forum erhalten, um auch mit kritischen Themen die Menschen anzu- sprechen. Grundsätzlich wäre der Kunstverein daher mit seinem Anliegen bei der CDU- Fraktion auch auf offene Ohren gestoßen im Falle einer soliden Haushaltslage, denn wir wertschätzen es sehr und danken auch der Leitung des Kunstvereins, die sich ja in den ver- gangenen Jahren, was Zuschusserhöhungen anging, auch immer sehr bescheiden zurückge- halten hat, aber wie ich schon zuvor sagte, können wir jetzt hier nicht einzelne bevorzugen. Das wollen wir auch nicht als CDU-Fraktion, müssen daher leider hier ablehnen. Stadträtin Ernemann (SPD): Im Wesentlichen kann ich mich der Vorrednerin anschließen. Meine Fraktion schätzt die Arbeit des Badischen Kunstvereins sehr. Wir stehen auch im Aus- tausch und im Dialog. Wir haben vor einiger Zeit, mein Fraktionsvorsitzender und ich, ein schönes, gutes Gespräch mit der Frau Casser gehabt, haben uns die aktuelle Ausstellung an- geschaut, wissen also sehr wohl um die Situation des Hauses und können in der derzeitigen Situation den Antrag auch oder die Anträge auch nicht mittragen. Ich möchte auch noch be- merken, dass wir im letzten Haushalt die Förderung erhöht haben für den Badischen Kunst- verein und muss auch noch mal anmerken, um das noch mal in Erinnerung zu rufen, der Ba- dische Kunstverein erhält 284.000 Euro institutionelle Förderung der Stadt Karlsruhe sowie 142.000 Euro jährlich vom Land und dazu noch gewährte Projektzuschüsse von Stadt und Land. Also, prekär ist die Situation, glaube ich, im Badischen Kunstverein nicht, sodass es also zum heutigen Tag und der heutigen finanziellen Situation durchaus vertretbar ist. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wertschätzung ist jetzt sehr intensiv ausgesprochen worden für den Badischen Kunstverein, und das natürlich auch zu Recht. Der Badische Kunstverein hat mit Sicherheit ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Kunst in Karlsruhe dadurch, dass er insbesondere auch international, auch aus osteuropäischen Ländern, junge Künst- ler*innen fördert, die vor allem auch große Projekte durchführen, ökologischer Natur, sozia- ler Natur und ist in dieser Hinsicht einzigartig. Natürlich hat der Badische Kunstverein schon eine sehr hohe Förderung. Meine Kollegin Ernemann hat es ja auch schon hervorgehoben. Man muss allerdings trotzdem zur Kenntnis nehmen, und das hat Kollege Haug ja schon ge- sagt, dass keine institutionelle Erhöhung seit 2012 stattgefunden hat und man muss das so sehen, wie auch bei unseren anderen institutionell geförderten Einrichtungen, bekommt der Badische Kunstverein ein Drittel vom Land, und die Landeszuschüsse sind natürlich abhängig von den Zuschüssen der Stadt. Das heißt, wenn die Stadt seit 2012 nicht erhöht, dann erhöht auch das Land nicht. Das heißt also, in diesen Jahren, jetzt in neun Jahren, ist natürlich der reale Förderbereich dadurch abgesenkt worden. Gleichzeitig kommt dazu, dass natürlich die Organisation dieser Ausstellungen mit erheblichem Aufwand, mit Transporten und so weiter, mit hohen Betriebskosten einhergeht, denn sonst könnte diese Internationalität der Ausstel- lungen ja gar nicht gewahrt bleiben. Die Bildungsarbeit ist hervorragend vom Badischen Kunstverein, und zwar insbesondere für junge Menschen. Von daher haben wir GRÜNEN - und es ist uns nicht leicht gefallen bei dem Haushalt, das muss ich also tatsächlich auch zu- geben - haben wir schwer mit uns gerungen als Fraktion GRÜNE, aber angesichts der Situati- on seit 2012 nicht mehr gefördert, haben wir uns entschieden - wir hatten ja selber keinen eigenen Antrag gestellt - jetzt doch dann dem Antrag auf 25.000 Euro zuzustimmen, und ja, das wollte ich jetzt an der Stelle einfach noch vermerken. Stadtrat Schnell (AfD): Die Bedeutung des Badischen Kunstvereins für Karlsruhe ist unbe- stritten, das haben alle schon gesagt, das brauche ich nicht zu wiederholen. Er bekommt ja auch bereits erhebliche Fördermittel, und angesichts der Haushaltslage und angesichts des- sen, dass wir jetzt froh sein müssen, dass wir keine institutionellen Kürzungen im Kultur- haushalt haben durchführen müssen, sollten wir froh sein, dass wir die Mittel auf diesem hohen Niveau halten können, deshalb von uns kein Ja zu diesen Anträgen auf Erhöhung der Förderung. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Wenn ich jetzt so die letzten Anträge, die gestellt wur- den hier im Kulturbereich, wenn ich das so beobachte, wie argumentiert wird, das ist herr- lich. Also, es ist wirklich grandios. Es beginnt mit einer, ja, ist es eine Komödie, alles wird po- sitiv dargestellt, alle sind zufrieden miteinander und tanzen Ringelreihen, und dann kommt aber immer das Drama, dass man sagt, ja, das ist ja alles so toll, und wir wissen das alles und wir kennen das alles und das ist alles unterstützenswert, aber, und dann kommt immer das große Aber, dann macht man es sich einfach und sagt, ja, aber wegen der finanziellen Situa- tion können wir dem heute nicht zustimmen. Glauben Sie, dass den Institutionen das ir- gendwie irgendetwas bringt, Ihre Argumentation, dass da irgendwie was Positives hängen- bleibt, alles positiv benennen und dann aber immer das große Ja, aber. Also, es ist wirklich grandios, muss ich sagen. Also, am besten ist, ich sitze innerlich schon auf dem Sofa und ha- be meine Chips rausgeholt und gucke mir die Komödie mit dem Drama am Ende an. Der Vorsitzende: Dann machen wir das Drama fertig. Ich rufe auf die Anträge, die jeweils um 40.000 Euro, eine Erhöhung, hier vorschlagen. Das betrifft den Antrag der FDP und den An- trag aus der Bürgerschaft, so von der Institution selbst und den Antrag der KAL Die PARTEI, 40.000 Euro Zuschusserhöhung, und bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ab- lehnung. Dann rufe ich auf den Antrag der LINKEN, Erhöhung um 25.000 Euro pro Jahr, und bitte um ein Votum. – Das ist eine mehrheitliche Annahme dieses Antrags. Anträge 95 a – 95 d (Seite 227): Kinemathek Karlsruhe e. V. (Bürger/Einwohner), (DIE LIN- KE.), (KAL/Die PARTEI) Wir kommen damit zum ganzen Komplex Kinemathek. Das sind ebenfalls vier Anträge, die ich aufrufe, einmal von der Kinemathek selbst, da geht es um 63.000 Euro. Dann ein Antrag der LINKEN, da geht es um eine Aufsplitterung in 53.000 und 9.600, verbunden diese Miet- steigerung mit einem Sperrvermerk. Dann haben wir einen Antrag der LINKEN, ach so, ge- nau, das war das. Und dann haben wir einen Antrag von Karlsruher Liste/Die PARTEI über 30.000 im ersten und 63.000 im zweiten Jahr. Stadträtin Wiedemann (CDU): Ich habe mir das jetzt zu Herzen genommen, was der Herr Cramer gesagt hat und werde jetzt die Arbeit der Kinemathek e.V. Karlsruhe nicht explizit herausstellen und loben und werde sagen, der CDU liegt es am Herzen, dass Bestand erhal- ten wird, aber wir unterstützen keine Erhöhungen und keine Mietzuschüsse und keine zu- sätzlichen Personalkostenzuschüsse. Wir lehnen diese Anträge ab. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann würde ich jetzt mal diesen Betrag von 63.000 Euro aufrufen, so, wie er uns ja von der Kinemathek selber vorge- rechnet ist und würde da jetzt um das entsprechende Votum bitten. – Das ist eine mehrheit- liche Ablehnung. Dann rufe ich auf den Antrag der LINKEN. Da geht es einmal um 53.400 Euro für die Wieder- besetzung offener Stellen und der Erhöhung der Gehälter und 9.600 Euro für erwartete Mietsteigerung. Die sind aber zu sperren, wenn ich das richtig verstanden habe. Dann würde ich diesen Antrag der LINKEN jetzt zur Abstimmung stellen. Getrennt, dann nehmen wir die 53.400 pro Jahr für die Wiederbesetzung offener Stellen und Erhöhung der Gehälter der An- gestellten, und ich bitte Sie um ein Votum. – Auch das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Dann geht es um die 9.600 Euro im Jahr für erwartete Mietsteigerung, verbunden mit einem Sperrvermerk, und das bitte ich jetzt abzustimmen. – Das ist eine mehrheitliche Zustim- mung. Jetzt gibt es noch den Antrag der Karlsruher Liste, einmal 30.000 Euro, einmal 63.000 Euro. Ich glaube, da müssen wir die 10.000 abziehen, die wir eben schon quasi beschlossen haben, wenn ich Ihren Text richtig verstehe. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Wir ziehen den Antrag zurück. Der Vorsitzende: Dann haben wir auch diesen Komplex abgeschlossen. Antrag 96 (Seite 227): Zuschuss Kulturzentrum Bulach (GRÜNE) Das korrespondiert mit dem TOP 5.1 Kulturzentrum Schauenburgstraße Panorama, finanzi- eller Beitrag der Stadt Karlsruhe. Dazu gibt es eine entsprechende Vorlage der Stadt. Und dieser 5.1 ist auch der, den Sie separat heute diskutieren wollten, außerhalb der Redekon- tingente. Bei mir steht, zumindest unter 5 wollten Sie darüber sprechen. Ich rufe diese bei- den Punkte auf, den Zuschuss für den Antrag der GRÜNEN und die Beschlussvorlage der Verwaltung zu diesem Thema. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Im Grunde gibt es schon eine Beschlusslage des Gemeinde- rats bzw. des Kulturausschusses, dass die 95.000 Euro aus dem Notlagenfonds entnommen werden sollen, und so ist auch die Beschlussvorlage, die die Stadt vorlegt. Eigentlich haben wir über diesen Punkt schon entschieden, aber man kann das gerne noch einmal im Ge- meinderat abstimmen. Aber im Prinzip haben das hier schon alle Fraktionen beschlossen gehabt. Der Vorsitzende: Wir haben es in den Haushalt verwiesen, wo es hingehört. Deswegen soll- ten wir es heute noch einmal abstimmen. Wir schlagen es Ihnen auch in unserer Beschluss- vorlage so vor. Dann stelle ich jetzt beides zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. – (Mehrheitliche Zu- stimmung) Ich werde gerade gebeten, drauf hinzuweisen, dass wir das für zwei Jahre finanziell ausglei- chen, und ab dem dritten Jahr müssen wir dann schauen, wie wir zum nächsten Haushalt Ihnen einen Finanzierungsvorschlag machen. Antrag 97 (Seite 227): Rotes Haus Karlsruhe e.V. Antrag auf institutionelle Förderung (Bür- ger/Einwohner) Da würde ich gleich in die Abstimmung gehen, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Antrag 98 (Seite 227): Zuschusserhöhung für die Landsmannschaft der Deutschen aus Russ- land (SPD) Stadträtin Melchien (SPD): Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland macht eine herausragende Arbeit für Kinder und Jugendliche, für ein lebendiges Miteinander und für die Integration. Die Stellungnahme unterstreicht es ja auch. Gerade in Zeiten der Pandemie ha- ben sie Angebote ermöglicht, sehr viel Hilfe geleistet und das Ganze ist gekennzeichnet durch einen ganz großen ehrenamtlichen Einsatz und ein sehr hohes persönliches Engage- ment der Beteiligten. Jetzt sind die finanziellen Spielräume nicht groß aktuell. Die Lands- mannschaft hat einen Antrag gestellt auf eine Erhöhung der Förderung, mit der Begründung, dass die Förderung seit 2012 unverändert ist, und uns leuchtet es ein. Den Fehler sehen wir eher darin, dass hier keine Dynamisierung vorgesehen ist, dass die Zuschüsse unverändert bleiben. Von daher haben wir uns jetzt dazu durchgerungen, einen geringfügigen Erhö- hungsantrag zu stellen und bitten um Ihre Unterstützung. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion wird diesem Antrag zustimmen. Ich erin- nere mich an die Situation hier vor einem Jahr an diesem Ort, wo leider es gescheitert ist schon da, vor einem Jahr für die deutsch-russische Gemeinschaft einen Betrag einzustellen, und von daher denken wir, dass es jetzt, in Anführungszeichen, höchste Zeit ist, dass wir das mehrheitlich tun. Der Vorsitzende: Damit kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Antrag 99 (Seite 228): Keine Kürzung Schule und Kultur (DIE LINKE.) Das war ja Teil dieses Kulturpakets zur Haushaltsstabilisierung. Ich sehe jetzt keine Wortmel- dungen. Dann können wir gleich in die Abstimmung gehen, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Ich möchte einfach hinweisen, auf die Erhöhung der Ansätze für das ZKM. Hier haben sich die entsprechenden Personalkosten im Staatshaushaltsplan noch mal erhöht, und das wurde jetzt bei uns in die Veränderungsliste beim ZKM in die Erhöhung unserer Ansätze, wir ma- chen da ja immer eine hälftige Finanzierung, übernommen. Antrag 100 (Seite 228): Kulturelle Veranstaltung im Otto-Dullenkopf-Park, Zuschuss zu Inf- rastrukturkosten (KAL/Die PARTEI) Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Der Karlsruher Gemeinderat hat ja auf einen Antrag da- mals auch unserer Fraktion positiv reagiert. Die Verwaltung hat vor allem positiv reagiert, dass eine Infrastruktur dort geschaffen werden muss. Alle wissen, wer dort den Platz, in An- führungszeichen, bespielt, über die Jahre. Verschärfend kam ja dann dazu, dass der Schloss- park vom Land nicht mehr so zur Verfügung gestellt wurde und darum noch mehr Gruppen und Vereine eben darauf angewiesen waren, dort auf dem Otto-Dullenkopf-Park ihre Veran- staltung durchzuführen. Es hat sich einfach gezeigt, dass eine Infrastruktur, also Strominfra- struktur, Zu- und Abwasser, dort fehlt, dass das von den Veranstaltern immer sehr aufwen- dig oberirdisch verlegt werden muss. Die Verwaltung hatte ja zugesagt, dass sie einen Ar- beitskreis mit allen Veranstaltern, inklusive Stadtjugendausschuss, einberuft. Ich weiß nicht, ob der wirklich groß stattgefunden hat oder nur verwaltungsintern wahrscheinlich, und da- rum unser Antrag, dass wir da jetzt diese Infrastrukturmaßnahmen auf den Weg bringen. Das sind ja Investitionen, die jetzt nicht immense Summen sind, die aber doch da einen Mehrwert schaffen für die nächsten Jahrzehnte. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir hier zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Antrag 101 (Seite 228): Brauchtum/Heimatpflege (AfD) Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch wenn es jetzt einen sperrigen Titel hat, Brauch- tum/Heimatpflege, es geht darum, dass Veranstaltungen von gesamtstädtischem Interesse, unter anderem das Durlacher Altstadtfest, weiterhin so bezuschusst werden wie letztes Jahr, wie dieses Jahr, wie dieses Jahr noch, damit die einfach weiterhin stattfinden können. Mehr wollen wir gar nicht, also, den Zuschuss beibehalten, damit diese Veranstaltungen stattfin- den können. Der Vorsitzende: Es geht um jeweils 50.000 Euro, wenn wir das richtig ausgerechnet haben. Wir hatten in unserer Stellungnahme ja zugesagt, dass die bisher nicht abgerufen wurden und dass wir von daher auch die Veranstaltung jetzt so nicht gefährdet sehen, aber dass wir durchaus auch eine Motivation schaffen wollen, sich zusätzliche Einnahmen hier zu verschaf- fen. Das stelle ich jetzt zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Anträge 103 (Seite 228): Fastnachtszüge (SPD), (AfD) Ich möchte darauf hinweisen, dass wir nach dem Votum auch aus dem Gemeinderat die Kür- zung für die Karlsruher Fastnachtsvereine von 50.000 Euro auf 10.000 Euro zurückgenom- men haben und die dadurch erforderlichen zusätzlichen 40.000 Euro aus Einsparungen im Sachaufwandsbudget beim Kulturamt erbringen wollen, sodass die Frage ist, ob das jetzt ein ausreichender Weg ist und sich die Anträge damit erübrigt haben. Erledigt, Herr Stadtrat Dr. Schmidt? Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ja, wenn es für die SPD erledigt ist, ist es für uns auch erledigt, danke. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Veränderungsliste auf der Seite 231. Da haben wir ein Kunstobjekt im Schlossgarten aus IP-Mitteln in Durlach noch hinzugefügt, sowie ein Erwerb von Kunstgegenständen. Da wurden diese IP-Mittel... (Zuruf: Wir haben die 102 übersprungen) Der Vorsitzende: Entschuldigung, vielen Dank. Ich mache das noch gerade fertig. Wir haben auf der Seite 231 über die Veränderungsliste noch für den Erwerb von Kunstgegenständen und ein Kunstobjekt im Schlossgarten den Ansatz für IP-Mittel für Durlach erweitert. Sie haben Recht, ich habe 102 a und b einfach übersprungen. Anträge 102 a und b (Seite 228): Vereinsförderung Hallenmiete (DIE LINKE.) (AfD) Da geht es um 15.000 Euro in beiden Anträgen, wenn ich das richtig lese, einmal dauerhaft und einmal nur für die zwei Jahre. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich will nur kurz sagen, es hat keine Absprache mit der LINKEN gegeben. Wir sind unabhängig voneinander zum Ergebnis gekommen, (Der Vorsitzende: Das brauchen Sie nicht zu betonen, Herr Dr. Schmidt. - Heiterkeit) dass es für die Stadt besser wäre, dieses Geld zu investieren. Der Vorsitzende: Wir haben den weitergehenden Antrag der LINKEN, diese 15.000 Euro durchgängig in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Den stelle ich deswegen zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. – Eine mehrheitliche Ablehnung. Dann kommt der AfD-Antrag, der das nur für die zwei Haushaltsjahre vorsieht, nämlich 2022 und 2023. Auch da bitte ich jetzt um Ihre Abstimmung. – (Ablehnung) So, spannende Entwicklung. Damit haben wir den Kulturhaushalt abgeschlossen.