THH 3200: Ordnungs- und Bürgerwesen

Vorlage: 2021/1381
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.11.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat - HH-Beratungen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.12.2021

    TOP: 2.7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • OZ 73 Antrag DIE LINKE.: Soziale und Ökologishe Staffelung von Anwohnerparken
    Extrahierter Text

    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Soziale und Ökologische Staffelung von Anwohnerparken  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  349  6600 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  54 | 5460-660 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Entgelte f. öffentl. Leistungen o. Einrichtungen Auszahl. f. Baumaßnahmen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung regelt die Gebühren des Anwohnerparkens unter folgenden Gesichtspunkten neu: 1. Für einen Bewohnerparkausweis wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 360 Euro/Jahr festgelegt. 2. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und einem Leergewicht über 1.800 kg oder mit rein elektrischem Antrieb und einem Leergewicht über 2.000 kg wird eine Gebühr von 540 Euro/Jahr festgelegt. 3. Für Angehörige von Haushalten, die Anspruch auf den Karlsruher Pass haben, werden die Gebühren je- weils um weitere 120 € ermäßigt. 4. Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialge- setzbuch (SGB) II) werden von der Gebührenerhöhung ausgenommen. Entsprechende Einnahmen sind im Haushalt zu berücksichtigen. Begründung: Nach der Ermöglichung der Anpassung der Preise für die Anwohnerparkausweise durch das Land Baden- Württemberg ist nun die Stadt Karlsruhe in der Pflicht diese entsprechend umzusetzen. Wir, als Fraktion DIE LINKE, sehen in der Neuregelung des Anwohnerparkens mit einer Ausweitung des Anwohnerparkens sowie einer Neuregelung der Gebührenhöhe für das Anwohnerparken ein wichtiges Steuerungsinstrument für die sozial-ökologische Verkehrswende. Dabei ist uns enorm wichtig, dass der Faktor des Sozialen – durch Berück- sichtigung des Einkommensfaktors – sowie des Ökologischen – wie Hubraumgröße oder Antriebstechnologie – hierbei berücksichtigt wird. Für uns ist klar, dass die*der Fahrer*in eines SUV mit einem Verbrenner der Marke Porsche weitaus mehr für den Stellplatz bezahlen muss als die*der Fahrer*in eines Kleinwagens der Marke Smart mit E-Antrieb. Beide haben unterschiedliche Anforderungen an die Größe des Raums, den sie für sich beanspruchen sowie eine unterschiedliche Umweltbilanz. Dies muss in der Neuregelung des Anwoh- nerparkens berücksichtigt werden. Daher stellen wir hiermit dieses Modell im Rahmen des Haushaltes zur Ab- stimmung. Dabei orientieren wir uns in der strukturellen Ausgestaltung an den Städten Tübingen und Frei- burg. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • OZ 73 StN Soziale und Ökologishe Staffelung von Anwohnerparken
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 73 Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 167f 1221-320 33000000 Ertrag (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Soziale und Ökologische Staffelung von Anwohnerparken Der Antrag ist als erledigt zu betrachten, da die Thematiken rund um das Anwohnerparken und die dazu- gehörige Satzung (unter anderem Gebührenpflicht, Gebührenbemessung und -höhe, Gebührenermäßi- gung) im Hauptausschuss am 30. November 2021 und im Gemeinderat am 14. Dezember 2021 beraten und beschlossen werden.

  • OZ 74 a+b Antrag GRÜNE, DIE LINKE.: Zusätzliche Stellen für die Verkehrsüberwachung
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    GRÜNE Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 12.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Zusätzliche Stellen für die Verkehrsüberwachung  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  166  3200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  1221-320 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung 8,00 Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Zusätzliche Stellen für die Verkehrsüberwachung Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger   Sachverhalt | Begründung Immer noch werden in erheblichem Maß die Karlsruher Fuß- und Radwege zugeparkt, in Kreuzungen die Sicht versperrt und vieles mehr. Das kommt auch daher, dass die Gefahr einer Sanktionierung kalkulierbar ist. Das aktuelle Personal zur Verkehrsüberwachung reicht nicht aus, um die Einhaltung der StVO beim Parken auch nur annähernd sicher zu stellen. Insbesondere in den Tagesrandzeiten ist die Park-Mentalität ausbaufä- hig. Derzeit sind einige Stellen in diesem Bereich unbesetzt, weil es schwierig ist, Personal für diese Tätigkeit zu finden und nur wirklich geeignetes Personal eingestellt wird. Trotzdem sollte die Stellenzahl erhöht werden, um die Chance zu schaffen, neues Personal einzustellen. Die genannte Zahl ist so gewählt, dass kein zusätzliches Führungspersonal notwendig ist. Da das Personal für die Verkehrsüberwachung etwa so viele Einnahmen bewirkt, wie es selbst kostet, entste- hen durch diesen Antrag in der Gesamtbetrachtung keine zusätzlichen Kosten. Das hat sich gegenüber den letzten Jahren durch die aktuelle Erhöhung der Bußgeldsätze noch verbessert. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Verkehrsraumüberwachung stärken für mehr Sicherheit für Rad- und Fußverkehr  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  168  3200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  12 I 1221-320 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung 2,0 1,0 Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen, dass im Jahr 2022 2,0 Planstellen und im Jahr 2023 1,0 Planstelle für die Verkehrsraumüberwachung für den mo- torisierten Individualverkehr geschaffen werden. Die Bedarfe im Finanz- und Ergebnishaushalt sowie die Erlöse sind anzupassen. Begründung: Die Einhaltung der StVO sowie entsprechender Parkregelungen durch den motorisierten Individualverkehr ist eine kontinuierliche Aufgabe der Verkehrsraumüberwachung. Trotz der Bemühungen ist weiterhin an vielen Stellen ein widerrechtliches Verhalten festzustellen, so z.B. Parken an nicht erlaubten Stellen oder Parken länger als die gezahlte Dauer. Da hierdurch wichtige Erlöse der Stadt verloren gehen oder die Sicherheit anderer Ver- kehrsteilnehmer*innen gefährdet werden, bedarf es hier dringender Nachbesserungen. Mit einer aktiveren Parkraumbewirtschaftung ist zu erwarten, dass diese Negativeffekte zunehmen. Daher ist eine ausreichende, personelle Ausstattung der Verkehrsraumüberwachung notwendig. Speziell durch weitere, verkehrspolitisch notwendige Maßnahmen, wie einer Erhöhung von Parkgebühren, eine Neuordnung des Anwohnerparkens und der Reduktion von Parkplätzen, ist eine Zunahme von widerrechtli- chem Parken zu erwarten. Daher muss in den nächsten beiden Jahren eine Erhöhung des Personals vorgenom- men werden, um entsprechend agieren zu können. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • OZ 74 a+b StN Zusätzliche Stellen für die Verkehrsüberwachung
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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 74a-b GRÜNE-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Bitte auswählen ! Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 167 1221-320 40000000 Stellenveränderung (VZW) 2022 2023 2024 2025 2026 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Zusätzliche Stellen für die Verkehrsüberwachung Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion beantragt, im Jahr 2022 8,0 Planstellen für die Verkehrsüberwachung einzurichten. Die Linke-Gemeinderatsfraktion beantragt, im Jahr 2022 2,0 Planstellen und im Jahr 2023 1,0 Planstelle für die Verkehrsraumüberwachung für den motorisierten Individualverkehr einzurichten. Der Personalhaushalt für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 sieht jedoch nur Stellenschaffungen im Umfang von jeweils 20 Vollzeitwerten für den Ausbau der Kindertagesstätten, für die Ganztagsgrundschulen und für die Schulsozialarbeit sowie 10 Vollzeitwerte für den Klimaschutz vor. Derzeit sind mehrere Stellen im Bereich des ruhenden Verkehrs, welcher sich ausschließlich mit der Ahn- dung von Falschparkern befasst, aufgrund von Personalabgängen unbesetzt, sodass eine Aufstockung nicht notwendig ist. Aufgrund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Dop- pelhaushalt 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • OZ 75 Antrag KAL/Die PARTEI: Abschaffung KOD Umstrukturierung vorhandener Stellen
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    KAL/Die Partei Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 10.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Abschaffung KOD / Umstrukturierung vorhandener Stellen  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  166  3200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  12 / 1220-320 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Abschaffung KOD / Umstrukturierung vorhandener Stellen Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger   Sachverhalt | Begründung Mit dem KOD übernimmt die Stadt Karlsruhe polizeiliche Aufgaben, die das Land Baden-Württemberg zu er- füllen hat. Karlsruhe ist eine der sichersten Städte in Baden-Württemberg. Zwischen dem subjektiven Sicher- heitsgefühl und der objektiven Sicherheitslage klafft in Karlsruhe ein zunehmend großes Loch. Die Einsätze des KOD tragen demnach offensichtlich nicht zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls bei. Die Mitarbeitenden des KOD sind an anderer Stelle der Stadtverwaltung, z.B. der Hotline der Bürgerdienste, sinnvoller einzusetzen. Lediglich die Verkehrsraumüberwachung für den motorisierten Individualverkehr ist von einer Stellenreduzierung auszunehmen. Hier würden sie auch eine kommunale Aufgabe erfüllen und nicht eine, für die die Stadt Karlsruhe "eigentlich systemwidrig" geradesteht. Die Abschaffung des KOD und der damit verbundenen Umstrukturierung der Arbeitsplätze auf offene Stellen in der Stadt Karlsruhe kann so zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Im Übrigen ist die Fraktion der Meinung, dass es der Stadt Karlsruhe gut geht. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug Max Braun Rebecca Ansin

  • OZ 75 StN Abschaffung KOD Umstrukturierung vorhandener Stellen
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 75 KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 167 1220-320 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenveränderung (VZW) 2022 2023 2024 2025 2026 Abschaffung KOD/Umstrukturierung vorhandener Stellen Der Kommunale Ordnungsdienst nimmt eine Vielzahl von Aufgaben im polizei- und ordnungsrechtlichen Bereich sowie in artverwandten verwaltungsrechtlichen Aufgabenfeldern wahr. Die Personalausstattung und die Aufgabenfelder des kommunalen Ordnungsdienstes sind vom Gemeinderat beschlossen und kön- nen nicht als "systemwidrig" eingestuft werden. Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger bestätigen, dass die Präsenz des KOD in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen wird und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung deutlich stärkt - unter anderem wie frei sich die Menschen in der Stadt bewegen und wie sie die Angebote in der Stadt annehmen. Seit seiner Gründung im Jahr 2010 kann der KOD zahlreiche Erfolge vorweisen. Entsprechend sind auch die Kriminalitätsstatistiken der letzten elf Jahre ein Miterfolg des KOD. Auch in der Corona-Pandemie hat der KOD herausragende Leistungen vollbracht. Ohne ihn wäre die Situation in der Stadt problematischer. Zu- dem bestätigen aktuelle Diskussionen zum Thema Sicherheit (beispielsweise zur Lage am Europa- oder Werderplatz) den entsprechenden Bedarf. Letztendlich werden durch eine Abschaffung des KOD keine Personalkosten eingespart, da die Beschäftig- ten des KOD unbefristete Arbeitsverträge besitzen. Auch die Ausbildung ist fachspezifisch, so dass adäqua- te Einsätze in der Verwaltung keinen Sinn ergeben. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

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    Gemeinderatsfraktionen GRÜNE, SPD, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 12.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Interfraktionell: Kommunale*r, ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r der Stadt Karlsruhe  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  168  3200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  1220-320 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger   Sachverhalt | Begründung Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Für die Umsetzung des Staatsziels sind Bund, Länder und Kommunen verantwortlich. Hierfür müssen neben dem Bund und dem Land auch die Kommunen ihren Teil beitragen. Die Amtsveterinär*innen sind originär für den Bereich der Kontrolle zuständig und decken so- mit nur einen Teilbereich des kommunalen Tierschutzes ab. Zur Förderung des Tierschutzes bedarf es zusätzli- cher Initiativen. Es müssen Konzepte erarbeitet und evaluiert sowie Potentialanalysen durchgeführt werden. Ein*e ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r ist Ansprechperson für die Verwaltung sowie für Bürger*in- nen und auch für Tierschutzvereine. Es handelt sich somit um eine Vermittlungsperson zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft, die immer das Wohl der Tiere im Auge behält und vorantreibt. Die Stadt Karlsruhe hat schon mit der Ausrichtung des Tierschutztages und Tierschutzpreises seit 2012 jährlich unter Beweis ge- stellt, dass ihr das Wohlergehen von Tieren ein bedeutendes Anliegen ist. Die oder der ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte ist für alle im Tierschutzgesetz verankerten Tierschutzbe- lange die Ansprechperson. Wesentliche Schwerpunkte der Tierschutzarbeit werden z.B. im Heim-, Haustier- bereich, Streunerschutz, sowie im Informations- und Bildungsbereich liegen. Die Erfahrung von ehrenamtlichen Tierschützer*innen zeigt, dass ein*e unabhängige*r Beauftragte*r schnel- ler kontaktiert wird, wenn z.B. ein Missstand oder ein Handlungsbedarf besteht. Der Großteil der in Karlsruhe ansässigen Tierschutzorganisationen und für Tiere aktive Menschen bestätigt, dass in einer so großen Stadt mit so großer Fläche, auch Grünfläche, ein*e Tierschutzbeauftragter*e dringend vonnöten ist. In einem Arbeitskreis der Verwaltung mit den Tierschutzorganisationen im Mai 2015 haben sich die teilneh- menden Tierschutzorganisationen für die Einrichtung einer Stelle wie beantragt ausgesprochen und ein ent- sprechendes Qualifikationsprofil vorgeschlagen. Dieses Profil kann auch heute noch als adäquat angesehen werden. Konsens der Beteiligten war, dass folgende Voraussetzungen vorhanden sein sollten: Kenntnisse im Tierschutz-, Naturschutz- und Artenschutzrecht, Grundkenntnisse in Biologie und Tiergesund- heit (Veterinärmedizin), Kenntnisse über Anforderungen an die Tierhaltung, pädagogische Kompetenzen so- wie Empathie für Tier und Mensch. Die jahrelange Arbeit der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten in Mannheim wird nun von einer Nachfol- gerin fortgeführt und zeigt auf, wie wichtig in einer Großstadt eine solche Einrichtung ist. Für die qualifizierte Aufgabenerfüllung wird ein relativ hohes Qualifikationsniveau gesehen. Dieses sollte sich in einer adäquaten finanziellen Honorierung widerspiegeln, auch wenn die Tätigkeit nur ehrenamtlich ausge- übt wird. Auf Wunsch der antragsstellenden Fraktionen sollte diese max. 20.000 Euro einschl. Kosten für Ar- beitsplatz und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen betragen. Siehe hierfür auch die Vorlage Nr. 2020/0410, Dez. 2. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE-Fraktion Parsa Marvi, Michael Zeh und SPD-Fraktion

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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 76 GRÜNE-Gemeinderatsfraktion --- SPD-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 167 1220-320 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Interfraktionell: Kommunale*r, ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r der Stadt Karlsruhe Die Verwaltung sieht die Gefahr, dass durch die Implementierung einer/s kommunalen Tierschutzbeauf- tragten Doppelstrukturen entstehen, die letztendlich zu mehr Bürokratie und weniger Transparenz hinsicht- lich der Zuständigkeiten führen. Zudem bestünde die Gefahr, dass die bisher guten Kontakte der Verwal- tung zu Tierschutzorganisationen und im Tierschutz engagierten Personen verloren gingen. Die organisatorische Anbindung an das Ordnungs- und Bürgeramt, wie in Mannheim, wird von der Verwal- tung kritisch gesehen, um eine Unabhängigkeit zu gewährleisten. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 74a_Gruene
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  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 74b_Linke
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  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 75
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  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ 76
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  • Protokoll THH 3200 - Anträge 73 - 76
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    Auszug Protokoll Haushaltsberatungen 07./08.12.2021 Teilhaushalt 3200 (Anträge 73 bis 76, TOP 15) Wir kommen damit zum Teilhaushalt 3200, Ordnungs- und Bürgerwesen und wir springen auf die Seite 167. Antrag 73 (Seite 154): Soziale und ökologische Staffelung von Anwohnerparken. (DIE LIN- KE.) Da war ja die Überlegung, dass wir das dann in den nächsten Dienstag mit reinnehmen. Ge- nauso sind Sie im Ältestenrat verblieben. Dann nehmen wir das als Änderungsantrag zu un- serer Beschlussvorlage zum Anwohnerparken und besprechen das am nächsten Dienstag. Anträge 74 a und b (Seite 167): Zusätzliche Stellen für die Verkehrsüberwachung (GRÜNE), Verkehrsraumüberwachung für mehr Sicherheit für Rad- und Fußverkehr (DIE LINKE.) Stadtrat Honné (GRÜNE): Immer wieder wird uns gesagt, dass das Ordnungsamt nicht aus- reichend kontrollieren kann und deswegen eben immer noch viele Autos auf den Gehwegen und Radwegen, Radstreifen und wo auch immer abgestellt sind. Deshalb haben wir einen Antrag gestellt, der ausnahmsweise mal auch in sich schon eine Gegenfinanzierung enthält, denn wir wollen jetzt acht zusätzliche Stellen schaffen. Das hört sich erst mal sehr viel an und es ist auch ein Haushaltsantrag, aber im Haushalt wird sich dadurch nicht viel ändern, weil die mindestens das auch wieder einspielen, was sie an Kosten verursachen, diese Stellen, weil es eben immer noch viele falschparkende Autos gibt in Karlsruhe. Insofern ist das ein Antrag, der selbst in diesen Zeiten knapper Kassen ohne Weiteres sinnvoll ist und mit dem wir die Verkehrssicherheit, weil auch viele in den Kreuzungen abgestellt sind, deutlich ver- bessern könnten. Der Vorsitzende: Für den zweiten Antrag würde ich jetzt Herrn Stadtrat Bimmerle das Wort erteilen, und dann gehen wir in die Debatte. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich kann mich den Ausführungen des Kollegen anschließen. Wir haben ja eine geringere Anzahl beantragt, aber auch wir sehen den Bedarf an der Stelle. Ich glaube, beim ÖPNV wird auch keiner darüber sprechen, dass wir weniger Kontrolleure haben. Also, an der Stelle ist, glaube ich, einfach ein Fehlbedarf und gerade diese Themati- ken, die wir nächste Woche diskutieren, Richtung Ausweitung Anwohnerparken und die suk- zessive Erhöhung von Parkgebühren, glaube ich, die führt auch dazu, weil jetzt das Parken auch endlich teurer wird, dass sich manche denken, dann stelle ich es lieber an der Kreuzung ab und ich komme schon davon. Ich glaube, da müssen wir rechtzeitig reagieren, und gerade die Verkehrssicherheit ist ein extrem wichtiges Thema an der Stelle. Deshalb, ja, fordern wir den Antrag und sehen auch so, dass er eigentlich fast einkommens- und aufwandsneutral ist. Stadtrat Müller (CDU): Mit dem Antrag hauptsächlich der GRÜNEN gehen Sie schon in die Vollen, und ich glaube nicht, dass Sie diese Stellen aus dem Klimaschutzkonzept entnehmen wollen, sondern hier deutliche Aufsattelung beantragen. Sie vergessen aber eins, und dann springt ihr Antrag doch deutlich zu kurz und erreicht noch nicht mal annähernd das Ziel Ihrer Initiative, nämlich dass die bereits geschaffenen und bewilligten Stellen bei der Verkehrs- überwachung gar nicht vollbesetzt sind. Von daher erschließt sich mir der Sinn überhaupt nicht, in keiner Weise, außer Sie stellen diesen Antrag allein zu Zwecken der Schaufenster- darstellung oder –auskleidung. Nichts anderes ist es letztendlich, dass die Stellen als solches erst besetzt werden sollten, bevor wir überhaupt nur im Ansatz über weiteren Ausbau von Stellen sprechen können. Stadtrat Hock (FDP): Ich frage mich jedes Mal, wenn ein solcher Antrag kommt - meistens spricht dann Herr Honné davon, er habe von vielen Mitbürgerinnen und Mitbürger gehört -, wie das bei den anderen Fraktionen ist. Wir haben solche Meldungen nicht. Vielleicht meldet er sich selber dort an, ich weiß es nicht, aber es wundert mich doch immer wieder. Sind wir doch ehrlich, jeder hier im Haus weiß, um was es geht, jeder weiß das mittlerweile, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. Und wenn man sieht, dass die Bepreisung der Strafzettel jetzt erhöht wurde, dann erschließt sich mir auch nicht die Aussage, dass einer absichtlich irgendwohin parkt, wo er eigentlich nicht stehen darf. Ich denke, dass viele Mit- bürgerinnen und Mitbürger schon genau aufpassen, dass sie ihr Fahrzeug ordnungstechnisch richtig abstellen. Es geht hier einzig und allein darum, wie jedes Mal, wenn es um dieses Thema geht, den Leuten in der Innenstadt das Parken so ungern wie möglich zu ermögli- chen. Der einzige Punkt ist der Kampf gegen die Fahrzeuge. Die Fahrzeuge müssen raus. Um das geht es Ihnen und das schon seit einigen Jahren. Es ist mittlerweile auch nicht mehr schön, auch nicht mehr tragbar. Wenn man jetzt sieht, was Sie hier für eine Stellenanzahl fordern, dann muss ich wirklich sagen, dann ist das weg von Gut und Böse. Das ist nicht mehr, dass man ordentlich darüber reden kann, nein. Wenn ich sehe, was hier beantragt wird vonseiten der GRÜNEN, dann muss ich Sie wirklich fragen, ob Sie noch ganz bei Sinnen sind. Stadtrat Schnell (AfD): Wenn jetzt ein Teil dieser Stellen dafür gedacht wäre, den Radver- kehr mehr zu kontrollieren... Wir zum Beispiel von der AfD-Fraktion hören sehr oft von Fuß- gängern, die sich durch Radfahrer gefährdet sehen und zum Teil auch schon über den Hau- fen gefahren worden sind. Das ist mir selbst sogar schon passiert. Aber in der Hinsicht wollen Sie nicht den fließenden Verkehr kontrollieren, sondern es geht ausschließlich um den Kraft- fahrzeugverkehr. Deshalb lehnen wir die Anträge ab, sowohl von den GRÜNEN als auch von den LINKEN. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Ich erinnere mich an Diskussionen, als es darum ging, den KOD aufzusetzen. Wir waren eine sichere Stadt. Jetzt geht es um ein Thema, das ich persönlich als Angriff - als einer, der ein Fuhrunternehmen hat - sehe. Heutzutage zu liefern, zu Zeiten, in denen dieser Bestellungswahn wahnsinnig ist, Mitarbeiter zu finden, die erhöhte Strafzettel zahlen müssen, ist der Wahnsinn. Ich möchte nicht auf Fahrradfahrer rumklopfen, denn ich fahre selbst sehr viel Fahrrad. Aber was mich selbst ärgert, ist, es wird immer ausgelassen, dass der Wahnsinn auch zwei Räder, nicht nur vier Räder hat. Wenn Sie abends liefern müs- sen - Gegenverkehr, unbeleuchtete Fahrräder, schwarze Fahrräder - das ist der Wahnsinn. Wenn man sagt, man macht eine Kontrolle, würde ich das auch verstehen. Aber es ist so, wie mein Kollege Hock und andere gesagt haben, es geht ausschließlich um das Thema Bestra- fung des Autoverkehrs. Wir werden eines Tages gar keine Autos mehr haben, wenn das so weitergeht. Dann ist es so, das können wir gar nicht wollen. Das geht nicht und wie gesagt, das ist eine Blockwart-Mentalität. (Vereinzelter Beifall) Das ist etwas, das kann ich nicht mittragen mit bestem Gewissen. Das kann auch meine Frak- tion nicht mittragen, denn wir machen unsere Stadt einfach kaputt. Es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse. Wo es keinen Autoverkehr mehr gibt, geht die Stadt zugrunde. Ich verstehe, dass wir weniger Verkehr haben wollen. Ich verstehe alle Argumentationen, aber so einen offensichtlichen Antrag, das geht nicht und ist für uns nicht tragbar. Wenn wenigstens drin- stehen könnte, Verkehrssicherheit. Schauen Sie auf die Unfallstatistiken - das hatte auch der Kollege Müller vor einiger Zeit gesagt -, die beruhen nicht auf diesem Grund, das sind ganz andere Gründe. Deshalb werden wir diese Anträge ablehnen. Stadtrat Honné (GRÜNE): Noch mal, weil jetzt auch die Sicherheit noch mal angesprochen wurde, ich hatte in meinem Beitrag auch die Sicherheit angesprochen, weil insbesondere Kreuzungen immer wieder zugeparkt werden. (Vereinzelter Beifall) Das ist ein erhebliches Problem. Das ist eine wesentliche Unfallursache, dass man verringer- te Sicht hat durch parkende Autos in diesen Kreuzungen. Das ist überhaupt nicht zu vernach- lässigen. Genauso, wenn ein Radweg zugeparkt ist und man auf dem Fahrrad dann auswei- chen muss, ist selbstverständlich die Sicherheit gefährdet, ist doch gar keine Frage. Ich ver- stehe die ganze Aufregung nicht. Wir wollen nur, dass die Straßenverkehrsordnung eingehal- ten wird, sonst nichts. Die Straßenverkehrsordnung ist ein Bundesgesetz und wir möchten einfach, dass es eingehalten wird, sonst geht es um gar nichts. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich kann mich nur anschließen. Es ist wirklich interessant, was manche für ein Verhältnis zu Recht und Ordnung haben, dass gerade jetzt die linke Seite das einfordern muss. Wir bestrafen niemanden einfach so. Mir wäre es jetzt neu, dass Herr Bürgermeister Käuflein oder sein Amt Strafzettel an Menschen verteilen würde, die ganz rechtmäßig parken. Das wäre mir jetzt neu. Es geht tatsächlich um Menschen, die ganz be- wusst oder vielleicht unbewusst falsch parken, vielleicht weil sie die Uhrzeit nicht im Blick haben. Das machen übrigens Leute im ÖPNV-Bereich auch mit dem Fahrschein. Da bestrafen wir die mit 60 Euro, an anderen Stellen viel mehr. An der Stelle, glaube ich, muss man die Kirche im Dorf lassen. Der Vorsitzende: Herr Stadtrat Hock, dass sich niemand bei Ihnen meldet, mag Gründe ha- ben. Aber ich erlebe es jeden Morgen auf dem Fahrrad bei meinem Weg in die Stadt, dass irgendwo in der Ettlinger Straße ein Lieferfahrzeug auf dem Fahrradweg parkt und das nicht, weil er es unbedingt muss. Er hat im Umfeld von 10, 20 Metern nach vorne, nach hinten meistens ausreichend Alternativen. Es geht dann um einen relativ unbedachten Umgang mit der Thematik, um möglichst den kürzesten aller Wege. Von daher gibt es diese Alternativen in den Innenstädten. Aber selbst, wenn es sie nicht gäbe, berechtigt das niemanden, einfach auf diesem Fahrradweg zu parken. Insofern ist das ein Riesenthema und es ist vor allem dort ein Riesenthema, wo wir Straßen neu gestaltet haben, weil es offensichtlich gewisse Anpas- sungsprobleme gibt. Dasselbe gilt übrigens, da bin ich bei Ihnen, auch für Fahrradfahrer auf den Fußwegen. Das ist ein Riesenthema und beide Themen schlagen bei mir in der Bürger- sprechstunde regelmäßig auf, sowohl der ruhende Verkehr auf den Fahrradwegen als auch umgekehrt die Fahrradfahrer*innen, die meinen, der ganze Bordstein gehört ihnen in alle Richtungen kreuz und quer. Deswegen müssen wir uns nächstes Jahr - zum einen auch Dank der Möglichkeit, jetzt über die entsprechenden Bußgelder noch mal stärker einzuschreiten - noch mal mit unseren Ordnungskräften um diese Thematik kümmern. Ich habe auch bespro- chen, dass wir uns um die fahrenden Radfahrer zum Teil kümmern müssen an einzelnen Straßen, weil das offensichtlich dort nicht gelernt wird. Das Problem an der Stelle ist nur, dass wir es als Stadt alleine nicht dürfen. Wir dürfen die fahrenden Fahrradfahrer nicht an- halten. Das ist eine große Problematik. Insofern müssen wir das mit der Polizei abstimmen, die dann mit dabei sein muss, sonst kommen wir da nicht ran, und natürlich würde uns jede Stelle mehr auch helfen. Das Problem ist nur, dass wir schon die derzeitigen Stellen, die wir haben, nicht besetzt kriegen. Deswegen sage ich Ihnen zu, dass wir das sicherlich auch zum Schwerpunkt unserer weiteren Einsätze machen. Wir haben jetzt mehr Handhabe, denn die entsprechenden Kataloge sind nicht deswegen verschärft worden, weil man das Problem neu erkannt hätte. Sondern, sie sind verschärft worden, weil die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen. Aber wir brauchen halt das Personal, und solange wir noch unbesetzte Stellen in dem Bereich haben, hilft uns diese Auf- stockung nicht. Es geht hier einfach nur um das normale Rechtsverständnis, wenn wir ir- gendwo feststellen, dass gegen Gesetze verstoßen wird. Wir haben die Aufgabe, dem nach- zugehen, dann tun wir das. Mit Bestrafung hat das nichts zu tun. Dann stelle ich jetzt zur Abstimmung einmal den weitergehenden Antrag, das ist der der GRÜNEN, der acht Stellen begehrt, und bitte um Ihr Votum. – (Ablehnung) Dann rufe ich auf den Antrag der LINKEN, zwei Stellen 2022, eine Stelle zusätzlich 2023, und bitte um Ihr Votum. – Auch das ist mehrheitlich abgelehnt. Antrag 75 (Seite 167): Abschaffung des kommunalen Ordnungsdienstes, Umstrukturierung vorhandener Stellen (KAL/Die PARTEI) Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Von vielen Fraktionen habe ich im Vorfeld der heutigen Haushaltsberatung, aber auch heute, immer wieder gehört, man muss sich von lieben Ge- wohnheiten verabschieden. Besonders in diesem Fall, wo die Stadt Karlsruhe eine polizeili- che Aufgabe übernimmt, die das Land Baden-Württemberg an sich zu erfüllen hat, sehen wir, dass wir in der finanziellen Situation der Stadt diese liebgewonnene und so lieb nach außen verkaufte Gewohnheit, punktuell beginnen müssen, diese abzubauen. Wir sind nicht der Meinung, dass alles jetzt von 100 auf 0 gefahren wird. Aber wir sind der Meinung, es muss jetzt endlich angesichts der finanziellen Situation, die auch in den nächsten Jahren, wie ich höre, so angespannt sein wird wie heute, anfangen werden nachzudenken über eine freiwillige Aufgabe. Es ist eine freiwillige Aufgabe, es ist kein Muss, dass wir polizeiliche Auf- gaben übernehmen. Darum bringen wir diesen Antrag heute ein. Für uns ist klar, hier müsste sich der Gemeinderat bewegen, um ganz konkret etwas zu tun, um unsere Ausgaben, die wir nicht erfüllen müssen, einzuschränken. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Rund um Corona waren die Kontrollen des KOD ein wichtiger Bau- stein. Hier haben die Mitarbeiter*innen wirklich einen Beitrag gegen die Pandemie geleistet. Es ist also aus unserer Sicht der absolut falsche Zeitpunkt für diesen Antrag, und wir werden ihn ablehnen. Stadtrat Müller (CDU): Ich bedauere diesen Antrag seitens der KAL. Als Grundsatz muss man allem voranstellen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein Grundbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger ist. Das Zusammenwirken als Sicherheitspartner KOD zur Polizei, aber auch umgekehrt, ist ein Erfolgsmodell und es ist ein wichtiger Bestandteil, dieses Grundbedürfnis aufrechtzuerhalten. Das sage ich Ihnen aus eigener langjähriger Erfahrung. Sie können auch diesem Sicherheitsbericht, der Ihnen vorliegt, entnehmen, dass wir an den einen oder anderen Stellen schon ein Sicherheitsdefizit haben in unserer Bevölkerung. Ge- nau dort ist auch der KOD in Partnerschaft mit der Landespolizei Baden-Württemberg, aber auch in seiner ureigenen Aufgabe einer kommunalen Ortspolizei tätig und sinnvoll. Deswe- gen plädieren wir sehr eindringlich dafür, die erfolgreiche Einrichtung Kommunaler Ord- nungsdienst auch in Zukunft beizubehalten. Stadtrat Schnell (AfD): In Ergänzung zu dem, was Herr Müller gerade sagte. Sie haben gera- de den Punkt aufgebracht, dass das Ordnungswesen sich dem Rad fahrenden Verkehr künf- tig mehr widmen will, aber dass der KOD das nicht kann, sondern dass das die Polizei tun muss. Damit sie das tun kann, muss natürlich ein KOD da sein, der die Polizei von anderen Routinedingen entlastet. Außerdem haben wir natürlich das Problem mit der Sicherheit. Wir haben bisher in Karlsruhe Gott sei Dank nicht diese Thematik der, wie hieß das in Stuttgart so schön, der Party- und Eventszene. Damit das so bleibt, sollten wir auch weiterhin den KOD in Karlsruhe haben. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Lieber Lüppo Cramer, das halte ich für ein Gerücht, dass das eine liebgewonnene Institution ist für die KAL. Der KOD war schon immer nicht geliebt und wird es auch nicht werden. (Zuruf von Stadtrat Cramer/KAL/Die PARTEI) Dann habe ich es falsch verstanden. Auf jeden Fall stehen wir dafür, dass eine Balance zwi- schen Ordnungskräften und Sozialarbeitern und so weiter da ist. Insofern werden wir genau das hier nicht abschaffen. Wir brauchen es am Werderplatz, wir brauchen es auf den Plät- zen. Das ist gefragt und wichtig, dass wir präsent sind und deswegen die abzuschaffen, wäre genau der falsche Ansatz. Diese liebgewonnene Institution werden wir behalten. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Es gibt eine objektive Sicherheitslage und die ist gut. Das haben wir noch vor gar nicht langer Zeit im Hauptausschuss vom dem Polizeipräsidium ge- hört, wo es um den Europaplatz ging, wo ganz klar vom Polizeipräsidium signalisiert wurde - da ging es speziell um Kameras und Überwachung -, dass das von der Polizei nicht als not- wendig angesehen wird. Es gibt natürlich ein subjektives Sicherheitsgefühl. Das müssen Sie dann vielleicht auch klar benennen, dass es nur darum geht, dass man einem subjektiven Sicherheitsgefühl einiger Bürgerinnen und Bürger nachgeben will, um politisch - in Anfüh- rungszeichen - gut dazustehen und zu sagen, wir tun etwas für die Sicherheit. Aber dass die Maßnahme selbst überhaupt nichts an der objektiven Sicherheit verbessert, muss einfach gesehen werden. Das ist der Fakt. Aber es wird natürlich insbesondere von der CDU und von Ihnen, von den Freien Wählern, so nicht gesehen. Alles, was Sie jetzt sagen, auch das, was jetzt die GRÜNEN gesagt haben, sind Hilfskonstruktionen, die mit dem grundsätzlichen Prob- lem, dass wir als Stadt Karlsruhe eine Landesaufgabe übernehmen, nichts zu tun hat. Das wird überhaupt nicht von Ihnen benannt. Das - in Anführungszeichen - ist kein Thema für Sie, aber für meine Fraktion sehr wohl. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Ich rufe jetzt auf TOP 15 unserer eigentlichen Tagesordnung, einen interfraktionellen Antrag der GRÜNEN und der SPD, kommunaler ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r der Stadt Karlsruhe, und das hat dann mit der Ordnungsziffer 76 auch Eingang jetzt in unsere Haus- haltsberatung gefunden. Stadträtin Großmann (GRÜNE): Tierschutz ist schon lange kein Nischenthema mehr, son- dern in dem Wahlprogramm vieler Parteien zu finden. Unser gemeinsamer Antrag mit der SPD ist ein Antrag für die Belange der Tiere. Das Thema Tierschutz rückt immer mehr in das Blickfeld der öffentlichen Wahrnehmung. Daraus ergibt sich ein immer größerer Bedarf für uns, in Sachen Tierschutz aktiv zu werden. Deshalb fordern wir die Stelle einer ehrenamtli- chen oder eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten. Es gibt viel zu tun beim Thema Stadttauben, siehe auch heutigen Artikel in der BNN, beim Thema Hundehaltung in der Großstadt, Streunerschutz für Katzen, Umgang mit unterschiedlichen Haustieren, Unterstüt- zung des Tierheims und des Zoos. Gerade in der aktuellen Lage ist es uns deutlich geworden, dass es für die zahllosen Anfragen und begründeten Anliegen der Bürger*innen eine neutra- le Ansprechperson benötigt, die schnell reagieren kann. Doppelstrukturen entstehen durch dieses Ehrenamt in unseren Augen nicht, im Gegenteil. Es könnte, indem man die verschie- denen Akteure in diesem Bereich zusammenbringt, für eine Entlastung der Verwaltung sor- gen. Die Landestierschutzbeauftragte ist, wie schon der Name sagt, für ganz Baden- Württemberg zuständig. Auch hier stellt ein kommunaler Gegenpart eine sinnvolle Ergän- zung dar. Wie schon bereits im Runden Tisch Tierschutz der Stadtverwaltung gefordert wur- de, soll damit das Thema innovativ gestaltet werden. Hierzu benötigen wir eine Person mit entsprechendem Fachwissen und der Motivation, das Thema Tierschutz in die Bevölkerung und in die Schulen zu tragen. In der Stellungnahme der Stadtverwaltung steht, dass die Ver- waltung der Stadt Mannheim keinen Mehrwert sehe in der Einrichtung dieser Stelle. Aller- dings hat nun der Gemeinderat der Stadt Mannheim vor kurzem die Stelle einer ehrenamt- lich kommunalen Tierschutzbeauftragten zum zweiten Mal bestätigt, und somit wird auch dort dieses Amt weitergeführt. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Neben dem, dass es eine neue Aufgabe ist, wo ich im Moment in dieser Finanzlage keine Notwendigkeit sehe, sind hier auch noch andere Punkte anzumer- ken. Es wird von Doppelstrukturen gesprochen. Dies kann schon der Fall sein, aber vor allem wird eine Person gesucht, die eine sehr hohe Qualifikation bietet. Ob dies im ehrenamtlichen Bereich so möglich ist, ist auch zu bezweifeln. Ich sehe im Moment keine Notwendigkeit, zum derzeitigen Zeitpunkt diese Stelle einzurichten. Stadtrat Zeh (SPD): Corona hat die Zahl der Haustiere deutlich erhöht. Man sieht es bei den Hunden am ehesten. Die anderen Haustiere sind eher im Haus vorhanden und nicht sichtbar. Aber es gibt natürlich auch Konflikte mit der Nachbarschaft, wenn ein Hund zum Beispiel zu lange alleine in der Wohnung ist, zu laut bellt und Ähnliches. Viele Bürger wollen dann nicht sofort offiziell die Polizei anrufen, sondern ein ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragter wäre die richtige Ansprechperson, um solche Konflikte auszugleichen, auch die Hundetüten und Ähnliches oder auch alles, was Frau Kollegin Großmann hier schon erwähnt hat. Die eigentli- che Schwierigkeit wird sein, eine solche engagierte Person, die sich als Ansprechpartner und Werbepartner zur Verfügung stellt, zu finden. Wir hoffen, dass es gelingen wird. Es gibt sehr viele Tierschutzorganisationen, die inzwischen auch in der Stadt aktiv sind, um dort die Ver- mittlung zu machen, ohne direkt die Verwaltung damit belästigen zu müssen. Deshalb ist es eine sinnvolle Angelegenheit, und wir sind natürlich als Antragsteller für den Antrag. Stadtrat Høyem (FDP): Tierschutz ist sehr wichtig und da gibt es eine unglaublich engagierte Gruppe Ehrenamtlicher, die wirklich für den Tierschutz arbeiten. Früher haben beispielswei- se mein Kollege Michael Borner und ich uns auch sehr dafür eingesetzt in verschiedenen Situationen, sowohl hier in Karlsruhe als auch in Rumänien. Dass Tierschutz wichtig ist, das kann man überhaupt nicht diskutieren. Dass die ehrenamtliche Arbeit wichtig ist, kann man auch nicht diskutieren. Aber wir wollen diese ehrenamtliche Arbeit schätzen. Wir wollen keine Doppelstrukturen schaffen oder extra Bürokratie. Wir wollen überall, wo es möglich ist, diese Ehrenamtlichen ein bisschen unterstützen. Aber wir stimmen dagegen, eine neue Stelle einzurichten. Stadträtin Fenrich (AfD): Der Antrag ist aus Sicht meiner Fraktion vom Grunde her sehr gut und könnte unsere Zustimmung finden. Die Tierschutzorganisationen haben laut dem Antrag im Jahr 2015 sich für eine Implementierung eines Tierschutzbeauftragten ausgesprochen. Wie es heute aussieht, wahrscheinlich nicht anders, sodass also vom Grunde her dem Antrag zugestimmt werden kann. Die Doppelstrukturen, die die Stadtverwaltung anspricht, die dadurch entstünden, müsste man wirklich näher untersuchen. Das ist nicht eindeutig be- gründet worden. Auch ist nicht ersichtlich, weshalb gute Kontakte zwischen Tierschutzorga- nisationen und Stadt leiden sollten. Wir können uns als AfD-Fraktion sehr gut vorstellen, hier einen Tierschutzbeauftragten zu installieren. 20.000 Euro im Jahr ist nicht die Welt für die gute Sache. Das Ehrenamt wird gestärkt. Ich glaube, unter den Tierhaltern ist da eine sehr große Zustimmung. Stadträtin Lorenz: (FW|FÜR): Sicherlich wäre ein Tierschutzbeauftragter in Karlsruhe vonnö- ten, und es geht nicht nur um die Haustiere, um die Katzen und Hunde, sondern auch die Probleme in den Ställen der landwirtschaftlichen Betriebe, zum Teil bei den Wildtieren und so weiter. Das ist ein ganz großes Feld. Daher sehen wir keine Möglichkeit, so eine Stelle im Ehrenamt auszuführen, weil es natürlich auch oft an rechtliche Probleme grenzt. Was sollte dieser ehrenamtliche Mann oder die ehrenamtliche Frau denn vor Ort bewirken, wenn er jetzt feststellt, da sind große Missstände? Das ist eine ziemliche Grauzone. Deswegen wäre ein Tierschutzbeauftragter für uns nur im Hauptamt, mit Rechtssicherheit und Haftung, Haf- tungsschutz, im Hintergrund möglich. In Anbetracht der Haushaltssituation müssen wir mo- mentan leider eine richtige Stelle ablehnen. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortbeiträge. Damit kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum. – (Zustimmung) Ich möchte zu meinem Abstimmungsverhalten kurz erklären, dass es die absolute Ausnahme ist, dass ich mich gegen die Stellungnahme der Verwaltung wende, nicht, weil ich die Stel- lungnahme nicht richtig finde, sondern, weil ich aus einer anderen Perspektive heraus fest- stelle, dass ein solcher kommunaler ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragter in anderen Städ- ten durchaus zu einer positiven Atmosphäre zum Thema Tierschutz beiträgt und weil das auch Teil meines Wahlprogramms war. Nur, damit Sie verstehen, warum ich mich, trotz ei- ner zusätzlichen Aufgabe, allerdings in einem überschaubaren finanziellen Rahmen und der anderen Fachlichkeit, die die Verwaltung nachvollziehbar darstellt, zu einer anderen Ent- scheidung bekenne. Dann kommen wir auf der Seite 170 in der Veränderungsliste zur Mitteilung, dass wir zwei neue Anlagen für die Geschwindigkeitsmessung auf der Rheinbrücke beschaffen müssen, nachdem die abgebauten Anlagen heute nicht mehr verwendet werden dürfen. Wir hatten eigentlich gedacht, dass wir sie nach dem Umbau der Rheinbrücke wieder aufbauen, aber die sind nicht mehr so zugelassen. Jetzt müssen wir zwei neue Anlagen beschaffen. Auf der Seite 172 haben wir in der Veränderungsliste die Beschaffung eines Blitzeranhä- ngers. Da gibt es allerdings nur eine Korrektur eines Kontierungselements. Das führt jetzt zu keiner erhöhten Summe. Nur, ich muss es Ihnen der Vollständigkeit halber mitteilen.