THH 1000: Hauptverwaltung

Vorlage: 2021/1373
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.11.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat - HH-Beratungen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.12.2021

    TOP: 2.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

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    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Empfehlung und Bitte des Gemeinderats zum freiwilligen Gehaltsverzicht der Bürgermeister*innen der Stadt Karlsruhe  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Personalaufwendungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Empfehlung und Bitte des Gemeinderats zum freiwilligen Gehaltsverzicht der Bür- germeister*innen der Stadt Karlsruhe Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Der Gemeinderat fordert und bittet die Bürgermeister*innen der Stadt Karlsruhe zu einem freiwilligen Gehalts- verzicht, als Beitrag zu einem von ihnen präsentierten Sparhaushalt. Begründung: Die Notwendigkeit zum Sparen wurde im Rahmen der Haushaltseinbringung von der Stadt Karlsruhe und fe- derführend von Oberbürgermeister Mentrup und den Bürgermeister*innen deutlich herausgestellt. Mit diesem Antrag möchten wir die Bürgermeister*innen bitten, ihren Teil zum Sparen beizutragen. Es war ein falsches Signal, dass in der Oktobersitzung die Gemeinderät*innen eine Erhöhung ihrer eigenen Aufwandsentschädigungen für die Gemeinderatsarbeit beschlossen haben und gleichzeitig Einsparungen im Personalbereich der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften und ein Sparhaushalt hinsichtlich viel- fältiger Belange der Karlsruher Stadtgesellschaft angekündigt wird. Es wäre jetzt ein sehr gutes Signal und folgerichtig, dass von der Spitze der Stadtverwaltung ein eigener, frei- williger Beitrag geleistet wird. Dies gilt umso mehr, als bereits mit der Haushaltseinbringung von Oberbürger- meister Mentrup und BM Luczak-Schwarz angekündigt wurde, dass in den nächsten Jahren verstärkt im Per- sonalbereich gespart werden müsse. Auch Gehaltszahlungen für Bürgermeister*innen sind Personalkosten. Die Höhe der Einsparungen können nicht beziffert werden, da es sich um freiwillige Leistungen, besser gesagt: einen auch in der Höhe freiwilligen Verzicht handeln würde. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 10 Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 31 1110-100 Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Empfehlung und Bitte des Gemeinderats zum freiwilligen Gehaltsverzicht der Bürgermeister*innen der Stadt Karlsruhe Anders als bei Beschäftigten wird die Besoldung der Beamtinnen und Beamten nicht als Gegenleistung für die Tätigkeit, sondern als amtsangemessene Alimentation verstanden. Das Alimentationsprinzip gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 Grund- gesetz. Es verpflichtet den Dienstherrn den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimen- tieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums einen angemessenen Unterhalt zu gewähren. Damit ergibt sich für den Beamten ein grundrechtsgleiches Recht auf Alimentation aus Artikel 33 Absatz 5 Grund- gesetz. Konkretisiert wird das Alimentationsprinzip in Baden-Württemberg durch das Landesbesoldungsgesetz. Dieses regelt nicht nur die Höhe der Besoldung, sondern normiert auch in § 3 Absatz 3 „Der Beamte [...] kann auf die ihm gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten.“ Ein (teilweiser) Verzicht der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auf ihre Besoldung würde einen groben Rechtsverstoß gegen das Alimentationsprinzip und § 3 Absatz 3 Landesbesoldungsgesetz bedeuten und kann daher vom Gemeinderat nicht beschlossen werden. Aus diesen Gründen ist der Antrag abzulehnen.

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    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2021 DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Antrag zum Thema Rücknahme des Beschlusses über die Änderung der Satzung für die Entschädigung von gemeinde- und ortschaftsrätlichen Tätigkeiten  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  34  1000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  11 I 1110-100 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2022 2023 2024 2025 2026 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen sonstige Erträge 109.000 109.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen DOPPELHAUSHALT 2022/2023 Rücknahme des Beschlusses über die Änderung der Satzung für die Entschädigung von gemeinde- und ortschaftsrätlichen Tätigkeiten Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen, dass der Beschluss über die Änderung der Satzung über die Entschädigung für gemeinde- und ortschaftsrätli- che Tätigkeiten in der Stadt Karlsruhe zurückgezogen wird. Die entsprechenden Einsparungen sind im Haushalt zu berücksichtigen. Begründung: Die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen, die durch die Satzungsänderung erfolgt, ist besonders zu dieser finanziell schwierigen Zeit des Haushaltes ein falsches Zeichen. Während in den essenziellen Bereichen eine Sparpolitik gefordert wird, erscheint es absurd, die Aufwandsentschädigungen von Gemeinde- und Ortschafts- rät*innen zu erhöhen. Schließlich sind diese Mittel zur Aufwandsentschädigung gedacht, weswegen sie keine Notwendigkeit darstellen. Zwar ist es richtig und wichtig die Arbeit von Gemeinde- und Ortschaftsrät*innen wertzuschätzen, dies sollte allerdings nicht geschehen, wenn Notwendiges dafür zurücktreten muss. Die Haus- haltslage offenbart, dass derzeit Erhöhungen eine enorme Belastung für die Finanzen des Haushaltes bedeuten. Daher sollte die Politik der Stadt Karlsruhe auf die Erhöhung verzichten. Schließlich wird durch die Rücknahme des Beschlusses eine Einsparung von jährlich 109.000 € erzielt, welche im Bereich Klima und Sozialem besser investiert werden können. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

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    HAUSHALT 2022/2023 STELLUNGNAHME zu Antrag 11a-b Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 34 Diverse Diverse Aufwand (in Euro) 2022 2023 2024 2025 2026 -109.000 -109.000 Bitte auswählen ! 2022 2023 2024 2025 2026 Rücknahme des Beschlusses über die Änderung der Satzung für die Entschädigung von gemeinde- und ortschaftsrätlichen Tätigkeiten Mandatsträger in Baden-Württemberg haben gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 GemO BW einen Anspruch auf Er- satz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Die Mitglieder des Gemeinderates und der Ortschaftsräte erledigen ihre Aufgaben ehrenamtlich, neben beruflichen Verpflichtungen. Die Aufwandsentschädigung für das zeitintensive Ehrenamt ist in der Entschädigungssatzung geregelt. Um eine kontinuierliche, angemes- sene Dynamisierung der Entschädigung zu erzielen, hat der Gemeinderat im Jahr 2010 festgelegt, dass eine Anpassung an die Entwicklung der Besoldung im Höheren Dienst jeweils zur Mitte einer Sitzungsperi- ode erfolgen soll. Wir empfehlen, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis_TOP 2_OZ 10
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  • Abstimmungsergebnis TOP 2_OZ_11
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  • Protokoll THH 1000 - Anträge 10 - 11
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    Auszug Protokoll Haushaltsberatungen 07./08.12.2021 Teilhaushalt 1000 (Anträge 10 und 11) Antrag 10 (Seite 31): Empfehlung und Bitte des Gemeinderates zum freiwilligen Gehalts- verzicht der Bürgermeister*innen der Stadt Karlsruhe (DIE LINKE.) Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Wir sind heute in den Tag gestartet mit einer sehr umfangrei- chen Debatte über die schwierige finanzielle Situation unserer Stadt, die immer wieder be- tont wurde von allen Seiten und eben auch die Tatsache, dass wir keine freiwilligen Leistun- gen ausweiten dürften. Und nichts anderes ist natürlich eine Erhöhung der Aufwandsent- schädigung. Ich weiß aus eigener Erfahrung, mit wie viel Arbeit und Herzblut Kommunalpoli- tik verbunden ist und wie viele nicht nur Abende dafür draufgehen, aber es ist auch ein Eh- renamt und hier ist niemand auf die paar Tausend Euro finanziell angewiesen, um leben zu können. Während eben für andere, die auf das Geld angewiesen sind, weil sie eben haupt- amtlich sind, nur warme Worten der Anerkennung für ihre immense Arbeitsleistung übrig sind. Ich denke hier vor allem an Künstler*innen, aber auch an Pflegekräfte, deswegen Gel- der lieber dort einstellen, wo sie wirklich produktiv sind, als jetzt bei uns. Und wenn Kürzun- gen, dann doch bitte bei uns selber anfangen. Der Vorsitzende: Ich glaube, Sie haben jetzt zu 11 geredet, aber das kriegen wir auch hin. Wir sind bei der Ordnungsziffer 10, da geht es um das Gehalt der Bürgermeister*innen. Den können wir jetzt zur Abstimmung stelle und ich bitte um Ihr Votum. - Eine mehrheitliche Ablehnung. Antrag 11 (Seite 34): Rücknahme des Beschlusses über die Änderung der Satzung für die Entschädigung von gemeinde- und ortschaftsrätlichen Tätigkeiten (DIE LINKE.) Stadtrat Honné (GRÜNE): Wir haben bei allen Kürzungen niemals Gehälter gekürzt von Be- schäftigten in der Verwaltung und wollen auch bei uns da nicht ansetzen. Wir bekommen eher zu wenig als Gemeinderäte, wenn man den Aufwand betrachtet, den wir haben, die ganz erhebliche Zeit. Man muss sich finanziell leisten können, in den Gemeinderat zu gehen, deshalb wundert mich ganz besonders dieser Antrag von den LINKEN, weil es ja darum geht, irgendwie auch wirklich eine Entschädigung für das zu bekommen und insbesondere Renten- und Krankenversicherung kriegen wir eben auch nicht. Insofern passt der Antrag überhaupt nicht. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich wundere mich schon, dass Frau Göttel meint, meine fi- nanziellen Verhältnisse zu kennen, wo es auf ein paar Tausend Euro nicht ankommt. Also, ich würde einfach mal sagen, das stimmt so nicht. Und ich weiß von vielen, die verzichten auf Arbeit, die haben ihre Arbeit reduziert, um das jetzt machen zu können. Deswegen ist es völlig neben der Kapp. Der Vorsitzende: Ich gehe auch davon aus, dass wir mit der in der Veränderung der Satzung angepassten Erhöhung vom Mindestlohn weit entfernt sind, der ja auch immer sehr vehe- ment gefordert wird. Gut, wir kommen damit zur Abstimmung Ordnungsziffer 11 und ich bitte um Ihr Votum. - Das ist eine mehrheitliche Ablehnung.