Umbesetzung des Umlegungsausschusses nach dem Ausscheiden von Stadträtin Zoe Mayer aus dem Gemeinderat
| Vorlage: | 2021/1365 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.11.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Hauptamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.12.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1365 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: HA Umbesetzung des Umlegungsausschusses nach dem Ausscheiden von Stadträtin Zoe Mayer aus dem Gemeinderat Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.12.2021 1 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt einvernehmlich die vorgeschlagene Neubesetzung des Umlegungsausschusses. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Wie uns die GRÜNE-Fraktion mit E-Mail vom 10.11.2021 mitteilte, wird Stadträtin Verena Anlauf für die mit Ablauf des 31. Oktober 2021 aus dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe ausgeschiedene Stadträtin Zoe Mayer in den Umlegungsausschuss nachrücken. Stellvertretende Mitglieder sollen auch zukünftig alle weiteren Mitglieder der Fraktion sein. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in § 40 Abs. 1 vor, dass die personelle Zusammensetzung eines beschließenden Ausschusses nur insgesamt geändert, ein einzelnes Mitglied nicht einfach durch ein anderes ersetzt werden kann. Das macht es notwendig, die von der GRÜNEN- Gemeinderatsfraktion erbetene Umbesetzung zu beschließen und gleichzeitig die verbleibenden Mitglieder wieder zu bestellen. Für den Umlegungsausschuss erfolgt die Umbesetzung wie folgt: Ordentliche Mitgliedschaft Stadträtin Verena Anlauf (anstelle Stadträtin Zoe Mayer) Stellvertretende Mitgliedschaft alle weiteren Mitglieder der Fraktion Die übrigen ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder werden wieder bestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt einvernehmlich die vorgeschlagene Neubesetzung des Umlegungsausschusses.
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Niederschrift 33. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Dezember 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Umbesetzung des Umlegungsausschusses nach dem Ausscheiden von Stadträtin Zoe Mayer aus dem Gemeinderat Vorlage: 2021/1365 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einvernehmlich die vorgeschlagene Neubesetzung des Umle- gungsausschusses. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf und stellt die Abstimmungsbe- reitschaft des Hauses fest: Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist einstimmige Zustimmung. Ich darf noch darauf hinweisen, dass wir nach jeweils spätestens zwei Stunden eine Pause ein- legen, tendenziell schon nach anderthalb Stunden, Sie kennen das, und dass wir als gemeinsa- mes Sitzungsende 20:00 Uhr gestern miteinander vereinbart hatten. Das würde ich auch auf alle Fälle dann einhalten wollen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2022