Schaffung und Ausweisung eines Mountainbike-Trails am Knittelberg oder Turmberg
| Vorlage: | 2021/1346 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 11.11.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Grünwettersbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.11.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Schaffung und Ausweisung eines Mountainbike-Trails am Knittelberg oder Turmberg SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 210 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 17.11.2021 4 ☒ ☐ Immer wieder kommt es auf den Waldwegen der Stadt zu Konflikten zwischen Spaziergängern und Mountainbikern. Nach § 37 des Landeswaldgesetzes dürfen Radfahrer ausschließlich auf Radwegen, die zwei Meter breit sind, fahren. Dies ist zum Schutz der Spaziergänger und Wege richtig und wichtig. Nun wächst aber gerade auch in Grötzingen die Gemeinschaft der Mountainbiker, die ihrem Hobby gerne auch vor Ort nachgehen möchten. Insbesondere junge Grötzinger werden so wieder an die Natur in ihrer Umgebung herangeführt und finden einen gesunden Ausgleich zu Arbeits- oder Schulalltag. Bereits vor über zehn Jahren hat die Stadt gemeinsam mit dem Mountainbikeverein Karlsruhe e.V. den Strommasten Downhill (SMD) am Edelberg bei Grünwettersbach entwickelt und realisiert. Dieser Downhill wird intensiv genutzt, so dass man insbesondere an den Wochenenden fast schon von einer Überbelegung der Strecke sprechen kann. Dies führt dazu, dass viele Mountainbiker auch wieder auf Grötzinger Gemarkung illegal unterwegs sind. So wurde letztes Jahr ein illegal angelegter Trail am Knittelberg geschlossen. Der Weg eignete sich aufgrund seiner Beschaffenheit auch nicht für eine legale Strecke. Die Sperrung des Weges war nicht einfach durchzusetzen und hat den Forst sicher viele Arbeitsstunden gekostet. Antrag: Um wieder für ein friedliches und sicheres Miteinander von Mountainbikern und Fußgängern zu sorgen, beantragen wir, dass die Ortsverwaltung gemeinsam mit dem Forstamt und dem Mountainbike Club Karlsruhe e.V. den Bau einer Downhillstrecke am Knittelberg oder Turmberg prüft. Da beide Berge nicht so steil sind, wie der Edelberg, bietet sich hier insbesondere die Möglichkeit an, eine Einstiegsstrecke für Jugendliche bzw. Anfänger anzulegen. Antrag
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 208 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: FA Schaffung und Ausweisung eines Mountainbike-Trails am Knittelberg oder Turmberg Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 17.11.2021 2 x Kurzfassung Aus fachlicher und rechtlicher Sicht des Naturschutzes, des Forstes sowie der Landwirtschaft wird ein legaler Mountainbike-Trail sowohl am Knittelberg als auch am Turmberg als nicht bzw. nur schwer und unter zahlreichen Auflagen und Bedingungen realisierbar angesehen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen In Abstimmung mit der ökologischen Fachdienststelle (UA), der Naturschutzbehörde (ZJD), der Forstbehörde (FA) sowie der Landwirtschaftsbehörde (LA) nehmen diese Ämter der Stadt Karlsruhe zum Antrag wie folgt Stellung: Allgemein: Der Antrag bezieht sich auf Flächen am Knittelberg im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Grötzinger Bergwald - Knittelberg“, dessen Offenlandschaft zudem größtenteils im FFH-Gebiet „Pfinzgau West“ liegt sowie auf Flächen am nördlichen „Turmberg“ zur Grötzinger Seite hin, welche unter das LSG „Turmberg-Augustenberg“ fallen. Des Weiteren befinden sich in beiden Gebieten Biotope der Offenland- sowie Waldbiotopkartierung. Die Flächen am Turmberg befinden sich im Naturpark „Schwarzwald Mitte/Nord“. Nach der Naturpark-Verordnung gilt der darin festgeschriebene Erlaubnisvorbehalt aber nicht in den Gebieten, die zugleich Landschaftsschutzgebiet sind. Für diese Bereiche gelten dann die spezielleren Regelungen der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen. Für die Flächen am Turmberg gilt daher die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Turmberg- Augustenberg“ vom 17. Dezember 2009. Ein wesentlicher Schutzzweck des LSG „Turmberg-Augustenberg“ ist die Erhaltung der bewaldeten Berghangzonen und die Entwicklung naturnaher Waldtypen, insbesondere für die standorttypische Tier- und Pflanzenwelt. Für die Flächen am Knittelberg gilt die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Grötzinger Bergwald- Knittelberg“ vom 19. Januar 1988. Wesentliche Schutzzwecke hier sind unter anderem die Erhaltung der vorhandenen Waldtypen (artenreicher Buchenwald auf Löss und Lösslehm) und der Schutz der ortstypischen Hohlwege. Im Außenbereich ist zudem die Eingriffsregelung gemäß §§ 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anzuwenden, wonach Eingriffe im Außenbereich vorrangig zu vermeiden bzw. zu minimieren und zu kompensieren sind. Grundsätzlich sind gemäß § 4 der beiden Verordnungen in den Landschaftsschutzgebieten alle Handlungen verboten, die den jeweiligen Charakter des Schutzgebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere wenn dadurch die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter nachhaltig gestört, die natürliche Eigenart der Landschaft, der Naturgenuss oder der besondere Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird. Die Veränderungen der Bodengestalt, insbesondere durch Abbau, Entnahme oder Einbringen von Steinen, Kies, Sand, Lehm oder anderen Bodenbestandteilen sowie die Anlage oder Veränderung von Straßen, Wegen, Plätzen oder anderen Verkehrswegen im Landschaftsschutzgebiet bedarf der Erlaubnis durch die untere Naturschutzbehörde. Eine solche Erlaubnis kann für beide Landschaftsschutzgebiete für den beantragten Zweck nicht in Aussicht gestellt werden. Turmberg: Potenzielle Mountainbike-Strecken am Turmberg, beispielsweise vom Waldseilpark in Richtung Grötzingen, liegen in einem wertvollen Waldbestand (über 100-jähriger Buchen-Dauerwald). Hiervon wurden 1,3 Hektar als Waldrefugium stillgelegt. Zudem ist der Wald mit weiteren ökologischen Schutzfunktionen belegt. Die notwendige Verkehrssicherung entlang eines offiziellen MTB-Trails könnte nur mit erheblichen Eingriffen und Baumfällungen in diesem Wald gesichert werden, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Des Weiteren befinden sich in diesem Wald Kulturdenkmale. Schon heute ist der Nutzungs- und Freizeitdruck auf das kleine Gebiet um den Turmberg extrem hoch (Turmbergterrasse, Sportschule, Waldspielplatz, Waldseilpark, Kleingärten); weitere Beunruhigungen sollten – 3 – vermieden werden. Zunehmende Konflikte zwischen Mountainbikenden und anderen Nutzendengruppen wären die Folge. Erfahrungsgemäß ist beim Vorhandensein legaler Mountainbike-Strecken mit einem Mehraufkommen an Individualverkehr zu rechnen. Die kleinteiligen Besitzverhältnisse mit vielen Privatgrundstücken am Turmberg erscheinen als weiteres Hindernis für die Ausweisung eines legalen MTB-Trails. Knittelberg: Am Knittelberg befinden sich Waldflächen, geschützte Biotope, FFH-Mähwiesenflächen, landwirtschaftliche Flächen und zahlreiche private Freizeitgrundstücke. Auch hier ist der Nutzungs- und Freizeitdruck auf das Gebiet bereits jetzt sehr hoch. Handlungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung von geschützten Biotopen führen können, sind nach § 30 BNatSchG grundsätzlich verboten. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Vorgaben ist die Stadt außerdem verpflichtet, Verschlechterungen von FFH-Mähwiesen entgegenzuwirken. Auch alle anderen Handlungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele eines FFH-Gebiets führen, sind grundsätzlich unzulässig. Aus Sicht der Landwirtschaft ist ein großer Teil des betroffenen Gebietes von hoher agrarstruktureller Bedeutung (Vorrangflur I und II) und sollte angesichts aktueller und zukünftiger Flächenknappheit der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung einschließlich der Nahrungsmittelproduktion vorbehalten bleiben. Lediglich nördlich von Berghausen befinden sich Flächen, die der Grenzflur angehören. Dies sind landbauproblematische Flächen (schlechte Böden) oder Flächen mit mittlerer Hangneigung und sie können nur durch einen hohen maschinellen Aufwand bewirtschaftet werden. Eine Umwidmung wäre auf längere Sicht möglich. Eine Mountainbike-Strecke hätte möglicherweise eine Beeinträchtigung des landwirtschaftlichen Verkehrs zur Folge. Die vorhandenen illegalen Trails am Knittelberg und am Turmberg verdeutlichen die negativen Auswirkungen auf die Vegetation und die Beunruhigung des Waldlebensraumes. Weiter diskussionsfähig erscheint lediglich eine kurze Strecke ganz nördlich am Knittelberg, etwa auf Höhe der Deponie bis zur B3. Die talwärts relevanten Strukturen für einen Trail liegen dort jedoch in einem bisher noch ruhigen Waldgebiet und tangieren auch hier naturschutzfachlich interessante Bereiche mit geschützten Biotopen und Lebensräumen. Die Hochwertigkeit als ruhiges Wald-Naherholungsgebiet ginge damit verloren, weil ein legaler Trail Nutzende aus dem Umland anzieht und dadurch zu einem Mehraufkommen an Individualverkehr führt. Diese zusätzliche Beunruhigung würde auch das Jagdmanagement durch den Jagdpächter stark beeinträchtigen. Im Übrigen liegt der Strommasten-Downhill an Edelberg auf Ettlinger Gemarkung. Die Stadt Karlsruhe hat zusammen mit dem MTB-Club Karlsruhe e. V. den Singletrail „Dachs till Dawn“ im Grünwetters-bacher Wald nach langwierigen Abstimmungs- und Beteiligungsprozessen zunächst zeitlich befristet genehmigt. Die Erfahrungen aus dem Singletrail im Grünwettersbacher Wald haben die Komplexität, Schwierigkeit und Langwierigkeit einer solchen Projektplanung gezeigt. Ein verlässlicher und für den Trail verantwortlicher Partner ist die Basis für das langfristige Gelingen einer solchen Einrichtung. Fazit: Aus fachlicher und rechtlicher Sicht des Naturschutzes, des Forstes sowie der Landwirtschaft wird ein legaler Mountainbike-Trail sowohl am Knittelberg als auch am Turmberg als nicht bzw. nur schwer und unter zahlreichen Auflagen und Bedingungen realisierbar angesehen.