Darlehnsvertrag mit der KSC BG Stadion mbH
| Vorlage: | 2021/1345 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.11.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.12.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1345 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Darlehensvertrag mit der KSC BG Stadion mbH Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 30.11.2021 32 x vorberaten Gemeinderat 14.12.2021 19 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, der Verhandlung über einen Darlehensvertrag mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH zu den genannten Bedingungen zu. Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein ☐ x Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung x wird vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. Die Veranschlagung erfolgt im Doppelhaushalt (Veränderungsliste) CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein x Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein x Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der KSC hat in der Betriebsausschusssitzung vom 18.März 2021 über seine wirtschaftliche Situation informiert. Daher wurde seit April 2021 mit dem KSC intensiv über seine Pflichten aus dem Pachtvertrag zur Durchführung des Innenausbaus des Stadions verhandelt über die Maßnahmen im Einzelnen und Auswirkungen einer Streichung bzw. Ausführungsverschiebung, um die Funktionalität des Stadions selbst als auch wirtschaftliche Auswirkungen auf Bau- und Bewirtschaftungskosten zu identifizieren. Parallel dazu wurden verschiedene rechtliche Belange intensiv geprüft. So ist etwa Bedingung aus den Regelungen des EU-Beihilferechts u.a., dass eine Unterstützung nur im Hinblick auf die aktuelle und mittelfristige wirtschaftliche Situation des KSC gewährt werden kann, wenn der KSC auch ohne Unterstützung der Stadt aus eigener Kraft oder durch Mittelgewährung der Anteilseigner oder Aufnahme von Fremdkapital seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Dieser Nachweis ist erbracht. Die Verwaltung schlägt nach Abgleich der rechtlichen Rahmenbedingungen - insbesondere des Kommunalrechts und des EU-Beihilferechts - die Verhandlung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung von Teilen des Innenausbaus vor. Mit dieser Maßnahme wird auch dem kommunalpolitischen Interesse am Stadionneubau Rechnung getragen. Der Abschluss eines Darlehensvertrages mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH ist bis zu einer Höhe von maximal 5 Mio. Euro unter folgenden Bedingungen möglich: 1) Das Darlehen kann ausschließlich für solche Maßnahmen gewährt werden, mit der die Stadt eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt. Die finanzierten Investitionen müssen deshalb der Funktionsfähigkeit des Stadions zugutekommen und auch von der Stadt im Rahmen der durch die Verträge mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH zugesicherten Eigennutzung für Drittveranstaltungen nutzbar sein. Hierzu ist seitens der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH eine konkrete und nachvollziehbare Zuordnung der jeweiligen Maßnahme des Innenausbaus vorzulegen. 2) Die Finanzierung der Innenausbauten wird (unter Berücksichtigung von Ziffer 1) wie folgt ermöglicht: maximal hälftig durch die Stadt, die andere Hälfte erfolgt durch Banken bzw. den KSC selbst. Der Abschluss des städtischen Darlehensvertrages als solches und die Ausgestaltung der Konditionen muss marktkonform sein. Aufgrund der vorgesehenen Beteiligung von Banken an der Finanzierung des gesamten Innenausbaus kann argumentiert werden, dass die Darlehensgewährung als marktkonform angesehen wird. Die anteilige Beteiligung von zwei Banken an der Finanzierung der - nicht von der Stadt finanzierbaren – Maßnahmen ist damit aber gleichzeitig Voraussetzung für eine mögliche Darlehensgewährung der Stadt. 3) Um eine marktkonforme Verzinsung des städtischen Darlehens sicherzustellen muss der von den weiteren Kapitalgebern des KSC vereinbarte Zinssatz auch der vorgesehenen Darlehensvereinbarung zwischen der Stadt und der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH zugrunde gelegt werden. Eine abweichende Ausgestaltung der Verzinsung könnte gegebenenfalls mit der Begründung gerechtfertigt werden, dass die Stadt durch die vereinbarte Eigennutzung des Stadions ein zusätzliches Interesse an der Durchführung des Innenausbaus gerade für die vorgesehenen Bereiche hat. Das gleiche gilt für die Stellung der Sicherheiten. Es ist eine Sicherungsübereignung der zu finanzierenden Gegenstände an die Stadt beabsichtigt. Nach Abschluss der weiteren Gespräche mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH und gegebenenfalls Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde wird der endverhandelte Darlehensvertrag dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden. – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, der Verhandlung über einen Darlehensvertrag mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH zu den genannten Bedingungen zu.
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Extrahierter Text
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Niederschrift 33. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Dezember 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 19 der Tagesordnung: Darlehensvertrag mit der KSC BG Stadion mbH Vorlage: 2021/1345 Punkt 20 der Tagesordnung: Nachtrag 4 zum Pachtvertrag mit der KSC BG Stadion mbH Vorlage: 2021/1361 Beschluss: TOP 19: Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, der Verhandlung über einen Darlehensvertrag mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH zu den genannten Bedingungen zu. TOP 20: Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss sowie im Hauptausschuss, einer Anpassung der monatlichen Grundpacht B aufgrund einer zusätzlichen Investitionspacht für Sonderwünsche des Pächters zu und ermächtigt die Verwaltung zur Endverhandlung und zum Abschluss des Nachtrages 4 zum Pachtvertrag vom 17. November 2016 mit der KSC Be- triebsgesellschaft Stadion mbH. Abstimmungsergebnis: TOP 19: Mehrheitliche Zustimmung (42 JA-Stimmen, 1 Enthaltung) TOP 20: Mehrheitliche Zustimmung (42 JA-Stimmen, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 und 20 zusammen zur Behandlung auf und ver- weist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss und bei TOP 20 im Hauptausschuss und im Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark“. Ich würde jetzt auf eine Einführung verzichten, weil wir das schon in anderen Gremien sehr oft besprochen haben. Herr Stadtrat Hock würde sich als befangen erklären und uns kurz verlassen und würde dann Nummer 19 aufrufen, mit der Bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Mehrheitliche Zustimmung. – 2 – Vielen Dank und dann die Nummer 20 auch mit einem Votum ab jetzt. – Das ist einstimmig, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2022